Regierungsprogramm 2013 2018

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Steuerbetrug bekämpfen und Steuerumgehung unterbinden Ziel: Steuerbetrug effektiv bekämpfen, Gewinne sollen dort besteuert werden, wo sie von Unternehmerinnen und Unternehmern und deren Beschäftigten tatsächlich erwirtschaftet werden. Steuerumgehung, insbesondere unter Ausnützung von Steuer-Oasen (Offshore Konstruktionen) soll effektiv unterbunden werden. Österreich wird die Anstrengungen auf internationaler Ebene im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung aktiv unterstützen. Gleichzeitig wird die Österreichische Bundesregierung auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug verschärfen und nationale Lücken schließen. Herausforderungen: Nach Schätzungen der Europäischen Kommission gehen den Mitgliedsstaaten der EU jährlich bis zu eine Billion Euro an Steuereinnahmen durch Steuerbetrug und Steuerumgehung verloren. Das österreichische Steuerrecht ist im internationalen Vergleich missbrauchssicher ausgestaltet, doch sind gewisse Anpassungen an die Entwicklungen im internationalen Wirtschaftsleben auch für Österreich notwendig. Gerade im Bereich der konzerninternen Verrechnungsmethoden von immateriellen Wirtschaftsgütern (Lizenzen, Patente) sowie des globalisierten Internetbusinesses (digitale Wirtschaft) besteht derzeit ein steuerlicher Gestaltungsspielraum. Beschränkte personelle Ressourcen in der operativen Finanzverwaltung. Maßnahmen: • Steuervermeidung und Gewinnverschiebung • Gestaltungskonstruktionen in Verbindung mit aggressiver Steuerplanung durch Offshore-Konstruktionen (Niedrigsteuerländer), wie z.B. Konzernfinanzierung und Lizenzzahlungen an Tochtergesellschaften (Briefkastenfirmen) in Steueroasen, soll eingeschränkt werden und die Finanzierungszinsen bzw. Patentrechte und Lizenzgebühren sollen im Inland steuerlich nicht mehr abzugsfähig sein. • Steuerbetrug • Um Steuerbetrug effektiver bekämpfen zu können, sollen folgende Maßnahmen gesetzt werden: o Gründung eines Amtes für Betrugsbekämpfung im BMF. o Bei Geldwäschemeldungen mit Verdacht auf Steuerhinterziehung soll das Verwertungsverbot nicht mehr angewendet werden. o Informationen über Anmeldungen bei der Sozialversicherung sind der Finanzverwaltung zu übermitteln. o Glückspielvergehen haben zu einer abgabenrechtlichen Prüfung zu führen. o Im operativen Finanzverwaltungsbereich ist ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen. o Eine gemeinsame Ausbildung für die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung wird bis 2016 umgesetzt. o Einheitliche Prüfstandards werden bei der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben bis 2016 etabliert.

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