CH-D Wirtschaft Nummer 1_2015

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CH-D

NR. 1 / 2015

WIRTSCHAFT

Nachhaltigkeit bei Allianz Suisse Neuerungen bei grenzüberschreitenden Anstellungen in der Schweiz Wo Firmen Schulden leichter eintreiben und wo nicht

ACCESS TO FINANCE

DEMOGRAPHIC CHANGE

Nachhaltigkeit als Geschäftsprinzip: Seit 125 Jahren bietet die Allianz ihren Kunden innovative Versicherungsund Finanzlösungen. Im Interview zeigt Severin Moser, CEO der Allianz Suisse, das nachhaltige Engagement auf. CLIMATE CHANGE


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CH-D Wirtschaft 1/2015

«CH-D Wirtschaft» Nr. 1/2015 64. Jahrgang Mitgliederzeitschrift der Handelskammer Deutschland–Schweiz

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Severin Moser, CEO Allianz Suisse Nachhaltigkeit bei der Allianz Suisse

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Dr. Hannspeter Riedel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Peters, Schönberger & Partner mbH, München Dr. Jasper von Hoerner, Rechtsanwalt, Peters, Schönberger & Partner mbH, München Zeit zu handeln! Die Verfassungswidrigkeit des deutschen Erbschaftssteuergesetzes und seine Auswirkungen auf die Schweiz

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Ralf J. Bopp, Direktor, Handelskammer Deutschland – Schweiz Stand und Perspektiven des Wirtschaftsaustausches Deutschland – Schweiz 2015

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Vincenzo Braiotta, Mazars AG, Zürich, Marc Reinhardt, Mazars AG, Zürich Schweizer Unternehmen unter Zugzwang nach Aufhebung der Euro-Mindestwechselkursgrenze

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Marc Steinkat, Country Manager der Commerzbank AG Schweiz Drei Fragen an… Marc Steinkat

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Eva Wittig, Leiterin Marketing/Prokuristin, Europastadt GörlitzZgorzelec GmbH für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Standortförderung Görlitz/Zgorzelec – Die Grenzgewinner: Europastadt ist mehr als nur ein Wort

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Dr. Reto Müller Präsident des Verwaltungsrates Helbling Unternehmens­gruppe Erfolgreich trotz Frankenstärke

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Allianz Risk Barometer 2015

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Stefan Ruf, CEO Euler Hermes Schweiz Wo Firmen Schulden leichter eintreiben und wo nicht

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Marion Strolka, Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht, BENDER HARRER KREVET Partnerschaft mbH, Freiburg Lörrarch Gesetzliche Neuregelung in Deutschland: das Mindestlohngesetz

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Gero Brandenburg, Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Wirtschaftsstark und lebenswert: Dortmund und das Westfälische Ruhrgebiet

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Dr Marion Hohmann Viol, Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung der Handelskammer Deutschland-Schweiz Neuerungen bei grenzüberschreitenden Anstellungen in der Schweiz

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Die Schweizer Wirtschaft: Wichtiger Partner der NürnbergMesse

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Julia Lugert, Marketing Referentin D-A-CH, Easyfairs Switzerland GmbH Für Entscheider und Querdenker – Schüttgut Basel

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Nils Schindler, Partner, DGE Avocats AttorneysAT Law Entsendung von Arbeitnehmern in die Schweiz gemäss FZA

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Aus dem Firmengeschehen unser Mitglieder

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Neue Mitglieder

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CH-D Kontaktbörse


2 Severin Moser CEO Allianz Suisse Richtiplatz 1 CH-8304 Wallisellen Mail: contact@allianz.ch

NACHHALTIGKEIT BEI DER ALLIANZ SUISSSE Interview mit Severin Moser, CEO Allianz Suisse

schaften in diesem Bereich – und wurde erst kürzlich bereits zum 15. Mal in ­Folge zu den Top-Unternehmen im Dow ­Jones Nachhaltigkeitsranking gezählt. Das zeigt, wie tief das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen bereits verankert ist. Ich ­ kann jetzt nicht für die gesamte B ­ ranche sprechen, aber vielleicht entspricht es dem Naturell eines Versicherers, zurückhaltend aufzutreten. Hier haben wir sicherlich noch Potenzial, denn unsere Branche tut sehr viel für eine nachhaltige Entwicklung.

Severin Moser

1. Was verstehen Sie als Versicherungs­ experte unter dem Begriff ­Nachhaltigkeit? Unter Nachhaltigkeit verstehe ich persönlich eine langfristige ökonomische Wertschöpfung verbunden mit dem voraus­ schauenden Konzept einer guten Unternehmensführung sowie ökologischer und sozialer Verantwortung. Nachhaltigkeit ist eine strategische geschäftliche Herausforderung, die einem stetigen Wandel unterliegt. Deshalb passen wir unsere Organisations- und Gover­ nance-Strukturen sowie den Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen im Laufe der Zeit immer wieder an. Die Allianz hat 2012 als eines der ersten Unternehmen der weltweit ersten Unternehmen ein ESG-Board (Environmental, Social and Governance – ESG) auf Geschäftsleitungsebene ins Leben gerufen. Das Gremium soll für die stärkere Einbindung von ökologischen und sozialen Aspekten in die Geschäfts­ tätigkeit der Allianz sorgen. 2. In Bezug auf Nachhaltigkeit gelten Versicherungsunternehmen allgemein nicht unbedingt als Trendsetter. Wie erklären Sie sich das? Das kann ich so nicht bestätigen. Die ­Allianz zählt bereits seit vielen Jahren zu den führenden Versicherungsgesell-

3. Wird sich der Trend in der Versicherungswirtschaft weiter verstärken? Davon gehe ich stark aus. Das Thema Nachhaltigkeit hat in den vergangenen Jahren massiv an Bedeutung gewonnen – Tendenz stark steigend. Wichtige Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeitende oder Aktionäre wollen zu Recht von einem Unternehmen erfahren, welchen Mehrwert es über das reine Kerngeschäft hinaus für die Gesellschaft und die Umwelt leistet. Diesen Ansprüchen wollen wir mit unseren Partnerschaften wie beispielsweise dem Schweizerischen Roten Kreuz, dem Swiss Economic Forum oder Swiss Paralympics hier in der Schweiz gerecht werden. Besonders wichtig ist es aber auch, dass die Mitarbeitenden diese Engagements durch aktives Mitmachen mit Leben füllen – das ist bei uns der Fall. 4. Warum engagieren Sie sich in Bezug auf Nachhaltigkeit? Passt das zu ­Ihrem Geschäftsmodell? Nachhaltigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit als Versicherer und langfristig orientierter Investor. Deshalb charakterisieren aus meiner Sicht eine langfristige Planung und ein weiter Entscheidungshorizont das Konzept der Nachhaltigkeit. Als Versicherer und Investor haben wir naturgemäss eine langfristige Perspektive, um Versprechen, die wir unseren Kunden heute geben, in Zukunft erfüllen zu können. Ein weiterer Aspekt für uns als Versicherungsunternehmen

ist es, die langfristigen Risiken, die sich aus Megatrends wie dem Klimawandel oder dem demografischen Wandel ergeben, zu analysieren und entsprechende Rückschlüsse daraus zu ziehen. 5. Ergeben sich für Sie auch Chancen durch das nachhaltige Engagement? Auf jeden Fall! Es ist zunächst einmal ­unser Kerngeschäft, Schäden zu versichern und zu bezahlen, die beispielsweise durch den Klimawandel entstehen. Gleichzeitig versuchen wir auch, die langfristigen Auswirkungen des Klimawandels von seiner versicherungstechnischen Seite zu verstehen und nach Möglichkeit für uns zu nutzen. Sei es bei der Ausgestaltung von innovativen Versicherungsprodukten oder bei klimabezogenen Investitionen, z.B. in erneuerbare Energien. Ein anderes Beispiel sind Mikroversicherungen, wie sie die Allianz in Entwicklungländern für ­Familien mit geringem Einkommen anbietet und damit einen wertvollen Beitrag zur Armutsbekämpfung in den Ländern leistet. Mikroversicherungen sind wirtschaft­ lich gesehen vielleicht kein grosses Geschäft – aber sie sind für die Versicherungsnehmer nachhaltig; und sie ebnen den Weg für künftige Geschäfts­aktivitäten. 6. Inwieweit spielt Nachhaltigkeit für Ihre Kunden eine Rolle? Dieser Aspekt spielt eine sehr grosse ­Rolle. Ich denke, dass es sich künftig wohl kein Unternehmen mehr leisten kann, das Thema Nachhaltigkeit völlig aussen vor zu lassen. Die Zielgruppen werden – unterstützt durch den technologischen Fortschritt – stärker denn je darauf achten, von welchem Unternehmen sie Produkte oder Dienstleistungen beziehen und ob diese auch unter nachhaltigen Gesichtspunkten hergestellt und entwickelt wurden. Das wird alle Bereiche der Wirtschaft betreffen – vom produzierenden Gewerbe bis hin zum Anbieter von Finanzdienstleistungen. Wer sich erst heute damit beschäftigt, hat den Anschluss bereits verloren.


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Dr. Hannspeter Riedel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht h.riedel@psp.eu Dr. Jasper von Hoerner Rechtsanwalt j.vonhoerner@psp.eu

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ZEIT ZU HANDELN! Die Verfassungswidrigkeit des deutschen Erbschaftsteuergesetzes und seine Auswirkungen auf die Schweiz

Peters, Schönberger & Partner mbB Tel.: +49 89 38172-0 www.psp.eu

Hintergrund der anstehenden Ge­ setzesänderung ist ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts, welches das augenblicklich in Deutschland geltende Erbschaft- und Schenkung­steuergesetz in wichtigen Teilbereichen, die insbesondere unternehmensbezogenes Vermögen betreffen, für verfassungswidrig erklärt hat. Das Urteil des deutschen Verfassungsgerichts

Dr. Hannspeter Riedel

Dr. Jasper von Hoerner

In Deutschland steht nach augenblicklichen Verlautbarungen aus der Politik wohl noch im Jahr 2015 eine grundsätz­ liche Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes an, die voraus­ sichtlich gravierendere Folgen insbe­ sondere für die Unternehmensnachfolge im deutschen Mittelstand mit sich bringen wird. Aber auch in der Schweiz lebende deutsche Staatsbürger sowie Schweizer mit Vermögen, welches in Deutschland belegen ist, können von den sich abzeichnenden Änderungen betroffen sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 über die Frage zu entscheiden, ob die steuerliche Begünstigung oder gänzliche Verschonung von betrieb­lichem Vermögen im Rahmen von Erb- und Schenkungsfällen nicht Unternehmer bzw. deren Erben im Vergleich zu Personen, die Vermögen übertragen, welches nicht als Betriebsvermögen zu klassi­ fizieren ist, übermässig begünstigen. Mit seinem am 17. Dezember 2014 verkündeten Urteil hat das Gericht d ­ iese Frage klar bejaht und die derzeitige gesetzliche Regelung der Begünstigung von betrieblichem Vermögen im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuer in zentralen Punkten für nicht vereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes erklärt. Zwar läge es durchaus im Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers, insbesondere kleinere und mittlere inhabergeführte Unternehmen zur Sicherung deren Fortbestandes und vor allem zur Erhaltung von Arbeitsplätzen steuerlich zu begünsti­ gen. Die augenblicklich geltenden Begünsti­ gungsregelungen gewährten ­ jedoch Verschonungs­möglichkeiten, die im Ergebnis zu unverhältnismässigen oder gar ungerechtfertigten steuerlichen Privi­legierungen bestimmter Personen­ kreise führen würden und deshalb nicht im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz stünden. Dies liest sich auf den ersten Blick als Forderung des Gerichts nach un­ wesentlichen Anpassungen im Detail.

Vor allem, weil jedoch die Frage aufgeworfen wurde, welche Unternehmen in Zukunft überhaupt in den Genuss von Verschonungsmöglichkeiten kommen sollen und zudem eine deutliche Verschärfung der Anforderungen an die inhaltliche Zusammensetzung begünstigungsfähigen Betriebs­vermögens angemahnt ist, drohen durchaus unsichere Zeiten. Wie unsicher diese ausfallen werden, hat nun die Politik zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat dem deutschen Bundestag eine Frist bis Mitte 2016 eingeräumt, um ein neues, verfassungsgemässes Erbschaftsteuergesetz auf den Weg zu bringen. Reaktion der Politik – Die Bedürfnis­ prüfung für Grossunternehmen Das Bundesverfassungsgericht macht seinen Urteilsspruch als zentralen Punkt unter anderem daran fest, dass augenblicklich auch grössere Unternehmen und Vermögen in die Verschonungs­ möglichkeiten von Betriebsvermögen mit einbezogen werden, ohne dass konkret überprüft wird, ob überhaupt ein ­«Bedürfnis» für eine solche Verschonung gegeben ist. Hier erreiche die Ungleich­ behandlung schon wegen der Höhe der von der Besteuerung ausgenommenen Beträge ein Mass, welches mit einer gleichheitsgerechten Besteuerung nicht in Einklang zu bringen sei. Was die geforderte «Bedürftigkeitsprüfung» im Detail ausmachen wird, zeichnet sich bislang noch nicht ab und wird in den nächsten Wochen und Monaten eine der entscheidenden Fragen werden, ­ entscheidet sich hieran doch, ob ein Unternehmen grundsätzlich von einer Besteuer­ ung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer ausgenommen werden kann oder aber – bei negativem Ausgang der Bedürfnisprüfung – möglicher­ weise s­ogar in vollem Masse der Besteuerung unterfällt, ohne die Chance Begünstigungs­möglichkeiten zumindest


4 grundsätzlich in Anspruch nehmen zu können. Ab wann ein Unternehmen als «gross» zu bezeichnen ist, kann sicherlich sehr unterschiedlich beurteilt werden. Aus dem Finanzministerium wurde nun eine erste Kennzahl zur Beurteilung von «Grossunternehmen» genannt. Ab einem Unternehmenswert von 20 Million Euro sollen Unternehmen als «gross» gelten und infolgedessen von der Besteuerung nur noch dann ausgenommen werden können, wenn hierfür konkret ein «Bedürfnis» nachgewiesen wird. Andere Stimmen gehen eher von einer Grenze von 100 Million Euro aus, ab welcher eine Bedürfnisprüfung erhoben werden wird. Ob diese Grenze von 20 oder auch 100 Million Euro wirklich Gesetzes­ bestandteil werden wird und sich an dem Unternehmens­wert insgesamt und nicht anhand der konkreten je Erb- oder Schenkungsfall vorgenommenen Übertragung berechnet, wird sich mit dem voraus­ sichtlich im April vorliegenden ersten ­Gesetzesentwurf konkretisieren. Absehbar ist unseres Erachtens ­jedoch bereits heute, dass bei als «gross» qualifizierten Unternehmen in wesentlich höherem Masse als bislang auf deren liquide Mittel zugegriffen werden wird. Dies dürfte in ersten Linie dergestalt erfolgen, dass vorhandenes liquides Vermögen als Gradmesser für die Beurteilung des Bedürfnisses für eine Verschonung dient. Ein eigenkapitalstarkes Unternehmen, welches über ein hohes Mass an Liquidität bzw. die entsprechenden Rücklagen verfügt, kann eine Belastung mit Erbschaftsteuer zumindest rein theoretisch tragen, ohne dadurch in seiner Existenz gefährdet zu werden. Zumindest in der Presse wird an dieser Stelle zudem gemutmasst, dass auch das Privatvermögen des jeweiligen Unternehmers mit in die Beurteilung, ob ein Bedürfnis für eine Steuerverschonung besteht, einbezogen werden wird. Den augenblicklichen Verlautbarungen nach würde Betriebsvermögen folglich nicht zwangsläufig deshalb verschont, weil eine Steuerbelastung nicht daraus bestritten werden könnte ohne zu einer Existenzgefährdung des Betriebs zu führen. Der jeweilige Unternehmer sollte in solchen Fälle vielmehr gezwungen sein, grössere Teile seines Privatvermögens zur Tilgung der Steuerlast einzusetzen, bevor wirklich ein Bedürfnis für eine Steuerverschonung anerkannt wird. Sämtliche Thesen zur Reform des Erbschaftsteuergesetzes sind augenblick-

lich allerdings noch mehr oder weniger belastbare Vermutungen. Uns scheint das Konzept einer «Bedürfnisprüfung» nur sehr schwer gestaltbar. Begünstigt würden auf den ersten Blick solche Unter­nehmen, die entweder eine weniger vorausschauende Planung betrieben hätten oder aber besonders geschickt darin waren, sich arm zu rechnen. Der vorsichtig Wirtschaftende mit einer hohen Eigenkapitalquote würde für sein solides Wirtschaften hingegen mit einer erheblichen Steuerlast «belohnt». Neben diesem zentralen Punkt der Besteuerung von «Grossunternehmen» greift das Bundesverfassungsgericht einige grundsätzliche Stellschrauben innerhalb der augenblicklich noch geltenden Gesetzesregelungen auf, was vor allem darauf abzielt, die begünstigte Mit-Übertragung von nicht unmittelbar betrieblich genutztem Vermögen innerhalb von Unter­ nehmen zu streichen oder aber auch erhöhte Anforderungen an den Erhalt von Arbeitsplätzen auch bei kleineren Unternehmen zu stellen. Der Erhalt einer bestimmten Durchschnittslohnsummenregelung als Voraussetzung einer Steuer­ begünstigung dürfte in Zukunft beispielsweise bereits für Unternehmen ab einer Mitarbeiterzahl von 5–8 Anwendung finden. Handlungsspielräume nutzen Zusammengefasst ist festzuhalten: Die begünstigte oder sogar vollständig steuer­ verschonte Übertragung von Betriebsvermögen wird in Deutschland in Zukunft schwieriger bzw. für einige Unter­nehmen und Unternehmer vielleicht auch gänzlich unmöglich. Bis zu der Verabschiedung eines neuen Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch den deutschen Bundestag dürfte allerdings noch etwas Zeit vergehen. Zeit, die für Übertragungen genutzt werden sollte, für welche auf Basis der augenblicklich noch fortgeltenden günstigen Gesetzeslage, nach wie vor Steuerverschonungen von bis zu 100 Prozent in Anspruch genommen werden können. Nach derzeitiger Einschätzung ist davon auszugehen, dass frühestens Ende 2015 eine Neufassung des Erbschaftsteuer­gesetzes verabschiedet wird und bis dahin Unternehmensvermögen nach wie vor begünstigt übertragen werden kann. Eine Einschränkung besteht dies­ bezüglich allerdings: Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in seinem Urteil ausdrücklich

die Möglichkeit zu einer rückwirkenden Änderung des Erbschaftsteuergesetzes eröffnet, um besonders «exzessive Gestaltungen» schnellstmöglich zu unterbinden. Wir halten die geltende Gesetzeslage jedoch trotzdessen für die gängigen Übertragungen von Unternehmen etwa auf die nachfolgende Generation auch augenblicklich für sicher und rechnen diesbezüglich mit keinen rückwirkenden Änderungen, wobei hiergegen auch durch die entsprechenden Vertrags­ klauseln Vorsorge getroffen werden kann. Auswirkungen auf die Schweiz Die Lebenssituation vieler Menschen ist heute nicht mehr wie in früheren Zeiten örtlich mehr oder weniger an das Herkunfts­ land gebunden. Wohnsitze, Eheschliessungen, Studienorte der Kinder und vieles mehr machen nicht mehr an der deutschen oder Schweizer Grenze halt. Dem folgt auch die Besteuerung und greift in einigen Konstellationen über Ländergrenzen hinweg. So ist es ein – manchmal teurer – Irrglaube, dass von der deutschen Erbschaftsteuer nur derjenige erfasst wird, der als deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer­ pflicht knüpft zwar durchaus vorrangig an die deutsche Staatsbürgerschaft an und erfasst somit zuerst einmal jeden Deutschen unabhängig davon, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Darüber hinaus bestehen jedoch unterschiedliche weitere Gesichtspunkte, die eine Steuerpflicht in Deutschland begründen können: – Der Wegzug ins Ausland suspensiert die Steuerpflicht eines deutschen Staatsbürgers in Deutschland nicht per se. Diese endet vielmehr erst dann, wenn sich die betreffende Person über fünf Jahre hinweg dauernd im Ausland aufgehalten und dabei keinen Wohnsitz mehr in Deutschland unterhalten hat. Es kann folglich durchaus sein, dass deutsche Staatsbürger, die in der Schweiz leben, zur Besteuerung herangezogen werden, entweder wegen Andauerns der 5-Jahresfrist oder aber, weil doch längere Aufenthalte in Deutschland unter­ nommen wurden oder sogar noch ein Wohnsitz in Deutschland bestand. – Selbst wenn ein Schenker oder Erb­ lasser die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt hat und länger als 5 Jahre


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­ eispielsweise in der Schweiz lebt, ohne b in Deutschland einen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz zu haben, so besteht die Steuerpflicht dann fort, wenn es der jeweilige Erbe oder Beschenkte ihm nicht gleich tut, sprich die als Erben vorgesehenen Kinder weiter in Deutschland leben. Eine Steuerpflicht in Deutschland kann sich auch an der Einordnung des jeweiligen Empfängers als steuerlichem «Inländer» ergeben. – Sollten nun beide Parteien alle Voraussetzungen erfüllt und Deutschland den Rücken gekehrt haben, so greift das deutsche Finanzamt immer noch auf in Deutschland belegenes Vermögen zu. Dies gilt insbesondere für Firmenanteile und Immobilienvermögen. Die augenblicklich zur Debatte stehenden Verschärfungen der Besteuerung von Betriebsvermögen wirken sich folglich auch auf schweizer Staatsbürger aus, die etwa Anteile an in Deutschland belege­ nen Unternehmen übertragen wollen.

Ein weiterer Aspekt der deutschen Re­ form­ bemühungen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist interessant: Die drohenden Gesetzesverschärfungen entsprechen augenblicklich vielerorts geführten Diskussionen rund um die Besteuerung von Grossvermögen, das Thema Generationengerechtigkeit und den Unternehmen aufzuerlegende Steuerlast. Konkrete Überlegungen zur (Wieder-)einführung einer Besteuerung von Erbschaften bestehen beispielsweise in Österreich und den USA und auch die Schweiz diskutiert über Regelungen auf

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nationaler Ebene. Ob sich hierbei nun an einem zukünftigen deutschen Modell orientiert wird oder aber andere Wege beschritten werden, sei dahingestellt. Evident ist unseres Erachtens jedoch die Entwicklung, dass in vielen Ländern die Besteuerung von Vermögen in ihrer Substanz angedacht wird. Ob dies wirklich zu dem häufig beschriebenen gesellschaftlichen Zusammenhalt führt und welche Aus­ wirkungen auf den jeweiligen Wirtschaftsstandort und vor allem den Mittelstand davon ausgehen, wird eine spannende Frage werden.

Kurzprofil der Kanzlei Peters, Schönberger & Partner: Die Kanzlei Peters, Schönberger & Partner (PSP) zeichnet sich durch eine hohe interdisziplinäre Expertise in den Bereichen Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Family Office aus. Zu den PSP-Mandanten zählen mittelstän­ dische Unternehmen, Familienunternehmen, vermögende Privatpersonen und Private Equity-Gesellschaften. Der Kanzleistandort liegt im Herzen Münchens, vis-à-vis dem Siegestor. PSP verfügt mit Zürich zudem über eine Dependance in der Schweiz.

Einladung zur

103. MITGLIEDERVERSAMMLUNG Wir freuen uns, allen Mitgliedern und Freunden bekanntzugeben, dass die 103. Mitgliederversammlung der Handelskammer Deutschland-Schweiz am Dienstag, 23. Juni 2015, 11.30 Uhr im Zürich Marriott Hotel Neumühlequai 42, 8006 Zürich stattfindet. Als Ehrengast und Gastsprecher erwarten wir

SIGMAR GABRIEL, MDB Bundesminister für Wirtschaft und Energie Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits jetzt vor. Die Einladungen werden im Mai 2015 verschickt.


6 Ralf J. Bopp Direktor Handelskammer Deutschland-Schweiz

STAND UND PERSPEKTIVEN DES WIRTSCHAFTSAUSTAUSCHES DEUTSCHLAND-SCHWEIZ 2015

Anteil von 18,3 % im Jahr 2014 zurückgingen. Der relative Bedeutungsschwund von Deutschland im Aussenhandel der Schweiz ist im Spiegel der weltweiten Ausdifferenzierung von Wertschöpfungsketten und dem wirtschaftsgeographischen Bedeutungszuwachs von vielen Schwellen- und Transformationsländern, darunter vor allem asiatischer Länder wie China, zu sehen.

als ausgezeichnet. Über die Jahrzehnte des florierenden Handels ist ein hoch geschätztes Vertrauen der Wirtschaftspartner zueinander entstanden. Zwischen deutschen und schweizerischen Unternehmen existiert heute ein ausgezeichnetes und enges Beziehungsnetz zwischen Herstellern, Zuliefer- und Handelsunternehmen. 4. Wechselkurs

2. Wachsender Dienstleistungsverkehr

Ralf J. Bopp

Der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz funktioniert seit Jahren ausgezeichnet und bewegt sich auf eindrücklichem Niveau. Das Handelsvolumen erreichte 2014 89,9 Mrd. CHF. Das bedeutet, Waren im Wert von ca. 240 Mio. CHF fliessen täglich über die Grenze unserer Länder. Doch Umfeldbedingungen im weltweiten Exportgeschäft ändern sich stetig und die künftigen Herausforderungen für die Unternehmen im schweizerisch – deutschen Aussenhandel sind nicht kleiner geworden. 1. Deutschland ist wichtigster Wirtschaftspartner der Schweiz – doch mit relativem Bedeutungsschwund Deutschland blieb auch 2014 unangefochten der wichtigste Handelspartner im Austausch von Waren mit der Schweiz. Doch diese Position erodiert jährlich leicht, aber kontinuierlich. Der Vergleich über mehrere Jahre lässt die Veränderung deutlich werden: Während der Anteil Deutschlands an den Schweizer Importen 2008 noch 34,7 % betrug, fiel dieser kontinuierlich bis auf 28,8 % im Jahr 2014 zurück. Abgeschwächt verlief die Entwicklung bei den Exporten nach Deutschland, die von 20,3 % im Jahr 2008 auf einen

Meist unbeachtet steigt der Austausch von unternehmensnahen Dienstleistungen (ohne Reiseverkehr) stetig an, welcher inzwischen ungefähr ein Drittel des Handelsvolumens ausmacht. Alleine der unternehmensnahe Dienstleistungsverkehr der Schweiz mit Deutschland ist heute so hoch wie der gesamte Warenaustausch der Schweiz mit Frankreich. Einerseits erlauben die Rahmenbedingungen die Zusammenarbeit in den Dienstleistungsbereichen und im Handwerk seit Inkrafttreten der bilateralen Verträge. Andererseits sind viele Produkte, insbesondere Investitionsgüter, nur mit ergänzenden Dienstleistungen gemäss ihrem Verwendungszweck einsatzfähig. 3. Wirtschaftliche Verflechtung nimmt zu Die Verringerung der Fertigungstiefe und die Outsourcing – Aktivitäten der Industriefirmen nahmen in den vergangenen Jahren stetig zu. Das gilt auch für das Global Sourcing. Was seit Jahren für die Grossindustrie und mittelgrosse Unternehmen als selbstverständlich gilt, wird zunehmend auch von Kleinunternehmen praktiziert. Wertschöpfungsketten sind heute international fragmentiert. Deutsche und Schweizer KMUs kaufen ebenfalls immer mehr im Ausland ein. Davon profitiert der Wirtschaftsaustausch zwischen Deutschland und der Schweiz. Die Qualität der Wirtschaftsbeziehungen gilt

Die Belastung der Schweizer Exportwirtschaft durch die Überbewertung des Schweizer Frankens zum Euro hat sich zu Beginn des Jahres 2015 mit der Aufhebung der Euro-Kurs Untergrenze durch die Schweizer Nationalbank noch deutlich vergrössert. Experten halten gemäss Kaufkraftparität den Franken schon bei 1,20 zum Euro überbewertet. Die Währungssituation vor 2011 und nach Aufgabe der Untergrenze zeigt jedoch, dass der Franken stark von Kapitalströmen getrieben ist, die das realwirtschaftlichen Austauschverhältnis nicht abbilden, sondern mit der Absicherung von Risiken der Finanzmärkte zu tun haben (save heaven Funktion). Die Gefahr ist dabei gross, dass dieser stark verzerrte Wechselkurs auch länger anhalten kann und sowohl die konjunkturelle als auch die strukturelle Situation der Schweizer Wirtschaft und damit den Aussenhandel mit Deutschland stark beeinträchtigen kann. Die Aussenhandelsergebnisse zwischen Deutschland und der Schweiz sind zu Jahresbeginn 2015 spürbar rückläufig. 5. Schweiz-EU Vor dem Hintergrund der engen wirtschaftlichen Verflechtung zwischen Deutschland und der Schweiz hat die Wirtschaft auch ein Jahr nach der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative keine Planungssicherheit. Es steht nach wie vor die Gefahr der Kündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens zwi-


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schen der Schweiz und der EU und damit der gesamten bilateralen Abkommen I im Raum. Der Schaden für den Wirtschaftsaustausch unserer Länder wäre beträchtlich. Aufgrund des hohen Verflechtungsgrades zwischen der Schweiz und der EU bleibt zu hoffen, dass innerhalb der noch kurzen Zeit von knapp 2 Jahren Frist für die Umsetzung der Initiative eine Lösung gefunden wird, die eine gemeinsame wirtschaftsfreundliche Basis für beide Seiten, Schweiz-EU, gewährleistet. 6. Bürokratie kennt nur eine ­Entwicklungsrichtung Ob durch Entsenderichtlinien, Zollverschriften, Mindestlöhne, MWST-Rege-

lungen oder Verordnungen zur Sozialversicherung und leider vieles mehr, die Regelungsdichte, die administrativen Aufwendungen und damit verbundene Beleg- und Beweisführungspflichten für die Unternehmen haben in den letzten Jahren in beiden Ländern für die Unternehmen deutlich zugenommen. Davon sind grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge ebenfalls betroffen. Für kleinere Unternehmen und für kleinere Aufträge wird das Geschäft über die Grenze mit jedem Jahr relativ kostenintensiver. Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen unserer Exportnationen zielen auf die Offenheit der Märkte, den freien Wettbewerb, von Gütern, Dienstleistungen

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und den freien Personenverkehr. Diese freiheitliche wirtschaftspolitische Grundausrichtung unserer Länder darf weder durch eine überbordende Regulierung noch durch sonstige Wirtschaftshemmnisse unterlaufen werden. Insbesondere für kleine und mittelständische Exporteure von Waren und Dienstleistungen fallen auf die naheliegenden Märkte auch in Zukunft der Hauptteil ihrer internationalen Aktivitäten.


8 Vincenzo Braiotta Head Transaction Services Financial Advisory / Transaction Services Mazars AG – Zürich Tel: + 41 44 384 93 65 E-mail: vincenzo.braiotta@mazars.ch Marc Reinhardt CFA | Senior Manager M&A Mergers & Acquisitions / Corporate Finance Mazars AG – Zürich Office: +41 44 384 84 42 E-mail: marc.reinhardt@mazars.ch www.mazars.ch

Vincenzo Braiotta

SCHWEIZER UNTERNEHMEN UNTER ZUGZWANG NACH AUFHEBUNG DER EURO-MINDESTWECHSELKURSGRENZE nach Aufhebung der Wechselkursgrenze signifikant gesunken sind. So lag der Median des Referenz-Umsatz-Multiplikators1 zur Ermittlung des Unternehmenswertes Ende Januar 2015 bei 1.4x Umsatz, um gut 6 % tiefer. Ein gleiches Bild vermittelte der EBITDA2-Multiplikator, welcher sogar um ca. 8 % fiel und Ende Januar bei 9.8x EBITDA ermittelt wurde3. Zwei Monate nach dem Entscheid der SNB befinden sich Umsatz-Multiplikatoren heute auf ähnlichem Niveau wie Ende Januar 2015. EBITDA-Multiplika­ toren zeigen jedoch bereits erste Anzeichen einer Erholung und lagen in der ersten Märzhälfte bei rund 10.0x EBITDA, nicht zuletzt beeinflusst durch den Anstieg der Aktienmärkte. Möglichkeiten der Gewinnoptimierung

Marc Reinhardt

Die Aufhebung des Euro-Mindestwechsel­ kurses zum Schweizer Franken ­ Mitte Januar 2015 stellt exportorientierte ­ Schweizer Unternehmen vor grundsätzliche Überlegungen, wie Gewinnmargen kurz- und vor allem auch langfristig gehalten werden können. Gespräche mit privat geführten und auch kotierten Unternehmen zeigen generell die gleiche Fragestellung in Bezug auf den Schweizer Wettbewerbsvorteil im internationalen Vergleich auf. Erste Analysen zeigen zudem, dass Bewertungen von Schweizer Unternehmen

Mit dem Ziel die Gewinnmargen unter dem Einfluss des starken Frankens zu halten, ergibt sich für Schweizer Unternehmen eine Anzahl von Möglichkeiten der Gegensteuerung. Viele Schweizer Firmen mit Exponierung zum europäischen Markt ziehen bereits verschiedenste Erwägungen diesbezüglich in Betracht. Vor der Umsetzung der Massnahmen, stellt sich jedoch die Frage der Nachhaltigkeit der Wirkung auf die Profitabilität. Die Tabelle auf Seite 9 rechts oben stellt eine Übersicht unterschiedlicher Massnahmen dar. Grundsätzlich können Gewinnmargen durch zwei Stellschrauben gesteuert werden; die Umsätze und die Kosten­ struktur. Direkt und teilweise unmittelbar beeinflussbar durch das Unternehmen ist die Kostenstruktur. Schnell umsetzbare Kostensenkungsmassnahmen bedingt durch die Wechselkursproblematik finden sich hauptsächlich in den Bereichen der Personalkosten und des Einkaufs. Viele Unternehmen haben hier bereits mit der Umsetzung begonnen, insbesondere sind Verlängerungen der Arbeitszeiten bei gleichem Lohn, der Abbau von

Überstunden und Ferienguthaben und das Einfrieren der Gehälter zu beobachten. Gehalts­reduktionen sind bei einigen Unter­ nehmen durchaus auch auf der Massnahmenliste zu finden, häufig jedoch gekoppelt mit Wechselkursuntergrenzen zum Euro. Häufig wird hier von Unter­ nehmen ein Euro-Wechselkurs von CHF 1.10 angesetzt, bei welchem Gehälter voll ausbezahlt werden, darunter ist mit Kürzungen zu rechnen. Kurzarbeit ist als Massnahme zur Gegensteuerung nur zeitlich bedingt geeignet und war für viele Unternehmen ein wichtiges Instrument während der letzten Finanzkrise. Mit der aktuellen Frankenstärke wird die Kurzarbeit potentiell w ­ iederum eine wichtige Rolle für die unmittelbare Kostendeckung einnehmen. Die Nachhaltigkeit einer solchen Massnahme sollte in Bezug auf die Profitabilität eher kritisch gewertet werden. Denn einerseits ist eine Minderung des ­Frankens in naher Zukunft nicht absehbar und andererseits wird in vielen Branchen ein voll funktionsfähiger Personalbestand vorausgesetzt, um Umsätze zu halten und auszubauen. Direkte Kostensenkungen im Einkauf können über Neuverhandlungen von Liefer­antenverträgen erzielt werden. Von Kunden, sowohl in Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen (B2B-Bereich) als auch mit Endkunden (B2C), wird zum heutigen Zeitpunkt die Weitergabe des Eurovorteils in der Schweiz unmittelbar erwartet. Anzumerken gilt hier, dass ­nahezu alle Schweizer Zulieferer, unabhängig vom Bezug oder der Herstellung der verkauften Produkte, sei es in der Schweiz oder im Ausland, Preisnachbesserungen durchführen müssen. Dies bedingt folglich ein Umdenken bezüglich der Optimierung der Wertschöpfungskette. Die Massnahmen zur Optimierung der Wertschöpfungskettesind vielfältig. Prozessoptimierungen im Sinne von Auto­ matisierung durch Maschinen, zeitliche


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und geographische Verkürzung von Transportwegen, Produktvereinheitlichungen, oder sogar die Produktionsverlagerung zu Tochtergesellschaften im Ausland sind sicherlich nur einige Beispiele, um ­Kosten zu reduzieren. Vielmehr stellt sich für Schweizer Unternehmen zunehmend die Frage nach strategisch wichtigen Zu­ käufen im benachbarten Ausland, um entweder Marktanteile zu vergrössern, günstigere Kostenstrukturen aufzuweisen, oder auch neue Produkte anbieten zu können. In diesem Sinne sollten auch zusätzliche Überlegungen bezüglich der Top-Line, also des Umsatzes, angestellt werden. Zu beachten gilt hier die Positionierung der Produkte. Aufgrund der Euro-Wechselkursproblematik ist grundsätzlich zu analysieren, ob mit einer Um­ positionierung der angebotenen Produkte in ein günstigeres Preissegment eine g ­enug grosse Masse verkauft werden kann, um in absoluten Zahlen die Profi­tabilität beibehalten zu können. Sofern dies möglich ist, folgt unmittelbar die Frage nach der Umsetzbarkeit in Bezug auf die Beschaffung und Kapazitätsgrenzen bei der Herstellung. Eine Umpositio­ nierung der Produkte in ein höheres Preissegment ist nur über eine wahrgenommene Differenzierung in Bezug auf Qualität oder Marke bei den Kunden möglich und bedarf einer langfristigen Ausrichtung. Bei einer Neuausrichtung der Wettbewerbsstrategie ist diese konsequent zu verfolgen. Die Gefahr einer verlustbringenden Situation können Unternehmen minimieren, sofern eine strategische Positionierung, die der US-amerikanischen Ökonom ­Michael ­Porter als «Stuck-in-the-Middle» bezeichnet, vermieden wird. Des Weiteren gilt es sehr sorgfältig zu analysieren, ob man als diversifiziertes Unternehmen unter Umständen nicht doch auf gewisse Randaktivitäten/Divisionen verzichten und sich dem Kern des Geschäftes voll widmen möchte. Mit einer Abspaltung nicht rentabler Sparten lassen sich zum einen die Kassen füllen, womit wiederum Akquisitionen im Kerngeschäft getätigt werden können, die Syner­gien ermöglichen und letztendlich die Profitabilität steigern. Einfluss des Wechselkurseffektes und der neuen Marktsituation auf die ­Bewertung in M&A Transaktionen Unweigerlich drängt sich die Frage auf, wie mit den Implikationen dieses Wechselkursschocks in M&A Transaktionen umgegangen werden sollte. Diese

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Massnahmen zur Stabilisierung der Gewinnmargen # Massnahmen 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Arbeitszeitverlängerung Gehaltssenkungen/Gehälter einfrieren Rabatte an Kunden weitergeben Rabatte/Verträge mit Lieferanten neu verhandeln Kurzarbeitszeit Überstunden/Ferien abbauen Einstellungsstopp Verlagerung der Produktion/ Wertschöpfung ins Ausland Prozessoptimierung Einstieg in ein tieferes Preis­ segment durch Preiswettbewerb Einstieg in ein höheres Preis­ segment durch Differenzierung der Produkte Zukauf von Unternehmen Abspaltungen von (unprofitablen) Geschäftseinheiten

Umsetzbarkeit + +

Wirkung ++ ++

Ausrichtung taktisch taktisch

Nachhaltigkeit 0* 0*

++ +

–*** ++

taktisch taktisch

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taktisch taktisch taktisch strategisch

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Legende: ++ Sehr gut + Gut 0 Neutral – Unzureichend * Abhängig von der Ausgestaltung der Verträge und zeitlichen Befristung ** Langfristige Betrachtung *** Umsatzsteigerung durch höhere Absatzmengen gilt es zu analysieren

Thematik stellt sich verkäuferseitig für Schweizer Unternehmer aber auch für potentielle Käufer aus dem europäischen Ausland. Hier gilt es vorerst eine Anpassung des Business Plans vorzunehmen. Budge­ tierte Umsätze müssen so angepasst werden, dass sie robust den geänderten Marktbedingungen in Bezug auf das Mengen- und Preisgerüst standhalten. Es ist zu erwarten, dass Umsatzprognosen nach unten korrigiert werden müssen. Jedoch sind gleichzeitig geplante Massnahmen zur Reduzierung der direkten Herstellungs­ kosten, wie Material- und Personalkosten, ebenfalls im Plan anzupassen. Sofern Arbeitszeiten für Mitarbeiter bei gleichen Personalkosten erhöht werden, sollte ein Schub im Umsatzvolumen durch erhöhte Produktivität ersichtlich sein. Die Anpassung des Business Plans zeigt schliesslich deutlich die zukünftig erwartete Profitabilität und die freien Cash Flows auf. Sofern bei bewertungstechnischen Fragen die Discounted Cash Flow (DCF) Methode Anwendung findet, sind neben dem adjustierten Business Plan folgen-

de Punkte zu berücksichtigen. Zum einen stellt der Restwert (Terminal Value (TV)) in der DCF Methode einen grossen Teil des Unternehmenswertes dar, in einigen Fällen sogar bis zu 80 %. Deshalb ist hier unbedingt auf die Nachhaltigkeit und Erreichbarkeit der Cash Flow Grösse für den TV zu achten. Zum anderen stellt sich die Frage nach dem Abzinsungsfaktor. Sofern sich Firmen mit nachhaltigen Gewinnerwartungen trotz der Aufhebung des Mindest­wechselkurses auf dem Markt behaupten können, gilt es zu überlegen, ob zum einen der Beta-Faktor u ­ nter Um­ ständen tiefer angesetzt oder auch das unternehmensspezifische Risikoprofil ge­ ringer eingestuft werden sollte. Je geringer der Beta-Faktor, desto defensiver verhält sich das zu bewertende Unternehmen im Vergleich zur Volatilität des Gesamtmarktes. Beide Überlegungen führen zu einem tieferen Diskontsatz und erhöhen folglich den Unternehmenswert. Des Weiteren ist im jetzigen NullZins Marktumfeld die Frage nach der erwarteten Rentabilität für Eigenkapitalgeber zu stellen. Historische Marktrisiko-


10 prämien von ca. 5 %, die über dem Zins für langfristige Staatsanleihen erzielt wurden, sind unter Umständen nach unten zu korrigieren. Marktexperten rechnen mit einer Anpassung der Marktrisikoprämie auf ca. 3 %, sofern das Niedrigzinsniveau in Europa und der Schweiz über längere Zeit bestehen bleibt. Folglich werden Unter­nehmensbewertungen diesbezüglich ebenfalls ansteigen müssen. Dies hat wiederum einen Einfluss auf das erwartete Kursgewinnverhältnis (KGV) von gelisteten Firmen. Historisch liegt das KGV bei einem Multiplikator von ungefähr 18 bis 20. Experten rechnen jedoch mit einem wesentlichen Anstieg dieser Kennzahl, eventuell sogar von mehr als einer Verdopplung bei gleichbleibendem Niedrigzinsumfeld über die nächsten Jahre. Grundsätzlich heisst dies nun vor allem für privat geführte und exportorientierte Schweizer Unternehmen, welche mit revidierten Business Plänen nachhaltige Gewinnmargen in der Zukunft glaubhaft darstellen können, dass über eine mögliche Reduktion des Diskontsatzes, der Unternehmenswert trotz Aufhebung des Euro-Wechselkursuntergrenze nicht allzu tief gefallen sein dürfte. Auch beim Abstellen auf Marktmultiplikatoren gilt besondere Sorgfalt anzuwenden. Multiplikatoren für Unternehmensbewertungen benötigen immer

CH-D Wirtschaft Monatszeitschrift der HANDELSKAMMER DEUTSCHLAND–SCHWEIZ ISSN 1420-0953 Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich Telefon: +41(0)44 283 61 61 Telefax: +41(0)44 283 61 00 auskunft@handelskammer-d-ch.ch www.handelskammer-d-ch.ch www.handelskammerjournal.ch Schriftleitung: Ralf J. Bopp ralf.bopp@handelskammer-d-ch.ch Redaktion Wirtschaftsinformation Deutschland–Schweiz: Daniel Heuer daniel.heuer@handelskammer-d-ch.ch Redaktion Recht und Steuern Deutschland–Schweiz: Dr. Marion Hohmann-Viol, Rechtsanwältin marion.hohmannviol@handelskammerd-ch.ch Recht und Steuern; Handelsvertreterfragen; Europa-Informationen

einer Analyse des erwarteten Wachstums und der zu erwartenden Profitabilität der Peer-Gruppe (im Sinne von vergleich­baren Unternehmen) und der eigenen Firma. Nicht zu unterschätzen ist zudem der Einfluss einer ausgewogenen Kapitalstruktur auf die Unternehmensbewertung, besonders bei M&A Transaktionen. Eigenkapital ist grundsätzlich risikoreicher als Fremdkapital und Bedarf deshalb einer höheren Rendite. Durch das momentane Niedrigzinsumfeld gilt es häufig bei Schweizer Familienunternehmen, welche komplett über das Eigenkapital finanziert sind, darüber nachzudenken, ob es nicht sinnvoll wäre, zu einem sehr konservativen Level Fremdkapital aufzunehmen. Zum einen kann mit Fremdkapital der gewichtete Kapitalkostensatz der Firma gesenkt werden, welches wiederum zu einer höheren Bewertung der Firma führt. Zum anderen wäre es möglich, mit Fremdkapital Akquisitionen im europäisch benachbarten Ausland zur Sicherstellung der Markt­ positionierung günstig zu finanzieren. Die zahlreich geführten Gespräche mit Schweizer Firmen zeigen, dass sich der Trend zur internationalen Expansion unter den gegebenen Marktbedingungen durchaus intensivieren wird. Abschliessend lässt sich somit feststellen, dass Schweizer Firmen durchaus gerüstet und bereit sind, Massnahmen

Redaktion: Michael Koch redaktion@handelskammer-d-ch.ch Catherine Jesel catherine.jesel@handelskammer-d-ch.ch Messen und Ausstellungen allgemein; speziell Nürnberg, Spielwarenmesse Géraldine Schäfer geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch Messe Offenbach Linda Oswald info@koelnmesse.ch Koelnmesse Werbung Kammermedien: Michael Koch redaktion@handelskammer-d-ch.ch Druck: werk zwei Print + Medien Konstanz GmbH Max-Stromeyer-Strasse 180 D-78467 Konstanz Telefon: 0049-7531/999-1870 kontakt@werkzwei-konstanz.de Adresse Schweiz: Postfach 2171, 8280 Kreuzlingen

zur Sicherstellung der internationalen Wettbewerbsposition und der Profitabilität einzuführen und umzusetzen. Eine Senkung des allgemeinen Preisniveaus in der Schweiz ist kurz- bis mittelfristig aufgrund des exogenen Wechselkursschocks zu erwarten. Das Beispiel Japan zeigt jedoch, dass zur heutigen Zeit auch ein inflationäres Marktumfeld trotz einer langfristigen Nullzins-Periode möglich ist. Diese Kombination ist für Investoren allerdings als extrem nachteilig einzustufen. Die Bewertung von Schweizer Unternehmen anhand von Marktmultiplikatoren ist aufgrund der kürzlichen Erholung der Aktienmärkte nach wie vor sehr attraktiv und sollte auch mit angepassten Business Plänen durchaus gestützt werden können. Die Darstellung der Nachhaltigkeit der Margenentwicklung ist dabei als Schlüsselgrösse zu werten, um mögliche M&A Transaktionen zu beurteilen und ent­sprechend auszulösen. Verlinkung zu Mazars Transaction ­Services: http://www.mazars.ch/Home/Our-expertise/ Transaction-Services 1 Schweizer Firmen im Industrie-, Handels- und Servicesektor, jedoch ohne Banken und Versicherungen 2 EBITDA = earnings before interest, taxes, depreciation, and amortization; nähert sich einer Cash Flow Grösse an 3 Quelle: Capital IQ und Mazars Research

Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge und Inserate geben nicht immer die Meinung der Handelskammer Deutschland– Schweiz wieder. Die in dieser Zeitschrift publizierten Inserate dürfen von Dritten weder ganz noch teilweise kopiert, bearbeitet oder sonstwie verwertet werden. Ausgeschlossen ist insbesondere auch eine Einspeisung auf Online-Dienste, unabhängig davon, ob die Inserate zu diesem Zweck bearbeitet werden oder nicht. Die Handelskammer Deutschland–Schweiz und die Inserenten untersagen ausdrücklich die Übernahme auf Online-Dienste durch Dritte. Jeder Verstoss gegen dieses Verbot wird von der Handelskammer Deutschland–Schweiz rechtlich verfolgt. Copyright Alle Rechte, insbesondere alle Urheber- und Verlagsrechte, sind vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung, auch auszugsweise, einschliesslich Speicherung und Nutzung auf optischen und elektronischen Datenträgern ist nur mit vorheriger Zustimmung der Redaktion und mit ungekürzter Quellenangabe gestattet.


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Marc Steinkat Country Manager Commerzbank AG Schweiz

DREI FRAGEN AN … MARC STEINKAT

die Gesamtwirtschaftsleistung betrifft, im innerdeutschen Vergleich noch hinter den westdeutschen Bundesländern zurück. Deren Erfolg ist allerdings auch durch die Wirtschaftskraft grosser Zentren, wie zum Beispiel München, Dortmund, Hamburg und anderer Grossstädte, ge­ prägt. Darüber hinaus zeigt der ­grössere Blick auf Europa, dass sich die neuen Bundesländer innerhalb von etwas über zwei Jahrzehnten eine gute Position im oberen Mittelfeld der Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft erarbeitet haben.

Marc Steinkat

Herr Steinkat, wie nehmen Sie die Entwicklung der ostdeutschen Wirtschaft seit dem Mauerfall vor 25 Jahren wahr? In den 25 Jahren seit dem Mauerfall hat sich die Wirtschaft in Ostdeutschland grundlegend verändert, sich sozusagen neu erfunden. Viele der ehemaligen grossen «Volkseigenen Betriebe» (VEB) wurden in Folge des Privatisierungsprozesses ab 1990 stark geschrumpft, in Teilen veräussert oder geschlossen. Gleichzeitig hat dank der Aufbruchstimmung eine bemerkens­werte Gründerwelle statt­ gefunden. Erfolgreiche Beispiele finden Sie vor allem in den Bereichen Technologie, Digitale Medien und Biotech. Heute wächst die ostdeutsche Wirtschaft gleichmässig und stark und erlebt gerade zu Ende 2014 eine Sonderkonjunktur. Zwar liegt Ostdeutschland, was

Marc Steinkat Er ist seit September 2013 Country Manager der Commerzbank AG in der Schweiz. Der gebürtige Berliner hat in unterschiedlichen Führungspositionen im Firmenkundengeschäft unter anderem lange Jahre in Berlin, Potsdam und Brandenburg gearbeitet.

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Wo sehen Sie die Herausforderungen für ostdeutsche Unternehmer? Eine Herausforderung ist die nach wie vor bestehende sogenannte «strukturelle Konvergenz» zur Wirtschaft in Westdeutschland. So ist die ostdeutsche Wirtschaft im Gegensatz zum Westen vor allem von kleinen und mittleren Unternehmen bis 50 Mio. Euro Jahresumsatz geprägt. Der Branchenschwerpunkt ist im Dienst­ leistungssektor zu finden, während industrielle Betriebe vorwiegend in Zulieferfunktionen positioniert sind. Verstärkt wird dies durch die bekannten Herausforderungen unserer Zeit, wie etwa dem Mangel an qualifizierten Fachkräften, der demographischen Ent-

wicklung und den Schwierigkeiten einer geeigneten Unternehmensnachfolge. Welche Chancen bestehen für Schweizer Unternehmen in Ostdeutschland? Die zentrale Lage in Europa, die flächendeckend moderne Verkehrs- und Infrastruktur und eine günstige Kostenstruktur machen diese Region in Zeiten des starken Schweizer Frankens interessant für die Verbreiterung der eigenen Zulieferbasis im deutschsprachigen Raum. Und dies – für uns hier in der Schweiz ganz wichtig – bei anerkannt hoher Qualität der Produkte. Aber auch deutlich investivere ­Schritte wie etwa eine Ansiedlung oder ­einem direkten Unternehmenserwerb sind auch vor dem Hintergrund der starken, regionalen Wirtschaftsförderung denkbar. Darüber hinaus verfügt Ostdeutschland aus der Historie über eine inten­ sive Vernetzung mit den osteuropäischen Nachbarländern bzw. den BRIC-Staaten. Übrigens sind wir mit unseren sechs Standorten vor Ort in der Schweiz für unsere Schweizer Firmenkunden sehr gerne das Eingangstor zu unserem dichten Filialnetz in Deutschland sowie unseren 70 weiteren, internationalen Firmenkundenstandorten und über 5000 Korrespondenzbanken weltweit.

Siemens-Produktion in den neuen Bundesländern

© Siemens


12 Eva Wittig Leiterin Marketing/Prokuristin Europastadt Görlitz­Zgorzelec GmbH für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Standortmarketing www.goerlitz.de/wirtschaft Email: wirtschaft@europastadt-goerlitz.de Telefon: +49 3581 475740 Fleischerstrasse 19,D -02826 Görlitz

GÖRLITZ / ZGORZELEC Die Grenzgewinner: Europastadt ist mehr als nur ein Wort

Die offene Grenze hat Görlitz und Polen zusammenwachsen lassen. Das spürt man nicht nur im Alltag, auch die Wirtschaft profitiert. Vor allem das produzierende Gewerbe findet Absatzmärkte, Lieferanten oder auch Arbeitskräfte im jeweiligen Nachbarland. Görlitz in Deutschland, Zgorzelec in Polen – eine grenzüberschreitende Doppelstadt zu beiden Ufern der Neisse. Im Zentrum einer Euroregion, die bis nach Tschechien reicht, entwickelt sich hier zwischen Bad Muskau im Norden, Breslau/Wrocław im Osten, Zittau und Liberec im Süden sowie Dresden im Westen ein bevölkerungsreicher Wirtschafts- und Kulturraum mit aussergewöhnlichen Chancen. Die deutsch-polnische Europastadt Görlitz/ Zgorzelec bietet das Feld, auf dem gemeinschaftliches und profitables Fairplay für alle funktioniert. Hier gibt es sie wirklich, die viel beschworenen Synergien. Industrie, Dienstleistung, Handwerk oder Handel – in der Europastadt Görlitz/ Zgorzelec fühlt sich das Unternehmertum zu Hause. Vorteilhafte Kosten, maximale Förderung von bis zu 40%, qualifiziertes Personal, optimale Tarif- und Arbeits­ bedingungen, offene Zugänge zu den mittel- und osteuropäischen M ­ärkten, gesunder Wettbewerb und deutsche ­ Rechtssicherheit bieten den Unternehmen vor Ort perfekte Erfolgsbedingungen. Bombardier und Siemens sind feste Wirtschaftsgrössen in Görlitz. Etwa 3.000 Görlitzer entwickeln und produzieren für die beiden Weltkonzerne Doppelstockwaggons bzw. Industriedampfturbinen. Bereits seit über 150 Jahren gibt es beide Werke in Görlitz, die heute hochmodern ausgestattet sind. Dazu kommt ein Netz von mittelständischen Zulieferern, u.a. auch aus der Schweiz, die die Produktion unterstützen und die standortbestimmenden Branchen des Maschinen- und Fahrzeugbaus bilden. Bei der Görlitzer Wirtschaftsförderung setzt man auf die Ansiedlung wei-

terer Zulieferer. Bombardier zum Beispiel ist für die nächsten zehn Jahre voll ausgelastet. Das gibt Zulieferern Perspektiven und Planungssicherheit, sodass wir auf weitere mittelständische Ansiedlungseffekte im Umfeld von Bombardier aber auch darüber hinaus hoffen. Auch andere Branchen vor Ort entwickeln sich dynamisch. So auch die Softwarebranche, die u.a. von der direkten Nähe zu Hochschule Zittau/Görlitz profitiert. Erdmann Software zum Beispiel verantwortet mit seinen Systemen die Überwachung des kompletten Schienennetzes in Deutschland und auch in anderen Ländern. Die Deutsche Software ­Engineering & Research GmbH DSER ist mit ihren Softwarelösungen für Finanzbetriebe regelmässiger Anwärter für den Innovationspreis IT. Das kreative und innovative Potenzial in Görlitz ist also beachtlich. Mit der Präsenz der japanischen Sysmex-Gruppe im Bereich der Medizintechnik und dem international bekannten

Schuhproduzenten Birkenstock erlangt der Standort zusätzlich eine überregio­nale Bedeutung. Beide realisieren ihr aktuelles Unternehmenswachstum am Standort. Sysmex-Partec entwickelt und produziert Diagnostiklösungen für klinische Anwendungen in Görlitz. Aktuell erweitert die Gruppe ihren Standort in Görlitz mit einer Investition von ca. 7,5 Mio Euro und plant, ihre Mitarbeiterzahl in der Neissestadt zu verdoppeln. Die Wirtschaftsförderung der Europastadt GmbH unterstützt und begleitet das Vorhaben. Durch die sehr gute Zusammenarbeit aller Ämter wurde die Baugenehmigung in einer Rekordzeit von gerade mal drei ­Wochen erteilt und so der ambitionierte Zeitplan des Unternehmens unterstützt. Bei Birkenstock profitiert man beim rasanten Unternehmenswachstum u.a. durch die gute Verfügbarkeit an Fachkräften. Der Schuhhersteller produziert in Görlitz Kork-Latex-Fussbettungen, das Herzstück seiner weltbekannten Schuhe – mit einer deutsch-polnischen Belegschaft.


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Was zeichnet den Standort Görlitz aus? Neben Kostenvorteilen, seiner Lage und Funktion als Europastadt, die gute Fachkräfteverfügbarkeit sowie vor a ­ llem auch das besondere Engagement der lokalen Akteure und die hohe Lebensqualität.

Was bietet die Görlitzer Wirtschaftsförderung den Unternehmen? Schnelle und umfassende Informationen, praktische Hilfe, vielseitige Kontakte und persönliche Betreuung. Das führt zu schnellen Genehmigungsprozessen von nur wenigen Wochen.

Bombardier produziert in Görlitz

Auch Birkenstock produziert in Görlitz

Görliwood (Fotomontage)

© Die Partner

© Birkenstock

Untermarkt

© Deutsche Bahn

© Birkenstock

© Rainer Weisflog


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«DAS IST SCHON POLEN». ALLTAG IN DER EUROPASTADT Seit Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 ist die Stadt entlang der Neisse getrennt. Auf der deutschen Seite liegt Görlitz, auf der polnischen Zgorzelec. Bis zur deutschen Wiedervereinigung gab es wenig Austausch der deutschen und polnischen Bürger untereinander. Das änderte sich nach der politischen Wende 1990 und mit der gemeinsamen Proklamation zur Europa­stadt Görlitz/Zgorzelec wurde 1998 ein wichtiger Impuls für ein intensives deutsch-polnisches Miteinander gegeben. Durch die EU-Osterweiterung bekam das bi-nationale Zusammenleben in G ­ örlitz/ Zgorzelec eine neue Dimension und ist nur elf Jahre später nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Beide Stadtverwaltungen, die Bürgermeister und die Polizei arbeiten heute eng zusammen. Und selbstverständlich gibt es in der Europa­ stadt deutsch-polnische Kindergärten und Schulen. Besonders die junge Generation nutzt die Chance, die Stadt als Mitte Europas zu verstehen. Neben einer ausgeprägten deutsch-polnischen Jugendkultur richten sich kulturelle Veranstaltungen, Museen oder das Görlitzer Theater grundsätzlich an ein zweisprachiges Publikum.

Altstadtbrücke / Peterskirche

ViaThea / Untermarkt

© Rainer Weisflog

Freizeitmöglichkeiten im öffentlichen Raum werden gemeinsam genutzt, so dass am Berzdorfer See in Görlitz oder auf Spielplätzen genauso viel Deutsch wie Polnisch und meist auch Tschechisch zu hören ist. Auch binationale Ehen liegen in

© Rainer Weisflog

Görlitz im Trend und sind das deutlichste Zeichen dafür, dass die beiden durch die Neisse geteilten Stadtteile tatsächlich ­zusammenwachsen. Auch im wirtschaftlichen Bereich zeigen sich positive Entwicklungen. Mit der Arbeitnehmerfreizügigkeit seit 2011 steigt die Zahl der polnischen Arbeitnehmer in Görlitz und damit für Unternehmen auch die Chance, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen. Gemischte Belegschaften sind heute keine Seltenheit mehr. Beim international tätigen Schuhproduzenten Birkenstock zum Beispiel sind fast 50% der Mitarbeiter am Standort Görlitz polnisch – eine wichtige Basis für das aktuelle Unternehmenswachstum. Nicht zuletzt sind auch die Touristen jedes Mal fasziniert, dass man in wenigen Schritten über die Görlitzer Altstadt­ brücke ins polnische Zgorzelec gelangt – mit ­ anderer Währung, Sprache und Kultur. Bis die Grenze in der Europastadt komplett überwunden ist, wird es wohl noch eine Weile dauern. Trotzdem spürt man heutzutage das deutsch-polnische Lebensgefühl in allen Bereichen des alltäglichen Zusammenlebens in Görlitz/ Zgorzelec – ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einem grenzenlosen Mit­ einander und eine inspirierende Erfahrung für alle.


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«GÖRLITZ AM SEE: KULTUR.LANDSCHAFT» EIN STÄDTISCHES ENTWICKLUNGSPROJEKT. Direkt vor den Toren der Stadt Görlitz liegt der Berzdorfer See. In landschaftlich reizvoller Umgebung mit traumhaften Aussichten auf die nahen Gebirge wurde früher jahrzehntelang Braunkohle abgebaut. Nach Jahren der Rekultivierung fügt sich der ca. 960 ha grosse See nun harmonisch in die Landschaft ein und es finden sich bereits zahlreiche Angebote für aktive Erholung und entspannten Urlaub. Das Projekt Görlitz am See zielt darauf ab, das tourismuswirtschaftliche Potenzial des Sees bestmöglich zu fördern. In Verbindung mit dem aufstrebenden Städte­ ziel Görlitz soll nun der Ausbau zu einer Urlaubs­destination erfolgen. Die Voraussetzungen dafür sind sehr positiv. Die Plattform des Projektes bildet der sehr natürlich anmutende Berzdorfer See mit einer Tiefe von 72 m und einer ausgezeichneten Wasserqualität. Sein stärkster Trumpf ist die Nähe zu Görlitz: die «Perle Sachsens» hat ein aussergewöhnlich schönes Stadtbild. Die liebevoll sanierten Bauten aus Gotik, Renaissance, Barock und Jugendstil begeistern nicht nur Besucher, sondern auch regelmässig nationale und internationale Filmproduktionen. Hier wurden z.B. die Oscar-prämierten Filme The Grand Budapest Hotel und Der Vor­ leser sowie Inglourious Basterds, ­Goethe!, The Book Thief, Monuments Men und viele weitere gedreht. Die Filmstadt Görlitz verzeichnete dabei in den letzten Jahren kontinuierliche Steigerungsraten bei den gewerblichen Übernachtungen und eine Aufenthaltsdauer von 2,2 Tagen (2013).

Berzdorfer See / Blick von Jauernick © EGZ

Altstadtfest 2014 / Untermarkt

Mit der gezielten touristischen Entwicklung des Sees soll das Angebot zu einem Ganzjahresziel komplettiert werden und Görlitz am See eine Quelle von nachhaltigem Wirtschaftswachstum sein. Dabei formt die Leitidee «Görlitz am See. Kultur-Landschaft» das zentrale Entwicklungsmotiv. Unter diesem marktorientierten Leistungsversprechen sollen Ange­ bote für unterschiedliche Zielgruppen und Urlaubsmotive gebündelt werden und damit aktuellen Tendenzen der Tourismuswirtschaft Rechnung getragen werden. Baden und Familienurlaub, Erlebnisund Aktivurlaub, Kultur und Sightseeing sowie Shopping sind durch die Einbeziehung des einzigartigen deutsch-polnisch-tschechischen Kulturraums ideal miteinander zu verbinden. Für Investoren bieten sich unterschiedliche Projektchancen. Der Fokus liegt dabei auf qualitativ hochwertigen Angeboten. Projekte im Bereich bettenstarker Hotellerie, Ferienanlagen, Campingplatz und Hafen stehen im Vordergrund. Die Einordnung in die Tourismusstrategie 2020 des Freistaats Sachsens und die Destinationsstrategie Oberlausitz sichern die Fördermöglichkeiten optimal ab. Eine Infrastruktur wird durch die Stadt Görlitz und ihre Anrainergemeinden gezielt aufgebaut und weiterentwickelt.

© Nikolai Schmidt

Geschichte und Geschichten in der schönsten Stadt Deutschlands Mit fast 4.000 Baudenkmälern gilt die Neissestadt als städtebauliches Gesamtkunstwerk von europäischem Format. Geschichte ist hier anfassbar und erlebbar. Die sorgsam restaurierten Häuser und Strassenzüge sowie zahlreiche gross­zügig angelegte Plätze und Parks bilden nicht nur ein einzigartiges Stadtbild, sondern schaffen einzigartige Voraussetzungen zum Wohnen, Arbeiten und Leben: Restaurants in mittelalterlichen Kellern, Büros mit Renaissance­ decken, Wohnungen mit mediterran anmutenden Hinterhöfen. Hinzu kommt ein enormes kulturelles Angebot mit Theater, Museen, Konzerten, Festivals und Events. Im Sommer stehen viele Open­-AirVeranstaltungen auf dem Programm. Zu den populärsten zählen dabei der Europa­ marathon Görlitz-Zgorzelec, das Open-Air-Sommertheater, das Inter­ nationale Strassentheaterfestival ViaThea und das Altstadtfest, das in Görlitz und Zgorzelec gemeinsam gefeiert wird. Eine hervorragende Dienstleistungsstruktur, attraktive Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zahlreiche Ausflugsmöglichkeiten machen das Leben in Görlitz attraktiv.


16 Dr. Reto Müller Präsident des Verwaltungsrates Helbling Unternehmensgruppe Telefon: +41 44 438 17 11 reto.mueller@helbling.ch www.helbling.ch

Dr. Reto Müller

Die starke Überbewertung des Schweizer Frankens, die von der Kaufkraftparität gegenüber dem Euro im Januar um satte 25% bis 30% abwich (heute noch um 20%), ist für die Schweizer Wirtschaft zu einer enormen Belastung geworden, für viele exportorientierte Mittelstandsunternehmen sogar zur existenziellen Bedrohung. Auch inlandsmarktorientierte KMU sind bedroht, weil ausländische Firmen einfach eine Preissenkung von 20% im S ­ chweizer Markt durchsetzen und es sowohl für Schweizer Firmen wie für Konsumenten lukrativ geworden ist, im Ausland einzukaufen. In der ersten Hälfte Januar 2015 wurde der Euro um 17%, der US Dollar um 14% und der chinesische Renminbi gegenüber dem Schweizer Franken um 14% abgewertet (vgl. Abbildung 1). Die Gründe für diese Entwicklung liegen auf der Hand: Der starke Franken reflektiert zum einen die sehr soliden volkswirtschaftlichen Eckdaten der Schweiz; zum anderen wird er durch Spekulationen, wozu auch die Geldströme in den «safe haven» des Schweizer Frankens gehören, in die Höhe getrieben. Der Schweizer Exportwirtschaft droht aufgrund der Währungskursentwicklungen ein Gesamtverlust von über 20 Milliarden Franken pro Jahr. Dramatisch ist vor allem, dass sich aufgrund der Währungs-

ERFOLGREICH TROTZ FRANKENSTÄRKE Herausforderungen und unternehmerische Strategien im Umfeld eines stark überbewerteten Schweizer Frankens

verluste die EBIT-Marge bei Unternehmen durchschnittlich um -7% bis -8% reduziert. Besonders hart leiden exportorientierte KMU, welche den grössten Teil ihrer Wertschöpfung in der Schweiz erbringen. Multi­nationale Konzerne mit eigenen Werken im Ausland können aufgrund ihrer tieferen Kostenbasis den Währungsdruck dagegen zumindest ein Stück weit oder sogar weitestgehend abfedern. Wie lange das Währungsungleich­ gewicht andauern wird, ist aufgrund der vielen, insbesondere politischen Einflussfaktoren schwierig abzuschätzen. Seit Ende Februar 2015 bewegt sich der Euro um einen Wert von 1.07 Schweizer Franken. Viele Schweizer Unternehmen stellen sich derzeit auf drei Szenarien ein, die den Kursen 1.00, 1.05 und 1.10 entsprechen. Doch wie sich die Währungsrelation auch immer entwickeln wird: Klar scheint, dass angesichts der fehlenden Reformfähigkeit der europäischen Staaten, ihrer weit zu hohen Verschuldung und des immer noch bestehenden Risikos der Zahlungsunfähigkeit eines oder eventuell mehrerer Staaten eine kurzfristige Rückkehr in die Nähe der Kaufkraftparität wenig wahrscheinlich ist. Hinzu kommt, dass die Schweiz gerade erneut in globalen Ratings den Rang 1 bezüglich Wettbewerbsfähigkeit erhalten hat.

tionen zusätzliche Cashflows zu generieren. Hoch innovative Unternehmen profitieren davon, dass sie auf dem Weltmarkt ihre Preismacht ausspielen können. Das gilt namentlich für First Movers, die mit neuen Produktlinien auf den Markt kommen. Sie können den Preis fast frei setzen, da dieser dank ihres Innovationsvorsprungs zumindest für eine gewisse Zeit nicht unter Druck kommt. Gleichzeitig können sie aufgrund ihres Geschäftsvolumens Skaleneffekte nutzen und damit ihre Produktivität steigern und die Kosten senken (vgl. Abbildung 2).

Strategische Massnahmen:

2. Ausschöpfung der Potenziale in Wachstumsmärkten und Wachstumssegmenten: Verschiedene Länder und Regionen bieten aufgrund ihres Wachstums von 5% bis 10% enorme Chancen. Bereits heute gelingt es der Schweizer Wirtschaft, vor allem die Wachstumschancen in China geschickt zu nutzen. 2013 erzielte sie einen Export­ überschuss von CHF 3.7 Mia. (vgl. Abbildung 3). Vor diesem Hintergrund ist das von Bundesrat Johann ­ Schneider-Ammann abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen China und der Schweiz derzeit von besonders hoher Bedeutung. In vielen Fällen ergeben sich daraus Zoll- und damit Kostenvorteile von 8% bis 16% gegenüber der internationalen Konkurrenz. Der baldige Abschluss weiterer Freihandels­ abkommen wie beispielsweise mit Indien wäre sehr zu begrüssen. Das gilt umso mehr, als das Wachstumsvermögen der stark verschuldeten Euroländer nachhaltig geschwächt ist. Grosse Chancen eröffnen sich vielen Schweizer Unternehmen aber auch in wachsenden Branchensegmenten. Dazu zählen etwa die Medizinaltechnik, die Energietechnik, die Pharmaindustrie, die Bahntechnik und die Präzisionsgeräte­ industrie. Ein Wachstumssegment ist ferner auch der Infrastrukturbereich der ­ öffentlichen Hand.

1. Forcierung der Innovation: Das Ziel ist, mit rasch vermarktbaren Produktinnova-

3. Internationale Supply-Chain-Strategie mit Festlegung der Produktionswerke

Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, wie die Schweizer Unternehmen trotzdem ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sicherstellen und damit ihre Arbeitsplätze sowie ihr Steueraufkommen in der Schweiz erhalten können. Grundsätzlich lassen sich die Optionen in eher langfristige, strategische und in eher kurzfristige, operative Massnahmen gliedern:


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im Ausland: Bei der Ausgestaltung der Supply Chain ist die internationale Werks­ strategie zu definieren. Dazu gehört auch der Aufbau neuer Werke in Wachstumsländern und gezielt auch in Low-CostCountries. Eine ausgewogene Verteilung der Werke auf verschiedene Länder und Regionen erweist sich als erheblicher Wettbewerbsvorteil, nicht zuletzt auch dank der damit verbundenen Markt- und Kundennähe. 4. Akquisitionen im Ausland: Zu den weni­ gen positiven Seiten des überbewerteten Frankens gehört die Möglichkeit, im Ausland Unternehmen günstiger akquirieren zu können. Natürlich ist die Stärke der Währung noch kein hinreichender Grund, um Übernahmen zu tätigen. Hat sich ein Unternehmen zum Ausbau seiner Marktstellung aber ohnehin für eine Akquisitionsstrategie entschieden, ist der Zeitpunkt für ihre Umsetzung günstig. Das gilt insbesondere dann, wenn sich die dazugekauften Unternehmen auch für eine Verlagerung von Teilen der Produktion oder des Vertriebs nutzen lassen oder wenn es sich um strategische Zulieferer (z.B. Techno­ logiefirmen) handelt. Operative Massnahmen: 1. Ausbau des globalen Sourcings: Mit einem Ausbau der internationalen Beschaffung lassen sich die Materialkos-

Abwertung des EUR, CNY und USD um zwischen 14% und 17% seit Beginn 2015 Entwicklung EUR, USD, CNY 31.12.2009-15.01.2015 (Schlusskurse)

EUR / CHF

1,6 1,5

1,1

1,4

1,2

-33%

40178

40543

40908

41274

41639

0,8

42004

CNY Renminbi / CHF

0,2

Gewinne Verluste

40178

40543

40908

EUR

0,18 0,16 0,14

-8%

-14%

41274

41639

42004

USD

Seit 31.12.2009: -32.6%

Seit 31.12.2009: -17.0%

Seit 31.12.2014: -16.9%

Seit 31.12.2014: -13.6%

CNY Renminbi1) Seit 31.12.2009: -8.4% Seit 31.12.2014: -13.5%

0,1

31.12.2009

31.12.2010

31.12.2011

31.12.2012

31.12.2013

31.12.2014

1) bis 18.01.2015 Quelle: Helbling Research; Finanzen.ch; oanda.com

Abbildung 1

ten um 15% bis 20% senken. Aus diesem Grund haben viele erfolgreiche Unternehmen damit begonnen, internationale Procurement Offices (IPO) einzurichten. Andere Firmen haben in ihren ausländischen Gesellschaften eigens Divisionen für den Komponentenexport für die Mutterge-

Höheres Geschäftsvolumen und Economies of Scale

Firma A: Innovationsführer

Firma B: Nachfolgender Wettbewerber

Kürzere Time-to-Market

Zeit

Firma A Firma B

Abbildung 2

0,7

Wertverlust gegenüber CHF:

Höhere Profitabilität

Quelle: Helbling

-17%

0,9

-17%

1 0,9

0,12

-14%

1

1,3

1,1

USD / CHF

1,2

Innovationsführerschaft zur nachhaltigen Überlebenssicherung

Preissetzungsmacht und Marktanteil

17

Kumulierter Gewinn

sellschaft etabliert. Die Optimierung des Sourcings umfasst auch Verhandlungen mit bestehenden Lieferanten zur Mitbeteiligung an Währungsverlusten. 2. Rigoroses Produktkostenmanagement: Mit einem umfassenden Produktkosten­ management lassen sich die Kosten erfahrungsgemäss um 20% bis 50% reduzieren. Voraussetzung dafür ist ein konsequentes Cost Engineering, idealerweise unter Miteinbezug von Kunden­ inputs. Es umfasst nicht nur die Produktion, sondern auch die Beschaffung, die Zusammenarbeit mit den Lieferanten und den Vertrieb. 3. Effizienzsteigerung und Kostensenkung im Overhead-Bereich: Mit gezielten Prozess- und Strukturanpassungen lassen sich die Overhead-Kosten in vielen Fällen um 10% bis 20% senken. 4. Hedging zur Reduktion des Risikos von Wechselkursschwankungen.

Kumulierter Verlust

5. Durchsetzung der Fakturierung in Schweizer Franken oder Erhöhung der Preise in Euro: Im Idealfall ist diese Massnahme gekoppelt an einen erhöhten Kunden­nutzen der Produkte oder der dazugehörigen Leistungen. Die Erfahrung zeigt, dass dies einer erstaunlich grossen


18 Zahl von Schweizer Firmen gelingt. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die «Swissness» der Produkte als weltweit anerkanntes Qualitätsmerkmal. Diesen Vorteil nutzen noch nicht alle Unternehmen, die von ihren Produkten her dazu in der Lage wären. Dabei wird «Swissness» gerade im grössten Industrieland der Welt, in China, nicht nur sehr geschätzt, sondern mitunter sogar gefordert. 6. Senkung der Personalkosten: Dazu gehört beispielsweise die vorübergehende Verlängerung der Arbeitszeit bei gleichbleibendem Lohn. Vor dem Hintergrund sinkender Konsumentenpreise aufgrund deutlich verbilligter Importe sind auch Lohnsenkungen denkbar. Den Unternehmen kommt dabei zugute, dass in der Schweiz die Bereitschaft der Belegschaft traditionell gross ist, einen Beitrag an die Sicherung ihrer Arbeitsplätze zu leisten. Der Arbeitsplatz hat oft Vorrang vor der Lohnhöhe, zumal wenn die Kaufkraft dank des sinkenden Preisniveaus erhalten bleibt. 7. Effizienz- und Produktivitätssteigerung in Produktion und Logistik: Mit Lean Manag­ ement, konzernweiter Daten­ verfügbarkeit und Automatisierung von Prozessen lassen sich Kosten von 5% bis 8% einsparen. Unternehmen, die in

Kostensenkungsansätze für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit 100 % Herstellkosten

Zielsetzung -15 %

Indirekte Fabrikationskosten

Direkte Fertigungskosten

30 %

20 %

-10 % bis -20 %

Materialgemeinkosten 5 %

Materialkosten

45 %

Exporte nach China (inkl. Hongkong)

Quelle: Research Helbling, Economic report China - Embassy of Switzerland Beijing

Abbildung 3

Steigerung Produktivität / Lean Management Variabilisierung Personalkostenstrukturen Datenverfügbarkeit und Automatisierung

45 %

Ausschöpfung Economies of Scale

Quelle: Praxisbeispiel Kostensenkung Helbling

Abbildung 4

­weniger personal­intensive Produktionsanlagen investieren, profitieren dabei nach wie vor von sehr günstigem Kapital.

tigeren Standorten zu prüfen. Das gilt auch für einzelne Dienstleistungs-, Vertriebs- und Servicefunktionen.

8. Verlagerung von ausgewählten Funktionen: Für viele Unternehmen lohnt es sich, die Verlegung von Produktionsfunktionen in ausländische Werke an kostengüns­

9. Kostenvariabilisierung und Senkung des Break-even-Punktes durch Outsourcing in Ländern mit tieferen Kostenstrukturen.

CHF

Quelle: Research Helbling, Economic report China - Embassy of Switzerland Beijing

Cost Engineering für Produktkostensenkung (Material, Fertigung)

Optimierung Supply Chain

CHF 3.7 Mia.

Exporte nach China (inkl. Hongkong)

20 %

Global Sourcing

Anpassung Overhead

Nettoexporte Schweiz, China

Quelle: Research Helbling, Economic report China - Embassy of Switzerland Beijing

Direkte Fertigungskosten

Materialkosten

Nettoexporte Schweiz, China

Exporte nach CHF China (inkl.16.9 Hongkong) Mia.

30 %

-15 % bis -20 %

Nettoexporte Schweiz, China

CHF 16.9 Mia.

Indirekte Fabrikationskosten

Materialgemeinkosten 5 %

Exportüberschuss nach China schafft Arbeitsplätze in der Industrie

CHF 16.9 Mia.

Wichtige Ansätze zur Kostensenkung

-15 % bis -20 %

(Schafft für3.7 dieMia. Schweiz rund 20’000 Arbeitsplätze)

(Schafft für die Schweiz CHF rund 20’000 Arbeitsplätze) 3.7 Mia. (Schafft für die Schweiz Schweizer Exportrund 20’000 Arbeitsplätze) überschuss nach China (inkl. Hongkong)

Schweizer Exportüberschuss nach China (inkl. Hongkong) Schweizer Exportüberschuss nach China (inkl. Hongkong)

CHF 13.2 Mia.

CHF 13.2 Mia. Importe von China (inkl. Hongkong) CHF

13.2 Mia.

Importe von China (inkl. Hongkong) Importe von China (inkl. Hongkong)

10. Optimierung der Logistikkette und -standorte: Das betrifft in vielen Fällen nicht nur den ganzen europäischen Raum, sondern ist weltweit umzusetzen. Naturgemäss ist nicht jede dieser strategischen und operativen Massnahmen für alle Unternehmen gleichermassen relevant. Je nach Branche und Unternehmensgrösse müssen die Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden, um sich in der gegenwärtig schwierigen Lage in der Gewinnzone zu halten. Neben Kostensenkungen gilt jedoch ein Punkt für jedes Schweizer Unternehmen, das im internationalen Wettbewerb bestehen will: Es muss alles daran setzen, seinen Qualitäts- und Innovationsvorsprung aufrechtzuerhalten und laufend auszubauen. Voraussetzung dafür sind exzellente Mitarbeitende, die nicht nur über fundierte Kenntnisse der Kundenbedürfnisse verfügen, sondern auch über das Know-how, wie sich diese Bedürfnisse in innovative Produkte und Lösungen übersetzen lassen.


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ALLIANZ RISK BAROMETER 2015 Regulatorische und gesetzliche Veränderungen sind das Top-Risiko für ­Unternehmen in der Schweiz

– In der Schweiz werden regulatorische und gesetzliche Veränderungen erstmals als grösstes Risiko genannt, vor Betriebsunterbruch und politischen/sozialen Unruhen – Cyberrisiken auf dem Vormarsch In einer zunehmend vernetzten Wirtschaft werden Unternehmen immer anfälliger für Störungen in ihren Betriebsabläufen. Zugleich sind sie unverändert gefährdet durch traditionelle Sorgenfaktoren wie Betriebs- und Lieferkettenunterbrechungen (46  % der Befragten), Naturkatas­ trophen (30 %) sowie Feuer und Explosion (27 %). Cyberrisiken (17 %) und politische Risiken (11 %) sehen Unternehmen als immer stärkere Bedrohung an. Das ist das Ergebnis der vierten Ausgabe des Allianz Risk Barometers 2015, für den mehr als 500 Risikomanager und Experten aus der Unternehmensversicherung der Allianz Gruppe sowie aus globalen Unternehmen aus 47 Ländern befragt wurden. Aufgrund der zunehmenden Verflechtung zwischen Industriesektoren und Prozessen sehen sich Unternehmen heute mit einer wachsenden Zahl von Störfaktoren konfrontiert, die zu Betriebsunterbrechungen führen können. «Die negativen Effekte können sich schnell vervielfachen. Ein Risiko kann mehrere andere nach sich ziehen. Naturkatastrophen und Cyberangriffe zum Beispiel können den Betrieb nicht nur in einem einzigen Unternehmen unterbrechen, sondern eine ganze Branche oder kritische Infrastruktur betreffen», sagt Chris Fischer Hirs, CEO von Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS), dem Unternehmensund Spezialversicherer der Allianz SE. «Das Risikomanagement muss diese neue Realität widerspiegeln. Unternehmen, die frühzeitig die Folgen von Wechselwirkungen erkennen, können Schäden minimieren oder bestenfalls sogar komplett vermeiden. Um moderne Risiken zu beherrschen, müssen Unternehmen auch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Unternehmensfunktionen stärken.»

Top-Risiken für Schweizer ­Unternehmen Zwar zählt Betriebsunterbruch für mehr als 26 % der befragten Allianz-Experten auch in der Schweiz zu den Top-Risiken und belegt insgesamt Rang 2 (Vorjahr Rang 1 mit 44 %). Aber die grössten Sorgenfalten treiben den Risikospezialisten mittlerweile regulatorische und gesetzliche Veränder­ ungen auf die Stirn: Mit insgesamt 42 % belegt dieses Geschäftsrisiko mit weitem Abstand den ersten Platz und machte im Vergleich zur Vorjahresumfrage einen grossen Sprung (von Rang 3). «Schweizer Unternehmen sind häufig international tätig und stark exportorientiert. Das bedeutet natürlich auch, dass sie im Ausland in der Regel mit sich ständig wechselnden Gesetzen und Vorschriften konfrontiert sind, was sich negativ auf die Geschäftstätigkeit auswirken kann. Aber offensichtlich haben auch die politischen Initiativen zur Massen­ einwanderung und Ecopop im Inland ihre Spuren hinterlassen, die Unsicherheiten sind grösser geworden», deutet Severin Moser, CEO der Allianz Suisse, die Stimmungslage. «Schweizer Unternehmen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen und sind auf internationale Fachkräfte angewiesen. Deshalb hoffe ich, dass bei der gesetzlichen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative die Belange der Wirtschaft genügend berücksichtigt werden.» Politische Spannungen steigern Sorgen Die Unsicherheiten sind für Schweizer Unternehmen aber auch aufgrund der Verschärfung der geopolitischen Lage gestiegen. Politische Risiken gelten als eine der wichtigsten Ursachen von Liefer­ kettenunterbrechungen. Deshalb ist es wenig verwunderlich, dass politische/soziale Unruhen von 26 % der Befragten als deutlich grössere Bedrohung wahrgenommen und erstmals zu den drei grössten Geschäftsrisiken in der Schweiz gezählt werden, noch vor Cyber-Kriminalität und

verschärftem Wettbewerb. «Heutzutage verändern sich Länderrisiken häufiger als in der Vergangenheit. Dadurch sind auch die Risikobewertungen volatiler», so ­Moser. Eine weitere Quelle möglicher politischer Spannungen könnte in diesem Jahr der Ölpreisverfall sein, der die Staatshaushalte der stark vom Ölexport abhängigen Länder erheblich unter Druck setzen wird. Die Abwehr von politischen Risiken und Terrorismus ist laut der Befragung eine der wichtigsten Aufgaben für das Risikomanagement in den kommenden fünf Jahren. Ebenfalls neu im Ranking und bereits an vierter Stelle der grössten Risiken in der Schweiz stufen die Risikoexperten der Allianz Suisse Marktschwankungen (21 %, z.B. Wechselkurse und Zinsentwicklungen) ein. Cyberrisiken auf dem Vormarsch Weltweit sehen sich immer mehr Unternehmen zudem durch die Gefahren aus dem Netz gefährdet. Im Allianz Risk Barometer 2015 finden sich Cyberkriminalität und IT-Ausfälle mit 17 % erstmals unter den fünf grössten globalen Risiken, in der Schweiz liegen die Nennungen bei 21 % (Rang 6). «Die Schweizer Wirtschaft ist weltweit vernetzt und damit stark gefährdet durch Internetkriminalität», ist Moser überzeugt. Einen 100prozentigen Schutz gebe es zwar nicht und jedes Unternehmen müsse entscheiden, ob es die verbleibenden Sicherheitsrisiken selber tragen oder weitergeben möchte. Wichtig sei es aber vor allem, im Unternehmen bereichsübergreifende Risikoanalysen durchzuführen und ausreichend Mittel bereitzustellen, um Produktionsausfälle in Folge von IT-Sicherheitsvorfällen zu vermeiden. Weitere Informationen und den Allianz Risk Barometer 2015 zum Download finden Sie hier: http://ots.ch/IZIus


Emotionen? Werbedruck.

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rauf kommt es an: Auf den ersten Eindruck. Er vermittelt Vertrauen und Sympathie. Und bleibt in Erinnerung. Gedruckte Werbung sorgt für die sinnlichen Eindrücke. Mit Qualität auffallen, mit Bedruckstoff Gefühle wecken, mit Veredelung Sinne ansprechen – das alles kann nur Werbung auf Papier. Hochwertige Druckerzeugnisse liegen im Trend. Sie sind fester Bestandteil einer erfolgreichen Unternehmenskommunikation. Und sie sind die Botschafter Ihres Unternehmens. Unsere Aufgabe dabei: Ihren Erfolg zu unterstützen. Mit Drucksachen, die überzeugen.

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CH-D Wirtschaft 1/2015

Stefan Ruf CEO Euler Hermes Schweiz

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WO FIRMEN SCHULDEN LEICHTER EINTREIBEN UND WO NICHT Ein Länderranking von Euler Hermes

von Insolvenzverfahren eine grosse Rolle. Schweden gehört als Spitzenreiter zu den «Strebern» mit der geringsten Komplexität beim Eintreiben von offenen Forderungen, ebenso wie die Deutschen auf Platz 2 sowie die Nachbarn aus Österreich (Platz 3) und der Schweiz (Platz 4). Die Schlusslichter: Saudi-Arabien, hinter den V.A.E., Russland und China

Stefan Ruf

– Euler Hermes Ökonomen erstellen Rang­liste von 44 Staaten und beurteilen darin den unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad beim Eintreiben von ausstehenden Zahlungen – Die «Musterschüler»: Schweden, Deutschland, Österreich und die Schweiz – Die «Versetzungsgefährdeten»: USA, Türkei, Italien und Polen – Die «Schlusslichter»: Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate (V.A.E.), Russland und China Das Inkasso, das Einziehen von offenen Forderungen, stellt insbesondere international tätige Unternehmen vor grosse Herausforderungen. Der führende Kredit­ versicherer Euler Hermes vergleicht die unterschiedlichen Praktiken und Schwierig­keitsgrade in einzelnen Ländern mit «50 shades of Grey». Zwar analysiert der Kreditversicherer keine 50, sondern 44 verschiedene Länder in seiner aktuellen Studie und Rangliste – die Grauabstufungen zwischen «den Guten, den Bösen und den Miesen» sind jedoch enorm. Dabei spielen neben der Zahlungsmoral in einem Staat vor allem die Effizienz oder Korruptheit von Gerichten sowie die Schwierigkeit und Erfolgsaussichten

«Italien, Tschechien und Polen gehören aufgrund der schlechten Zahlungsmoral zusammen mit den USA zu den ‚Versetz­ ungsgefährdeten‘ beim Inkasso», sagte Ludovic Subran, Chefökonom der Euler Hermes Gruppe. «Extrem schwierig wird es beim Inkasso in der Regel jedoch vor allem bei Schlusslicht Saudi-Arabien, das noch hinter den Vereinigten Arabischen Emiraten, Russland und China liegt. C ­ hina ist für viele deutsche Exporteure ein wichtiger Wachstumsmarkt – die Zahlungsfristen sind dort jedoch weiterhin übermässig lang, verspätete Zahlungen nicht effizient geregelt und Gerichten mangelt es an Transparenz. Zudem sieht das Gesetz beispielsweise keinerlei Beschränkungen für einen chinesischen Händler vor, eine neue Gesellschaft zu gründen – obwohl er ein Unternehmen in die Insolvenz getrieben und seine Schulden noch nicht beglichen hat.» Sechs der zehn wichtigsten Handels­ partner deutscher Unternehmen verzeichnen jedoch maximal ein «erhebliches Risiko» in Bezug auf die Inkasso-Komplexi­tät. Dies liegt vor allem daran, dass zu diesen viele europäische Staaten zählen. Inner­ halb der Euro­ päischen Union gelten einheitliche Richtlinien. Diese Standardisierung macht sie zu einer insgesamt geschäftsfreundlichen Zone und vereinfacht den Handel sowie das innereuropäische Inkasso erheblich. Die Vorteile einer einheitlichen Regelung in der EU beeinflussen die Platzierung von Ländern mit einer schlechten Zahlungsmoral wie Italien oder Polen positiv.

5 goldene Regeln, um (Inkasso-)Risiken beim Erschliessen neuer Märkte zu minimieren «Das Erschliessen neuer, aufstrebender Märkte ist für das Wachstum eines Unternehmens heute unerlässlich, teilweise j­edoch mit erheblichen Risiken verbunden», sagte Thomas Krings, Risiko­ vorstand bei Euler Hermes. «Neben einer entsprechenden Absicherung oder Regelungen zum Eigentumsvorbehalt sind ein paar goldene Regeln daher sehr hilfreich: Erstens, unterschätze nie das Geschäft im Ausland und informiere Dich über Gesetze, Bestimmungen oder Zahlungsmoral. Zweitens, zeige Biss bei den Verhandlungen mit Schuldnern – ein bisschen Ellen­bogeneinsatz hat dabei noch keinem geschadet. Drittens, Vorsicht bei gerichtlichen Schritten – aussergerichtliche Eini­gungen sind oft effizienter, schneller und weniger kostspielig. Viertens, es wird schwierig von insolventen Schuldnern auch nur einen Penny zu bekommen. Deshalb fünftens, der frühe Vogel fängt den Wurm. Je länger ein Unternehmen wartet, desto schwieriger wird das Inkasso.» Neue Euler Hermes mobile App: «Land of Payment» unterstützt Kunden im Inkasso-Dschungel Speziell für die weltweit stark variierenden und sehr komplexen Inkassoregu­ larien, Insolvenzrecht, Zahlungsmoral sowie Transparenz, Effizienz und Korruptheit von Gerichten in einzelnen Staaten hat Euler Hermes eine neue mobile App «Land of Payment» entwickelt. Eine interaktive Karte zeigt die grössten Schwierigkeiten in jedem Land übersichtlich an.


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World Risk 2015 Greenland

Iceland

N

United Kingdom

Canada

De Ne lan

Ireland

Belgiu

Swit

Fran United States

co roc Mo

Bermuda Mexico

Institutional and structural framework surrounding business activity

(Macroeconomic Rating)

Cuba

Costa Rica

Evaluation of political risk

(Economic Risk Rating – E)

(Political Risk Rating – P)

Colombia

Structural Country Grade AA

B

C

D

Senegal Gambia Guinea Bissau Guinea Sierra Leone Liberia

Mali Burkina Faso

Côte d’lvoire

Equatorial

Ecuador

L2

Short Term Alerts Indicator

Vulnerability in short term to financial risk

BB

L1

Vulnerability in short term to cyclical risk (Cyclical Risk Indicator)

A

Venezuela

Panama

Mauritania

Togo Ghana

Evaluation of economic risk

Nicaragua

Santa Lucia Barbados Trinidad & Tobago Guyana Surinam French Guiana

Cape Verde Islands

Benin

Guatemala El Salvador

Western Sahara Dominican Republic Puerto Rico

Belize Jamaica Honduras Haiti

Stability of political system and government effectiveness

(Structural Business Environment Rating)

Alge

Bahamas

Euler Hermes Country Risk Level Macroeconomic imbalances

Spain

Portugal

M1 M2

Peru

L3 H1

Brazil

M3 H2

(Financial Flow Indicator)

H3

Bolivia

Country Risk Levels: Low risk

Medium risk

Sensitive risk

High risk

Pa ra gu ay

French Polynesia

Euler Hermes is the World’s leading credit insurer. We cover the trading risks of customer insolvency or political risk wherever they may occur throughout the world. We currently protect exports to more than 220 markets, as well as a significant proportion of Swiss domestic trade. We draw on the extensive network of the Euler Hermes Group to provide our clients with informed credit decisions based on local knowledge and presence. For further information:

Chile Argentina Uruguay

eulerhermes.ch

The ratings are correct as of January 1, 2015. The ratings are subject to change and Euler Hermes reserves the right to change, withdraw or amend these ratings at any time. The content of this map reflects only our opinion which is based on information received by us. Accordingly, no warranty, representation or other assurance is given as to the accuracy or complete requirements you may have, for which you must obtain independent advice. The map does not constitute any form of advice, recommendation or arrangement by Euler Hermes Switzerland or by decision, agreement or arrangement. Copyright Euler Hermes Switzerland 2015.


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e th k ec . ch are – p ou Ap r y es ve m re er he rH w le ks Eu is e dR Th orl W

CH-D Wirtschaft 1/2015

Sweden

Norway

Finland

Russia Estonia

Latvia

enmark etherands

Be lar us

Lithuania

Poland G um erm Ukraine an Czech Slovakia y ry tria Moldova Aus Hunga tzerland Rom ania Italy nce Bulgaria Georgia

Kazakhstan Mongolia Uz be kis Tur tan Azerbaijan kmen ista n

Armenia Turkey

eria

Libya

Iran

Jordan Kuwait

Egypt

Chad

Erit rea

Sudan

India U.A.E

Myanmar Laos Bangladesh Th ail an d

Yemen

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Cong o

Kenya

Rwanda Burundi D.R. of Congo

Sri Lanka Maldives Seychelles

Philippines Guam

Brunei Malaysia Papua New Guinea

Singapore

Nauru

Kiribati

Tuvalu

Timor Leste

Vanuatu

Mada gasc ar

Zimbabwe na a tsw Bo

Marshall Islands

Palau

Malawi

Mo za m biq ue

Namibia

Zambia

Vietnam

Hong Kong

I nd o n es i a

Tanzania Comoros

Angola

Taiwan

Cambodia

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Cam eroo n

Gabon

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South Korea

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Pakistan

Ethiopia

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North Korea China

Djibouti

Nigeria

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Bahrain

Qatar Saudi Arabia

Niger

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Tunisia

Malta Greece Cyprus Syria Lebanon Iraq Israel

Kyrgyzstan Tajikistan

Reunion

Mauritius

Swaziland

New Caledonia Australia

Lesotho South Africa

eness of the map. The map is for general information and is not intended to address any y the Euler Hermes group of companies and must not be relied upon in the making of any

New Zealand

Samoa Fiji


24 Marion Strolka Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht BENDER HARRER KREVET Partnerschaft mbB Freiburg PR 700018 Humboldtstr. 3 79539 Lörrach Deutschland/Germany Telefon: + 49 7621 4099-35 Fax: + 49 7621 4099-41 E-Mail: m.strolka@bender-harrer.de Internet: http://www.bender-harrer.de

GESETZLICHE NEUREGELUNG IN DEUTSCHLAND: DAS MINDESTLOHNGESETZ

Eine Ausnahme besteht für Auszubildende und ehrenamtlich Tätige. Ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen Selbständige und sog. arbeitnehmerähnliche Personen sowie Jugendliche unter 18 Jahren und ohne abgeschlossene Berufsausbildung. Auch Langzeitarbeitslose können sich in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung nicht auf den Mindestlohn berufen. 2. Die Höhe des Mindestlohns

Marion Strolka

Seit dem 01.01.2015 gilt in Deutschland flächendeckend ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer in Höhe von € 8,50 brutto je Zeitstunde. Schon lange wurde die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland diskutiert. Das Gesetz ist nun durch Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie zum 16.08.2014 in Kraft getreten. Folgendes ist dabei für Unternehmer – sowohl im In- als auch Ausland – zu beachten: 1. Anspruchsberechtigte Anspruch auf den flächendeckenden Mindestlohn haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Praktikanten. Ausnahmen bestehen bei P ­ flichtpraktika, wenn ein Praktikum im Rahmen der Schulausbildung oder des Studiums vorgesehen ist und wenn es sich um ein reines Orientierungspraktikum bis zur Dauer von 3 Monaten handelt. Im Übrigen liegen auch Praktikanten im Anwendungsbereich des Gesetzes. Der Mindestlohn gilt ebenfalls für geringfügig Beschäftigte, sog. Minijobber. Auch sie haben – ohne Ausnahme – einen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Die aktuelle Höhe des Mindestlohns beträgt € 8,50 pro Zeitstunde. Nach Auffassung des Gesetzgebers ist dieser Betrag geeignet, einen angemessenen Mindestentgeltschutz für Arbeitnehmer zu gewährleisten. Bei einer Vollzeitbeschäftigung wird ein Monatseinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze erzielt, welches als sog. pauschaliertes Existenzminimum gilt. Ausnahmen bestehen aktuell noch im Bereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes und bei allgemeinverbindlichen Tarifverträgen. Darin enthaltene Stundensätze unterhalb der Mindestlohnhöhe müssen erst zum 01.01.2017 stufenweise angepasst werden. Auch für Zeitungszusteller gibt es noch eine Sonderregelung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, welche Entgeltbestandteile auf den Mindestlohn angerechnet werden können. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Entsende­ richtlinie sind dies all diejenigen Vergütungsbestandteile, welche für die sog. Normalarbeitsleistung bezahlt werden und somit keine Sonderzahlungen darstellen. Da zum Mindestlohngesetz aktuell noch keine Rechtsprechung vorliegt, wird auf diese Entscheidungen zurückgegriffen. Provisionen, leistungsbezogene Boni und Tantieme sind im Wesentlichen nicht in den Mindestlohn hineinzurechnen. Sie stellen g ­ esonderte Vergütungsbestandteile dar, welche Komponenten für besondere Erfolge

darstellen. Auch Trinkgelder in der Gastronomie gehören nicht zum Mindestlohn. Erschwerniszulagen und – bei der Verpflichtung zur Schichtarbeit – auch Schichtzulagen können berücksichtigungsfähig sein. 3. Die Fälligkeitsregelung Der Mindestlohn ist bis spätestens zum Ende des auf die Arbeitsleistung folgenden Kalendermonats zu bezahlen. Damit soll gewährleistet werden, dass tatsächlich geleistete Arbeitsstunden kurzfristig vergütet werden und das Existenzminimum monatlich erreicht wird. Dies kann zu Schwierigkeiten führen, wenn Sonderzahlungen in den Mindestlohn hineingerechnet werden, jedoch nur einmal jährlich zur Auszahlung kommen. Beispiel: Ein Arbeitgeber bezahlt seinen Mitarbeitern für eine monatliche Arbeitszeit von 160 Stunden € 1.300,00 brutto. Zusätzlich erhalten die Arbeitnehmer im Monat ­November ein 13. Monatsgehalt. Bezogen auf das Jahresentgelt von insgesamt € 16.900,00 brutto beträgt der Stundenlohn € 8,80 und liegt somit über der gesetzlichen Grenze. Aufgrund der im Mindestlohngesetz enthaltenen Fällig­ keitsregelung darf das 13. Monatsgehalt allerdings nur im Monat November berücksichtigt werden, nicht auch anteilig in Höhe von 1/12 in den weiteren Monaten. Damit liegt der Stundenlohn in 11 Monaten des Jahres nur bei € 8,125. Der Arbeitgeber verstösst während dieser Zeit gegen die Regelungen des Mindestlohngesetzes. Er ist jedoch verpflichtet, sicherzustellen, dass der Mindestlohn monatlich erreicht wird. Sofern der Arbeit­geber im angeführten Beispiel die Zahlung des 13. Monatsgehalts ratierlich in Höhe von 1/12 pro Monat veranlasst – der monatliche Betrag liegt dann bei € 1.408,33 – ist der vorgegebene Mindestlohn erreicht.


CH-D Wirtschaft 1/2015

4. Melde- und Dokumentationspflicht Neben der Regelung zur Höhe des Mindestlohns enthält das Gesetz weitere Regelungen, welche auch für Arbeitgeber relevant sind, die grundsätzlich oberhalb der Entgeltgrenze von € 8,50 brutto pro Stunde liegen. Zunächst gilt für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland nach § 16 Abs. 1 MiLoG eine Meldepflicht, wenn er Arbeitnehmer in den folgenden Wirtschaftsbereichen (zurückzuführen ist dies auf § 2a Schwarzarbeitsbekämpf­ ungsgesetz) in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt: Gaststättenund Beherbergungsgewerbe, Personenbeförderungsgewerbe, Baugewerbe, Spedition und Logistik, Schausteller, Unternehmen der Forstwirtschaft und des Messebaus, Gebäudereinigung und Fleischwirtschaft. Weiter ist in § 17 MiLoG eine Dokumentationspflicht bezüglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit geregelt. Unternehmen, welche in den o. g. Bereichen des § 2 a Schwarzarbeitbekämpfungsgesetzes Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, spätestens am 7. Tag nach der erbrachten Arbeitsleistung ­diese Unterlagen vorweisen zu können und müssen sie über die Dauer von zwei Jahren aufbewahren. Die Dokumentationspflicht gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Die Verpflichtung kann an die Mitarbeiter dele­ giert werden. Allerdings sollte jeder Arbeitgeber sicherstellen, die Unterlagen im Falle von Kontrollen vorweisen zu können.

Darüber hinaus enthält das Mindestlohngesetz in § 13 MiLoG eine Auftraggeberhaftung. Sofern Sub- oder Nachunternehmer für Werk- oder Dienstleistungen beauftragt werden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass auch diese die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes einhalten. Dabei haftet der Auftraggeber einmal gegenüber dem betroffenen Arbeit­ nehmer, welcher den Mindestlohn von seinem Arbeitgeber nicht erhalten hat. Weiter ergeben sich Bussgeldtatbestände, wenn die Einhaltung des Mindestlohns bei nachgeordneten Unternehmen nicht eingehalten wird. 5. Kontrollmechanismen Das Mindestlohngesetz stellt auch die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen sicher. So ist in § 14 MiLoG geregelt, dass die Behörden der Zollverwaltung für die Prüfung und Einhaltung der Pflichten eines Arbeitgebers aus dem Mindestlohngesetz zuständig sind. Für grenz­ überschreitende Bereiche ist da­ rüber hinaus § 18 MiLoG relevant, welcher eine Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden normiert. Verstösse gegen die gesetzlichen Bestimmungen stellen weitgehend Ordnungswidrigkeiten dar und können hohe Bussgelder zur Folge haben. 6. Fazit und Ausblick Mit dem Mindestlohngesetz sind auf den ersten Blick kleine, insgesamt aber weit-

reichende Veränderungen im deutschen Arbeitsleben eingetreten. Ob der Mindestlohn allerdings, wie von vielen befürchtet, zu einem Rückgang auf dem Arbeitsmarkt führen wird, bleibt abzuwarten, bislang haben sich noch keine grösseren Auswirkungen gezeigt. Die Höhe des Mindestlohns bewegt sich im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Höhere Mindestlöhne werden u.a. in Frankreich (€ 9,53), Luxemburg (€ 11,10) und den Niederlanden (€ 9,11) bezahlt. Der Mindestlohn in Irland liegt auf deutschem Niveau (€ 8,65), in Gross­britannien sind es aktuell € 7,43. Vergleichsweise niedrige Mindestlöhne bestehen in Spanien (€ 3,91), Griechenland (€ 3,35), Portugal (€ 2,92) und u.a. in P ­ olen (€ 2,31). Wie sich der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland zukünftig entwickelt, ist aktuell nicht absehbar. Zwar regelt das Gesetz, dass eine ständige Mindestlohnkommission über Anpassungen und Höhe regelmässig entscheidet. Eine erste Anpassung wird es jedoch frühestens zum 01.01.2017 geben. In der Praxis werden in vielen Bereichen der Industrie bereits jetzt deutlich höhere Gehälter bezahlt. Weiter wird für die Zukunft sowohl eine Lockerung als auch Verschärfung der aktuellen Regelungen (u.a. der Dokumentationspflicht) diskutiert. Auch hier liegen noch keine gesicherten Aussagen vor. Es bleibt daher spannend, wie sich das Thema Mindestlohngesetz weiter entwickeln wird.

CH-D Dienstleistungen

MEHRWERTSTEUER-RÜCKERSTATTUNG Nutzen Sie die Kompetenz, Akzeptanz, die langjährige Erfahrung und die guten Beziehungen zu Behörden und Ämtern der offiziellen Handelskammer Deutschland-Schweiz, wenn es um Ihre Mehrwertsteuer-Fragen geht:

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n Deutsche Unternehmen in der Schweiz Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: auskunft@handelskammer-d-ch.ch


26 Gero Brandenburg Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Strasse 120 44141 Dortmund Telefon: 0231 5417-236 Telefax: 0231 5417-195 E-Mail: g.brandenburg.ihk.de http://www.dortmund.ihk24.de

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Wie bitte? Das europäische Ikea-Zentrallager in Dortmund ist dreimal so gross wie der Vatikanstaat? In der Heimat von Borussia Dortmund werden die grössten Bagger der Welt gebaut? Und der ­Phoenix-See im Süden der Stadt ist mit einer Wasserfläche von 24 Hektar g ­ rösser als die Hamburger Binnenalster? Fakten, die überraschen. Dabei sind es nur drei von vielen möglichen Beispielen. Es stimmt also: Die neue Imagekampagne «Dortmund überrascht.Dich» wird ihrem Motto gerecht. Nach einem Blick in die Imagebroschüre wird schnell klar, dass Dortmund jenseits altbekannter Klischees viele neue Gesichter und Facetten hat. Dortmund ist mit seinen knapp 590.000 Einwohnern eine lebenswerte Grossstadt im Herzen Nordrhein-Westfalens mit Herz und Kultur – und ein moderner und innovativer Wirtschaftsstandort. Viele «Hidden Champions» in der Region Dieses Etikett gebührt dem gesamten Westfälischen Ruhrgebiet, zu dem neben Dortmund auch die Stadt Hamm (180.000 Einwohner) und der Kreis Unna (400.000 Einwohner) gehören. Mehr als 57.000 Unter­nehmen in dieser Region, dem Be-

WIRTSCHAFTSSTARK UND LEBENSWERT: DORTMUND UND DAS WESTFÄLISCHE RUHRGEBIET zirk der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund, prägen das Gesicht der Wirtschaft. Viele dieser Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungsbereich sind internationale Botschafter der Region und echte «Hidden Champions». Der Dortmunder Spezialpumpenhersteller Wilo beispielsweise beliefert Kunden in der ganzen Welt. Die Schliessanlagen im Deutschen Bundestag kommen ebenfalls aus Dortmund (Weckbacher Sicherheitssysteme) und die beliebteste Erdnuss der Republik (Ueltje) wird im schönen ­Ruhrtal, genauer gesagt in Schwerte im Kreis Unna, hergestellt. Die Liste mit herausragenden Unternehmen liesse sich noch lange fortsetzen. Viele von ihnen sind sehr traditionsreich, andere wiederum – vor allem jene aus der IT-Branche – haben ihren Ursprung in den Technologiezentren, die seit Mitte der 1980er Jahre hier entstanden. D ­ iese Technologienzentren waren quasi die Keimzelle des Strukturwandels. Vorbei sind die Zeiten der alten Montanindustrie, als unzählige Zechentürme und rauchende Schlote die Skyline bildeten. Heutzutage prägen moderne Bürotürme das Bild der grünen Städte. Der wirtschaftliche Wandel hat eine mittelständisch geprägte Unternehmenslandschaft entstehen lassen, die von dem reichen Bildungsangebot vor Ort profitiert. Acht Hochschulen mit 50.000 Studierenden, 7.400 Wissenschaftlern und rund 50 Forschungseinrichtungen sprechen eine deutliche Sprache zu­ gunsten des Wissenschaftsstandortes. Dabei sind diese akademischen Wurzeln noch vergleichsweise jung – erst Ende der 1960er fing alles mit der neugegründeten Dortmunder Universität an. Viele Studenten geben Dortmund ein junges Gesicht Das Studentenleben hinterlässt vielfältige Spuren, verleiht Hochschulstädten wie Hamm und Dortmund ein junges Gesicht. Die Menschen leben gerne in der Region.

Dass Dortmund hip ist, macht sich nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern auch im Stadtbild bemerkbar. Die Kneipen und Restaurants sind abends voll, und das nicht nur bei Spielen von B ­ orussia Dortmund. Den Tag über sitzen junge ­ Mütter mit Kinderwagen oder Studenten in den Cafés und brunchen, arbeiten oder plaudern. An lauen Sommerabenden sitzt man mit Freunden im Biergarten des ­Cafés Erdmann im Westpark oder, wer es etwas stilvoller mag, an den Tischen des Restaurants «Schönes Leben» im Kreuzviertel. Irgendwo ist immer etwas los. Der Trend lautet: Zurück in die City. Seit vielen Jahren prognostizieren die Forscher, wie die der Bertelsmann Stiftung, dem Ruhrgebiet sinkende Einwohnerzahlen. Dortmund jedoch hat den allgemeinen Ruhrgebietstrend durch­ brochen und wächst – auch dank der gestiegenen Zahl von Studenten. Viele von ihnen wohnen in den angesagten und zentralen Vierteln nahe der City. Hier wollen sie auch bleiben, wenn sie nach dem Studium den Einstieg in die Berufswelt gefunden haben. Doch nicht nur Studenten und Berufseinsteiger, auch die etablierten Bewohner wollen die Vorzüge der City nutzen und geniessen. Das Unionviertel, Kreuz- und Klinikviertel, Saarlandstrassen- und Kaiserviertel locken mit Urbanität, akademisch-studentischem Flair, adäquatem Wohnraum oder nicht zuletzt mit gemütlicher Aussengastronomie. Auch das Kulturangebot in Dortmund und der Region können sich sehen lassen: Neben Ballett und Opernhaus sind es vor allem die zahlreichen Festivals, die in ihren Bann ziehen: Das Krimifestival Mord am Hellweg, das Kinofest in Lünen, das Welttheater der Strasse in S ­ chwerte, der Klassik Sommer in Hamm und Klangvokal in Dortmund zeugen von der ­grossen Vielfalt im Westfälischen Ruhrgebiet. Selbst Juicy Beats, die Riesenparty für Hip-Hop-Freunde und Anhänger der elektronischen Musik im Westfalenpark, gibt es seit Mitte der 1990er-Jahre.


CH-D Wirtschaft 1/2015

Dieses Plus an Kultur bedeutet mehr Lebensqualität und hat andererseits auch ökonomische Auswirkungen. Denn der IHK-Bezirk steht mit anderen Regionen im harten nationalen und internationalen Wettbewerb. Konkurriert wird um Unternehmensansiedlungen und Arbeitsplätze, um Infrastrukturinvestitionen, touristische Attraktionen und – vor dem Hintergrund des demografischen Wandels – auch um qualifizierte Arbeitskräfte. Immer häufiger spielen dabei die «weichen Standortfaktoren» eine Rolle, also auch die Kultur. Die Städte der IHK-Region haben in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, um Kreativquartiere zu entwickeln. Das Dortmunder Unionviertel, das Martin-Luther-Viertel in Hamm und das Lindenviertel in Unna sind gute Beispiele für vitale Hotspots. Denn Kulturschaffende und Kreative zählen in Dortmund, Hamm und dem Kreis Unna schon länger zu den wichtigen Akteuren der regionalen Wirtschaft. Die Zahlen von rund 2.400 Unternehmen und Selbststän-

Blickpunkt Phoenix See

digen (6,9 Prozent aller Unternehmen), Umsätzen in Höhe von über einer Milliarde Euro und nahezu 14.000 Erwerbstätigen sprechen eine deutliche Sprache. Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist in vielen Teilmärkten eine Wachstumsbranche. Sie schafft Arbeitsplätze und trägt durch ihre Produkte und Dienstleistungen zur Wettbewerbsfähigkeit anderer Branchen bei. Alte Klischees überwinden Dortmund und die Region haben sich also prächtig entwickelt in den vergangenen Jahren. Braucht es da überhaupt noch neue Imagekampagnen, wie sie Dortmund, Hamm und verschiedene Kommunen aus dem Kreis Unna erarbeitet haben? Leider schon, denn allen Erfolgen zum Trotz sind die Städte in der Region weiterhin mit vielen Vorurteilen belegt. Das bestätigt auch der Dortmunder Kommunikationsexperte Jürgen Walinda-Zilla, der mit seiner Medienagentur Unternehmen aus ganz Deutschland berät und die

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Wahrnehmung von aussen kennt. «Wir sind im Strukturwandel weit gekommen, es wurden neue Branchen angesiedelt, und der Technologie-Park Dortmund ist ein echter Meilenstein. Diese Fortschritte wurden auch überregional anerkannt. Aber leider hält sich für Dortmund und die Region immer noch das Image einer unattraktiven und tristen Industrieregion. Diese negative Wahrnehmung von aussen hat Dortmund nicht verdient. Wer uns besucht hat und vor Ort eine Sightseeing-Tour macht, der ändert schnell seine Meinung. Denn Dortmund hat sehr viel zu bieten: als Wissenschafts- und Technologiestandort einerseits und als ein Ort mit hoher Lebensqualität andererseits.» Weiterführende Links: http://www.dortmund.ihk24.de/ (IHK-Homepage) http://www.business-region-dortmund.de (IHK-Newsletter) http://dortmund-ueberrascht-dich.de/ (Imagekampagne der Stadt Dortmund)

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28 Dr. Marion Hohmann-Viol Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung Handelskammer Deutschland-Schweiz Tödistrasse 60 8002 Zürich Tel. +41 (0)44 283 61 79 Fax. +41 (0)44 283 61 00 E-Mail: marion.hohmannviol@ handelskammer-d-ch.ch

NEUERUNGEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN ANSTELLUNGEN IN DER SCHWEIZ

Staaten ausserhalb des Wohnsitzstaates haben. Wenn bei unwesentlicher Tätigkeit im Wohnsitzstaat die Arbeitgeber ihren Sitz in zwei Staaten haben – von denen einer der Wohnsitzstaat ist – dann ist das Sitzland des Arbeitgebers ausserhalb des Wohnsitzstaates massgebend. Haben bei einer unwesentlichen Tätigkeit im Wohnsitzstaat die Arbeitgeber ihren Sitz in nur einem Staat, ist der Staat der Arbeitgebersitze für die Unterstellung zuständig. Wer ist nicht betroffen?

Dr. Hohmann Viol

Seit dem 01.01.2015 finden im Verhältnis EU – Schweiz die Neuerungen durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 Anwendung. Damit werden die bereits geltenden Verordnungen (EU) Nr. 883/2004 sowie 987/2009 geändert. Durch die Umstellung bei grenzüberschreitenden Anstellungsverhältnissen haben sich Neuerungen im Bereich der sozialversicherungsrechtlichen Unterstellungen ergeben. Mit Unterstellung ist die Frage gemeint, in welchem Land eine Person der Sozialversicherung untersteht. Wer ist betroffen? Diese Änderungen betreffen Personen, die in mehreren Ländern für mehrere ­Arbeitgeber unselbstständig erwerbs­tätig sind. Bislang waren diese grundsätzlich der Sozial­versicherung in dem Land unter­ stellt, in dem sie wohnhaft waren. Neu verbleibt es bei der Unterstellung im Wohnsitzstaat grundsätzlich nur noch, wenn die dort ausgeübte Tätigkeit w ­ esentlich ist – das heisst mindestens 25 Prozent beträgt. Eine Unterstellung im Wohnsitzstaat verbleibt ausnahmsweise auch dann noch, wenn die Person für mehrere Arbeitgeber tätig ist – von denen mindestens zwei ihren Sitz in verschiedenen

Unverändert bleiben die Unterstellungsregelungen für den Fall, dass bei einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nur ein Arbeitgeber vorliegt. Arbeitet eine Person auch im Wohnsitzstaat, ist dieser für die Unterstellung zuständig – soweit dort mindestens 25 Prozent der Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Ist eine Person in mehreren Staaten für einen Arbeitgeber, aber nicht oder unwesentlich in ihrem Wohnsitzstaat erwerbstätig, ist der Staat zuständig, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Die Unterstellungsregelungen in der Übersicht Die Unterstellungsregelungen lassen sich wie folgt zusammenfassen – unterstellt wird: Unselbstständig tätig für: n einen Arbeitgeber, wobei m ­ indestens 25 Prozent im Wohnsitzstaat Wohn­sitzstaat – Beispiel: Deutscher mit Wohnsitz in D arbeitet für seinen CHArbeit­geber 80 Prozent in D und 20 Prozent in CH -> Unterstellung in D n einen Arbeitgeber, wobei unter 25 Prozent im Wohnsitzstaat Sitzland des Arbeitgebers: Beispiel: Deutsche mit Wohnsitz in D arbeitet für ihren CH-Arbeitgeber zehn Prozent in D und 90 Prozent in CH -> Unterstellung in CH n mehrere Arbeitgeber, wobei mindestens 25 Prozent im Wohnsitzstaat Wohnsitzstaat – Beispiel: Schweizer mit

Wohnsitz in CH arbeitet für seinen CH-Arbeitgeber 90 Prozent in CH und für seinen D-Arbeitgeber zehn Prozent in D -> Unterstellung in CH n mehrere Arbeitgeber, wobei unter 25 Prozent im Wohnsitzstaat und die Arbeitgeber nur in einem Land ansässig sind Sitzland der beiden Arbeitgeber – Beispiel: Schweizer mit Wohnsitz in CH arbeitet für seinen D-Arbeitgeber zehn Prozent in D und für einen weiteren D-Arbeitgeber 90 Prozent in D -> Unterstellung in D n mehrere Arbeitgeber, wobei unter 25 Prozent im Wohnsitzstaat und einer der Arbeitgeber im ­ Wohnsitzstaat­ansässig ist Sitzland des Arbeitgebers mit wesentlicher Tätigkeit – Beispiel: Schweizerin mit Wohnsitz in CH arbeitet für ihren CH-Arbeitgeber zehn Prozent in CH und für ihren D-Arbeitgeber 90 Prozent in D -> Unterstellung in D n mehrere Arbeitgeber, wobei u ­ nter 25 Prozent im Wohnsitzstaat und mindestens zwei Arbeitgeber ausserhalb des Wohnsitzstaates in verschiedenen Staaten ansässig sind Wohnsitzstaat Beispiel: Schweizerin mit Wohnsitz in CH arbeitet für ihren D-Arbeitgeber zehn Prozent in D und für ihren AT-Arbeitgeber 90 Prozent in AT -> Unterstellung in CH Flug- und K ­ abinenbesatzungsmitglieder, die Tätigkeiten im Zusammenhang mit Fluggästen und Luftfracht ausüben, unterliegen neu der Sozialversicherung des Staates, in dem sich die Heimatbasis befindet. Die Heimatbasis ist der Ort, an dem das Besatzungsmitglied ­ normalerweise die Dienstzeit oder die Abfolge von Dienstzeiten beginnt und der Luftfahrtunternehmer normalerweise nicht für die Unterbringung des betreffenden Besatzungsmitglieds verantwortlich ist. Die Worte «Sitz» oder «Wohnsitz» beziehen sich auf den satzungsmässigen Sitz


CH-D Wirtschaft 1/2015

oder die Niederlassung, an dem die wesentlichen Entscheidungen des Unternehmens getroffen und die Handlungen zu dessen zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Explizit festgehalten wird neu, dass marginale Tätigkeiten (< 5 Prozent) bei den Unterstellungsregelungen nicht mehr berücksichtigt werden, Artikel 14 Absatz 5 b Verordnung (EG) Nr. 987/2009. Für Tätigkeiten in der Schweiz ist hierbei aber zu beachten, dass die Leitung eines Unternehmens mit Sitz in der Schweiz per se keine marginale Tätigkeit darstellt.

Immer auf der Suche nach Neuem? Sie werden es finden. In Karlsruhe, dem Zentrum einer der aufstrebendsten Wirtschafts-, Wissenschafts- und Forschungsregionen Europas. Neben dem renommierten KIT (Karlsruher Institut für Technologie) sind hier drei Fraunhofer-Institute, die Karlsruher Rheinhäfen, das ZKM I Zentrum für Kunst und Medientechnologie sowie weltweit bekannte Unternehmen beheimatet. Das perfekte Umfeld für internationale Messen und Kongresse.

Wichtig: Übergangszeitraum beachten Für die Änderungen der Unterstellungsregelungen gilt ein Übergangszeitraum von zehn Jahren. Dies bedeutet, dass für eine Person, für die die Versicherungs­ unterstellung vor dem 01.01.2015 festgelegt wurde, diese Unterstellung längstens für zehn weitere Jahre gilt – vorausgesetzt der Sachverhalt hat sich nicht vor Ablauf dieser Frist geändert. Die betroffene Person kann aber einen Antrag stellen, dass der Übergangszeitraum auf sie keine Anwendung findet.

Änderungen vorbehalten | Stand: 03/15 | Karlsruher Messe- und Kongress-GmbH | Festplatz 9 | 76137 Karlsruhe | Deutschland

Fazit Damit hat sich durch die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 die Situation von deutschen Verwaltungsräten in Schweizer AGs – beziehungsweise deutschen Geschäftsführern in Schweizer GmbHs – nicht entschärft. Personen, die zum Beispiel in Deutschland selbständig und in der Schweiz unselb­ ständig erwerbstätig sind, unterliegen weiter­hin mit ihrem deutschen und schweizerischen Erwerbseinkommen der Schweizer Sozialversicherung. Betroffen sind vor allem Personen, die in Deutschland von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind (zum Beispiel als Geschäftsführer einer deutschen GmbH oder Vorstand einer deutschen AG) und in der Schweiz eine unselbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (etwa als Verwaltungsrat einer Schweizer AG oder als Geschäftsführer einer Schweizer GmbH). Dies stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für diesen Personenkreis dar, zumal der Wohnsitz und die Höhe des Schweizer Einkommens­ teils keine Rolle spielen. Selbst wenn für die Schweizer Tätigkeit keine Zahlung erfolgt, kommt die vorgenannte Regelung zur Anwendung.

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Karlsruhe | Messe USETEC Weltmesse für Gebraucht-Technik

13. – 15.04.2015 Messe Karlsruhe

REHAB Internationale Fachmesse für Rehabilitation, Therapie und Prävention

23. – 25.04.2015 Messe Karlsruhe

EUNIQUE Internationale Messe für Angewandte Kunst & Design

8. – 10.05.2015 Messe Karlsruhe

LOFT Das Designkaufhaus

8. – 10.05.2015 Messe Karlsruhe

EST Energy, Science and Technology / International Conference & Exhibition

20. – 22.05.2015 Kongresszentrum Karlsruhe

NUFAM Nutzfahrzeugmesse Karlsruhe

24. – 27.09.2015 Messe Karlsruhe

Alle Veranstaltungstermine sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: Tel.: +49 721 3720-0, info@messe-karlsruhe.de oder www.messe-karlsruhe.de


30 Dr. Thomas Koch Pressesprecher NürnbergMesse Group Vertretung der NürnbergMesse in der Schweiz Catherine Jesel Handelskammer Deutschland-Schweiz Tel.    + 41(0) 44 283 61 76 Fax + 41 (0) 44283 61 00 catherine.jesel@handelskammer-d-ch.ch

Die Schweizer Unternehmen sind ein entscheidender Faktor am Messeplatz Nürnberg: 2014 nahmen über 11.500 Fachbesucher aus der Schweiz und mehr als 400 Aussteller an Veranstaltungen im Messezentrum Nürnberg teil. Im Ergebnis stellen die eidgenössischen Unternehmen damit die Besuchernation Nummer 5 und rangieren bei den ausländischen Ausstellern auf Position 8. Die Handelskammer Deutschland Schweiz ist wichtige Schnittstelle zu den Kunden aus der Schweiz, weil sie die Bedürfnisse und Entwicklungsmöglichkeiten der Wirtschaft vor Ort bestens kennt. Und von dieser Partnerschaft profitieren alle Beteiligten: Die Schweizer Aussteller und Besucher erhalten bei den jeweiligen Leitmessen entscheidende Impulse und Aufträge für ihr Business. Gleichzeitig sorgen die Gäste aus der Schweiz aber auch für eine hohe internationale Beteiligung bei Veranstaltungen der NürnbergMesse. Denn in der Schweiz wie Deutschland gilt gleichermassen: Es sind vor allem die inter­nationalen Gäste, die aus einer Fachmesse eine Weltleitmesse machen.

DIE SCHWEIZER WIRTSCHAFT: WICHTIGER PARTNER DER NÜRNBERGMESSE

Das Messezentrum Nürnberg ist für Gäste aus der Schweiz deshalb so interessant, weil die NürnbergMesse stark wachsende internationale Fachmessen als relevante Branchentreffpunkte mit höchstem Kundenservice kombiniert. Dieser Maxime folgend ist es auch logische Konsequenz, dass 25 Jahre nach dem Fall der Mauer und zehn Jahre nach der Osterweiterung der Europäischen Union deutlich wird: Keine deutsche Messegesellschaft profitiert bis heute stärker von diesem historischen Paradigmenwechsel. Nürnberg knüpft damit wieder an seine traditionelle Position als internationale Drehscheibe an und ist im 21. Jahrhundert zentraler Handels- und Messeplatz für Unternehmen aus aller Welt. NürnbergMesse: Internationalität aus Überzeugung Heute ist die NürnbergMesse eine der 15 grössten Messegesellschaften der Welt und zählt in Europa zu den Top Ten. Das Portfolio umfasst rund 120 nationale und internationale Fachmessen und Kongres-

Messezentrum Nürnberg Top 10 Messen mit Beteiligung aus der Schweiz Besucher

1.600 1.400 1.200 1.000 800 600 400 200 0

Marktforschung – 05.03.2015 – NMUDaten/LÄNDER/Schweiz/A+B_Schweiz_Top 10 Messen Marktforschung  05.03.2015  NMUDaten/LÄNDER/Schweiz/A+B_Schweiz_Top 10 Messen

se am Standort Nürnberg und weltweit. Jährlich beteiligen sich rund 30.000 Aussteller (Internationalität 41 Prozent) und bis zu 1,4 Millionen Besucher (Internatio­ nalität der Fachbesucher bei 22 Prozent) an den Eigen-, Partner- und Gastveranstaltungen der NürnbergMesse Group, die mit Tochtergesellschaften in China, Nordamerika, Brasilien, Italien und in Indien präsent ist. Darüber hinaus verfügt die NürnbergMesse Group über ein Netzwerk von circa 50 Vertretungen, die in über 100 Ländern aktiv sind. Die Handelskammer Deutschland Schweiz ist als Auslandsvertretung der NürnbergMesse ein hervorragendes Beispiel für diesen bilateralen Austausch. Und somit wird deutlich: Nicht nur Veranstaltungen in Nürnberg, sondern Messen und Kongresse der NürnbergMesse in Asien, Amerika und Europa sind gleichermassen interessant für Unternehmen aus der Schweiz. Zwei aktuelle Beispiele unterstreichen dies: Beispiel: «Glass South America» NürnbergMesse Brasil baut das im Konzern vorhandene Kompetenzfeld der «fensterbau/frontale» weiter global aus und erweitert die Branchenleitmesse «Glass South America» um dieses Segment. Zudem veranstalten NürnbergMesse Brasil und Landesmesse Stuttgart zukünftig die «R+T South America», die erstmals ab Juni 2016 in Sao Paulo p ­ arallel zur erfolgreichen «Glass South America» stattfindet. Für Dr. Roland Fleck und ­Peter Ottmann, CEOs der NürnbergMesse Group, ist diese Entscheidung nur konsequent: «Die ‹Glass South America› ist die grösste Fachmesse ihrer Branche in ganz Mittel- und Südamerika und wird nächstes Jahr zum 12. Mal stattfinden – sie ist im Markt gesetzt und höchst erfolgreich. Unsere Kompetenz der ‹fensterbau/frontale› wird die Veranstaltung inhaltlich weiterentwickeln. Dies ist für uns ein nächster, wichtiger Schritt. Zudem bringen wir uns aktiv in die ‹R+T South America› mit


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ein und leisten mit unserer Tochtergesellschaft in Brasilien einen wertvollen Part.» Die «Glass South America» ist bereits als Branchenleitmesse in Südamerika etabliert: 200 Firmen, 13.000 Fachbesucher und rund 11.000 m² Ausstellungsfläche sprechen eine deutliche Sprache. Doch neben den Branchenkennzahlen ist für Ligia Amorim, Geschäftsführerin der NürnbergMesse Brasil, vor allem das Thema «Qualität der Messe» von zentraler Bedeutung: «In Sao Paulo treffen sich alle zwei Jahre die Wirtschaftsentscheider zum Thema ‹Produktionstechnik› rund um das Thema ‹Glas›. Dieses Kernsegment um eine Kompetenz zu erweitern, die in Deutschland und beispielsweise auch bereits durch die NürnbergMesse India erfolgreich als ‹fensterbau/frontale› läuft, war uns sehr wichtig.» Im Ergebnis entsteht mit der inhaltlich um das Fenster-Segment weiterentwickelte «Glass South America» und der parallel stattfindenden «R+T South America» ein Messeangebot, das interessierten Fachbesuchern den direk­ten Weg zu Anbietern des gesamten ­Produktspektrums eröffnet. Beispiel «Beviale Moscow» Neben Südamerika wird aber auch innerhalb Europas die internationale Ausrichtung der NürnbergMesse konsequent forciert. So wird im Oktober 2015 erstmals in Moskau ein neuer Ableger der BrauBeviale in Nürnberg, dieses Jahr ­ die weltweit wichtigste Messe für Investitionsgüter in der Getränkewirtschaft,

stattfinden. Die Expansion auf den russischen Messemarkt ist aus Sicht von Dr. Roland Fleck und Peter Ottmann, trotz der aktuellen politischen Lage ein wichtiger Schritt: «Russland ist als eines der BRIC-Länder nach wie vor ein interessanter Markt, der uns mittel- und langfristig Wachstumschancen eröffnet. Deshalb wollen wir uns hier erfolgreich positionieren.» Mit der Ausrichtung der Beviale Moscow erweitert die NürnbergMesse ihr internationales Angebot im Bereich Getränketechnologie und verstärkt ihre Präsenz in den globalen Wachstumsmärkten. Mit der Einführung der Beviale ­Moscow reagiert die NürnbergMesse auf aktuelle Entwicklungen auf dem Markt für Getränketechnologie, aber auch auf die Anforderungen der ausstellenden Unter­ nehmen. So haben viele Unternehmen derzeit verstärkt den osteuropäischen Markt im Blick, der Experten zufolge ein jährliches Wachstum von 1,5 Prozent verspricht. Gleichzeitig verzeichnet die ­BrauBeviale in Nürnberg mit einem Anteil von 45 Prozent internationaler Aussteller sowie 40 Prozent internationaler Besucher eine hohe ausländische Beteiligung. Darunter befinden sich viele Unternehmen aus Mittel- und Osteuropa, insbesondere aus der Tschechischen Republik, Polen und Russland. Anerkannte Kompetenz in der Getränkebranche hat die NürnbergMesse mit der BrauBeviale in ihrer über 50-jährigen Geschichte hinlänglich bewiesen. 2014 trafen sich 37.200 Fachbesucher und 1.128 Aussteller bei der

Messezentrum Nürnberg Besucher nach Ländern Ausländische Besucher 2014* 1.

Italien

19.589

2.

Österreich

17.762

3.

Tschechische Republik

12.683

4.

Frankreich

11.761

5.

Schweiz

11.501

6.

Niederlande

10.214

7.

Polen

9.482

8.

Russische Föderation

8.896

9.

Großbritannien/Nordirland

8.366

Spanien

7.467

10. * vorläufig

Marktforschung – 27.02.15 – Quelle: NM, Angaben der Veranstalter

31

in diesem Jahr wichtigsten Investitionsgütermesse für die Getränkeproduktion im Messezentrum Nürnberg. Die positive Stimmung in den Hallen spiegelte eine innovative und kreative Branche wider, die immer in Bewegung ist und konkrete, individuelle Lösungen sucht. Hier treffen sich die Entscheider und nutzen die Plattform zum Dialog und Austausch mit ihren Kunden auf Augenhöhe. «Die BrauBeviale ist mit ihrem Fokus auf Getränketechnologie ein bewährtes Messekonzept, das auch international bestens funktioniert. Deshalb reagieren wir mit der Beviale Moscow auf langfristig positive Entwicklungen auf dem osteuropäischen Getränkemarkt», begründen Dr. Roland Fleck und Peter Ottmann die Erweiterung nach Russland. Starke Partnerschaft dank Handelskammer Deutschland Schweiz Beide Beispiele unterstreichen: Das weltweite Netzwerk der NürnbergMesse in Kombination mit der Expertise der Handelskammer Deutschland Schweiz ­ bieten für Schweizer Unternehmen ein attraktives Gesamtpaket, um weiter erfolgreich zu sein. Nutzen Sie diese attraktiven Möglichkeiten! www.nuernbergmesse.de


32 Julia Lugert Marketing Referentin D-A-CH Easyfairs Switzerland GmbH 4132 Muttenz | Schweiz T +49 (0)89 127 165 138 F +41 (0)61 228 10 09 www.easyfairs.com

FÜR ENTSCHEIDER UND QUERDENKER – SCHÜTTGUT BASEL 2015

Am 6. und 7. Mai 2015 ist Basel wieder Drehscheibe der Schweizer Schüttgut-Welt. Mehr als 1‘000 Fachbesucher werden zur SCHÜTTGUT Basel 2015 in der Messe Basel erwartet. Die Fachmesse für Granulat-, Pulver- und Schüttguttechnologien vermittelt einen umfassenden Überblick für Industrieanwender. Renommierte Aussteller und ein qualitativ hochwertiges Rahmenprogramm versprechen wieder Neuheiten, Know-how-Transfer und Networking. Schüttgüter sind tagtäglich in vielen Industrien anzutreffen – in der Lebensmittelindustrie, der Chemie- und Pharmabranche ebenso wie im Maschinenbau, im Hoch- und Tiefbau, im Bergbau und in der Abfall- & Recyclingwirtschaft. Die Schüttgut-Branche kennzeichnet vielfältige Verarbeitungs- und Verfahrensschritte bei der Gewinnung und Nutzung grob- bis feinkörniger Materialien. «Auf der SCHÜTTGUT Basel 2015 erhalten

Messebesucher einen umfassenden und profunden Überblick zu aktuellen Entwicklungen, Trends und künftigen Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette im Pulver- und Schüttgut-Bereich», sagt Easyfairs-Event Director Daniel Eisele. 2015 wird die SCHÜTTGUT Basel zum 4. Mal veranstaltet. «Die Messe hat sich etabliert und zeigt Beständigkeit», erläutert Daniel Eisele. «An der Resonanz von Ausstellern und Besuchern stellen wir fest, dass die SCHÜTTGUT bereits zu einem festen Treffpunkt für Entscheider und Investitionsträger im Schweizer Markt geworden ist.» Erwartet werden für dieses Jahr rund 80 Aussteller aus der Schweiz und dem angrenzenden Ausland – darunter aus Deutschland, Tschechien und Belgien. Die Unternehmen präsentieren innovative und praxisnahe Lösungen für Industrieanwendungen – zum Beispiel Anlagen zum Abfüllen, Mischen oder Sieben von Schüttgütern, berührungslosen Messung von Füllständen in pulverförmigen bis stückigen Schüttgütern, Anlagen-Überwachung in Echtzeit, Steuerung pneumatischer Förder- und Dosiersysteme, Packmittel für Schüttgüter (Big Bags) und Hygienefilter für vielfältige Anwendungsbereiche. Effizienter Know-how-Transfer für Fachbesucher

Schüttguttechnik im Einsatz

«Die Messebesucher profitieren von dem vielseitigen Messe-Angebot; sie erhalten jede Menge Anregungen und können den Ausstellern gezielt ihre Fachfragen stellen oder aktuelle Problemstellungen besprechen», schildert SCHÜTTGUT-Marketing Projekt Managerin Ina Sinatsch die Vorteile eines Messebesuchs. Geführte Besucher-Rundgänge (Guided Tours) an beiden Messetagen ermöglichen effizienten Know-how-Transfer an den «Hot Spots» der Messe. Ein Get-Together mit Apéro für Aussteller und angemeldete Besucher am 1. Messetag ab 16.00 Uhr bietet exzellente Möglichkeiten zum Networking.

Die SCHÜTTGUT Basel 2015 auf einen Blick Termin: 6. und 7. Mai 2015 Ort: Messe Basel, Messeplatz, Halle 2 Öffnungszeiten: täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr Kostenfrei mit Code 4039 registrieren: www.easyfairs.com/schuettgutbasel

Top-Themen Explosionsschutz und ­Hygienic Design im «InnovationCenter» Für Verfahrenstechniker und Anlagenplaner stehen auf der SCHÜTTGUT B ­ asel 2015 nicht nur aktuelle Trends in der Prozess- und Produktionsoptimierung im Fokus, sondern auch die Anlagen­ sicherheit und der Explosionsschutz. Rund um effizienten Explosionsschutz dreht sich auf der SCHÜTTGUT Basel 2015 ein Intensiv-Workshop vom IND EX e.V. Des Weiteren stellen Branchen-Experten der EHEDG Switzerland aktuelle Projekte und Fallstudien aus dem Bereich Hygienic Design vor. Darüber hinaus wird es einen Vortragsblock zur Recycling-Technik / Urban Mining sowie zu Schüttgut-Techniken geben. Alle Vortragsthemen werden auf der Messe-­ Webseite publiziert und bis zum Messestart laufend aktualisiert. Online-Registrierung für Gratis-Ticket ab sofort möglich! Die Messe ist dieses Jahr erstmals kostenpflichtig. Die reguläre Zweitageskarte kostet 25 CHF. Besucher können die Fachmesse allerdings kostenlos besuchen, wenn sie sich vorab online registrieren. Der Code für den kostenlosen Messebesuch lautet: 4039.


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Niels Schindler Partner DGE Avocats AttorneysAT Law Rechtsanwälte CH-1211 Genève 11 T +41(0)22 761 66 66 F +41(0)22 761 66 67 niels.schindler@dgepartners.com www.dgepartners.com

Niels Schindler

Die Entsendung von Arbeitnehmern von jenseits der [schweizerischen] Grenze stellt sich häufig als eine heikle Aufgabe dar. Denn tatsächlich ist der simple Akt des Überschreitens dieser gedachten ­Linie sehr häufig mit einem Verwaltungsaufwand verbunden, der zu der Dauer und dem Zweck des Einsatzes ausser Verhältnis steht. Es existiert jedoch eine die besagten Schwierigkeiten abmildernde Lösung. Dank dem Personenfrei­ zügigkeitsabkommen (FZA), einem Rege­ lungssystem, wonach Aufenthalte von bis zu neunzig Tagen von dem Erfordernis der Einholung einer Aufenthaltserlaubnis ausgenommen sind, ist es einer auf deutschem Boden (oder in den meisten sonstigen Ländern der Europäischen Union oder der EFTA) ansässigen Gesellschaft möglich, Arbeitnehmer für einen begrenzten Zeitraum in das eidgenössische Hoheitsgebiet zu entsenden. Das Grundprinzip des Systems lautet wie folgt: Solange die Entsendung drei Monate, d.h. neunzig Arbeitstage pro Kalender­ jahr nicht überschreitet, darf die Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nicht verlangt werden (vgl. Art. 5 FZA). Wenn allerdings die Dauer des Einsatzes in der Schweiz acht Arbeitstage pro Kalenderjahr überschreitet, trifft den Arbeit-

33

ENTSENDUNG VON ARBEITNEHMERN IN DIE SCHWEIZ GEMÄSS FZA

geber die Rechtspflicht, den Aufenthalt mindestens acht Tage vor dem vorgesehenen Beginn der Arbeiten auf eidgenössischem Boden (vorbehaltlich bestimmter Ausnahmefälle, die in Art. 6 Abs. 3 EntsG geregelt sind) anzumelden (Art. 6 Abs. 1 EntsG ; Art. 9 Abs. 1bis VEP). Diese Pflicht gilt bei Ablauf des Acht-Tage-Zeitraums für jeden Stellenantritt bzw. jede Dienstleistungserbringung und jeden Arbeitsort, es sei denn, Unterhalts- und Serviceaufträge werden in mehreren Einsätzen für einen Auftraggeber an verschiedenen Einsatzorten ausgeführt. Wenn man sich ausschliesslich auf die zeitlichen Beschränkungen konzentriert, birgt das Regelungssystem allerdings einige Feinheiten in sich, die es zu beachten gilt. Zunächst ist festzuhalten, dass bei der Zählung der in Anspruch genommenen Entsendetage ein Arbeitstag unabhängig von der Dauer der an dem betreffenden Tag tatsächlich geleisteten Arbeit in Ansatz gebracht wird. Tatsächlich wird von dem 90-Tage-Kontingent gleichermassen ein Tag in Abzug gebracht, ob der Arbeitnehmer an dem betreffenden Tag nun zwei oder zwölf Stunden leistet. Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang ein Entgegenkommen. Es werden nämlich nur Arbeitstage im Zeitraum von Montag bis einschliesslich Freitag berücksichtigt. Wenn man einen Arbeitnehmer also zum Beispiel ab Samstag, dem 17. Januar 2015, mit der Massgabe entsendet, am Montag, dem 26. Januar, nach Deutschland zurückkehren zu müssen, werden lediglich die Tage vom 19. bis einschliesslich zum 23. (also fünf Tage) bei der Zählung berücksichtigt, obwohl sich der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von acht Tagen in der Schweiz aufhält. Ausserdem ist zu betonen, dass die Zählung der aus dem Kontingent in Anspruch genommenen Tage erst ab dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die Anmeldeverpflichtung greift (d. h. erst ab dem achten Tag der Entsendung innerhalb eines

Kalenderjahres). Diesen Umstand gilt es in Kenntnis dessen zu beachten, dass die ­Anmeldepflicht nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber gilt. Tatsächlich hat die besagte Anmeldung nach acht Tagen der Leistungserbringung in der Schweiz (ob diese nun auf der Grundlage eines Auftrags oder mehrerer Aufträge stattfindet) zu erfolgen, und zwar für jeden einzelnen Auftrag. Das Kontingent steht auch nicht nur einseitig zur Verfügung, denn die Zählung von Entsendetagen im Rahmen des 90-Tage-Kontingents erfolgt gleichermassen für die einzelnen Arbeitnehmer wie für den Arbeitgeber. Allerdings ist das Kontingent zunächst einmal an das entsendende Unternehmen geknüpft und hat damit Geltung für die Aufträge, in Bezug auf die die Zählung der jeweiligen Kontingenttage erfolgt. In diesem Zusammenhang ist zu betonen, dass es, sobald das Kontingent des Unternehmens erschöpft ist, weder für das Unternehmen noch für seine Arbeitnehmer möglich ist, die Vorteile des oben beschriebenen Systems im laufenden Kalenderjahr weiterhin in Anspruch zu nehmen. Ausserdem sind einige Besonderheiten festzuhalten. Zunächst einmal kommt es nicht zu einer Kontingentkumulierung und damit zu einem «Verstärkereffekt», wenn mehrere Arbeitnehmer an der Ausführung ein und desselben Auftrags beteiligt sind. Wenn man also einmal davon ausgeht, dass Arbeitnehmer A, B, C und D für einen Zeitraum von zwanzig Tagen entsandt werden, wird diese Menge an Tagen vom Kontingent in Abzug gebracht, sodass ein Restsaldo von siebzig Tagen verbleibt. Umgekehrt werden die jeweiligen Zeiträume bei einer gesonderten Ausführung von individuellen Aufträgen addiert. Demgemäss verringern sich in unserem Beispiel, wenn A und B zunächst einen Einsatz von zwanzig Tagen absolvieren, bevor C und D in einem Folgezeitraum (und in demselben Kalenderjahr) ebenfalls zwanzig Tage entsandt werden,


34 die Kontingente der Mitarbeiter auf siebzig Tage, während sich zugleich der Restsaldo des Kontingents des Arbeitgebers auf fünfzig Tage beläuft. Vor dem Hintergrund des oben Ausgeführten stellt sich das beschriebene Regelungssystem trotz der hiermit ver-

bundenen, mehr als willkommenen Entlastung vom Erfordernis der Einholung einer Aufenthaltserlaubnis als eine hilfreiche Alternative nur für eine Anzahl sporadischer, über das Kalenderjahr verteilter Mandate oder aber für einen einzelnen Auftrag dar, durch den das zugestandene

Gesamtkontingent von neunzig Tagen in Anspruch genommen wird. Infolgedessen wird der deutsche Arbeitgeber im eigenen Interesse dafür Sorge tragen, jeden einzelnen Arbeitstag bestmöglichen zu nutzen, wenn er denn vom Konzept des FZA profitieren möchte.

AUS DEM FIRMENGESCHEHEN UNSER MITGLIEDER

Stefan Messer, CEO Messer Group GmbH

Stefan Messer erhält Ehrenpreis für Familienunternehmen Stefan Messer hat in Berlin den «Ehren­ preis für Familienunternehmen» von der internationalen Beratungs- und Prüfungs­ gesellschaft Ernst & Young entgegengenommen. Die Preisverleihung erfolgte im Rahmen des Wettbewerbs «Entrepreneur Of The Year», mit der jährlich unter­ nehmerische Spitzenleistungen in verschie­ denen Kategorien honoriert werden.

«Der Entrepreneur rettete das 1898 gegründete Unternehmen seiner Familie vor der drohenden Insolvenz und stellte den Anbieter von Industriegasen neu für internationale Geschäfte auf. Überzeugt hat die Jury insbesondere das Zukunftspotenzial – die internationale Aufstellung mit einem breiten Produktportfolio – sowie die unternehmerische Leistung wie die Rückführung der Anteile in den Familienbesitz. Ausserdem das gelebte soziale Unternehmertum als Leitbild für verantwortungsvolles nachhaltiges Handeln», so begründete Laudator Peter Englisch von Ernst & Young die Entscheidung der unabhängigen Jury. In einem feierlichen Rahmen mit namhaften Gästen aus Politik und Wirtschaft, aber auch im Kreis seiner Familie, konnte Stefan Messer diese Auszeichnung entgegen nehmen. In erster Linie wird sein Kampf für den Erhalt von Messer gewürdigt. In der Veröffentlichung zu dem Award heisst es: «2001 übernehmen Goldman Sachs und Allianz Capital Partners die Anteile des hoch verschuldeten Unternehmens von Hoechst.» Messer saniert mit ihrer Hilfe das Unternehmen – und kauft die Anteile der Finanzinvestoren drei Jahre später für knapp 1,4 Milliarden Euro: «Ein Rückzug wäre sicher die einfachste Lösung gewesen, aber das wollte ich nicht», so Messer. «Ich habe zu stark an das Unternehmen und die Mitarbeiter geglaubt, da musste ich einfach durch, ich musste das ertragen.» 2004 ist er Herr seiner Firma,

startet 2007 auf dem Heimatmarkt neu durch – und erkrankt an Krebs. Er übersteht auch diese Schmerzen. Zehn Jahre nach Beginn der Eigenständigkeit hat die Messer Gruppe zu alter Stärke zurückgefunden und erzielt 2013 einen Umsatz von mehr als einer Milliarde Euro mit Industriegasen und nochmal gut 500 Million Euro mit der Schweiss- und Schneidtechnik: «Manchmal», sagt der Unternehmer, «muss man eine Sache einfach konsequent durchziehen.» Auch Stefan Messers Verantwortung für das heutige Unternehmen wird hono­ riert. «Wenn man mit den Mitarbeitern spricht, kriegt man mehr mit, als wenn man sich berichten lässt», wird Stefan Messer zitiert. Weiter heisst es: «Durch zahlreiche Ehrenämter in Verbänden und Hochschulen prägt der Entrepreneur heute Politik und Wirtschaftsforschung mit. Persönliches Anliegen wurde der Austausch zwischen Europa und Asien. Messer engagiert sich im Ostasiatischen Verein und ist Mitglied im Kuratorium des China-Instituts an der Goethe Universität Frankfurt. Er ist Präsident des Internatio­ nalen Industriegaseverbands IOMA, Vize­ präsident der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt und Honorarkonsul der Republik Slowenien.» Die Auszeichnung «Entrepreneur Of The Year» wird weltweit in über 60 Ländern, in Deutschland 2014 zum 18. Mal, vergeben. Der von EY organisierte Wettbewerb wird von namhaften Unternehmen und Medien unterstützt.


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NEUE MITGLIEDER VOM 1.9.2014 BIS 28.2.2015 A Casa 24 h GmbH Baarerstrasse 137 CH-6302 Zug Telefon: +41 (0)41 726 18 48 info@acasa24h.ch www.acasa24h.ch Alpenglühen Film GmbH & Co. KG Kistlerholstrasse 111 DE-81379 München Telefon: +49 (0)89 55 29 79 57 Telefax: +49 (0)89 55 29 79 59 info@alpengluehen-film.de www.alpengluehen-film.de Andrae Ingenieure GmbH Holderäckerstrasse 31 DE-70499 Stuttgart Telefon: +49 (0)711 13 81 13-0 Telefax: +49 (0)711 13 81 13-99 info@andrae-gmbh.de www.andrae-gmbh.de BaeckTrade GmbH Hetendorf 52 DE-29320 Hermannsburg Telefon: +49 (0)5052 913 98 00 Telefax: +49 (0)5052 913 98 29 kontakt@baecktrade.de www.baecktrade.de Baumanagement + Bauleitung Karl-Heinz Schaffert Seestrasse 16 DE-78073 Bad Dürrheim Telefon: +49 (0)7726 93 96 39 Telefax: +49 (0)7726 93 96 53 schaffertbb@aol.com Bauwerk Parkett AG Neudorfstrasse 49 CH-9430 St. Margrethen SG Telefon: +41 (0)71 747 74 74 Telefax: +41 (0)71 747 74 23 stmargrethen@bauwerk.com www.bauwerk.com Braun Engineering Holzstrasse 10 DE-82256 Fürstenfeldbruck Telefon: +49 (0)8141 818 00 18 braun@engineering-braun.de

Brooks Sports B.V Olympisch Stadtion 33 NL-1076 DE Amsterdam Telefon: +31 (0)20 799 76 60 www.brooksrunning.eu Bünter Management AG Gewerbepark, Hintermättlistrasse 1-5 CH-5506 Mägenwil Telefon: +41 (0)58 206 08 50 Telefax: +41 (0)58 206 08 99 info@buenter.ch www.buenter.ch bbr Real Estate & Relocation AG Alte Haslenstrasse 5 CH-9053 Teufen Telefon: +41 (0)71 335 80 20 Telefax: +41 (0)71 335 80 29 info@bbr-ag.ch www.bbr-ag.ch ComProject N. Schulz e.K. Mastholter Strasse 130, Gebäude 16 DE-59558 Lippstadt Telefon: +49 (0)2941 988 97-0 Telefax: +49 (0)2941 988 97-20 info@project-interior.com www.project-interior.com

ENERGETIX Wellness GmbH Hanauer Landstrasse 175-179 DE-60314 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 255 189-0 Telefax: +49 (0)69 255 189-491 info@magnetix-wellness.com www.magnetix-wellness.com Exhausto GmbH Mainzer Strasse 43 DE-55411 Bingen/Rhein Telefon: +49 (0)6721 91 78-0 Telefax: +49 (0)6721 91 78-99 info@exhausto.de www.exhausto.de FineSolutions AG Culmannstrasse 37 CH-8006 Zürich Telefon: +41 (0)44 245 85 85 Telefax: +41 (0)44 245 85 95 info@finesolutions.ch www.finesolutions.ch Gailing GmbH Hardeckstrasse 5 DE-76185 Karlsruhe Telefon: +49 (0)721 570 09-0

Deutsche RWA GmbH Donaustrasse 7 DE-63452 Hanau Telefon: +49 (0)6181 18 90 93-0 Telefax: +49 (0)6181 18 90 93-8 info@de-rwa.de www.de-rwa.de

Glarner Waffen Manufaktur + Handelshaus AG Dorfstrasse 28 CH-8782 Rüti GL Telefon: +41 (0)55 643 24 34 Telefax: +41 (0)55 643 24 35 gwmh@gmx.ch www.gwmh.ch

ELA Container GmbH Zeppelinstrasse 19-21 DE-49733 Haren Telefon: +49 (0)5932 50 6-0 Telefax: +49 (0)5932 50 6-10 info@container.de www.container.de

GU Automatic GmbH Stahlstrasse 8 DE-33378 Rheda-Wiedenbrück Telefon: +49 (0)5242 924-0 Telefax: +49 (0)5242 924-100 info@gu-automatic.de www.g-u.com

EMIS Electrics GmbH Neckarsulmer Strasse 3-5 DE-03222 Lübbenau / Spreewald Telefon: +49 (0)3542 88 75-75 10 Telefax: +49 (0)3542 88 75-75 88 info@emis-electrics.de www.emis-electrics.com

Handelsvertretungen Wolfgang Block Industrie- und Gartenbau GmbH & Co. KG Senefelder Strasse 4 DE-48282 Emsdetten Telefon: +49 (0)2572 923 89-0 Telefax: +49 (0)2572 923 89-11 wolfgang.block@t-online.de


36 Hankook Reifen Deutschland GmbH Siemensstrasse 5a DE-63263 Neu Isenburg Telefon: +49 (0)6102 599 82 -0 Telefax: +49 (0)6102 599 82 49 info@hankookreifen.de www.hankookreifen.de Hans Künzle Felsenstrasse 15 CH-8832 Wollerau Telefon: +41 (0)79 741 41 41 hans_kuenzle@gmx.ch Hörnig Bauwerkssanierung GmbH Magnolienweg 5 DE-63741 Aschaffenburg Telefon: +49 (0)6021 84 4-0 Telefax: +49 (0)6021 84 42 00 info@hbs-sanierung.de www.hbs-sanierung.de

Kaffee Partner Holding GmbH Kaffee-Partner-Allee 1 DE-49090 Osnabrück Telefon: +49 (0)541 750 45-0 Telefax: +49 (0)541 750 45-390 info@kaffee-partner.de www.kaffee-partner.de Kaiser Garten- und Landschaftsbau GmbH Dorfstrasse 3 DE-79592 Fischingen Telefon: +49 (0)7628 85 95 Telefax: +49 (0)7628 85 03 info@kaiser-gaerten.com www.kaiser-gaerten.com Kaschner GmbH Ingenieurgesellschaft für Industrieanlagenplanung Roermonder Strasse 593 DE-52072 Aachen Telefon: +49 (0)241 938 79-0 Telefax: +49 (0)241 938 79 50

INDIPA Unternehmerservice GmbH Alt-Heerdt 104 DE-40549 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 165 65 20 Telefax: +49 (0)211 165 65 21 info@indipa.de www.indipa.de InterNations GmbH Schwanthalerstrasse 39 DE-80336 München Telefon: +49 (0)89 461 33 24-0 Telefax: +49 (0)89 461 33 24 99 info@internations.org www.internations.org ISI Automation GmbH & Co. KG Im Langen Kamp 3 DE-32699 Extertal Telefon: +49 (0)5262 94 69-0 Telefax: +49 (0)5262 94 69 10 info@isi-automation.com www.isi-automation.com Junghanns Netzwerktechnik GmbH Limbacher Strasse 350A DE-09116 Chemnitz Telefon: +49 (0)371 283 80 01 Telefax: +49 (0)371 283 80 02 info@Junghanns-Netzwerktechnik.de www.junghanns-netzwerktechnik.de

LabTech Services & Consulting AG Husacherweg 11 CH-5225 Bözberg Telefon: +41 (0)56 442 46 85 Telefax: +41 (0)56 442 46 87 admin@labtechservices.ch www.labtechservices.ch LIERSCH Retail Solution GmbH Göttelmannstrasse 13a DE-55130 Mainz Telefon: +49 (0)6131 636 88-0 Telefax: +49 (0)6131 636 88-99 info@liersch-retail.com www.liersch-retail.com Luxem Heuel Prowatke Rechtsanwälte Poststrasse 5 CH-8001 Zürich Telefon: +41 (0)44 212 35 35 Telefax: +41 (0)44 212 35 38 info@lhp-rechtsanwaelte.ch www.lhp-rechtsanwaelte.de MarsSolar GmbH Mönchstrasse 30-32 DE-34431 Marsberg Telefon: +49 (0)2992 700 Telefax: +49 (0)2992 9716 10 info@marssolar.de www.marssolar.de

MLR System GmbH Voithstrasse 15 DE-71640 Ludwigsburg Telefon: +49 (0)7141 97 48-0 Telefax: +49 (0)7141 97 48-113 info@mlr.de www.mlr.de MPS Elektro-Anlagenbau GmbH Mönchstrasse 30-32 DE-34431 Marsberg Telefon: +49 (0)2992 97 16-0 info@mps-marsberg.de mobiheat GmbH Marquardtstrasse 8 DE-86316 Friedberg Telefon: +49 (0)821 710 11-0 Telefax: +49 (0)821 710 11-900 info@mobiheat.de www.mobiheat.de Naketano GmbH Sabinastrasse 27 DE-45136 Essen Telefon: +49 (0)201 81 09 96 10 Telefax: +49 (0)201 81 09 96 11 info@naketano.de www.naketano.de Naketano Retail GmbH Sabinastrasse 27 DE-45136 Essen Telefon: +49 (0)201 81 09 96 10 Telefax: +49 (0)201 81 09 96 11 info@naketano.de www.naketanol.de Natural Lifestream GmbH Chammerholzstrasse 1A CH-8615 Uster-Wermatswil Telefon: +41 (0)44 980 40 90 jab@natural-lifestream.ch NIKBCON Germany GmbH Gewerbestrasse 7 DE-86747 Maihingen Telefon: +49 (0)9087 92 01 04 Telefax: +49 (0)9087 92 01 05 info@nikbcon.com www.nikbcon.com Peter Schwabe GmbH Eurotec-Ring 47 DE-47445 Moers Telefon: +49 (0)2841 88 48 90 Telefax: +49 (0)2841 884 89 10 info@peterschwabe.de www.peterschwabe.de


CH-D Wirtschaft 1/2015

Queisser Pharma GmbH & Co. KG Schleswiger Strasse 74 DE-24941 Flensburg Telefon: +49 (0)461 99 96-0 Telefax: +49 (0)461 99 96-110 info@queisser.de www.queisser.de Remy Suss 206 Chemin de la Ravoine FR-01280 Prevessin Telefon: +33 (0)666477565 remysuss@yahoo.de Rheder Klinker- & Fassadenbau GmbH Wiegenkamp 12 DE-46414 Rhede Telefon: +49 (0)2872 94 89 73 Telefax: +49 (0)2872 94 89 76 info@klinker-fassadenbau.de www.klinker-fassadenbau.de RIGDON GmbH Langer Staudenweg 18 DE-89312 Günzburg Telefon: +49 (0)8221 99 22 22 Telefax: +49 (0)8221 99 22 42 info@rigdon.de www.rigdon.de Roland Berger AG Strategy Consultants Holbeinstrasse 22 CH-8008 Zürich Telefon: +41 (0)43 336 86 00 Telefax: +41 (0)43 336 86 09 www.rolandberger.ch rotthaus medical GmbH Ehrenbergstrasse 23 DE-14195 Berlin Telefon: +49 (0)30 23 32 23 7-0 Telefax: +49 (0)30 23 32 23 7-10 geschaeftsfuehrung@rotthaus.com www.rotthaus.com S+T FASSADEN GmbH Im Baumgarten 5a DE-88696 Owingen Telefon: +49 (0)7551 94 92 02-0 Telefax: +49 (0)7551 94 92 02-10 owingen@st-fassaden.de www.st-fassaden.de

Sidrag AG Sihlbruggstrasse 146 CH-6340 Baar Telefon: +41 (0)41 766 08 28 Telefax: +41 (0)41 766 08 38 info@sidrag.ch www.sidrag.ch Simon GmbH & Co. KG Gerüst- und Befestigungsmodule Neidhof 1 DE-54538 Bengel Telefon: +49 (0)6532 932 99 Telefax: +49 (0)6532 932 97 info@sifatec.de Simon Hegele Gesellschaft für Logistik und Service mbH Hardeckstrasse 5 DE-76185 Karlsruhe Telefon: +49 (0)721 570 09-0 Telefax: +49 (0)721 570 09-71 76 info@hegele.de www.hegele.de

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tout terrain Fahrräder und Ausrüstung OHG Industriestrasse 11 DE-79194 Gundelfingen Telefon: +49 (0)761 20 55 10 00 Telefax: +49 (0)761 20 55 10 19 info@tout-terrain.de www.tout-terrain.de UMS AG Untermieterservice Schweiz Waffenweg 11 CH-3014 Bern Telefon: +41 (0)31 381 00 01 Telefax: +41 (0)31 381 01 01 service@ums.ch www.ums.ch V+L Verfahrens Luft Anlagetechnik GmbH Wigglis 8 DE-88167 Röthenbach Telefon: +49 (0)8384 732 90 61 Telefax: +49 (0)8384 732 90 63 info@vundl-gmbh.de www.vundl-gmbh.de

SMC Corporate Finance GmbH Florastrasse 49 CH-8008 Zürich Telefon: +41 (0)43 819 32 32 Telefax: +41 (0)43 819 32 34 info@smc-cf.ch www.smc-cf.ch

VOMATEC Innovations GmbH Riegelgrube 7 DE-55543 Bad Kreuznach Telefon: +49 (0)671 79 61 40-0 Telefax: +49 (0)671 79 61 40-10 info@vomatec-innovations.de www.vomatec-innovations.de

Staufenbiel Institut GmbH Wildunger Strasse 6 DE-60487 Frankfurt am Main Telefon: +49 (0)69 255 37-0 Telefax: +49 (0)69 255 37-199 info@staufenbiel.de www.staufenbiel.de

Vorsteuererstattungen J.A. Zehender GmbH Hauptstrasse 80 CH-9430 St. Margrethen SG Telefon: +41 (0)71 747 10 25 Telefax: +41 (0)71 747 10 29 www.rueckerstattung.ch

Systems Assembling SA Chemin des Conrardes 12 CH-2017 Boudry Telefon: +41 (0)32 843 47 47 Telefax: +41 (0)32 843 47 00 assembling@sysa.ch www.sysa.ch

WATER proved GmbH Wassermesstechnik & Aquakultur Georg-Zorn-Strasse 37 DE-90765 Fürth Telefon: +49 (0)911 200 18 31 Telefax: +49 (0)911 200 18 35 info@water-proved.de www.water-proved.de

satis&fy AG Industriegebiet Dögelmühle DE-61184 Karben Telefon: +49 (0)6039 91 20-0 Telefax: +49 (0)6039 459 51 info@satis-fy.com www.satis-fy.com

WEB Elementbau GmbH Untere Industriestrasse 20 DE-57250 Netphen Telefon: +49 (0)271 77 02 89-0 Telefax: +49 (0)271 77 02 89-11 info@web-elementbau.com www.web-elementbau.com


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CH-D KONTAKTBÖRSE

KB 01/2015

«Gesuchte Geschäftsverbindungen – Interessante Objekte D >>> CH»

Schweiz­

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Deutschland

Büro- und Gewerbeliegenschaft in Zürich-Volketswil zu vermieten. Geeignet als neues Geschäftsdomizil. Architektonisch überzeugendes Geschäftshaus inmitten der Einkaufs- und Gewerbezone von Zürich-Volketswil. Mitten im Ballungsraum Zürcher Oberland/Glatttal, 24 min mit Bus/S-Bahn nach Zürich HB. 500m zum Anschluss an Autobahn entfernt. Gebäude in Minergiestandard ausgeführt. Gebäude zu 50% vermietet. Ausbauwünsche können berücksichtigt werden. Kontakt und Besichtigung: Peter Ott, 8610 Uster, 0041 (0)76 5734300

Vertriebspartner für Lineartechnik gesucht Line Tech AG aus Glattbrugg beschäftigt sich seit nunmehr 20 Jahren mit Lösungen rund um die lineare Bewegung. Gesucht ist nun ein Vertriebspartner in Deutschland, idealerweise aus einem produktverwandten Bereich und einschlägigen Branchenkontakten. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Büro- und Gewerbeliegenschaft in 8617 Mönchaltorf ­abzugeben. Mönchaltorf im Zürcher Oberland zählt zum Wirtschaftsraum Zürich. In unmittelbarer Umgebung wird das Areal «Silbergrueb» mit rund 200 Wohnungen entwickelt. Die Liegenschaft überzeugt durch Vollvermietung, langjährige Mieter, sehr guten Zustand und verkehrstechnisch gut erreichbare Lage. Besonderheiten der Liegenschaft sind: Hochregallager 4.6m, Lastenaufzug 3.2t, LKW-kompatible Rampe, Hebebühne. Kontakt: Ernst & Young AG, Isabelle Wrase, Maagplatz 1, CH-8010 Zürich; E-Mail: isabelle.wrase@ch.ey.com

Marktpartner für technischen Handel gesucht Das technische Grosshandelsunternehmen plica AG beliefert mit seinem Vollsortiment die heimische Elektrobranche sowie die produzierende Industrie. Gesucht werden nun Marktpartner in Deutschland, die ebenfalls im technischen Handel tätig sind und das Sortiment/Teilsortimente von plica sinnvoll in das eigene Programm integrieren können. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch Vertriebspartnersuche: Funksysteme mit hoher Reichweite Das Schweizer Unternehmen merkur-Funksysteme stellt inno­ vative Geräte zur Temperatur-, Helligkeit-, Feuchtemessung sowie Energiezählung her. Dank 433MHz- Übertragungstechnologie werden über Funk Reichweiten bis zu 1.5 km bzw. 2–5 Stockwerke erreicht. Für den Erstvertrieb in Deutschland sucht das Unternehmen Partner mit Kontakten in den Bereichen:

­ ebäudeautomation, Gebäudetechnik, Energiemanagement und G Denkmalpflege. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

M & A / Kaufgesuch Investoren suchen Übernahme / Beteiligung an prosperierenden Unternehmen in Deutschland oder der Schweiz. Interessenten mit Verkaufsabsichten wenden sich bitte an Jeanette ­ Dinse, Senior Consultant, Handelskammer Deutschland-Schweiz, ­ Tödistrasse 60, CH-8002 Zürich, Tel. +41 (0)44 283 61 71. Eine streng vertrauliche Handhabung wird zugesichert.

Kaufgesuch: Unternehmung im Bereich Pharma 1080/EM Erfolgreiches Schweizer Pharmaunternehmen mit langjähriger Erfahrung und ausgezeichnetem Leistungsausweis sucht zur Übernahme oder Mehrheitsbeteiligung ein mittelständisches Pharmaunternehmen mit etablierten Marken und exklusiven Vertriebspartnerschaften. In Frage kommt ein Unternehmen im OTC-Bereich. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Kaufgesuch: Unternehmung (KMU) im Bereich Softwareentwicklung 2010/EM Schweizer Unternehmen sucht aus strategischen Gründen eine Dienstleistungsfirma im Bereich Individualentwicklung von Software mit aktuellen Technologien (.NET oder Java/JEE) und/oder Qualitätssicherung von Software. Es sollte ein Jahresumsatz von mind. 1.5 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Ideal wäre eine Nachfolgeregelung, bei der der bisherige Inhaber noch für einige Zeit mitarbeiten und unterstützen würde. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Integrationspartner für zentralisierte Template-Lösung ­gesucht Unser dynamisches Vorlagenmanagement unterstützt sämt­ liche Kombinationen aus Betriebssystemen und Microsoft ­Office Versionen. Externe Quellen und Zielsysteme können einfach eingebunden werden. Wir konfigurieren modernste Lösungen, welche die unterschiedlichsten Anforderungen an das Template Management vollumfänglich erfüllen. Wir suchen einen Integrationspartner für den mittel- und/oder süddeutschen Raum, welcher mind. 20 Mitarbeiter (etablierte Firmen, keine Freelancer) haben sollte und im IT-Umfeld, idealerweise als Systemintegrator für Microsoft Dynamics CRM/AX/NAV, tätig ist. Kontakt: officeatwork AG, 6300 Zug, Oliver Zürcher, 0041 (0)44 585 1568, Email: oliver.zuercher@officeatwork.com


CH-D Wirtschaft 1/2015

Deutschland

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Schweiz

Innovatives Überwachungssystem für Baustellen Mit BauWatch hat MAIBACH Verkehrssicherheits- und Strassenausrüstungsprodukte GmbH ein mobiles, vandalensicheres und optional energieautarkes System entwickelt, das mit Hilfe einer Domekamera das Objekt 24/7 und 360 Grad observiert, erfasst und auf kluge Weise interpretiert. Dies ermöglicht eine Vorweg­ analyse zur Unterdrückung von Fehlalarmen oder weist bei gegebenem Anlass Sicherheitsdienste punktgenau ein. Wir suchen Bauunternehmen, die Ihre Objekte sichern möchten. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Vertriebspartner für Holzfenster gesucht Wir die Tischlerei Albrecht, sind ein aufstrebendes Unternehmer, das sich auf die Herstellung von Holzfenstern für Wiederverkäufer spezialisiert hat. Wir suchen qualifizierte Vertriebspartner für Holzfenster, Holztüren und Holz/Aluminium Elemente in der Schweiz Kontakt: Tischlerei Albrecht GmbH, Röntgenstrasse 19, 31737 Rinteln, 0049-(0)5751-2342, www.tischlerei-albrecht.de, t.albrecht@tischlerei-albrecht.de

Vertriebspartner gesucht Bieten Übernahme eines Vertriebs von marktbekannten Produkten für den Dach- und Fassadenbereich. Langjähriger Bestandskundenstamm mit Ausbaupotential. Vertriebsunterstützung durch Hersteller. Mitarbeit als freier Handelsvertreter ebenfalls möglich. Kontaktaufnahme unter Chiffre 150216 an geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Gesucht: Vertriebspartner mit Zugang zur Lebensmittelindustrie SIMAR GmbH aus Baden Württemberg entwickelt, baut und unter­hält Geräte zum Transport, zur Dosierung und/oder Trocknung von pulverigen bis granulierten Schüttgütern aller Art. In der Schweiz möchte SIMAR die Service- und Vertriebstätigkeit gezielt für die Lebensmittelbrache stärken. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Vertriebspartner für einbaufertige Bodentreppen gesucht Der traditionelle Treppenhersteller Wellhöfer aus Würzburg ist auf die Fertigung einbaufertiger Boden- und Raumspartreppen spezialisiert, welche höchste Anforderungen hinsichtlich bauteilgeprüftem Wärme- und Feuerschutz erfüllen. Gesucht werden qualifizierte Fachhändler von Bauteilen und Bauwerkstoffen. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Gesucht: Technisch versierte Vertriebspartner für Dichtelemente Das norddeutsche Unternehmen Dichtelemente arcus ist Ihr idealer Partner, wenn es um Dichtungen aller Art geht. Das Unter­ nehmen zeichnet sich durch ein breit aufgestelltes Sortiment, ständige Verfügbarkeit der Produkte, schnelle Lieferzeiten und

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Sonderanfertigen aus. Gesucht werden Schweizer Partner mit technischem Know-how und einschlägigen Branchenkontakten. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Projektpartner für Stahlbeton-Rundbehälter gesucht Das bayerische Unternehmen SBB Beutler & Lang plant und baut runde Speicherbauwerke mit speziellen Systemschalungen für die industrielle und kommunale Wasserver- und Abwasser­ entsorgung, welche viele Vorteile gegenüber konventionellen rechteckigen Behältern haben. Gesucht werden nun Schweizer Unternehmen aus den Bereichen Tiefbau, Wasserversorgung & Abwasserentsorgung, Infrastruktur, Umwelt und Verkehr, die Interesse an einer Partnerschaft haben. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Qualitätsbewusster Lieferant von Robinie und Edelkastanie Das deutsche Unternehmen Scior ist eines von wenigen Sägewerken, das systematisch die witterungsbeständigen, europä­ ischen Holzsorten Robinie und Edelkastanie verarbeitet und bei Bedarf nach DIN sortiert liefert. Gesucht sind Schweizer Unternehmen aus der Holz verarbeitenden Industrie, die Interesse an einem zuverlässigen und qualitätsbewussten Lieferanten von Robinie und Edelkastanie haben. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Partner für Premium- Hochleistungsschmierstoffe Das mittelständische Unternehmen CURTIS SYSTEMS GmbH versorgt die metallbearbeitende Industrie international mit Premium-Schmierstoff-Komplettlösungen, die beste technische Stabilität und Wirtschaftlichkeit ermöglichen. Gesucht werden nun Partner in der Schweiz, welche über entsprechende Kontakte zur zerspanenden Industrie verfügen. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Franchisepartner für Archivdienstleistungen Das deutsche Unternehmen REISSWOLF aus Hamburg bietet ein einmaliges Franchisemodell für Archivdienstleistungen an. REISSWOLF steht für höchste Sicherheit beim Umgang mit den archivierten sensiblen Dokumenten und jederzeitige Zugriffsmöglichkeit. Gesucht werden Schweizer Unternehmen aus den Bereichen Transport- oder Lagerlogistik, Umzug, (IT-) Sicherheit oder Archivmanagement, die sich mit einem starken internationalen Partner der Herausforderung der wachsenden Mengen an Dokumenten und Akten stellen wollen. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Spezialfahrzeughersteller sucht Marktpartner GAMO, kurz für Gastronomie und Mobile, stellt funktionelle, hochwertige und optisch ansprechende Verkaufsfahrzeuge her, die trotz standardisierter Serienfertigung individualisierbar und innovativ sind. Das Produktionsprogramm reicht von Verkaufsfahrzeugen für Bäcker und Metzger über Imbiss- und Snackfahrzeuge bis hin zu Sanitärfahrzeugen. GAMO ist bereits im Schweizer Markt aktiv und sucht zum Ausbau der Marktstellung entsprechende Vertriebs- / Servicepartner. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch


40 Ihr Mehrwert in der Produktion: Electronic Manufacturing Services (EMS) Das hochspezialisierte Unternehmen Limtronik aus Limburg an der Lahn ist einer der Marktführer für Electronic Manufacturing Services (EMS). Nach Kundenvorgaben werden technische Baugruppen, Schaltbauschränke sowie andere individuelle elektronische Systeme gefertigt. Gesucht wird der Kontakt zu Schweizer Entwicklungsbüros sowie Unternehmen aus den Bereichen Sicherheitstechnik, Telekommunikation, Medizintechnik und Industriesteuerung. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Ihr Laubholz-Spezialist Von Klotzbrettern bis hin zu raffinierten Sonderanfertigungen ist das baden-württembergischen Unternehmen Karl Nied Ihr Partner für die Laubholz-Fertigung. Vertrauen und profitieren Sie auf die langjährige Expertise unseres Kunden und optimieren Sie Ihre Produktion. Gesucht sind Kontakte zur Schweizer Holzbranche, insbesondere zur Möbelindustrie und zum Holzund Parketthandel. Auskunft: geraldine.schaefer@handelskammer-d-ch.ch

Investitionsangebot: Unternehmen für Natursteine 558/EM Die in der Deutschschweiz ansässige Firma, gegründet vor über 100 Jahren, bearbeitet Natursteine und ist auf Bild­hauerei spezia­ lisiert. Das Unternehmen, welches in der gesamten Schweiz über einen sehr guten Ruf verfügt, ist fest im Schweizer Markt etabliert. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem Branchenspezialisten, die in den Schweizer Markt einsteigen möchten, ausgezeichnete Möglichkeiten Ihre Präsenz und Ihr Marktvolumen in der Schweiz aber auch in Deutschland auszubauen. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Investitionsangebot: Unternehmen mit Lösungen für die IT Administration 660/EM Das im Grossraum Zürich ansässige Unternehmen bietet ein breites Sortiment von selbstentwickelten Produkten in der IT Administration an. Die Firma besitzt einen namhaften Kundenstamm aus unterschiedlichsten Branchen. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem IT Unternehmen, die in den Schweizer Markt einsteigen möchten, ausgezeichnete Möglichkeiten Ihre Präsenz und Ihr Marktvolumen in der Schweiz auszubauen sowie Synergien mit den eigenen Produkten zu nutzen. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Investitionsangebot: Unternehmen für Elektroakustik 663/EM Die Firma, die im Grossraum Zürich ansässig ist, bietet ein breites und modernes Sortiment an akustischen Anlagen für den privaten und den öffentlichen Sektor an. Sie ist gut im Schweizer Markt etabliert und kann auf einen zuverlässigen, festen Kundenstamm zurückgreifen. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem Branchenspezialisten, die in den Schweizer Markt einsteigen möchten, ausgezeichnete Möglichkeiten Ihre Präsenz und Ihr Marktvolumen in der Schweiz auszubauen sowie Synergien zu nutzen. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Investitionsangebot: Grundstück mit Lagerimmobilien 665/EM Das rund 51.000m2 grosse Grundstück besteht aus mehreren zusammenhängenden Parzellen inkl. Grubenareal sowie Baulandreserven und zeichnet sich durch die autobahnnahe Lage im Kanton Aargau aus (Achsen Aarau-Sursee). Bebaut ist das Grundstück mit mehreren modernen Lagerstätten, einem freien und einem gedeckten Umschlagplatz, einer Aufbereitungshalle sowie einem Produktionsgebäude. Aktuell wird das Areal von einem inhabergeführtem Produktionsund Handelsbetrieb für Tonwaren genutzt, welches aufgrund fehlender Nachfolge die Geschäftstätigkeit einstellen wird. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Investitionsangebot: Unternehmen im Bildungsbereich 667/EM Das in der Deutschschweiz ansässige Unternehmen bietet Erwachsenen- und Firmenunterricht im Bereich Weiterbildung und Sprachen an. Die gut etablierte Firma besitzt einen namhaften Kundenstamm. Die Übernahme dieses Unternehmens bietet vor allem Branchenspezialisten, die in den Schweizer Markt einsteigen möchten, sowie Privatpersonen, die aus dem Bildungsbereich kommen oder in diesen einsteigen möchten, ausgezeichnete Möglichkeiten. Auskunft: jeanette.dinse@handelskammer-d-ch.ch

Preis: Grundgebühr CHF 50.– 300-399 Zeichen inkl. Leerzeichen: CHF 200.– 400-499 Zeichen inkl. Leerzeichen: CHF 300.– 500-599 Zeichen inkl. Leerzeichen: CHF 350.– 600-700 Zeichen inkl. Leerzeichen: CHF 400.– CH-Inserenten: Preisangaben + 8% MwSt. Inserate unter «Kennziffer» (Chiffre) Zuschlag CHF 20.– Laufzeit online: 3 Monate Verlängerung online: CHF 30.– / pro Monat CH-D-Wirtschaft: kostenlos Erscheinungsdaten: 17. April 2015, 17. August 2015 und 16. November 2015 CH-D-Wirtschaft: Redaktionsschluss Inserate 1 Monat vor Erscheinungsdatum Kontakt: Géraldine Schäfer | +41 (0)44 283 61 66 Diese Preise sind gültig ab 1. Februar 2015.

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Der Aargau – ein Standort, der Unternehmen weiterbringt München Basel Zürich Paris Bern

Das Team von Aargau Services: v.l.n.r. Josef Küffner, Monika Ulrich, Annelise Alig Anderhalden, Ellen Hildebrand, Antonietta Lomoro, Florian Gautschi

Genf

Mailand

Der Kanton Aargau ist Technologie-, Energie- und Kulturkanton. Er bietet ein unschlagbares Gesamtpaket. Zu Recht trägt der Aargau gleich drei «A» in seinem Namen: Die renommierte Ratingagentur Standard & Poor’s bewertet ihn mit «Triple A», der Bestnote für Unternehmensstandorte. 1. Kostenvorteile

Aargau Services – wir ebnen Ihren Weg

Unterdurchschnittliche Steuerbelastung, moderate Lohnkosten sowie niedrige Immobilienund Grundstückpreise.

Möchten auch Sie von den Standortvorteilen des Kantons Aargau profitieren? Wir unterstützen Sie gerne.

2. Perfekt erschlossen im Herzen Europas

Der Kanton Aargau befindet sich in der stärksten Schweizer Wirtschaftsregion zwischen Zürich, Basel, Bern und Luzern. 3. Konzentriertes Hightech-Know-how

Im Aargau finden Sie hochqualifizierte Fachkräfte in den Hightech-Branchen Energie, Elektrotechnik, Life Sciences, Medizintechnik, Kunststoff, ICT und Maschinenbau. 4. Hohe Lebensqualität

Wer Naturerlebnisse und kulturelle Highlights schätzt, fühlt sich im Aargau wohl. Sie finden ein ausgezeichnetes Bildungssystem, unzählige Freizeitangebote und viele Naherholungsräume für die ganze Familie.

Aargau Services Standortförderung Rain 53, CH-5001 Aarau Telefon +41 62 835 24 40, Fax +41 62 835 24 19 aargau.services@ag.ch, www.aargauservices.ch

Wir beraten Sie bei der Firmengründung zu Fragen rund um das Steuer- und Arbeitsrecht, Rechtsformen, Arbeitsbewilligungen und Sozialversicherungen. Wir vermitteln Ihnen Kontakte zu Behörden, Experten, Forschungsinstituten, Banken, Verbänden und Unternehmen. Wir finden für Sie geeignete Immobilien und Grundstücke. Wir informieren Sie zu Wirtschafts- und Standortfragen sowie Fördermöglichkeiten im Kanton Aargau.

Kontaktieren Sie uns – wir sind gerne für Sie da!


Die Kunst ist es, Die Dinge auch mal anDers zu sehen

Fachübergreifendes Denken und interdisziplinäre Zusammenarbeit in den Bereichen Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Family Office charakterisieren den Beratungsansatz der Münchner Kanzlei am Siegestor.

Peters, schönberger & Partner Rechtsanwälte wiRtschaftspRüfeR steueRbeRateR

schackstraße 2, 80539 München tel.: +49 89 38172- 0 psp@psp.eu, www.psp.eu


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