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DEHOGA
WESTFALEN
Vier Jahrzehnte Grillstube B64 Kürzlich konnte die Grillstube B64 in Warendorf ihr 40-jähriges Bestehen feiern. Davon leitete allein 30 Jahre Mechthild Pöppelmann dieses Objekt. Da die Nachfrage nach Sitzgelegenheiten in den letzten Jahren immer größer wurde, strukturierte Mechthild Pöppelmann im Laufe der Jahre aus dem reinen Stehimbiss einen Imbiss mit Sitzgelegenheiten. Hinzu gekommen ist inzwischen auch ein Mittagstisch. Seit 2006 führen André und Tina Pöppelmann den Familienbetrieb. In diese Zeit fällt auch die Erweiterung des Unternehmens um den Geschäftsteil Catering, der es ermöglicht, bis zu 500 Personen außer Haus zu bewirten. Da sich das Essverhalten der Kunden im Imbissbereich in den letzten Jahren verändert hat, haben André und Tina Pöppelmann reagiert: Neben einem besonderen Burger-Angebot, bei dem in erster Linie Wert auf frische Qualität gesetzt wird, sind auch vegetarische und vegane Angebote auf der Speisekarte der Grillstube B64 zu finden.
Renate Dölling (2. von links) vom DEHOGA Westfalen überreichte Mechthild (links), André und Tina Pöppelmann zum Jubiläum eine Urkunde
WLAN-Störerhaftung: EuGH bestätigt Verpflichtung zum Passwortschutz Ein kürzlich ergangenes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (in der Rechtssache C-484/14 Tobias McFadden / Sony Music Entertainment Germany GmbH) hat leider keinen Durchbruch für risikoloses und unkompliziertes Bereitstellen öffentlicher WLAN-Hotspots gebracht. Der DEHOGA und der Hotelverband Deutschland (IHA) hatten sich nach einem im März vorgelegten Gutachten von Generalanwalt Maciej Szpunar eine praxisgerechtere Handhabung des Urheberrechts erhofft. Die obersten europäischen Richter erklärten zwar wie erwartet die Störerhaftung für rechtswidrig. WLAN-Betreibern kann die Sicherung des Internetanschlusses durch ein Passwort aber weiterhin aufgegeben werden. Damit werde
es aller Voraussicht nach bei der gewohnten Prozedur bleiben, dass sich Gäste zuerst registrieren und separate Nutzungsbedingungen anerkennen müssen, zeigte sich IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe enttäuscht vom Luxemburger Urteil. Auch das im Juni 2016 nach langem Hin und Her novellierte Deutsche Telemediengesetz (TMG) wird hier in der betrieblichen Praxis keine Erleichterung bringen. Die Neufassung
des TMG stellt zwar auch klar, dass das Haftungsprivileg der großen Telekommunikationsunternehmen auch für Betreiber offener WLAN-Hotspots in Hotels, Restaurants oder Cafés gilt. Doch schützt es die Unternehmen eben gerade nicht vor Unterlassungsansprüchen und Sicherungsauflagen. „Somit ist der erhoffte Befreiungsschlag in Sachen rechtssicherer WLAN-Angebote sowohl durch den deutschen Gesetzgeber als auch durch das oberste europäische Gericht ausgeblieben. Es wird sich somit in der betrieblichen Handhabung nicht viel ändern können“, resümiert Luthe.
DEHOGA OSTWESTFALEN
Nachruf auf Rolf Ziegenbruch Der DEHOGA Ortsverband Spenge trauert um seinen Vorsitzenden Rolf Ziegenbruch, der am 17. September 2016 im Alter von 88 Jahren verstarb. Ziegenbruch war Inhaber des HotelRestaurants Zum Blücherplatz und seit 60 Jahren Mitglied im Verband. Der ehemalige Bielefelder Polizist übernahm 1957 in Spenge die Gaststätte Zum Blücherplatz. Eine besondere Idee von ihm war es, die Bar-Konzession für eine „China-Bar“ im Betrieb zu beantragen, da hier erst um 3 Uhr die Sperrstunde war. Als Familie Ziegenbruch 1968 den Ausbau zum Restaurant mit Gesellschaftsraum vornahm und auch die ersten Eisdiele in Spenge im Haus eröffnete, war der Blücherplatz schon weit über die Grenzen Spenges hinaus ein Begriff. Ziegenbruch hat immer wieder in sein Hotel-Restaurant investiert, Gastro-Trends und Ideen schneller und früher als andere verwirklicht. Seine Verbundenheit zu den Spengern zeigt sich dadurch, dass er sich den Titel als „Dienstältester Nikolaus“ von OWL verdient hat. Seit 1952 war er
immer Anfang Dezember in Kindergärten, Sportvereinen und Altenheimen mit rotem Mantel und Rauschebart unterwegs. Der Verstorbene zeichnete sich durch seinen besonderen gesellschaftlichen und sozialen Einsatz auch bei den örtlichen Vereinen aus. Mit dem Tod von Rolf Ziegenbruch verliert der DEHOGA nicht nur ein engagiertes Ehrenamt, sondern auch einen hoch geschätzten Kollegen. Als eine prägende Persönlichkeit hat er sich stets für die Belange des Gastgewerbes im Kreisverband Herford eingesetzt. Der Bezirksverband Ostwestfalen und der Kreisverband Herford sprechen der Familie ihr aufrichtiges Beileid aus und werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. 5.2016