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Sozialverband VdK

Sozialverband VdK Bayern OV Höhenkirchen und Umgebung

Ausflug nach Wasserburg

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Liebe Mitglieder, nach langer Zeit können wir wieder miteinander einen Ausflug machen. Dafür ist am 28. September 2022 eine Fahrt ins mittelalterliche Wasserburg geplant. Nach einer Führung durch die schöne historische Altstadt, wollen wir gemeinsam zu Mittag essen. Die danach verbleibende Zeit kann noch zu einem Bummel oder zu einem Café-Besuch genutzt werden. Die Rückfahrt ist um ca. 16.30 Uhr Abfahrt: 10 Uhr Kosten: 20 Euro

Bitte bis spätestens 15. September 2022 verbindlich bei Frau Künzel anmelden. Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Edith Bönhardt

Manuelle Therapie Krankengymnastik Klassische Massage Manuelle Lymphdrainage Bobath für Kinder Bobath für Erwachsene Krankengymnastik am Gerät Osteopathie Kiefergelenkbehandlung (CMD) Physikalische Therapie

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Ab sofort wieder bei uns: Osteopathie

für Säuglinge, Kinder und Erwachsene mit unserem neuen erfahrenen Osteopathen

AWO-Kreisverband München-Land e.V.

Vorsorgen – Schon mit 18, nicht erst mit 80

Beim Stichwort „Patientenverfügung“, „Vorsorgevollmacht“ oder „Betreuungsverfügung“ denkt man sofort an Senior*innen, die Unterstützung brauchen. Wer mitten im Leben steht, der schiebt diese Themen vor sich her nach dem Motto: Das ist wichtig, aber nicht jetzt.

„Dabei können solche Entscheidungen von einer Stunde auf die andere brisant werden“, sagt Melanie Müller, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins des AWO Kreisverbandes München-Land e.V. Ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit kündigen sich nicht lange an, sondern können eines Tages bittere Realität sein. Mit der Folge, dass wichtige Angelegenheiten des Lebens über Nacht dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst erledigt werden können. Gut für denjenigen, der für diesen Fall rechtzeitig Vorsorge getroffen hat. „Das ist kein großer Aufwand, im Bedarfsfall aber wichtig“, sagt Melanie Müller und empfiehlt die drei wichtigsten Verfügungen:

Patientenverfügung – Sie ist Grundlage für die Behandlung, wenn ein*e Patient*in aufgrund seiner/ihrer physischen und psychischen Situation nicht mehr selbst äußern Melanie Müller, Mitarbeiterin des Betreuungsvereins des AWO Kreisverbandes MünchenLand e.V., informiert gerne auf Anfrage oder bei Veranstaltungen wie hier in Kirchheim.

kann, welche medizinischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Bei Menschen, die keine

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Verfügung haben, liegt die Entscheidung über die weitere Behandlung in den Händen der Ärzte. Melanie Müller rät, sich von einem Arzt des Vertrauens über die konkreten Folgen bestimmter medizinischer Maßnahmen oder deren Ausschluss beraten zu lassen.

Vorsorgevollmacht – In einer Vorsorgevollmacht wird schriftlich festgehalten, wer Entscheidungen treffen darf, wenn der/die Verfasser*in dazu nicht mehr in der Lage ist. Das können Familienangehörige sein, aber auch Bekannte oder Freunde. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine oder können mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigt werden. „Insbesondere für die Durchsetzung des in der Patientenverfügung dokumentierten Willens ist es sinnvoll, eine Vorsorgevollmacht zu verfassen“, sagt Melanie Müller.

Betreuungsverfügung – Unter einer Betreuung versteht man eine gesetzliche Vertretung von Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Die Aufgaben eines/r Betreuers*in umfassen u.a. die Verwaltung des Vermögens, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder die Aufenthaltsbestimmung. In der Betreuungsverfügung kann hinterlegt werden, wen sich die Person als Betreuer*in wünscht bzw. wer dies keinesfalls werden soll.

„Die Zeit, Vorsorge zu treffen, sollte man sich rechtzeitig nehmen“, appelliert AWO Mitarbeiterin Melanie Müller. „Nicht nur für Senior*innen ist das ein wichtiges Thema, sondern für jeden ab der Volljährigkeit mit dem 18. Lebensjahr. Denn ab diesem Zeitpunkt darf vor dem Gesetz KEINER mehr automatisch für den Menschen entscheiden, nicht Kinder, Eltern, Ehepartner oder Geschwister“.

Der Betreuungsverein des AWO Kreisverbandes München-Land e. V. informiert auf Anfrage und unterstützt beim Ausfüllen der Formulare. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht, die Angebote sind kostenfrei.

Mehr dazu und alle Ansprechpartner auf www. awo-kvmucl.de/sozialservice Barbara Ettl, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Für unsere Auszubildende Lailo (23 J.) suchen wir ab 1.9.2022 ein Zimmer mit Badbenutzung in Sauerlach oder Umgebung. Lailo ist sehr hilfsbereit u. ordentlich. Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie einem jungen, motivierten Menschen ins Berufsleben. Danke!

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