Impressum Ausgabe Frühlingssemester 2011 Redaktionsadresse: Redaktion N'Jus® Fachverein Jus Rämistrasse 74/66 8001 Zürich
Gehirnwäsche für Anfänger und Fortgeschrittene
njus@fvjus.ch www.fvjus.ch
Gabriel Kasper
Chefredaktorin: Florence Schmid Hast du alles recht gemacht? Dann weißt du, wer hier fröhlich lacht:
Neues aus dem 3. Teil des ZGB: Wie lautet die 2. Pers. Pl. Imperativ aktiv Präsens des Verbs «erbrechen»? 3
Wer wird bleich und bleicher, bis er stirbt (Art. 457 ZGB)? 6
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Juristische Fachbezeichnung für die Kosovaren vor ihrer Unabhängigkeit von Serbien (vgl. Art. 471 ZGB)? 4
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Layout: Bahar Büyükkavir, Olivia Sturzenegger
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Altbekanntes aus dem Strafrecht:
Lektorat: Fabio Andreotti, Florence Schmid
Art. 19 Abs. 4 StGB im Wunderland. 2
Redaktion: Fabio Andreotti, Olivier Baum, Gabriel Kasper, Judith Köppel, Pascal Meier, Florence Schmid, Moritz Schmid, Simone Ursprung
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Inserate: Fabio Andreotti relations@fvjus.ch
Art. 173-178 StGB verbieten strafbare Handlungen gegen die Rehe. Dass bitte einer den Fehler sehe! 1
Druck: Käser Druck AG Rainstrasse 2 Sellenbüren 8143 Stallikon
Staatsrecht schon gelernt? Die höchste Instanz ist kurz gesagt „begehrt“, aber ohne „t“ (Art. 188 BV). 13
Eine leicht modifizierte Kanone fördert die Verständigung zwischen denen mit Französischkenntnissen und denen ohne (Art. 70 Abs. 3 BV). 8
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Auflage: 900 Exemplare Redaktionsschluss der Herbstausgabe 2011: 14.10.2011
Bitte lass uns das Lösungswort wissen und sende es zusammen mit deiner Adresse und Telefonnummer an njus@ fvjus.ch. Unter allen Einsendenden wird ein Büchergutschein von Schulthess im Wert von CHF 100 verlost.
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