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Unternehmensführung

Mehr Verantwortung

Von Alex Kunze, Nationaler Kontaktpunkt für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

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Der Klimawandel, Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten wie auch die öffentliche Debatte zur Lohn- und Chancengleichheit haben die verantwortungsvolle Unternehmensführung (Corporate Social Responsibility, CSR) in den gesellschaftlichen und politischen Fokus gerückt. Dies stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Wie gehen Banken mit dem Ausstieg aus fossilen Energien um? Berücksichtigen Kunden nach wie vor Modelabels, die aufgrund von Ausbeutung der Textilarbeiterinnen in den sozialen Medien angeprangert werden? Wie stellen Unternehmen eine angemessene Vertretung von Frauen in Führungsgremien sicher und was erwartet der Bund?

Der CSR-Aktionsplan 2020-2023 des Bundesrates zeigt zahlreiche Instrumente für Unternehmen zur Einhaltung der Arbeits- und Menschenrechte, zur Korruptionsprävention und für den Umweltschutz auf. Er hält auch die Erwartung des Bundesrates an Unternehmen fest, internationale CSR-Standards wie die Leitsätze für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einzuhalten – auch wenn sie rechtlich nicht verbindlich sind.

Im Zentrum steht dabei die sogenannte Sorgfaltsprüfung (Due Diligence). Sie ermöglicht Unternehmen, Risiken betreffend beispielsweise Wasserverschmutzung, Verletzung von Landrechten, Diskriminierung von Arbeitnehmenden (z. B. aufgrund des Geschlechts) oder Bestechung von Amtsträgern zu erkennen. Auf dieser Basis können sie geeignete Massnahmen ergreifen, wobei sie deren Wirksamkeit laufend überprüfen und darüber berichten und ggf. Wiedergutmachung leisten. Für die praktische Umsetzung der Sorgfaltsprüfung hat die OECD einen branchenübergreifenden Leitfaden sowie spezifische Instrumente für die Sektoren Rohstoffe, Textilien, Landwirtschaft und Finanzen publiziert. Gemeinsam mit den Interessengruppen (Wirtschaft, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen) erarbeitet und durch die 50 Unterzeichnerstaaten verabschiedet, gelten sie als die international anerkannteste Referenz zur CSR-Sorgfaltsprüfung. Sie werden vermehrt auch als Grundlage für gesetzliche Regelungen (z. B. Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative) genutzt. Last but not least, für eine erfolgreiche Umsetzung der CSR bleibt die Vorbildrolle der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats sowie deren Bereitschaft zum Dialog mit den externen Interessengruppen und zur Innovation zentral. So stärkt CSR die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktstellung eines Unternehmens, mindert potenzielle Reputationsrisiken und ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung.

Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative

Nach der Ablehnung der Konzernverantwortungsinitiative wird der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft treten, sofern dagegen nicht das fakultative Gesetzesreferendum ergriffen wird. Dieser sieht eine Berichterstattungspflicht für grosse Publikumsgesellschaften und Finanzinstitute ähnlich wie in der EU über Umwelt- und Arbeitnehmerbelange, Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung vor. Weiter besteht eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung und Berichterstattung für Unternehmen, die Mineralien oder Metalle bestehend aus Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten in die Schweiz importieren oder hier bearbeiten. Eine Pflicht zur Sorgfaltsprüfung besteht auch für Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen anbieten, bei denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie unter Einsatz von Kinderarbeit hergestellt wurden.

CSR-Bundesportal: www.csr.admin.ch

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