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Infos Gemeindekasse
Gemeindekasse Höhenkirchen-Siegertsbrunn Bitte denken Sie an den Zahlungstermin! Gewerbe- und Grundsteuer, Wassergebühren-Abschlag
Öffentliche Zahlungsaufforderung: Am 17. Februar 2021 werden folgende Gebühren und Abgaben fällig: - Gewerbesteuer-Vorauszahlung 1. Quartal 2021 - Grundsteuer 1. Quartal 2021 - Wassergebühren-Abschlag 1. Abschlag 2021
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Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschriftverfahren erledigen zu lassen. Die Vorteile des Bankeinzugs durch die Gemeinde sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Bankkonto belastet. • Sie versäumen keinen Zahlungstermin und ersparen sich dadurch zusätzliche Mahngebühren und Säumniszuschläge/Verzugszinsen. • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zur Bank. • Der papierlose Zahlungsverkehr ist nicht nur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend. • Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu überweisen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck die PK-Nummer an.
Bankinstitute:
- KSK München-Starnberg-Ebersberg
DE94 7025 0150 0100 7573 01 - meine Volksbank Raiffeisenbank eG
DE16 7116 0000 0100 0204 43 - Postbank München
DE04 7001 0080 0019 9698 01
Bareinzahlungen bei der Gemeindekasse sind nur ausnahmsweise möglich.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einhaltung der Zahlungstermine. Ihre Gemeindekasse
Alle bisher erteilten und nicht geänderten Hundesteuerbescheide beinhalten auch eine Zahlungsaufforderung für die nächsten Jahre.
Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn vom 02.05.2019 beträgt die jährliche Hundesteuer (vorbehaltlich einer Erhöhung) für jeden Hund 60 Euro außer für Kampfhunde gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 (GVBl. S. 268) in der Fassung vom 01.11.2002 (GVBl. S. 513, 583) a. G. Art. 37 Abs.1 Satz 2 des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) 600 Euro.
Den Bürgerinnen und Bürgern, die der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine Einzugsermächtigung bzw. ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird der Steuerbetrag zum 17.02.2021 abgebucht. Außerdem besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu überweisen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweck die PK-Nummer an.
Bankinstitute:
- KSK München-Starnberg-Ebersberg
DE94 7025 0150 0100 7573 01 - meine Volksbank Raiffeisenbank eG
DE16 7116 0000 0100 0204 43 - Postbank München
DE04 7001 0080 0019 9698 01 Das bei der Anmeldung ausgehändigte Hundezeichen hat solange Gültigkeit, wie der Hund in der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn gehalten wird und die Hundesteuer bezahlt ist. Wir weisen darauf hin, dass alle Hundehalter verpflichtet sind, jeden über 4 Monate alten Hund bei der Gemeinde anzumelden.
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Gemeindeverwaltung.
Ihre Gemeindekasse
