KOMMUNAL 3-2012 (PDF; 5,2 MB)

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Kommunal: Fuhrpark & Gerätetechnik

ÖKL-Richtwerten für die Maschinenselbstkosten orientiert (vergleiche Österreichisches Kuratorium für Landtechnik und Landentwicklung). Vereinbart sollte auch werden, in welchen Intervallen die Tarife überarbeitet bzw. angepasst werden. Aufgrund solcher Regelungen ist das Risiko überschaubar und die Vorteile der wechselseitigen Hilfe überwiegen.

Organisatorische und technische Umsetzung Ergänzend zu den oben angeführten Richtlinien, sollten für eine möglichst reibungslose Umsetzung folgende Aspekte geregelt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Gerätepools muss die Anzahl der kooperierenden Gemeinden, die Intensität des Austausches etc. berücksichtigen und kann daher von den hier angebotenen Empfehlungen abweichen. 3 Zustimmung aller teilnehmenden Gemeinden – idealerweise werden bereits von Beginn an betroffene Personen (zum Beispiel Bauhofleiter) involviert. 3 Richtlinien zur Kooperation erarbeiten. Dazu zählen die Regelungen, wie die Vorgehensweise der Entlehnung und Rückgabe ist, welche Entgelte zugrunde liegen (siehe oben), wie die Verrechnung administriert (fallbezogen, monatlich, vierteljährlich etc.) wird, wer welche Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten hat, wie mit Schadensfällen umgegangen wird etc. Die Informations- und Kommunikationsflüsse sollten nicht nur den Start der Kooperation (Erstinformation), sondern auch die tägliche Praxis berücksichtigen.

Mögliche Abläufe könnten wie in oben dargestellter Grafik aussehen. Anzudenken sind auch Datenbanklösungen, die via Internet passwortgeschützt zugänglich gemacht werden. Schreib- und Leserechte sind zu definieren. Dies könnte bis zu einem elektronischen Vormerkund Ordersystem ausgebaut werden, mit Schnittstellen in die Verrechnung.

nenkreise ihre Expertise einbringen, z. B. wenn es um die Frage geht, wie die Anbindung an das Rechnungswesen erfolgen kann und was dafür an Informationen notwendig ist. 3 Information aller beteiligter Personen (Bau- und Wirtschaftshof, Rechnungswesen ...) z. B. persönlich bei einem gemeinsamen Termin, um auch das Kennenlernen der AkIdealerweise erarbeiten alle beteiligen teure sicherzustellen. Weitere InforGemeinden die Richtlinien gemeinschaftmationskanäle lich. Zudem sollten die beteiligten Personen- (schriftliche Dokumentation, Intrakreise ihre Expertise einbringen. net etc.) sind entsprechend zu nutIdealerweise erarbeiten alle bezen. Wichtige Informationen teiligen Gemeinden die Richtsind zum einen die Gründe linien gemeinschaftlich. Zudem und Erwartungen der Koopesollten die beteiligten Persoration, zum anderen die Art

Prof. (FH) MMag. Dr. Franziska Cecon ist Professorin für Public Management an der FH Oberösterreich

und Weise der Abwicklung und damit in Zusammenhang stehende Aktivitäten und Verantwortlichkeiten. 3 Zuständige Ansprechperson(en) in den teilnehmenden Gemeinden festlegen und ihre Erreichbarkeit mit den Kontaktdetails dokumentieren. Hier ist auf eine Vertreterregelung zu achten für den Fall, dass eine Person über einen längeren Zeitraum nicht vor Ort ist (Urlaub, Kur etc.). Zu entscheiden ist, ob je Gemeinde eine Person oder für alle teilnehmenden Gemeinden eine Person als Ansprechpartner fungiert. Der Aufgabenbereich kann entsprechend variieren und z. B. nur die Informationsweitergabe über die Gerätekooperation beinhalten, oder aber auch die Abwicklung umfassen bis hin zur gegebenenfalls notwendigen Aktualisierung der Daten. 3 Gerätelisten in den Gemeinden erstellen. Wie detailliert diese Informationen sein müssen, hängt unter anderem davon ab, ob und inwieweit ausgewählte Spezifikationen für den Einsatz der Gerätschaften notwendig sind. Sollte der Standort für Abholung und Rückgabe vom jeweiligen Hauptstandort, zum Beispiel Bauhof, abweichen, sollte diese Information ersichtlich sein. Wird der Tausch entgeltlich durchgeführt, sollten entsprechende Verrechnungspreise hinterlegt sein. Wichtig ist, dass die Tarifgestaltung gemeinsam mit allen teilnehmenden Gemeinden erfolgt, wie bereits angesprochen. 3 Um die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten sicherzustellen, sollte ebenfalls eine Ansprechperson nominiert werden. Wie die Kooperation technisch umgesetzt wird, ist in Abhängigkeit der Möglichkeiten und der Intensität des Gerätetausches zu entscheiden. Prämissen für die Ausgestaltung sollten die einfache Handhabung für die Kooperationsteilnehmer einerseits und eine notwendige, aussagekräftige Information und Dokumentation andererseits sein. Die einfachste Lösung ist eine


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