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AKTUELL
WARUM RAIFFEISENBANKEN so sicher sind
FRÜHERKENNUNGSSYSTEME, AUFSICHTSRAT UND EINE UMFASSENDE REVISION MACHEN RAIFFEISEN ZUM SICHEREN FINANZPARTNER.
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Der Kollaps der Commerzialbank Mattersburg wirft viele Fragen über die Funktionsfähigkeit der internen und externen Kontrollsysteme von Banken auf. Mag. Peter Weissl, Oberrevisor des Raiffeisenverbands Steiermark und
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat der Raiffeisenbank Leibnitz?
„Der Aufsichtsrat achtet darauf, dass die Geschäftsführung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Bankkaufmanns für eine der Größe, Struktur und
Mag. Horst Bruckner
Rechtsanwalt und Eigenart entsprechende Vorsitzender des Organisation und ein Aufsichtsrates der funktionierendes internes Raiffeisenbank Leibnitz Kontrollsystem sorgt. Er überprüft die Ertragskraft und Liquidität der Bank und versichert sich, dass die Geschäftsführung ausschließlich zum Nutzen der Genossenschaftsmitglieder agiert.“
Welche Vorteile hat es, wenn der Aufsichtsrat regional besetzt ist?
„Der Vorteil einer regionalen Besetzung des Aufsichtsrates besteht darin, dass den Aufsichtsratsmitgliedern durch ihre gesellschaftlichen und sozialen Kontakte das Feedback der Kunden im geschäftlichen Einzugsgebiet der Bank auf direktem Wege zur Kenntnis gelangt. Mit Unzulänglichkeiten in der Bankführung, die auf die Zufriedenheit der Kunden Auswirkungen haben, kann die Geschäftsleitung somit unmittelbar konfrontiert werden.“
Welche Qualifikationen muss ein Aufsichtsrat haben?
„Aufsichtsratsmitglieder müssen über Kenntnisse von wirtschaftlichen Abläufen verfügen und aufgrund ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit in der Lage sein, komplexere wirtschaftliche Sachverhalte zu erfassen und zu beurteilen. Aufsichtsratsmitglieder müssen in jeder Hinsicht untadelig und weder wirtschaftlich noch in
Mag. Horst Bruckner, Rechtsanwalt und Aufsichtsratsvorsitzender der Raiffeisenbank
Leibnitz analysieren, warum eine ähnliche Fehlentwicklung innerhalb des Raiffeisensektors
nicht möglich gewesen wäre. sonstiger Weise von ihrer Funktion als Aufsichtsratsmitglied abhängig sein.“
Was sind die wichtigsten Prüfungshandlungen?
„In der Raiffeisenbank Leibnitz gibt es jährlich mindestens sechs ordentliche Aufsichtsratssitzungen. In jeder dieser Sitzungen wird dem Aufsichtsrat von den Vorständen ein Geschäftsbericht unterbreitet aus dem ersichtlich ist, wie sich der Geschäftsgang im Verhältnis zur Planung entwickelt hat. Es wird beleuchtet, ob die Risikosituation des Bankinstituts den gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben entspricht. Vor der Vergabe von Krediten ab einer gewissen Größenordnung führt der Aufsichtsrat eine Überprüfung durch und erteilt zur Kreditvergabe seine Zustimmung oder lehnt sie bei berechtigten Zweifeln ab.“
Können Sie sich das Debakel der Commerzialbank Mattersburg erklären?
„Die Commerzialbank Mattersburg ist eine regionale Privatbank in der Rechtsform einer Mag. Peter Weissl Aktiengesellschaft, die Verbandsdirektor- keinem Sektorverbund Stellvertreter, Oberrevisor, wie Raiffeisen angehört Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und damit auch Raiffeisenverband Steiermark keiner spezialisierten Revision bzw. keinen Sektorfrüherkennungssystemen unterliegt. Diese Bank konnte sich daher auch ihren Abschlussprüfer selbst auswählen, der in den letzten Jahren nur die Commerzialbank Mattersburg und keine andere Bank geprüft und somit über wenig spezifisches
BankprüfungsKnowhow verfügt hat. Letztlich ist es unglaublich und unfassbar, was dort geschehen ist. Es stellt sich die Frage, wie es dazu kommen konnte, dass die Kontrolle komplett versagt hat.“
Was sind Ihrer Meinung nach die wirksamsten Kontrollmechanismen und welche hat Raiffeisen anderen Banken voraus?
„Raiffeisenbanken sind in den Raiffeisensektor eingebettet, werden von Raiffeisenrevisionsverbänden bzw. deren Revisoren geprüft und können sich somit ihre Prüfer nicht selbst aussuchen. Die Revisoren sind hochspezialisierte Bankprüfer, welche eng mit den internen Revisionen der Banken abgestimmt sind und zudem über digitale Schnittstellen verfügen, die von den Raiffeisenverbänden eingerichtet wurden und einen Direktzugriff auf die Systeme der Banken sicherstellen. Das Verbergen von Malversationen wird dadurch zusätzlich erschwert. Weiters verfügt Raiffeisen über institutionelle Sicherungssysteme (IPS) und Solidaritätsvereine, welche den Bestand der jeweiligen Bank absichern und gemeinsam mit den Landesbanken und den Revisionsverbänden ein Netz an Früherkennungssystemen betreiben, wodurch wirtschaftliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet werden. Darüber hinaus müssen sich auch die Funktionäre
AM 19. JUNI FAND DIE
GENERALVERSAMMLUNG
DER RAIFFEISENBANK
LEIBNITZ STATT.
Aufgrund des Coronavirus wurde bei der heurigen Generalversammlung auf ein festliches
Rahmenprogramm verzichtet.
Vorstände, Aufsichtsrat und Mitglieder trafen sich am 19. Juni im
Sitzungssaal der Raiffeisenbank
Leibnitz, um die alljährliche
Generalversammlung abzuhalten.
Dabei konnten die Vorstandsdirektoren Mag. (FH) Andreas
Draxler und Peter Wippel über die erfolgreiche wirtschaftliche
Entwicklung des Unternehmens berichten. Hauptgrund für die weiterhin positive Entwicklung ist die starke regionale Verankerung der Raiffeisenbank Leibnitz. von Raiffeisenbanken als Eigentümervertreter laufend weiterbilden, um den Anforderungen ihrer Aufsichtsfunktion gerecht zu werden.“
Bei Raiffeisen gibt es ja zusätzlich die Gebarungsprüfung, können Sie das in kurzen Worten für unsere Leser erklären?
„Raiffeisenbanken werden in der Rechtsform von Genossenschaften geführt, deren Zweck die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder, insbesondere durch die Erbringung ihrer Bankdienstleistungen, ist (Förderauftrag). Die Gebarungsprüfung ist eine im Eigentümerinteresse durchgeführte Prüfung, welche die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit, Zweck mäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des unternehmerischen Handelns und insbesondere der Geschäftsführung sowie die Erfüllung des Förderauftrags zum Inhalt hat. Bestandteil der Gebarungsprüfung ist dabei auch das Aufzeigen von Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten, über deren Umsetzung die geprüfte Genossenschaft und deren Organe zu entscheiden hat. Die Gebarungsprüfung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltig positiven Entwicklung der geprüften Raiffeisenbank, diese gibt es nur im Rahmen der Revision von
SOLIDE BASIS DANK REGIONALITÄT
Genossenschaften.“
Aufsichtsrat und Vorstandsdirektoren bei der Generalversammlung (von links) Mag. Philipp Gady, OR Klaus Sonnleitner, VDir. Peter Wippel, Mag. Kerstin Feirer, Josef Prutsch, Mag. Horst Bruckner, VDir. Mag. (FH) Andreas Draxler