Kommunal 12/2019

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GEMEINDEFINANZEN

THEMA

GEMEINDEFINANZEN: FORDERUNGEN ZEIGEN WEGE AUS DEM FINANZ-DILEMMA

SOLIDARISIERUNG BEIM FINANZAUSGLEICH IST DRINGEND NÖTIG

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Der „Graue Finanzausgleich“, also die Überwälzung neuer Aufgaben ohne entsprechende Mittel, ist seit Jahren der Grund, warum die Gemeindefinanzen – auch wenn die Einnahmen steigen – nicht so rosig aussehen. Der Gemeindebund hat dazu einige Vorschläge und Forderungen formuliert.

A

us gutem Grund fordert der Gemeindebund schon länger eine Weiterentwicklung oder besser eine Solidarisierung des Finanzausgleichs. Vor allem aufgrund der desaströsen Folgen für den ländlichen Raum haben die Finanzausgleichspartner 2017 von der sogenannten aufgabenorientierten Verteilung bestehender Gemeindeertragsanteile über statistische Angebots- bzw. Leistungsindikatoren Abstand genommen. Im Rahmen der Verhandlungen zum Finanzausgleich ab 2022 sollte angesichts dessen, dass die Gemeindeebene die Finanzierung einer Vielzahl von überaus dynamischen Ausgabenbereichen (Kindergärten, schulische Nachmittagsbetreuung, Pflege, Sozialhilfe, Gesundheitsversorgung, Personennahverkehr uvm.) zu bewältigen hat, vielmehr über eine Erhöhung des Gemeindeanteils an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben (derzeit 11,849 Prozent) nachgedacht werden. Darüber hinaus bedarf es einiger punktueller Änderungen, um Ungerechtigkeiten entgegenzuwirken und den Finanzausgleich solidarischer zu machen: So etwa eine deutliche Erhöhung der Strukturfondsmittel für finanzschwache und abwanderungsbetroffene Gemeinden sowie eine Stärkung der ÖPNV-Finanzzuweisung, um endlich nennenswerte Mittel für den Personennahverkehr auch in den ländlichen Raum zu bringen. Um den Breitbandausbau flächendeckend zu ermöglichen, bedarf es jährlicher zweckgebundener Mittel von mindestens 200 Millionen Euro, die

über eine Fondslösung verfügbar gemacht werden könnten. Aus Gründen der Solidarität mit besonders betroffenen Gemeinden sollte auch eine Aufstockung der aktuellen Zweckzuschussmittel für Maßnahmen an Eisenbahnkreuzungen ins Auge gefasst werden. Mehr Kostenbewusstsein der gesetzgebenden Ebenen: Durch die Zuweisung neuer oder die Verlagerung bestehender Aufgaben ohne ausreichende und langfristige finanzielle Abgeltung entstehen den Gemeinden per Bundes- oder Landesrecht immer höhere Ausgaben. Dieser sogenannte „graue Finanzausgleich“ tritt darüber hinaus auch dann auf, wenn Qualitätsstandards bei der Aufgabenerfüllung erhöht oder Steuereinnahmen der Gemeinden vermindert werden. Dementsprechend wird gefordert, dass die gesetzgebenden Ebenen bei der wirkungsorientierten Folgenabschätzung (WFA) künftig nicht nur penibel die Auswirkungen auf die Bundesebene, sondern auch auf die Gemeindeebene bedenken und in den Gesetzesentwürfen darstellen. Selbiges muss für Verordnungsentwürfe gelten, wo darüber hinaus endlich damit begonnen werden muss, das Begutachtungsverfahren analog zu www.parlament.gv.at transparent zu machen, indem sowohl die Entwürfe als auch die Stellungnahmen zeitnah auf der Website des betreffenden Ressorts veröffentlicht werden. Das Kontrollinstrument Konsultationsmechanismus ist zu stärken und die Gemeindebünde sind frühzeitig in alle gemeinderelevanten ReformKOMMUNAL 12/2019 // 19


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