Jahresabschluss Erläuterungen zum Konzernabschluss
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen Der beizulegende Zeitwert von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen, die länger als ein Jahr ausstehend sind, wird anhand des Barwertes künftiger Cashflows geschätzt, abgezinst zum tatsächlichen Zinssatz am Bilanzstichtag. Derivate Der beizulegende Zeitwert von Devisentermingeschäften wird grundsätzlich geschätzt, indem die Differenz zwischen vertraglichem Terminkurs und aktuellem Terminkurs für die Restlaufzeit des Geschäfts zum Marktzins und den aktuellen Wechselkursen abgezinst wird. Der beizulegende Zeitwert von Zinsswaps und kombinierten ZinsWährungsswaps wird geschätzt, durch Abzinsung der Cashflows, die sich aus den vertraglichen Zinssätzen beider Seiten des Geschäftsvorfalls ergeben, unter Berücksichtigung des aktuellen Marktzinses, den aktuellen Wechselkursen sowie des aktuellen Bonitätsratings der Gegenparteien. Finanzinstrumente, außer Derivaten Der beizulegende Zeitwert, der zwecks Erläuterungen ermittelt wird, wird anhand des Barwertes künftiger Cashflows von Tilgungen und Zinszahlungen berechnet, abgezinst zum marktgängigen Zinssatz am Bilanzstichtag. Bei Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing wird der marktgängige Zinssatz anhand vergleichbarer Leasingverhältnisse bestimmt. Der beizulegende Zeitwert der Verkaufsoption-Verbindlichkeit wird auf Grundlage einer einbezogenen Cashflow-Analyse geschätzt.
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