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Landratsamt München

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Leonhardi-Ensemble

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Landkreis München Landkreis initiiert Corona Nothilfe

Mit Spendengeldern soll Menschen unbürokratisch geholfen werden, die durch die Coronakrise in Not geraten sind Je länger die Pandemie andauert, desto mehr Menschen geraten in Not – auch im Landkreis München. Unternehmen schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit, Mini-Jobverträge werden kurzerhand gekündigt, die Aussichten auf eine neue Arbeitsstelle sind gering. Vielen Menschen sind mittlerweile in existenziellen Schwierigkeiten, auch wenn Bund und Freistaat zur Abhilfe zahlreiche Gesetzesänderungen und Hilfsprogramme auf den Weg gebracht haben. Sowohl bei den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände als auch bei Tischen und Tafeln ist ein deutlich gestiegener Unterstützungsbedarf spürbar.

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Kooperation mit Wohlfahrtsverbänden

Dass auch der Landkreis seinen Bürgerinnen und Bürgern Hilfe anbieten will, darin waren sich am Montag sämtliche Mitglieder des Kreisausschusses einig. Nachdem eine unmittelbare finanzielle Hilfe durch den Kreishaushalt aus rechtlichen Gründen aber nicht möglich ist, wurde die Idee eines spendenfinanzierten Nothilfefonds geboren. Der Fördertopf, der sich aus Zuwendungen von Privatpersonen und Firmen speisen soll, die von der Corona-Pandemie nicht oder nicht so stark in Mitleidenschaft gezogen worden sind, soll von den Wohlfahrtsverbänden und Nachbarschaftshilfen verwaltet und bewirtschaftet werden. Diese können unbürokratisch Hilfe leisten, beispielsweise durch Sachspenden, Begleichung unaufschiebbarer Zahlungen wie ausstehender Wohnnebenkosten, die zu einer Kündigung führen könnten, oder Lebensmittelspenden. Das Landratsamt unterstützt die Wohlfahrtsverbände bei der Bewerbung des Spendenfonds.

„Manchmal ist es schwieriger als gedacht, konkrete, vor allem finanzielle Hilfe zu leisten“, kommentiert Landrat Christoph Göbel die Darstellung der Rechtslage. Umso zufriedener zeigt sich der Landrat über die am Ende gefundene Lösung. „Mit dem spendenbasierten Nothilfefonds können wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Landkreis in Zusammenwirken mit Wohlfahrtsverbänden und Nachbarschaftshilfen unbürokratisch und vergleichsweise kurzfristig ganz konkrete Hilfsangebote machen – Unterstützung, die schnell und an der richtigen Stelle ankommt.“

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Landkreis München Mit dem Dolmetscher zur Impfung

Kosten für Gebärdensprachdolmetscher und Taubblinden-Assistenten werden vom Landratsamt erstattet

Um im Aufklärungsgespräch vor der CoronaImpfung alle gesundheitlichen Fragen klären zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden Bürgerinnen und Bürger zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die für die Corona-Impfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer TaubblindenAssistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbstständig zu organisieren. Zur Kostenübernahme kann die Rechnung kann an folgende Adresse gestellt werden: Landratsamt München Ref. 3.2 Corona-Rechnungen Postfach 90 07 51 81507 München

Hintergrund

Die Kosten für Gebärdendolmetscher zählen nach Mitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zu den Impfkosten bzw. den Kosten für den Betrieb der Impfzentren gemäß der Coronavirus-Impfverordnung und können deshalb nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Den Kreisverwaltungsbehörden werden diese Kosten im notwendigen Umfang über die Impfzentrenkostenerstattungsrichtlinie vom Freistaat Bayern erstattet.

Wer sich vorab über die Abläufe im Impfzentrum informieren möchte, findet dazu unter www.stmgp.bayern.de/gebaerdensprache einen Film in Gebärdensprache. Gehörlose können die Coronavirus-Hotline per Fax unter 09131 6808-2202 kontaktieren.

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