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§§§ Aus der Rechtsstelle

Richtigstellung zum Zeitungsartikels „Vorzeitiger Ruhestand für verbeamtete Lehrer möglich“? (TA vom 24.07.2012) Herr Debes berichtet: „So regelt man unter anderem das Beamtenrecht neu, um verbeamteten Lehrern ab 60 den vorzeitigen Ruhestand zu ermöglichen. Für angestellte Lehrer gibt es eine derartige Regelung bereits, die nur per Verordnung erneu-

ert und angepasst werden soll.“ Die GEW Landesrechtsstelle macht darauf aufmerksam, dass es für angestellte Lehrer keine Regelung gibt, die ihnen den vorzeitigen Eintritt in die Rente ab dem 60. Lebensjahr ermöglicht.

Heike Kandraschow

Zuweisung und Weisungsrecht Ich bin als Erzieherin beim Freistaat Thüringen beschäftigt und wurde im Rahmen des Erprobungsmodells „Hortkommunalisierung“ bei der Stadt X eingesetzt. Wer bestimmt jetzt meinen Dienstplan und die Beschäftigungsdienststelle?

Heike Kandraschow

Beihilfezuschuss zur PKV Ich bin Beamter im Ruhestand, erhalte anteilig Pension und gleichzeitig Rente. Von der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich bislang einen geminderten Zuschuss zu den Beiträgen der privaten Krankenversicherung erhalten. Hat sich mit der Regelung der Thüringer Beihilfeverordnung (ThürBhV) hierzu seit dem 1. Juli 2012 etwas geändert?

Heike Kandraschow

thüringer zeitschrift 09/2012


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