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Kurz notiert
Sanierung der Mehrzweckhalle
In der Gemeinderats- wie auch in der Bau- und Liegenschaftsausschusssitzung im Februar und März sind Planungsleistungen für die Sanierung der Mehrzweckhalle vergeben worden. Die Beschlüsse sind einstimmig gefallen. Beauftragt wurden ein Architekturbüro, ein Ingenieurbüro für Heizung, Lüftung und Sanitär sowie Elektro- und ein Tragwerksplaner. Die beauftragte Summe setzt sich aus den wirtschaftlichsten Angeboten zusammen und beträgt etwa 800.000 Euro brutto. Die Vergaben liegen alle im Kostenplan.
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Erlass der Schulessensgebühren
Da es bis auf die fixen Personalkosten keine Ausgaben für das Schulessen gegeben hat und somit auch keine Einnahmen durch die Zahlungen der Eltern gerechtfertigt sind, wird das Schulessensgeld für den Monat Januar erlassen und im Februar nur für die Kinder berechnet, die in der Notbetreuung anwesend gewesen sind. Durch die Pandemie-bedingten Ausfälle und das damit einhergehende HomeSchooling ist eine Präsenzbeschulung nicht möglich gewesen und somit auch die Ausgabe von Mittagessen entfallen. Diesem Vorgehen, dem eine dringliche Anordnung der Ersten Bürgermeisterin vorausgegangen ist, hat der Gemeinderat einstimmig entsprochen.
Erweiterung der Großtagespflege „Villa Glückskind“
Mit einem ebenfalls einstimmigen Beschluss hat der Gemeinderat die Erweiterung um eine Gruppe der Kinderbetreuungseinrichtung „Villa Glückskind“ befürwortet. Diese Gruppe, die in der Bahnhofstraße (ehemalige Fahrschule und Kosmetikstudio) gegenüber dem Seniorenzentrum ihren Platz finden wird, kann zehn Kinder aufnehmen. Der Träger überzeugt mit dem vorhandenen pädagogischen Personal. Der Nachteil für die Eltern ist die fehlende Kostenübernahme seitens der staatlichen Stellen. Denn diese Art der Betreuung wird für Kinder zwischen drei und sechs Jahren nicht bezuschusst. Die zweite Gruppe der „Villa Glückskind“ wird in den ehemaligen Gewerberäumen in der Bahnhofstraße 7 untergebracht, die Kosten für den Umbau sowie die Miete zzgl. Nebenkosten werden wie bei allen Einrichtungen von der Gemeinde getragen.
Ermäßigung der Betreuungsgebühren
Für Eltern, deren Einkommen unter 35.000 Euro bzw. unter 55.000 Euro brutto liegt, kann auf Antrag die Gebühr für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung durch ihr Kind bzw. ihrer Kinder reduziert werden. Der Haupt-, Sozial- Werk- und Finanzausschuss hat jetzt beschlossen, dass dies nicht mehr nur für Kinder in Kindergärten und Kinderkrippen gilt, sondern für alle Kinderbetreuungseinrichtungen, die nach dem BayKiBiG gefördert werden. Damit sind auch Großtagespflegen und der Hort inbegriffen. Dieser Änderung stimmte der Ausschuss zu. gmv