Kommunal 2/2019

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BILDUNG

POLITIK & RECHT

Sollten für die Gemeinden keine Zuschüsse für bestehendes Betreuungspersonal mehr bereitgestellt werden, dann wären sie gezwungen, die Betreuungsbeiträge für Eltern massiv zu erhöhen.

zurückfahren können/dürfen, ist eine rein rechtstheoretische Frage, denn allein politisch ist es kaum durchzusetzen. Sollten aber Gemeinden ohnehin keine andere Wahl haben, als tatsächlich die Betreuungsbeiträge deutlich zu erhöhen, käme das infolge von Abmeldungen bzw. mangels Anmeldungen der Kinder zur ganztägigen Betreuung ohnedies auf dasselbe hinaus.

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Letztlich geht es beim Ausbau ganztägiger Schulangebote um die Schaffung der Möglichkeit, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Diese Vereinbarkeit ist aber nicht gegeben, wenn durch hohe Betreuungsbeiträge am Ende eines Tages der Anreiz verloren geht, dass beide Elternteile einer Vollbeschäftigung nachgehen. Alternativen zu deutlichen Erhöhungen der Betreuungsbeiträge haben die Gemeinden nicht. Aus dem allgemeinen Budget lässt sich diese Finanzierungslücke kaum schließen. Geradezu unmöglich erscheint dieser Weg vor allem im ländlichen Raum bzw. überall dort, wo es wenige Betreuungsgruppen gibt. Denn dort, wo es selbst bei (mühsamer) Zusammenfassung mehrerer Schulstandorte (oder Arten) nur wenige Betreuungsgruppen gibt, sind die Kosten pro Schüler besonders hoch. Wenige Betreuungsgruppen bedeuten auch wenig Spielraum und Manövriermasse: Eine Zusammenlegung von Gruppen an Randzeiten ist schlicht nicht machbar, die Organisation der Bereitstellung von Ersatzpersonal im Krankheitsfall ungleich schwieriger usw. Inwieweit Gemeinden mangels Finanzierbarkeit bestehende ganztägige Schulangebote

Eine Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes steht noch aus, weiterhin offen ist, in welchem Ausmaß sich die Zuschüsse bewegen.“

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Dauerhafte Finanzierung erforderlich. Vertrauenerweckend ist diese Situation für niemanden, weder für Eltern, für Kinder, noch für das Betreuungspersonal und schon gar nicht für Gemeinden, gleich ob sie in der Vergangenheit ausgebaut haben oder zukünftig ausbauen wollten. Im Juli letzten Jahres wurde im Ministerrat ein Beschluss gefasst, der eine Novelle dahingehend vorsieht, dass auch Gemeinden Personalkostenzuschüsse aus dem Bildungsinvestitionsgesetz erhalten sollen, die aufgrund der Art. 15a B-VG-Vereinbarung in der Vergangenheit ganztägige Schulangebote geschaffen bzw. ausgebaut haben. Die Novelle des Bildungsinvestitionsgesetzes steht noch aus, weiterhin offen ist, in welchem Ausmaß sich die Zuschüsse bewegen und in welchen zurückliegenden Zeiträumen Ausbaumaßnahmen ergriffen worden sein müssen, damit Gemeinden auch zukünftig Mittel für das Betreuungs- bzw. Freizeitpersonal erhalten. Nachdem die Zeit drängt, sollte rasch eine Lösung gefunden werden. Allein der Planungssicherheit und der Intention ganztägiger Schulangebote wegen sollten alle Gemeinden, die bislang investiert haben, Personalkostenzuschüsse erhalten. Vordergründig ist eine tragfähige (Übergangs-)Lösung bis zum Ende der laufenden FAG-Periode bzw. bis zum Ende des Schuljahres 2021/22 notwendig. Eine abschließende und dauerhafte Lösung inklusive der Frage der Zuständigkeit für die Bereitstellung des Betreuungspersonals könnte und sollte hernach im Rahmen des neuen Finanzausgleichs ab 2022 erzielt werden. KOMMUNAL 02/2019 // 37


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