FRIZZ - Das Magazin für Darmstadt - 4 / 2021 - Ausgabe 457

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Teilhabechancengesetz: Neue Perspektiven

Darmstädter Jobcenter hilft Langzeitarbeitslosen sich ins Berufsleben zu integrieren TEXT & FOTO: JOSEPHINE ADLER

W Seit dem Inkrafttreten des sog. Teilhabechancengesetzes Anfang 2019 bieten die Jobcenter zwei neue Förderinstrumente an und schaffen damit Perspektiven für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Und so funktioniert es: Je nachdem, wie lange der Berechtigte bereits arbeitslos ist oder sich im Leistungsbezug beim Jobcenter befindet, wird der Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse gefördert (mehr dazu in der Infobox). Die neuen Fördermöglichkeiten haben aber noch mehr zu bieten. Der Beschäftigte erhält Unterstützung durch ein begleitendes Coaching, das das Arbeitsverhältnis stabilisieren soll. Wird eine Qualifizierung für das neue Aufgabengebiet benötigt, kann diese durch das Jobcenter gefördert werden. Ziel ist ein dauerhaftes und ungefördertes Beschäftigungsverhältnis. Auch in Darmstadt konnten bereits mehrere langzeitarbeitslose Menschen auf diesem Weg in Beschäftigung vermittelt werden. Einer von ihnen ist Michael G. (51). In den zehn Jahren seiner Arbeitslosigkeit hatte Michael G. mehrfach die Gelegenheit wahrgenommen, an Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) in der Grünanlagenpflege teilzunehmen. Aus gesundheitlichen Gründen war es ihm jedoch in der Vergangenheit schwergefallen, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Seit einem Jahr arbeitet Michael G. nun, gefördert über das Teilhabechancengesetz, in Teilzeit bei der Fußballabteilung der

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Sportvereinigung Eberstadt (SVE). Das Arbeitsverhältnis war auf Initiative des Jobcenters Darmstadt zustande gekommen. Als Ellen Lewis, die Integrations- und Inklusionsbeauftragte der Fußballabteilung des SVE, einen syrischen Flüchtling, der im Verein als Co-Trainer tätig ist, zu einem Termin bei seinem Jobcoach im Jobcenter begleitet, kommt man ins Gespräch über die soziale Arbeit des Vereins. In diesem Zusammenhang ist man sich schnell einig, dass sich hier auch Chancen für die Integration langzeitarbeitsloser Menschen bieten. Der zuständige Jobcoach Thorsten Beyerlein stellt daher die Fördermöglichkeiten über das Teilhabechancengesetz vor. Als der SVE die Perspektive eröffnet, über diesen Weg einem langzeitarbeitslosen Bewerber die Chance für eine Beschäftigung als Platzwart zu bieten, kam von Seiten des Jobcoach sofort Michael G. in Betracht. Mit seiner Erfahrung in der Grünanlagenpflege war er der perfekte Kandidat. Durch die Unterstützung des Jobcenters und des Vereins konnte Michael G. seine Lebenssituation verbessern: „Es ist viel schwieriger alleine den Tagesablauf zu gestalten. Durch das geregelte und strukturierte Arbeiten geht es mir gesundheitlich wesentlich besser, ich kann mich besser motivieren.” Auch der 2. Vorsitzende der Fußballabteilung des Vereins Thomas Jung, Michaels Vorgesetzter, ist begeistert wie zuverlässig und gut Michael seine Arbeit macht: „Wir haben richtig Glück mit ihm, er ist handwerklich begabt und bringt sich gut ein. Wir

sind sehr zufrieden und hoffen, dass er auch nach seinen fünf Jahren Förderung bei uns bleibt.” Im Jobcenter Darmstadt freut man sich über derart erfolgreiche Beispiele. Geschäftsführer Andreas Hoffmann betont noch einmal die Chancen, die dieses gesetzliche Fördermittel eröffnet: „Noch nie waren die Bedingungen für Kundinnen und Kunden des Jobcenters und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber so attraktiv wie im Rahmen der beiden neuen Förderinstrumente des Teilhabechancengesetzes“. Jobcenter Darmstadt Groß-Gerauer-Weg 3, Darmstadt E-Mail: jobcenter-darmstadt@jobcenter-ge.de M www.jobcenter-darmstadt.de

info.teilhabechancengesetz Voraussetzungen Leistungsbezug beim Jobcenter, ab 25 Jahren Förderung für Arbeitgeber Bei mindestens zwei Jahren Arbeitslosigkeit 1. Jahr – 75% 2. Jahr – 50% Bei mindestens sechs Jahren Leistungsbezug 1. + 2. Jahr – 100% 3. Jahr – 90% 4. Jahr – 80% 5. Jahr – 70% Besonderheiten unabhängig von Branche/Berufsgruppe, begleitendes Coaching, zunächst befristetes Arbeitsverhältnis möglich, finanzielle Förderung bei Qualifizierungsbedarf

FRIZZ MAG | #457 | APRIL 2021


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