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Krautgarten 2023

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Jetzt anmelden: Krautgarten 2023

In den zwei Krautgärten in Höhenkirchen und Siegertsbrunn können Interessierte ihr eigenes Gemüse pflanzen, pflegen und ernten. Die Gemeinde stellt insgesamt 80 Parzellen von je 50 qm Größe für den Anbau von Gemüse, Salat, Kräutern und Blumen zur Verfügung. Für ein geringes Nutzungsentgelt von 50 Euro erhalten die Krautgartler*innen das Nutzungsrecht für jeweils eine Gartensaison. Die Flächen müssen selbst umgegraben, gepflegt und von Unkraut freigehalten werden; auch Gartengeräte und Werkzeug sind selbst mitzubringen.

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Anmeldung und Vergabe

Für die Saison 2023 sind einzelne Parzellen freigeworden, diese vergibt die Gemeinde per Losverfahren. Interessierte können sich ab sofort bis zum 15. Februar 2023 für die Teilnahme an der nicht-öffentlichen Verlosung anmelden. Bitte nutzen Sie dazu unser neu eingerichtetes Online-Formular unter: www.hoehenkirchen-siegertsbrunn.de/krautgarten. Wir weisen darauf hin, dass Anmeldungen nach der Frist nicht mehr berücksichtigt werden können. Da wir nur wenige Parzellen neu vergeben können, findet in diesem Jahr keine öffentliche Verlosung statt. Sie erhalten aber nach der Verlosung auf jeden Fall Nachricht, ob Ihnen eine Parzelle zugeteilt werden konnte oder nicht. Auch die Teilung von Parzellen ist möglich – wenn Sie sich eine Parzelle teilen möchten, können Sie uns das ebenfalls über das Formular melden. Sie haben schon einen Krautgarten, möchten diesen weiternutzen und haben sich dazu bereits im Rathaus zurückgemeldet? Dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen, eine erneute Anmeldung über das Online-Formular ist NICHT notwendig.

Achtung: Neues Nutzungsgeld und geändertes Zahlungsverfahren!

Für die Flächenpacht sowie für das zur Verfügung gestellte Gießwasser, die Entsorgung der Grünabfälle, Pflege der Außenflächen und weiteres erhebt die Gemeinde ein jährliches Nutzungsentgelt. Dieses Nutzungsgeld wird ab der Gartensaison 2023 auf 50 Euro pro Jahr und Parzelle erhöht. Bitte beachten Sie auch das neue Zahlungsverfahren: Das Nutzungsgeld wird nicht mehr per Vorkasse fällig, sondern Sie bezahlen erst, wenn Sie eine schriftliche Zahlungsaufforderung von uns erhalten. Diese erhalten Sie zusammen mit der Nutzungsvereinbarung, nachdem alle Parzellen zugeteilt wurden.

Krautgarten-Regeln

Für die Nutzung der Krautgärten gelten unter anderem folgende Regeln: - Krautgarten-Nutzer*innen graben ihre Parzelle selbst um und bringen ihr Werkzeug und ihre Gartengeräte selbst mit. Die Geräte sind über den Winter mitzunehmen und

NICHT auf den Parzellen zu lagern.

- Die Flächen sind nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften, der Einsatz von Mineraldüngern oder chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (Schneckenkorn etc.) ist nicht erlaubt. Ein Zuwiderhandeln zieht die fristlose Kündigung der Nutzungsvereinbarung ohne Rückerstattung des Nutzungsentgelts nach sich.

- Die Parzellenflächen sind jeweils ca. 50 qm groß, bitte halten Sie sich beim Garteln an die Ihnen zugewiesene Fläche. Über die Parzelle hinausreichende Bewirtschaftung muss zurückgebaut werden.

- Auf den Parzellen dürfen kleine Wasserfässer mit Deckel sowie kleine Sitzmöbel aufgestellt werden. Sämtliche Gerätschaften,

Kleinmöbel usw. sind auf der eigenen Parzelle (50 qm) aufzubewahren. Die Errichtung von Bauten ist nicht zulässig.

- Die Außenflächen rund um die Parzellen sind von Pflanzen, Gartengerät und Mobiliar frei zu halten.

Allen Krautgartler*innen wünschen wir schon jetzt eine erfolgreiche Gartensaison! Text und Foto: gmv

Dienstag – Freitag täglich wechselnde Mittagsgerichte von 11:30 – 14:30 Uhr Wählen Sie dazu entweder einen Salat oder Espresso.

7,50€ 8,50€ 9,50€

Für alle Feierlichkeiten jeglicher Art bitten wir euch:

Schaut auf unsere Homepage oder meldet euch, wir schicken dann unsere tolle Menükarte.

Euer Wirt Fritzi und sein Team freuen sich Euch bei uns begrüßen zu dürfen. Öffnungszeiten Montag geschlossen Dienstag – Samstag 10 – 15 Uhr und 17 – 23.30 Uhr Sonn- und Feiertag 9 – 23.30 Uhr, durchgehend warme Küche

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