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2.1.13Außerbetriebnahme und Entsorgung

67006 –Personen Frischluft zuführen und je nach Symptomatik Arzt konsultieren. –Person aus dem Gefahrenbereich entfernen.

Augenkontakt: –Mit viel Wasser mehrere Minuten gründlich spülen. Falls nötig, Arzt aufsuchen. Hautkontakt: –Mit viel Wasser und Seife gründlich waschen, verunreinigte, getränkte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, bei Hautreizung (Rötung etc.) Arzt konsultieren. Verschlucken: –Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzt aufsuchen.

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2.1.13 Außerbetriebnahme und Entsorgung

Wird das Gebrauchsende der Maschine oder deren Komponenten erreicht und diese zur Verschrottung übergeben, müssen die Komponenten ordnungsgemäß entsorgt werden. Dabei müssen die Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden beachtet werden. Die Betriebsstoffe in der Maschine erfordern eine besondere Entsorgung und dürfen nicht in die Umwelt gelangen. Weitere Informationen bezüglich der Entsorgung sind über die zuständige örtliche Behörde, die CLAAS Fachwerkstatt oder den CLAAS Kundendienst erhältlich. –Produkte mit dem Symbol(1) am Ende ihrer

Lebensdauer nicht in den Hausmüll werfen.

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–Verwendete Werkstoffe mit dem Symbol(2) gemäß ihrer Kennzeichnung wiederverwerten. –Verpackungsmaterialien recyceln, einer Wiederverwertung zuführen und nicht in den Hausmüll werfen. –Kunststoffe, die mit der Angabe des Werkstoffs wie zum Beispiel PPTV20 gekennzeichnet sind, recyceln, einer Wiederverwertung zuführen und nicht in den Hausmüll werfen. –Altbatterien sind schadstoffhaltig und müssen vom Vertreiber zurückgenommen, ordnungsgemäß entsorgt oder bei einer Sammelstelle abgegeben werden. Altbatterien nicht in den

Hausmüll werfen. –Betriebsstoffe wie zum Beispiel Öle, Hydraulikflüssigkeiten, Bremsflüssigkeiten oder Kraftstoffe wie Sondermüll behandeln und ordnungsgemäß entsorgen. –Kältemittel nur von Fachfirmen mit sachkundigem

Personal und der erforderlichen technischen Ausstattung entsorgen lassen. Kältemittel darf keinesfalls in die Atmosphäre gelangen. Kältemitteln von einer CLAAS Fachwerkstatt entsorgen lassen. Länderspezifische Vorschriften beachten. –Die Vorschriften der zuständigen örtlichen Behörden beachten.

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