FINMA-Jahresbericht 2017

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Die FINMA in internationalen Standardsetzungsgremien

Die internationalen Standardsetzungsgremien waren im Berichtsjahr zwar weniger aktiv als unmittelbar nach der Finanzkrise. Die Bedeutung dieser Gremien für die Rahmenbedingungen des Schweizer Finanzplatzes ist aber nach wie vor gross. Die FINMA bringt sich darum weiterhin in zahlreichen Gremien ein.

Finanzstabilitätsrat (FSB) Die Mitarbeit im Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) erlaubt der Schweiz, sich an der Ausgestaltung der G-20-Reformagenda der Nachkrisenzeit zu beteiligen. Die FINMA arbeitet in FSB-Angelegenheiten eng mit der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) zusammen. SNB und SIF vertreten die Schweiz in der FSB-Plenarversammlung – dem Entscheidgremium des FSB – sowie in weiteren Arbeitsgruppen. Die FINMA hatte im Jahr 2017 den Vorsitz über die Resolution Steering Group inne. Sie vertritt die Schweiz im Standing Committee on Supervisory and Regulatory Cooperation und weiteren Gruppen. Die wesentlichsten FSB-Arbeiten des vergangenen Jahres umfassten die Finalisierung detaillierter Umsetzungsempfehlungen zu den im Jahr 2016 erlassenen internationalen Mindestanforderungen an die

Verlustabsorptionsfähigkeit global systemrelevanter Banken. Ebenfalls fertig gestellt wurden Empfehlungen zur Planung von Stabilisierungs- und Abwicklungsmassnahmen betreffend zentrale Gegenparteien. Da – basierend auf den Lehren aus der Finanzkrise – der ausserbörsliche Derivatehandel verstärkt zentral abgerechnet werden muss, hat die Bedeutung der Stabilität dieser Finanzmarktinfrastrukturen zugenommen. Ferner erliess der FSB Empfehlungen zur Reduktion von Stabilitätsrisiken, die vom Shadow Banking herrühren. Sie beziehen sich auf die Regulierung und Überwachung von Anlagefonds, namentlich betreffend Liquidität, Fremdfinanzierungsgrad, operationelle Risiken und Wertschriftenfinanzierungsgeschäfte. Ebenfalls im vergangenen Jahr startete der FSB ein Programm, das die Auswirkungen der nach der Finanzkrise in die Wege geleiteten G-20Reformvorhaben im Finanzmarktbereich untersucht. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) Die FINMA vertritt die Schweiz gemeinsam mit der SNB im Basel Committee on Banking Supervision (BCBS). Das vergangene Jahr stand im Zeichen der Finalisierung der Basel-III-Reformagenda, die per Ende 2017 abgeschlossen werden konnte. Insbesondere wurden die Regeln bezüglich der nach Risiko differenzierten Eigenmittelunterlegung revidiert. Hierzu wurden die Standardansätze zur Unterlegung von Kreditrisiken und operationellen Risiken überarbeitet. Der Modellansatz zur Unterlegung von Kreditrisiken erfuhr ebenfalls tiefer greifende Anpassungen, indem insbesondere engere Vorgaben für bankeigene Modellberechnungen eingeführt wurden. Bezogen auf die gesamte Eigenmittelunterlegung einer Bank wurde schliesslich festgelegt, dass diese mindestens 72,5 Prozent der Unterlegung nach Standard­ansatz betragen muss, wenn die Bank ihre Eigenmittel für Markt- oder Kreditrisiken mit Modellansätzen bestimmt. Neben der Finalisierung der BaselIII-Reformagenda befasste sich der Ausschuss unter anderem mit den Themen Cyberrisiko und Fintech.

25 FINMA | Jahresbericht 2017 Die FINMA im Überblick

Die FINMA vertritt im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) die Interessen der Schweiz in verschiedenen internationalen Gremien. Dazu gehören insbesondere der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS), die Internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichtsbehörden (IAIS), die Internationale Organisation für Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (IOSCO) sowie diverse Gruppen des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB). Diese Gremien sind wertvoll für den Erfahrungsaustausch unter Aufsichtsbehörden und dienen der Ausarbeitung internationaler Mindeststandards für die Finanzmarktregulierung und ‑aufsicht. Diese Standards bezwecken international koordinierte Vorgaben, die den Wettbewerb nicht verzerren und im Rahmen bestehender nationaler Gesetzgebungen umgesetzt werden. Die FINMA setzt sich dabei für verhältnismässige Lösungen ein, die eine dem Schweizer Finanzsektor angemessene nationale Umsetzung zulassen (Porportionalitätsprinzip).


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