Regierungsprogramm 2013 2018

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den Risiken beteiligt werden, wobei Einlagen unter 100.000 € unberührt bleiben. Die Finanzmärkte müssen wieder vorrangig die Versorgung der Realwirtschaft mit Krediten sicherstellen. Eine Regulierung des „Schattenbankensektors“ ist dringend notwendig, um Regulierungsarbitrage zu verhindern; europäische und internationale Initiativen werden von der Bundesregierung unterstützt. Die Bundesregierung setzt sich auch weiterhin auf europäischer Ebene für eine effektive Eindämmung von Spekulationsgeschäften mit Rohstoffderivaten ein. Die Bundesregierung setzt sich für einen baldigen Abschluss der EUVerhandlungen über die Einlagensicherungsrichtlinie ein. Die Ausgestaltung des österreichischen Sicherungssystems wird im Anschluss evaluiert. Die Finanzierung soll ex ante durch die Kreditinstitute erfolgen. • Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken wird das Bankeninterventions- und –Restrukturierungsgesetz (BIRG) um den Abwicklungsteil erweitert und die Benennung der Finanzmarktaufsicht (FMA) als österreichische Abwicklungsbehörde soll geprüft werden. Die Bewerbung von Finanzprodukten muss so transparent wie möglich erfolgen, um den Konsumentinnen und Konsumenten rationale Kaufentscheidungen in Eigenverantwortung zu ermöglichen. So soll etwa die verpflichtende Angabe von Effektivverzinsungen geprüft werden. Es wird ein Rechtsanspruch auf ein Basisgirokonto auf Habenbasis geschaffen, welches vom Finanzsektor gegen einen angemessenen Kostenersatz angeboten wird. • Solvency II (Versicherungsaufsichtsrecht) wurde auf EU-Ebene beschlossen und muss bis 31.3.2015 national gesetzlich geregelt werden. In der Zwischenzeit sollen die Guidelines von European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) gelten, die auf Solvency II vorbereiten. Im Jahr 2014 werden die erforderlichen legislativen Maßnahmen zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur koordinierten Vorbereitung auf Solvency II im Rahmen der EIOPA Preparatory Guidelines in Österreich gesetzt werden. Österreich anerkennt die wichtige Rolle der Stabilitätsmechanismen auf europäischer Ebene (ESM) und des Internationalen Währungsfonds und zeigt sich auch weiterhin solidarisch mit jenen Mitgliedstaaten, die zur Bewältigung der Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise vorübergehend finanzielle Unterstützung benötigen und sich dafür zur Einhaltung strenger Konditionalität verpflichten. Die Einführung einer Finanztransaktionssteuer wird weiterhin vorangetrieben. Österreich wird sich an einer Einführung im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit beteiligen, darüber hinaus wird es die Bestrebungen zu einer möglichst weltweiten Einführung weiterführen. Laut dem Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschaftsund Währungsunion („Fiskalpakt“) muss dieser bis spätestens 2017 in die Europäischen Verträge Eingang finden. Dieser Überführung wird in Österreich eine eingehende - auch fiskalpolitische Maßnahmen betreffende - Evaluierung unter Einbindung des österreichischen Parlamentes und der Sozialpartner vorangehen. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, Zukunftsinvestitionen im Rahmen der europäischen Haushaltspolitik setzen zu können, um geringem Wirtschaftswachstum und hoher Arbeitslosigkeit entgegenwirken zu können. 105


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