Fokus März/April 2012

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WIRTSCHAFT & FINANZEN

Text Gerhard Gangelberger Fotos Shutterstock

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

SICHER IST SICHER – DER WEG ZUM RECHT Jeder kann in die Situation kommen, seine Ansprüche vor Gericht durchsetzen zu müssen oder selbst auch zu Unrecht zivilrechtlich geklagt oder strafrechtlich angeklagt zu werden.

Eine Rechtsberatung vor dem Abschluss eines Vertrages kann viel Ärger und Sorgen ersparen. Dies ist in der Regel mit Kosten verbunden. Kosten für den Anwalt, für Gutachter, Sachverständige, nicht zuletzt Gerichtskosten. Viele Menschen scheuen den Weg zum Gericht zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche, da sie eben diese Kosten fürchten und bei einem gewonnen Zivilprozess bei Zahlungsunfähigkeit des Gegners ihre Anwaltskosten selbst bezahlen müssen. Eine Rechtsschutzversicherung bietet hier Abhilfe. Rechtsschutzversicherungen gibt es maßgeschneidert nach den jeweiligen Bedürfnissen für Angestellte, Arbeiter, Pensionisten, Singles, selbstständig Erwerbstätige (Freiberufler), Betriebsinhaber und Landwirte. Jede Berufsgruppe hat

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FOKUS

Anspruch darauf, die Garantien unseres Rechtsstaates auf Recht und Sicherheit ohne Rücksicht auf die Kosten der Rechtsdurchsetzung oder -verteidigung in Anspruch nehmen zu können. OBJEKTE DER RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG. Welche Lebensbereiche

bzw. welche Objekte können versichert abgesichert werden? Das Privat- und Berufsleben des Einzelnen und seiner Familie, der Betrieb von selbstständig Erwerbstätigen, das Auto sowie die Teilnahme am Verkehrsgeschehen, Haus, Wohnung und Betriebsobjekt. Je nach Bedarf gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. VERSICHERUNGSFÄHIGE RECHTSBEREICHE. Beinahe alle Rechtsbereiche kön-

nen abgesichert werden. Eine Rechts-

schutzversicherung leistet Hilfe bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, bei der Verteidigung in Strafverfahren, auch nach Einstellung oder Freispruch von Vorsatzdelikten, auch durch Diversionsmaßnahmen, bei Vertragsstreitigkeiten, mit kostenlosen Anwaltsberatungen, nötigenfalls auch über EU-Recht und im europäischen Ausland, bei Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten, bei Streitigkeiten mit der Sozialversicherung, wenn es um Rechtsprobleme rund um die Wohnung, das Haus oder ein Grundstück geht, in Schadenersatz- und Strafsachen rund ums Auto und im Straßenverkehr, bei erb- und familienrechtlichen Auseinandersetzungen, durch Mediation in arbeits- und familienrechtlichen Streitigkeiten, bei Ehescheidung und im Miet- oder Nachbarrecht. MÄRZ/APRIL 2012


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