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2.1.5 Personenbeförderung, Beifahrer, Bedienungspersonal

–Bei Benutzung öffentlicher Verkehrswege die jeweiligen Bestimmungen beachten.

Dies gilt insbesondere für den Betrieb des Fahrzeuges mit An- oder Aufbaugeräten auf öffentlichen Straßen. –Vor Arbeitsbeginn mit allen Betätigungseinrichtungen sowie mit deren Funktion vertraut machen.

Während der Fahrt ist es dazu zu spät. –Dieselmotor nur starten, wenn alle Schutzvorrichtungen angebracht sind und sich in

Schutzstellung befinden. –Starten des Dieselmotors nur vom Fahrersitz aus.

Der Dieselmotor darf nicht durch Kurzschließen der elektrischen Anschlüsse am Anlasser gestartet werden, da sich die Maschine dabei sofort in

Bewegung setzen kann. –Vor dem Anfahren: -Nahbereich auf Personen / Kinder kontrollieren. -Auf ausreichende Sicht achten. -Hupsignal geben. –Dieselmotor nicht in geschlossenen Räumen laufen lassen. –Die Bekleidung des Fahrers soll eng anliegen.

Locker getragene Kleidung vermeiden. –Beim Umgang mit Kraftstoff ist Vorsicht geboten. –

Erhöhte Brandgefahr. -Niemals in derNähe offener Flammen oder zündfähiger Funken Kraftstoff nachfüllen. -Beim Auftanken nicht rauchen. –Vor dem Auftanken stets Dieselmotor abstellen und Zündschlüssel abziehen.

Kraftstoff nicht in geschlossenen Räumen nachfüllen.

Verschütteten Kraftstoff sofort wegwischen. –Zur Vermeidung von Brandgefahr Maschine sauber halten. –Vorsicht im Umgang mit Bremsflüssigkeit und

Batteriesäure.

Giftig und ätzend! –Bei tiefhängenden Stromleitungen auf ausreichenden Sicherheitsabstand achten. Evtl. Radio- und

Funkantenne beachten. –Die an der Maschine angebrachten Warn- und

Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den gefahrlosen Betrieb.

Die Beachtung dient Ihrer Sicherheit.

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2.1.5 Personenbeförderung, Beifahrer, Bedienungspersonal

–Auf dem Einweisersitz dürfen nur Personen befördert werden, die den Fahrer auf die Maschine einweisen.

Darüber hinaus ist die Mitnahme von Personen nicht zulässig.

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