Festschrift

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Chronik der Tennishalle Chronik der tennishalle zu banküblichen Konditionen aus dieser misslichen Lage zu befreien. Mit unserer Entscheidung für die Sparkasse in Schwabach hatten wir eine ausgesprochen gute Wahl getroffen. Im Jahr 2002 waren Kommunalwahlen, die uns überraschendeweise tangierten, obwohl wir als Verein ja politisch neutral sind. Trotz eines einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses sind wir zwischen die Mühlsteine von um Wählerstimmen konkurrierenden Parteien bzw. Interessengruppen geraten, es schien als würden wir richtig zermahlen. Diese Zeit war nicht angenehm und wir mussten uns fragen, sind wir noch auf einem vernünftigen und richtigen Weg? Selbst nach dem Wahltag wurde noch mit allen Mitteln versucht, die Gemeindeverwaltung an der Auszahlung des vom Gemeinderat einstimmig beschlossenen Zuschusses zu hindern bzw. der Gemeinde die Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu verbieten. Der von elf Personen ins Leben gerufene Bürgerverein Rohr forderte die Bürger schriftlich auf, mit ihrer Unterschrift ein Bürgerbegehren zu beantragen. Dabei soll darüber abgestimmt werden, ob die Gemeinde Rohr eine Ausfallbürgschaft für den TSV Rohr übernehmen darf und ob an die Grundschule in Regelsbach eine Schulturn54

halle angebaut werden soll. Auf Betreiben des Vorstandes des Bürgervereins in Gründung sollte zudem per Eilantrag Bürgermeister Herbert Bär der Vollzug eines Gemeinderatsbeschlusses zur Auszahlung des vom Gemeinderat genehmigten Zuschusses für die geplanten Sport- und Tennishallen untersagt werden. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht Ansbach wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Unser Bürgermeister hatte daraufhin eine schriftliche Bürgerinformation an alle Haushalte der Gemeinde verteilen lassen und seine Sicht dieser Thematik dargestellt. Er verwies unter anderem darauf, dass der TSV Rohr die gleiche Behandlung bei der Bezuschussung von Baumaßnahmen erhalten müsse wie dies bei anderen Sportvereinen in der Gemeinde Rohr in der Vergangenheit der Fall gewesen war. Die Ausführungen des Bürgervereins i. G. waren weit über eine berechtigte Kritik an der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit unseres Planungsvorhabens hinaus gegangen. Wir ließen daher unsere Interessen gegenüber dem Bürgerverein i. G. durch ein Nürnberger Anwaltsbüro wirksam vertreten. Dann wandten wir uns einem wichtigen Punkt in den Auflagen der Baube-


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