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Vorwort des Ersten Bürgermeisters
Liebe Mitbürgerinnen und liebe Mitbürger!
Das Thema Energieversorgung beschäftigt uns landauf-landab. In Berlin werden Pakete geschnürt, die uns entlasten und beruhigen sollen, gleichzeitig steigen die Benzin-, Gas- und Ölpreise tagtäglich, um sich dann von einem Tag auf den anderen wieder sichtbar zu entspannen. Verrückte Welt.
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Auch wir in der Gemeindeverwaltung und im Gemeinderat beschäftigen uns mit den Bundesvorgaben (Raumtemperaturabsenkung und Außenbeleuchtung) und den Möglichkeiten zum Energiesparen in allen Bereichen (sowohl beim Strombedarf als auch beim Heizen). Zudem hat der Gemeinderat versucht, den Bedarf von regenerativen Energiequellen abzuschätzen. Nach dem Ausstieg aus der ARGE für Windkraft im Hofoldinger Forst muss jetzt der zukünftige Flächenbedarf für Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen durch Bauleitplanung im benötigten Umfang ermöglicht werden. Anlass waren konkrete Anfragen von mehreren Investoren, die – teils, ohne die Eigentümer der Grundstücke zu informieren - an die Gemeinde herangetreten sind. Uns ist wichtig, dass diese Freiflächenanlagen zum einen mit dem Landschaftsbild verträglich sind, zum anderen aber auch der Landwirtschaft nur so viele Flächen entziehen, dass die Nahrungsproduktion noch ausreichend gedeckt ist. Denn Tatsache ist, die Pachtgebühren sind für die PV-Freiflächenanlagen höher als die für Biogasproduktion und um ein Vielfaches höher als für die Nahrungsmittelproduktion wie Getreideanbau. Wenn für die Nahrungsproduktion weniger Fläche zur Verfügung steht, wird es hier auch zur Verknappung kommen, so dass auch hier gefährliche Abhängigkeiten entstehen können und der Preisanstieg vorhersehbar ist.
Es sollte also möglichst keine Flächenkonkurrenz entstehen, wie es schon mit der Biogasproduktion (Maisfelder mit intensivster BodenInanspruchnahme!) denkwürdige Erfahrungen gibt. Der Gemeinderat musste daher im Vorfeld entsprechende Abwägungen machen, unter welchen Rahmenbedingen sich zwar schnell regenerativ Energie gewinnen lässt, aber sowohl Landwirtschaft, Landschaftsbild und Anwohner verträglich in Einklang bringen lassen. Klar war, dass in jedem Fall eine ausreichende Eingrünung aller Energiefelder hin zur offenen Landschaft mit ausreichend Eingrünung von 5 m Mindesttiefe sowie 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben wird. Grundsätzlich ausgeschlossen sind auch Flächen, die näher als 50 Meter an geschlossener Siedlung liegen. Die Gemeinde muss eine kurze bis mittelfristige Bauentwicklung in jedem Fall freihalten. Ausgenommen von dieser Vorgabe von 50 m Mindestabstand ist Wohnnutzung im Außenbereich (wie landwirtschaftlichen Anwesen) und an sogenannten „Fingern“ (wenige Häuser, die aus der ge-
schlossenen Baulinie hinausragen) mit nur 20 m Mindestabstand zur Eingrünung, obwohl es dies im Innenbereich auf Wohndächern nicht gibt. Im Außenbereich sind Abstände zu Wohnnutzung und zum Wald mit 20 Metern sinnvoll, um eine Verschattung und Windwurfgefahr zu vermeiden und auch den Jäger einen ausreichenden Freiraum einzuräumen. Hingegen gibt es in direkter Nachbarschaft zu einem Gewerbegebiet keinen Mindestabstand, um kurze Wege als Direktversorgung mit Strom zum Gewerbe zu ermöglichen. Kurze Wege ins Mittel- und Hochspannungsnetz sind wirtschaftlich und technisch sinnvoll, haben weniger Leitungsverluste und Kosten. Zudem können große PV-Felder mit entsprechender Leistung oft nur verteilt auf verschiedene Knotenpunkte überhaupt eingespeist werden, diese Punkte müssen bei der Planung mit dem Netzbetreiber früh genug abgestimmt werden.
In Bezug auf landwirtschaftliche Güte der Böden auf den verschiedenen Flächen kann man feststellen, dass in unserer Gemeinde relativ gleichmäßig nur mittlere Qualitäten vorhanden sind, so dass keine bestimmten Bereiche bevorzugt oder ausgeschlossen werden müssen. Hierbei wurde im Rat sehr kontrovers diskutiert, hinsichtlich wieviel Flächen ausgewiesen werden müssen, welche Abstände abgefordert werden können oder müssen, aber auch, ob mögliche Lärmemissionen bei Regen, Windverwehungen oder lokale Hitzeentwicklungen zu befürchten sind. So kann ein Regenschauer auf die Module durchaus Lärm erzeugen, das wäre aber auch der Fall, wenn der Nachbar eine PV-Anlage auf dem Dach hat. Neben der qualitativen und quantitativ ausreichenden Begrünung um die aufgeständerten Module ist eine landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Flächen unter und neben den Modulen mit Gänsen, Schafen und Hühnern ebenso erwünscht wie eine mögliche Bürgerbeteiligung bei der Wertschöpfung oder beim günstigen Bürgerstrom.
Interessant war, dass die Investoren schon mit fertigen Konzepten aufgetreten sind, die in kurzer Zeit umsetzbar wären. So haben einige keinen Mangel an Modulen oder sonstigen Baustoffen, da die Unternehmen vorgesorgt haben. Zudem ist wünschenswert, dass alle unverschatteten Häuser ihre Dachflächen ausreichend mit PV-Anlage bestücken und unsere steigenden Sonnenstunden nutzen, auch wenn es immer mal wieder Materialmangel gibt. Und tatsächlich würde uns die Ausbeute der privaten PV-Anlagen nicht reichen, um den Energiebedarf der Gemeinde zu decken. Die Gemeinde Brunnthal hat im Jahr 2019 einen Strombedarf von 40.600 MWh gehabt, davon sind 4.900 MWh aus privaten und öffentlichen Dach-PV-Anlagen, z.B. der Feuerwehrgerätehäuser, Gasthof Brunnthal und Reithallen, eingespeist worden. In Zukunft werden wir aber noch mehr Strom benötigen, denn sowohl die Mobilität, als auch die Wärmerzeugung wird mehr „verstromt“ durch E-Autos bzw. Wärmepumpen. Um diesen kompletten Energiebedarf über Freiflächen-PV-Anlagen zu decken, müssten wir 68 Hektar ausweisen. Da aber PV-Anlagen die meiste Ausbeute im Sommer und nur tagsüber liefern, müssen wir regenerativ auch die „schlechten“ Sonnenzeiten und die Nachtzeiten hinsichtlich Speicherung abdecken. Hier kommen die Windkraftanlagen ins Spiel. Diese sind, was den Geländeverbrauch angeht, wesentlich effektiver. Für ein Windrad wird nur etwa eine 3.000 qm große Waldfläche verbraucht und bis zu 10.000 MWh im Jahr erzeugt.
Der Gemeinderat hat jetzt also beschlossen, in einem ersten Schritt 45 Hektar auszuweisen,
um dort Freiflächen-PV-Anlagen aufbauen zu lassen. Das entspricht einem Geländeaufwand für die Erzeugung von 58% des Jahresstrombedarfes unserer Gemeinde, gemessen am Verbrauch von 2019. Das Verfahren für die Ausweisung von Freiflächen-PV-Anlagen ist allerdings ebenso langwierig wie ein ganz normales Bauleitverfahren mit öffentlicher Beteiligung und Anhörung der Bürger und Behörden. Unsere Verwaltung hat bisher im Jahr etwa zwei Bauleitverfahren personell gestemmt, sodass wir die Anfragen bündeln müssen und z.B. Vorgaben machen, die die Größe der Freifläche betreffen. So sind Anfragen unter 1,5 Hektar zunächst ausgeschlossen.
Die Bundesregierung hat in den Sommerpaketen die Energieversorgung im Rechtssinn als sehr hohes öffentliches Interesse eingestuft, bei dem auch der Natur- und Landschaftsschutz eher nachrangig gewichtet wird, um die unabhängige Energieversorgung voranzutreiben, was auch den Einsatz von Windrädern im Hofoldinger Forst wieder verstärkt in den Fokus rückt. Auch ein Energiethema, aber ganz anderer Art: Ab 17. Oktober haben wir ein sogenanntes Rufbus-System in unserer Gemeinde als Pilotprojekt vom Landkreis erprobt. Dieser kleine 9-Sitzer-Bus soll insbesondere die Verbindung nach Sauerlach zur S-Bahn stärken. Über eine App oder Telefonanruf kann man diesen Bus zu sich in die Nähe – also auch in Wohngebiete und nicht mehr nur an die bisherigen Bushaltestellen – rufen. Sie werden in den nächsten Tagen sicher die Flex-BusTafeln an einigen Straßenlaternen entdecken, die auf diesen neuen Service hinweisen und auch als Haltestellen dienen. Der Flex-Bus fährt im Tarifsystem des MVV. Lesen Sie dazu mehr auf den Seiten 34ff in dieser Ausgabe des Gemeindeblatts.
Ich wünsche Ihnen einen goldenen Oktober!
Stefan Kern, Erster Bürgermeister
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(Technischer Kundendienst)
eo.n Bayern AG 0941/28 00 33 66
(Störungsannahme)
Mariahilfplatz 17
Gaswerke München 089/15 30 16
Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117
Nachts, an Wochenenden und Feiertagen können Sie sich immer an den ärztlichen Bereitschaftsdienst wenden. Den jeweiligen Apothekennotdienst können Sie unter der Tel: 0800/0022833 aus dem Festnetz, Tel: 22833 vom Handy erfragen.
Bei lebensbedrohlichen Erkrankungen ist weiterhin die Rettungsleitstelle 112
zuständig (Notarzt, Hubschrauber)
Zahnärztlicher Notfalldienst 089/723 30 93
Ab sofort erhält die Gemeinde Brunnthal von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern keine Listen oder Änderungen, der zum Notdienst und Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte für München Stadt und Land. Wir wurden deshalb gebeten, Sie auf die Internetseite www.notdienst-zahn.de und die Notdienstnummer 089/723 30 93 zu verweisen. Dort erfahren Sie die zum Notdienst und Bereitschaftsdienst eingeteilten Zahnärzte
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