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Streuen und Räumen

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Notdienste

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Streuen und Räumen: Sicher durch den Winter

Damit auch bei Eisglätte und Schneefall alle sicher durch den Winter kommen, müssen Gemeinde und Bürger*innen zusammenhelfen. Die Gemeinde leistet den Winterdienst auf den Straßen, soweit für diese nicht der Landkreis zuständig ist. Sie als Anlieger sind verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück und die Zugänge zu Ihrem Haus von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit Splitt zu bestreuen.

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Die Räum- und Streupflicht gilt in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall oder bei Glatteis in der Nacht müssen alle auch außerhalb dieser Zeiten und eventuell mehrmals am Tag räumen oder streuen. Damit von Kinderwagen bis Rollator alle eine Chance zum Durchkommen haben, sind die Gehwege in einer Breite von mindestens einem Meter, im Idealfall sogar 1,50 Meter vom Schnee zu befreien. Schneefräsen können aus Lärmschutzgründen nur von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr zum Einsatz kommen.

Detailliert geregelt sind diese Pflichten in der „Verordnung über die Reinhaltung und Reini-

gung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“. Diese finden Sie auf der Gemeinde-Website unter dem Menüpunkt „Satzungen & Verordnungen“.

Umweltfreundlich streuen

Aus Gründen des Umweltschutzes ist es grundsätzlich verboten, mit Salz oder anderen auftauenden Stoffen zu streuen. Erlaubt ist Tausalz nur in Ausnahmefällen, z.B. bei Eisregen, oder an besonders gefährlichen Stellen, wie z.B. Treppen oder starken Steigungen. Als umweltfreundliche Stoffe verringern folgende abstumpfende Stoffe die Rutschgefahr: Splitt, Granulat, Sand, Kalkstein, Asche, Ton oder Holzspäne. Splitt können Sie auch in haushaltsüblichen Mengen aus den Splittkisten der Gemeinde entnehmen. Eine Auflistung der Standorte ist auf der Gemeinde-Website zu finden.

Winterdienst der Gemeinde

Der Räum- und Streudienst der Gemeinde räumt die Gemeindestraßen nach einer festgelegten Priorität. Ab etwa 4 Uhr werden zunächst die verkehrswichtigen Straßen und Stellen geräumt – bei anhaltendem Schneefall eventuell auch mehrmals, bevor Nebenstraßen befahren werden. Dabei leistet die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn freiwillig mehr als die gesetzlichen Standards vorgeben. Im Sinne der Bürger*innen werden im Rahmen der wirtschaftlichen Leistbarkeit auch Nebenstraßen und Teile der Gehwege in der Gemeinde geräumt.

gmv (Foto: Claus Schunk)

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