Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderun

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Praxistipps zur Durchf端hrung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance f端r Unternehmen

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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Eine Broschüre von co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH – Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen – Focal point CDM /JI

co2ncept plus hat 2005 die 1. Auflage und 2007 die 2. Auflage der vorliegenden Broschüre gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit initiiert. co2ncept plus freut sich, für die 3. Auflage 2010 mit der HA Hessen Agentur GmbH erneut einen kompetenten und engagierten Partner gewonnen zu haben. 3. Auflage 2010

Herausgeber co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.

HA Hessen Agentur GmbH Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen – Focal point CDM /JI

Angelika Ulrich Geschäftsführerin

Dr. Tina Knispel Projektmanagerin

Max-Joseph-Straße 5 80333 München Telefon 089-55 178 445 Telefax 089-55 178 447 co2ncept-plus@vbw-bayern.de www.co2ncept-plus.de

Abraham-Lincoln-Straße 38 – 42 65189 Wiesbaden Telefon 0611-774 8419 Telefax 0611-774 8620 tina.knispel@hessen-agentur.de www.hessen-agentur.de


Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Vorwort

Der Klimawandel ist die gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Wir werden ihn nur erfolgreich bewältigen können, wenn Instrumente zur Verfügung stehen, die sowohl dem Klimaschutz dienen als auch das Wirtschaftswachstum fördern und somit ökologische und ökonomische Aspekte verbinden. Die Reduktion klimaschädlicher Treibhausgasemissionen ist unverzichtbar notwendig für die Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf durchschnittlich 2°C gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter. Die Europäische Union hat mit dem europäischen Emissionshandel Unternehmen zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichtet. Seit 2005 müssen einbezogene Unternehmen für jede Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid (CO2) Emissionsberechtigungen abgeben. Reicht Unternehmen die ihnen zugeteilte Menge an Berechtigungen für die tatsächlich verursachten Emissionen nicht aus, müssen sie Emissionsberechtigungen entweder im Handel an der Börse erwerben oder mittels der projektbasierten Mechanismen „Clean Development Mechanismen“ und „Joint Implementation“ Emissionsberechtigungen selbst generieren und diese für ihre Zwecke nutzen. Unternehmen, die nicht dem Emissionshandel unterliegen, aber export- und umwelttechnologieorientiert am Weltmarkt agieren, ermöglichen derartige Projekte neben dem Technologietransfer zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf der Berechtigungen. Ziel der Broschüre ist, allen interessierten Branchen und Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen, den Einstieg in die Nutzung von CDM- und JI-Projekten zu erleichtern. Welche Fragen stellen sich für Unternehmen? Auf welche Bereiche ist bei einer Projektdurchführung besonders zu achten? Welche Erfahrungen liegen bereits vor? In welchen Bereichen sind Projekte überhaupt möglich und sinnvoll? Konkrete Projektbeispiele und ein Glossar runden die Broschüre ab. Die Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen wurde 2007 vom Hessischen Umweltministerium eingerichtet und ist bei der HA Hessen Agentur GmbH in Wiesbaden angesiedelt. Sie informiert über die Chancen von CDM und JI und übt dabei eine wettbewerbsneutrale Schnittstellen- und Lotsenfunktion aus. Weiterhin vermittelt sie Ansprechpartner und Kontakte für alle relevanten Fragestellungen und hilft bei der Identifizierung und Konzeption der-artiger Projekte. Die Nutzung der projektbasierten Mechanismen und des Emissionshandels wird seit einiger Zeit aktiv auch durch das Land Hessen vorgelebt. Das programmatische Joint Implementation Modellprojekt Hessen (JIM.Hessen) richtet sich an Anlagenbetreiber in Hessen und macht Investitionen in klimafreundliche Technologien durch die Beteiligung am Emissionshandel finanziell attraktiv. co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V., München, unterstützt seit 2003 deutschlandweit die am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen mit Informationen zum Emissionshandel und zum Klimaschutz. Seit 2008 hat der Verband seine Tätigkeiten erweitert auf die Themengebiete Klimastrategien, Corporate Carbon Footprint, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Darüber hinaus realisiert er das Projekt CDM Initiative Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit. Der Verband bildet eine Schnittstelle zwischen Unternehmen, Politik, Behörden und anderen Verbänden. Ein kompetentes Netzwerk an Fachkräften und Experten steht für alle Problemstellungen zur Verfügung. Emissionsminderungsprojekte sind eine Marktchance für Unternehmen. Nutzen Sie sie!

Angelika Ulrich Geschäftsführerin co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V.

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Dr. Tina Knispel Projektmanagerin Transferstelle Internationaler Emissionshandel Hessen – Focal point CDM /JI HA Hessen Agentur GmbH


Inhaltsübersicht

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Marktchancen für Umwelttechnologie-Unternehmen

Inhaltsübersicht

1.

Vorbemerkung

1

2. 2.1

Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen Clean Development Mechanism (CDM) FAQ 1 Wofür steht „CDM“? FAQ 2 Was sind die Ziele des CDM? FAQ 3 Für welche Unternehmen ist das Thema relevant? FAQ 4 Welche Vorteile können Unternehmen durch CDM haben und welche Erlöse lassen sich erzielen? FAQ 5 Welchen Aufwand verursacht die Anerkennung eines Projekts als CDM? FAQ 6 Welche Risiken sind mit CDM-Projekten verbunden? FAQ 7 Wodurch wird der Rahmen des CDM festgelegt? FAQ 8 Wie lässt sich der CDM im EU-Emissionshandel nutzen? FAQ 9 Was sind die wichtigsten Kriterien für CDM-Projekte? FAQ 10 Welche Treibhausgase sind relevant? FAQ 11 Wie ist der grobe Ablauf von CDM-Projekten? FAQ 12 Gibt es Erleichterungen für kleine CDM-Projekte? FAQ 13 Wer ist an einem CDM-Projekt beteiligt? FAQ 14 Können Emissionsminderungen aus bereits bestehenden Anlagen nachträglich zertifiziert werden? FAQ 15 Welche Länder kommen als CDM-Gastgeberländer in Frage? FAQ 16 Wie ist der aktuelle Stand der internationalen Umsetzung des CDM? FAQ 17 Wie ist die geografische Verteilung der Gastgeberstaaten von CDM-Projekten? FAQ 18 Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für CDM-Projekte mit deutscher Beteiligung? FAQ 19 Welche Ergebnisse brachte die Klimakonferenz in Kopenhagen in Bezug auf CDM und JI?

2 2 2 2 2

2.2

2.3

3.

3 4 5 5 6 7 8 9 9 10 10 10 11 12 13 13

Joint Implementation (JI) FAQ 20 Was unterscheidet CDM eigentlich von Joint Implementation (JI)? FAQ 21 Welche Behörde ist in Deutschland für JI und CDM zuständig? FAQ 22 Was sind programmatische Klimaschutzprojekte (PoAs) und kann dieser Projektansatz auch in Deutschland genutzt werden?

14 14 15

Sonstiges FAQ 23 Was ist mit „Senken-Projekten“ gemeint? FAQ 24 Wie können die Gutschriften, die aus CDM-Projekten erzeugt werden, noch verwendet werden? FAQ 25 Welche Alternativen gibt es für ein Projekt, das nicht als CDM oder JI durchgeführt werden kann? FAQ 26 Welche CO2-Zertifikate können für Maßnahmen zur Klimaneutralität eingesetzt werden?

15 15

16 17

Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien

18

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4.

Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf CDM Schritt I Vorprüfung einer Projektidee (Kurzcheck) Schritt II Projektdesign – Erstellung des Project Design Document (PDD) Schritt III Zustimmung der beteiligten Staaten Schritt IV Von Validierung bis Registrierung Schritt V Projektumsetzung, Monitoring & Reporting Schritt VI Von Verifizierung bis Ausgabe der CERs Schritt VII Verwertung der CERs

20 20 22 23 23 24 24 24

5. 5.1 5.2

Spezifische JI-Anforderungen „Track 1“-Verfahren „Track 2“-Verfahren

25 25 26

6. 6.1 6.2

Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven Aus Sicht eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens Aus Sicht eines Projektentwicklers

27 27 30

7. 7.1 7.2

Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern Joint Implementation Modellprojekt Hessen (JIM.Hessen) CDM Initiative Bayern

32 32 33

Anhang Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Kategorie 6 Kategorie 7 Kategorie 8 Kategorie 9 Kategorie 10 Kategorie 11 Kategorie 12 Kategorie 13 Kategorie 14 Kategorie 15

CDM-Projektkategorien mit Projektbeispielen Energieerzeugung (aus regenerativen und nichtregenerativen Quellen) Energieverteilung Energienachfrage Verarbeitende Industrie Chemische Industrie Baugewerbe Transport (Verkehr) Bergbau und Mineralindustrie Metallherstellung Flüchtige Emissionen von Brennstoffen (fest, flüssig, gasförmig) Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6 Lösemittelgebrauch Abfallbehandlung und -entsorgung Aufforstung und Wiederaufforstung Landwirtschaft

36 36 39 39 40 41 42 42 43 44 45 46 46 47 48 48

Glossar

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Links & Literaturtipps

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Impressum

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1.

Vorbemerkung

Das Kyoto-Protokoll, in Kraft seit dem 16. Februar 2005, stellt weltweit den ersten völkerrechtlich verbindlichen Vertrag zur Eindämmung des Klimawandels dar. Es verpflichtet die beteiligten Industriestaaten, den Ausstoß klimaschädlicher Gase bis 2012 um fünf Prozent gegenüber 1990 zu senken. Die Europäische Union hat sich zu einer Reduktion um acht Prozent verpflichtet. Darüber hinaus hat sich die Europäische Union Ende 2007 im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung zum Ziel gesetzt, die klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Sie kann dieses Reduktionsziel sowohl durch nationale Maßnahmen der Mitgliedsstaaten als auch durch gemeinsame EU-Maßnahmen erreichen. Die wichtigste gemeinsame Klimaschutzmaßnahme ist derzeit das am 01. Januar 2005 eingeführte europäische Emissionshandelssystem für Unternehmen. Dieses System verpflichtet die Anlagenbetreiber der einbezogenen Branchen zur Reduktion ihrer CO2-Emissionen. Es bietet eine wirtschaftliche Basis, um den Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 zu reduzieren. Dazu erhält die Tonne CO2 einen Wert, den der (Handels-)Markt bestimmt. In der Folge findet Klimaschutz dort statt, wo er zu den geringsten Kosten verwirklicht werden kann. Das ermöglicht gleichermaßen ökologisch wirksames und ökonomisch effizientes Handeln. Das Kyoto-Protokoll erlaubt den Industriestaaten zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen die Nutzung der sogenannten „flexiblen Mechanismen“ Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM). Dabei handelt es sich um Emissionsminderungsprojekte in Industriestaaten (JI) sowie Entwicklungs- und Schwellenländern (CDM). Die erzielten Emissionsminderungen werden in Emissionsgutschriften umgewandelt und können auf Emissionsreduktionsverpflichtungen angerechnet werden. JI- und CDM-Projekte sind für alle sechs vom Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase möglich. Die „Linking Directive“ der Europäischen Union ermöglicht Anlagenbetreibern, die am europäischen Emissionshandel teilnehmen, einen Teil ihrer Klimaschutzverpflichtungen in der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) und in der dritten Handelsperiode (2013 bis 2020) durch Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten zu erfüllen. Relevanz Relevant ist dieses Thema für alle Unternehmen, die Treibhausgasemissionen vermeiden möchten, selber verursachen oder klimafreundliche Technologien entwickeln und anbieten. Die beschriebenen Praxistipps beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Mechanismus CDM, wobei zusätzlich auf die Unterschiede zum JI hingewiesen wird. Inhalt Folgendes wird dargestellt: Hintergrund und Rahmenbedingungen für CDM-Projekte (Kapitel 2) Kriterien zur Bewertung der Projektkategorien (Kapitel 3) Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf CDM (Kapitel 4) Spezifische JI-Anforderungen (Kapitel 5) Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven (Kapitel 6) Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern (Kapitel 7) Die relativ häufige Verwendung englischer Fachbegriffe lässt sich kaum vermeiden, da sie in Fachveröffentlichungen und Vorträgen weit verbreitet sind. Grenzen dieser Broschüre Das Regelwerk für die Mechanismen JI und CDM ist häufigen Änderungen unterworfen, weshalb eine abschließende Darstellung aller Aspekte des JI und CDM auch bei größten Anstrengungen nicht möglich ist. Diese Praxistipps sollen vielmehr potenziellen Projektträgern ein Gefühl für die besonderen Eigenschaften, Zusammenhänge und Funktionsweisen des CDM und JI geben. Diese ermöglichen die selbstständige Durchführung der ersten Prüfschritte. Für einen vertieften Einstieg in den Projektzyklus bedarf es jedoch stets einer detaillierten, einzelfallspezifischen Prüfung.

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

2.

Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

2.1

Clean Development Mechanism (CDM)

FAQ 1

Wofür steht „CDM“ ?

Das Kürzel CDM steht für Clean Development Mechanism (zu deutsch: Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung). Projekte, die in Entwicklungs- oder Schwellenländern zu einer Verringerung der Treibhausgasemissionen führen, können unter bestimmten Voraussetzungen als CDM-Projekte registriert werden. Die realisierten Emissionsminderungen können staatlichen oder privaten Investoren in Form von Emissionsgutschriften gutgeschrieben werden. Diese Gutschriften, sog. „zertifizierte Emissionsreduktionen“ (Certified Emission Reductions – CERs), sind werthaltig und handelbar, das heißt zu einem bestimmten Preis zu verkaufen. Die Einheit ist eine Tonne Kohlendioxidäquivalent (t CO2e).

FAQ 2

Was sind die Ziele des CDM?

Der CDM wird in Artikel 12 des Kyoto-Protokolls definiert. Danach verfolgen die in Entwicklungs- und Schwellenländern durchgeführten CDM-Projekte zwei Ziele: 1. Das Gastgeberland (also das Entwicklungs- bzw. Schwellenland) dabei zu unterstützen, eine nachhaltige Entwickung zu erreichen. 2. Die Erzeugung von Emissionsgutschriften (CERs), die von den Investorländern (d. h. den Industrieländern) zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen genutzt werden können. Der CDM erhöht somit die Flexibilität der Industrieländer und hilft ihnen, die Kosten bei der Erfüllung ihrer Emissionsminderungsverpflichtung aus dem Kyoto-Protokoll zu verringern.

FAQ 3

Für welche Unternehmen ist das Thema relevant?

CDM ist ein relevantes Thema zum einen für alle Unternehmen, die mit effizienten, innovativen und / oder emissionsmindernden Technologien zu tun haben. Dies gilt für Technologieanbieter und Projektentwickler genauso wie für Investoren und Geldgeber. Die Relevanz ist zunächst davon unabhängig, ob ein Unternehmen selber vom EU-Emissionshandel erfasst ist oder nicht. Zum anderen kommt die Beteiligung an einem CDM-Projekt über den reinen Kauf der Emissionsgutschriften vor allem für jene Unternehmen in Frage, für die Emissionsbegrenzungen durch den EU-Emissionshandel gelten. Abbildung 1 zeigt mögliche Beteiligte und deren Rolle im Rahmen eines CDM-Projekts.

CDMProjektentwickler Projektmanagement

Technologieanbieter

Technologie

CDMProjekt

CERs

CERKäufer

In Deutschland sind ca. 450 Unternehmen mit 1.942 Anlagen vom EU-Emissionshandel betroffen. Diesen wurden für den Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionsberechtigungen in Höhe von insgesamt jährlich knapp 388,6 Mio. t CO2 zugeteilt. Ab dem Jahr 2012 werden zusätzlich der Flugverkehr und ab 2013 weitere Branchen in den Europäischen Emissionshandel aufgenommen. Außerdem kommen ab 2013 neben dem bisher erfassten Treibhausgas CO2 weitere Treibhausgase hinzu. Daher erhöht sich ab 2012 die Anzahl der betroffenen Unternehmen und Anlagen erheblich. Für die dritte Handelsperiode (2013 bis 2020) wird sich die anteilige Zuteilungsmenge reduzieren, da die EUKommission ein Minderungsziel von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 vorgegeben hat. Die EU-Kommission veröffentlicht bis 30. Juni 2010 die absolute gemeinschaftsweite Menge der Zertifikate für 2013 und bis 30. September 2010 die Zuteilungsmengen.1 Der CDM ist vor allem für diejenigen Unternehmen interessant, die Exportmärkte in Schwellen- und Entwicklungsländern erschließen möchten. Durch den JI-Mechanismus können in ähnlicher Art und Weise Emissionsminderungen in Industrieländern und den osteuropäischen Ländern kofinanziert werden. Nach aktuellem Stand sind für JI-Projekte Ausschüttungen von CO2-Zertifikaten nur bis zum 31. Dezember 2012 möglich, da dann das Kyoto-Protokoll ausläuft. Mit Abschluss eines Nachfolgeabkommens ist aber mit der Weiterführung von JI-Projekten zu rechnen (siehe FAQ 27).

FAQ 4

Welche Vorteile können Unternehmen durch CDM haben und welche Erlöse lassen sich erzielen?

Die Möglichkeit CDM-Projekte durchzuführen oder daran beteiligt zu sein, haben zum einen Unternehmen, die am EU-Emissionshandel teilnehmen müssen, zum anderen aber auch alle anderen natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts (siehe Definition Projektträger in § 2 Nr. 11 Projekt-Mechanismen-Gesetz – ProMechG2). Generell bietet CDM für Unternehmen eine Reihe von Chancen: Generierung verwertbarer, handelbarer, kostengünstiger Emissionsgutschriften für die Deckung des eigenen Bedarfs im EU-Emissionshandel oder zum Verkauf. Unterstützung anderer Unternehmensziele wie z. B. die Erschließung neuer Märkte, Kundengewinnung und -bindung, Vermarktung innovativer Technologien, Steigerung der Projektrendite und Sicherung von Wettbewerbsvorteilen. Auch in einem frühen Projektstadium, in dem tatsächlich noch keine Emissionsgutschriften erzeugt wurden, können bereits Erlöse gesichert werden. Dies kann durch den Verkauf zukünftiger Emissionsgutschriften als Termingeschäft (Forward) erfolgen, d. h. der Projektträger sichert dem Käufer die Lieferung einer bestimmten Menge CERs zu einem bestimmten Preis und späteren Zeitpunkt zu. Die Preise liegen für Lieferung in 2012 in der Größenordnung zwischen 8 und 11 Euro / CER-Forward. Sie sind umso niedriger, je höher die Risiken für den Käufer sind. Wenn die Emissionsgutschriften ausgegeben sind, dann können diese über den Spothandel verkauft werden. Der Spothandel ist ein Kurzfristgeschäft, bei dem die physische Lieferung der Emissionszertifikate in einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen erfolgt. Von November 2009 bis März 2010 lagen die Preise für EUAs an der Börse München (www.greenmarket-exchange.com) und der EEX in Leipzig (www.eex.de) zwischen 12 und 15 Euro, für CERs zwischen 11 und 14 Euro.

Geld Finanzierung Bank Fremdkapital

Investition 1

RICHTLINIE 2003/87/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates geändert durch Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009.

2

http://www.dehst.de/cln_006/nn_476146/DE/Emissionshandel/Gesetze_20und_20Verordnungen/Gesetze_20und_20Verordnungen. html?__nnn=true

Investor Eigenkapital

Abbildung 1: Mögliche Beteiligte eines CDM-Projekts

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

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FAQ 5

FAQ 6

Welchen Aufwand verursacht die Anerkennung eines Projekts als CDM?

Zum monetären Aufwand zählen im Wesentlichen die sog. „Transaktionskosten“, die sich in interne und externe Aufwendungen wie Informations-, Such-, Verhandlungs-, Projektentwicklungs-, Validierungs-, Monitoring-, Verifizierungsund Durchsetzungskosten aufteilen. In Abhängigkeit von der Größe und Komplexität des CDM-Projekts liegen die CDM-spezifischen Transaktionskosten in einer Größenordnung zwischen 50.000 und 250.000 Euro. Der Großteil dieser Kosten fällt in der Projektentwicklung an. Allerdings gibt es wesentliche Kostentreiber, wie die Entwicklung einer Methodologie, welche die Transaktionskosten steigen lassen. Bei der Verwendung einer genehmigten Methodologie sinken die Projektkosten erheblich, da die Entwicklungskosten für die Methodologien nicht mehr anfallen. Gab es 2005 nur 23 genehmigte Methodologien, waren es im März 2010 149 genehmigte Methodologien. Besonders schwer einzuschätzen ist der Verhandlungsaufwand mit den Projektbeteiligten. Dies gilt insbesondere für die zu beteiligenden staatlichen Stellen, da die nationalen Verfahrensvorschriften und Kriterienkataloge im Entwicklungsstand sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. In Einzelfällen kann ein extremer Verhandlungsaufwand zu einer Verdoppelung der Transaktionskosten führen. Generell lässt sich feststellen, je weniger Partner zu koordinieren sind, desto geringer ist der zeitliche wie monetäre Aufwand. Die Registrierungsgebühren3 fallen in Abhängigkeit der Minderungsmenge und bezogen auf den Durchschnitt des Anrechnungszeitraums an: 0,10 US$ pro CER für die ersten 15.000 CERs eines Jahres, 0,20 US$ pro CER für alle weiteren.

Neben den üblichen Risiken eines konventionellen Auslandsprojekts bestehen bei einem CDM-Projekt zusätzliche Risiken sowohl auf der Kosten- wie auch auf der Ertragsseite. Risiken auf der Kostenseite von CDM-Projekten: Hier besteht das Risiko erhöhter Transaktionskosten aufgrund unerwartet umfangreicher Nachweis- und Berichtspflichten durch Neuregelungen des CDM-Exekutivrats (Executive Board – EB) oder einzelner beteiligter Länder. Risiken auf der Ertragsseite von CDM-Projekten: Wesentlich für den monetären Nutzen der CDM-Anerkennung sind Anzahl und Wert der Emissionsgutschriften. Anzahl der CERs: Sie hängt von den Baseline- und den Projektemissionen ab. Baseline-Risiken sind z. B. davon abhängig, wie projektspezifisch eine Baseline erstellt wird und ob sie während der Laufzeit des CDM-Projekts an neue Entwicklungen angepasst werden muss. Die Projektemissionen können insbesondere aufgrund eines anderen Produktionsniveaus oder veränderter Emissionsfaktoren höher oder niedriger als erwartet ausfallen. Wert der CERs: Der künftig erwartete Marktpreis von CERs (siehe auch FAQ 4) ist mit erheblichen Risiken behaftet. Der Preis hängt von einer Vielzahl von Marktfaktoren ab, z. B. wie viele Emissionszertifikate Russland und andere osteuropäische Länder auf den internationalen Markt bringen und wie andere Emissionshandelssysteme z. B. in Australien oder den USA ausgestaltet sind. Der Bedarf an CERs wird auch durch die Nachfrage des freiwilligen Marktes bestimmt (siehe FAQ 24).

FAQ 7 Die maximale Registrierungsgebühr beträgt 350.000 US$. Derart hohe Gebühren sind nur in seltenen Fällen gegeben, wenn die Projekte sehr große Minderungsziele haben; zum Beispiel bei Minderungen von Industriegasen mit sehr großen Emissionsfaktoren (siehe FAQ 10). Für Projekte mit Minderungsmengen unter 15.000 t CO2e entfallen die Registrierungsgebühren. Wird ein Projekt doch nicht registriert, werden Gebühren, die über 30.000 US$ hinaus gehen, zurück erstattet. Die Registrierungsgebühren werden später bei der Ausgabe der Emissionsgutschriften auf die dann fälligen Gebühren angerechnet (siehe Kapitel 4, Schritt IV). Auch die zuständigen Stellen der beteiligten Staaten erheben häufig Gebühren. In Deutschland gibt es hierfür die Projekt-Mechanismen-Gebührenverordnung (ProMechGebV). Gebühren werden für die Ausstellung eines Befürwortungsschreibens oder die Erteilung eines Zustimmungsschreibens (siehe Kapitel 4, Schritt III) in Höhe von 20 bis 600 Euro erhoben, je nach Größenordnung der Emissionsminderungen und Umfang des Projekts.

Welche Risiken sind mit CDM-Projekten verbunden?

Wodurch wird der Rahmen des CDM festgelegt?

Der rechtliche Rahmen für CDM-Projekte wird im Wesentlichen durch das Kyoto-Protokoll (1997), die nachfolgenden Beschlüsse der Konferenzen der Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (vor allem die sog. Marrakesh Accords 2001) sowie die laufenden Entscheidungen des CDM-Exekutivrats bestimmt (siehe www.unfccc.int). Der CDM-Exekutivrat beaufsichtigt die Umsetzung des CDM. Da die Teilnahme am CDM eine freie Entscheidung jedes einzelnen Landes darstellt, sind zudem die jeweiligen nationalen Regelungen zu beachten. Diese können z. B. eine Negativ- oder Positivliste bestimmter Projekttypen beinhalten, bestimmte Vorgehensweisen oder Formatvorlagen vorschreiben und zusätzliche Anforderungen sowie Gebühren festlegen. In Deutschland ist hierfür das ProMechG relevant. Darin wird auch die Verwendung der Gutschriften im EU-Emissionshandel geregelt.

Der zeitliche Aufwand, der mit der Unterstützung von CDM-Projekten einhergeht, ist detaillierter in Kapitel 4 (Schritt II) und Kapitel 6 dargelegt.

3

„Additional guidance related to the registration fee for the proposed clean development mechanism project activities“, Annex 35, EB 23

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

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FAQ 8

FAQ 9

Wie lässt sich der CDM im EU-Emissionshandel nutzen?

Was sind die wichtigsten Kriterien für CDM-Projekte?

Die Verbindung dieser beiden Systeme (vgl. Tabelle 1) erfolgt durch die EU Linking Directive aus dem Jahr 2004, die den Rahmen für die Verwendung von Emissionsgutschriften aus CDM- und JI-Projekten zur Erfüllung der Minderungspflichten im EU-Emissionshandel ab 2005 bildet. Die Umsetzung der EU Linking Directive in nationales Recht erfolgte in Deutschland durch das ProMechG. Gutschriften aus CDM-Projekten können demnach seit 2005 gleichwertig mit EU-Emissionsrechten (European Allowances – EUA) zur Abdeckung von CO2-Emissionen verwendet werden. Die Verwendung von CDM-Gutschriften in der zweiten (2008 bis 2012) und dritten (2013 bis 2020) Handelsperiode wurde mit der Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie vom 23. April 2009 neu geregelt. Für Deutschland gilt, dass ein Unternehmen seine Minderungspflichten von 2008 bis 2012 mit bis zu 22 Prozent seiner zugeteilten Menge an EUAs mit CDM-Gutschriften erfüllen kann. Dieses CER-Kontigent ist auf die Periode 2013 bis 2020 übertragbar.4 Dies entspricht in etwa einem Gesamtvolumen von 450 Mio. t CO2, bzw. jährlich etwa 35 Mio. t CO2 (2008 bis 2020). Basis dieser Begrenzung bildet das Ziel der EU, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent zu senken. Bei einer Erhöhung des Emissionsminderungsziels auf 30 Prozent kann davon ausgegangen werden, dass ein Teil der zusätzlichen Minderungsleistung durch Emissionsgutschriften abgedeckt werden kann.

Die Kriterien ergeben sich aus den Marrakesh Accords von 2001 (http://unfccc.int/cop7) sowie insbesondere aus den Entscheidungen des CDM-Exekutivrats (http://cdm.unfccc.int/EB/index.html) und den jeweiligen nationalen Vorgaben. Bei allen CDM-Projektideen kommt es entscheidend auf den Zusätzlichkeitsnachweis der Emissionsminderungen an, die sog. „Additionality“. Ein Projekt ist dann „zusätzlich“ im Sinne des Kyoto-Protokolls, wenn die Emissionen nach Durchführung des Projekts geringer sind als die Emissionen, die ohne das Projekt abgegeben würden. Weitere Vorgabe ist, dass die Maßnahme zur Emissionsminderung ohne die Kofinanzierung von CERs nicht erfolgt wäre. Minderungsmaßnahmen, die aufgrund von bestehenden nationalen Umweltbestimmungen erforderlich sind, erfüllen das Kriterium der Zusätzlichkeit grundsätzlich nicht.

Tabelle 1: Gegenüberstellung EU-Emissionshandel – CDM /JI-Auslandsprojekte

Durch den Anreiz der Emissionsgutschriften sollen bisher ungenutzte Emissionsminderungspotenziale erschlossen werden. Eine Überschneidung mit Projekten, die auch ohne den Anreiz der Vergabe von Emissionsgutschriften durchgeführt werden („business as usual“), soll vermieden werden. Über den „business as usual“-Fall hinausgehende Minderungsmaßnahmen werden daher als „zusätzlich“ bezeichnet. Der Nachweis der Zusätzlichkeit erfolgt durch die Konstruktion eines Referenzfallszenarios (Baseline), der den „business as usual“-Fall widerspiegelt. Durch einen Vergleich der erwarteten Projekt-Emissionen mit denen des Referenzfallszenarios kann dann die durch das CDM-Projekt erreichte Emissionsminderung berechnet werden (vgl. Abbildung 2). Hierbei kann sowohl von Emissionsminderungen (t CO2e pro Jahr) aus einem gleichbleibenden als auch aus einem steigenden Verlauf der Baseline-Emissionen ausgegangen werden. Entscheidend ist, dass der Verlauf von Baseline- als auch Projekt-Emissionen ausreichend begründet werden kann.

EU-Emissionshandel

CDM /JI-Auslandsprojekte

Verpflichtend für erfasste Anlagen

Freiwillige Option für alle

Nur innerhalb der EU 25

In allen Kyoto-Protokoll-Staaten

Nur CO2 (ab 2013 alle Kyoto-Treibhausgase)

Alle Kyoto-Treibhausgase

„Cap & Trade“ Verteilungskonflikt!

Zusätzlichkeit!

Emissionsminderungen in erfassten Anlagen führen automatisch zu freiwerdenden Emissionsrechten (EUA)

Verfahren für Bestimmung, Nachweis und Zertifizierung von Emissionsminderungen (CER, ERU)

„Baseline & Credit“

Tipp: Die aktuellste Version 5.2 des Leitfadens der Zusätzlichkeit wurde in der 39. Sitzung des CDM-Exekutivrats verabschiedet und kann unter http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/tools/am-tool-01-v5.2.pdf abgerufen werden.

Emissionen [t CO2e pro Jahr] Projektdurchführung Baseline-Emissionen

Bisherige Emissionen

Emissionsminderung

Zusätzlichkeit

Projekt-Emissionen Zeit [Jahr] Emissionen [t CO2e pro Jahr] Projektdurchführung e Bisherig n ne Emissio

sionen e-Emis erung Emissionsmind

Baselin

Zusätzlichkeit

Projekt-Emissionen

Zeit [Jahr] Abbildung 2: Schematische Darstellung der „Zusätzlichkeit“ von Emissionsminderungen

4

Artikel 11a (8) der RICHTLINIE 2003/87/EG geändert durch Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 in Verbindung mit § 18 Zuteilungsgesetz (ZuG) 2012

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

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Das Kriterium der „Zusätzlichkeit“ gewährleistet, dass nur solche Projektvorhaben durch die Ausgabe von CERs unterstützt werden, deren Implementierung allein aufgrund der aus den CERs resultierenden Kofinanzierung erfolgt. Daraus folgt, dass die Projekte nicht zwingend einen monetären Verlust oder eine schlechte Rentabilität ausweisen müssen, um den Zusätzlichkeitsnachweis zu erbringen. Nur in Ausnahmefällen wird ein Projekt mit schlechter Rentabilität durch die Anerkennung als CDM-Projekt hochrentabel. Vielmehr müssen bei bereits guter Rentabilität eines Projekts andere Barrieren nachgewiesen werden, welche die Durchführung behindern (z. B. attraktives Alternativprojekt, erstes Projekt dieser Art in diesem Land, etc.).

Tabelle 2: Treibhausgaspotenzial (GWP) der im Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase mit Quellen

Treibhausgase

GWP 5

Quellen

Kohlendioxid (CO2)

1

fossile Brennstoffe, Zementproduktion, Entwaldung

Methan (CH4)

21

Viehzucht, Biomasse, Deponiegas, Reisanbau, Transport & Förderung fossiler Energieträger

Lachgas (N2O)

310

Dünger, fossile Brennstoffe, Verbrennungsprozesse fossiler Brennstoffe, Landnutzungsänderungen

Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs)

140 – 11.700

Kühlmittel, Lösungsmittel, Löschmittel

Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFCs)

6.500 – 9.200

Aluminiumproduktion, Halbleiterproduktion

Schwefelhexalfluorid (SF6)

23.900

Hochspannungsanlagen, Schallschutzfenster, Autoreifen

Für die Erstellung der Baseline sowie für die Überwachung der Emissionsminderungen (Monitoring) müssen die Projektteilnehmer nach einem anerkannten Verfahren vorgehen, d. h. eine genehmigte „Methodologie“ verwenden. Tipp: Bei der Entwicklung der Baseline sollte stets der damit verbundene Monitoringaufwand bedacht werden. Wird das Projekt als Ganzes durchdacht, so kann die Anwendung der Methodologie optimiert werden.

Für verschiedene Projektkategorien und -arten gibt es einen wachsenden Katalog solcher Methodologien (siehe http://cdm.unfccc.int/methodologies), die jeweils an bestimmte Anwendbarkeitsvoraussetzungen geknüpft sind. Gibt es für die CDM-Projektidee noch keine genehmigte Methodologie, so muss anhand bestimmter Vorgaben eine Methodologie entwickelt werden. Dies erhöht den Projektentwicklungsaufwand allerdings erheblich. Die beim CDM-Exekutivrat eingereichten und durch ihn anerkannten Methodologien sind für jedermann frei zugänglich und verwendbar.

FAQ 10

Welche Treibhausgase sind relevant?

Gegenstand eines CDM-Projekts kann die Emissionsminderung eines oder mehrerer der folgenden, im Kyoto-Protokoll erfassten Treibhausgase sein: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (Hydrofluorocarbons – HFCs), Perfluorierte Kohlenwasserstoffe (Perfluorocarbons – PFCs), und Schwefelhexafluorid (SF6). Diese Gase tragen in unterschiedlicher Stärke zum Treibhauseffekt bei. Sie werden gemäß ihrem Treibhauspotenzial (englisch: Global Warming Potential – GWP) bei einem Zeithorizont von hundert Jahren bezogen auf CO2 gewichtet.5 Die Maßeinheit für alle Gase ist daher eine t CO2e. Das heißt z. B. 1 t CH4 = 21 t CO2e.

FAQ 11

Wie ist der grobe Ablauf von CDM-Projekten?

Das vorgeschriebene Vorgehen im Rahmen eines CDM-Projekts umfasst im Wesentlichen die Schritte Projektdesign, Genehmigung, Validierung & Registrierung, Umsetzung & Monitoring, Verifizierung & Zertifizierung sowie die Ausgabe der Emissionsgutschriften. Die einzelnen Schritte inklusive einer Vorprüfung und der Verwertung der Gutschriften werden ausführlich in Kapitel 4 dargestellt. Für die Schritte bis zur Registrierung ist dabei mindestens ein halbes Jahr anzusetzen und diese sollten begleitend zur sonstigen Projektplanung erfolgen. Muss erst eine neue Methodologie genehmigt werden, so verlängert sich diese Phase mindestens um ein weiteres halbes Jahr.

FAQ 12

Gibt es Erleichterungen für kleine CDM-Projekte?

Für kleine CDM-Projekte (sog. „small-scale“ CDM-Projekte) gelten vereinfachte Modalitäten und Verfahren hinsichtlich der Anwendung von Methodologien und dem Nachweis der Zusätzlichkeit. CDM-Projekte, die unter den folgenden Obergrenzen liegen, gelten als kleines CDM-Projekt: Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien bis 15 MW Kapazität Projekte zur Verbesserungen der Energieeffizienz bis 60 GWh pro Jahr Sonstige Emissionsminderungsprojekte mit direkten Projektemissionen unter 15.000 t CO2e pro Jahr und Emissionsminderungen bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr Aufforstungsprojekte mit einer Netto-CO2-Speicherung unter 16.000 t pro Jahr Alle anderen CDM-Projekte gelten als große CDM-Projekte („large-scale“ CDM-Projekte).

5

Quelle der GWP: IPCC, Fourth Assessment Report, Technical Summary, p. 33 – 34, 2007

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

FAQ 13

FAQ 16

Wer ist an einem CDM-Projekt beteiligt?

Neben den üblichen Projektbeteiligten sind bei einem CDM-Projekt zusätzlich folgende Institutionen relevant: Projektteilnehmer (Project Participants): Der oder die Projektteilnehmer werden in den Projektunterlagen explizit benannt. Sie tragen die technische Verantwortung für das CDM-Projekt oder sind als Investor daran beteiligt. Die entstehenden Gutschriften werden unter allen Projektteilnehmern verteilt, d. h. bei der CER-Ausgabe muss unter allen in den Projektunterlagen aufgeführten Projektteilnehmern eine Einigung über die Art der Ausschüttung gegeben sein. In der Regel gibt es einen Projektteilnehmer vor Ort und einen aus einem Industrieland. Gibt es Letzteren nicht, so spricht man von unilateralen CDM-Projekten. In der Regel lassen sich die Projektteilnehmer von auf CDM spezialisierte Beratungsunternehmen unterstützen. Sachverständige Stellen, sog. Zertifizierungsgesellschaften (Designated Operational Entity – DOE): Diese Stellen sind für die Validierung und Verifizierung eines CDM-Projekts zuständig. Sie müssen vom CDM-Exekutivrat akkreditiert und bekannt gegeben worden sein und werden vom Projektträger beauftragt. CDM-Exekutivrat (inkl. nachgeordneter Gremien, z. B. Methodology Panel): Der CDM-Exekutivrat ist das zentrale Gremium. Ihm obliegt die Aufsicht über den CDM. Er selbst untersteht der Weisungsbefugnis und Leitung der Konferenz der Vertragsparteien des Kyoto-Protokolls. Detailfragen, z. B. methodischer Art, werden in untergeordneten Gremien bearbeitet. Schnittstelle zwischen Projektträger und CDMExekutivrat ist die beauftragte sachverständige Stelle. Zuständige nationale Behörden (Designated National Authority – DNA): Einem CDM-Projekt müssen die zuständigen nationalen Behörden sowohl des Gastgeberstaates (Staat, auf dessen Staatsgebiet das CDM-Projekt durchgeführt werden soll) als auch des Investorstaates (Staat, der das Projekt für den ersten Käufer der Gutschriften genehmigt) zustimmen.

FAQ 14

Können Emissionsminderungen aus bereits bestehenden Anlagen nachträglich zertifiziert werden?

In der Regel ist das nicht möglich. Aufgrund der Anforderung der Zusätzlichkeit von Emissionsminderungen können in der Regel nur Projekte als CDM anerkannt werden, die noch nicht realisiert sind. Läuft eine Anlage bereits, so ist sie zumeist bereits als Referenzfallszenario anzusehen.

Wie ist der aktuelle Stand der internationalen Umsetzung des CDM?

Bis zum 04. März 2010 wurden rund 2.100 CDM-Projekte vom CDM-Exekutivrat registriert. Folgende Projekttypen sind dabei vertreten (Prozentanteil nach Projektanzahl): 60 Prozent im Bereich Erneuerbare Energien; Energieerzeugung aus folgenden Quellen: Wasserkraft, Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Gezeitenkraft, Biomasse, Bio- und Deponiegas, Steigerung der Effizienz in kohlegefeuerten Kesseln, sowie Abwärmenutzung und Kraft-Wärme-Kopplung 18,00 Prozent im Bereich Abfallbehandlung und -entsorgung (inkl. Abwassermanagement) 5,30 Prozent im Bereich Vermeidung flüchtiger Emissionen aus Brennstoffen (fest, flüssig, gasförmig) 4,90 Prozent im Bereich Landwirtschaft 4,80 Prozent in der verarbeitenden Industrie 2,50 Prozent im Bereich chemischer Industrie 1,00 Prozent im Bereich Bergbau und Mineralindustrie 0,99 Prozent im Energienachfragebereich 0,87 Prozent aus Minderungen von flüchtigen Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6 0,52 Prozent im Bereich Auf- und Wiederaufforstung 0,28 Prozent im Bereich Metallproduktion 0,08 Prozent im Bereich Verkehr Eine detaillierte Beschreibung der einzelnen Projektkategorien ist im Anhang zu finden. Ein tabellarischer und tagesaktueller Überblick über den Stand von CDM-Projekten findet sich auf der Website des UN-Klimasekretariats unter http://cdm.unfccc.int/Statistics. Aktuell (01. März 2010) sind 114 JI-Projekte registriert. Die meisten (98) dieser Industriestaatenprojekte werden im vereinfachten Track-1 Verfahren durchgeführt. Auch hier ist der Bereich Erneuerbare Energien mit annähernd 70 Prozent aller registrierten Projekte die wichtigste Kategorie. Auffällig ist der gegenüber dem CDM stark erhöhte Anteil der chemischen Industrie (13 Prozent). Eine gute Auswertung der registrierten CDM- und JI-Projekte wird vom UNEP Risoe Centre im monatlichen Turnus vorbereitet und ist auf deren Website6 abrufbar.

FAQ 15

Welche Länder kommen als CDM-Gastgeberländer in Frage?

CDM-Projekte können in jedem Land durchgeführt werden, das nicht im Annex I der Klimarahmenkonvention aufgeführt ist (sog. Nicht-Annex I-Länder, siehe http://unfccc.int/ essential_background/convention/background/items/2853.php) und das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat (http://unfccc.int/kyoto_protocol/status_of_ratification/items/2613.php). Das Land kann aber nach eigenem Ermessen bestimmte Projekttypen oder gar den CDM generell ausschließen. Tipp: Die nationalen CDM-Regelungen sollten frühzeitig im Projektzyklus geprüft werden. Geeignete Ansprechpartner sind die jeweils zuständigen nationalen Stellen (siehe http://cdm.unfccc.int/DNA/index.html).

Abhängig von der Projektgröße können bei verschiedenen Projekttypen unterschiedliche Minderungsmengen erwartet werden. Die Auswertung vom März 2010 von UNEP RISOE zeigt, dass trotz hoher Projektzahlen nur knapp 28 Prozent der erwarteten CERs aus Erneuerbaren Energien stammen. Aus den relativ wenigen Industriegasprojekten (Kategorie 4, 6, 8, 9, 10 und 11) und Projekten der chemischen Industrie wiederum ist mit mehr als 37 Prozent der jährlichen Zertifikatflüsse zu rechnen. Der Grund hierfür liegt darin, dass es sich bei HFCs und SF6 wie auch den N2O-Projekten um Minderung von Gasen mit hohem bis sehr hohem Treibhauspotenzial handelt (siehe FAQ 10). Bis März 2010 wurden mehr als 389 Mio. CERs von der UNFCCC an die CDM-Projektträger ausgegeben; hiervon stammen mit über 75 Prozent der Großteil aus Minderungen im chemischen Bereich (Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFCs und SF6 sowie N2O Emissionen aus Produktionsprozessen). Die entsprechende Zertifikatemenge aus JI-Projekten liegt bei 5,5 Mio. ERUs (Emission Reduction Units).

6

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http://uneprisoe.org/

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Das Volumen der jährlich zu erwartenden CERs und ERUs von bereits registrierten Projekten beträgt für CDM-Projekte 344,9 Mio. Zertifikate und für JI-Projekte 23,4 Mio. Zertifikate. Bis Ende 2012 ergeben sich in Summe erwartete 1,74 Mrd. CERs und 106,4 Mio ERUs. Aufgrund der CDM- und JI-Pipeline mit über 4.200 CDM-Projekten und 288 JI-Projekten in Planung könnte die mögliche Zahl der Zertifikate bis 2012 aus CDM-Projekten auf 2,9 Mrd. und für JI-Projekte auf 377 Mio. anwachsen.

Der größte Anteil an bisher registrierten Projekten befindet sich in China (36 Prozent) und Indien (24 Prozent), gefolgt von Brasilien (8,2 Prozent) und Mexiko (5,8 Prozent). Alle vier Länder sind Schwellenländer mit relativ hohem Industrialisierungsgrad. Hauptziele sind für diese Gastländer neben der Unterstützung ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auch die Beteiligung und Mitgestaltung an einer internationalen Umweltpolitik. Das Projektverfahren und die Kriterien sind in diesen Ländern klar strukturiert, wodurch sich die gesamte Projektimplementierung vereinfacht. Die vier Länder haben die Projektpotenziale früh erkannt und nutzen die Möglichkeiten des CDM wirkungsvoll. Bei der Betrachtung von jährlichen Minderungsmengen führt China (59 Prozent) die Länderliste sehr deutlich an. Der Grund hierfür liegt in den großen Minderungspotenzialen (siehe auch FAQ 10) im Bereich von Produktion und Nutzung von HFCs und SF6 sowie aus N2O-Prozessemissionen. Weitere große Minderungsmengen kommen aus Projekten in Indien (12 Prozent) und Brasilien (6 Prozent). Nur knapp 2,7 Prozent der Minderung ergibt sich aus der Durchführung von Projekten in Mexiko.

Für die Umsetzung von CDM-Projekten sind anerkannte Methodologien notwendig, die wie die CDM-Projekte selbst über die Webseite der UNFCCC eingesehen werden können: Bis Anfang März 2010 wurden 134 Methodologien für CDM-Projekte genehmigt; darunter 17 konsolidierte, also für verschiedene Ausprägungen ein und desselben Projekttyps allgemein gültige Methodologien. Zusätzlich wurden 49 Methodologien für kleine CDM-Projekte („small-scale“ CDM-Projekte) genehmigt; bis dato wurden 920 kleine CDM-Projekte registriert. Für Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte sind bis März 2010 neun Methodologien anerkannt worden, wobei sich zwei konsolidierte Methodologien auf große CDM-Projekte beziehen.

FAQ 17

Wie ist die geografische Verteilung der Gastgeberstaaten von CDM-Projekten?

Bis März 2010 wurden die meisten CDM-Projekte in Asien registriert (75 Prozent). Ein weiterer großer Anteil registrierter Projekte ist Lateinamerika und der Karibik zuzuordnen (22 Prozent). Die Gründe für diese regionalen Schwerpunkte sind neben realisierbaren großen Emissionsminderungspotenzialen vor allem auch eine hohe institutionelle Entwicklung bezüglich des CDM. In Afrika (2 Prozent) hingegen ist beides insbesondere aufgrund der begrenzten wirtschaftlichen Entwicklung nicht gegeben. Obwohl die zuständigen staatlichen Institutionen für die Durchführung von CDM-Projekten teilweise existieren, ist die Situation herausfordernd aufgrund wechselnder Zuständigkeit von behördlicher Seite oder weil der Projektpartner unerfahren ist. Ähnlich stellt sich die Situation für Projektstandorte in der Allianz der kleinen Inselstaaten dar. In Europa bieten Bosnien-Herzegowina, Malta, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien und Zypern als Gastgeberländer CDM-Projektmöglichkeiten an. Die europäischen Länder eignen sich auch als JI-Gastgeberland. Länder, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, können sich weder als JInoch als CDM-Gastgeberland qualifizieren (z. B. USA, Stand März 2010).

2% Afrika

1% Andere

22 % Lateinamerika und Karibik

75 % Asien und Pazifik

FAQ 18

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für CDM-Projekte mit deutscher Beteiligung?

Die nationale Umsetzung der EU Linking Directive erfolgte in Deutschland mit der Verabschiedung des ProMechG im Sommer 2005. Die EU Linking Directive sowie das ProMechG können auf der Website der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingesehen werden.7 Darin werden auch die Grundlagen für die Durchführung von CDM- und JI-Projekten unter deutscher Beteiligung festgelegt. Dies beinhaltet neben den verfahrensrechtlichen Vorgaben auch materielle Anforderungen und eine Reihe von Verordnungsermächtigungen.

FAQ 19

Welche Ergebnisse brachte die Klimakonferenz in Kopenhagen in Bezug auf CDM und JI?

Vom 07. bis 19. Dezember 2009 fand in Kopenhagen die Klimakonferenz COP 15 / CMP 5 der Vereinten Nationen statt. Mit ihr sollte der zweijährige Verhandlungsprozess abgeschlossen werden, der unter der „Bali Road Map“ 2007 initiiert worden war. Hauptziel der Konferenz war es, ein Nachfolgeabkommen für das im Jahr 2012 auslaufende Kyoto-Protokoll zu erarbeiten. Das Abschlussdokument der Konferenz war schlussendlich eine politische Erklärung, der „Copenhagen Accord“. Dieser ist rechtlich nicht bindend und im Status nicht mit dem Kyoto-Protokoll vergleichbar. Seine Implementierung wird davon abhängen, welche Schritte die Staaten nun von sich aus unternehmen. Hinsichtlich des CDM wurden konkrete Entscheidungen getroffen, die erwartete Reform blieb aber aus. In Bezug auf die Fortführung von JI nach 2012 gab es keine Entscheidungen. Kopenhagen brachte Entwicklungen hin zu mehr Transparenz, verbesserten und stärker standardisierten Arbeitsprozessen und einer ausgewogeneren regionalen Verbreitung von CDM-Projekten sowie vereinfachte und stärker harmonisierte Modalitäten für kleine CDM-Projekte, wodurch auch die Entwicklung von programmatischen Projekten erleichtert wird. CCS (Carbon Capture and Storage) und Atomkraft sind unverändert auch weiterhin als potentielle neue Projektaktivitäten unter dem CDM ausgeschlossen. Bezüglich der Handhabe von N2O-Reduktionen aus neuen Adipin- und Salpetersäureanlagen unter dem CDM kam es zu keiner politischen Entscheidung. Die Frage wird vom CDM-Exekutivrat weiter behandelt. Bei CDM-Senkenprojekten sollen im Falle des Zustandekommens eines Kyoto-Nachfolgeabkommens die zulässigen Aktivitäten erweitert werden auf CO2-anreichernde Maßnahmen in bestehenden Wäldern, der Landwirtschaft sowie in Feuchtgebieten. Die temporären Gutschriften sollen dann abgelöst werden durch permanente Zertifikate, der NichtDauerhaftigkeit soll mit alternativen Risikoaufschlägen begegnet werden. Diskutiert werden hier z. B. die Vorhaltung von Zertifikatsreserven, Versicherungssysteme oder Preisabschläge.

Abbildung 3: Regionale Verteilung von CDM-Projekten (Stand: 19. März 2010) 7

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http://www.dehst.de/cln_006/nn_476146/DE/Emissionshandel/Gesetze_20und_20Verordnungen/Gesetze_20und_20Verordnungen. html?__nnn=true

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Allgemein bleibt festzustellen, dass die im Verhandlungstext enthaltenen Verbesserungen beim CDM nicht den Erwartungen entsprechen, weil die im Vorfeld der Konferenz diskutierten Unzulänglichkeiten damit nur zum Teil behoben wurden. Dennoch ist der CDM, wenn auch in kleinen Schritten, auf dem Weg einer Weiterentwicklung. Der Mechanismus Joint Implementation wird nach 2012 dann Fortbestand haben, wenn eine weitere Verpflichtungsperiode beschlossen wird. Die Konferenz drängte die Industriestaaten darauf, angemessene Beiträge zur Finanzierung der Arbeit an JI im Zeitraum 2010 bis 2011 zu leisten.

FAQ 21

2.2

Joint Implementation (JI)

FAQ 20

Was unterscheidet CDM eigentlich von Joint Implementation (JI)?

Joint Implementation (JI) und CDM folgen im Grunde demselben Prinzip: Emissionsminderungen, die über den „business as usual“-Fall hinausgehen, werden zertifiziert und damit werthaltig gemacht. Es gibt jedoch einige relevante Unterschiede zwischen den beiden Instrumenten, die in folgender Tabelle 3 dargestellt werden. Spezifische Anforderungen für JI-Projekte sowie der Stand der Entwicklung in Deutschland werden in Kapitel 5 dargestellt.

CDM

JI

Gastgeberland ...

Nicht-Annex I der UN-Klimarahmenkonvention (Entwicklungs- oder Schwellenland)

Annex I der UN-Klimarahmenkonvention (Industrieland)

Erzeugung von ...

CERs (Certified Emission Reductions)

ERUs (Emission Reduction Units)

Erzeugung von Gutschriften möglich ...

seit 2000

seit 2008 bis 2012 (abhängig von einem Kyoto-Folgeabkommen)

Einsetzbar im EU-Emissionshandel ...

seit 2005

seit 2008

Eigene Reduktionsverpflichtung der Industrieländer ...

wird verringert

bleibt insgesamt gleich

Verfahren und Kriterien ...

sind international streng geregelt

sind grundsätzlich von jeweiligen nationalen Regelungen abhängig

Verfahrensvarianten ...

Großprojekte: „large-scale“ CDM-Projekte (normales, relativ aufwendiges Verfahren)

„Track 1“-Verfahren: Kriterien der beteiligten Länder werden zugrunde gelegt

Kleinprojekte: „small-scale“ CDM-Projekte (vereinfachtes Verfahren für Kleinprojekte)

„Track 2“-Verfahren: Aufwändiger, nach internationalen Vorgaben

Begrifflichkeiten ...

Validierung, Designated Operational Entity (DOE), Verifizierung / Zertifizierung etc.

Determination, Accredited Independent Entity (AIE), Verifizierung etc.

Internationales Aufsichtsgremium ...

CDM-Exekutivrat

JI Supervisory Committee

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Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist für die Fragen zu den projektbasierten flexiblen Kyoto-Mechanismen JI und CDM zuständig. Es steht eine Telefon-Hotline montags bis donnerstags von 9:00 bis 17:00 Uhr und freitags von 9:00 bis 14:00 Uhr für Anfragen zur Verfügung. Man kann sich auch per E-Mail an die Deutsche Emissionshandelsstelle wenden. Umweltbundesamt Deutsche Emissionshandelsstelle Bismarckplatz 1 14193 Berlin Telefon 030-89 03 5050 Telefax 030-89 03 5010 German.dna.dfp@uba.de www.dehst.de

FAQ 22

Tabelle 3: Gegenüberstellung CDM – JI

Welche Behörde ist in Deutschland für JI und CDM zuständig?

Was sind programmatische Klimaschutzprojekte (PoAs) und kann dieser Projektansatz auch in Deutschland genutzt werden?

Ein Großteil der Treibhausgasemissionen wird von sehr kleinen Quellen in Unternehmen, privaten Haushalten, im öffentlichen Raum und im Verkehr verursacht. Dieses Potenzial für Emissionsminderungen kann methodisch durch den programmatischen Ansatz erfasst werden, sog. „Programme of Activities – PoA”. Die verschiedenen PoAs machen die markwirtschaftlichen Anreizinstrumente im Rahmen des Kyoto-Protokolls für Klein- und Kleinstmaßnahmen für Privatpersonen und Unternehmen anwendbar. JI-PoAs beziehen sich dabei auf Aktivitäten in Industriestaaten, z. B. durch den Ersatz ineffizienter Kesselanlagen in Kleinunternehmen oder einen Brennstoffwechsel von Öl auf Erdgas. In einem PoA können diese Maßnahmen kosteneffizient zusammengefasst werden, weil die gebündelten Einnahmen aus den CO2-Zertifikaten dazu verwendet werden können, Fördermaßnahmen zur Anregung entsprechender Maßnahmen zu finanzieren, etwa für Preisnachlässe, Zuschüsse oder Zinsverbilligungen. Der programmatische Ansatz für JI-Projekte kann in Deutschland durch das verkürzte Genehmigungsverfahren, sog. „Track 1“-Verfahren wie in Kapitel 5 beschrieben, genutzt werden. Ein konkretes Beispiel ist das JI-PoA ECO-Plus der AGO AG, das durch die vorzeitige Umstellung kleinerer Heizwerke im Kapazitätsbereich größer 400 kW und kleiner 20 MW auf Biomasse etwa 55.000 t CO2e pro Jahr einspart. Die Umstellung kleinerer, nicht vom Emissionshandel betroffener Energieanlagen auf einen weniger emissionsintensiven Brennstoff birgt auch in Deutschland Emissionsminderungspotenziale, die mit einem JI-PoA effizient ausgeschöpft werden können. In Kapitel 7 ist als weiteres Beispiel das Projekt JIM.Hessen ausführlich beschrieben.

2.3

Sonstiges

FAQ 23

Was ist mit „Senken-Projekten“ gemeint?

Ozeane, Lithosphäre und Ökosysteme fungieren als Kohlenstoffsenke, weil sie dauerhaft oder zeitweilig CO2 aus der Atmosphäre aufnehmen und speichern. Im Sprachgebrauch des Klimaschutzes bezeichnen Senkenprojekte Maßnahmen in Ökosystemen (z. B. Wälder, Moore, Böden), die den im atmosphärischen CO2 enthaltenen Kohlenstoff durch Photosynthese in der Biomasse binden. Die CO2-Bindung ist reversibel – entweder gewollt z. B. durch Holzeinschlag oder hervorgerufen durch Naturereignisse wie Waldbrände.

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Die häufigsten Fragen (FAQ) zu den projektbasierten Mechanismen

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Damit diese Nicht-Dauerhaftigkeit der CO2-Speicherung bei Senkenprojekten im Vergleich zur CO2-Vermeidung bei sonstigen Projekten korrekt abgebildet wird, können mit Senkenprojekten nur temporär gültige Zertifikate generiert werden. Diese müssen zu festgesetzten Zeitpunkten durch „normale“ CERs aus Nicht-Senkenprojekten oder durch zu diesem Zeitpunkt gültige temporäre Senkengutschriften ersetzt werden. Senkengutschriften sind im EU-Emissionshandel weder in der laufenden Periode 2008 bis 2012 noch in der kommenden Periode 2013 bis 2020 einsetzbar. In der laufenden Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls sind unter dem CDM nur Aufforstungen und Wiederaufforstungen als Senkenprojekte möglich. Diese Einschränkung auf eine einzige Projektaktivität sowie der Umstand, dass die Zertifikate nicht dauerhaft gültig und im EU-Emissionshandel nicht einsetzbar sind, haben dazu geführt, dass bislang nur eine Handvoll CDM-Senkenprojekte durchgeführt werden. Wie „Senken-Projekte“ in ein Nachfolgeabkommen eingebunden sein könnten, wird in FAQ 19 beschrieben.

Der Ablauf von VER-Projekten ist dem von CDM-Projekten sehr ähnlich. Für die Projektbeschreibung werden meist die gleichen Vorlagen (Verwendung von Methodologien, die für CDM-Projekte zugelassen sind) verwendet. VER-Projekte werden in der Regel sowohl validiert als auch später verifiziert. Dies wird meist von Organisationen durchgeführt, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls berechtigt sind, CDM- und JI-Projekte zu prüfen (Unternehmen, die dazu vom UNFCCC akkreditiert sind). Da diese VER-Projekte aber nicht formal als CDM-Projekte registrierungsfähig sind, werden verschiedene Standards (z. B. Gold Standard, The Voluntary Carbon Standard, VER+) genutzt, um die Qualität der eingesparten Emissionsreduktionen zu sichern und um die Projekte im Rahmen dieser Standards registrieren zu können. Die verifizierten Emissionsminderungen (VERs) werden vor allem von Unternehmen und Organisationen nachgefragt, um z. B. eigene Reise- oder sonstige Emissionen von Geschäftsaktivitäten neutral zu stellen. Mittlerweile kompensieren auch verstärkt Privatpersonen Emissionen, die z. B. durch Flugreisen oder andere Aktivitäten entstehen.

FAQ 24

FAQ 26

Wie können die Gutschriften, die aus CDM-Projekten erzeugt werden, noch verwendet werden?

Es gibt neben der Verwendung von privaten Unternehmen im EU-Emissionshandel noch weitere Möglichkeiten der Verwertung von Emissionsgutschriften in Deutschland und bei anderen EU-Mitgliedstaaten. Die EU-Mitgliedstaaten können auf nationaler Ebene die Emissionsgutschriften für die eigenen staatlichen Emissionsminderungsverpflichtungen nutzen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Zertifikate über ein Ankaufprogramm zu verwerten, wie z. B. den KfW-Klimaschutzfonds in Deutschland. Eine weitere Möglichkeit bietet der sog. „freiwillige Markt“ für CO2-Zertifikate. Da ein aktives Auseinandersetzen mit dem Thema Klimaschutz für viele Unternehmen selbstverständlich geworden ist, werden CO2-Zertifikate auf freiwilliger Basis nachgefragt und zur Kompensation eigener Emissionen eingesetzt. Dabei geht es um die Kompensation von Emissionen, die bislang nicht auf internationaler, europäischer oder nationaler Ebene reguliert werden. Dieser Kompensationsmechanismus (siehe FAQ 26) wird von Regierungen, Privatpersonen, Umweltschutzverbänden und sonstigen Organisationen bereits genutzt. Auch in Staaten außerhalb der Europäischen Union gibt es Bestrebungen zur Einführung von Emissionshandelssystemen. Beispiele dafür sind Australien, Japan und die Vereinigten Staaten sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene. In Neuseeland gibt es seit 2009 ein Emissionshandelssystem, das den Einsatz von CERs vorsieht. Über die Möglichkeit einer zukünftigen Verlinkung verschiedener Handelssysteme wird bereits nachgedacht.

FAQ 25

Welche CO2-Zertifikate können für Maßnahmen zur Klimaneutralität eingesetzt werden?

Alle Gutschriften, die aus Klimaschutzprojekten generiert werden sowie Emissionsberechtigungen des EU-Emissionshandels können zur Erzeugung von Klimaneutralität eingesetzt werden. Klimaneutralität beschreibt einen Mechanismus, der die Kompensation von Treibhausgasen zum Ziel hat. Durch den Kauf von CO2-Zertifikaten werden Treibhausgasemissionen, deren Vermeidung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist, ausgeglichen. Durch diesen freiwilligen Kauf und die Stilllegung der erworbenen Emissionszertifikate, die sog. „Kompensation“, werden diese Emissionszertifikate aus dem Markt genommen und damit das Ziel der Reduzierung von Treibhausgasen unterstützt. Bei diesem Mechanismus sollte sich die Kompensation von Emissionen auf sog. „unvermeidbare“ Emissionen beziehen. Dadurch soll zum Ausdruck gebracht werden, dass bei der Neutralisierung von Emissionen auch immer Minderungspotenziale untersucht werden sollten, um die Vermeidung von Emissionen als wirkungsvollsten Klimaschutz in diesen Mechanismus mit einzubeziehen. Neben den Klimaschutzprojekten des Kyoto-Protokolls (CDM und JI) gibt es VER-Projekte, die ebenfalls CO2-Zertifikate erzeugen (siehe FAQ 25). Diese Gutschriften (VERs) werden zu Kompensationszwecken freiwillig nachgefragt und sind unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.

Welche Alternativen gibt es für ein Projekt, das nicht als CDM oder JI durchgeführt werden kann?

Wenn sich ein Projekt nicht für CDM oder JI qualifiziert, besteht die Möglichkeit der Durchführung eines sog. „Verified Emission Reduction“-Projekts (VER-Projekt). VER-Projekte eignen sich insbesondere als Alternative zu CDM oder JI in Ländern, die das Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert haben, in Ländern, die zwar das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von CDM- oder JI-Projekten nicht gegeben sind, für Sektoren, die nicht vom Kyoto-Protokoll erfasst sind, für Kleinstprojekte mit unter 1.000 t CO2e-Minderungen jährlich sowie in Fällen, in denen sich die Registrierung eines CDM- oder JI-Projektes verzögert, beispielsweise durch langwierige Anerkennung einer neuen Methodologie. CDM-Projekte können CERs erst ab dem Zeitpunkt der Registrierung eines CDM-Projekts erzeugen. Die Generierung von VERs bei einem CDM-Projekt kann für die Dauer möglicher Verzögerungen der Registrierung, z. B. in der zeitintensiven Phase der Anerkennung einer neuen Methodologie, eine Alternative darstellen, falls die entsprechende Anlage bereits vor der CDM-Registrierung in Betrieb gegangen ist.

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18

Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien

3.

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

19

Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien

Für den CDM werden eine Reihe verschiedener Projektkategorien unterschieden. Jede dieser Kategorien verfügt über spezielle Eigenschaften sowie über Vor- und Nachteile – wenngleich einzelne Projekte stark vom Durchschnitt abweichen können. Im Anhang werden die verschiedenen Kategorien im Einzelnen vorgestellt und diskutiert. Sie können sich dabei speziell die Kategorien heraussuchen, die für Sie interessant sind.

(01) Energiewirtschaft (02) Energieverteilung

1.482 0

(03) Energienachfrage

25

(04) Verarbeitendes Gewerbe

120

(05) Chemische Industrie

Für jede Kategorie werden mögliche Projekttypen beispielhaft sowohl für große CDM-Projekte als auch für kleine CDMProjekte kurz dargestellt und beurteilt. Die einzelnen Kategorien werden schematisch mittels Netzdiagrammen bewertet. Folgende Aspekte werden dabei betrachtet: Stand Methodologien: Wie viele Methodologien sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits genehmigt oder eingereicht? Stand Umsetzung: Wie viele Projekte sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits registriert? Beitrag Nachhaltigkeit: Leisten Projekte dieser Kategorie tendenziell neben der reinen Minderung von Treibhausgasen einen Beitrag zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung des Gastgeberlandes? Return on Investment: Grobe Einschätzung der Auswirkung von Erlösen aus Emissionsgutschriften auf die Rentabilität des eingesetzten Kapitals. Minderungspotenzial: Ist das Potenzial der in einem einzelnen Projekt realisierbaren Emissionsminderungen im Vergleich zu anderen Projektkategorien eher hoch oder eher niedrig? Dies bezieht sich stets auf das einzelne Projekt, nicht auf das globale Minderungspotenzial! Wohlgemerkt handelt es sich bei den Bewertungen um tendenzielle Aussagen, im konkreten Einzelfall kann es relevante Abweichungen in beide Richtungen geben! Dennoch geben die Bewertungen einen Eindruck der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Projektansätze und möglichen Verbindungen mit Geschäftsmodellen. Bei der Verteilung der Projekte auf die unterschiedlichen Kategorien lässt sich eine klare Fokussierung auf die Energiewirtschaft ausmachen (siehe Abbildung 4). Im Bereich der Erneuerbaren Energien gibt es mit einem Anteil von 60 Prozent die meisten registrierten Projekte. Dies ist teilweise darauf zurückzuführen, dass in diesem Sektor die größte Wahrscheinlichkeit einer Anerkennung besteht, denn diese Bereiche sind oftmals ohnehin politisch gewollt und methodologisch gut erschlossen.

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64

(06) Baugewerbe

0

(07) Verkehrswesen

2

(08) Bergbau

26

(09) Metallerzeugung

6

(10) Flüchtige Emissionen aus Brennstoffen

136

(11) Flüchtige Emissionen HKWs / SF6 (12) Verwendung von Lösungsmitteln

22 0

(13) Abfallwirtschaft

453

(14) Aufforstung und Wiederaufforstung

12

(15) Landwirtschaft

123 0

200

400

600

800

1.000

1.200

1.400 1.600

Abbildung 4: Anteil registrierter CDM-Projekte nach Projektkategorien. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Projekt zu mehr als einer Projektkategorie zugeordnet sein kann.

Es wurden aber auch bereits viele Methodologien und Projekte im Industriebereich entwickelt, wobei hier die Projekte im Gegensatz zu den Erneuerbare Energien-Projekten relativ hohe Emissionsminderungen erzielen. Wenig bis keine Entwicklungen gab es dagegen in den Kategorien Energieverteilung, Bau, Bergbau und Lösemitteleinsatz. Im Transportsektor gibt es mittlerweile zwar registrierte Methodologien, aber relativ wenige Projekte. In der Landwirtschaft verhält es sich umgekehrt, wenigen Methodologien steht eine relativ hohe Zahl an Projekten gegenüber. Siehe Anhang: Die unterschiedlichen CDM-Projektkategorien

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Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf

4.

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf

Der nachfolgend dargestellte Projektablauf beschreibt die wesentlichen Verfahrensschritte eines CDM-Projekts.

CDM-Projektentwickler

I

Zuständige staatliche Stellen (DNA)

Exekutivrat (CDM-EB)

Global Stakeholder

Prüfer (DOE)

Vorprüfung & PIN Befürwortung (LoE)

II

Projektdesign (PDD)

Zustimmung (LoA)

III

Ggf. Genehmigung neuer Methodologie

IV Projektentwicklung

Ggf. Nachprüfung Registrierung

Validierung

Veröffentlichung PDD

Projektumsetzung

V

Möglichkeit für Einwände

Umsetzung, Monitoring & Reporting

VI Verwertung der CER (auch über Fowards)

Ggf. Nachprüfung Ausgabe CER

Verifizierung & Zertifizierung

Einsichtnahme

Tabelle 4: Wichtige Kriterien für die Projektvorprüfung

Ausschlusskriterien

Erläuterung / Quellen / Links

Gastland hat Kyoto-Protokoll nicht ratifiziert

Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die Anwendbarkeit des CDM. Der aktuelle Ratifikationsstand findet sich unter http://unfccc.int/kyoto_protocol/status_of_ratification/items/2613.php

Beteiligung offizieller Entwicklungshilfegelder (ODA)

Hintergrund: CDM-Investitionen sollten zusätzlich zur Entwicklungshilfe erfolgen.

Maßnahme ist technisch oder rechtlich erforderlich

Die Projektmaßnahme ist dann nicht mehr „zusätzlich“ im Sinne der CDM-Regularien, sondern wird zwangsläufig auch ohne CDM-Anreiz durchgeführt. Für solche „business as usual“-Aktivitäten sollen keine Emissionsgutschriften ausgegeben werden.

Technik geht nicht über Stand der (örtlichen) Technik hinaus

Die Anwendung dieser Technik kann als „business as usual“ betrachtet werden und ist damit nicht „zusätzlich“ im Sinne der CDM-Regularien.

Projekt beinhaltet Nutzung von Kernkraft

Solche Projekte sind grundsätzlich vom CDM ausgeschlossen.

Projekt wurde bereits umgesetzt

Das Projekt ist bereits „business as usual“ und kann somit nicht „zusätzlich“ im Sinne der CDM-Regularien sein.

Mit dem Projekt gehen massive ökologische oder soziale Probleme einher

CDM-Projekte dürfen der nachhaltigen Entwicklung des Gastlandes zumindest nicht entgegenstehen. Was im Einzelfall unter nachhaltiger Entwicklung zu verstehen ist entscheidet das Gastland.

Minderungspotenzial

Grobe Definition des Referenzfallszenarios (Baseline) und Abschätzung der entsprechenden Emissionen, dann Gegenüberstellung mit erwarteten Projektemissionen. Gibt es bei konservativer Schätzung ein relevantes Minderungspotenzial? Was bei dieser Wertung als „relevant“ erachtet wird, hängt von den Rahmenbedingungen und insbesondere von Ihren unternehmerischen Zielen ab. Gibt es Synergien mit anderen Unternehmenszielen?

Zu erwartender Aufwand

Dies beinhaltet sowohl interne als auch externe Aufwände. Besondere Spannbreiten kann es vor allem beim Verhandlungsaufwand gegenüber CDM-Projektpartnern und den zuständigen nationalen Stellen (DNA) geben. Die Entwicklung eigener Methodologien ist aufwändig. Daher ist die Frage besonders relevant, ob für die konkrete Projektidee bereits eine genehmigte Methodologie verfügbar ist. Für eine aktuelle Übersicht siehe http://cdm.unfccc.int/methodologies.

CDM-Risiken

Diese sind sowohl länder- als auch projektspezifischer Art (vgl. FAQ 6 und Kapitel 3 bzw. den Anhang).

Unternehmerische Chancen

Welche Synergien gibt es mit anderen Unternehmenszielen wie Eröffnung von Marktzugängen, Schaffung von Wettbewerbsvorteilen etc.? Durch gute Chancen werden auch die CDM-Entwicklungskosten relativiert, selbst wenn die Minderungsmenge (und damit die direkten Erlöse aus Emissionsgutschriften) eines einzelnen Projekts gering sein sollte.

Mgl. Organisationsstruktur / Projektbeteiligte / Partner

Wie kann das CDM-Projekt organisatorisch aufgebaut werden, welche Partner brauche ich vor Ort, wie werden diese am besten eingebunden etc.?

Erstellung Project Idea Note (PIN)

Für deutsche Projektteilnehmer empfiehlt sich der Leitfaden CDM-Handbuch für Antragsteller: http://www.dehst.de/cln_153/SharedDocs/Downloads/DE/JI__CDM/JI-CDM__CDM__Manu al__deutsch,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/JI-CDM_CDM_Manual_deutsch.pdf

Veröffentlichung Monitoring- & Verifizierungsbericht

VII

Abbildung 5: Schritte zur Planung und Durchführung eines CDM-Projekts

Schritt I

Vorprüfung einer Projektidee (Kurzcheck)

Bevor die arbeitsintensiven Schritte begonnen werden, sollte als erster Schritt eine Vorprüfung der Projektidee erfolgen. Sie beinhaltet eine Machbarkeitsanalyse, eine Abschätzung des Minderungspotenzials, eine Darstellung der länderund projektspezifischen Handlungsoptionen sowie der Chancen und Risiken und endet mit der Erstellung einer Projektskizze (sog. „Project Idea Note“ – PIN). Ziel ist es, die wichtigsten Informationen zum Projekt zu strukturieren und diese für erste Kontakte mit den nationalen Anerkennungsbehörden (Designated National Authority – DNA) des Gast- und Investorlandes aufzubereiten. Durch die Vorprüfung wird frühzeitig die Anerkennungsfähigkeit und Kosten-Nutzen-Relation des Projekts geklärt und eine Entscheidung über die Fortführung des Projekts als CDM-Projekt ermöglicht. So lassen sich kritische Projekte bereits in einem frühen Stadium als solche erkennen. Der Prozess kann abgebrochen werden, bevor der finanzielle und personelle Aufwand für die Projektentwicklung zu groß geworden ist. Die wichtigsten Prüfpunkte sind in Tabelle 4 zusammengefasst.

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Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf

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Tabelle 4: Wichtige Kriterien für die Projektvorprüfung

minderungen zu erfolgen hat. Ihre Anwendbarkeit ist an die Erfüllung vorgegebener Kriterien geknüpft. Liegt für das geplante Projekt noch keine genehmigte Methodologie vor oder kann keine der bisher genehmigten Methodologien angewendet werden, so muss eine neue Methodologie entwickelt und diese vor der endgültigen Validierung vom Prüfer (Designated Operational Entity – DOE) zur Genehmigung beim CDM-Exekutivrat eingereicht werden (siehe Schritt IV). Das damit zusammenhängende Verfahren ist komplex und zeitintensiv. Nach Einreichung beim CDMExekutivrat dauert die Genehmigung einer neuen Methodologie mindestens sechs Monate.

Ausschlusskriterien

Erläuterung / Quellen / Links

Kontaktaufnahme mit zuständigen nationalen Stellen (DNA)

Die meisten Länder sehen die Einreichung einer PIN und die Gelegenheit zur Stellungnahme in ihren Verfahrensrichtlinien vor. Optimalerweise endet dieser Prozess in der Ausstellung eines Befürwortungsschreibens durch beide beteiligten DNA. Für Projekte unter deutscher Beteiligung ist ein Antrag für die Befürwortung zu beantragen (§ 8 Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 6 ProMechG).

Tipp: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen (DNA) der beteiligten Länder ist sehr zu empfehlen. So können frühzeitig die richtigen Weichen gestellt werden. Entscheidung über weiteres Vorgehen

Auf Basis der Erkenntnisse des Vorprojekts und der Stellungnahmen der DNA kann nun über das weitere Vorgehen entschieden werden: Abbruch oder Erstellung der ausführlichen Projektdokumentation?

Schritt II Projektdesign – Erstellung des Project Design Document (PDD) Das zentrale Dokument für die Anerkennung eines Projekts als CDM-Projekt ist das Project Design Document (PDD). Folgende Inhalte sind im PDD herauszuarbeiten: Allgemeine Projektbeschreibung Beschreibung des Referenzfallszenarios und des Monitorings Übersicht der Emissionsminderungen im Anrechnungszeitraum Umweltauswirkungen und Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Beschreibung der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

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Schritt III Zustimmung der beteiligten Staaten Grundsätzlich muss die zuständige nationale Behörde (Designated National Authority – DNA) sowohl des Gastgeberlandes als auch des Investorlandes dem Projekt in einem sog. „Letter of Approval“ (LoA) schriftlich zustimmen. Allerdings kann ein Projekt zunächst auch ohne Beteiligung eines Industrielandes als CDM-Projekt bei den Vereinten Nationen registriert werden (sog. „unilaterales CDM-Projekt“). Spätestens zum Zeitpunkt der Transaktion einer Emissionsgutschrift, d. h. nach der Ausgabe, ist jedoch ein „Letter of Approval“ eines Industrielandes zwingend erforderlich, da an einem CDM-Projekt per Definition mindestens ein Industrieland und ein Entwicklungs- bzw. Schwellenland beteiligt sein muss. Für die Bestätigung des Gastgeberlandes zum geplanten CDM-Projekt ist der Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Landes nachzuweisen. Was unter nachhaltiger Entwicklung zu verstehen ist, kann jedes Land für sich selbst definieren.

Schritt IV Von Validierung bis Registrierung Das PDD muss einer vom CDM-Exekutivrat akkreditierten Prüforganisation zur Validierung vorgelegt werden. Diese prüft detailliert die korrekte Anwendung der genehmigten Methodologie sowie die Plausibilität der prognostizierten Emissionsminderungen. Auf der Website der Zertifizierungsgesellschaft wird das PDD für vier Wochen veröffentlicht, damit Kommentare und Bedenken gegenüber dem Projekt geäußert werden können („Global Stakeholder Process“).

Zentrale Bestandteile des PDD sind die Beschreibung der Baseline und die Ausarbeitung des Monitoring-Plans. Die Baseline stellt als hypothetisches Referenzfallszenario die zukünftige Emissionsentwicklung ohne Umsetzung des CDM-Projekts dar. Hierzu bedarf es der Bestimmung der Rahmenbedingungen, die Einfluss auf die Emissionsbilanzierung haben (Art der Emissionsquellen, Bestimmung der Systemgrenzen und der technischen, rechtlichen, sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren). Ausgehend von den Baseline-Emissionen werden später die durch das CDM-Projekt erzielten Emissionsminderungen ermittelt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang besonders die Begründung der Zusätzlichkeit („Additionality“) der Emissionsminderungen, d. h. weshalb sie nicht auch ohne CDM-Anreiz eintreten würden. Für den Nachweis der „Zusätzlichkeit“ stellt der CDM-Exekutivrat ein standardisiertes Vorgehen zur Verfügung, das zwar nicht verwendet werden muss, aber der gängigen Praxis entspricht. Das sog. „Additionality Tool“ kann unter http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/tools/am-tool-01-v5.2.pdf herunter geladen werden. Das Monitoring umfasst die Bestimmung der erreichten Emissionsminderungen während der Projektlaufzeit. In einem Monitoring-Plan müssen konkrete Aussagen zu den folgenden Punkten getroffen werden: Erfassungssystem, Auswertung, Qualitätskontrolle und Dokumentation der Primärdaten. Sowohl bei der Baseline-Erstellung als auch bei der Festlegung des Monitorings müssen CDM-Methodologien angewendet werden, die vom CDM-Exekutivrat genehmigt sind8. Eine Methodologie gibt projektunabhängig vor, wie die Baseline für einen speziellen Projekttyp festgestellt wird und wie die Überwachung der tatsächlichen Emissions8

Innerhalb von acht Wochen nach Erhalt des Validierungsberichtes ist der CDM-Exekutivrat aufgefordert zu entscheiden, ob das Projekt als CDM-Projekt in der Form registriert wird oder ob Nachbesserungen eingearbeitet werden müssen. Bei der Registrierung fällt in Abhängigkeit der Projektgröße eine Gebühr zwischen 1.500 und 350.000 US$ an (die obere Grenze von 350.000 US$ bezieht sich auf sehr große Projekte). Wie bereits in FAQ 5 erwähnt, wird dieser Betrag später bei der Ausgabe der Emissionsgutschriften auf die dann fälligen Gebühren („Share of Proceeds for Administrative Expenses“) angerechnet. Tabelle 5: UN-Registrierungsgebühren in Abhängigkeit der Emissionsminderungsmengen

Emissionsminderungen in t CO2 e pro Jahr (geschätzt)

US$

für die ersten 15.000 t CO2 e je t CO2 e

0,10

für jede weitere t CO2 e

0,20

Kleinprojekte unter 15.000 t CO2 e

0,00

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Praktische Tipps für Unternehmen im Projektverlauf

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

5.

Schritt V Projektumsetzung, Monitoring & Reporting Nach Umsetzung der CDM-Minderungsmaßnahme müssen die Projektemissionen sowie die Parameter, welche die Baseline-Emissionen beeinflussen, nach Vorgaben des im PDD festgelegten Monitoring-Plans überwacht werden. In regelmäßigen Abständen (i. d. R. jährlich) wird ein Monitoring-Bericht erstellt, der die tatsächlich erzielten Emissionsminderungen ausweist.

Spezifische JI-Anforderungen

JI-Projekte können ab dem 01. Januar 2008 Emissionsreduktionseinheiten (Emission Reduction Units – ERUs) generieren und haben sich im Vergleich zu CDM-Projekten weniger dynamisch entwickelt. Für JI-Projekte gibt es zwei unterschiedliche Prüfverfahren. Ein vereinfachtes sog. „Track 1“-Verfahren mit nationalen Regelungen für die Projektprüfung und das sog. „Track 2“-Verfahren, das internationale Regelungen für die Ausstellung von ERUs vorgibt. Letzteres ist vergleichbar mit dem Ablaufschema für CDM-Projekte und folgt bei Projektimplementierung einer detaillierten Ausgestaltung unter Aufsicht des JI-Gremiums (Joint Implementation Supervisory Committee – JISC), das seit Februar 2006 regelmäßig tagt. Beim 18. Treffen des JISC im Oktober 2009 wurden Guidelines für JI-Projekte beschlossen und auf der Website http://ji.unfccc.int/Sup_Committee/Meetings/index.html veröffentlicht.

Schritt VI Verifizierung und Ausgabe der CERs Eine für die Verifizierung akkreditierte Prüforganisation (DOE) prüft den Monitoring-Bericht und bestätigt die tatsächlich in einem bestimmten Zeitraum erzielten Emissionsminderungen. Dabei darf bei CDM-Projekten die verifizierende DOE nicht dieselbe sein wie diejenige, die das Projekt validiert hat. Eine Ausnahme von dieser Regel besteht für „small-scale“ CDM-Projekte. Nach Erhalt des Zertifizierungsberichtes veranlasst der CDM-Exekutivrat die Ausgabe der Emissionsgutschriften (CERs) in Höhe der im verifizierten Zeitraum entstandenen Emissionsminderungen. Davon wird ein Beitrag der sog. „Share of Proceeds“ in Höhe von 2 Prozent der CERs für einen Fonds zur Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen für die am meisten vom Klimawandel betroffenen Länder abgezogen. Zusätzlich fallen für die Ausgabe der CERs Verwaltungsgebühren („Share of Proceeds for Administrative Expenses“; vgl. Schritt IV) an, die mit der o. g. Registrierungsgebühr verrechnet werden.

Schritt VII Verwertung der CERs Die Gutschriften aus JI-Projekten (ERUs) und CDM-Projekten (CERs) können zwischen Industrieländern, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, und Unternehmen aus solchen Ländern gehandelt werden. Die Länder können sie zur Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Kyoto-Protokoll, die Unternehmen aus EU-Staaten zur Erfüllung ihrer Pflichten im Rahmen des EU-Emissionshandels verwenden. CERs verfallen nicht, sie können also über längere Zeiträume, d. h. auch periodenübergreifend, aufgehoben werden.

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Bis Anfang März 2010 waren 321 JI-Projekte laut UNEP RISOE in der Planung, wovon 114 bereits registriert sind. Die Mehrzahl der geplanten Projekte wird das „Track 2“-Verfahren anwenden; im „Track 1“-Verfahren sind mehr als 100 Projekte registriert.

5.1

„Track 1“-Verfahren

Beim „Track 1“-Verfahren kann ein Gastland selbst die Emissionszertifikate (ERUs) für die verifizierten Emissionsminderungen ausstellen. Das „Track 1“-Verfahren kann angewendet werden, wenn der jeweilige Staat die folgenden Bedingungen erfüllt (sog. „full Eligibility“): Ratifizierung des Kyoto-Protokolls Vorliegende Berechnung der Ausstattung der nach dem Kyoto-Protokoll zugeteilten staatlichen Emissionsrechte (Assigned Amount Unit – AAU) Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters Etablierung eines nationalen Systems zur Abschätzung seiner Treibhausgasemissionen bzw. zur Treibhausgasspeicherung durch Senken Rechtzeitiges jährliches Einreichen seines Treibhausgasinventars Einreichung zusätzlicher Informationen über seine Ausstattung mit zugeteilten Emissionsrechten Deutsche JI-Projekte werden seit dem 27. April 2008 nach dem „Track 1“-Verfahren durchgeführt. Informationen zur Teilnahmeberechtigung von Gastgeberstaaten veröffentlicht die UNFCCC im Internet (http://ji.unfccc.int/Eligibility). Die wesentlichen projektspezifischen Informationen sind vom Bundesumweltministerium auf dem CDM /JI-Internetportal zusammengefasst dargestellt (http://www.jiko-bmu.de/jiko/aktuell/1.php).

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Spezifische JI-Anforderungen

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6.

5.2

„Track 2“-Verfahren

Ein JI-Projekt kann auch nach dem „Track 2“-Verfahren umgesetzt werden (neben projektspezifischen Eigenschaften analog dem CDM), das aber von der Erfüllung folgender Kriterien des Gastgeberlandes abhängt: Ratifizierung des Kyoto-Protokolls Vorliegende Berechnung der Ausstattung der nach dem Kyoto-Protokoll zugeteilten staatlichen Emissionsrechte (Assigned Amount Unit – AAU) Etablierung eines nationalen Treibhausgasregisters Sollte ein Staat diese Kriterien (sog. „partial Eligibility“)9 für das „Track 2“-Verfahren nicht erfüllen, dann ist generell die Qualifikation für die Durchführung von JI-Projekten nicht gegeben. Gemäß dem „Track 2“-Verfahren ist nach Fertigstellung des PDD dieses durch einen beauftragten, vom JISC akkreditierten Prüfer (Accredited Independent Entity – AIE) für 30 Tage auf der UNFCCC-Website zu veröffentlichen. Parallel dazu können bereits die Zustimmungen der beteiligten Länder eingeholt werden. Das Projekt benötigt mindestens die Zustimmung des Gastgeberlandes, um beim JISC eingereicht werden zu können. Eventuelle Kommentare aus der Öffentlichkeitsbeteiligung werden gesammelt und die begründete Entscheidung des Prüfers hierüber – in Form einer sog. „Feststellung“ – wiederum auf der UNFCCC-Website bekannt gegeben. Danach kann innerhalb von 45 Tagen von einem der beteiligten Länder oder mindestens drei JISC-Mitgliedern eine Überprüfung beantragt werden. Für beide Genehmigungsverfahren gilt eine Laufzeitbegrenzung bis 2012. Da es bisher noch kein Kyoto-Nachfolgeabkommen mit festgelegten Emissionsobergrenzen für die Industrieländer gibt, können Projektentwickler derzeit nur mit den ERUs aus dem ersten Verpflichtungszeitraum (01. Januar 2008 bis 31. Dezember 2012) verbindlich rechnen.

Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven

Die Erfahrungen mit dem CDM sind dargestellt aus Sicht eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens gegenüber dem Projektentwickler und aus Sicht eines Projektentwicklers gegenüber dem Zertifizierungsunternehmen sowie dem UN-Klimasekretariat.

6.1

Aus Sicht eines akkreditierten Zertifizierungsunternehmens

Die klimarelevante Wirkung eines CDM-Projekts wird im Rahmen der Validierung beurteilt. Diese unabhängige Bewertung gewährleistet, dass alle rechtlichen und technischen Anforderungen eines Klimaschutzprojekts eingehalten werden. Darüber hinaus umfasst die Validierung eine Überprüfung der Berechnung der zu erwartenden Emissionsreduktionen, die durch diese Projekte generiert werden sollen. Im Gegensatz zur späteren Verifizierung und Zertifizierung handelt es sich bei der Validierung um eine gutachterliche Prognose und ist keine Garantie dafür, dass die CO2-Reduzierung auch tatsächlich realisiert wird. Nach Umsetzung des Projekts muss in regelmäßigen Abständen der tatsächliche CO2-Minderungseffekt des Projekts verifiziert und zertifiziert werden. Auf dieser Basis kann dann die Ausgabe von CERs durch das UN-Klimasekretariat eingeleitet werden. Obwohl das Validierungsverfahren nach den Vorgaben des Kyoto-Protokolls und der Marrakesh-Accords in weniger als zwei Monaten abgeschlossen sein könnte, zeigt sich in der Praxis, dass für die Validierung ein Durchschnitt von vier bis acht Monaten üblich ist bzw. in manchen Fällen bis zu einem Jahr für die Validierung eines CDM-Projekts benötigt wird. Hauptgrund für die vergleichsweise lange Begutachtungsdauer im Rahmen der Validierung sind Defizite beim Erstellen der Projektdokumentation. Vergleicht man den Schritt der Validierung mit den übrigen Schritten, die ein CDM-Projekt erfolgreich zu durchlaufen hat, um beim UN-Klimasekretariat registriert zu werden, so bleibt festzuhalten, dass die Validierung nicht die einzige Hürde darstellt. In den folgenden Abschnitten werden die bestehenden Hürden und mögliche Lösungswege bei der Umsetzung von CDM-Projekten aus Sicht eines Zertifizierungsunternehmens betrachtet. Der Fokus liegt hierbei jedoch auf dem Projektschritt der Validierung. Bestehende Hürden und mögliche Lösungen Die wichtigsten Hürden auf dem Weg zur Registrierung des Projekts als CDM-Projekt sind aus der Sicht eines Zertifizierungsunternehmens die folgenden: 1. Entwicklung des Projektdokuments (PDD) durch den Projektentwickler a. Nachweis der Additionalität entsprechend Additionalitätstool b. Bestimmung der Baseline entsprechend Methode c. Definition des Monitoring in Übereinstimmung mit der Methode 2. Validierung durch die Zertifizierungsunternehmen 3. Erhalt des Zustimmungsschreibens des Gastlandes, sog. “Letter of Approval” 4. CDM-Registrierung beim UN-Klimasekretariat Weitere Hürden bestehen bei der Projektidentifikation, der Finanzierung und Vertragsgestaltung sowie dem späteren Verkauf der Zertifikate. Diese werden allerdings nicht näher betrachtet, weil sie außerhalb des Erfahrungsbereichs eines Zertifizierungsunternehmens liegen.

9

Dabei handelt es sich gegenüber dem „Track 1“-Verfahren um eine verkürzte Liste der Kriterien.

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Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven

Zu 1. Bei der Entwicklung der Projektdokumentation (PDD) zeigt sich, dass die Projekteigentümer bzw. -entwickler mit folgenden Problemen zu kämpfen haben: Der Projektentwickler hat keine oder nur geringe Kenntnisse bezüglich der Bestimmung des Referenzfallszenarios (Baseline), dem Nachweis der Zusätzlichkeit (Additionalität) bzw. in ökologischer, sozialer oder methodischer Hinsicht. Bei Projekten, für die keine Methodologie vorhanden ist, wird eine zu optimistische Zeitschiene für die Methodengenehmigung angesetzt. Um die genannten Probleme zu verhindern bzw. zu minimieren, sind folgende Möglichkeiten denkbar: Vergleich des vorliegenden Projektansatzes mit bereits registrierten CDM-Projekten. Einbezug von CDM-Beratern, die mit den nötigen Kenntnissen das Team des Projektentwicklers ergänzen. Zu 2. Im Rahmen der Validierung sind folgende Probleme bei den verschiedensten CDM-Projekten festzustellen: Geringe Kenntnisse bei Projektentwicklern hinsichtlich der Prozesse und der Anforderungen Defizite in der Qualität der Projektdokumentation (PDD) Um die Probleme zu minimieren, sollte der Projektentwickler die Erläuterungen des „Validation and Verification Manual“ (VVM) beachten. Um eine größtmögliche Konsistenz im PDD zu gewährleisten, hat die UNFCCC diesen Leitfaden für die Bewertung von CDM- und JI-Projekten entwickelt. Das VVM dient aber nicht nur Zertifizierungsunternehmen als Grundlage, sondern kann auch von Projektentwicklern und CDM-Beratern dazu genutzt werden, sich mit den Anforderungen an die Projektdokumentation für CDM- und JI-Projekte im Vorfeld vertraut zu machen, um später einen möglichst zeiteffizienten Ablauf der Validierung zu gewährleisten. Des Weiteren sollte der Projektentwickler mit den Methoden und mit den Entscheidungen des CDM-Exekutivrats vertraut sein, um Verzögerungen im Validierungsverlauf zu vermeiden. Während der Validierung treten zudem häufig Probleme auf, die durch eine nicht optimale Entwicklung des Projektdokuments entstehen und die Registrierung des Projekts erschweren: In der allgemeinen Projektbeschreibung ist beispielsweise bei einer Ertüchtigung bestehender Anlagen der bisherige Zustand der betroffenen Anlagen oft nur ungenügend detailliert beschrieben, d. h. die Baseline ist nicht eindeutig. Des Weiteren ist die technische Beschreibung der neu zu installierenden Anlagenkomponenten oft unzureichend oder fehlt völlig. Neben den technischen Details sind die Managementstrukturen innerhalb des Projekts und die entsprechenden Verantwortlichkeiten häufig nicht oder nicht eindeutig dargestellt. Da im Zuge der Validierung des Projekts auch Aussagen über die mit dem Projekt verbundenen Risiken getroffen werden sollen, wird der Beschreibung von Verfahren und Prozessen, die im Fall eines nicht bestimmungsgemäßen Betriebs der Anlage zur möglichen Entstehung von zusätzlichen Emissionen führen, von Seiten der Zertifizierungsunternehmen besondere Bedeutung beigemessen. Nur wenige Projektbeschreibungen reflektieren dies. Bei Projekten, in denen die Bestimmung des Referenzfallszenarios (Baseline) durch die angewandte Methodik vorgeschrieben ist, wird in den Projektbeschreibungen oftmals von der Methodik in mehr oder weniger starkem Maß abgewichen. Dies kann zum einen der Tatsache geschuldet sein, dass die entsprechenden Daten in dem jeweiligen Land nicht vorliegen. Zum anderen liegt der Grund aber auch oftmals in einer zu geringen Kenntnis der angewandten Methodik. Da Projekte von den angewandten Methoden nicht abweichen dürfen, besteht die Anforderung, die Vorgaben der Methode exakt umzusetzen. Sollten Abweichungen unumgänglich sein, so ist eine solche zuerst beim CDM-Exekutivrat zu beantragen, bevor die Arbeit am Projekt fortgesetzt werden kann. In diesen Fällen ist mit mehrmonatigen Verzögerungen zu rechnen.

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Die Zusätzlichkeit („Additionalität“) des Projekts wird in den meisten Fällen dadurch begründet, dass der Projektentwickler nachweist, dass das Projekt nicht die finanziell attraktivste Alternative darstellt. Die Berechnungen, die in diesem Zusammenhang die finanzielle Attraktivität der unterschiedlichen Optionen zeigen, halten aber oft einer Sensitivitätsanalyse nicht stand. Des Weiteren muss die Datenquelle transparent und nachvollziehbar sein. Eine Machbarkeitsstudie alleine reicht für den Nachweis der Berechnungsparameter (z. B. Investitionskosten, Betriebskosten, Betriebsstunden, Einspeisetarife etc.) nicht aus. Eine weitere Möglichkeit, um den Nachweis der Zusätzlichkeit des Projekts zu erbringen, besteht darin, Barrieren aufzuzeigen, die einer Umsetzung des Projekts entgegenstehen und nur durch zusätzliche finanzielle Rückflüsse aus dem CDM behoben werden können. Oft sind die Barrieren nicht projektspezifisch genug beschrieben, sondern geben vielmehr eine persönliche Sichtweise der aktuellen Rahmenbedingungen für das jeweilige Projekt wieder. Dies macht eine Beurteilung durch die Zertifizierungsgesellschaft schwierig und ist allein nicht ausreichend, um den Nachweis der Zusätzlichkeit für das Projekt zu erbringen. Zu 3. Bei dem Versuch, ein Zustimmungsschreiben, einen sog. „Letter of Approval“, für das CDM-Projekt zu erhalten, zeigt sich, dass die Projekteigentümer bzw. -entwickler mit folgenden Problemen zu kämpfen haben: Die zuständige Stelle im Gastgeberland verfügt über geringe Kenntnisse über den notwendigen Inhalt (vgl. Anforderungen, die in Annex 6 des „Executive Board Meeting 16“ dokumentiert sind). Keine Stelle ist zuständig für die Ausstellung bzw. es kommt zu einer ständigen Umorganisation der zuständigen Institutionen. Die Bedingungen für die Ausstellung sind nicht transparent. Es ist keine englischsprachige Version erhältlich. Projekttitel und andere Daten weichen vom PDD ab. Diese Risiken sind schwer zu handhaben. Gegebenenfalls könnte diese, für Probleme anfällige Phase auf dem Weg zur Projektregistrierung durch politisches Lobbying von Organisationen wie UNFCCC, GTZ und Weltbank unterstützend begleitet werden. Grundsätzlich erscheint es sinnvoll, die zuständigen Stellen möglichst frühzeitig über das Projekt zu informieren und entsprechend einzubinden. Auf der Website der UNFCCC ist eine Übersicht der zuständigen Stellen einzusehen. Zu 4. Bei der Registrierung von CDM-Projekten wurden schließlich folgende Erfahrungen gemacht: Es besteht ein hohes Risiko, dass der CDM-Exekutivrat eine Nachbesserung fordert. Die Veröffentlichung von Dokumenten wird von Projekteigentümern teilweise als problematisch empfunden, wenn es sich um patentiertes Wissen handelt. Nur eine geringe Zahl an Projekten, verglichen mit der Zahl der Projektideen und validierten Projekte, erreicht das Stadium der Registrierung. Um den Prozess effizienter zu gestalten, sind aus Sicht einer Zertifizierungsgesellschaft folgende Maßnahmen notwendig: Eine höhere Qualität der Projektdokumente, die zur Validierung eingereicht werden. Klare Vorgaben durch UN-Gremien hinsichtlich möglicher Abweichungen von den Regelungen und Methoden, z. B. für den Fall, dass die entsprechenden Daten nicht vorliegen. Auf diese Weise kann frühzeitig über den Fortgang des Projekts entschieden werden.

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Erfahrungen mit dem CDM aus verschiedenen Perspektiven

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6.2

Um den aufgeführten Problemstellungen zu begegnen, sind aus Sicht eines Projektentwicklers mit CDM-Fokus folgende Maßnahmen notwendig: Entscheidungsträger und Mitarbeiter des Projektentwicklers und -eigentümers sollten sich vor dem Projektstart ausreichend mit dem CDM-Regelwerk auseinandersetzen, auch beim Einbezug von externen CDM-Beratern. Die Umsetzung einer CDM-Reform auf Ebene der Vertragsstaatenkonferenz mit dem Ziel Bearbeitungszeiten zu verkürzen und den Mechanismus zu stärken, damit die Anzahl an CDM-Projekten erhöht werden kann. Einen Beitrag könnte die Vereinfachung der Bestimmung des Referenzfallszenarios und des Zusätzlichkeitsnachweises leisten, beispielsweise über „Beste Verfügbare Techniken“ (BVT) und Benchmarks.

Aus Sicht eines Projektentwicklers

Der Projektentwickler arbeitet in der Regel für den Projekteigentümer und begleitet das Vorhaben von der Planungsphase bis zur Implementierung. In diesem Prozess sind verschiedene Experten eingebunden, wie z. B. CDM-Berater, die den Projektentwickler bei der Genehmigung des CDM-Projekts und der damit einhergehenden Kofinanzierung unterstützen. Im Folgenden werden vier Problemstellungen in Bezug auf den CDM-Prozess benannt, die beim Projektmanagement aus Sicht eines Projektentwicklers häufig auftreten: Die Überwindung von kulturellen Barrieren ist eine zentrale Herausforderung. Häufig handelt es sich bei Projektentwickler und -eigentümer um einheimische oder lokal ansässige Unternehmen. Das Regelwerk des CDM ist weltweit gültig und umfasst damit verschiedene Kulturbereiche, was einerseits positiv ist, anderseits verschiedene Probleme auf Seiten des Projektentwicklers und -eigentümers mit sich bringt, weil die Bestimmungen nicht immer geläufig und nachvollziehbar sind. Im Projektablauf ist vorgesehen, dass nach der Erstellung der Projektdokumentation eine Zertifizierungsgesellschaft für die Validierung des Projekts vom Projektentwickler oder -eigentümer beauftragt wird. Dabei kann die Validierung des Projekts unter Umständen abgelehnt werden oder es werden Änderungen an der Projektdokumentation gefordert. In Entwicklungsländern wird die Beauftragung einer Dienstleistung für die Validierung eines CDM-Projekts häufig mit einem „Kaufvorgang“ gleichgesetzt, d. h. einer Dienstleistung im Interesse des Auftraggebers. Es besteht somit ein Spannungsfeld, weil die Zertifizierungsgesellschaft einerseits Kunde des Projektentwicklers und -eigentümers ist und von ihm bezahlt wird, anderseits das Projektvorhaben aber überprüfen soll. Aus diesem Grund wurde in der Vergangenheit bereits die Möglichkeit diskutiert, die Vermittlung und Beauftragung einer Zertifizierungsgesellschaft auf den CDM-Exekutivrat zu übertragen. Entscheidend für die Erstellung der Projektdokumentation ist, dass ausreichend Projektinformationen für die Beschreibung des Referenzfallszenarios und die Begründung der Zusätzlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Häufig werden Daten nicht rechtzeitig oder nicht in geeigneter Form in der Projektentwicklungsphase bereitgestellt. Dies führt dazu, dass sich weitere Prozesse bis hin zum Abschluss der Validierung verzögern. Während der Validierung entstehen häufig spezifische Nachfragen von der Zertifizierungsgesellschaft. Wenn diese erst den Prozess der Datenbeschaffung in Gang bringen, dann sind Verzögerungen nicht zu verhindern, z. B. hinsichtlich Annahmen und Kalkulationen von unternehmensinternen Benchmarks oder des Diskontsatzes, die bei der Begründung der Zusätzlichkeit verwendet wurden. Damit das CDM-Projekt nach Abschluss der Validierung zur Registrierung beim UN-Klimasekretariat eingereicht werden kann, ist es notwendig, dass die nationale Behörde des Gastlandes dem Projektvorhaben zustimmt. Das Warten auf die Freigabe des Projekts durch die beteiligten Länder oder auf die Genehmigung des Projekts durch nationale Umweltbehörden spielt dabei eine wichtige Rolle. Dadurch kann sich die Projektbearbeitung verlängern und löst oft ein weiteres Problem aus: Sollten sich die dem CDM-Projekt zu Grunde liegenden Methoden und Regeln in der Zwischenzeit geändert haben, so muss die Projektdokumentation erneut überarbeitet werden. Dies erhöht den Aufwand für den Projektentwickler und führt zu weiteren Verzögerungen. Die Zusammenarbeit mit Zertifizierungsgesellschaften ist häufig mit langen Bearbeitungszeiten verbunden, weil zu wenig erfahrene Mitarbeiter für den vorliegenden Projekttyp in dem jeweiligen Land zur Verfügung stehen. Dies beginnt bereits in der Angebotsphase und kann sich wie ein roter Faden durch den ganzen Validierungsprozess ziehen. Das ist zum Teil bedingt durch lange Ausbildungsphasen und häufige Fluktuationen. Auch werden Zertifizierungsgesellschaften mit umfangreichen Referenzen häufiger angefragt als neu akkreditierte, sodass eine ungleiche Auslastung vorherrscht. Weitere Verzögerungen sind jüngst durch die Überprüfung der Zertifizierungsunternehmen durch das UN-Klimasekretariat aufgetreten, wodurch diese teilweise über mehrere Monate mit internen Prozessen beschäftigt waren.

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Grundsätzlich stehen Projektentwickler vor dem Dilemma, gegenüber dem Eigentümer und Investoren aufzeigen zu müssen, dass das Projekt nur geringe Risiken besitzt und mit hoher Wahrscheinlichkeit Zertifikate generieren wird. Zum anderen muss gezeigt werden, dass Barrieren zur Umsetzung des Projekts vorliegen, sonst ist die Kofinanzierung durch den CDM nicht möglich, was auch die Darstellung von Risiken beinhaltet. Abschließend lässt sich sagen, dass sich die Qualität der Projektdokumentation trotz der aufgeführten Defizite durch Erfahrungen aus bereits umgesetzten Projekten verbessert hat, was die Reife des CDM-Marktes widerspiegelt.

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32

Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern

7.

Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern

Im folgenden Abschnitt wird anhand zweier Praxisbeispiele aus den Ländern Hessen und Bayern gezeigt, dass auch mittelständische Unternehmen von den Kyoto-Instrumenten CDM und JI profitieren können bzw. ein Zugang zu internationalen CDM-Projekten gegeben ist.

7.1

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Im Falle einer Teilnahme ist der anfallende organisatorische Aufwand für das Unternehmen im Programm sehr überschaubar, was ein Charakteristikum des programmatischen Projektansatzes ist. Neben der eigentlichen Umstellung bzw. Modernisierung der Anlage, ist nur die Übermittlung von Daten zur Berechnung der CO2-Einsparung erforderlich, ggf. wird außerdem zur Verifizierung der Einsparung eine Vor-Ort-Begehung der Neuanlage durch ein Prüfunternehmen notwendig.

Joint Implementation Modellprojekt Hessen (JIM.Hessen)

Mit dem landesweit ersten Joint Implementation Projekt „JIM.Hessen“ hat das Hessische Umweltministerium gemeinsam mit der HA Hessen Agentur GmbH und in Zusammenarbeit mit der FutureCamp Climate GmbH ein neues Programm für innovative und kostenbewusste Unternehmen gestartet, das nach den offiziellen Richtlinien des Kyoto-Protokolls durchgeführt wird. Die Abkürzung „JIM“ steht für Joint Implementation-Modellprojekt, Vorbild von JIM.Hessen ist das in Nordrhein-Westfalen bereits erfolgreich in der Umsetzung befindliche JIM.NRW Programm. Betreiber von Heiz- oder Dampfkesseln mit Standort Hessen, die planen, ihre Anlagen zu modernisieren bzw. einen Brennstoffwechsel zu Gas oder Biomasse anstreben, sind angesprochen und können teilnehmen. Ziel von JIM.Hessen ist die Schaffung einer Anreizwirkung für Investitionen, die Förderung von moderner Feuerungstechnologie sowie die Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energien. Das Projekt bietet den Teilnehmern durch die Erlöse die Refinanzierung eines Teils ihrer Investitionen und schafft so finanzielle Anreize für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen. In Zeiten von Ressourcenverknappung und den damit steigenden Energiekosten lohnt sich eine Teilnahme an JIM.Hessen in Verbindung mit Energieeffizienzmaßnahmen, CO2-Reduktionen und der Beteiligung am Emissionshandel für Unternehmen somit gleich doppelt. Aufgrund des programmatischen Charakters des Projekts, ist eine kontinuierliche Aufnahme von Teilnehmern möglich. Für eine Teilnahme am Programm müssen im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllt werden: Die Heiz- und Dampfkesselanlagen sind kleiner als 20 MW Der Anlagenstandort befindet sich im Bundesland Hessen Die Neuanlage ersetzt eine Altanlage Es werden keine öffentlichen Fördergelder genutzt Die Altanlage weist eine Leistung kleiner als 400 kW auf und wurde nach 1980 in Betrieb genommen Für Altanlagen mit einer Leistung größer 400 kW besteht keine Altersgrenze Die Mindestgröße der Neuanlage ist größer 50 kW, wenn diese mit Erdgas befeuert wird Die Mindestgröße der Neuanlage ist größer 100 kW, wenn diese mit Biomasse befeuert wird Anlagenbetreiber müssen den Teilnehmervertrag von JIM.Hessen unterzeichnen Im Fall einer Teilnahme sieht der Ablauf wie folgt aus: Umstellung der Anlage Übermittlung der benötigten Daten (Baujahr, Kesselleistung, Verbrauchzahlen, etc.) Berechnung der CO2-Einsparung Erstellung des Monitoringberichts Verifizierung der Daten und der teilnehmenden Anlage durch eine Zertifizierungsgesellschaft Prüfung des Verifizierungsberichtes durch die Deutsche Emissionshandelsstelle Transfer der Zertifikate Verkauf der Zertifikate Ausschüttung der Erlöse an teilnehmende Unternehmen anteilig der entsprechenden Einsparungen

co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH

JIM.Hessen wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Pilotprojekt für Investitionen in Hessen im Bereich der Klima- und Energieeffizienz initiiert. Es stellt eine Maßnahme im Rahmen des Hessischen Klimaschutzkonzeptes 2012 dar, welches u. a. auch auf der Unterstützung und der Weiterentwicklung des Internationalen Emissionshandels insbesondere der Nutzung der flexiblen Mechanismen CDM und JI basiert. Die HA Hessen Agentur GmbH als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Hessen setzt in Zusammenarbeit mit der FutureCamp Climate GmbH die Maßnahmen um und betreut das Projekt. Bei Interesse finden Sie weitere Informationen unter: www.transferstelle-emissionshandel-hessen.de

7.2

CDM Initiative Bayern

Mit der CDM Initiative Bayern startete co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e.V. ein innovatives Projekt, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen beim Klimaschutz zu unterstützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu stärken. Die CDM Initiative Bayern wird von verschiedenen, auch mittelständischen Unternehmen getragen sowie von der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit unterstützt. Sie entstand vor dem Hintergrund neuer Regelungen des europäischen Emissionshandelssystems ab 2013, wodurch die Unternehmen voraussichtlich einen steigenden Zukaufbedarf an Emissionsrechten haben werden. Sie dient der Vernetzung von Akteuren, die an CDM (und JI) interessiert sind und baut auf ersten Erfahrungen auf. Die Vernetzung bezieht sich nicht nur auf Informations- und Erfahrungsaustausch. Sie bringt interessierte und in ihren jeweiligen Fachgebieten kompetente Parteien zusammen, z. B. Unternehmen, die Projekte im Ausland entwickeln und solche, die Interesse an CERs / ERUs im Rahmen ihrer Verpflichtungen im EU-Emissionshandel haben sowie Dienstleister zu allen relevanten steuer- und allgemeinrechtlichen Fragestellungen. Damit sollen Synergien entstehen, die zudem der Vermarktung bayerischer Umwelttechnologien dienen. Die Initiative versteht sich als Plattform, auf der sich spezifische Arbeitsgemeinschaften gründen können. Ein Beispiel hierfür ist eine Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von CERs / ERUs am Primärmarkt. Sie verfolgt das Ziel, den Teilnehmern durch den direkten Ankauf von CERs / ERUs am Primärmarkt eine zusätzliche, kostengünstige und langfristige Beschaffungsquelle für die dritte Handelsperiode des EU-Emissionshandels (2013 bis 2020) zu erschließen. Durch die enge Zusammenarbeit und Synergien innerhalb dieser Arbeitsgemeinschaft können die mit dem CDMPrimärmarkt verbundenen Transaktionskosten und Risiken für das einzelne Unternehmen gesenkt werden.

www.co2ncept-plus.de www.hessen-agentur.de

33


34

Praxisbeispiele: JIM.Hessen und CDM Initiative Bayern

Durch die Unterstützung des Freistaats Bayern und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. können zum einen die Initialkosten für das einzelne Unternehmen auf eine geringe Eigenbeteiligung begrenzt und zum anderen die Risiken allgemein reduziert werden. Die Arbeitsgemeinschaft zur Beschaffung von CERs / ERUs im Rahmen der CDM Initiative Bayern ist speziell an den Bedarf von kleinen und mittleren Unternehmen angepasst und unabhängig vom Finanzmarkt. Die CDM Initiative steht grundsätzlich auch Unternehmen offen, die aufgrund freiwilligen Engagements einen Bedarf an kostengünstigen Emissionsgutschriften haben. Mit dieser Arbeitsgemeinschaft im Rahmen der CDM Initiative Bayern bietet co2ncept plus interessierten Unternehmen ein attraktives Angebot: Zusätzliche und langfristige Beschaffungsquelle bis 2020 Erwarteter Kaufpreis unter Sekundärmarktniveau Diversifikation und Minimierung von Transaktionskosten und Risiken Bevorzugt deutsche Projektpartner Politische Unterstützung Unabhängigkeit vom Finanzmarkt Bei Interesse können Sie uns gerne kontaktieren. Weiter Informationen finden Sie unter: www.co2ncept-plus.de

co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH


36

Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Anhang

CDM-Projektkategorien mit Projektbeispielen

Kleinprojekte Typ (II): Energieeffizienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr Projekttypen (Auswahl)

Die einzelnen Kategorien werden schematisch mittels Netzdiagrammen bewertet. Folgende Aspekte werden dabei betrachtet: Stand Methodologien: Wie viele Methodologien sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits genehmigt oder eingereicht? Stand Umsetzung: Wie viele Projekte sind im Vergleich zu anderen Projektkategorien bereits registriert? Beitrag Nachhaltigkeit: Leisten Projekte dieser Kategorie tendenziell neben der reinen Minderung von Treibhausgasen einen Beitrag zur ökologischen, sozialen und wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung des Gastgeberlandes? Return on Investment: Grobe Einschätzung der Auswirkung von Erlösen aus Emissionsgutschriften auf die Rentabilität des eingesetzten Kapitals. Minderungspotenzial: Ist das Potenzial der in einem einzelnen Projekt realisierbaren Emissionsminderungen im Vergleich zu anderen Projektkategorien eher hoch oder eher niedrig? Dies bezieht sich stets auf das einzelne Projekt, nicht auf das globale Minderungspotenzial!

Energieeffizienzsteigerungen, z. B.: Technische Maßnahmen an Systemen, die Strom oder Wärme aus fossilen Brennstoffen erzeugen

Beispiel Erzeugerseitige Energieeffizienzmaßnahme bei der Tata Chemicals Limited, Mithapur, Indien (registriert 14. Mai 2007)11

Wohlgemerkt handelt es sich bei den Bewertungen um tendenzielle Aussagen, im konkreten Einzelfall kann es relevante Abweichungen in beide Richtungen geben! Dennoch geben die Bewertungen einen Eindruck der Vielfältigkeit der unterschiedlichen Projektansätze und möglichen Verbindungen mit Geschäftsmodellen.

Maßnahme:

Energieeinsparungs- und -zurückgewinnungsmaßnahmen sowie Abbau von Brennstoffverlusten

Verwendete Methodologie:

AMS-II.B. Energieeffizienzverbesserung auf der Erzeugungsseite

Technische Angaben:

Einsparung von ca. 38,87 GWh pro Jahr

Emissionsminderung:

9.428 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

0 US$

Kategorie 1: Energieerzeugung (aus regenerativen und nichtregenerativen Quellen)

Stand Methodologien 3

Kleinprojekte Typ (I): Projekte im Bereich der regenerativen Energien bis 15 MW Leistung

Kleinprojekte Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr

Projekttypen (Auswahl)

Projekttypen (Auswahl)

2

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

Stromerzeugung aus regenerativen Quellen, z. B.:

0

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Biomasseverstromung, Geothermie, Wellenenergie als Inselanlagen oder mit Netzeinspeisung Mechanische Energie aus regenerativen Quellen, z. B.: Solar-, wind-, wassergetriebene Pumpen und Mühlen Wärme- / Warmwassererzeugung, z. B.: Solarthermische und biomassebasierte Wärme- / Warmwasserzeugung, Solarkocher

Maßnahmen, die eine Umstellung zur Folge haben, z. B.: Brennstoffwechsel von Öl auf Erdgas oder Kohle auf Biomasse

Beispiel Brennstoffwechsel von Diesel auf Erdgas bei der Samcor Glass Limited, Kota, Rajasthan, Indien (registriert 25. Mai 2007)12

Beispiel

Maßnahme:

Brennstoffwechsel

Verwendete Methodologie:

AMS-III.B. Ersatz für fossile Brennstoffe

Emissionsminderung:

2.290 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

0 US$

Cuyamapa Hydroelectric Project, Honduras (registriert 23. April 2005)10 Maßnahme:

Netzgekoppeltes kleines Laufwasserkraftwerk

Verwendete Methodologie:

AMS-I.D. Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit Netzeinspeisung

Technische Angaben:

12,2 MW Leistung, 48,19 GWh Stromproduktion pro Jahr

Emissionsminderung:

35.660 tCO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

10.000 US$

co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH

10

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1110827392.89/view.html

11

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/BVQI1174554309.41/view.html

12

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/RWTUV1175112325.52/view.html

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38

Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Großprojekte

Kategorie 2: Energieverteilung

Projekttypen (Auswahl)

Kleinprojekte Typ (II): Energieeffizienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr

39

Stand Methodologien 3

Stromerzeugung aus regenerativen Quellen: Wasserkraft, Windenergie, Photovoltaik, Geothermie, Wellenergie, Gezeitenkraft mit Einspeisung ins Netz Biomasseverstromung mit Einspeisung ins Netz Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen mit Erdgas oder Biomasse (z. B. Bagasse)13 befeuert Abgas-/Abwärmeverstromung Deponiegasverstromung (mit Anrechnung des verdrängten Stroms aus fossilen Quellen) Brennstoffwechsel von Kohle / Erdöl zu Gas Effizienzsteigerungen bei der Energieerzeugung

2

Projekttypen (Auswahl) Minderungspotenzial

Energieeffizienzsteigerung auf Erzeugerseite, z. B.: Spannungserhöhung zur Reduzierung von Leitungsverlusten, Austausch von Transformatoren, Isolierung von Leitungen eines Fernwärmesystems

1

Stand Projekte

0

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Großprojekte Projekttypen (Auswahl) Energieeffizienzsteigerung bei der Energieübertragung im Stromnetz, z. B.: Installation von neuen oder Ersatz von alten Transformatoren

Beispiel Huitengxile Windfarm, China (registriert 26. Juni 2005)14 Maßnahme:

Netzgekoppelte Windenergie

Verwendete Methodologie:

AM0005 Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien mit Netzeinspeisung

Technische Angaben:

25,8 MW Leistung, 59,19 GWh Stromproduktion pro Jahr

Emissionsminderung:

51.429 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

15.000 US$

Kommentar: Im Bereich der Energieerzeugung aus regenerativen und nicht-regenerativen Quellen gibt es bis März 2010 mit über 1.500 registrierten Projekten die meisten Projekte. Diese Projekte weisen aber im Vergleich zu Projekten anderer Kategorien nur eine geringe Anzahl an CO2e-Emissionsgutschriften auf. In diese Kategorie fallen übrigens auch Projekte, bei denen fossile Energieträger zur Stromerzeugung eingesetzt werden, z. B. Brennstoffwechsel von Kohle auf Erdgas. Der Fokus der Energieprojekte liegt auf der Vermeidung von CO2. Um bei Stromerzeugungsprojekten die zu erzielenden Netto-Reduktionsmengen bestimmen zu können, werden Angaben zur aktuellen Elektrizitätserzeugung in dem Projektgebiet benötigt. Diese Angaben sind notwendig, um das Emissionsszenario ohne Umsetzung des CDM-Projekts (Baseline, vgl. FAQ 9) errechnen zu können. In Ländern mit einem hohen CO2-Ausstoß pro erzeugter kWh Strom wird die Menge an CERs naturgemäß am höchsten sein. In vielen Gastgeberländern sind die notwendigen Daten zur Baseline-Berechnung schwer zu beschaffen. In wenigen Fällen werden diese Daten aber von den Gastländern zur Verfügung gestellt (z. B. in China, Vietnam, Ecuador). Dadurch ist die Projektentwicklung erheblich erleichtert. Grundsätzlich ist anzumerken, dass die meisten Projekte dieser Kategorie einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland (Substitution fossiler Brennstoffe, Reduktion anderer Schadstoffemissionen, Technologietransfer etc.) leisten und somit dem Grundgedanken des CDM entsprechen. 13

Bagasse bezeichnet die faserigen Bestandteile des Zuckerrohrs

14

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/TUEV-SUED1113481234.64/view.html

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Kommentar: Für diese Kategorie wurden noch keine CDM-Projekte registriert. Es existiert aber eine anerkannte Methodologie für Kleinprojekte zur Energieeffizienzsteigerung (AMS-II.A., siehe http://cdm.unfccc.int/UserManagement/FileStorage/FT78OWALD09PH1MSGJ 3KQ62UXYBN4) und eine anerkannte Methodologie für Großprojekte zur Energieeffizienzsteigerung (AM0067, siehe http://cdm.unfccc.int/UserManagement/FileStora ge/CDMWF_AM_Q5M2YK2BPIMBB33IL679IUQKPSDBPK). In deren Rahmen wären Projekte denkbar, die den Transport von Elektrizität oder den Wärmetransport optimieren. Dies kann z. B. durch Spannungserhöhung einer Elektrizitätsleitung, den Austausch eines Transformators oder die Isolierung der Leitungen eines Fernwärmesystems erfolgen.

Kategorie 3: Energienachfrage

Kleinprojekte Typ (II): Energieeffizienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr

Stand Methodologien 3 2

Projekttypen (Auswahl) Minderungspotenzial

Solarthermische Wassererwärmung, Einsatz von energiesparenden Haushaltsgeräten, Einbau von Dampffallen und Kondensatrückführung, Optimierung von Pumpsystemen Wärmeisolierung, Einsatz energieeffizienter Geräte, Brennstoffwechsel (Öl – Erdgas) Energiesparende Kühlsysteme Optimierung von Bewässerungssystemen und anderen Prozessen

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1

Stand Projekte

0

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit


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Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Großprojekte

41

Beispiel Brennstoffumstellung in der Fabrik Graneros, Chile (registriert 18. Juli 2005)16

Projekttypen (Auswahl) Effizienzsteigerung in Dampfsystemen durch Ersatz von Kondensatableitern und Kondensatrückführung Optimierung von Dampfsystemen Technische Optimierung von Pumpsystemen zur Wasserversorgung

Maßnahme:

Umstellung von Kohle (und anderen fossilen Brennstoffen) auf Erdgas in einem verarbeitenden Industrietrieb (Nahrungsmittelfabrik)

Verwendete Methodologie:

AM0008 Brennstoffwechsel von Kohle / Erdöl auf Erdgas

Emissionsminderung:

13.543 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

5.000 US$

Beispiel Optimierung des Dampfverbrauchs in einer Papierfabrik in Sarapaka, Indien (registriert 12. Januar 2007)15 Maßnahme:

Nachrüstung und Optimierung des Wärmerückgewinnungssystems

Verwendete Methodologie:

AM0018 Optimierung von Dampfsystemen

Emissionsminderung:

52.247 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

8.949,4 US$

Kommentar: Es gibt ein großes Potenzial an energieeffizienzsteigernden Maßnahmen auch auf der Nachfrageseite. Dies bezieht auch und gerade Effizienzsteigerungen industrieller Energienutzung ein. Allerdings gilt auch hier, dass Kosten und Nutzen einer CDM-Registrierung genau geprüft werden müssen.

Kommentar: Die Kategorie „Verarbeitende Industrie“ umfasst sowohl Energie- als auch Prozessemissionen. Sie beinhaltet also häufig auch die Minderung anderer Treibhausgase als CO2 (z. B. N2O) mit entsprechend höherem Treibhauspotenzial. Zudem trägt eine Verbesserung von Produktionsprozessen langfristig zu einer nachhaltigeren Entwicklung bei.

Kategorie 5: Chemische Industrie

Großprojekte

Stand Methodologien 3

Projekttypen (Auswahl)

2

Katalytische oder thermische Dekomposition von N2O-Abgasen der AdipinsäureProduktion

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

0

Kategorie 4: Verarbeitende Industrie

Beispiel Kleinprojekte Typ (II): Energieeffizienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr

Stand Methodologien 3

Minderung von N2O Emissionen in Onsan, Republik Korea (registriert 27. November 2005)17

2

Minderungspotenzial

1

Projekttypen (Auswahl) Stand Projekte

Einsatz effizienterer Anlagen, Brennstoffumstellung, Effizienzsteigerungen an Hochöfen, Papier- und Tabak-Trocknungsanlagen

0

Return on Investment

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Großprojekte

Maßnahme:

Thermische Dekomposition und Umwandlung von N2O-Abgasen zu N2

Verwendete Methodologie:

AM0021 Abbau von N2O aus der AdipinsäureProduktion

Emissionsminderung:

9.150.000 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

30.000 US$

Projekttypen (Auswahl) Einsatz von alternativen Brennstoffen bei der Zementherstellung Brennstoffwechsel in der Industrie von Erdöl / Kohle zu Erdgas Einsatz von industriellen erdgasbefeuerten KWK-Anlagen

15

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1159891716.85/view.html

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Kommentar: An diesem Beispiel wird deutlich, wie der CDM und die Erzeugung von CERs im Einzelfall ein Investitionsprojekt mit einem stark negativen Barwert wirtschaftlich darstellbar

16

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1100697197.04/view.html

17

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1127672024.44/view.html

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Beitrag Nachhaltigkeit


42

Anhang

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bzw. sogar hochprofitabel machen können. Das durch dieses Projekt vermiedene N2O hat ein Treibhauspotenzial (GWP) von 310 (vgl. FAQ 10).

Beispiel Aufbau eines umweltverträglichen (nachhaltigen) städtischen Personennahverkehrs in Bogotà, Kolumbien: Transmilenio, Phase II bis IV; Bus-Transit-System (registriert 07. Dezember 2006)18

Einer Anfangsinvestition von 6,5 Mio. US$ und jährlichen Kosten für Betrieb und Wartung in Höhe von 3,8 Mio. US$ stehen Einnahmen durch den Verkauf von Prozessdampf von 3,3 Mio. US$ gegenüber. Laut Projektdokumentation ergibt sich für eine Betriebsdauer von 30 Jahren ein Barwert von -22,2 Mio. US$ für einen Zinssatz von 0 Prozent und -9,9 Mio. US$ für einen Zinssatz von 15 Prozent. Durch die Registrierung als CDM-Projekt und den Verkauf von CERs kann das Unternehmen jährliche Zusatzeinnahmen in Höhe von 9,1 Mio. CERs mal dem CER-Preis erzielen. Bei einer konservativen Annahme von 5 US$ pro CER entstünden somit jährliche Einnahmen von 45,7 Mio. US$.

Kategorie 6: Baugewerbe

Kommentar: Bislang gibt es in dieser Kategorie weder ein registriertes Projekt noch eine anerkannte Methodologie.

Stand Methodologien 3 2

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

0

Return on Investment

43

Maßnahme:

Nachhaltiger Personennahverkehr zum Beispiel durch geeignet ausgerichtete Bus-Linien oder den Einsatz von Bussen mit großem Fassungsvermögen.

Verwendete Methodologie:

AM0031 – Bus-Transit-System

Emissionsminderung:

246.563 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

47.812 US$

Kommentar: Der Transportsektor ist für mehr als ein Viertel der weltweiten CO2-Emissionen verantwortlich, Tendenz steigend v. a. aufgrund der Entwicklung in Schwellenländern. Dies geht mit weiteren negativen Begleiterscheinungen wie Luftverschmutzung, gesundheitlichen Risiken, Lärm, etc. einher. Angesichts dieser Entwicklungen sind Transportprojekte im Hinblick auf die Förderung nachhaltiger Entwicklung ausgesprochen wünschenswert. Das Hauptproblem dieser Projektkategorie besteht aber in der schwierigen Quantifizierbarkeit der Emissionsminderungen im Monitoring. Die Registrierung des oben beschriebenen Projekts kann vor diesem Hintergrund als erster Erfolg gewertet werden.

Beitrag Nachhaltigkeit

Kategorie 8: Bergbau und Mineralindustrie

Großprojekte

Stand Methodologien 3

Projekttypen (Auswahl) Kategorie 7: Transport (Verkehr)

2

Minderungspotenzial

z. B. Grubengasverstromung

1

Stand Projekte

0

Kleinprojekte Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr

Stand Methodologien 3 2

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

Beispiel Gasfassung und -nutzung in Kohlegruben / Kohlebetten in Pansan, China (registriert 31. März 2007)19

Projekttypen (Auswahl)

0

Emissionsminderung durch Fahrzeuge mit geringen Treibhausgasemissionen Güterverkehrsprojekte (z. B. Umstieg von der Straße auf Schiene oder Wasserwege) Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Großprojekte

Maßnahme:

Fassung des Gases und Verwendung zur Energieerzeugung bzw. Verfackelung

Verwendete Methodologie:

ACM0002 und ACM0008

Emissionsminderung:

126.223 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

23.744 US$

Projekttypen (Auswahl) Aufbau und / oder Ausbau von Systemen des Öffentlichen Personennahverkehrs Aufbau eines Autogas / Flüssiggas / LPG-Verteilungsnetzes zum Kraftstoffwechsel Einsatz von Biodiesel im Transportsektor als Ersatz für fossile Kraftstoffe

co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH

18

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1159192623.07/view.html

19

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1167896210.62/view.html

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Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit


44

Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Kommentar: Projekte dieser Kategorie werden häufig auch der 1. Kategorie zugeordnet. Durch die Minderung / Vermeidung von Methanemissionen werden auch bei Grubengasprojekten schnell relevante Größenordnungen erreicht.

45

Kategorie 10: Flüchtige Emissionen von Brennstoffen (fest, flüssig, gasförmig)

Kleinprojekte Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr

Stand Methodologien 3 2

Minderungspotenzial

Projekttypen (Auswahl)

1

Stand Projekte

0

Kategorie 9: Metallherstellung

Methanrückgewinnung aus Kohleminen, Deponien, Abwässern, Agrarindustrie Großprojekte

Stand Methodologien 3

Projekttypen (Auswahl)

2

Minderungspotenzial

1

Projekttypen (Auswahl) Stand Projekte

Aluminiumindustrie, z. B.: Reduktion der Emission von perfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFCs oder PFCs) durch Prozessoptimierungen. Für Großprojekte existieren sieben anerkannte Methodologien20.

0

Return on Investment

Return on Investment

Großprojekte

Beitrag Nachhaltigkeit

Rückgewinnung und Nutzung von Gas aus Ölquellen Optimierung von Lecksuche und Reparaturen in Gaspipelines, Kompressoren und Schiebern

Beispiel Beispiel Reduktion von Treibhausgasen bei der Herstellung von Aluminium bei Hindalco (registriert 29. Januar 2010)21 Maßnahme:

Rückgewinnung und Nutzung von Gas aus Ölquellen, Rang Dong, Vietnam (registriert 04. Februar 2006)22

PFC Vermeidung durch Technologieumstellung beim Schmelzvorgang

Verwendete Methodologie:

AM0059

Emissionsminderung:

433.789 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

85.257 US$

Kommentar: Projekte dieser Kategorie sind attraktiv, da schnell relevante Größenordnungen an Emissionsminderungen erreichbar sind durch das hohe Treibhausgaspotenzial.

20

http://cdm.unfccc.int/methodologies/PAmethodologies/approved.html?searchmode=advanced &searchon=1&scales=1&scales=2&scales=3&number=&title=&scopeoperation=or&scopes%3A list=9&button=Search#table

21

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1204519838.41/view

co2ncept plus – Verband der Wirtschaft für Emissionshandel und Klimaschutz e. V. HA Hessen Agentur GmbH

Projektmaßnahme:

Auffangen und Nutzung flüchtiger Emissionen zur Energieerzeugung

Verwendete Methodologie:

AM0009 Rückgewinnung und Nutzung von Gas aus Ölquellen statt Abfackelung

Emissionsminderung:

677.000 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

30.000 US$

Kommentar: Bei Projekten dieser Kategorie handelt es sich in erster Linie um Maßnahmen, die Methanemissionen (Treibhauspotenzial von Methan: 21) reduzieren. Das CDM-Potenzial solcher Projekte hängt jedoch entschieden von dem „business as usual“-Fall (Baseline) ab. Werden durch die Maßnahme direkte Methanemissionen in die Atmosphäre vermieden, so ist das Minderungspotenzial größer, als wenn das Referenzfallszenario z. B. im Abfackeln von Gas besteht – in letzterem Fall würde „lediglich“ CO2 vermieden, das ein Treibhauspotenzial von 1 hat.

22

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/DNV-CUK1133472308.56/view.html

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Beitrag Nachhaltigkeit


46

Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Kategorie 11: Flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFC und SF6

Kategorie 13: Abfallbehandlung und -entsorgung

Großprojekte

Stand Methodologien

Kleinprojekte Typ (II): Energieeffizienzprojekte mit Einsparungen bis 15 GWh pro Jahr

3

Stand Projekte

2

Beitrag Nachhaltigkeit

Minderungspotenzial

Verbrennung der HFC-23-Abgasströme aus der HFC-22-Produktion (Kühlmittelherstellung) Abdichten von SF6-Leckagen in Umspannwerken

0

Return on Investment

Beispiel Großprojekte Projekttypen (Auswahl) Projektmaßnahme:

Dekomposition / Verbrennung von Fluorkohlenwasserstoffen (HFCs)

Verwendete Methodologie:

AM0001 Verbrennung von HFC-23

Emissionsminderung:

1.400.000 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

30.000 US$

Kommentar: Aufgrund des hohen Treibhauspotenzials von Fluorkohlenwasserstoffen (z. B. HFC-23: 11.700 GWP)24 und Schwefelhexafluorid (SF6: 23.900 GWP)24 ist die Durchführung von Maßnahmen zu deren Minderung besonders attraktiv. In dieser Kategorie gibt es 23 registrierte Projekte, deren Anteil an der Gesamtminderungsmenge einen überproportionalen Anteil aufweist. HFC-23-Projekte werden allerdings sehr kritisch betrachtet, da sie „End-of-pipe-Technologien“ an bestehenden Anlagen installieren und somit keinen wirklichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland leisten. Zudem sind sie teilweise auf Regelungslücken im Protokoll von Montréal zum Schutz der Ozonschicht zurückzuführen.

Erfassung und Verwertung von Deponiegas Güllemanagement (Trocknung, Lagerung, anaerobe Biokonverter etc.) Erzeugung von Methan aus Haushaltsabfällen Methanerzeugung aus Anlagen zur Behandlung von organisch belasteten Gewässern mit Netzeinspeisung Verbesserte Managementsysteme für Tierexkremente Vermiedene Abwasseremissionen und vermiedene Emissionen durch Energieverbrauch

Beispiel Energieerzeugung aus Deponiegas in NovaGerar, Brasilien (registriert 18. November 2004)25 Projektmaßnahme:

Deponiegasverwertung

Verwendete Methodologie:

AM0003 Vereinfachte finanzielle Analyse für Deponiegasprojekte

Technische Angaben:

12 MW Leistung zur Stromerzeugung

Emissionsminderung:

670.133 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

30.000 US$

Kategorie 12: Lösemittelgebrauch

Kommentar: Für diese Kategorie gibt es bislang weder genehmigte Methodologien noch Projekte im Antragsverfahren.

Stand Methodologien 3 2 1

Stand Projekte

0

Return on Investment

Kommentar: Neben der Projektkategorie 1 (Energieerzeugung) findet man in dieser Kategorie bislang die meisten Methodologien und eingereichten Projekte. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass gerade CDM-Projekte mit dem Ziel der Methanvermeidung eine sehr gute Kosten-Nutzen-Relation aufweisen.

Beitrag Nachhaltigkeit

23

http://cdm.unfccc.int/Projects/DB/JQA1094478108.13/view

24

Quelle der GWP: IPCC, Fourth Assessment Report, Technical Summary, p. 33 – 34, 2007

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1

Stand Projekte

0

Methanrückgewinnung aus Kohleminen, Deponien, Abwässern, Agrarindustrie Vermeidung von Methanemissionen bei biologischen Zersetzungsprozessen durch Verbrennung

Projekt zur HFC-Dekomposition in Ulsan, Süd Korea (registriert 24. März 2005)23

Minderungspotenzial

3

Projekttypen (Auswahl)

1

Return on Investment

Stand Methodologien

Projekttypen (Auswahl)

2

Minderungspotenzial

47

Beitrag Nachhaltigkeit


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Anhang

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Kategorie 14: Aufforstung und Wiederaufforstung

Beispiel

Stand Methodologien 3 2

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

0

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Im Rahmen des CDM sind bis 2012 Aufforstungs- und Wiederaufforstungsprojekte anrechenbar. Als Aufforstung gilt dabei die Umwandlung von Flächen, die seit mindestens 50 Jahren nicht bewaldet waren, in Wald. Die Wiederbewaldung oder Aufstockung von seit dem 31. Dezember 1989 abgeholzten oder nicht mehr bewaldeten Flächen wird als Wiederaufforstung gewertet. Um als kleines CDM-Projekt anerkannt zu werden, muss das Projekt in finanzschwachen Kommunen umgesetzt werden und darf eine CO2-Bindung von maximal 16.000 t CO2 pro Jahr erbringen. Die Projektlaufzeiten sind mit einmalig 30 Jahren oder zweimalig verlängerbaren 20 Jahren wesentlich länger als bei „normalen“ CDM-Projekten. Bis Februar 2010 lagen neun genehmigte Methodologien für Großprojekte – darunter zwei konsolidierte – und sechs für kleine Projekte vor. Im November 2006 wurde in China eine größere Wiederaufforstung als erstes CDM-Forstprojekt registriert. Seither wurden nur 13 weitere Forstprojekte anerkannt.

Kategorie 15: Landwirtschaft

Kleinprojekte Typ (III): Andere Projekte mit Projektemissionen bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr und einer Emissionsminderung bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr

Stand Methodologien 3 2

Minderungspotenzial

1

Stand Projekte

Projekttypen (Auswahl)

0

Return on Investment

Beitrag Nachhaltigkeit

Auffang und Verbrennung von aus Gülle gewonnenem Methan in Corneche und Los Guindos, Chile (registriert am 02. September 2005)26 Projektmaßnahme:

Gewinnung und Verbrennung aus Biogas

Anerkannte Methodologie:

AM0006 Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Güllemanagement-Systeme

Emissionsminderung:

84.083 t CO2e pro Jahr

CDM-Registrierungsgebühr:

15.000 US$

Kommentar: Mit 5 Mrd. t CO2e pro Jahr wird der Anteil der aus der Landwirtschaft an den weltweiten Treibhausgasemissionen auf 13 bis15 Prozent geschätzt. N2O-Emissionen aus der Stickstoffdüngung liefert hierzu mit 40 Prozent den größten Beitrag, gefolgt von Methanemissionen aus der Viehhaltung und dem Reisanbau mit zusammen 37 Prozent. Das Potenzial zur Einsparung ist dabei hoch. Neben der Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung bieten vor allem die zusätzliche Kohlenstoffspeicherung in Böden und eine verringerte oder stickstoffeffizientere Düngung Vermeidungsmöglichkeiten in größerem Umfang. Bislang konnte dieses Potenzial jedoch kaum ausgeschöpft werden. Die Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft ist unter dem CDM in der laufenden Verpflichtungsperiode nicht anrechenbar. Die erste Methodologie zur Verringerung von Methanemissionen im Reisanbau wurde erst kürzlich eingereicht. Eine anerkannte Methodologie zur Einsparung von Lachgasemissionen im Ackerbau liegt noch nicht vor.

Kontrolliertes Verbrennen von Biomasse Optimierung / Reduzierung von agro-chemischen Einträgen (Pestiziden, Düngern) Reduzierter Einsatz von Maschinen (Methoden der konservierenden Bodenbearbeitung) Agronomische Planung (Auswahl von Saatgut und Arten mit einem geringen agro-chemischen Einsatz und Wasserbedarf) Stromgewinnung aus sog. Energiepflanzen Stromgewinnung aus landwirtschaftlichen, organischen Abfällen (tierisch und pflanzlich) Verbessertes Wassermanagement durch konservierende Bodenbearbeitung (verminderte Evaporation, verbesserte Wasserrückhaltung) Einsatz effizienterer Bewässerungstechnik und -technologie (Tropfen- und Spraybewässerung) Verbessertes Wassermanagement in Reiskulturen

Großprojekte Projekttypen (Auswahl) Güllemanagement (Trocknung, Lagerung, anaerobe Biokonverter etc.) mit Methan-Auffang und / oder Verbrennung Reduktion von Methan-Emissionen aus der Tierhaltung (Verdauung)

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Glossar

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Glossar

Accredited Independent Entity (AIE)

Vom JI-Supervisory Committee akkreditierte Prüforganisation, die JI-Projekte determiniert sowie deren erzielte Emissionsminderungen verifiziert.

Annex I

Anhang zur Klimarahmenkonvention ( UNFCCC) mit einer Liste von Industrie- und Transformationsländern, die sich grundsätzlich zur Senkung von Treibhausgasemissionen verpflichtet haben.

Annex B

Anhang zum Kyoto-Protokoll mit einer Liste von Ländern, die sich zu konkreten, rechtlich verbindlichen Emissionsreduktionen in der Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 verpflichtet haben. Diese Länderliste weicht nur leicht vom Annex I ab.

Assigned Amount Unit (AAU)

Das Emissionsbudget eines Landes wird als Assigned Amount und in t CO2e angegeben. Die Zertifikate werden als Assigned Amount Units, kurz AAUs bezeichnet. AAUs sind staatliche Emissionszertifikate für Länder, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben und beinhalten das Recht, eine t CO2e auszustoßen. Benötigt ein Land weniger AAUs als es besitzt, kann es diese verkaufen.

Baseline / Referenzfallszenario

Referenzszenario, das für die Bestimmung der „Zusätzlichkeit“ von Emissionsminderungen durch ein CDM-Projekt zugrunde gelegt wird. Es beschreibt innerhalb der gleichen Systemgrenzen die wahrscheinliche Entwicklung der Treibhausgasemissionen für den Fall, dass das Projekt nicht durchgeführt wird („business as usual“).

Betreiber

Im Sinne der EU-Emissionshandelsrichtlinie ist der Betreiber die natürliche oder juristische Person, die eine emissionshandelspflichtige Anlage betreibt oder besitzt oder der – sofern in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen – die ausschlaggebende wirtschaftliche Verfügungsmacht über den technischen Betrieb einer Anlage übertragen worden ist.

Bundling

Anhang zum Kyoto-Protokoll mit einer Liste von Treibhausgasen sowie Sektoren von Emissionsquellen, die durch das Kyoto-Protokoll geregelt werden.

Beste Verfügbare Techniken (BVT)

Die „besten Techniken“ sind Techniken, die am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt sind. Die „verfügbaren Techniken“ sind Techniken, die zu vertretbaren Bedingungen für den Betreiber zugänglich sind. Mit „Techniken“ sind sowohl die angewandte Technologie als auch die Art und Weise, wie die Anlage geplant, gebaut, gewartet, betrieben und stillgelegt wird, gemeint.

Cap (Emissionsbegrenzung)

Carbon Capture and Storage (CCS)

Eine quantitativ festgelegte Emissionsbeschränkung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens, die die maximalen anthropogenen Treibhausgasemissionen umfasst, die insgesamt in die Atmosphäre ausgestoßen werden dürfen. Ein Verteilungskonflikt entsteht, wenn die vom Staat auszugebenden Emissionsrechte nicht versteigert, sondern durch einen bestimmten Schlüssel an die Betreiber verteilt werden. Als Carbon Capture and Storage (CCS) werden chemische, physikalische und biologische Verfahren bezeichnet, mit denen CO2-Emissionen bei der Verbrennung fossiler Energieträger abgetrennt und danach eingelagert werden, ohne in die Atmosphäre zu gelangen. Als mögliche CO2-Speicher gelten geologische Formationen.

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wie Erdöl- und Erdgaslagerstätten, salzhaltige Grundwasserleiter oder Kohleflöze sowie Lagerstätten in der Tiefsee. CDM-Exekutivrat

Der Exekutivrat (Executive Board) ist das Verwaltungs- und Überwachungsorgan des CDM.

CDM Programme of Activity (CPA)

Einzelne Projektaktivität unter einem Programme of Activities (PoA) im CDM. Zur Projektdokumentation ist ein CPA Design Document (CPA DD) pro Projektmaßnahme erforderlich.

CDM-Projekte

Klimaschutzprojekte, die unter Anwendung des CDM-Reglements in Entwicklungsund Schwellenländern umgesetzt werden.

Certified Emission Reductions (CER)

Bezeichnung für Emissionsgutschriften oder zertifizierte Emissionsreduktionen, die durch CDM-Projekte erzeugt werden. CERs sind im Rahmen des EU-Emissionshandels zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen einsetzbar.

Clean Development Mechanism (CDM)

Clean Development Mechanism steht für Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung, welcher den Rahmen für Klimaschutzprojekte in Ländern bildet, die das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben, sich aber nicht im Kyoto-Protokoll zu einer Begrenzung ihrer Treibhausgasemissionen verpflichten mussten (Entwicklungs- und Schwellenländer). CDM-Projekte haben die Erzeugung und den Transfer von CERs sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Gastgeberland zum Ziel.

Conference of the Parties serving as the Meeting of the Parties (CMP)

Die CMP stellt die Konferenz der Vertragsstaaten des Kyoto-Protokolls dar, die im Rahmen der Konferenz der Vertragsstaaten der Klimarahmenkonvention stattfindet. Seit dem In-Kraft-Treten des Kyoto-Protokolls im Jahre 2005 findet die CMP, die beide Konferenzen umfasst und die ursprünglich mit COP / MOP abgekürzt wurde, parallel statt. Im Dezember 2010 findet die 16. COP und die 6. MOP als gemeinsame CMP in Cancún (Mexiko) und 2011 in Südafrika statt. Für 2012 und 2013 liegen Interessensbekundungen für die Konferenzausrichtung von Südkorea, Brasilien und Katar vor.

CO2e

CO2e (CO2 equivalent; CO2-Äquivalent): eine metrische t CO2 oder die Menge eines anderen Treibhausgases, die in ihrer Klimawirksamkeit mit einer t CO2 ausgedrückt wird. Die Einheit ist das international anerkannte Maß für die Klimawirksamkeit von Treibhausgasen. Hintergrund ist, dass die sechs im Kyoto-Protokoll genannten Treibhausgase (CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6) eine unterschiedliche Klimawirksamkeit bzw. ein unterschiedliches Treibhauspotenzial aufweisen. Die Klimawirksamkeit von CO2 wird dabei mit einem CO2e definiert.

Designated National Authority (DNA)

Für CDM-Projekte zuständige nationale Behörde in den Investor- und Gastgeberländern.

Designated Operational Entity (DOE)

Vom CDM-Exekutivrat akkreditierte Prüfungsorganisation, die die Aufgabe hat, CDMProjekte zu validieren und zur Registrierung anzumelden sowie Emissionsminderungen aus CDM-Projekten zu verifizieren und zertifizieren.

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Glossar

Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Emission

Im Sinne des Kyoto-Protokolls ist eine Emission die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre aus Quellen.

Gastgeberland (Host Country)

Gastgeberland ist ein Staat, auf dessen Staatsgebiet CDM- oder JI-Projekte durchgeführt werden.

Emissionsfaktor (EF)

Der Emissionsfaktor gibt die CO2-Emission je Brennstoffeinheit an (z. B. t CO2 / MWh). Er ist entweder analytisch zu bestimmen oder Standardlisten zu entnehmen. Der Emissionsfaktor für Biomasse ist Null.

Große CDM-Projekte („large-scale“ CDM-Projekte)

CDM-Projekte, für im Gegensatz zu kleinen CDM-Projekten („small-scale“ CDMProjekte) keine vereinfachten Modalitäten und Verfahren hinsichtlich Baseline Definition und Monitoring gelten.

Emissionsgutschrift

Im Rahmen von JI- und CDM-Projekten zertifizierte, handelbare Emissionsminderung, die der Befugnis zur Emission von einer Tonne Kohlendioxidäquivalent (t CO2e) entspricht. Eine t CO2e ist eine metrische t CO2e oder die Menge eines anderen Treibhausgases, die in ihrem Potenzial zur Erwärmung der Atmosphäre einer t CO2e entspricht (Treibhauspotenzial).

HFC-23

HFC-23 ist ein hoch klimaschädliches Abfallgas, das bei der Produktion des Kühlmittels HFC-22 entsteht, jedoch durch geeignete Oxidationsverfahren fast vollständig abgebaut werden kann. Dies gilt als Emissionsminderung.

International Emission Trading (IET) – Internationaler Emissionsrechtehandel

Einer der drei flexiblen Kyoto-Mechanismen des Kyoto-Protokolls. Emissionsrechtehandel ist zwischen den Ländern (Industrie- und Transformationsländer) möglich, die sich zu Emissionsminderungen verpflichtet und das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben.

Investorland (Investor Country)

Investorland ist ein Staat, der als Annex I Land durch Investitionen in CDM- oder JI-Projekte CERs und ERUs generieren kann.

JI-Projekte

Klimaschutzprojekte, die unter Anwendung des JI-Reglements in Industriestaaten (inkl. Staaten in Osteuropa) umgesetzt werden.

Emission Reduction Unit (ERU)

Bezeichnung für die Emissionsgutschriften, die durch JI-Projekte erzeugt werden. Sie sind ab 2008 im Rahmen des EU-Emissionshandels zur Erfüllung der Reduktionsverpflichtungen einsetzbar.

Emission Reduction Purchase Agreement (ERPA)

Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer von Emissionsgutschriften aus Klimaschutzprojekten. Ein von der IETA entwickeltes Standard-Vertragswerk umreißt alle Schritte von der Validierung der Projektidee bis zur Ausstellung und Lieferung von CERs und ERUs.

Emissionszertifikate

Handelbare Emissionsberechtigungen ( EUA und AAU) oder Emissionsgutschriften ( CER, ERU und VER). Alle Emissionszertifikate haben dabei den Wert von jeweils einer t CO2e. VER sind unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.

Joint Implementation Supervisory Committee (JISC)

Verwaltungs- und Überwachungsorgan des Mechanismus Joint Implementation (ähnlich dem Exekutivrat des CDM).

EU-Allowance (EUA)

Emissionsberechtigung, die auf Antrag an die vom EU-Emissionshandel betroffenen Unternehmen von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten ausgegeben wird. Sie bedeutet die Befugnis zur Emission von einer metrischen t Kohlendioxid (t CO2) in einem bestimmten Zeitraum im Rahmen des europäischen Emissionshandels. Sie gilt nur für die Erfüllung der Anforderungen der EU-Emissionshandels-Richtlinie und kann nach Maßgabe dieser Richtlinie übertragen werden.

Joint Implementation (JI) – Gemeinsame Umsetzung

Klimaschutzprojekte in Ländern (Industrie- und Transformationsländer), die sich im Kyoto-Protokoll zu einer Begrenzung ihrer Emissionen verpflichtet und das KyotoProtokoll ratifiziert haben. Sie haben die Erzeugung und den Transfer von ERU zum Ziel.

Kleine CDM-Projekte („small-scale“ CDM-Projekte)

CDM-Projekte, für die vereinfachte Modalitäten und Verfahren hinsichtlich Baseline Definition und Monitoring gelten. Unter diese Regelung fallen Projekte zur: Nutzung erneuerbarer Energien bis max. 15 MW Kapazität (Typ I) Verbesserung der Energieeffizienz bis max. 60 GWh pro Jahr (Typ II) sonstige Projekte mit Projektemissionen unter 15.000 t CO2e pro Jahr und Emissionsminderungen bis zu 60.000 t CO2e pro Jahr (Typ III) Aufforstung / Wiederaufforstung (Senken-Projekte) mit einer Netto-CO2-Speicherung von max. 16.000 t CO2 pro Jahr

Kyoto-Mechanismen

Überbegriff für IET, JI und CDM (auch: flexible Mechanismen).

Kyoto-Protokoll

Völkerrechtliches Abkommen von 1997, das verbindliche Treibhausgas-Reduktionsziele für Industrie- und Transformationsländer ( Annex B, Cap) festlegt und die flexiblen Kyoto-Mechanismen regelt.

EU Linking Directive

Am 13. November 2004 in Kraft getretene Ergänzung der EU-EmissionshandelsRichtlinie zur Verknüpfung des EU-Emissionshandels mit den Projektmechanismen ( CDM, JI) aus dem Kyoto-Protokoll.

EU-EmissionshandelsRichtlinie 2003/87/EG

Richtlinie 2003/87/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (Allowances) in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates. Mit dieser Richtlinie wird ein EU-weites Emissionshandelssystem geschaffen, um auf kosteneffiziente Weise eine Verringerung von Treibhausgasemissionen zu erzielen. In einer Änderungsrichtlinie ( EU Linking Directive) erfolgt die Verknüpfung mit den projektbezogenen Kyoto-Mechanismen JI und CDM.

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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Leakage

Emissionen, die außerhalb der Systemgrenzen der CDM- oder JI-Projektaktivität auftreten, aber auf diese zurückzuführen sind.

Letter of Approval (Genehmigung, LoA)

Schriftliche Zustimmung der beteiligten Länder zu einem CDM- oder JI-Projekt.

Methodologie

Der Begriff der Methodologie steht im Zusammenhang mit der Vorbereitung von CDMProjekten. Eine Methodologie gibt projektunabhängig vor, wie die Baseline für einen speziellen Projekttyp festgestellt wird und wie die Überwachung der tatsächlichen Emissionsminderungen zu erfolgen hat. Neue Methodologien sind vom CDM-Exekutivrat zu genehmigen.

Secondary CERs Neben dem projektgebundenen Erwerb besteht die Möglichkeit, CER losgelöst vom (Abgrenzung: Primärmarkt / Projekt zu erwerben. Mit dem Vertragsabschluss sichert der Verkäufer dem Käufer Sekundärmarkt) die Lieferung von CER zu einem bestimmten Zeitpunkt zu. Die Lieferung ist unabhängig von einzelnen Projekten, die Beschaffung der CER bleibt dem Verkäufer überlassen. Dadurch fallen für den Käufer keine Projektrisiken an, diese werden von dem Verkäufer übernommen und mittels Pooling-Effekten diversifiziert. Secondary CERs werden im Sekundärmarkt gehandelt, d. h. nach Ausgabe der CERs. Der CDM-Markt bis zur Ausgabe wird als Primärmarkt bezeichnet. Senkenprojekt

Senkenprojekte sind Klimaschutzprojekte, die das Ziel haben Emissionsminderungen in Ökosystemen umzusetzen. Senken sind Ökosysteme. z. B. Wälder und Böden, durch die der Atmosphäre CO2e-Emissionen zumindest für einen gewissen Zeitraum entzogen werden. Mögliche Projekte nach Art. 3.3 des Kyoto-Protokolls umfassen Auf- und Wiederaufforstung, nach Art. 3.4 auch Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Forst-, Acker- und Grünlandflächen.

Sensitivitätsanalyse

Sensitivitätsanalyse soll nachhaltig den Beweis liefern, dass das Projektvorhaben unter verschiedenen Szenarien unattraktiv ist. Dabei werden Annahmen und Parameter soweit verändert, dass unterschiedliche Marktentwicklungen simulierbar sind.

Monitoring

Laufende Überwachung und Dokumentation der im PDD vorgegebenen Informationen zum Verlauf während der Laufzeit eines CDM- oder JI-Projekts. Ein lückenloses, nachvollziehbares Monitoring ist Voraussetzung für die spätere Verifizierung und Ausstellung von Emissionsgutschriften.

Primärmarkt

Secondary CERs

Programme of Activities (PoA)

Programme of Activities ist ein programmatischer Ansatz für CDM- und JI-Projekte. Das gesamte Programm wird als ein CDM- oder JI-Projekt registriert. Über die Laufzeit des Programms können beliebig viele Programmteilnehmer hinzu kommen und das Programm auch wieder verlassen.

Share of proceeds for adaption

Abgabe in Höhe von 2 Prozent auf die aus CDM-Projekten erwirtschafteten CERs. Diese soll den Vertragsparteien, die besonders anfällig für Schädigungen durch klimatische Veränderungen sind, dabei helfen, einen Teil der Anpassungskosten zu tragen.

Project Idea Note (PIN)

Kurze Projektbeschreibung, Vorstufe des PDD.

„Track 1“-Verfahren

Vereinfachter JI-Verfahrensweg in Verantwortung der beteiligten Länder, was von sechs Kriterien abhängt.

Project Design Document (PDD)

Vor Umsetzung eines CDM- und JI-Projekts zu erstellende Projektdokumentation, die u. a. eine Projektbeschreibung, die Baseline-Studie und den Monitoring-Plan umfasst. Das PDD ist das zentrale Dokument für CDM- und JI-Projekte und Grundlage für die Validierung und das spätere Monitoring.

„Track 2“-Verfahren

Aufwändiger JI-Verfahrensweg nach Vorgaben des JISC, der dem CDM sehr ähnelt.

Treibhausgase (THG)

Als relevante Treibhausgase sind im Kyoto-Protokoll und im Anhang II der EUEmisisonshandels-Richtlinie festgelegt worden: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Distickstoffoxid (N2O), Fluorkohlenwasserstoffe (HFCs), Perfluorierte KohlenstoffVerbindungen (PFCs) und Schwefelhexafluorid (SF6). Eine Vergleichbarkeit wird durch Umrechnung in CO2e erreicht.

Treibhauspotenzial (GWP)

Das Treibhauspotenzial (GWP für Global Warming Potential) beschreibt das Schadenspotenzial verschiedener Treibhausgase für die Erdatmosphäre in Relation zu CO2.

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1992, der inzwischen über 190 Staaten beigetreten sind. Grundlage für das Kyoto-Protokoll.

Validierung (Validation)

Ex-ante-Bewertung eine geplanten CDM- oder JI-Projekts auf Basis des PDD. Die Validierung ist Voraussetzung für eine Zulassung als CDM- oder JI-Projekt und erfolgt durch einen unabhängigen, akkreditierten Gutachter.

Reducing Emissions from Deforestation and Degradation (REDD)

Registrierung

Scope

Verringerung der Emissionen aus Entwaldung und Abholzung von Wäldern, die ca. 18 bis 25 Prozent der vom Menschen produzierten Treibhausgase ausmachen. Im Rahmen von nationalen REDD-Systemen sollen die Emissionen aus tropischer Entwaldung erfasst und ein monetärer Anreiz zu deren Minderungen durch Erhalt bzw. Rehabilitierung gegeben werden („Avoided Deforestation“). Formale Anerkennung eines validierten CDM-Projekts durch den CDM-Exekutivrat. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Verifizierung, Zertifizierung und Ausstellung von CERs. Projektkategorie von CDM- und JI-Projekttätigkeiten. Für CDM-Projekte gibt es 15 Kategorien: Energieerzeugung, Energieverteilung, Energienachfrage, verarbeitende Industrie, Baugewerbe, Transport (Verkehr), Bergbau und Mineralindustrie, Metallherstellung, flüchtige Brennstoffemissionen (fest, flüssig, gasförmig), flüchtige Emissionen aus Produktion und Nutzung von HFCs und SF6, Lösungsmittelgebrauch, Abfallbehandlung und -entsorgung, Aufforstung und Wiederaufforstung, Landwirtschaft.

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Praxistipps zur Durchführung von Emissionsminderungsprojekten (CDM /JI) Umwelttechnologie als Marktchance für Unternehmen

Links & Literaturtipps

Verifizierung (Verification)

Regelmäßig wiederkehrende, ex-post-Überprüfung der im Monitoring erfassten tatsächlichen Emissionsminderungen aus einem registrierten CDM- oder JI-Projekt durch einen unabhängigen, akkreditierten Gutachter ( DOE, AIE).

Verified Emission Reduction (VER)

Emissionsminderungsgutschrift (entspricht einer t CO2e,) aus einem freiwilligen Emissionsminderungsprojekt, das nicht oder noch nicht als CDM- und JI-Projekt anerkannt ist. VERs sind für Verpflichtungen im EU-Emissionshandel sowie unter dem Kyoto-Protokoll nicht anrechenbar.

Verpflichtungsperiode (Commitment Period)

Eine Verpflichtungsperiode ist ein Zeitraum, in dem Annex B-Staaten ihre mit Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verbindlichen Emissionsreduktionsziele erreichen müssen. Die erste Kyoto-Verpflichtungsperiode ist 2008 bis 2012, der EU-Emissionshandel hat für die EU-Mitgliedsstaaten die Periode 2005 bis 2007 vorgeschaltet.

Zertifizierung

Zusätzlichkeit, „Additionalität“ („Additionality“)

Die Zertifizierung wird von einem akkreditierten Prüfer ( DOE, AIE) vorgenommen. Sie erfolgt auf Basis der Verifizierung und ist die schriftliche Bestätigung, dass ein CDM-Projekt über den Prüfungszeitraum die verifizierten Emissionsminderungen realisiert hat. Voraussetzung für die Annerkennung eines CDM-Projekts ist, dass das Projekt zu Emissionsminderungen führt, die ohne das Projekt nicht entstanden wären, die also „zusätzlich“ (additional) zum „business as usual“ erfolgen.

Links: Kyoto-Protokoll, Marrakesh Accords, Entscheidungen des CDM-Exekutivrats, registrierte Projekte, genehmigte Methodologien u. v. m.: www.unfccc.int Kopenhagen Abkommen, sog. Copenhagen Accord: http://unfccc.int/files/meetings/cop_15/application/pdf/cop15_cph_auv.pdf Richtlinie 2004/101/EG des Europäischen Parlaments (Linking Directive): http://www.dehst.de/cln_162/nn_476596/SharedDocs/Downloads/Archiv/Recht__2005-2007/Recht__EU Ergaenzungsrichtlinie__2004__-__Linking__Directive.html Richtlinie 2009/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:140:0063:0087:DE:PDF Projekt-Mechanismen-Gesetz (ProMechG): http://www.dehst.de/cln_162/nn_476596/SharedDocs/Downloads/DE/Recht__2008-2012/Recht__ProMechG.html Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgaszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates in der konsolidierten aktuellen Fassung (Einbeziehung der Änderungen seit 2003 bis einschließlich 2009): http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2003L0087:20090625:DE:HTML

Literaturtipps: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit: „Die projektbasierten Mechanismen CDM& JI“ (Januar 2010) abrufbar unter http://www.jiko-bmu.de/service/download/doc/259.php

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz: „Klimaschutzpolitik in Deutschland und Bayern“ (2009) abrufbar unter http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI DxKEY:lfu_klima_00063,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X „Bayerische Klima-Anpassungsstrategie (BayKLAS)“ (September 2009) abrufbar unter http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI LDxKEY:stmug_klima_00002,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X „Klimaprogramm Bayern 2020 der Bayerischen Staatsregierung“ (September 2009) http://www.bestellen.bayern.de/application/stmugv_app000001?SID=1362504469&ACTIONxSESSxSHOWPIC(BI LDxKEY:stmugv_klima_00025,BILDxCLASS:Artikel,BILDxTYPE:PDF)=X „Wegweiser zur Klimaneutralität – Klimabewusstes Handeln im Unternehmen“ Abrufbar unter www.bestellen.bayern.de/shoplink/stmugv_agd_00059.htm (Juni 2007)

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Redaktionsschluss April 2010

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