1 minute read

Winterdienst der Gemeinde Brunnthal

Liebe Bürgerinnen und Bürger, auch dieses Jahr möchten wir Sie wieder auf Ihre Räum- und Streupflicht hinweisen und auf die Sicherung der Gehbahnen rund um Ihr Grundstück. Damit der Winterdienst möglichst umfassend und ungehindert dem Schneeräumen und Streuen der Straßen nachgehen kann, bitten wir Sie Ihre Fahrzeuge nach Möglichkeit auf ihren privaten Stellplätzen bzw. in Ihren Garagen zu parken. Beim Parken auf der Straße ist zu beachten, dass für die Räumfahrzeuge eine Durchfahrtsbreite von 3 – 3,50 m freizuhalten ist. Noch ein kleiner Hinweis: Bitte pflegen Sie Ihre gute Nachbarschaft, indem Sie den Schnee auf Ihrem Grundstück, bzw. an Ihrem Straßenrand deponieren! Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis. Ihr Räumdienst

Streugutbehälter für den Winterdienst

Advertisement

Damit unsere Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet der Räum- und Streupflicht vor ihren Anwesen nachkommen können, werden wie schon in den vergangenen Jahren wieder Streugutbehälter aufgestellt.

Aus gegebenen Anlässen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Entnahme ausschließlich für das Gehwegstreuen im Rahmen des Winterdienstes erlaubt ist. Die Standorte der Streugutbehälter sind auf unserer Homepage www.brunnthal.de hinterlegt.

This article is from: