FINANCIAL PLANNING Magazin IV-2018

Page 1

04 | 2018 â‚Ź 6,00

MITG LIE DE R Z EIT U NG DE R FIN A NZ PL A N E RV E R EIN E N FP U N D N FE P

Altersvorsorgeberatung: Ruhestandsplanung versus Finanzplanung von Volker Weg (S. 41)

Herausforderungen der Unternehmerfinanzund Nachfolgeplanung Matthias Karl (S. 22)

Das neue Investmentsteuergesetz 2018 Dirk Lehmann (S. 46)

Smog-Alarm als Chance Stefan Breintner (S. 50)


Impressum

Herausgeber/Verleger IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH Ebereschenallee 7 14050 Berlin Chefredakteur Thomas Abel, CFP®, CFEP® editor@financialplanningmagazin.de Autoren Hagen Stanigel Ronald Sier Michael E. Kitces Ralf Lüdeke Christoph Leichtweiß Matthias Karl Christopher Dannacker Jonathan Guyton Dr. Martin Lück Hans-Jörg Naumer Matthias Pendl Dirk Klinkenberg Thomas Abel Claus Rieger Volker Weg Andreas Pusch Dirk Lehmann Stefan Breintner Sven Putfarken

Anzeige

Redaktionsanschrift IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH Ebereschenallee 7 14050 Berlin Telefon: +49 30 98 53 54 83 Fax: +49 3212 12 07 854

Bildquellen www.shutterstock.com www.depositphotos.com

Layout | Grafik mail@jz-mediendesign.de

Risikohinweis Die im FINANCIAL PLANNING Magazin (FPM) enthaltenen Angaben und Mitteilungen sind ausschließlich zur Information bestimmt. Keine der im FPM enthaltenen Informationen begründet ein Angebot zum Verkauf oder die Werbung von Angeboten zum Kauf eines Anlageproduktes. Die IFNP Institut für Finanzund Nachfolgeplanung GmbH haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von den im FPM enthaltenen Informationen vorgenommen werden.

Druck SAXOPRINT GmbH

Nachdruck/Vervielfältigung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion gestattet.

E-Mail kontakt@financialplanningmagazin.de Anzeigen anzeigen@financialplanningmagazin.de

Abonnement Sie möchten die kommenden Ausgaben des FINANCIAL PLANNING Magazins bestellen? 4 Hefte/Jahr, Preis 20 Euro inkl. MwSt. Mehr dazu unter: www.financialplanningmagazin.de/abo Das FINANCIAL PLANNING Magazin ist die Mitgliederzeitschrift der Finanzplanervereine network financial planner e.V. (nfp) und Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. (nfep).


sehr geehrte FinanzplanerInnen, Sie halten die erste Ausgabe des Financial Planning Magazins in

Editorial den Händen. Ein Format, das in dieser Form auf dem Markt nicht verfĂźgbar war, obwohl Finanzplanung im deutschsprachigen Raum seit gut 20 Jahren etabliert ist. Auch auf meinen Reisen durch Deutschland als Dozent fĂźr Financial & Estate Planning sowie im 3BINFO NFJOFS /FU[XFSLU˜UJHLFJU BMT 7PSTUBOE EFT OFUXPSL Ă?OBODJBM QMBOOFS F 7 IBCF JDI EFT Â?Ĺ&#x;FSFO EFO 8VOTDI OBDI TP FJOFN .BHB[JO Sehr geehrte Berufskolleginnen und Berufskollegen, vernommen. werte Leserinnen und Leser,

Thomas Abel, CFP, CFEP Chefredakteur

Inmit dender letzten 15 bisAusgabe 20 Jahren sind das allein in Deutschland, Ă–sterreich aktuellen feiert FINANCIAL PLANNING Maund der Schweiz Tausende Berater als Financial Consultant, Financial gazin mittlerweile sein fĂźnfjähriges Bestehen. Zwischen der Idee Planner, FinanzĂśkonom oder Estate ausgebildet worden.die An im Sommer 2013 und heute liegenPlanner mittlerweile 21 Magazine, sieden richtet sich unser Magazin, an die Berater aus der FinanzdienstleisFokus auf die Finanzplanung gelegt haben. Unser Ziel war und tungsbranche sowiedie selbstverständlich an denviele interessierten Anleger. ist es, Ihnen Ăźber ausgewählten Artikel Anregungen und

Ideen zu liefern, die Sie bei Ihrer täglichen Arbeit unterstßtzen Bisher fanden undin Erfahrungsaustausch unserer kÜnnen. Wir Fortbildung konnten dabei den letzten Jahren in auch auf viele #SBODIF [VNFJTU CFJ 5SFżFO VOE 5BHFTWFSBOTUBMUVOHFO TUBUU Autoren zurßckgreifen, die sich aus den Reihen unserer Leser 'BDIMJUFSBUVS .BHB[JOF /FXTMFUUFS VOE #MPHT [VN 5IFNB �OEFO rekrutierten und hoffen, dass dies auch zukßnftig so sein wird. sich dagegen kaum einmal im deutschsprachigen Raum. HiermÜchten, muss mansind Sofern Sie selbst einen Beitrag verfassen Sie von Seite her sehr herzlich dazu eingeladen. aktuell aufunserer englischsprachige Publikationen zurßckgreifen.

Imvorliegende kommendenMagazin Jahr wollen das Magazin allem im Rahmen Das soll wir diese LĂźcke nun vor schlieĂ&#x;en und die Basis der Internetpräsenz deutlich interaktiver gestalten. Es wird einen fĂźr eine tiefer greifende Diskussion in der Financial-Planning-Branche kompletten Relaunch der Website und der Online-Ausgabe geben. IJFS[VMBOEF TDIBĹĽFO &T TPMM SFHFMN˜“JH FSTDIFJOFO VOE *IOFO "SUJLFM BVT EFS 8FMU EFS 'JOBO[QMBOVOH MJFGFSO %BCFJ XPMMFO XJS BVDI ÂŻCFS Diese Ausgabe beschäftigt sich schwerpunktmäĂ&#x;ig mit demund Theden deutschsprachigen Tellerrand hinausblicken, mit Artikeln ma „Vorsorgeplanung als Teilund deramerikanischen Finanzplanung“. Verschiedene Meinungen von europäischen Finanzplanern. Thomas Abel, CFPÂŽ, CFEPÂŽ InArtikel gehen aufFinancial die einzelnen Facetten dieses komplexen Theden USA wurde Planning vor gut 40 Jahren „erfunden“. Chefredakteur 8JS GSFVFO VOT TFIS EBTT XJS *IOFO EVSDI FJOF ,PPQFSBUJPO NJU EFN menbereichs ein. Hervorheben mĂśchte ich den von Volker Weg verfassten Leitartikel, der sich mitSprachrohr den Unterschieden zwischen Journal of Financial Planning – dem der Financial Planning der Ruhestandsplanung und der Finanzplanung beschäftigt. Association (FPA) – kontinuierlich Inhalte daraus in deutscher Sprache vorstellen kĂśnnen. In unserer laufenden Rubrik „Finanzplaner im Interview“ finden Sie diesmal die Antworten von Christopher Dannacker, CFPÂŽ, der Das Financial Planning Magazin ist in Rubriken wie Financial & Estate Ăźber sein Geschäftsmodell als selbstständiger Vertriebspartner Planning, Journal of Financial Planning, Investmentphilosophie und der Luxxs Finance GmbH & Co. KG berichtet. .BSLUNFJOVOH VOUFSUFJMU 8JS NŠDIUFO *IOFO GBDIMJDI BOTQSVDITWPMMF Inhalte aus dem Financial Planning dendas einzelnen BeratungssegKurz nach Erscheinen dieses Heftsund findet 14. Berliner Financial menten Umund diesem Anspruch gerecht zu werden, sind Plannerpräsentieren. Forum am 16. 17. November statt. Wir freuen uns wir auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als Leser und Finanzplaner darauf, bei einem der grĂśĂ&#x;ten Finanzplaner-Events das Jahr mit BOHFXJFTFO 8JS GSFVFO VOT BVG *IS 'FFECBDL [VN BLUVFMMFO )FĹ&#x; Ihnen Revue passieren zu lassen und einen Ausblick auf 2019 sowie Ăźber RĂźckmeldungen, welche Themen wir undunter Inhalte Sie gerne zu wagen. Als Keynote-Speaker erwarten anderen Dr. [VLÂŻOĹ&#x;JH MFTFO NŠDIUFO Gregor Gysi. *DI XÂŻOTDIF *IOFO WJFM 4QB“ CFJ EFS -FLUÂŻSF VOE IPĹĽF EBTT EJFTF Ich verbleibe mit dem Zitat von Mahatma Gandhi „Es gibt Wichdazu beiträgt, den Gedanken der ganzheitlichen Finanzplanung zu tigeres im Leben, als beständig dessen Geschwindigkeit noch tiefer inund Ihrem HerzenIhnen zu verwurzeln. erhĂśhen“ wĂźnsche in diesem Sinne eine besinnliche und frohe Weihnachtszeit sowie einen gemĂźtlichen Jahresausklang. Beste GrĂźĂ&#x;e aus Berlin, Thomas Abel Herzliche GrĂźĂ&#x;e

Thomas Abel

04|2018

3


INHALT

10

3 | Editorial

Financial Planning | Verbände News & Facts

6 | Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V. network financial planner e.V. Fördermitglieder stellen sich vor

8 | Neues Fördermitglied des network financial planner e.V.: isFINANCE AG

Financial & Estate Planning | Praxis

10 | Das große Dilemma beim Marketing von

Finanzplanungsleistungen (und was man dagegen tun kann) von Ronald Sier

14 | Wie der Dunning-Kruger-Effekt gute Finanzberater zögern lässt von Michael E. Kitces

18 | nfep-Expertengespräch:

Verbrauchsstiftungen als Alternative zur „ewigen Stiftung“ Im Interview: Ralf Lüdeke

4

18

xx 26

20 | Vorgezogene Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk – ein Musterbeispiel für vernetzte Finanzplanung von Christoph Leichtweiß

22 | Herausforderungen der Unternehmerfinanzund Nachfolgeplanung von Matthias Karl

26 | Finanzplaner im Interview mit Christopher Dannacker

Journal of Financial Planning

28 | Ihren Kunden wird nicht

das Geld ausgehen. Was nun? von Jonathan Guyton

Kolumne

30 | Populismus – Gift für die Märkte von Dr. Martin Lück

31 | ESG – „mehr“ für die Nachhaltigkeit, „mehr“ für die Performance? von Hans-Jörg Naumer

04|2018


44

50

Vorsorgeplanung

32 | Warum sich eine Fondspolice nicht vor

einem Fondssparplan verstecken muss von Matthias Pendl

34 | Altersvorsorgeberatung in Steuerkanzleien –

praktische Umsetzung eines Netzwerkthemas von Dirk Klinkenberg

Recht | Regulierung | Analyse

53

46 | Das neue Investmentsteuergesetz 2018 von Dirk Lehmann

Investment

50 | Smog-Alarm als Chance von Stefan Breintner

Software

40 | DIN-Norm 77230: Der Countdown läuft von Thomas Abel und Claus Rieger

41 | Altersvorsorgeberatung:

Ruhestandsplanung versus Finanzplanung von Volker Weg

44 | Kommt der nächste Bärenmarkt? Und wenn ja, wann? von Andreas Pusch

Veranstaltungen

52 | Düsseldorfer Finanzplanertag von Sven Putfarken

53 | Financial Advisory Summit München von Sven Putfarken

54 | „EFPA Europe Think Tank“ 2018 von Thomas Abel

55 | Veranstaltungskalender

04|2018

5


Financial Planning | Verbände News & Facts

Aktuelles vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

Liebe Leserinnen und Leser, nun befinden wir uns bereits im vierten Quartal. Das letzte Quartal eines Jahres ist traditioneller Weise bei vielen Banken und Vertriebseinheiten das „Vorsorgequartal“. Häufig werden anstehende Gesetzesänderungen noch einmal dazu genutzt, das Vorsorge-Thema durch den Vertrieb zu jagen. Dass diese Herangehensweise falsch ist und nur punktuell getrieben, wissen Sie als Finanzplaner natürlich. Viel wichtiger ist es, sich mit allen Themen des Mandanten zu beschäftigen und diese zeitunabhängig und ganzheitlich zu betrachten. Natürlich spielt auch die Vorsorge – auch als Themenplan – eine große Rolle; zumal wir in Deutschland bei diesem Themenfeld durchaus vor großen Herausforderungen stehen. Der NFEP e.V. bietet immer mal wieder im Rahmen seiner Abendseminare Vorträge zu aktuellen Fragestellungen rund um die Vorsorgeplanung an. In unserem Online-Archiv für Mitglieder befinden sich zudem interessante Vorsorgepräsentationen. Spannend zu beobachten ist ebenfalls, wie der FPSB Deutschland derzeit dieses Thema angeht. Nachdem der demo-

Anzeige

grafische Faktor unaufhaltsam zugeschlagen hat und zwei Vorstandsmitglieder im Juni ihren Posten niedergelegt haben, wird es schwierig werden, „junge“ CFPs ® für das Vorstandsthema zu gewinnen – zumal die letzten jüngeren Bewerber allesamt in den Vorstandswahlen unterlagen. Uns bleibt nur zu wünschen, dass es dem Verband in unser aller Sinne gelingt, für die nächste Vorstandswahl neue Kandidaten zu begeistern und im Sinne der Diversität sowohl das Durchschnittsalter als auch die Geschlechterverteilung im Vorstand moderner aufzustellen. Ich wünsche Ihnen eine interessante Fachlektüre und erfolgreiches viertes Quartal.

Marcel Reyers 1. Vorsitzender vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.


Financial Planning | Verbände News & Facts

Neues vom network financial planner e.V.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Mitglieder, es war ein hektisches und konfuses Jahr 2018 mit wahrlich überraschenden Ereignissen. Man mochte es kaum noch glauben, aber im März wurde, ein halbes Jahr nach der Bundestagswahl 2017 und gescheiterten Jamaika-Sondierungen von Union, FDP und Grünen, das vierte Kabinett Merkel als Große Koalition zwischen Union und SPD vereidigt. Im Frühjahr wurde Wladimir Putin zum Präsidenten der Russischen Föderation wiedergewählt und der nordkoreanische Machthaber Kim Jong-un und der südkoreanische Präsident Moon Jae-in trafen im südkoreanischen Teil von Panmunjeom aufeinander, um später Hand in Hand die Landesgrenze zu überschreiten – symbolträchtig in beide Richtungen. Mit dem Gipfeltreffen im Juni in Singapur zwischen dem US-Präsidenten Donald Trump und Kim Jong-un fand dann das erste Mal ein Treffen der Staatsoberhäupter beider Atommächte statt. Allein diese Ereignisse hätten ausreichend Zündstoff für ein ganzes Kalenderjahr geliefert, aber es waren dann eben doch nur die ersten sechs Monate. Hans-Georg Maaßen wurde zu Recht wegen seiner Äußerungen im Zusammenhang mit Protestmärschen in Chemnitz angeprangert, was zu einer Zerreißprobe in der Großen Koalition führte und mit dem Wechsel des Bundestags-Fraktionsvorsitzenden der CDU endete. Der SPD kann es fast schon egal sein – so ist die AfD doch mittlerweile zweitstärkste Partei in Deutschland. Sieben Monate nach Bildung der Koalition scheint ein vorzeitiges Scheitern vorprogrammiert, da Angela Merkel doch zunehmend mit Machterhalt anstatt mit Regieren beschäftigt ist. Die politischen Auswirkungen für uns als stärkste Volkswirtschaft Europas sind noch nicht abzusehen, es dürften aber spannende Monate vor uns liegen. Impulse für die Märkte,

04|2018

die wir für unsere Planungen berücksichtigen müssen, wird es mit Sicherheit ausreichend geben. Die Frage bleibt, in wie weit wir sie mit zuverlässigen Rahmendaten füllen können. Ein zuverlässiger Publikumsmagnet war erneut der 6. Münchener Finanzplanertag, der zum zweiten Mal außerhalb der Wiesn-Zeit am 18. Oktober stattgefunden hat und wie so oft ausgebucht war. Starken Zuspruch gab es auch auf dem 4. Düsseldorfer Finanzplanertag sowie dem Financial Advisory Summit in München. Nun neigt sich das Jahr 2018 seinem Ende entgegen, die ersten Weihnachtsmärkte stehen kurz vor der Eröffnung und wir finden uns bald zum 14. Mal zum Financial Planner Forum in Berlin ein. Wir freuen uns bereits darauf, Sie auf unseren ersten Veranstaltungen im kommenden Jahr begrüßen zu dürfen – selbstverständlich wieder mit abwechslungsreichen und spannenden Tagungsprogrammen. Entnehmen Sie die bereits feststehenden Termine bitte dem Veranstaltungskalender im Magazin, unseren Newslettern sowie unserer Website www.network-financial-planner.de. Zum Abschluss dieses Grußworts möchten wir Ihnen eine schöne Vorweihnachtszeit, ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Liebsten und einen guten Start in das Jahr 2019 wünschen. Genießen Sie die stimmungsvolle Jahreszeit und bleiben Sie uns gewogen – wir freuen uns auf Sie.

Sven Putfarken im Namen des Vorstands des network financial planner e.V.

7


Financial & Estate Planning | Praxis

FÖRDERMITGLIEDER STELLEN SICH VOR

Neues Fördermitglied des network financial planner e.V.: isFINANCE AG von Hagen Stanigel

Die isFINANCE AG ist ein Unternehmen mit Sitz in Potsdam. Wir arbeiten unabhängig von Banken, individuell und nachhaltig. Denn wir legen Wert auf eine lange und zufriedene Zusammenarbeit. Eines unserer wichtigsten Ziele in der Zusammenarbeit mit unseren Kunden ist die verantwortungsvolle Betreuung und Verwaltung der uns anvertrauten Vermögenswerte. Wir unterstützen die Kunden so bei der Realisierung ihrer finanziellen Ziele und Wünsche. Dabei stützen wir uns auf langjährige Erfahrungen innerhalb und außerhalb von Banken, ein sehr gutes Wissen bezüglich der Kapitalmärkte und eine persönliche, langfristige Kundenbeziehung. Das ist die Grundlage zum Erhalt und zur Steigerung des Kundenvermögens – unabhängig davon, ob es sich um Sachwerte, Wertpapiere oder Immobilienbesitz handelt.

Family Office für Berater Die Möglichkeit, selbstbestimmt und frei von Ort und Zeit zu arbeiten, ist für unsere Berater von unschätzbarem

8

Wert. Wir unterstützen sie dabei mit entscheidenden Services in den Bereichen • Wertpapierabwicklung und Depotbetreuung, • Beratung auf Basis von Vergütungsvereinbarungen, • Finanzierung, • Immobilien und • Ruhestandsplanung.

Gemeinsam schaffen wir die Möglichkeit, alle Kundengruppen sinnvoll und ohne Einschränkungen zu betreuen. Unsere Grundlage hierfür sind kurze und einfache Wege zur schnellstmöglichen adäquaten Lösung von Problemen. Die Dienstleistungen von Family Offices

möchten wir vorantreiben. Ein existierendes Expertenmodell für einzelne Segmente ist hier für die Berater besonders wertvoll, da es gilt, jeden Beratungsfall im Sinne seiner Mandate abwickeln zu können. Ein besonders wichtiger Punkt sind Mitbestimmungsrechte und Mitgestaltungsfreiheiten aller Personen, die in unserem Unternehmen tätig sind.

Intelligent Solutions Der Name ist Programm: Die langjährige Erfahrung der Gründer hat von Beginn an die Gesellschaft geprägt und wir setzen auf ein Höchstmaß an IT-Unterstützung und Digitalisierung. Dadurch steht unseren Beratern die nötige Zeit für die so wichtige individuelle Beratung ihrer Kunden zur Verfügung, während lästige Backofficetätigkeiten weitestgehend vom Kollegen Computer erledigt werden. Somit wird auch das Einhalten aller gesetzlichen Anforderungen gewährleistet – bei gleichzeitiger Entlastung im Beratungsalltag. Alle Institute mit BaFin-Zulassung – so auch isFINANCE – unterliegen einer strengen Aufsicht, damit die Einhaltung

04|2018


der ständig steigenden Anforderungen gewährleistet ist. Auch hierbei entlastet uns unsere IT ungemein, indem sie wichtige Controllingaufgaben automatisiert übernimmt und auf Knopfdruck die nötigen Auswertungen für den Wirtschaftsprüfer bereitstellt. Die Digitalisierung bestimmt unseren Alltag entscheidend. Diese Herausforderung haben wir frühzeitig erkannt und können unseren Partnern ein zuverlässiges und hochentwickeltes System zur Verfügung stellen, das unter anderem den neuen MiFID-II-Regeln gerecht wird.

network financial planner e. V. und isFINANCE AG Die Zusammenarbeit mit dem network financial planner ist schon seit einiger Zeit sehr wertvoll, sodass es für uns ein schon fast logischer Schritt war, Fördermitglied des Vereins zu werden. Wir erwarten im Verlauf der nächsten fünf bis zehn Jahre für die Finanzberatung einen starken, wenn nicht sogar entscheidenden Wandel. Weshalb? In Zeiten sinkender Zinsen und des Margenverfalls sind die Provisionen eine der

04|2018

wenigen verbliebenen Ertragsquellen für Banken. Der Trend geht daher folgerichtig eindeutig in Richtung Vertrieb von Produkten, während die am Bedarf der Kunden orientierte Beratung auf der Strecke zu bleiben droht. Bei nicht wenigen Instituten spiegelt sich dies in einem Abbau von Beratungskapazitäten wider. Auf eine künftige Trendwende deutet derzeit nichts hin. Im Gegenteil: Der Zwang zur Rationalisierung, die steigende Beliebtheit von ETFs und neue Fintech-Angebote dürften dafür sorgen, dass die klassische Bankberatung immer weiter ins Hintertreffen gerät. Gleichzeitig wünschen die Kunden weiterhin sowohl individuelle Beratungsgespräche mit ihrem persönlichen Ansprechpartner als auch bankenunabhängige Lösungen.

Hagen Stanigel, Finanzplaner, Geschäftsleiter Vertrieb, isFINANCE AG

Deshalb stellen wir Bankkaufleuten mit Erfahrung in der gehobenen Kundenberatung gern unser Modell zur Verfügung. Es deckt die regulatorischen und die damit verbundenen technologischen Anforderungen ab und zugleich bietet es den Beratern umfangreiche Unterstützungsleistungen.

9


Financial & Estate Planning | Praxis

Das große Dilemma beim Marketing von Finanzplanungsleistungen (und was man dagegen tun kann) von Ronald Sier

Wie können Sie einfach mit Personen in Kontakt treten, die Sie nicht ins „Kreuzverhör“ nehmen, sondern wissen, wer Sie sind und wie Sie behilflich sein können?

Ronald Sier ist Financial Planner bei der Rabobank und seit 1999 in der Finanzbranche tätig. In seinem Blog www.seebeyondnumbers. com schreibt er regelmäßig zu aktuellen Themen der Branche.

E

s ist das große Problem rund um das Marketing von Beratungsleistungen.

Sie möchten Kontaktanbahnungen mit Interessenten, sogenannte Leads. Diese wiederum möchten beraten werden. Warum trifft man sich nicht in der Mitte? Von allen Problemen, welche die meisten Finanzplaner, Buchprüfer und Broker, mit denen ich sprach, lösen möchten, finden sich qualitative Leads beständig ganz oben auf der Liste.

10

Großartige Kunden, die in Ihr Büro kommen und die magischen Worte sagen: „Ich weiß, wer Sie sind. Ich weiß, was Sie tun. Ich bin hier, um mit Ihnen zu besprechen, wie Sie mir weiterhelfen können.“ Zumeist funktioniert es jedoch nicht auf diese Weise und der Grund dafür ist Folgender: Die Art und Weise, auf die Fachwissen vermarktet und verkauft wird, hat sich verändert. 97% der Beratungsfirmen gehen das einfach nicht richtig an und viele scheinen sich der Veränderung nicht bewusst zu sein. Das ist ein ernst zu nehmendes Thema. Indem wir es ignorieren, laufen wir Gefahr, den stillen Tod in einer Branche zu sterben, die nie in der Lage war, ihre Botschaft zur Gänze zu vermitteln.

Das Problem liegt in den Wahlmöglichkeiten Umfassende Informationen haben die Art und Weise verändert, auf welche Menschen Fachwissen ausfindig machen. So sicher, wie der Handelsvertreter von Enzyklopädien nicht länger Bücher verkauft, der Videoverleih nicht länger Videokassetten verleiht und Taxifahrer sich nicht länger die Kunden aussuchen können, haben sich auch die Rahmenbedingungen in unserer Branche verändert. Die Verfügbarkeit von Informationen hat mittlerweile jeden mit der Fähigkeit ausgestattet, jegliche Arten von Datensätzen, Meinungen, Vorschlägen und Auslegungen zur Bestätigung von finanziellen Trends online zu finden. Zu dem Zeitpunkt, an dem potenzielle Kunden auf Sie zukommen, sind sie bereits umfassend informiert. Suchen sie Rat oder suchen sie jemanden, der ihnen sagt, was sie glauben möchten? Wie schlägt sich dies letzten Endes auf Ihre Tätigkeit als Finanzplaner nieder? Einfach gesagt: Je länger Sie darauf warten, Ihren Claim für eine durchdachte Online-Präsenz abzustecken, umso anonymer werden Sie als Experte.

Jäger oder Sammler? Ist es für einen Finanzplaner besser, ein Jäger oder ein Sammler zu sein? Ist

04|2018

Bild: depositphotos.com / peshkova

Wie können Sie einen Strom an Leads schaffen, welcher bedeutet, dass Sie mehr Zeit der Beratung widmen können, anstatt sich darüber Gedanken machen zu müssen, woher der nächste Kunde kommen soll, tausend Kaffee mit möglichen strategischen Partnern trinken gehen zu müssen oder darauf warten zu müssen, dass Klienten an Sie verwiesen werden?


Financial & Estate Planning | Praxis

es besser, hinauszugehen und Kunden aggressiv zu akquirieren oder einen bestehenden Kundenstamm geschickt zu pflegen und zu nähren? In der neuen Welt des Marketings müssen wir alle Sammler sein, ebenso wie jedes Unternehmen nun eine Online-Präsenz haben muss. Bei einem Informationsüberfluss können Sie sich nicht darauf verlassen, dass potenzielle Kunden Sie zwecks Ihres Rats aufsuchen. Informationsüberschuss führt zu Zögern, sprich Prokrastination. Er hält Menschen davon ab, Maßnahmen zu ergreifen. Mitunter bietet er Instrumente für Nachforschungen, allerdings können zu viele Nachforschungen das Wasser noch trüber werden lassen.

Das Problem mit Unmengen von Geld zu lösen versuchen Viele Berater lassen sich diesbezüglich nicht lumpen. Sprich, sie investieren jede Menge Geld. Sie • s chalten Anzeigen auf Facebook, • f ühren Werbekampagnen auf LinkedIn durch, • z ahlen für einen Newsletter, • e rstellen eine Website, • o rganisieren Live-Veranstaltungen, • s chreiben ein eBook, oder wenden eine der anderen hunderttausend Marketingtaktiken an, die ihr Bankkonto leert oder ihre Zeit in Anspruch nimmt. In den letzten zehn Jahren wurde mehr Geld für die Online-Vermarktung in der Finanzberatung ausgegeben, als an Return on Invest erwirtschaftet wurde. Jeder Euro, den Sie ausgeben, bis Sie begreifen, dass eine Veränderung stattgefunden hat, ist Geld, das Sie ausgeben, um die Konfrontation mit einer Realität zu vermeiden, der Sie nicht mit den alten Methoden beikommen können.

04|2018

Es sind Ausgaben in dem Wunsch, nicht das gesamte Spiel von vorne lernen zu müssen.

Das neue Spiel Beim neuen Spiel geht es nicht darum, sich zu verwandeln. Die meisten Kunden sind nicht bereit, Rat zu kaufen. Sie befinden sich in einer von vier Phasen. 1. „Lösung-gekauft“ – bereit für einen Finanzplaner, noch auf der Suche nach dem richtigen. Dies ist für gewöhnlich dann, wenn das Zahlenspiel gespielt wird. Nachdem sie ausreichend Personen ausfindig gemacht haben, denen Sie ein Angebot erstellen können, nehmen sie schließlich mit jenen Kontakt auf, die unmittelbar zur Verfügung stehen. Das Problem ist, dass „Lösung-gekauft“-Klienten nicht einfach herumsitzen und auf jemanden warten. Sie sind online und suchen im Internet nach Experten. Sie finden diese Experten auch, allerdings sind das meistens nicht wir. 2. „Lösung-bewusst“ – Sie beginnen damit, sich die Optionen anzusehen, allerdings besteht kein Grund zur Eile. Wenn Sie sich mit ihnen in dieser Phase verabreden und diese Personen Sie noch nicht kennen, machen Sie sich bereit für Prokrastination. 3. „Problem-bewusst“ – Sie wissen, dass sie ein Problem haben, aber das bedeutet nicht, dass sie bereit sind, etwas dagegen zu tun. 4. „Problem-unbewusst“ – Sie glauben nicht einmal, dass sie Hilfe benötigen.

Warum ist es wichtig, dies zu verstehen? Dieser Prozess ist möglicherweise nicht neu, allerdings trifft dies sehr wohl auf die Auswirkung zu, die das Internet darauf hat. Wenn Sie das nicht begreifen, werden Sie nicht verstehen, dass es beim neuen Spiel darum geht, digitale „Straßen“ zu bauen, die zu Ihnen führen.

Sie müssen jetzt beginnen, da Ihre Mitbewerber – andere, fortschrittlichere Beratungsfirmen, Robo Advisor, Plattformen, externe Einsteiger – bereits daran arbeiten, den Fluss an Leads von Ihnen wegzulenken und an der Quelle aufzustauen. Um dem Abhilfe zu schaffen, müssen Sie wertvolle Ideen in die Hände von Personen geben, die diese umsetzen, was gewisser Maßnahmen bedarf, welche wiederum am einfachsten mit Ihrer Hilfe ergriffen werden können. Was uns dazu führt, dass wir uns ewig im Kreis drehen können, jedoch ist die Zeit reif, um die Karten auf den Tisch zu legen. Beratungsunternehmen können Content Marketing nicht länger außen vor lassen So beängstigend Content Marketing auch klingen mag, so geht es vereinfacht gesagt darum, • g roßartige, • w ertvolle, • n ützliche, • u msetzbare und • l etztlich wandelbare Informationen in einer Form zu verbreiten, die sowohl unterhaltsam und praktisch ist, als auch die Ansichten der Menschen leicht verändert. Wenn das alles zu viel erscheint, dann stellen Sie sich darunter Folgendes vor: • E s geht darum, eine Geschichte zu erzählen. • Es geht darum, Fallstudien zu teilen. • Es geht darum, ihnen zu helfen, damit sie die Optionen, aus denen Sie wählen können, besser verstehen. Und am wichtigsten: Es geht darum, Menschen zu ermutigen, diese Wahl jetzt und nicht später zu treffen. Es ist das, was die meisten von Ihnen bereits im ersten Gespräch tun. Der einzige Unterschied jetzt gerade ist, dass Sie überwiegend reagieren, und zwar auf

11


Financial & Estate Planning | Praxis

• F ragen, • V eränderungen, • Telefonanrufe, E-Mails und den Informationsfluss. Wir möchten den Spieß umdrehen und proaktiv werden. An dieser Stelle denken Sie möglicherweise: „Warum kann ich nicht einfach wie bisher weitermachen?“ 1. Warum kann ich nicht einfach eine strategische Partnerschaft eingehen? Was glauben Sie, wie Ihre strategischen Partner die Vermarktung angehen müssen, um Schritt zu halten? Sie sehen sich den gleichen Problemen gegenüber, insbesondere, wenn Sie zudem in der Beratungsbranche tätig sind. Fragen Sie sie und Ihnen wird schnell klar werden, dass es nur einfach ist, Kunden zu finden, wenn diese bereits Ihre Hilfe benötigen. Wenn jemand nur nach Ihnen sucht, wenn er Hilfe benötigt, dann geht es dabei nicht um Sie. Dann geht es auch nicht um Ihr Marketing. Sie besitzen ebenso wie diese Personen keine Kontrolle darüber. 2. Warum kann ich nicht einfach weiterhin „die Liste“ abarbeiten? Der Vertrieb über Telefon und das Zahlenspiel können wirksam aber auch nervig sein, da Sie dadurch mitunter in die Privatsphäre anderer eindringen. Für jemanden mit Kenntnissen der dunklen Künste im Bereich des Hochdruckverkaufs, um Geld mit dem Trubel zu verdienen, wäre es eine gute Möglichkeit. Allerdings ist es keine Option, um eine fortwährende Beratertätigkeit zu beginnen. (Dies immer vorausgesetzt, Ihre potenziellen Kunden gehen ans Telefon, wenn Sie sie unter einer ihnen nicht bekannten Nummer anrufen.) Wenn Sie mit „der Liste“ das Marketing per E-Mail oder Briefpost meinen, dann erachte ich es als großartige Idee. Aber wie können Sie eine Liste mit vergoldeten „Wertebomben“ marketingtechnisch noch übertreffen? Sie können nicht verkaufen, verkaufen und nochmals verkaufen und erwarten, dass diese Personen Ihnen ewig treu sind und zuhören. 3. Warum kann ich nicht einfach andere bitten, mich weiterzuempfehlen? Sie können und sollten dies sogar tun,

12

allerdings empfehlen Personen Sie nicht weiter, um Ihnen einen Gefallen zu tun, sondern weil sie ihren Freunden einen Gefallen tun wollen. Hierfür müssen Sie diese Personen mit Informationen, Einblicken und wertvollen Anekdoten füttern, damit sie bei Vorliegen eines Bedarfs diesen auch erkennen können. Wissen Sie was? Die beste Möglichkeit, dies zu tun, ist durch großartige Inhalte. All dies führt zur gleichen Antwort. Unabhängig davon, wo die Straßen beginnen, führen Sie letztendlich durch eine Stadt namens Inhalte. Es ist Ihre Wahl, ob diese aussieht wie eine boomende Metropole oder wie ein altes, verlassenes Dorf.

Die Wert-Wert-Philosophie Der Gedanke, der dem zugrunde liegt, ist einfach. Wenn Sie eine mehrere Millionen schwere Beratungsfirma aufbauen möchten, ein großartiges Unternehmen, das Menschen lieben werden, müssen Sie diesen mehrere Millionen schweren Wert so schaffen, dass dieser auch für andere Personen großartig ist und besteht. Warum starten Sie also nicht jetzt damit, Wert zu schaffen? Ich glaube der Grund ist, dass, wenn „Content Marketing“ ins Spiel kommt, ein schwerwiegender Einwand auftaucht: „Dies erscheint mir sehr zeitaufwendig zu sein.“

Oh, die liebe Zeit! Content Marketing ist eine Herausforderung, wenn es schlecht gemacht wird. Wenn es schlecht gemacht wird, ist es zeitintensiv. Sehr, sehr zeitintensiv. Es ist eines der wenigen Dinge, von denen ich weiß, dass eine schlechte Ausführung mehr Zeit benötigt als eine brillante. Es ist schwer, wenn Sie nicht wissen, was Sie schreiben oder sagen sollen. Es ist noch schwerer, wenn sich die mangelnde Klarheit Ihrer Nachricht durch eine willkürliche Aneinanderreihung von Blabla auf einer Seite widergespiegelt findet. Schlechter Text. Langer Text. Langweiliger Text. Ein Text, der nichts anderes als eine Verkaufspräsentation ist. Ein Text, der so unklar ist, dass es schwer zu sagen ist, was das eigentliche Thema ist. Ein Text, der großartig ist, der die

Menschen jedoch nicht dazu motiviert, etwas zu UNTERNEHMEN. Vielleicht haben Sie Angst, sich zu etwas zu verpflichten, das einen Tag, eineinhalb Tage oder zwei Tage pro Woche in Anspruch nimmt, und einen Text nach dem anderen zu schreiben. Wenn Sie es falsch angehen, dann ist das zuvor Beschriebene das Ergebnis, welches Sie erhalten werden. Ich rede jedoch davon, vier bis acht Stunden pro Monat anstelle von vier bis acht Stunden pro Woche zu investieren. Was, wenn ich nicht wirklich gut bin? Einige Berater haben die Befürchtung, dass sie keine guten Autoren sind. Einige machen sich darüber Sorgen, dass Sie über Dinge schreiben könnten, die andere als unnütz empfinden. Dies bereitet ihnen so viel Kopfzerbrechen, dass sie es zulassen, dass diese Bedenken sie daran hindern, ihr Wissen mit anderen zu teilen. Als Hunter S. Thompson ein besserer Schriftsteller werden wollte, bediente er sich bei Hemingway und schrieb die besten Romane dieses großen Schriftstellers Wort für Wort auf seiner Schreibmaschine ab. Er tat dies, um das Schema und den Stil zu lernen. Was, wenn ich andere Menschen beleidige? Wenn Sie keine emotionale Reaktion bei Ihren Lesern hervorrufen, dann vermarkten Sie nichts. Beim Marketing geht es darum, Wünsche zu schaffen und Spannung abzubauen. Emotionale Reaktionen. Wenn Sie Leads generieren möchten, wenn Sie möchten, dass Leute zu Ihnen kommen und mit Ihnen zusammenarbeiten möchten, benötigen Sie eine emotionale Reaktion. Was, wenn Sie Menschen nicht beleidigen? Was, wenn Sie ein Publikum für sich gewinnen, das an die gleichen Werte und Dinge glaubt wie Sie? Mein Arbeitgeber erlaubt es mir nicht Ich werde mich nicht persönlich mit Ihrem Arbeitgeber anlegen, aber falls seine Sorge sein sollte, dass Sie Risiko laufen, Ratschläge über das Content Marketing zu erteilen, dann gehen Sie die Sache falsch an.

04|2018


Financial & Estate Planning | Praxis

Wenn die fachliche Seite von Ratschlägen so wichtig wäre, dann würden wir uns diesem Problem überhaupt nicht gegenübersehen. Die meisten Personen möchten nicht über 80% der Fachinformationen in Ihrem Kopf lesen. Die Menschen nutzen das Internet ausschließlich, um das Eine zu finden: Die Informationen, die sie lesen möchten; nicht das, von dem Sie oder ich glauben, dass sie es wissen sollten.

Fünf Grundsätze, die dies untermauern An dieser Stelle möchte ich die ersten zwei Grundsätze mit Ihnen teilen. Sollten Sie an den weiteren Grundsätzen Interesse haben, dann verrate ich Ihnen, wo Sie diese (und zusätzliche Inhalte, die mitunter hilfreich sind) finden können.

Grundsatz 1/5 – Geben Sie Ihrem Publikum das, was es will. Die meisten Personen tun nicht die richtigen Dinge mit ihrem Geld. Sie benötigen möglicherweise einen Kredit oder müssen Ihr Haus renovieren, bevor das Kind zu Welt kommt, oder sicherstellen, dass sie komfortabel in den Ruhestand gehen können, oder sie benötigen eine Reihe von finanziellen Strategien, um Gewinne zu erzielen. Wissen Sie was? Sie sind nicht an diesen Dingen interessiert. Wenngleich sie davon profitieren würden, dass ihnen beigebracht wird, interessiert zu sein, sind sie einfach nicht ausreichend aufnahmefähig, um irgendetwas zu tun, geschweige denn, sich Rat zu holen. Wenn Sie diese Personen als Kunden gewinnen, können Sie ihnen die Wahrheit beibringen, die wirklich wichtigen Dinge. Zunächst müssen wir sie jedoch dazu bewegen, einen Fuß in ihr Unternehmen zu setzen, damit Sie Ihren Zauber vollbringen können. Das Spiel in dieser frühen Phase ist nicht das Lehren. Es ist auch nicht das Versuchen und Umwandeln. Es ist die Akquise und die Pflege. Sie müssen in der Lage sein, sich als jemand zu positionieren, der Mehrwert schaffen kann. Helfen Sie ohne Vorbehalte und verkaufen Sie Ihren Rat nicht nur durch Ihr Marketingmedium. Sie können dies nicht improvisieren. Ich möchte dies neuerlich betonen.

04|2018

Es ist keine Verkaufskompetenz. Ihre Fähigkeit, dies zu tun, wird dadurch bestimmt, dass Sie besser verstehen, wonach diese Personen streben, als sie selbst. Ziel ist es, darüber zu sprechen und nicht über Ihre Themen.

Wir möchten, dass uns ein bestimmter Platz gehört. Hierfür muss Ihr Content Marketing über einen längeren Zeitraum beständig sein und sich um Themen drehen, die für Ihr Publikum von Interesse sind.

Um mich der großartigen Worte von Justine Musk zu bedienen:

Nächste Schritte

Sie müssen Ihren Fokus von dem, was Sie anbieten möchten – Ihrem Rat –, verlagern und stattdessen Neugier dafür zeigen, was Ihre Mitmenschen möchten und was sie benötigen. Stellen Sie sich selbst die Frage, was für diese potenziellen Klienten einzigartig, überzeugend und attraktiv wäre, um ein Kunde von Ihnen zu werden und Ihnen zuzuhören. Wie Sie sehen, gibt Ihnen die Welt nicht einfach ein Publikum, weil Sie eines haben möchten oder großartige Inhalte verfassen. Die Welt gibt Ihnen ein Publikum, weil Sie diesem etwas bieten, das es als wertvoll und, noch wichtiger, als sehr, sehr wertvoll erachtet. Dies müssen Sie bei Ihren Marketingmaßnahmen und im Allgemeinen berücksichtigen, um als Experte wahrgenommen zu werden. Dies müssen Sie in Ihren Inhalten vermitteln, neben der Konsistenz in ihrer Darstellung.

Grundsatz 2/5 – Seien Sie konsistent! Möchten Sie wissen, warum Werbeanzeigen Werbesongs haben? Warum Roller mit Werbung im Dreierpack unterwegs sind? Warum wir es mögen, unsere Lieblingsgeschichten neuerlich zu lesen, obwohl wir bereits wissen, wie sie enden? Möchten Sie verstehen, warum Kinder Wiederholung lieben? Wir Menschen lieben es, in der Lage zu sein, die Zukunft vorherzusehen. Es gibt uns ein Gefühl der Sicherheit. Es gibt uns ein Gefühl der Gemütlichkeit, wenn Dinge beständig sind. Wir mögen es, von bekannten Bezugspunkten umgeben zu sein. Nun, das ist etwas philosophisch, aber der Punkt ist folgender: Das Springen von einem Thema zum anderen, von einem Aspekt zum nächsten oder von einem Gegenstand zu einem anderen wird es Ihrem Publikum bei Ihren Marketingmaßnahmen schwer machen, zu erkennen, an welcher Stelle Sie in ihr Leben passen.

Einer der größten Fehler, den Sie beim Content Marketing machen können, ist der Versuch, alle Informationen mitteilen zu wollen. Dies ist schlimmer, als überhaupt keine Informationen mitzuteilen. Hoffentlich war dies eine gute Einführung für Sie in die Fähigkeit, ein eigenes Publikum zu finden und dieses zu motivieren, mit Ihnen in Kontakt zu treten. Wir hätten noch viele weitere Themen ansprechen können, aber letztendlich stehen uns nur diese Seiten zur Verfügung. Ich werde jedoch weitere Inhalte mit Ihnen teilen, da ich noch nie ein so starkes Verlangen wie jetzt hatte, mich mit der der Zukunft des Marketings für Beratungsleistungen auseinanderzusetzen. Für nähere Informationen haben wir einen Leitfaden über das Wie und einige Vorlagen erstellt: https://www.audere. com.au/tell-your-story/ Dieser Leitfaden enthält: • alle fünf Grundsätze, welche die Art und Weise, wie Sie denken, verändern werden, und ein Verfahren in fünf Schritten, um den Prozess zu vereinfachen; • wie Sie kreative Blockaden überwinden und ein schreibfreudiger Experte anstelle eines schreibfaulen Experten werden können; • z wei Vorlagen, um direkt zu starten (um in die Offensive zu gehen); • ein besonderes Angebot, wenn Sie es bis ans Ende schaffen. Ich möchte kein Spielverderber sein, aber wenn Sie jetzt noch immer nicht „aufgewacht“ sind, erlaube ich mir, klare Worte zu sprechen: Die Tage, in der Sie ohne eine Plattform ausgekommen sind, um Ihre Botschaft zu vermitteln, sind vorbei. Die Zeit ist gekommen. Wenn Sie ein fantastisches Beratungsunternehmen führen möchten, ist es an der Zeit, zu lernen, wie Sie Ihre Geschichte erzählen können.

13


Financial & Estate Planning | Praxis

Wie der Dunning-Kruger-Effekt gute Finanzberater zögern lässt von Michael E. Kitces

Michael E. Kitces, MSFS, MTAX, CFP ®, CLU, ChFC, RHU, REBC, CASL, ist Herausgeber des “The Kitces Report” und Blogger des “Nerd‘s Eye View”. Außerdem ist er Partner und Director of Research der Pinnacle Advisory Group in Columbia, Maryland.

I

ch möchte heute eine allgemeine Herausforderung erörtern, der sich meiner Meinung nach insbesondere künftige Berater gegenübersehen. Obwohl Sie die CFP ® -Zertifizierung geschafft sowie einige Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, sie in der Lage sind, erheblichen Mehrwert beizusteuern, und sie bereit sind, auf der Karriereleiter nach oben zu klettern und mehr Verantwortung und komplexere Kunden zu übernehmen, fühlen sie sich festgefahren und haben de facto Angst vor dem Sprung zu einem führenden Finanzberater. Ein typisches und gutes Beispiel ist eine kürzlich gestellte Anfrage, die ich von Andy erhalten habe. Dieser schreibt in seiner E-Mail wörtlich bzw. leicht umformuliert Folgendes:

14

„Lieber Michael! Ich bin ein angestellter Finanzplaner und fing unmittelbar nach dem Studium an, in dieser Branche zu arbeiten. Mittlerweile sind drei Jahre vergangen und ich stehe kurz davor, meine CFP ® -Zertifizierung zu erhalten.“ Herzlichen Glückwunsch, Andy! „Ich bin an den Punkt gelangt, wo ich eine Wissensgrundlage in allen Finanzplanungsbereichen erworben habe und es Zeit wird, Empfehlungen abzugeben, um unseren Kunden zu helfen. Ich habe Angst davor. Mir sind zwei erfahrene Berater zur Seite gestellt, die meine Arbeit kontrollieren, allerdings werde ich an einem bestimmten Punkt die Führungsrolle bei den Kundenbeziehungen einnehmen müssen. Ich habe Angst davor, etwas zu übersehen und dass einem Kunden deswegen ein Nachteil entsteht. Zu welchem Zeitpunkt in Ihrer Karriere hatten Sie ausreichend Selbstvertrauen, um Ihren Kunden großartige Ratschläge zu erteilen und Empfehlungen zu geben? Hatten Sie jemals Angst davor, dass Ihre Ratschläge eines Tages nach hinten losgehen könnten? Haben Sie einem Kunden beispielsweise empfohlen, in den Ruhestand zu treten, und jener Kunde kam einige Jahre später neuerlich auf Sie zu, da ihm das Geld ausgegangen war?“ Sie sprechen ein zentrales Thema an, Andy, welches den Kern der Sache trifft und dem auch ich mich gegenüber sah. Wie viele von Ihnen vielleicht aus meinem Interview in unserem Podcast „Financial Advisor Success“ wissen, stieg ich nach dem College direkt in die Branche ein, obwohl ich Finanzplanung nicht als Hauptfach gewählt hatte. Mein Hauptfach war Psychologie und mein Nebenfach Theater. Ich wollte eigentlich Medizin studieren, als mir am Ende des Colleges klar wurde, dass ich nach dem Abschluss überhaupt nichts mit Psychologie, Theater oder Medizin zu tun haben wollte. So kam es, dass ich in der Branche „landete“, da ich einen Job brauchte und der Be-

ruf „Finanzberater“ anständig klang. Ich wurde in die Produkte eingewiesen, die unser Unternehmen anbot und „ging in die Welt hinaus“, um Kunden anzuwerben und unsere Produkte zu verkaufen. Ich war ein guter Schüler, sodass ich unsere Produkte sehr gut lernte und relativ zuversichtlich war, dass, sollte mir ein Kunde eine Frage zu einem Produkt und seiner Funktionsweise stellen, ich diese beantworten können würde. Ich kannte mich schließlich aus. Mir wurde allerdings schnell klar, dass Kunden häufig viel mehr Fragen zu unseren Produkten hatten als das, was wir im Einzelnen verkaufen. Ich war ein Finanzberater. Zumindest stand das auf meiner Visitenkarte. Sie wollten mir daher Finanzberatungsfragen stellen. Mir wurde jedoch schnell klar, dass ich eigentlich gar nichts über die Tätigkeit als Finanzberater wusste. Ich hatte keinen Abschluss in Finanzplanung. Ich hatte keinen Abschluss in Finanzen. Ich habe während meiner gesamte Zeit im College nur an einigen BWL-Kursen teilgenommen und eine mehrwöchige Produktschulung durchlaufen. Dies führte mir vor Augen und es machte mir Angst, dass ich Personen über ihre Finanzen beriet, in einigen Fällen über ihre gesamten Ersparnisse, wobei ich häufig nicht einmal halb so viel wusste wie sie. Sie hatten zumindest 10, 20 oder 30 Jahre Lebenserfahrung als Erwachsene, die sich mit ihren Finanzen beschäftigten. Ich war gerade einmal 23 Jahre alt ohne einschlägige Ausbildung und mit fünf Monaten Berufserfahrung. Dies gab mir den Impuls, eine CFP® -Zertifizierung anzustreben. Ich wollte sicherstellen, dass ich wusste, worum es bei den Dingen eigentlich ging, über die ich sprach, wenn ich meinen Kunden Ratschläge erteilte, damit ich diese nicht

04|2018


Financial & Estate Planning | Praxis

in eine „Katastrophe“ stürzen und ihnen unabsichtlich Schaden zufügen würde. Das einzige Problem war jedoch, dass meine Angst noch größer wurde, als ich mit dem CFP® -Kurs begann und alles im Lehrplan lernte. Ich dachte zunächst, dass es viel gibt, das ich nicht weiß. Daraufhin machte ich die CFP® -Zertifizierung und mir wurde bewusst, dass es wirklich viel war, was ich nicht wusste. Es gab Dinge, von denen ich nicht einmal wusste, dass ich nichts über sie weiß, bis ich eine Reihe von Regeln lernte und mir klar wurde, wie viel mehr es gab, über das ich noch nichts wusste und weswegen ich meine Kunden in den Ruin stürzen konnte. Dies machte meine Vertrauenskrise noch schlimmer. Anfangs hatte ich zumindest ein gewisses Maß an blinder Unwissenheit, das mich in meinem Selbstvertrauen bestärkte. Ich wusste zumindest über die Produkte Bescheid und mir war nicht bekannt, was es ansonsten noch zu wissen gab. Umso mehr ich mich weiterbildete, desto mehr wurde mir bewusst, dass ich einen Kunden in den Ruin stürzen konnte, wenn ich Dinge falsch machte. Das brachte mich an den Rand der Verzweiflung.

DUNNING-KRUGER-EFFEKT MIT SCHWERPUNKT AUF FINANZBERATERN

Confidence

100%

0% None

Experience

Expert

Dieses Phänomen ist nicht auf Finanzberater beschränkt und wurde in der Psychologie umfassend untersucht. Es wird als Dunning-Kruger-Effekt bezeichnet. Stellen Sie sich einen Graph vor. Im Zentrum des Dunning-Kruger-Effekts steht, dass Ihr Selbstvertrauen und Ihre Fähigkeiten trotz wenig Erfahrung zunehmen, wenn Sie damit beginnen, etwas Neues zu lernen. Wir fühlen uns zunächst sehr gut. Unser Selbstvertrauen schießt in die Höhe. Wenn wir dann weiterlernen und mehr Erfahrung besitzen, beginnt unser Maß an Selbstvertrauen zu sinken. Je mehr wir lernen, desto mehr wird uns bewusst, wie viel wir de facto anfangs nicht wussten, und umso mehr sinkt unser Selbstvertrauen.

04|2018

Nur nach einer langen Zeit des verminderten Selbstvertrauens, sammeln wir mehr Erfahrung und Wissen. Und schließlich entwickeln wir uns am Ende dieses Prozesses zu wahren Experten. An diesem Punkt schießt unser Selbstvertrauen neuerlich nach oben. Nun kennen Sie sich in Ihrem Bereich entweder aus oder, falls nicht, so kennen Sie zumindest Ihre Grenzen und Wissenslücken und Ihnen ist bewusst, wann Sie mit anderen Experten zusammenarbeiten müssen. Der Dunning-Kruger-Effekt zeigt, dass es normal ist, dass wir nach einem ersten Selbstvertrauenshöhenflug die Erfahrung machen, dass wir umso weniger Vertrauen besitzen, umso mehr wir ab diesem Zeitpunkt lernen. Unser Selbstvertrauen nimmt in dem Maß ab, in dem wir an Erfahrung gewinnen und Wissen ansammeln. Daraufhin erholt es sich langsam und nimmt neuerlich zu, wenn wir zu Experten werden und unseren Fachbereich wirklich – und ich meine wirklich – beherrschen. Für einen Berater (und wie Andy durch seine Frage weiter oben hervorgehoben hat) bedeutet dies, dass der Zeitpunkt, an dem Sie Ihre CFP ® -Zertifizierung erhalten und sich eine solide Wissensgrundlage aneignen, ironischerweise der Zeitpunkt ist, an dem Sie noch nie mehr wussten als an diesem Tag und sich zugleich noch nie weniger selbstbewusst als zu diesem Zeitpunkt gefühlt haben. Denn, obwohl Sie mehr wissen als zuvor, ist Ihnen auch bewusst, wie viel Sie noch nicht wissen. Es wird manchmal noch schwieriger, die Anforderungen an eine führende Beraterrolle zu erfüllen und mehr Verantwortung zu übernehmen, obwohl die Kenntnisse vorhanden sind, weil Ihr Selbstvertrauen nicht dort ist, wo es sein sollte.

6 Möglichkeiten, um den DunningKruger-Effekt zu überwinden und Ihr Selbstvertrauen als fachkundiger Finanzberater aufzubauen Was können Berater, insbesondere künftige Berater, unternehmen? Was können Sie tun, um den Dunning-Kruger-Effekt und diese Vertrauenskrise zu überwinden, zu der es kommen kann und bei der wir umso unsicherer werden und umso mehr an unserer Fähigkeit, unseren Kunden Mehrwert zu bringen, zweifeln, umso mehr Fachwissen wir erwerben? Beachten Sie, dass von diesem Phänomen nicht nur branchenneue Berater betroffen sind.

1. SEIEN SIE SICH DESSEN BEWUSST, WAS SIE WISSEN Am wichtigsten ist es, dass Sie sich dessen bewusst werden, wie viel Sie eigentlich wissen. Die Ironie des Dunning-Kruger-Effekts ist, dass der Zeitpunkt, an dem Sie am meisten Selbstunsicherheit bezüglich Ihres Wissenstands empfinden, der Punkt ist, an dem Sie bereits mehr als 99% der Verbraucher wissen. Es gibt nur 80.000 Personen (in den USA), die als CFP® zertifiziert sind. Die USA haben rund 325 Mio. Einwohner. Sie zählen somit zu eins von viertausend Personen oder 0,025 Prozent der Bevölkerung, die so viel wissen wie Sie. Zweifeln Sie nicht an Ihren Fachkenntnissen. Ja, es gibt da diesen „Wissensfluch“, laut dem Ihnen umso bewusster wird, dass Sie nichts wissen, umso mehr Sie wissen. Und das macht Ihnen Angst, ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass Sie dennoch mehr als beinahe jeder andere wissen, der Ihnen künftig als Kunde gegenübersitzen wird. Unterschätzen Sie nicht den Mehrwert, den Sie leisten, indem Sie einfach darüber sprechen, was Sie sicher wissen. Sie müssen nicht die großen Grenzen Ihrer Kenntnisse durchbrechen. Helfen Sie den Kunden einfach mit dem, was Sie bereits wissen, und nehmen Sie dies als Ausgangspunkt.

2. ÜBERPRÜFEN SIE IHRE ARBEIT NOCHMALS UND/ODER BITTEN SIE UM HILFE Es ist nichts falsch daran, Ihre Arbeit nochmals zu überprüfen oder um Hilfe zu bitten. Eines der Schlüsselelemente, das wahre Fachkenntnisse von vermeintlichen Fachkenntnissen unterscheidet, ist genau der Punkt, dass wahre Experten wissen, was sie wissen und was sie nicht wissen sowie wann es an der Zeit ist, eine andere Person miteinzubeziehen, um Lücken zu füllen. Es ist nichts falsch an dieser Vorgehensweise. Sie halten nicht weniger vor Ihrem Arzt, nur weil er Sie an einen Facharzt überweist, wenn Sie ein spezielles Problem haben. Vielmehr steigt jener Arzt in Ihrer Wertschätzung, da er Ihnen dabei geholfen hat, den richtigen Experten für Ihr spezielles Problem zu finden. Das Gleiche gilt für uns bei der Arbeit mit unseren Kunden. Sie müssen nicht alles über alles wissen. Sie sollten in der Lage sein, den Kunden einen Weg aufzuzeigen, um zu einer Antwort zu gelangen. Dies kann die Miteinbeziehung eines anderen Experten oder die Überweisung an einen anderen Exper-

15


Financial & Estate Planning | Praxis

ten bedeuten oder einfach, dass Sie sich ein wenig mehr Zeit nehmen, um Ihre Hausaufgaben zu machen, und auf diese Weise sicherstellen, dass Sie die Antworten wirklich wissen. Sie können bei einem Treffen, wenn ein Kunde Ihnen eine schwere Frage stellt, immer antworten: „Wissen Sie, das ist ein wirklich komplexes Thema. Lassen Sie mich Nachforschungen anstellen und ich kontaktiere Sie neuerlich nächste Woche mit einer Antwort, da ich sicher sein möchte, Ihnen die richtige Antwort zu geben.“ Wenn es sich jedoch um eine eigentlich einfache Frage handelt, erwartet der Kunde von Ihnen, dass Sie die Antwort auf der Stelle wissen. Sollte es sich jedoch um ein wirklich komplexes Thema handeln, hat der Kunde bestimmt Verständnis dafür, dass Sie Nachforschungen anstellen und ihn zeitnah neuerlich kontaktieren, solange Sie dem wirklich nachgehen und sich schnellstmöglich erneut mit dem Kunden in Verbindung setzen.

suchen Sie, Kunden nicht an schlechte Empfehlungen zu binden, die nicht gut ausgehen. Dies ist indirekt der Grund dafür, warum es so wichtig ist, Kunden dabei zu helfen, „flexibel“ zu bleiben. Es ist richtig, dass einige Entscheidungen wie, wann der Kunde in den Ruhestand treten sollte, größer sind als andere. Allerdings sind nur sehr wenige Entscheidungen, die Kunden treffen, nicht rückgängig zu machen, es sei denn, Sie als Finanzberater gestalten diese als unumstößlich. Nun gut, der Kunde geht in den Ruhestand, möglicherweise kann er zu einem späteren Zeitpunkt anfangen, in Teilzeit zu arbeiten, sollte er das Geld benötigen, oder er könnte seine Ausgaben für ein paar Jahre einschränken, wenn seine Ersparnisse zu rasch schwinden. Er könnte auch in ein kleineres Haus oder eine andere Wohnung ziehen oder eine Kreditlinie aus einer Umkehrhypothek als Rücklage beantragen. Es gibt viele Strategien, die wir nutzen können.

Ist Ihnen klar, wie häufig Rechtsanwälte oder Buchprüfer sagen: „Ich muss weitere Nachforschungen dazu anstellen“? Trotzdem entsteht bei uns nicht der Eindruck, dass sie unprofessionell oder keine Experten sind, nur weil Sie sagen, dass Sie zu einem komplexen Thema weitere Nachforschungen anstellen müssen. Im Gegenteil: Wir schätzen sie, weil das Problem mitunter so komplex ist, dass wir einen Experten mit ihren Kenntnissen benötigen, um Nachforschungen anzustellen und auf diese Weise zu gewährleisten, dass wir die richtige Antwort erhalten. Das Gleiche gilt für Sie als Berater. Egal, ob Sie einen Kunden um mehr Zeit bitten müssen, um Nachforschungen anzustellen, Wissens-Foren zu besuchen, Ihre Kollegen oder Ansprechpartner in Ihrer Studiengruppe zu konsultieren, sich an einen vertrauensvollen Finanzplanungskollegen zu wenden oder einen gleichgestellten oder übergeordneten Berater in Ihrem Unternehmen oder eine andere Person zu fragen – es ist keine Schande, bei komplexen Themen um Hilfe zu bitten, um sicherzustellen, dass Sie diese von allen Blickwinkeln aus beleuchtet haben. Denn das ist es, was sorgfältige Fachleute tun.

3. ERTEILEN SIE MÖGLICHST FLEXIBLE RATSCHLÄGE

Es geht dabei überwiegend um den Umgang mit den Erwartungen unserer Kunden. Wenn Sie zu einem Kunden sagen, „Ich empfehle Ihnen, dass Sie jetzt in Ruhestand gehen, da wir eine Analyse durchgeführt haben und Sie nicht mehr arbeiten müssen und keine Sorgen mehr haben werden, weil Sie ausreichend Geld haben, das bis an Ihr Lebensende reicht“, dann hoffe ich, dass Sie richtig liegen, weil sich Ihre Empfehlung ziemlich dauerhaft und unwiderruflich anhört. Es ist wesentlich besser, dem Kunden folgenden Rat zu geben: „Unsere Analyse deutet darauf hin, dass Sie über ausreichend Mittel verfügen, um in den Ruhestand zu gehen. Wenngleich wir keine Garantie für alle Eventualitäten abgeben können, so bestehen selbst bei Eintritt mehrerer Probleme diverse Möglichkeiten, um diese Risiken zu verwalten, darunter leichte Einsparungen, um wieder auf Kurs zu kommen, oder Sie könnten wieder Beratungsmandate in Teilzeit annehmen, wie Sie bereits in Erwägung gezogen haben. Eine andere Möglichkeit wäre, in ein kleineres Haus oder eine kleinere Wohnung umzuziehen. Sie haben einmal erwähnt, dass Sie überlegen, eine Eigentumswohnung in der Nähe Ihrer Enkel zu kaufen, und wir könnten etwas Kapital hierfür verfügbar machen.“

Mein dritter Vorschlag für all jene, die Angst vor den Folgen haben, zu denen es durch die Bindung von Kunden an schlechte Empfehlungen kommt, welche nicht gut ausgehen, ist: Ver-

Sie sind da, um Ihre Kunden bestmöglich zu beraten. Sie geben keine lebenslang gültigen Garantien in einer Welt ab, in der nichts im Leben sicher ist. Solange Sie Ihre Ratschläge flexibel gestalten

16

und angemessen mit Erwartungen umgehen, sind Sie und Ihre Kunden ggf. anpassungsfähig. Hüten Sie sich vor Empfehlungen, die eine große Schuldenlast, eine geringe Liquidität und andere unwiderrufliche Einschränkungen mit sich bringen, welche die Optionen und Flexibilität reduzieren. Die meisten Personen geben ihr Geld nicht wie Lemminge aus, bis Sie eines Tages über die Klippe springen und feststellen, dass sie bankrott sind und ihnen nichts mehr bleibt. Wir können zwischenzeitliche Anpassungen vornehmen, solange Sie Ihren Kunden vor Augen führen, dass „wir da sind, um Ihnen die besten Ratschläge zu erteilen und Sie zu unterstützen, falls sich Ihre Umstände ändern sollten“.

4. INVESTIEREN SIE WEITER IN IHRE AUSBILDUNG UND KENNTNISSE Viertens, um den Dunning-Kruger-Effekt aus fachlicher Sicht zu überwinden, müssen Sie sich durch diese Erfahrung „durchbeißen“ und den gesamten Weg der Lernkurve gehen. Lernen Sie weiter. Investieren Sie weiter in Ihr Wissen und in Ihre Ausbildung. Der Dunning-Kruger-Efffekt bedeutet, dass unser Selbstvertrauen abnimmt, umso mehr wir lernen, letztlich jedoch wieder zunimmt, wenn wir uns der Beherrschung bzw. der Expertenkenntnis des Gegenstands nähern. Wie viele von Ihnen wissen, sehe ich die CFP ® -Zer tifizierung zusehends nicht als Endziel, um als Finanzberater erfolgreich zu sein, sondern als Ausgangspunkt. Sobald Sie nach CFP® zertifiziert sind, können Sie Fächer oder Spezialisierungen, die für Personen mit CFP® -Zertifizierung geeignet sind, belegen, um Ihr Wissen zu erweitern. Dies könnte ein Masterstudiengang in Finanzplanung oder eine besondere Zertifizierung zur Altersvorsorgeberatung sein, oder umfassende Anlagekenntnisse, vertiefende Versicherungskenntnisse, oder die Spezialisierung auf eine Nische, wie zum Beispiel die Arbeit mit Geschiedenen. Das ist der Grund, weswegen ich eine solche Buchstabensuppe von Abschlüssen und Titeln vor meinem Namen stehen habe. Nach Erhalt der CFP® -Zertifizierung blieb ich am Institut eingeschrieben. Ein Kurs pro Semester. Nichts zu Intensives, da ich in Vollzeit daran arbeitete, meine Karriere als Berater aufzubauen. Aber letztendlich zahlt sich die langzeitige Immatrikulation aus: Im Laufe der Zeit erlangt man jede

04|2018


Financial & Estate Planning | Praxis

Menge Bildung und Fachwissen, womit auch Selbstvertrauen einhergeht. Wie wir unseren Kunden zu sagen pflegen: „Der Schlüssel zu langfristig finanziellem Erfolg ist nicht die Teilnahme an der Lotterie oder Gewinnspielen. Dieser liegt darin, jeden Monat ein klein wenig zu sparen und zuzulassen, dass sich diese Summen anhäufen.“ Der Schlüssel für langfristiges Wissen und Selbstvertrauen ist es, jeden Monat ein klein wenig zu lernen und zuzusehen, wie sich diese Menge ansammelt. Je tiefgreifender Ihr Wissen, umso selbstbewusster werden Sie. Auf diese Weise können Sie den Talpunkt des Dunning-Kruger-Effekts überwinden und von da an wachsen.

5. SCHRÄNKEN SIE DEN UMFANG DES BENÖTIGTEN WISSENS AUF EINE NISCHE ODER SPEZIALISIERUNG EIN Eine der einfachsten Möglichkeiten, um angesichts Ihres Wissenstands selbstsicherer zu werden, ist, den Umfang Ihrer Beratungstätigkeit zunächst einzuschränken. In anderen Worten: Umso mehr Sie sich auf eine Nische oder eine Spezialisierung konzentrieren, umso weniger müssen Sie über alles Bescheid wissen und umso einfacher wird es, sich zu einem wahren Experten zu entwickeln, der absolut alles weiß, was es über konkrete Themen Ihrer Nische oder Spezialisierung zu wissen gibt. Wir veröffentlichten vor kurzem einen Gastbeitrag auf dem Blog von Meg Bartelt, welche in der Nische der Beratung von Frauen in Technologieunternehmen tätig ist. Sie erzählte, wie es für sie wesentlich einfacher wurde, über die neuen Steuersenkungen und die Arbeitsgesetzgebung auf dem Laufenden zu bleiben, da sie nicht länger alles lernen musste, was es über die Gesetzgebung zu wissen gilt, wie in dem großartigen und umfassenden Artikel erläutert. Sie sah sich einfach die für ihre Kunden relevanten Stellen an und lernte diese Abschnitte auswendig. Ich glaube, dass dies häufig einer der nicht erörterten Vorteile davon ist, sich einer Nische oder Spezialisierung zu widmen. Während dies per Definition bedeutet, dass Sie sich tiefgreifender mit einem Bereich beschäftigen als alle anderen, macht es die Herausforderung, ein Experte zu werden, einfacher, da es einfach ist, alles zu wissen, wenn Sie das Fachgebiet einschränken, über das Sie primär alles wissen müssen und sich tiefgehend mit diesem auseinandersetzen. Als Ausgangspunkt können Sie sogar eine Minispezialisierung in Ihrem Unter-

04|2018

nehmen übernehmen. Werden Sie zum anerkannten Experten über die für Ihre Kunden relevanten Apsekte oder ein bestimmtes Anlageprodukt oder -strategie. Ich entschied mich in den ersten drei Jahren meiner beruflichen Laufbahn für eine Minispezialisierung und entwickelte mich zu einem Experten in der neuen Generation von variablen Renten mit Zusatzklauseln über die Inanspruchnahme der Leistung zu Lebzeiten, die in den frühen 2000ern aufkam. Dies brachte mir jede Menge Fachwissen. Und es brachte mir jede Menge Erfahrung. Schließlich veranlasste es mich zur Veröffentlichung meines ersten Buches. Letzten Endes hat das Lernen gar nicht so lange gedauert. Ich wusste nicht alles über die Altersvorsorge oder alle Arten von Renten zu der Zeit. Jedoch wurde ich zu einem Experten für variable Renten mit Zusatzklauseln über die Auszahlung der Leistung zu Lebzeiten, da ich mich darauf konzentrierte und jeden einzelnen Vertrag las, den es darüber gab, und alles lernte, was ich darüber in Erfahrung bringen konnte. Wenn Sie sich also von dem Gewicht, wie viel Sie noch zu lernen haben und davor andere zu beraten, überwältigt fühlen, versuchen Sie, zunächst nicht über so viele Bereiche etwas zu lernen und darüber zu beraten. Konzentrieren Sie sich verstärkt auf einen Bereich, den Sie beherrschen und überblicken können. Seien Sie großartig in diesem Bereich. Bauen Sie Selbstbewusstsein mithilfe Ihrer Kenntnisse in diesem Gebiet auf und fügen Sie im Laufe der Zeit Tiefe und Breite hinzu.

6. ERFOLG MIT „EINFACHEN“ KUNDEN UND SICH NACH OBEN ARBEITEN Dies führt mich zu meinem sechsten und abschließenden Ratschlag, der insbesondere für künftige Berater hilfreich ist, die mit ihrem Selbstvertrauen in dem Maß zu kämpfen haben, in dem ihnen bewusst wird, dass sie nicht wussten, wie viel sie wissen müssen, und bei der Beratung von Kunden nervös sind. Versuchen Sie, zuerst Gelegenheiten für das aufzutun, was ich als „kleine Gewinne“ bezeichne. Wählen Sie als erste Kunden nicht solche aus, die einer umfassenden, komplexen Finanzplanung bedürfen. Versuchen Sie sich zunächst an der Arbeit mit einfacheren Kunden, die überschaubare, unkomplizierte Probleme haben. Die Art von Problemen, zu deren wirksamer Lösung Sie das notwendige Selbstvertrauen besitzen. In dem Maß, in dem Sie an Wissen gewinnen und gute Arbeit im Hinblick auf die Kunden mit

einfacheren Situationen leisten, können Sie sich zu den komplexeren Kunden hocharbeiten. Ich kenne einige Berater, die diesen Ansatz nicht befürworten. Sie sind der Ansicht, dass es eine Schmälerung oder Erniedrigung ist, mit kleineren Kunden der Firma zu arbeiten, bevor Sie größere Kunden betreuen dürfen. Und dass es sich anfühlt, als ob Sie gezwungen werden, Lehrgeld zu bezahlen. Die Realität ist jedoch eine andere. Zeit zu investieren, um Erfahrung mit einfacheren Kunden zu sammeln, ist ein entscheidender Schritt, um Ihr Selbstvertrauen aufzubauen und Fachkenntnisse sowie Erfahrung zu erwerben, damit Sie eines Tages in der Lage sind, komplexere Kunden zu betreuen. Anders gesagt, Lehrgeld zu zahlen ist ein wichtiger Schritt im Prozess, Ihr Selbstvertrauen aufzubauen sowie Wissen und Fachkenntnisse zu erwerben, indem Sie die notwendige Zeit investieren. Unterm Strich bedeutet das, dass Sie anerkennen, dass die Angst völlig normal ist, die Sie mitunter als Berater in zunehmendem Maß empfinden, wenn Sie mehr Wissen und Erfahrung ansammeln und Ihnen bewusst wird, wie komplex diese Dinge wirklich sind und wie stark ein Kunde geschädigt werden kann, wenn etwas schiefgeht. Dies ist ein umfassend dokumentiertes, psychologisches Phänomen namens Dunning-Kruger-Effekt, das Sie jedoch erfolgreich überwinden können. Letzten Endes ist das Wichtigste, sicher zu sein, dass Sie sich weiterentwickeln. Der Dunning-Kruger-Effekt bedeutet, dass Ihr Selbstvertrauen sinkt, jedoch neuerlich steigt, nachdem Sie diese Talfahrt durchgestanden haben. Der beste Weg, um Ihre Ängste zu besiegen, ist mehr Erfahrung zu sammeln und mehr Wissen anzuhäufen. Investieren Sie also weiter in Ihre Bildung. Konzentrieren Sie sich auf eine Nische oder eine Spezialisierung. Versuchen Sie, mehr persönliche Kundengespräche zu führen, um das Gelernte anzuwenden und an Erfahrung mit einfacheren Kunden zu gewinnen, für deren Probleme Sie selbstsicher eine geeignete Lösung vorschlagen können. Vergessen Sie nicht, dass nichts falsch daran ist, um Hilfe zu bitten, eine zweite Meinung von einem Kollegen einzuholen oder einen Kunden an einen Kollegen zu verweisen. Ich hoffe, dass ich einen kleinen Denkanstoß geben konnte und wünsche Ihnen einen fantastischen Tag!

17


Financial & Estate Planning | Praxis

nfep-Expertengespräch: Verbrauchsstiftungen als Alternative zur „ewigen Stiftung“ Im Interview: Ralf Lüdeke

Ralf Lüdeke: Da viele Stiftungen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus erhebliche Probleme haben, ihre Verwaltung und die Stiftungszwecke aus den Erträgen des Vermögensstocks zu finanzieren, liegt es nahe, über eine Verbrauchsstiftung nachzudenken. Können Sie kurz beschreiben, was eine Verbrauchsstiftung ist?

Ralf Lüdeke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB, Hamburg

18

Ralf Lüdeke: Gern! Eine Stiftung ist – wie die meisten wohl wissen – eine rechtsfähige Körperschaft, also eine sogenannte juristische Person mit eigenem Vermögen, die auf Dauer angelegt ist. Man spricht daher auch von einer Dauerstiftung. Im Prinzip soll also die Stiftung in der Lage sein, ihren Zweck mit den ihr vom Stifter zur Verfügung gestellten Mitteln für die Ewigkeit zu erfüllen. Dementsprechend ist in den Stiftungsgesetzen der Länder festgelegt, dass das Vermögen einer Stiftung in seinem Bestand ungeschmälert zu erhalten ist.

Bei der Verbrauchsstiftung ist das anders: Hier kann das Stiftungsvermögen von Anfang an für die Stiftungszwecke ausgegeben werden. Der Grundsatz der Vermögenserhaltung ist also bei dieser Art von Stiftung eingeschränkt. Dies ermöglicht auch den Verbrauch des sogenannten Vermögensstocks. Könnte man die Mittel dann nicht auch ohne Stiftung zweckgebunden zuwenden? Ralf Lüdeke: Die Frage ist berechtigt. Eine Verbrauchsstiftung ist nur dann sinnvoll, wenn der Verbrauch der Mittel über einen längeren Zeitraum verteilt erfolgen soll. Eine solche Stiftung ist daher nur dann zulässig, wenn sie für einen im Stiftungsgeschäft festgelegten Zeitraum von mindestens zehn Jahren bestehen soll. Welche Fälle wären denkbar, in denen eine Verbrauchsstiftung sinnvoll ist? Ralf Lüdeke: Eine Verbrauchsstiftung ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn der Stiftungszweck aus der Sicht des

04|2018

Bild: shutterstock.com / Sergey Nivens

Warum haben Verbrauchsstiftungen mittlerweile einen dermaßen hohen Stellenwert?


Financial & Estate Planning | Praxis

Stifters nicht für die Ewigkeit, sondern für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erfüllt werden soll. Wir betreuen eine Stiftung, die nach dem Willen ihrer Stifterin ihre Mittel für verschiedene Zwecke in den Bereichen Naturschutz, Bedürftige und Stipendien verwenden soll. In den Stiftungsvorstand wurden Personen mit Erfahrung auf den jeweiligen Gebieten berufen. Der Stifterin kam es im Wesentlichen darauf an, dass die Mittel von einem kundigen Stiftungsvorstand verwaltet werden, der im Übrigen der Stiftungsaufsicht unterliegt. Ein weiteres Beispiel ist die Gründung einer Verbrauchsstiftung, die die Errichtung eines Konzerthauses zum Zweck hatte. Hierbei kam es dem Stifter darauf an, dass die öffentliche Hand einen anteiligen Beitrag zur Errichtung des Hauses leistet und diesen unter die Verwaltung der Stiftung stellt. Wie stellt man denn sicher, dass der Stiftung für die angestrebte Dauer genügend Mittel zur Verfügung stehen? Ralf Lüdeke: Der Stifter muss in der Satzung festlegen, nach welcher Maßgabe der Vermögensstock verbraucht werden kann – beispielsweise mit folgender Formulierung: „Zur Erreichung des Stiftungszwecks dienen im Wesentlichen die Zinsen und Erträge des Vermögens, und es soll hierfür jährlich auch etwa ein Zwölftel des Stiftungsvermögens verwendet werden.“ Auf diese Weise

04|2018

wäre sichergestellt, dass die Mittel mindestens zwölf Jahre ausreichen. Die Sicherstellung der Finanzausstattung wird übrigens auch von der Stiftungsaufsicht erwartet. Und was wäre empfehlenswert, falls doch mal mehr Mittel benötigt werden? Ralf Lüdeke: Für diese Möglichkeit sollte man eine Öffnungsklausel vorsehen, zum Beispiel Folgendes: „Ausnahmsweise darf das übrige Vermögen der Stiftung angegriffen werden, wenn der Stiftungszweck anders nicht erfüllt werden kann und wenn alle Vorstandsmitglieder dies einstimmig beschließen.“ Wäre es angesichts der Finanzsituation nicht in dem einen oder anderen Fall sinnvoll, eine Dauer- in eine Verbrauchsstiftung umzuwandeln? Ralf Lüdeke: Das ist sicherlich sinnvoll, doch es funktioniert nur, wenn die Stiftungssatzung dies zulässt. Daher sollte möglichst bereits bei der Errichtung der Stiftung der Vorbehalt in die Verträge aufgenommen werden, dass sie später in eine Verbrauchsstiftung umgewandelt werden kann. Bei Stiftungen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, genehmigt die Stiftungsaufsicht eine solche Umwandlung auch schon mal ohne ausdrücklichen Vorbehalt im Stiftungsgeschäft. Dabei kommt es darauf an, was der Stifter gewollt hätte, wenn er diese Situation vorausgesehen hätte.

Welche steuerlichen Vorteile bietet die Verbrauchsstiftung? Ralf Lüdeke: Prinzipiell dieselben wie die einer Dauerstiftung. Der Stifter einer Verbrauchsstiftung kann allerdings nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzugsbeträge, wie in Paragraf 10b Absatz 1 EStG dargelegt, in Anspruch nehmen. Die Summe der Zuwendungen darf also 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht überschreiten. Und der Sonderausgabenabzug von bis zu 1 Million EUR darf anders als bei herkömmlichen Stiftungen nicht in Ansatz gebracht werden. Die sogenannte Erbersatzsteuer, die bei einer Dauerfamilienstiftung nach 30 Jahren fällig wird, würde bei einer Verbrauchsstiftung mit kürzerer Laufzeit naturgemäß nicht erhoben. Welche Nachteile gehen mit einer Verbrauchsstiftung einher? Ralf Lüdeke: Es bestehen keine Besonderheiten gegenüber Dauerstiftungen. Das größte Problem liegt oft eher darin, Projekte zu finden, für die die Mittel in dem vorgegebenen Zeitraum zweckgemäß verwendet werden können. Vielen Dank für das Gespräch. Das Interview führte Maximilian Kleyboldt vom Netzwerk der Finanz- und Erbschaftsplaner e.V.

19


Financial & Estate Planning | Praxis

Vorgezogene Altersrente aus dem berufsständischen Versorgungswerk – ein Musterbeispiel für vernetzte Finanzplanung von Christoph Leichtweiß

Christoph Leichtweiß, CFP®, Geschäftsführer, YPOS Vermögensmanagement GmbH

D

ie Überlegungen zur vorgezogenen Altersrente für Freiberufler, die Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks sind, erweisen sich als sehr komplex. Schließlich sind qualitative und quantitative Parameter gleichermaßen abzuwägen. Hinzu kommen die typischen Unsicherheiten, die mit den Annahmen hinsichtlich künftiger Entwicklungen der Kapitalmärkte, Steuergesetzgebung und privater Lebensplanung einhergehen. Dementsprechend kann und wird es hier nicht DIE eine korrekte Antwort geben. Jeder Fall ist einzigartig und individuell zu beurteilen. Zudem darf der Berater die finale Entscheidung keinesfalls vom Kunden auf sich abwälzen lassen. Der Berater ist der Partner des Kunden, der ihn in die Möglichkeit versetzt, eine sauber hergeleitete Entscheidung zu treffen.

Worum geht es überhaupt? Häufig gewähren berufsständische Versorgungswerke ihren Mitgliedern die Möglichkeit, ab einem gewissen Alter (meist 60 oder 62 Jahre) ihre Altersrente zu beziehen und gleichzeitig weiterhin

20

der beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Die vorgezogene wird im Vergleich zur regulären Altersrente mit Abschlägen belegt, womit die längere Zahlungsdauer der Rente und die verminderten Einzahlungen kompensiert werden. Die Abschläge werden häufig mit einem bestimmten Prozentsatz der regulären Altersrente für jeden Monat der früheren Inanspruchnahme angesetzt. Bei einem beispielhaften Abschlag von 0,4 Prozent pro Monat und einem Zeitraum von fünf Jahren des vorzeitigen Beginns der Rentenzahlung ergibt sich eine Rentenreduktion in Höhe von 24 Prozent (0,4 Prozent multipliziert mit 60 Monaten). Ab der Rentenzahlung sind keine Beiträge mehr an das Versorgungswerk zu leisten. Für eine ungewisse Anzahl an Jahren eine wegen des früheren Auszahlungsbeginns spürbar niedrigere Rente beziehen und die eigentlich an das Versorgungswerk zu zahlenden Beiträge selbstbestimmt konsumieren oder anlegen können … Lohnt sich das?

Quantitative Betrachtung – ein Beispiel Unser Mitglied hat am 1. Januar 2019 Geburtstag und wird dann 62 Jahre alt. Würde es für die nächsten fünf Jahre weiterhin 1.800 EUR monatlich an das Versorgungswerk zahlen, würde ihm nach heutiger Prognose ab dem 67. Lebensjahr eine Rente in Höhe von 3.000 EUR monatlich zustehen. Der um fünf Jahre vorgezogene Beginn der Rentenzahlung ergibt einen Betrag von 2.280 EUR monatlich. Die Tabelle in Abbildung 1 zeigt die Auswirkungen unter Berücksichtigung des Alterseinkünftegesetzes und eines angenommenen konstanten Steuersatzes von 42 Prozent plus Solidaritätszuschlag, wobei der Übersichtlichkeit halber nicht alle Jahre bis zum Ende der statistischen Lebenserwartung dargestellt sind. Beiträge an das Versorgungswerk führen zu einer steuerlichen Entlastung.

Dementsprechend bringt die Nichteinzahlung in den nächsten fünf Jahren lediglich eine Nettoersparnis mit sich, vermindert um die Steuerersparnis. Gleichzeitig ist die Rente um die Steuer zu mindern, während der vorgezogene Rentenbeginn dauerhaft einen höheren Freibetrag bedeutet. Die Spalte „Kapitalkonto“ zeigt die Summe aus gespartem Beitrag und früher fließender Rente für die fünf Jahre bis zum regulären Rentenbeginn. Für das Kapitalkonto wurde keine Verzinsung unterstellt. In der Spitze hat das Mitglied also 153.500 EUR mehr liquide Mittel auf dem Konto, mit denen allerdings auch lebenslang die geringere Rentenzahlung aufzufangen ist. Stark vereinfacht könnte man fragen: Reicht der so aufgebaute Kapitalstock, um die um 4.700 EUR jährlich verringere Nettorente auszugleichen? Der Blick auf die Entwicklung des Kapitalkontos (siehe Grafik 2) zeigt, dass nach dem Erreichen des zu erwartenden Lebensalters von knapp 94 Jahren noch Kapital in Höhe von 27.700 EUR übrig bleibt. Heißt das nun, dass die vorgezogene Altersrente in diesem Fall sinnvoll ist? Den Experten ist natürlich sofort klar: Es sind weitere Überlegungen anzustellen. Wie plausibel sind die Hochrechnungen der Versorgungswerke angesichts eines dauerhaft niedrigen Zinsniveaus? Müssen nicht Annahmen für Rentensteigerungen getroffen werden? Welcher Zins ist für das Kapitalkonto anzusetzen? Wie verändern sich die Hinterbliebenenrenten? Dies gilt es auszuloten und abzuwägen, auf den Einzelfall abzustimmen und in ein plausibles Gesamtbild zu gießen.

Einbezug qualitativer Komponenten unverzichtbar Meiner Erfahrung nach haben die letzten Details in der Perfektionierung der Zukunftsannahmen keine sehr großen Auswirkungen auf die Quali-

04|2018


Financial & Estate Planning | Praxis

1

QUANTITATIVE BETRACHTUNG

Jahr

Beitrag

Absetzbar

gesparter Nettoaufwand

Bruttorente Versorgungsw. ab 62J, 0M

Nettorente Versorgungsw. ab 62J, 0M

Bruttorente Versorgungsw. ab 67J, 0M

Nettorente Versorgungsw. ab 67J, 0M

Zufluss / Abfluss Kapitalkonto

Zinsen Kapitalkonto nach Steuern

2019

21.600,00 €

88 %

13.181,04 €

27.360,00 €

17.903,04 €

-

-

31.084,08 €

-

31.084,08 €

2020

21.600,00 €

90 %

12.991,20 €

27.360,00 €

17.903,04 €

-

-

30.894,24 €

-

61.978,32 €

2021

21.600,00 €

92 %

12.788,64 €

27.360,00 €

17.903,04 €

-

-

30.691,68 €

-

92.670,00 €

2022

21.600,00 €

94 %

12.598,80 €

27.360,00 €

17.903,04 €

-

-

30.501,84 €

-

123.171,84 €

2023

21.600,00 €

96 %

12.408,84 €

27.360,00 €

17.903,04 €

-

-

30.311,88 €

-

153.483,72 €

2024

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

148.781,04 €

2025

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

144.078,36 €

2026

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

139.375,68 €

2027

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

134.673,00 €

2028

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

129.970,32 €

2029

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

125.267,64 €

2030

-

-

-

27.360,00 €

17.903,04 €

36.000,00 €

22.605,72 €

-4.702,68 €

-

120.564,96 €

Wert Kapitalkonto

Quelle: Finanzplanersoftware PROfessional 2018

2

3

VERLAUF DES KAPITALKONTOS

BERATUNGSFAKTOREN

Die vorgezogene Altersrente aus dem Versorgungswerk lohnt sich. Dem Kapitalkonto kann bis zur Lebenserwartung (93 Jahre, 9 Monate) der Differenzbetrag durch den vorgezogenen Rentenbeginn entnommen werden. Ferner verbleibt ein Restkapital in Höhe von 27.687,03 €

Selbstbestimmung

180.000

Ruhestandsplanung

160.000

Mathematik

140.000

120.000

Risikotragfähigkeit

100.000

Mandant Ertragsteuer

80.000 60.000

Risikobereitschaft

40.000

Substanzsteuer

20.000 01/2020

01/2025

01/2030

01/2035

01/2040

01/2045

01/2050

Quelle: Finanzplanersoftware PROfessional 2018

tät der Entscheidung des Mitglieds. Wichtiger sind die Einbeziehung der qualitativen Komponenten und deren Anwendung auf die individuelle Situation. Ausgewählte Varianten seien im Folgenden skizziert: • D as Mitglied ist nicht verheiratet und geht aufgrund von familiären Erkrankungen davon aus, nicht wesentlich älter als 75 Jahre zu werden. Ihm ist es wichtiger, sein Vermögen zur selbstbestimmten Verfügung zu erhöhen, anstatt das Langlebigkeitsrisiko durch das Versorgungswerk abdecken zu lassen. • D as Mitglied geht von einer stark steigenden Inflation aus und möchte die

04|2018

Anlageentscheidungen stärker selbst treffen, um einen besseren Inflationsschutz zu erzielen. Das „Mehr“ an Eigenverantwortung ist positiv besetzt. • D er Ehepartner des Mitglieds ist früh verstorben. Im Rahmen der Generationenplanung soll weniger Kapital im Versorgungswerk gebunden sein, damit mehr Vermögen frei vererbt werden kann. • D as Mitglied zeigt eine sehr geringe Risikobereitschaft und möchte sich nicht um seine Kapitalanlagen kümmern. Die systembedingte Intransparenz des Versorgungswerks und die Übernahme der Anlageentscheidungen

durch die verantwortlichen Gremien ist ein Bequemlichkeitsfaktor, der positiv zu Buche schlägt.

Fazit für die Beratungspraxis Es sind verschiedene Dimensionen zu berücksichtigen und neben der fachlichen Kompetenz ist ein gewisses Maß an Methodenkompetenz des Beraters erforderlich, da es gilt, die verschiedenen Ziele und Parameter so abzugleichen, dass eine vernünftige Diskussions- und Entscheidungsbasis entsteht. Grafik 3 zeigt die vielfältigen Faktoren, die bei diesem Thema zu berücksichtigen sind.

21


Financial & Estate Planning | Praxis

Herausforderungen der Unternehmerfinanz- und Nachfolgeplanung von Matthias Karl

Matthias Karl, CFP®, Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Finanzökonom (EBS); Beratungsschwerpunkte unter anderem: themenzentrierte Finanzpläne rund um die private und betriebliche Altersversorgung, steuerlich optimierte Lösungen bei Fälligkeit betrieblicher Altersversorgungsansprüche

22

Die zentralste Frage, die es zu klären gilt, ist bei all dem die nach der Zukunft der eigenen Firma: Weiterführung durch einen angestellten Geschäftsführer, Verkauf an Dritte oder Liquidation? Steht eine familieninterne Nachfolge über die eigenen Kinder an, dann überlegen viele nochmal besonders gründlich, ob sie ihre eigene Altersversorgung an den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens koppeln wollen. Auch externe Faktoren wie das Wegbrechen von Märkten oder der Wegfall einzelner Großkunden können aus einem florierenden Unternehmen sehr schnell einen Fall für den Insolvenzverwalter machen. Hier gilt es also, eine kluge und

für beide Beteiligten – Unternehmen wie Unternehmer – langfristig überzeugende Entscheidung zu treffen. Eine erste Analyse der unternehmerischen Zahlen wird in vielen Fällen zu der Erkenntnis führen, dass die einst erteilte Zusage und die dafür abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nicht zueinander passen, sprich: Es fehlt Geld für die vollständige Ausfinanzierung der Pensionszusage. Die Ursachen dafür können vielfältig sein und sind teilweise schon in der Vertragskonzeption begründet. Ausfinanziert wurde der seinerzeit ermittelte Heubeck-Barwert als Kapitalzahlung – und nicht als lebenslange Rente. Beispielhaft sei dies an einem aktuellen Fall dargestellt: Im Jahr 1990 zugesagte Altersrente: 18.407 EUR p. a., also ursprünglich 36.000 DM

ALTERSRENTENBARWERT BEI ABSCHLUSS

171.328 EUR ALTERSRENTENBARWERT HEUTE (IM ALTER VON 65)

Bild: shutterstock.com / fermate

A

n der Schnittstelle vom Unternehmertum zum Ruhestand sind in der Regel viele Themen abzuarbeiten und einige spezifische Fragen zu klären. Neben so wichtigen Einzelaspekten wie der künftigen privaten Nutzung des Firmenwagens und den Kosten für die Mitgliedschaft im Golfklub, die selbstverständlich bisher über das Firmenkonto bezahlt wurde, steht auch die Frage nach der richtigen Gestaltung der betrieblichen Altersversorgung im Raum. Insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführer, die sich vor vielen Jahren eine Pensionszusage erteilt haben, stellen nun sehr schnell fest, dass die Auszahlung der fälligen Rückdeckungsversicherung noch die leichteste Aufgabe ist. Sobald der Auszahlungsbetrag auf dem Firmenkonto gelandet ist, kommt manch einer ins Grübeln: Was tun mit dem Geld?

196.554 EUR (+15 %)

04|2018


Financial & Estate Planning | Praxis

Legt man nun die statistische Lebenserwartung eines 65-Jährigen zugrunde – sie liegt bei 90 Jahren –, so wird schnell deutlich, dass das 25-Fache der Jahresrente deutlich mehr Kapital erfordert, als der Altersrentenbarwert als Rückstellung in der Bilanz ausmacht. Die seit Längerem anhaltende Niedrigzinsphase macht sich mit tlerweile ebenfalls deutlich bemerkbar: Prognostizierte Ablaufleistungen der Lebensversicherer von vor zehn und mehr Jahren sind heute das Papier nicht mehr wert, auf dem sie stehen. All das führt zu einem Finanzierungsgrad der Pensionszusage von realistischerweise weniger als 50 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vertragskonzept.

PROGNOSTIZIERTE ABLAUFLEISTUNG BEI ABSCHLUSS

171.328 EUR VORAUSSICHTLICHE ABLAUFLEISTUNG BEI FÄLLIGKEIT

114.643 EUR (–33 %) Ging man 1990 in der Lebensversicherung noch von einem Garantiezins von 4 Prozent aus, so hat sich dieser auf mittlerweile 0,9 Prozent bei gleichzeitig deutlich verlängerter Lebenserwartung reduziert. Die Schere zwischen gebildeten Pensionsrückstellungen, vorhandener Ablaufleistung aus der Lebensversicherung und erforderlichem Einmalbeitrag ging und geht also immer weiter auseinander. Konkret würde der Einmalbeitrag im skizzierten Fall heute 567.867 EUR betragen, was einem Ausfinanzierungsgrad von lediglich 20 Prozent gleichkommt, bezogen auf die Ablaufleistung der Rückdeckungsversicherung. Die in der Bilanz enthaltenen Pensionsrückstellungen, die in den vergangenen Jahren auch zu teilweise erheblichen Reduktionen der Unternehmenssteuern führten, erweisen sich sowohl bei einer Liquidation einer GmbH als auch bei einem Verkauf als schwer zu überwindendes Hindernis. Auch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz mit seiner abweichenden handelsrechtlichen Bewertung dieser Rückstellungen hinterlässt mittlerweile deutliche Spuren in

04|2018

den Bilanzen: Neben dem weiteren Aufbau von Rückstellungen werden längst erhebliche Unternehmensgewinne mit einer Ausschüttungssperre belegt. Auf entsprechende Zusagen zu verzichten, um all diesen Problemen aus dem Weg zu gehen, ist zwar eine Lösung. Sie ist jedoch verbunden mit der unangenehmen Folge, dass auch keine Altersversorgung mehr gegeben ist, da alle vorhandenen Mittel für die Begleichung der mit der gewinnerhöhenden Auflösung der Pensionsrückstellungen auf GmbH-Ebene anfallenden Steuern sowie der auf die privat ausgezahlte Rückdeckungsversicherung anfallenden Lohnsteuer verwendet werden müssen. Es kommt – sozusagen als „Strafsteuer“ – noch die Lohnsteuer auf den fiktiven Wiederbeschaffungswert der Pensionszusage hinzu, auf die man verzichtet hat. Der Bundesfinanzhof argumentiert diesbezüglich folgendermaßen: Der Gesellschafter-Geschäftsführer hat durch seinen Verzicht auf die Pensionszusage der GmbH einen Vermögenszuwachs zugewendet, da die Pensionsrückstellungen als Passivposten aus der Bilanz verschwunden sind. All dies bedeutet, dass der Geschäftsführer ohne ausreichende Liquidität und ohne Altersversorgung aus dem Berufsleben ausscheidet. Seit vielen Jahren finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) Regelungen dazu, wie dieser „steuerliche Super-GAU“ vermieden werden kann. Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung hat sich dieses Themas bereits angenommen, sodass sich die im Folgenden skizzierten Gestaltungen als steuerlich „sauber“ erweisen.

FACHLICHES UND STEUERLICHE GRUNDLAGEN Die wesentlichen aktuellen steuerlichen Grundlagen für eine Auslagerung finden sich in den Paragrafen 3 Nr. 65, 66, 4d und 4e EStG, im BMF-Schreiben vom 10.7.2015 und in den BFH-Urteilen vom 9.6.1997 und 15.10.1997. Insbesondere das BFH-Urteil I R 89/15 vom 7.3.2018 hat hinsichtlich des Erdienenszeitraums bei einer Auslagerung zum Altersrentenbeginn für eine Klarstellung gesorgt.

Auslagerung aus der Bilanz Wird die GmbH weitergeführt und die erteilte Pensionszusage „ausgelagert“,

so bestehen zwei Optionen: Unterstützungskasse oder Pensionsfonds. Die formalen Anforderungen an eine Unterstützungskasse sind verhältnismäßig hoch – bei gleichzeitig niedrigerer garantierter Verzinsung (0,9 Prozent) und fehlender Rückgewähr des nicht verbrauchten Teils des Einmalbeitrags im Todesfall. Deshalb sei im Folgenden die Option Pensionsfonds dargestellt. Ausgehend davon, dass die Auslagerung zum Zeitpunkt des Ausscheidens des Geschäftsführers aus den Diensten der GmbH erfolgt, wird der erworbene Anspruch in voller Höhe oder – bei einem Verkauf – der bis zu diesem Zeitpunkt erdiente zeitanteilige Anspruch ausgelagert. Die weiteren Prüfschritte beziehen sich im Wesentlichen auf Höhe und Fälligkeitsvoraussetzungen der abgeschlossenen Rückdeckungsversicherungen, auf bestehende Verpfändungen (verbunden mit der Frage, an wen) und gegebenenfalls auf das Einverständnis der Mitgesellschafter via Gesellschafterbeschluss. Es wird zudem geprüft, ob eine PSV-Pflicht besteht und ob bei einer Unterfinanzierung die Möglichkeit und die Bereitschaft gegeben sind, eine entsprechende Aufzahlung aus Mitteln der GmbH zu leisten. Hier ergeben sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten für den Einzelfall. Insbesondere, wenn der Altersrentenbeginn in der Zukunft liegt, wird eine Verteilung der Zahlung des Einmalbeitrags über mehrere Jahre möglich sein. Die ertragsteuerliche Seite stellt sich wie folgt dar: Um die Gelder für den Gesellschafter-Geschäftsführer lohnsteuerfrei auf den Pensionsfonds zu übertragen, muss die GmbH beim zuständigen Finanzamt einen entsprechenden unwiderruflichen Antrag nach Paragraf 4e EStG stellen. Die GmbH kann den zu erbringenden Einmalbeitrag bis zur Höhe der aufzulösenden Pensionsrückstellungen sofort als Betriebsausgabe geltend machen, und der verbleibende „Rest“ wird über die kommenden zehn Wirtschaftsjahre ebenfalls als Betriebsausgabe abgezogen. Dies geschieht losgelöst vom tatsächlichen Zahlungsplan – und unabhängig vom Überleben des Versorgungsempfängers. Anders gesagt: Die GmbH hat auf jeden Fall den vollen Betriebsausgabenabzug des fälligen Einmalbeitrags an den Pensionsfonds, auch wenn der Versorgungsempfänger innerhalb dieses Zehnjahreszeitraums verstirbt.

23


Financial & Estate Planning | Praxis

Die folgende Grafi k veranschaulicht dies: Vorhandene Pensionsrückstellung

Auflösung Pensionsrückstellung

Pensionszusage mit den jeweiligen Rückstellungen. Die Liquidation ist ein gesell-

Einmalbeitrag Pensionsfonds

Past Service

Verteilung des übersteigenden Betrags auf die folgenden 10 WJ.

Ertrag

31.12.

......

Abzugsfähigkeit in der Höhe der aufzulösenden PensionsrückAufwand stellung (Past Service)

Übertragungsjahr

1

Eine wesentliche Entscheidung ist die Wahl des Pensionsfondsmodells: mit Garantie und ohne Nachschuss oder mit Rückgewähr im Todesfall und Nachschussrisiko. Pensionsfonds Kalkulatorischer Zins

2

......

9

10

11

schaftsrechtlich veranlasster Vorgang, sodass die gewinnerhöhende Auflösung der gebildeten Pensionsrückstellungen zu einer entsprechenden Steuerzahlung durch die GmbH führt. Dem steht

Garantie

Kapitalmarktförmig

0,9 %

1,5 %–4,0 %, variabel

Nein

Nicht verbrauchte Beträge ja

370.207 EUR

249.624 EUR

Rückgewähr im Todesfall Erforderlicher Einmalbeitrag*

......

* 1.000 EUR Altersrente für einen 65-jährigen Mann ohne Witwenrente und Rentendynamik, kalkulatorischer Zins 1,5 %

Zu berücksichtigen ist bei der kapitalmarktförmigen Variante, dass die Rückgewähr im Todesfall einen außerordentlichen Ertrag in der GmbH-Bilanz auslöst. Die Angebote der wenigen Pensionsfondsanbieter sind jedoch alles andere als transparent und vergleichbar. Daher hilft ein rein zahlenmäßiger Vergleich der Einmalbeiträge nicht. Insbesondere der nicht rückgewährfähige Teil des Einmalbeitrags im Todesfall verzerrt das Bild deutlich. Ein weiteres Beispiel bei ansonsten gleichen Bedingungen verdeutlicht dies: Anbieter

in der Bilanz als Vermögenswert der Rückkaufswert der Rückdeckungsversicherung gegenüber. Wird nun der „werthaltige“ Teil der Pensionszusage unter Anwendung des Paragraf 3 Nr. 65b EStG auf ein Unternehmen der Lebensversicherung übertragen und durch den Wert der Rückdeckungsversicherung finanziert, fließt der Rückkaufswert zum einen aus der Bilanz ab und neutralisiert zum anderen zeitgleich die gewinnerhöhend aufzulösenden Pensionsrückstellungen in gleicher Höhe. Unter der Annahme, dass sonst keine weiteren 1

2

499.267 EUR

605.198 EUR

Im Todesfall nicht rückgewährfähig

0 EUR

109.302 EUR

Zins

1,5 %

1,7 %

Einmalbeitrag

Trotz eines geringfügig höheren Zinses sind im frühzeitigen Todesfall bei Anbieter 2 rund 100.000 EUR verloren.

Liquidation der GmbH Die Liquidation einer Gesellschaft ist handelsrechtlich erst dann möglich, wenn die Bilanz „leer“ ist, das heißt alle Forderungen und Verbindlichkeiten getilgt sind. Dazu gehört auch die erteilte

24

verwertbaren Vermögenswerte mehr in der Bilanz vorhanden sind, können die jetzt „wertlosen“ Pensionsrückstellungen ohne Steuerzahlung aufgelöst werden. Somit ist die Bilanz „leer“ und die GmbH kann liquidiert und aus dem Handelsregister gestrichen werden. Der Versorgungsempfänger erhält seine Rente vom Lebensversicherer. Diese Rente ist in voller Höhe steuer-

und gegebenenfalls auch sozialversicherungspflichtig, sofern der Empfänger gesetzlich krankenversichert ist. Insofern ist die steuer- und abgabenpflichtige Behandlung die gleiche, als wenn die Pensionszusage aus der GmbH heraus bezahlt worden wäre. Die angenehmen Nebeneffekte dieser Lösung: für die kommenden Jahre keinerlei weitere Kosten für IHK-Beiträge, keine Steuerberaterkosten für die Bilanzerstellung und nicht zuletzt der Wegfall der Kosten für versicherungsmathematische Gutachten. Im Rahmen dieser Neustrukturierung der Pensionszusage können dann eingetretene Veränderungen wie eine Witwenrentenzusage, eine zwischenzeitlich erfolgte Scheidung oder der Tod der Ehefrau in das Zahlenwerk einfließen. STEUERLICHES UND SOZIALVERSICHERUNGSRECHTLICHES FÜR DEN VERSORGUNGSEMPFÄNGERN Die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung zählt zu den nachträglichen Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit und ist in voller Höhe steuerpflichtig (§ 19 EStG). Bei gesetzlich Krankenversicherten unterliegt die Rente bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze außerdem der Beitragspflicht zum Gesundheitsfonds und der Pflegeversicherung (§ 229 SGB V).

Pensionszusage – Auslagerung an Pensionsfonds oder Unterstützungskasse Bei den beiden beschriebenen Varianten ist jedoch ein Aspekt immer wichtiger geworden: der Lebensversicherer, mit dem das betreffende Konzept umgesetzt werden soll. In den vergangenen Jahren haben sich große Versicherer der betrieblichen Altersvorsorge vom Markt für Garantieprodukte, wie man sie für eine Liquidationsdirektversicherung benötigt, völlig oder teilweise zurückgezogen. Insbesondere bei den börsennotierten Versicherungskonzernen und den Anbietern mit ausländischen Aktionären besteht das zunehmende Risiko, dass Teilbestände an sogenannte Abwicklungsplattformen verkauft und übertragen werden, sodass dem Versorgungsempfänger auf einmal ein völlig anderer Vertragspartner für seine betriebliche Altersversorgung entgegentritt.

04|2018


Anzeige

ODDO BHF Algo Trend US

Mit innovativer Faktorstrategie in den US-Aktienmarkt investieren Produktinformation für professionelle Investoren Die USA sind gemessen an der Marktkapitalisierung der größte Aktienmarkt der Welt. Allein aufgrund der Anzahl und Größe der dort gehandelten Aktien gehören die USA in jedes breit gestreute Aktienportfolio. Mehrerträge mit System Mit ODDO BHF Algo Trend US können Anleger nun auf innovative Weise in den US-Aktienmarkt investieren. Denn der Fonds setzt eine Faktorstrategie um, die sich schon seit über 10 Jahren in Mandaten für institutionelle Anleger bewährt hat. Professionelle Investoren vertrauen zunehmend auf Faktorstrategien, da diese ihnen auf systematischer Basis die Chance auf langfristig stabile Mehrerträge gegenüber dem Marktdurchschnitt eröffnen. Wie funktionieren Faktorstrategien? Empirische Untersuchungen der Aktienmärkte haben nachgewiesen, dass Aktien mit bestimmten Eigenschaften nachhaltig besser abschneiden als der Durchschnitt. Allen voran die Momentum-Strategie erzielte in der Vergangenheit höhere Renditen, als mit einer Nachbildung des Index zu erzielen waren. Da dieser Faktor auf kurzfristige Trends

setzt, hat er allerdings auch Nachteile: es kommt zu häufigen Trendwechseln und Anleger müssen Klumpenrisiken in Kauf nehmen. Risiko im Blick Die in ODDO BHF Algo Trend US eingesetzte Faktor-Strategie misst diesen Risiken besondere Bedeutung bei. Wir achten bei der Titelauswahl nicht nur darauf, dass der Aufwärtstrend noch intakt ist, sondern bevorzugen außerdem Unternehmen mit niedriger Volatilität und einer langfristig stabilen relativen Kursdynamik. Ein weiterer Baustein unseres Risikomanagements ist eine sektorneutrale Portfoliodiversifikation zur Vermeidung von Klumpenrisiken. Damit entsteht ein breit diversifiziertes Portfolio mit kontrolliertem Risiko. Der ODDO BHF Algo Trend US wurde als aktiv verwalteter Publikumsfonds im Juli 2018 aufgelegt. Die zugrundeliegende Strategie wurde von den beiden Fondsmanagern Dr. Stefan Braun und Karsten Seier entwickelt, welche seit über 18 Jahren für ODDO BHF Asset Management GmbH arbeiten.

Fondsdaten ODDO BHF Algo Trend US CR-EUR (ISIN LU1833929729) Über ODDO BHF AM ODDO BHF Asset Management ist Teil der 1849 gegründeten, unabhängigen deutsch-französischen Finanzgruppe ODDO BHF. ODDO BHF AM ist ein führender unabhängiger Vermögensverwalter in Europa. Das Asset Management der ODDO BHF Gruppe umfasst ODDO BHF AM GmbH in Deutschland sowie ODDO BHF AM SAS und ODDO BHF Private Equity SAS in Frankreich, die zusammen 61,6 Mrd. € verwalten. Oberste Priorität von ODDO BHF AM ist es, den Kunden ein langfristiger Partner zu sein. Die Unabhängigkeit von ODDO BHF AM ermöglicht es den Teams, schnell und flexibel zu agieren und innovative Lösungen zu entwickeln, die passgenau auf die Anforderungen der Kunden zugeschnitten sind. Ihr Ansprechpartner Matthias Mohr, Head of Wholesale Tel.: +49 (0)69 920 50 346 matthias.mohr@oddo-bhf.com am.oddo-bhf.com

Disclaimer ODDO BHF Asset Management ist die Vermögensverwaltungssparte der ODDO BHF-Gruppe. Es handelt sich hierbei um die gemeinsame Marke von drei eigenständigen juristischen Einheiten: ODDO BHF Asset Management SAS (Frankreich), ODDO BHF PRIVATE EQUITY (Frankreich) und ODDO BHF Asset Management GmbH (Deutschland). Vorliegendes Dokument wurde durch die ODDO BHF ASSET MANAGEMENT GmbH (ODDO BHF AM), zu Werbezwecken erstellt. Dieses Dokument ist nur für professionelle Kunden (MiFID) bestimmt und nicht zur Aushändigung an Privatkunden gedacht. Es darf nicht in der Öffentlichkeit verbreitet werden. Die Aushändigung dieses Dokuments liegt in der Verantwortlichkeit jeder Vertriebsgesellschaft, Vermittlers oder Beraters. Potenzielle Investoren sind aufgefordert, vor der Investition in die von der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF) beaufsichtigten Fonds einen Anlageberater zu konsultieren. Der Anleger wird auf die mit der Anlage des Fonds in Investmentstrategie und Finanzinstrumente verbundenen Risiken und insbesondere auf das Kapitalverlustrisiko des Fonds hingewiesen. Bei einer Investition in den Fonds ist der Anleger verpflichtet, die wesentlichen Anlegerinformationen (KIID) und den Verkaufsprospekt des Fonds zurate zu ziehen, um sich ausführlich über die Risiken der Anlage zu informieren. Der Wert der Kapitalanlage kann Schwankungen sowohl nach oben als auch nach unten unterworfen sein, und es ist möglich, dass der investierte Betrag nicht vollständig zurückgezahlt wird. Die Investition muss mit den Anlagezielen, dem Anlagehorizont und der Risikobereitschaft des Anlegers in Bezug auf die Investition übereinstimmen. ODDO BHF AM übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die sich aus der Nutzung des gesamten Dokuments oder eines Teiles davon ergeben. Alle in diesem Dokument wiedergegebenen Einschätzungen und Meinungen dienen lediglich zur Veranschaulichung und können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Eine Wertentwicklung in der Vergangenheit darf nicht als Hinweis oder Garantie für die zukünftige Wertentwicklung angesehen werden. Sie unterliegt im Zeitverlauf Schwankungen. Es wird keine - ausdrückliche oder stillschweigende - Zusicherung oder Gewährleistung einer zukünftigen Wertentwicklung gegeben. Wertentwicklungen werden nach Abzug von Gebühren angegeben mit Ausnahme der von der Vertriebsstelle erhobenen potenziellen Ausgabeaufschläge und lokaler Steuern. Alle in diesem Dokument wiedergegebenen Einschätzungen und Meinungen dienen lediglich zur Veranschaulichung. Sie spiegeln die Einschätzungen und Meinungen des jeweiligen Autors zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wider und können sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung verändern, eine Haftung hierfür wird nicht übernommen. Die in dem vorliegenden Dokument angegebenen Nettoinventarwerte (NIW) dienen lediglich der Orientierung. Nur der in den Ausführungsanzeigen und den Depotauszügen angegebene NIW ist verbindlich. Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des Fonds erfolgen zu einem zum Zeitpunkt der Ausgabe und Rücknahme unbekannten NIW. Die wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekt sowie die Jahres- und Halbjahresberichte sind kostenlos erhältlich bei ODDO BHF Asset Management GmbH, Herzogstraße 15, 40217 Düsseldorf oder unter am.oddo-bhf.com. Bitte beachten Sie, dass wenn ODDO BHF AM seit dem 3. Januar 2018 Anlageberatungsdienstleistungen erbringt, es sich hierbei um nicht-unabhängige Anlageberatung nach Maßgabe der europäischen Richtlinie 2014/65/EU (der sogenannten „MiFID II-Richtlinie“) handelt. Bitte beachten Sie ebenfalls, dass alle von ODDO BHF AM getätigten Empfehlungen immer zum Zwecke der Diversifikation erfolgen.


Financial & Estate Planning | Praxis

Finanzplaner im Interview mit Christopher Dannacker

Welche Kundengruppe beraten Sie schwerpunktmäßig?

Christopher Dannacker, Finanzökonom (EBS), CFP ®

Beschreiben Sie bitte Ihre Tätigkeit und Ihr Unternehmen. Christopher Dannacker: Unser Unternehmen, die Luxxs Finance GmbH & Co. KG, ist 2011 von unserem Geschäftsführer Norbert Demir gegründet worden. Vor der Gründung bestand das Kerngeschäft im Wesentlichen aus der Vermittlung von Versicherungen sowie in kleinerem Umfang aus Investmentberatung. Im Zuge der Neugründung wurde die Expertise zu Finanzierungsvermittlung, Kapitalanlageimmobilien, Ärzte- und Zahnärzteberatung und seit Anfang des Jahres auch verstärkt zu Gewerbeversicherungen ausgebaut.

26

Christopher Dannacker: Meine Kunden sind hauptsächlich Young Professionals und mittelständische Unternehmer. Was sind Ihre Beratungsschwerpunkte? Christopher Dannacker: Ein starker Fokus liegt auf dem Bereich Immobilien. In meiner Berufslaufbahn habe ich den gesamten Ankaufsprozess durchlaufen. Für das Family Office übe ich ebenfalls die Bewirtschaftung und Verwaltung von Zinshäusern aus. Auch Sanierungen und Ausbauten von denkmalgeschützten Immobilien habe ich bei der Kalkulation und der Finanzierung begleitet. Besondere Erfolge kann ich in der Steigerung der Profitabilität von Zinshäusern vorweisen, wobei der einvernehmliche Weg mit den Mietern immer im Vordergrund steht.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Investmentfonds. Hier ist zu spüren, dass es nicht auf die „einzig richtige“ Fondsauswahl ankommt, die jeder Berater bzw. jedes Haus anbietet, sondern dass es darum geht, dem Kunden aufzuzeigen, welche Chancen und Risiken sich mit der Anlage seines aufgebauten Vermögens ergeben. Ein bedeutsamer Faktor ist übrigens die Kommunikation zwischen den übertragenden und übernehmenden Personen bei Vermögensübertragungen. Hier verfüge ich über umfassende Erfahrungen und somit berate ich gern Familien bei Investments im Familienverbund. Wie stellt sich Ihre Vergütung dar? Christopher Dannacker: Es ist eine Mischung aus Provision und Honorar, doch die Honorarberatung nimmt seit ca. einem Jahr einen immer größeren Teil ein. Mehr und mehr stellt sich heraus, dass eine objektive und intensive Beratung am besten mit einem Honorar vereinbar ist. Eine Anrechnung der Honorare auf mögliche Abschlussprovisionen kommt dabei auch in Betracht. Welche Software setzen Sie ein? Christopher Dannacker: Für die Finanzplanung nutze ich die Softwarelösungen der XPS-Finanzsoftware GmbH. Hier möchte ich auch ausdrücklich den Kundengedanken des XPS-Teams loben, das bei Ideen immer gesprächsbereit ist. Für die Immobilienkalkulationen nutzen wir außerdem diverse eigenprogrammierte

04|2018

Bild: shutterstock.com / Brian A Jackson

Infolge meiner Weiterbildung zum CFP® liegt der Schwerpunkt unseres Beratungsangebots auf der ganzheitlichen Finanzplanung. Als selbstständiger Vertriebspartner der Luxxs Finance GmbH & Co. KG verantworte ich den Bereich der fundierten Planungserstellung. Meine Tätigkeit fokussiert sich auf den privaten Bereich, der hauptsächlich Unternehmer und Young Professionals umfasst. Ein Drittel meiner Tätigkeit widme ich dem Aufbau und der Steuerung eines kleinen Family Offices.


Financial & Estate Planning | Praxis

Excel-Tools sowie Spezialsoftware diverser Anbieter, beispielsweise TeamProQ.

wärmstens empfehlen kann, ergeben sich hier hervorragende Gespräche.

Welche Literatur lesen Sie und welche empfehlen Sie den Lesern dieses Magazins?

Was macht für Sie einen guten Finanzplaner aus?

Christopher Dannacker: Ich lese regelmäßig die Fachzeitschrift „NWB Erben und Vermögen“, euer Magazin, Capital, Euro, Euro am Sonntag, Focus und Focus Money sowie diverse Newsletter. Besonders empfehlenswert sind neben der Fachliteratur und dem FINANCIAL PLANNING Magazin auch Capital und das Handelsblatt-Morning-Briefing. In Urlauben schnappe ich mir gerne mal ein Buch von Paul Ekman aus dem Bereich der Emotionsforschung. Welche Fortbildungen und Netzwerke nutzen Sie und warum? Christopher Dannacker: Der Hamburger Finanzplanertag sowie das Financial Planner Forum sind für mich schöne Pflichtveranstaltungen geworden. Darüber hinaus besuche ich diverse Veranstaltungen zu interessanten Themen in der Region. Welche Ausbildungen haben Sie? Christopher Dannacker: Bankkaufmann, Versicherungsvermittler und -berater (§ 34d GewO), Finanzökonom (EBS), Supervisormodell zum CFP®. Die Weiterbildung zum CFP® ist auch rückblickend die beste Entscheidung für meinen beruflichen Werdegang gewesen. Die Erweiterung des Wissenshorizonts und das vernetzte Denken helfen tagtäglich, unsere Kunden bestmöglich zu beraten. Das vierte „E“ – Experience – habe ich mittels Supervisormodell mit Sven Putfarken absolviert. Mir fehlte es bislang an Austausch mit anderen Planern dazu, wie nach der Ausbildung die „Realität“ ausschaut. Durch das Supervisormodell, das ich

04|2018

Christopher Dannacker: Ehrlichkeit, Loyalität, eine klare, einfache und verständliche Kommunikation, professionell im Hintergrund, Lebensbegleiter – das angestaubte Bankerimage trifft heutzutage nicht mehr zu. Ein guter Finanzplaner ist auf Augenhöhe mit dem Kunden. Mit meinen 29 Jahren bin ich in der Branche noch recht jung, was gerne mit fehlender Erfahrung gleichgesetzt wird. Aber auch hier kommt die Vernetzung untereinander zum Tragen, denn was nützt es dem Kunden, wenn kurz nach der Planung der Planer mit dem meisten Überblick in den Ruhestand geht und die Planung nicht mehr nachgehalten werden kann? Dies erlebe ich zurzeit bei meinen Eltern, bei denen sich vom Anwalt über den Steuerberater bis zum Wirtschaftsprüfer die langjährig vertrauten Berater in den verdienten Ruhestand begeben. Eine Übergabe an einen jüngeren Kollegen findet jedoch häufig nicht statt. Deshalb ist es mir ebenfalls ein Anliegen, Finanzplanungsprozesse so transparent für den Kunden zu gestalten, dass auch ein Dritter sich immer wieder in meine Gedankengänge hineinlesen und die Wünsche und Ziele des Kunden weiterverfolgen kann. Was wünschen Sie sich für die Zukunft an Unterstützung und Weiterentwicklung? Christopher Dannacker: Da meine Mitgliedschaft im FPSB Deutschland noch sehr jung ist, dieser in diesem Jahr jedoch sehr zersplittert auftritt, sollte meines Erachtens ein Umdenken stattfinden. Eine ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Umfang ist mit unserem Beruf nicht vereinbar. Sollten die Einnahmen der aufgrund des demografischen Wandels

zukünftig leicht abfallenden Mitgliederzahlen nicht ausreichen, sollte meiner Meinung nach über zusätzliche Einnahmequellen nachgedacht werden. Zum Beispiel könnten vielleicht Spendengelder eingeworben werden. Ich erlebe bislang in der Finanzplanerbranche ein grundsätzlich starkes Wir-Gefühl, und viele Gesellschaften und Investmenthäuser schätzen unsere Arbeit sehr. Hier Spenden entgegenzunehmen und weiterhin objektiv zu bleiben, sollte doch für einen Verband von Finanzplanern ein Leichtes sein, wenn jeder Einzelne sich so gegenüber seinen Kunden verhält. Ich erhoffe mir auch ein stärkeres Vernetzen mit anderen Verbänden und die Zusammenführung der verschiedenen Ausbildungstitel. Der CFP® als höchster Ausbildungsgrad in der Beratung von Privatpersonen könnte auf diese Weise weiter gestärkt werden. Ich bin trotz der Reibereien an vorderster Front stolz, über das CFP® -Zertifikat zu verfügen. Welche Hobbys haben Sie? Christopher Dannacker: Meine Hobbys sind zum einen unsere kleine Jack-Russell-Hündin Hope, die mich täglich ins Büro begleitet und für den gewissen Ausgleich sorgt. Zum anderen spiele ich mehr oder weniger regelmäßig in einer festen Fußballrunde und verbringe meine freie Zeit sehr gerne mit meiner Frau, mit der ich seit elf Jahren zusammenlebe und die ich im Juli geheiratet habe, mit meinen drei Geschwistern, meinen Eltern und Freunden bei einem leckeren Essen mit gutem Wein. Fürs Golfspielen bleibt leider wenig Zeit. Gerne nehmen wir auch an Oldtimerrallys im Norden teil. Ein großes Hobby ist das Lesen, und zwar Literatur über die menschliche Kommunikation und über das Verstehen unserer Emotionen. Es macht einfach Spaß, Neues zu lernen, was man auch verwerten und anwenden kann. Vielen Dank für das Gespräch.

27


Financial & Estate Planning | Praxis

Ihren Kunden wird nicht das Geld ausgehen. Was nun? von Jonathan Guyton

Im Laufe der Jahre habe ich diese Aussage häufig als Einleitung für verschiedene Kundengespräche verwendet. Wir als Finanzplaner sind in unserem Beruf zunehmend erfolgreich darin, unseren Kunden den Weg zu letzterem Geldbetrag zu ebnen. Dies ist umso wahrscheinlicher, je besser Sie die Finanzen Ihrer Kunden ganzheitlich und umfassend zu planen wissen. Es wird Geld übrig bleiben... und vermutlich mehr, als sich die Kunden vorstellen können. Einfach gesagt: Die Angst und die Ausgaben für die Altersvorsorge stehen in einer umgekehrten Beziehung zueinander. Als es vor zehn Jahren infolge der Kapitalerhaltsregel der dynamischen Auszahlungsrichtlinien nach Guyton und Klinger zu Einsparungen kam,1 reagierten die Kunden vor allem wie folgt darauf: „Müssen wir nicht noch mehr einsparen?“ Nein, sie mussten dies nicht tun, außer die Lage hatte sich weiter verschlechtert.

Die Ausgaben sinken im Laufe der Zeit Nachforschungen vom Center for Retirement Research2 und kürzlich durchgeführte Untersuchungen von David Blanchett 3 bestätigen das, was uns der gesunde Menschenverstand seit jeher sagt: Die Ausgaben für mäßig wohlha-

bende Pensionäre sind preisbereinigt im Laufe der Zeit rückläufig. Dieser Rückgang kann bis zu 30 Prozent jährlich je 100.000 USD der Ausgaben aufseiten der Pensionäre ausmachen, die Mitte sechzig bis Mitte achtzig Jahre alt sind. Dieses Ausgabenmuster ist wesentlich.4 Kurz gesagt, kann die lebensstilbedingte Kosteninflation, die durch abnehmende diskretionäre Ausgaben aufgefangen wird, größtenteils durch Anpassungen der Lebenshaltungskosten durch die Sozialversicherung abgedeckt werden, sobald Kunden in die späten 60er kommen. Es macht ganz eindeutig einen großen Unterschied bei der Höhe künftiger Erbschaften aus, ob die jährliche Zunahme der Entnahmen aus dem Portfolio näher bei null Prozent als bei drei Prozent in den letzten zwei Jahrzehnten des Ruhestands lagen. Es ist an der Zeit, mit diesen Kunden das Gespräch darüber zu suchen, was sie gerne mit dem überschüssigen Vermögen anfangen möchten, nun da sie mehr als genug haben. Dies gilt insbesondere für Kunden mit Kindern, Enkelkindern und Lieblings(groß)nichten und -neffen. Sie sind häufig zufrieden mit der Annahme, dass der letztliche Wert ihres Nachlasses unter ihren Kindern aufgeteilt wird. Wenn wir uns dies allerdings aus der entgegengesetzten Perspektive ansehen, so sind sie gut beraten, sich zu fragen: Was bedeutet es für ein erwachsenes Kind, eine Million Dollar (oder zwei oder drei) in

seinen 40ern, 50ern oder 60ern zu erben? Die Auswirkungen werden ihr Leben verändern. Eine solche Erbschaft kann die Möglichkeit dazu geben, eine erhebliche Schuldenlast zu tilgen (oder zu vermeiden), in eine neue Geschäftsidee oder ein anderes Projekt zu investieren oder die Altersvorsorge zu retten/beschleunigen. Jemandem, der 55 bis 65 Jahre alt ist, eine Million US-Dollar zu hinterlassen, entspricht einem zusätzlichen lebenslangen Einkommen zwischen 45.000 USD und 55.000 USD jährlich. Ein solcher Nachlass kann manchmal ambitionierte Pläne oder Belohnungen für die persönliche Leistung im Keim ersticken und/ oder Schuldgefühle über dessen Erhalt wecken, welche sich negativ auf das Selbstwertgefühl oder Gleichgewicht eines erwachsenen Kindes niederschlagen. Dies ist vergleichbar mit dem, was manchen Lotteriegewinnern passiert. Folgen wie diese können für gewöhnlich nicht vorhergesehen werden.

Das Konzept des „ausreichenden Vermögens“ Anstatt die Folgen solcher Erbschaften weiter zu untersuchen, lassen Sie uns einige Fragen ansehen, die im Gespräch mit Kunden im Ruhestand mitunter auftreten. Kurz gesagt, Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es wichtig ist, die psychologischen, emotionalen und sogar

1. S iehe „Decision Rules and Maximum Initial Withdrawal Rates“ von Jonathan Guyton und William Klinger in der Zeitschrift vom März 2006 unter FPAJournal.org. 2. Siehe „The Retirement Consumption Conundrum: Evidence from a Consumption Survey” von Jonathan Fisher und weiteren Koautoren unter crr.bc.edu/working-papers/the-retirement-consumption-conundrum-evidence-from-a-consumption-survey. 3. S iehe „Estimating the True Cost of Retirement“ von David Blanchett unter corporate.morningstar.com/ib/documents/methodologydocuments/researchpapers/blanchett_true-cost-of-retirement.pdf. 4. S iehe „Why David Blanchett’s Retirement Spending Research Is a Big Deal“ von Jonathan Guyton in der Zeitschrift vom Mai 2016 unter FPAJournal.org.

28

04|2018

Bild: shutterstock.com / homeworks255

„Es gibt nur zwei Geldbeträge: weniger als Sie benötigen oder mehr als Sie benötigen.“


Financial & Estate Planning | Praxis

die spirituellen Aspekte dieser Situation gründlich zu bedenken. Die Anzahl von Millionären in den USA nimmt rapide zu; viele konnten sich nicht einmal in ihren Träumen vorstellen, diesen Status je zu erreichen. Bedenken Sie: Ein 65 Jahre alter Pensionär mit heute 600.000 USD wird, wenn er jährlich 5 Prozent einnimmt und zugleich 18.000 USD entnimmt, mit einem Anstieg um einem Prozent pro Jahr, über eine 1 Mio. USD besitzen, sollte er 90 Jahre alt werden. Das Konzept des „ausreichenden Vermögens“ ist faszinierend. Nachdem manche Personen sich in ihren 20ern, 30ern, 40ern und 50ern nur allzu bewusst sind, dass sie noch nicht die Vermögenswerte besitzen, die sie für ihren Lebensabend benötigen, kann die Erkenntnis, dass sie dieses Geld nun besitzen, etwas länger dauern. Einige begreifen dies nie. Da es finanziell auf der Hand liegt, dass dies der Fall ist, ist es eine großartige Dienstleistung zugunsten eines Kunden, diesen geduldig dazu zu bringen, seine finanzielle Freiheit mit offenen Armen zu begrüßen, selbst wenn dies mitunter mehrere Jahre dauert. Nicht, dass dieser Pensionär nun alles tun kann, aber zumindest ist beinahe alles möglich. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass bittere Samen der Reue keimen. Dass es nur zwei Geldbeträge gibt, bedeutet nicht, dass es einfach ist, bewusst nach dem Betrag zu leben, der auf Ihre Situation zutrifft. Was nun? Während eine solche Erkenntnis technisch gesehen nicht ein plötzliches Geldereignis ist, so haben die zwei Situationen gewisse Merkmale gemein. Eine Person, die sich langsam von „Ich werde nie genug haben“ zu „Ich habe noch immer nicht genug“ zu „Ich glaube, ich habe genug“ und schließlich zu „Ich bin der Ansicht, dass ich wirklich genug habe und nun aufhören kann“ oder „Oh mein Gott, ich habe wirklich genug!“ bewegt, hat einen ziemlichen Wandel hinter sich. Lassen Sie sie diese Information „verdauen“. Achten Sie auf

04|2018

Veränderungen, in dem was sie tun und nicht tun. Fragen Sie sie, wie es ihnen dabei geht. Wie es sich anfühlt. An was und an wen Sie denken. Was sich in ihren Beziehungen geändert hat, wie sie ihre Welt wahrnehmen und was ihnen am wichtigsten ist. Sie könnten sich sogar selbst die Frage stellen: „Möchte ich meinem Kind so viel hinterlassen?“ Erst dann ist die Zeit gekommen, um darüber zu sprechen, was dies bedeutet. Dies wird dabei helfen, mögliche Missverständnisse auszuräumen: „Ja, Sie haben gegen Lebensende hin vermutlich mehr Geld als heute und nicht weniger.“ „Nein, die Hälfte davon wird nicht von den Steuern verschlungen, in der Tat ist nur sehr wenig für Steuern abzuführen.“ „Nein, Sie müssen Ihr Testament vermutlich nicht jedes Mal neu aufsetzen, wenn sich Ihre Wünsche ändern.“ „Angesichts Ihres Grundbesitzes, der Größe Ihres Portfolios und Ihres wahrscheinlich künftigen Ausgabenmusters werden Ihre Tochter Suzie und Ihr Sohn Jerry vermutlich etwas mehr als X Millionen Dollar nach Abzug von Steuern erhalten (und die von Ihnen genannte Kirche und Ihre bevorzugte Wohltätigkeitsorganisation werden die restlichen Y Dollar erhalten).“ Nach einer bedeutungsvollen Pause (bis zum nächsten Treffen?) ist es an der Zeit, sie danach zu fragen, was dies ihrer Meinung nach bedeutet. Wissen ihre Kinder darüber Bescheid? Möchten sie, dass sie darüber Bescheid wissen? Was hätte es für sie vor fünf oder fünfundzwanzig Jahren bedeutet, eine solche Summe zu erhalten? Was wäre anders gewesen? Im positiven Sinne? Im negativen Sinne? Was denken sie über die Geldbeträge, die anderen Personen, Orten und wohltätigen Zwecken, die ihnen am Herzen liegen, zugutekommen werden? Unabhängig der Antworten ist dieses Gespräch, auch wenn sich nichts Weiteres daraus ergibt, von unschätzbarem Wert. Seien Sie jedoch nicht überrascht, wenn ein Kunde (wenngleich dies möglicherweise nur auf eine Hälfte eines Kun-

denpaars zutrifft) einige Änderungen vornehmen möchte. Seien Sie darauf vorbereitet, etwas in der folgenden Art von Ihren Kunden zu hören: „Was kann/ sollte ich nun tun? Ich will nicht einfach bis dahin warten.“ Hier sind zwei Möglichkeiten: Für Kunden, die weniger entnehmen als ihre empfohlene „sichere Ausgabensumme“, erhöhen Sie die Entnahmen derart, dass sie Geschenke an diese Begünstigten finanzieren können. Sollten zu den Empfängern wohltätige Organisationen gehören, dann wären geeignete Ausschüttungen zu wohltätigen Zwecken von Vorteil. Dies würde Geld aus ihrem Kernportfolio entziehen, welches ausreichend Mittel aufweisen muss, um die laufenden Entnahmen zu decken, die aufgrund ihrer Unterhaltskosten zu Lebzeiten anfallen. Natürlich könnten Kunden darüber hinausgehen, wenn sie bereit sind, ihre Vermögenswerte schrittweise aufzubrauchen. Solche Strategien oder Taktiken sind sekundär bei den Gesprächen über diese Dinge. Das, was am besten für einen Kunden funktioniert, stellt sich schließlich nach einer gewissen Zeit von alleine heraus, nachdem Sie ihm geholfen haben, seine Wünsche und Absichten für sich zu klären. Haben Sie Geduld und seien Sie sich dessen bewusst, dass Ihr Zuhören und Ihre Ermutigung von Kunden dazu, sich die Zeit zu nehmen, um diese Wahl zu treffen, Zeit und Anstrengungen sind, welche Ihre Kunden, deren Familien und deren bevorzugte Wohltätigkeitsorganisationen für Jahre, wenn nicht sogar Generationen, zu schätzen wissen werden.

Jonathan Guyton, CFP®, ist Anteilseigner von Cornerstone Wealth Advisors Inc., einem auf ganzheitliche Finanzplanung und auf Vermögensmanagement spezialisierten Unternehmen mit Sitz in Edina, Minnesota. Er ist zudem Wissenschaftler, Mentor und Autor und hält häufig Reden über Strategien zur Altersvorsorge und zur Vermögensaufteilung.

29


Kolumne

Populismus – Gift für die Märkte von Dr. Martin Lück

Dr. Martin Lück, Managing Director, Chief Investment Strategist für Deutschland, Österreich, Schweiz und Osteuropa bei BlackRock

A

uf der volkswirtschaftlichen Seite stehen die Zeichen für Risikoaktiva weiterhin auf Grün. Weltweit wächst der Output mit fast der gleichen Rate wie im Vorjahr, im exorbitant ertragreichen Jahr 2017. Zwar notieren wir, dass die Zuwächse anders verteilt sind als seinerzeit – mit höheren Beiträgen aus den USA und schwächeren aus Europa und Asien –, doch aggregiert wächst das globale Sozialprodukt unverändert robust mit 3,9 Prozent. Zugegebenermaßen haben die Unsicherheiten zugenommen, aber wir befinden uns nach wie vor nicht kurz vor dem Abschwung. Im Gegenteil: Wir gehen davon aus, dass die Expansion noch Luft hat. Dies ist auch aus Aktionärssicht wichtig, denn bei kräftigem gesamtwirtschaftlichem Wachstum ist es leichter für Unternehmen, Geld zu verdienen, was wiederum den Aktienkursen hilft. Auch bei der anderen Ingredienz des Boomjahres 2017, den niedrigen Zinsen, besteht wenig Anlass zur Sorge. Klar, die US-amerikanische Notenbank (Fed), hat ihren Normalisierungskurs leicht angezogen, seit die Kerninflationsrate das Zwei-Prozent-Ziel erreicht hat, doch die Zinsanhebungen erfolgen nach wie vor in sehr moderatem Rhythmus – etwa ein 25-Basispunkte-Schritt pro Quartal – und sind jeweils mit langem

30

Vorlauf eingepreist. Marktteilnehmer gehen stark davon aus, dass die Fed in diesem Jahr zwei weitere Male und in der ersten Jahreshälfte 2019 noch ein- bis zweimal die Zinsen anheben wird. Auf unserer Seite des Atlantiks tut sich die Europäische Zentralbank (EZB) bedeutend schwerer. Die Kerninflation hängt bei rund einem Prozent fest – das ist zu wenig, um die Geldpolitik markant zu straffen. Folgerichtig gestaltet die EZB den Ausstieg aus ihren nicht konventionellen Maßnahmen, also aus Negativzinsen und Anleihekäufen, sehr behutsam. Ab Januar werden keine zusätzlichen Anleihen mehr gekauft, und der erste Zinssteigerungsschritt wurde auf die Zeit nach dem Sommer 2019 aufgeschoben. Unterm Strich bleibt festzuhalten, dass sowohl die Vorgehensweise der Fed als auch die der EZB zurzeit ungewöhnlich berechenbar erscheint. Für Anleger ist dies positiv, da derart klare Verhältnisse die Unsicherheit reduzieren. Wie schon mehrfach an dieser Stelle hervorgehoben, ist die Politik die unberechenbare Größe. Schaut man auf die Risiken, die in diesem Jahr bisher eine Rolle gespielt haben, so fällt auf, dass alle im Populismus ihren Ursprung haben. Dies gilt für Trump und den „Handelskrieg“ genauso wie für den Brexit, italienische Spreads und die Türkeikrise. Der Populismus und seine Auswüchse werden somit zu einem Gift für die Märkte, denn es geht damit das Potenzial einher, die eigentlich positiven volkswirtschaftlichen Rahmendaten zumindest phasenweise zu konterkarieren. Die Parallelen sind bei diesen Politikrisiken unübersehbar: Trump braucht die Handelskriegsrhetorik für seinen Kongresswahlkampf; der Brexit beruht auf einer schamlosen Lügenkampagne der Herren Johnson und Farage sowie ihrer Helfershelfer; die italienischen Spreads sind hochgeschossen, als Salvini von der „Lega“ und Di Maio von der Fünfsternepar tei den Leuten das Blaue vom Himmel versprochen haben; und der türkische Präsident Erdogan hat sich die Zustimmung der Wähler zu seiner

unbegrenzten Machtfülle durch eine ruinöse Verschuldungspolitik erkauft. Das Ergebnis all dieser populistischen Kampagnen ist Unsicherheit, die in diesem Jahr sichtbar auf Kosten der Performance geht. Zwar meinen wir, dass am Ende die Welt mit niedrigen Zöllen dastehen und Trump sich als bester Dealmaker aller Zeiten feiern wird. Wir halten es auch für wahrscheinlich, dass uns eine Last-Minute-Übereinkunft zwar einen „harten“ Brexit ersparen wird, die Verhandlungen bis dahin aber noch sehr viele Nerven kosten und die Sterling-Anlagen-Performance beeinträchtigen werden. Schließlich halten wir auch in Italien das größte Risiko für überstanden, weil der Populistenregierung beim Thema Finanzen – ganz im Gegensatz zum Thema Migration – nicht an einer Provokation der EU gelegen ist. Und mit Blick auf die Türkei sehen wir eine erhebliche Verschlechterung als kaum abwendbar an, denken aber nicht, dass die Krise einen Flächenbrand bei Schwellenländern insgesamt auszulösen vermag. Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass populistisch beding te Politikrisiken in diesem Jahr bisher eine erhebliche Belastung gewesen sind und – denken wir an den Brexit oder Trump – auch weiterhin sein werden. Die gute Nachricht aber ist – und dies gilt für alle genannten Risiken –, dass nichts so heiß gegessen wie gekocht wird. Soll heißen: Sollte kurz vor oder nach den Kongresswahlen ein Zollabkommen zwischen den USA und China in trockenen Tüchern sein, Italien mit seinem Haushalt für 2019 nicht übers Ziel hinausschießen und ein Austrittsabkommen zwischen der EU und Großbritannien doch noch zustande kommen, und sollten Investoren beweisen, dass sie den Fall der Türkei als idiosynkratisches, nicht als systemisches Risiko verstehen, dann könnte dieses Kapitalmarktjahr im vierten Quartal doch noch die Kurve kriegen. Angesichts der Agenden, die die hinter diesen Risiken stehenden Personen vermutlich haben, stehen die Chancen hierfür gar nicht einmal schlecht.

04|2018


Kolumne

ESG – „mehr“ für die Nachhaltigkeit, „mehr“ für die Performance? von Hans-Jörg Naumer

ob CSR zu einem besseren finanziellen Firmenergebnis führt. Diese Frage geht auch der bisweilen vernehmbaren Vermutung nach, CSR-Maßnahmen seien lediglich ein Kostenfaktor und schmälerten Unternehmensgewinne. Bei den portfoliobasierten Analysen geht es um die Performance ESG-gestützter Investitionen, also um das unmittelbare Ergebnis für den Investor.

Die Unternehmensperspektive: CSR und finanzielle Performance Hans-Jörg Naumer, Global Head of Capital Markets & Thematic Research, Allianz Global Investors

E

SG-/CSR-bezogene Investments fristen längst kein Nischendasein mehr. Dies verdeutlicht nicht nur das gestiegene Volumen der Gelder, die in diesem Bereich verwaltet werden, sondern auch die intensivierte Forschung rund um diese Form der Kapitalanlage. ESG steht für „Environment“ (Umwelt), „Social“ (Gesellschaft) und „Governance“ (genauer „Corporate Governance“, also Unternehmensführung). Die Gelder, die nach den von den Vereinten Nationen formulierten Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren verwaltet werden, belaufen sich auf circa 68 Billionen USD – die Hälfte der global verwalteten institutionellen Gelder. Das führt zu der Frage, ob es sich am Ende auch lohnt, nachhaltig zu investieren. Klar ist: Im Idealfall wäre nachhaltiges Investieren ein „Mehr“ für die Kapitalanlage. Die Fülle der auf CSR-/ESG-bezogenen Studien zu dieser Frage lässt sich grob in zwei Gruppen gliedern: einerseits die Untersuchung der Auswirkungen von CSR-Praktiken auf die jeweiligen Unternehmen, andererseits das Durchleuchten möglicher Performanceauswirkungen für die Investoren. Die Studien, die den Unternehmenserfolg beleuchten, befassen sich dabei immer auch mit dem finanziellen Erfolg, indem sie fragen,

04|2018

Die vermutlich umfangreichste Studie zum Zusammenspiel von ESG-Maßnahmen und den finanzwirtschaftlichen Ergebnissen der jeweiligen Unternehmen stammt von Friede, Busch und Bassen (2015). Diese Metaanalyse greift auf insgesamt 2.200 Studien zurück, die seit den 1970er-Jahren bis 2015 erstellt wurden, und begibt sich auf die Ebene der Primär- und Sekundärdaten dieser Studien. In der überwiegenden Zahl der Fälle (ca. 90 Prozent der Studien) stellen die Autoren einen nicht negativen Zusammenhang fest. Bei etwa 60 Prozent der Studien wurde zudem ein klar positiver Zusammenhang zwischen CSR und CSP („Corporate Social Performance“) konstatiert – mit anderen Worten: Die Firmenergebnisse wurden positiv beeinflusst. In weniger als 10 Prozent aller Studien wurde ein negativer Zusammenhang festgestellt. Friede, Busch und Bassen unterscheiden dabei zwei Varianten: erstens sogenannte Zählstudien, bei denen die Metastudien, auf die sie zurückgreifen, die Ergebnisse von Primärstudien lediglich zählen („positiv“, „negativ“, „neutral“), und zweitens Metaanalysen, die auf die den Primärstudien zugrunde liegenden ökonometrischen Schätzungen zurückgreifen und diese zu einer Gesamtanalyse aggregieren. Beide Analyseansätze führen jedoch zum gleichen Ergebnis, wobei es zu Abweichungen bei den einzelnen Assetklassen kommt. Auf der Grundlage der Zählstudien zeigt sich bei Anleihen und Immobilien ein noch deutlich positive-

rer Einfluss von ESG-Faktoren auf die Finanzperformance als bei Aktien, wohingegen die Metaanalyse von Aktienwerten dominiert wird.

Je schwächer der Gesetzesrahmen, desto wichtiger ESG Für die aufstrebenden Länder zeigt sich das mit Abstand positivste Verhältnis von ESG und CSP. Dies war zu erwarten, denn da in Schwellenländern die Schutzrechte der Investoren schwächer sind als in den Industriestaaten, tragen freiwillige ESG-Maßnahmen dort am deutlichsten zur Senkung von Investorenrisiken bei.

Die Investorensicht Auf Ebene der Investoren kommt die Gesamtsicht der Studie von Friede, Busch und Bassen zu einem etwas weniger beeindruckenden, aber dennoch positiven Ergebnis. Hinsichtlich der Fragestellung, ob sich ESG-Faktoren auch in einer für die Investoren besseren Performance bei der Kapitalanlage niederschlagen, zeigen die Autoren: Der Anteil der Studien, die einen negativen Zusammenhang von CSR und Investmentperformance darlegen, liegt bei circa 10 Prozent. Allerdings ist der Anteil der Studien mit einem neutralen oder gemischten Ergebnis höher als im Falle der auf die Unternehmen bezogenen Studien. Der Anteil von Studien, die einen eindeutig positiven Zusammenhang konstatieren, ist geringer: etwa 16 Prozent der portfoliobasierten Studien. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Portfolios nach sehr unterschiedlichen Investmentansätzen allokiert werden, was die Ergebnisse verzerrt. Insgesamt kommen die Autoren bei ihrer umfassenden Auswertung der ESG-bezogenen Studien zu dem Ergebnis, langfristig verantwortungsvolles Investieren sei für alle „rationalen Investoren“ zur Erfüllung ihrer fiduziarischen Pflichten von Bedeutung. Gutes zu tun und Rendite zu erzielen müssen also keine Gegensätze sein. Im Gegenteil.

31


Vorsorgeplanung

Warum sich eine Fondspolice nicht vor einem Fondssparplan verstecken muss von Matthias Pendl

Produkteigenschaften individuell für jeden Kunden vergleichen

Matthias Pendl, Distribution Manager Germany and Austria, Standard Life

„Ich kaufe keine Fondspolicen – die sind mir zu teuer, zu kompliziert und zu intransparent. Da zahle ich doch lieber in einen Fondssparplan ein.“ Sätze wie diese hat Peter Müller schon sehr oft gehört. Der Finanzberater und Financial Planner unterstützt seit mehr als 20 Jahren Kunden bei ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge und trifft immer wieder auf dieselben (Vor-)Urteile in Bezug auf Fondspolicen. Zur Aufklärung der Allgemeinheit über Sinn und Zweck der privaten Finanzplanung und zur Information darüber, wie notwendig eine strukturierte Altersvorsorge ist – die erklärten Ziele des network financial planner e.V. und seiner Mitglieder – gehört auch eine kritische Gegenüberstellung unterschiedlicher Finanzprodukte, die für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Dabei zeigt sich für Profis wie Peter Müller jeden Tag, dass man ihren tatsächlichen Nutzen nur nach einer gründlichen Analyse der individuellen Situation des Kunden erkennen kann.

32

Zu dieser Analyse gehören außer den üblichen Fragen zu Anlagedauer, Risikotoleranz und Renditeerwartungen auch Faktoren wie gewünschte Zahlungsströme im Alter, Eigenabsicherung im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit, Vermögensübertragung zu Lebzeiten und steuerliche Aspekte. Die individuelle Empfehlung eines passenden Produkts kann also nur nach umfangreicher Analyse erfolgen. Fondspolicen bieten den Kunden inzwischen sehr attraktive Kapitalanlagemöglichkeiten, die den Vergleich mit Fondssparplänen nicht scheuen müssen. Die Policen punkten dabei mit einer Vielzahl von Vorteilen. Dabei gilt es, eine Reihe von Aspekten zu beachten: • A ngebot: In Deutschland werden Fondssparpläne schon ab einem monatlichen Betrag von 25 EUR angeboten. Ende 2016 hatten 18 führende Banken, Fondsplattformen, Investmenthäuser und Onlinebroker in Deutschland rund 4,9 Millionen solcher Sparpläne im Bestand – mit steigender Tendenz. In Fondspolicen können Kunden schon ab 10 EUR monatlich einzahlen. In Deutschland betrug die Anzahl der fondsgebundenen Renten- und Kapitalversicherungen laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) im Berichtsjahr 2017 rund 7 Millionen Stück, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang von 3,7 Prozent. • Nutzen: Mit seinem Fondssparplan zahlt der Kunde regelmäßig Beiträge in einen oder mehrere Fonds ein – einzig und allein zum Zweck des Kapitalaufbaus. Fondspolicen sind in erster Linie Lebens- sowie Rentenversicherungen, die das Todesfallrisiko absichern und Vermögen in Investmentfonds aufbauen. • Verrentung: Nur Besitzer von Fondspolicen können ihr angespartes Ka-

pital verrenten, sich dieses also monatlich in gleichbleibenden Beträgen oder nach einem flexiblen Plan als Teilentnahmen und regelmäßige Beiträge auszahlen lassen. • F lexibilität in der Rentenphase: Aus Fondssparplänen können sich deren Besitzer jederzeit das gesamte Kapital oder Teile davon zum jeweiligen Tageskurs auszahlen lassen. Auch bei vielen Fondspolicen ist dies inzwischen möglich. • Kosten: Beim Fondssparplan fallen in der Regel einmalig Kosten beim Kauf des Fonds (Ausgabeaufschlag) sowie jährliche Fondsmanagement- und Depotgebühren an. Bei der Fondspolice ist dies nicht der Fall; stattdessen müssen von den monatlichen Sparbeiträgen Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten für den Versicherungsmantel abgezogen werden. • Steuern: Bei Fondssparplänen wie -policen sind die Einzahlungen sowie der Wechsel von Fonds steuerfrei, solange das Kapital investiert bleibt. Beim Verkauf von Fondsanteilen fallen bei beiden Produkten seit 2009 25 Prozent Abgeltungsteuer auf die Gewinne an. Eine zusätzliche steuerliche Variante kommt bei beiden Vorsorgeformen durch das seit 2018 geltende Investmentsteuerreformgesetz hinzu, das auf Fondsebene für Einkünfte aus verschiedenen Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Immobilien) auch unterschiedliche Besteuerungen vorschreibt.

Studien zeigen: Transparenz und Neutralität immer wichtiger Angesichts solch spezifischer und für jeden Kunden zum Teil individueller Merkmale ist es geradezu unmöglich, eine der beiden Anlageformen pauschal zu bevorzugen oder abzulehnen, zumal auch Aspekten wie Transparenz und Flexibilität von Altersvorsorgeprodukten eine immer größere Bedeutung

04|2018


Vorsorgeplanung

zukommt, wie Umfragen zeigen. So würden laut einer repräsentativen Befragung, die das Meinungsforschungsinstitut Civey im Auftrag des Finanzdienstleistungs-Start-ups Vantik mit Fokus auf Freiberufler durchgeführt hat, 62 Prozent in dieser Zielgruppe mehr für ihre Rente tun, wenn sie ihre Beiträge flexibel erhöhen, senken oder pausieren könnten. Eine Studie der Fakultät Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt (FHWS), die von der deutschen Zweigniederlassung des britischen Lebensversicherers Standard Life unterstützt wurde, ergab: Neutralität und Transparenz der Informationen zur Altersvorsorge sind für mehr als drei Viertel der Kunden (77,7 Prozent) viel wichtiger, als Finanzberater vermuten (45,6 Prozent).

Moderne Vermögensübertragung und rentable Alternative zum Sparkonto Standard Life hat 2017 eine fondsgebundene Lebensversicherung aufgelegt, die die Vorteile der Fondspolice mit den Kriterien Transparenz sowie Flexibilität verknüpft und zusätzlich den Aspekt „Erben und Schenken“ einbringt. Sie trägt aufgrund eines speziellen Auszahlungsplans dazu bei, die eigene Rente flexibel aufzustocken, und bietet darüber hinaus die Möglichkeit einer Vermögensübertragung zu Lebzeiten. WeitBlick, so der Name der Lebensversicherung, richtet sich an Kunden mit einem frei verfügbaren Vermögen von 25.000 bis 5.000.000 EUR, das sie in Form eines Einmalbeitrags anlegen möchten. Die Versicherung wurde eigens für die Bedürfnisse und Anforderungen auf dem deutschen Markt konzipiert und bietet vermögenden Kunden die Chance, ihre Finanzen für sich und ihre Angehörigen zu planen und gleichzeitig attraktive Renditen bei kontrolliertem Risiko zu erzielen. Dank hoher Flexibilität und Steuerprivilegien ist WeitBlick nicht nur eine moderne Lösung für die Vermögensübertragung, sondern auch eine lebenslange Alternative zu Sparkonten. Im vergangenen Jahr wurde Standard Life für dieses Produkt der „Financial Advisors Award“ der Finanzfachzeitschrift Cash. verliehen. Die Flexibilität zeigt sich besonders bei den verschiedenen Optionen von WeitBlick: Der Auszahlungsplan bietet dem Kunden flexible Möglichkeiten zur Kapitalverwendung. Er kann bestim-

04|2018

men, in welchen Abständen er regelmäßige Teilauszahlungen automatisch überwiesen haben möchte – möglich ist dabei eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Auszahlung. Dadurch können bereits vorhandene Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rente oder auch der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge planbar ergänzt werden. Die Höhe und Häufigkeit der Auszahlung ist individuell wählbar und jederzeit flexibel änderbar. Versicherungsnehmer können zusätzlich mithilfe der „Familien-Option“ frühzeitig ihr Vermögen zwischen den Generationen übertragen, indem sie ihren Vertrag auch mit zwei Versicherungsnehmern beziehungsweise zwei

MyFolios legen breit diversifiziert an und bewegen sich in klar vorgegebenen Volatilitätskorridoren. Sie sind in fünf verschiedenen Risikoeinstufungen von „defensiv“ bis „sehr chancenorientiert“ verfügbar und bieten so für Kunden unterschiedlichster Risikoneigung die passende Lösung. Der Berater kann gemeinsam mit seinem Kunden die individuelle Risikoneigung ermitteln und ihm dann den entsprechenden MyFolio-Fonds empfehlen. Der Kunde weiß dann genau, in welchem Schwankungsbereich sich sein Fonds bewegen wird, und kann sich sicher sein, dass Standard Life für ihn die dem Risikoprofil entsprechende Rendite erwirtschaften wird. Dies erhöht die Planbarkeit für den Kunden.

WEITBLICK MACHT MEHR FÜR DIE ZUKUNFT

Renditechancen

Steuervorteile

Finanzielle Planbarkeit

Flexibilität

Komfort bei Vermögensübertragung

Hinterbliebenenabsicherung

versicherten Personen ausgestalten. Für diese Vermögensübertragung zu Lebzeiten sind weder notarielle Beurkundungen noch spätere testamentarische Aktualisierungen notwendig. Zudem nutzen Versicherungsnehmer Freibeträge bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer.

Risikobasiertes Fondsmanagement erhöht Planbarkeit Der Sparanteil des Einmalbeitrags bei WeitBlick (und mögliche spätere Zuzahlungen) werden in Fonds investiert, die der Versicherungsnehmer selbst auswählt. Bei der Kapitalanlage setzt Standard Life auf Fonds von Aberdeen Standard Investments, die auch in Zeiten niedriger Zinsen positive Erträge erwirtschaften und gleichzeitig das Risiko für den Kunden reduzieren können. Dazu gehören neben Absolute-Return-Fonds insbesondere die Multi-Asset-Lösungen der MyFolio-Fondsfamilien. Die

Fazit Die Frage „Was ist besser: Fondspolice oder Fondssparplan?“ lässt sich nicht pauschal beantworten. Die individuelle (steuerliche) Situation des Anlegers, sein Anlagehorizont und seine Risikobereitschaft spielen in diese Überlegung ebenso hinein wie sein Wunsch nach Transparenz und Flexibilität der jeweiligen Altersvorsorgeprodukte. Fest steht allerdings, dass Fondspolicen eine sehr interessante und häufig unterschätzte Alternative sind. Mit der Kombination aus flexiblem Auszahlungsplan, steueroptimierter Vermögensübertragung, hoher Flexibilität und risikobasierter Kapitalanlage bietet WeitBlick eine sehr interessante Lösung, die speziell auf die Bedürfnisse der Zielgruppe der über 50-Jährigen zugeschnitten ist, sich deutlich von anderen Angeboten abhebt und dem Berater dadurch einen sehr guten Zugang zu dieser attraktiven Zielgruppe eröffnet.

33


Vorsorgeplanung

Altersvorsorgeberatung in Steuerkanzleien – praktische Umsetzung eines Netzwerkthemas von Dirk Klinkenberg

A

ltersvorsorgeberatung setzt sich aus mindestens drei wesentlichen Elementen zusammen: Zuerst kommt die Ermittlung und transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation. Dann wird in einer strategischen Beratung festgelegt, wie eine etwaige Versorgungslücke geschlossen werden könnte. Im letzten Schritt geht es schließlich um die konkrete Problemlösung. Steuerberater, die sich nicht nur um die steuerlichen Belange kümmern, sondern die gesamte finanzielle Situation der Mandanten im Blick haben, können im Bereich der Altersvorsorge wichtige Beratungsbereiche abdecken – aber nicht alle.

Dirk Klinkenberg, Diplom-Kaufmann, Steuerberater, Fachberater für Vermögensgestaltung (DVVS e.V.), Geschäftsführer der CURATOR Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH sowie der Instrumenta GmbH - Beratungswerkzeuge für Steuerberater

1. Altersvorsorgeberatung – eine Steuerberateraufgabe? Ein Beratungsfeld zu besetzen, ist für Steuerberater immer dann sinnvoll, wenn folgende Faktoren zusammenkommen: a) Der Mandant hat ein Interesse, von seinem Steuerberater in diesem Bereich beraten zu werden. b) Der Steuerberater verfügt über das entsprechende Know-how. c) Es ergeben sich keine berufs- oder haftungsrechtlichen Konflikte.

1.1 Das Interesse des Mandanten Es besteht eine große Notwendigkeit für Mandanten, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Dies wissen auch die Mandanten selbst – entweder dank eigener Erkenntnis oder weil sie über diverse Medienkanäle damit konfrontiert werden.

34

Trotzdem sprechen viele Menschen nicht mit ihrem Steuerberater über das Thema Altersvorsorge. Die Gründe liegen auf der Hand: a) E s handelt sich um eine Angelegenheit, die zu Recht als „unsexy“ beschrieben wird. Heute auf Konsum zu verzichten, um im Alter finanziell besser aufgestellt zu sein, klingt nicht unbedingt attraktiv. b) Zahlreiche Mandanten haben bisher nicht wahrgenommen, dass sich ihr Steuerberater überhaupt mit diesem Thema beschäftigt und dazu Beratung anbietet. Es gibt allerdings eine hohe „latente“ Nachfrage, die der Steuerberater seinerseits aktiv in konkrete Nachfrage umwandeln muss. Will man dieses Feld als Steuerberater abdecken, muss man sich nicht nur fachlich „fit“ machen, sondern auch über eine Strategie verfügen, um diese Beratung gezielt zu kommunizieren.

1.2 Das notwendige Know-how des Steuerberaters und die berufsrechtlichen Grenzen Manche Steuerberater scheuen sich, Beratung zu diesem Themenbereich anzubieten, da sie meinen, sich das notwendige Know-how neben dem eigentlichen Tagesgeschäft nicht aneignen zu können. Zieht man die Grenzen der Beratung für sich selbst jedoch in einer sinnvollen Weise, ist das notwendige Know-how gar nicht sonderlich umfangreich. An dieser Stelle greifen das Bedürfnis der Mandanten nach neutraler und objektiver Grundlagenberatung, die berufs- und haftungsrechtlichen Beschränkungen und das eigene – meist

04|2018


Vorsorgeplanung

bereits vorhandene Know-how – wie von selbst ineinander. a) G rundlagenberatung Grundlagenberatung bedeutet nichts anderes als eine transparente Darstellung der bestehenden Altersvorsorge. Hier möchte der Mandant wissen: • H abe ich ein Problem mit meiner Altersvorsorge? • Wer kann mir das ohne eigenes Produktinteresse ausrechnen? Im Grunde handelt es sich also gar nicht um Beratung, sondern um eine Rechenaufgabe zu folgender Frage: Wie hoch ist die Versorgungslücke? Steuerberater können gut rechnen und Zahlen zusammenführen. Wenn sie über Grundwissen zu den Produkten verfügen – was man bei wirtschaftlich interessierten Steuerberatern voraussetzen darf –, reicht dies in der Regel aus. Eine Altersvorsorgeplanung kann also – wie sich weiter unten in der Darstellung der konkreten Vorgehensweise noch zeigen wird – fast jeder Steuerberater anbieten. Da sich die Altersvorsorgeplanung auf Datenerhebung und –erfassung beschränkt, handelt es sich dabei um eine berufsrechtlich zulässige Tätigkeit, die mit Paragraf 57 Absatz 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG) vereinbar ist. b) Strategische Beratung Hat man die Versorgungslücke errechnet, geht es darum, das nun transparente Problem zu lösen. Um eine strategische Beratung durchführen zu können, muss man über umfassenderes Produktwissen verfügen. Hier genügt es nicht, die steuerlich relevanten Unterschiede zu kennen, sondern man muss auch Know-how hinsichtlich der wirtschaftlichen Vor- und Nachteile der verschiedenen Altersvorsorgeoptionen parat haben. Und dies umfasst neben den Rentenansprüchen auch die betriebliche Altersvorsorge, die verschiedenen Arten der Kapitalanlage, Immobilien et cetera. Um eine derartige strategische Beratung sachgerecht durchführen zu können, benötigt man Zusatzwissen. Dies bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass man Fachberaterlehrgänge1 absolvieren muss, denn viele Steuerberater sind hier bereits aufgrund ihres Interesses für ihre eigene Altersvorsorge durchaus

gut vorgebildet. Entscheidend ist immer diese Erkenntnis: „Ich weiß, was ich nicht weiß.“ Solange der Steuerberater vorab deutlich macht, wie weit seine Beratung geht und welche Fragen er nicht beantworten kann, ergibt sich bei Mandanten keine falsche Erwartungshaltung. Der Inhalt der Altersvorsorgeberatung kann sehr vielfältig sein. Das Spektrum reicht von strategischer Beratung über steuerliche Optimierung der vorhandenen Situation bis zur konkreten Beratung zu entsprechenden Produkten. Wenn aus der Datenanalyse Handlungsempfehlungen für den Mandanten abgeleitet werden, ist zwischen steuerlichen und wirtschaftlichen Optimierungsempfehlungen zu unterscheiden. Erstere gehören grundsätzlich zum Kernbereich der steuerberatenden Tätigkeit und sind immer unproblematisch. Wirtschaftliche Empfehlungen hingegen sind differenziert zu betrachten: Strukturberatung (strategische Beratung) ist als eine Form der Wirtschaftsberatung eine vereinbare Tätigkeit im Sinne des Paragrafen 57 Absatz 3 Nummer 3 StBerG und somit ebenfalls unproblematisch. c) K onkrete Lösung – auch über Produkte Sobald es in den Bereich der konkreten Umsetzungsberatung geht, hängt die Zulässigkeit sehr stark von Umfang und Inhalt der Empfehlungen des Steuerberaters ab. Solange er eine unabhängige Position einnimmt, seine Vorschläge objektiv nachprüfbar und sachlich zutreffend sind und die Entscheidungen ausschließlich vom Mandanten selbst getroffen werden, bestehen keine standesrechtlichen Bedenken. Grundsätzlich unzulässig ist die Annahme von Provisionen im Zusammenhang mit Produktvermittlungen, da es sich hierbei um eine gewerbliche und damit nach Paragraf 57 Absatz 4 Nummer 1 StBerG unzulässige Tätigkeit handelt. Deshalb ist die konkrete Produktberatung kein Tätigkeitsfeld für Steuerberater. Altersvorsorgeberatung

Quintessenz a) Orientierungshilfe statt Hindernis Die standesrechtlichen Grenzen beschränken den Steuerberater nicht, sondern helfen ihm, seine neutrale Beraterrolle glaubhaft auszuführen. b) A ltersvorsorgeberatung als Netzwerkthema Es hilft keinem Mandanten, nur die Probleme aufgezeigt zu bekommen, wenn er danach mit der Lösungssuche alleingelassen wird. Sofern der Mandant nicht selbst über ein Netzwerk entsprechender Berater verfügt, ist es Aufgabe des Steuerberaters, hier zu helfen. Empfehlungsnetzwerke sind dabei ebenfalls berufsrechtlich sauber aufzustellen. 2

1.3 Strukturelle Vorteile des Steuerberaters Mandanten offenbaren sich im Rahmen der Erstellung von betrieblichen Bilanzen und von Einkommensteuererklärungen ihrem Steuerberater in der Regel sehr weit. Sie sind grundsätzlich bestrebt, ihre gesamten finanziellen Verhältnisse nur einer Vertrauensperson offenzulegen. Deshalb liegt es nahe, sich mit dieser Offenlegung an den Steuerberater zu wenden, da dieser bereits über mehr Informationen als andere verfügt und bei ihm üblicherweise auch eine hohe persönliche Kontinuität in der Betreuung zu erwarten ist. Der Steuerberater befindet sich also gerade für den Einstieg in die Altersvorsorgeberatung in einer optimalen Position.

2. Darstellung der bestehenden Altersvorsorgesituation Die Grundlagenberatung ist das Fundament einer jeden vernünftigen strategischen wie auch konkreten Beratung. Die Bestandsaufnahme der bestehenden Altersvorsorge ermöglicht den Einstieg in eine objektive Situationsanalyse.

Beurteilung

Empfehlungen, steuerlich

Grundsätzlich zulässige und vereinbare Tätigkeit (§ 33 i.V.m § 57 Abs. 3 StBerG)

Empfehlungen, wirtschaftlich

Zulässig, solange die Unabhängigkeit und Objektivität des Steuerberaters gewahrt bleiben und die wirtschaftlichen Entscheidungen ausschließlich vom Mandanten getroffen werden (§ 57 Abs. 3 StBerG)

Annahme von Provisionen

Unzulässig (§ 57 Abs. 4 StBerG)

1 Zum Beispiel Fachberater für Finanz- und Vermögensplanung (DStV e. V.) oder Fachberater für Vermögensgestaltung (DVVS e. V.). 2 Weitere Hintergrundinformationen dazu zum Beispiel unter www.fachberaterzentrum.de.

04|2018

35


Vorsorgeplanung

Dies geschieht üblicherweise anhand folgender Schritte: 1) Quantifizierung der Ausgabenseite: Ermittlung des gewünschten Lebensstandards im Alter – als konkreter Liquiditätsbedarf pro anno 2) Quantifizierung der Einnahmeseite: Hochrechnung der Rentenansprüche und des Altersvorsorgevermögens 3) V isualisierung der sich daraus ergebenden dynamischen Versorgungslücke 4) Umrechnung der jährlichen Lücke in zwei konkrete Werte: a) n otwendiger Kapitalstock bei Renteneintritt zur Schließung der Versorgungslücke (dies ist rechnerisch gesehen der abgezinste Barwert aller Versorgungslücken auf den Renteneintritt) b) monatlicher Sparbetrag, der erforderlich ist, um diesen Kapitalstock bis zum Renteneintritt aufzubauen (hier wird der Barwert auf einen entsprechenden Sparbetrag zurückgerechnet)

2.1 Angestrebter Lebensstandard im Alter Die Prognose des gewünschten Lebensstandards ist notwendig, um herauszufinden, ob die bestehenden Altersvorsorgebausteine ausreichen. Die Frage, welchen Lebensstandard man sich für die kommenden Jahre und das Rentenalter wünscht und erwarten kann, ist meist nur schwer zu beantworten. Die Erwartung hinsichtlich des gewünschten orientiert sich meist am gegenwärtigen Lebensstandard. Zuerst sind also die aktuellen Lebenshaltungskosten zu ermitteln. Die dafür üblichen Wege unterscheiden sich hinsichtlich Arbeitsaufwand und Genauigkeit: Weg 1: Schätzungen des Mandanten Der einfachste und sicher auch ungenaueste Weg führt über die folgende an den Mandanten gerichtete Frage: „Wie hoch sind Ihrer Schätzung nach Ihre Lebenshaltungskosten?“ Da die Praxis zeigt, dass man hier in der Regel keine belastbaren Zahlen erhält, sollte diese Vorgehensweise nur in Ausnahmefällen gewählt werden, und im Rahmen einer Darstellung der Prämissen sollte betont werden, dass keine exakte Datenermittlung stattgefunden hat. Weg 2: Blick in die ungebundenen Entnahmen der Buchführung Wenn der Mandant über eine Buchführung verfügt, bei der ein gemischtes

36

Konto gebucht wird, kann der Blick in die gebuchten Entnahmen hilfreiche Informationen liefern. Dabei ist zweierlei zu beachten: a) W erden alle privaten Ausgaben von diesem Konto bestritten oder gibt es noch andere private Konten? Sofern andere Konten existieren, findet man hier nur einen Teil der Ausgaben vor. b) W ie differenziert sind die privaten Entnahmen gebucht? Je differenzierter gebucht wird, desto leichter fällt die Trennung der Ausgaben nach Steuerzahlungen, Versicherungsbeiträgen, Vermietungseinkünften et cetera. Die ungebundenen Entnahmen und auch die Einlagen sollten auf jeden Fall nicht nur als Saldo betrachtet werden, sondern hier empfiehlt sich auch die Durchsicht der Kontoauszüge, da sich dabei zum Beispiel echte Ausgaben von Transferzahlungen für Festgeldanlagen differenzieren lassen. Als Steuerberater kann man durch differenzierte Verbuchung positiven Einfluss auf die Mandanten nehmen – sowohl für Zwecke der Finanzplanung als auch für Zwecke der Wertermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Weg 3: individuelle Ermittlung der Ausgaben Der Mandant kann konkret ermitteln, wie hoch sein derzeitiges Ausgabenniveau ist und wie es sich zusammensetzt. Da diese Methode nur Sinn ergibt, wenn eine Verprobung möglich ist, bietet sich eine Checkliste – beispielsweise in Form einer Excel-Tabelle – inklusive Verprobung an. Zu diesem Zweck gibt man dem Mandanten ein vorbereitetes Excel-Dokument an die Hand, in das er seine monatlichen und jährlichen Ausgaben einträgt (siehe Tabelle 1). Mithilfe dieser Tabelle und seiner Kontoauszüge kann der Mandant präzise Zahlen ermitteln, eintragen und sich selbst kontrollieren. Es empfiehlt sich zudem eine Gliederung der Ausgaben nach folgenden Kategorien: a) A usgaben, die man auch im Rentenalter tätigen wird, zum Beispiel für Lebensmittel oder Urlaub b) Ausgaben, die im Rentenalter nicht mehr anfallen, beispielsweise Finanzierungsraten für das Eigenheim und Sparraten für die Altersvorsorge Mit einer solchen Aufstellung ist ein erster Schritt zur Ermittlung des ge-

wünschten Lebensstandards in der Rentenphase gemacht.

2.2 Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen im Alter Die Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen im Alter ist vielschichtiger, da viele verschiedene Themen berührt werden, von denen hier nur die wichtigsten genannt seien: 1) A ltersvorsorgeversicherungen (etwa gesetzliche Rente, Versorgungswerkrente, Kapital-Lebensversicherungen sowie bAV-, Rürup- und Riester-Versicherungen) 2) K apitalanlagen verschiedenster Ausprägungen (insbesondere Wertpapiere, Festgelder und Investmentfonds auf Aktien- oder Anleihenbasis) 3) V ermietungsimmobilien Selbstverständlich lassen sich die Werte nicht einfach mit Stift und Papier hochrechnen – eine geeignete Finanzplanungssof t ware vereinfacht die Berechnung erheblich. Nach Eingabe der vertraglichen Eckdaten wird ein Ergebnis errechnet, das eine recht gute Vorstellung vom Absicherungsniveau vermittelt. Ein entscheidender Punkt sowohl für die Berechnung als auch für die spätere strategische Beratung ist der Unterschied zwischen dem Erwerb von Rentenansprüchen und dem Aufbau von Altersvorsorgevermögen. Während man in der Beratung dafür sorgen sollte, dass ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen zwei grundsätzlichen Wegen angestrebt wird, ist es für die Berechnung der Versorgungslücke entscheidend, dass man das Altersvorsorgevermögen in einen Liquiditätsstrom umrechnet. Dazu muss der planmäßige Bestand des Altersvorsorgevermögens in einen Entnahmeplan mit Kapitalverzehr umgerechnet werden. Neben Zahlen zum Vermögensbestand benötigt man dazu Annahmen zu den folgenden Parametern: Renteneintritt, Verzinsung des Restkapitals und Dauer des Entnahmeplans (geleitet von der Frage, bis zu welchem Lebensalter das Geld reichen soll). Die Fülle der Faktoren verdeutlicht, dass wir hier zwar mit einer reinen Rechenaufgabe konfrontiert sind, eine zügige Umsetzung in der Regel aber nur mithilfe einer entsprechenden Software möglich ist, die diese Berechnung auf Knopfdruck durchführt.

04|2018


Vorsorgeplanung

2.3 Visualisierung der voraussichtlichen Versorgungslücke

Betrachtung im Laufe der Zeit eine Schere auftun (siehe Grafik 3).

Die Versorgungslücke ist keine statische Größe, sondern ein dynamischer Wert, der sich aus der Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben über den abzusichernden Lebenshorizont ergibt. Während die Einnahmen auf Basis vertraglicher Vereinbarungen (zum Beispiel private Rentenversicherung) oder anderer Bestimmungsgrößen (etwa bei der gesetzlichen Rente) steigen, entwickelt sich das Ausgabenniveau in aller Regel anhand der zu erwartenden Inflation. Dadurch kann sich in der dynamischen

Die Grafik macht mehrere Effekte beispielhaft sichtbar:

1

a) I n den Jahren 2038 und 2039 bestehen größere Versorgungslücken, etwa weil der dann geplante Renteneintritt nicht mehr dem ursprünglich festgelegten Auszahlungsbeginn der Rentenversicherungen entspricht. b) Von 2039 bis 2046 halten sich geplante Einnahmen und Ausgaben in etwa die Waage. c) Ab 2047 steigen die zu erwartenden

Ausgaben inflationsbedingt stärker als die Einnahmen. Es öffnet sich eine Schere.

2.4 Zusammenfassung zu zwei konkreten Werten Auch wenn die Grafik schon vieles zeigt, beantwortet sie nicht die Kernfrage des Mandanten: Wie groß ist den jetzt mein Problem? Die Aussagen können und sollten deshalb auf zwei Werte verdichtet werden: 1) W elches Kapital muss bis zum Renteneintritt noch aufgebaut werden,

EXCEL-TABELLE ERMITTLUNG LEBENSSTANDARD* Mandantennummer:

1

Aktuelles Jahr:

2018

Jahr des Rentenbeginns:

2038 monatliche Ausgaben 2018

Ausgaben heute und im Rentenalter Essen & Trinken Kleidung Hobbies Freizeit (Kino, Essengehen, ...) Telefon, Fernsehen, ... Sachversicherungen (Hausrat, Haftpflicht, ...) Nebenkosten Eigenheim Instandhaltung Eigenheim Urlaub Miete inkl. Nebenkosten Haustiere (Tierarzt. Steuern, ...) KfZ-Unterhalt / öffentliche Verkehrsmittel KfZ-Versicherung, KfZ-Steuer Geschenke an Familie und Freunde Anschaffungen (Möbel, Hausrat, Schmuck, ...) Krankheitskosten Krankenversicherung (gesetzl./privat) Darlehensraten privater Finanzierungen Zeitschriften, Bücher, ... Kindergartenbeiträge Zwischensumme Ausgaben, die heute anfallen, aber nicht mehr im Rentenalter

1.000,00 300,00 100,00 100,00 50,00 0,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 300,00 0,00 50,00 0,00 0,00 600,00 0,00 0,00 0,00 0,00 2.900,00 monatliche Ausgaben 2018

Sparraten Finanzierung Eigenheim Finanzierung vermietete Immobilien Risiko-Versicherungen (BU, Risiko-LV, ...) Kosten Zweit-PKW Ausbildung Kinder

Zwischensumme

Ausgaben, die erst im Rentenalter anfallen Gartenpflege

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 400,00 0,00 2.000,00 3.000,00 0,00 0,00 0,00 800,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 6.200,00 jährliche Ausgaben 2018

300,00 400,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 700,00 monatliche Ausgaben 2018

Summer Ihrer Ausgaben

jährliche Ausgaben 2018

0,00 0,00 0,00 200,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 200,00

Name:

Mustermann

Inflation:

2,0 %

jährlich nominal 2038 17.831,37 5.349,41 1.783,14 1.783,14 891,57 594,38 7.132,55 2.971,89 4.457,84 0,00 0,00 5.349,41 1.188,76 891,57 0,00 0,00 10.698,82 0,00 0,00 0,00 0,00 60.923,84

Veränderung im Rentenalter 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 50 % 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0%

17.831,37 5.349,41 1.783,14 1.783,14 891,57 594,38 7.132,55 2.971,89 6.686,76 0,00 0,00 5.349,41 1.188,76 891,57 0,00 0,00 10.698,82 0,00 0,00 0,00 0,00 63.152,76

jährlich nominal 2038 5.349,41 7.132,55 0,00 297,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.779,15

jährliche Ausgaben 2018

3.600,00

6.400,00

monatliche Ausgaben (nach heutiger Kaufkraft)

jährliche Ausgaben (nach heutiger Kaufkraft)

jährl. bei Rentenbeginn 2038

200,00 0,00 0,00 0,00

0,00 0,00 0,00 0,00

3.566,27 0,00 0,00 0,00 Zwischensumme

2018 49.600,00

Ihr Lebensstandard

jährl. bei Rentenbeginn 2038

63.152,76

2038 66.719,04

*Entnommen aus der Finanzplanungssoftware PriMa plan, Bereich Hilfsdokumente, siehe www.instrumenta.de.

04|2018

37


Vorsorgeplanung

um die Summe der jährlichen Versorgungslücke zu schließen? In unserem Beispiel (siehe Grafik 3) ergibt sich als Barwert der jährlichen Versorgungslücken ein Betrag von 239.960 EUR über einen Horizont von 30 Jahren. 2) Welcher Betrag müsste ab sofort gespart werden, damit diese Summe bis zum Renteneintritt aufgebaut werden kann? Die Berechnung ergibt einen Sparbetrag von 748 EUR pro Monat. Damit liegen dem Mandanten zwei Größen vor, mit denen er „arbeiten“ kann. Und für den Planer ergeben sich zwei Erfordernisse: a) Neben der Berechnung müssen auch die Prämissen genannt werden, die zu den oben genannten Zahlen geführt haben, unter anderem die Verzinsungsannahmen. b) Ein Teil der strategischen Beratung ist die Berechnung von Alternativen, wie sich diese Lücke schließen lässt. Hier gibt es neben dem „Ansparen“ auch andere Optionen.

4. Fazit

diese Leistungen auch wirtschaftlich effizient anbieten kann, sollte man auf eine Finanzplanungssoftware zurückgreifen.

Altersvorsorgeberatung lässt sich in verschiedene Abschnitte gliedern. Dem Steuerberater kann dabei insbesondere bei den Grundlagen eine wertvolle Rolle zukommen, etwa bei der detaillierten und übersichtlichen Darstellung der bestehenden Altersvorsorgekomponenten.

Die Themen, zu denen sich der Steuerberater berufsrechtlich nicht äußern darf, sollte dieser klar als solche benennen, was seine Position als neutraler Berater auch zusätzlich stärkt. Wenn es gilt, dem Mandanten am Ende eine konkrete Lösung anzubieten, muss Altersvorsorgeberatung als Netzwerkaufgabe begriff en werden.

Das Know-how für die notwendigen Berechnungen ist bei Steuerberatern grundsätzlich vorhanden. Damit man

2

EXCEL-TABELLE ERMITTLUNG LEBENSSTANDARD; VERPROBUNG Verprobung: Betrachtungszeitraum von bis

1. Jan. 2018 31. Mrz. 2018

Einnahmen im Betrachtungszeitraum Nettogehalt Ehemann/Unternehmerlohn Nettogehalt Ehefrau/Unternehmerlohn Kindergeld Zinsen und Sonstige Kapitalerträge Vermietung und Verpachtung Renten

6.000,00 7.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 13.500,00

laufende Einnahmen

In unserem Beispiel ließe sich die Lücke deutlich verringern, wenn der Renteneintritt um ein oder gar zwei Jahre aufgeschoben würde.

Veränderung des Girokontostandes: Stand am lfd. Einnahmen lfd. Ausgaben besondere Einnahmen im Betrachtungszeitraum (z.B. Weihnachtsgeld) besondere Ausgaben im Betrachtungszeitraum (z.B. Urlaub) Das müsste der Stand Ihres Girokontos sein am

Auch solche Berechnungen lassen sich wirtschaftlich und zuverlässig nur über eine entsprechende Software erstellen.

Bitte erfassen Sie die Ausgaben als positive Zahl

tatsächlicher Stand Ihres Girokontos am

2.150,00 13.500,00 10.680,00 0,00 1.400,00

31. Mrz. 2018

3.570,00

31. Mrz. 2018

3.530,00

Differenz:

3. Altersvorsorgeberatung als Netzwerkthema Steuerberater können ihren Mandanten in Altersvorsorgebelangen erheblich weiterhelfen. Sie können das Ausmaß des „Problems“ berechnen und transparent erläutern. Sie können – im Rahmen ihrer Kompetenzen – strategische Lösungsoptionen aufzeigen, wobei nicht alle Varianten zwangsläufig mit spezifischen Produkten verbunden sind.

1. Jan. 2018

3

-40,00

DARSTELLUNG DER DYNAMISCHEN VERSORGUNGSLÜCKE 140.000 120.000 100.000 80.000 60.000 40.000

Überall dort, wo die Lösung über ein Altersvorsorgeprodukt sinnvoll ist, kann und muss der Steuerberater ein Netzwerk einbeziehen, denn in diesen Belangen sind dem Steuerberater berufsrechtliche und damit auch haftungsrechtliche Grenzen gesetzt. Verfügt der Mandant nicht selbst über entsprechende Kontakte, ist es Aufgabe des Steuerberaters, gezielt Hilfe über sein Netzwerk anzubieten.

38

20.000 0 -20.000 -40.000 2038 Lebensalter Mand./Ehep.: 66/60

Rentenphase

2042

2046

2050

2054

70/64

74/68

78/72

82/76

Versorgungslücke

Summe Ausgaben

Summe Einnahmen

04|2018


Jetzt abo nnier en

www.ďŹ nancialplanningmagazin.de


Software

DIN-Norm 77230: Der Countdown läuft DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ auf der Zielgeraden

von Thomas Abel und Claus Rieger

Nach der jüngsten Onlineumfrage von Fonds professionell1 ist die Berater-Community in Bezug auf die Anwendung der neuen DIN-Norm 77230 gespalten: Circa die Hälfte der über 800 befragten Berater, Anlageberater und Versicherungsmakler sieht in der Normierung der Finanzanalyse Vorteile. Die übrigen Befragten halten die Norm für unnötig; sie sind der Meinung, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen wie MiFID II und IDD genügen. Ob dies tatsächlich so ist, darüber lässt sich trefflich streiten – insbesondere angesichts dessen, dass viele gesetzliche Regelungen doch einen relativ großen Spielraum bei der Auslegung und der praktischen Anwendung zulassen. Und eine präzise Auslegung dessen, wie eine Finanzanalyse für Privathaushalte letztlich ausgestaltet sein sollte, sucht man in Gesetzestexten vergeblich. Hier treten nun Standards und Normen wie die DIN-Norm auf den Plan. Eine wesentliche Aufgabe von Normen ist es, die Ausgestaltung von Produkten, Dienstleistungen und Verfahren detailliert zu beschreiben und somit Transparenz und Klarheit bei der Umsetzung und Anwendung zu schaffen. Viele der über 30.000 bestehenden DIN-Standards und Normen, insbesondere diejenigen für den Dienstleistungsbereich, wurden zum Wohle der Verbraucher entwickelt. Die DIN 77230 zählt eindeutig dazu. Da die Anwendung von Standards und Normen grundsätzlich freiwillig ist, liegt die Entscheidung in dieser Sache nicht zuletzt beim Berater. Eine Ausnahme bilden Sicherheitsnormen, denn hier bestehen entsprechende gesetzliche Verpflichtungen. Solche Vorgaben findet man zum Beispiel recht häufig im Baugewerbe. Neben der Akzeptanz der genormten Finanzanalyse seitens des Beraters spielt fraglos auch die Nachfrage des Verbrauchers eine entscheidende Rolle.

Mit wachsendem Bekanntheitsgrad dürften es auch die heutigen Gegner der Norm zunehmend schwer haben, eine derartige Analyse nicht anzubieten. Hinzu kommt, dass Normen eine gewisse Rechtsverbindlichkeit „durch die Hintertür“ erlangen können. So sind Sachverständige und Gutachter bei rechtlichen Auseinandersetzungen bereits heute gehalten, bestehende Normen heranzuziehen. Abweichungen davon sind recht unwahrscheinlich. Ende September und Anfang Oktober tagte der DIN-Arbeitsausschuss „Finanzanalyse für den Privathaushalt“ zur Verabschiedung der Norm. Bearbeitet wurden sämtliche Einsprüche (Änderungsvorschläge, Kommentare etc.) unterschiedlicher Marktteilnehmer, die in der Zeit zwischen Juni und August ihre Anforderungen formuliert und beim DIN, dem Deutschen Institut für Normung e. V., eingereicht hatten. Derzeit wird mit Spannung das Ergebnis erwartet. Mit der Veröffentlichung durch den Beuth Verlag – ein Tochterunternehmen des DIN – ist der dann fast vierjährige Normungspro-

zess abgeschlossen. Zu erwarten ist dies zu Beginn des neuen Jahres. IFNP und ZERTPRO FINANZ arbeiten bereits intensiv an der Konzeption eines Expertenseminars für Finanzberater bzw. Certified Financial Planner®. Der Name des Seminars deckt sich mit dem Titel der neuen Norm (siehe hierzu auch den Artikel auf Seite 42 im FINANCIAL PLANNING Magazin 03/2018). Auf der Website des IFNP (www.ifnp.de) stehen bereits Informationen zum Seminar und eine Anmeldeoption bereit. Für die ersten Anmeldungen wird es einen attraktiven Rabatt geben: 15 Prozent Nachlass auf den regulären Seminarpreis. Bitte geben Sie dafür bei der Buchung den Code FPM4/18 ein.

Claus Rieger, Geschäftsführer der ZERTPRO FINANZ GmbH, wird am 17. November 2018 auf dem 14. Financial Planner Forum die Struktur und den Grundgedanken der neuen Norm vorstellen – um 11.45 Uhr in Saal 6. Zudem steht er für Ihre Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.

INHALTE DES EXPERTENSEMINARS Block 1 Fachliche Grundlagen (E-Learning-Plattform, Freischaltungszeitraum 30 Tage, Vorbereitungsdauer für die fachliche Prüfung ca. 16 Stunden) Block 2 Praktische Anwendung (1,5 Tage [10 Stunden]) – Übungsaufgaben mit Kundenordner (von der Datenaufnahme bis zum Analyseergebnis) – Übergang von der DIN SPEC 77222 zur DIN-Norm 77230 – A kquise und Beratung auf Grundlage der DIN-Finanzanalyse, Cross-Selling-Potenzial – Spezialthemen (Nettoanalyse, Haushalt, Einkommen, Altersvorsorge etc.) – Theorieprüfung (3 Stunden) Abschluss: IFNP-Weiterbildungsurkunde und ZF-Beraterzertifikat Preis: 839,50 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (individuelle Rabatte möglich) Seminartermine und Veranstaltungsort unter www.ifnp.de Quelle: IFNP

1 Siehe https://www.fondsprofessionell.de/news/vertrieb/headline/din-norm-spaltet-beraterschaft-146221/

40

04|2018


Software

Altersvorsorgeberatung: Ruhestandsplanung versus Finanzplanung von Volker Weg

Bild: shutterstock.com / pressmaster

A

Diplom-Mathematiker Volker Weg ist Geschäftsführer der XPS-Finanzsoftware GmbH und absolvierte eine Ausbildung zum Aktuar (DAV) und Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersvorsorge (IVS)

04|2018

ltersvorsorge ist ein zentrales Thema in der Finanzberatung und oft auch in der Finanzplanung. Das Finanzplanungskonzept ist universell und kann fast alles abbilden – natürlich auch die Altersvorsorge. In vielen Fällen ist eine klassische Finanzplanung jedoch überdimensioniert und liefert kein optimales Beratungsergebnis. Die Ruhestandsplanung als partielle Finanzplanung ist häufig prägnanter, für die Beratung besser geeignet und zudem zeitlich wesentlich weniger aufwendig.

Beratungsprozess „Altersvorsorge“ Der Beratungsprozess ist bei der Altersvorsorge sehr klar strukturiert und ergebnisorientiert – im Gegensatz zur Finanzplanung, die grundsätzlich ergebnisoffen ist. Die Fragestellungen in der Altersvorsorgeberatung sind:

• Welches Nettoeinkommen wird im Ruhestand benötigt respektive gewünscht? • Wie groß ist die Rentenlücke? • Wie hoch ist der erforderliche Sparbeitrag, um die Rentenlücke zu schließen? Mit der Frage nach dem Sparbeitrag ist natürlicherweise der Schichtenvergleich verbunden: Bei welchem Durchführungsweg ist der Nettosparbeitrag nach Steuern und Sozialabgaben am geringsten? Am Ende liegt ein konkreter Vorschlag vor, der die Rentenlücke schließt und das Altersvorsorgeproblem löst.

Klassische Finanzplanung als Lebensfinanzplanung Die klassische Finanzplanung beginnt mit der Betrachtung der aktuellen Kundensituation und es werden die

41


Software

Liquiditätsströme aus allen zukünftigen Einnahmen, Ausgaben und Steuern ermittelt. Im Grunde fällt die Ruhestandsplanung neben vielen anderen Ergebnissen automatisch mit ab. Die in Grafik 1 dargestellte grafische Liquiditätsentwicklung lässt sich wie folgt interpretieren: Die grünen Balken stellen die jährlichen Überschüsse während der aktiven Erwerbszeit und die roten Balken die jährlichen Unterdeckungen während der Rentenphase dar, die sich jeweils aus den planerischen Einnahmen und Ausgaben nach Steuern ergeben. Die laufenden Einnahmen reichen im Rentenalter also nicht aus, um die Ausgaben zu bestreiten. Die jährlichen Überschüsse in der Erwerbsphase werden rechnerisch auf einem Liquiditätskonto gesammelt, aus dem in der Folge die Unterdeckungen in der Rentenphase bestritten werden können. Dargestellt wird das Liquiditätskonto als Linie mit zugehöriger rechter Achse. Im vorliegenden Fall steigt das Liquiditätskonto bis zum Rentenbeginn auf circa 550.000 EUR und sinkt durch die späteren Unterdeckungen auf einen Endstand von circa 150.000 EUR. Die Aussage hinsichtlich der Rentenlücke lautet: Es gibt keine. Wenn der Kunde die Überschüsse aus seinem Erwerbseinkommen spart, kann er damit sämtliche Unterdeckungen im Rentenalter ausgleichen. Die Rentenplanung ergibt sich im vorliegenden Fall allein aus der Liquiditätsanalyse.

Ruhestandsplanung Leider sind nicht alle Planungen so einfach. Wenn die jährlichen Überschüsse Anzeige

geringer ausfallen oder die verbleibende Erwerbszeit kürzer ist, wird das Liquiditätskonto regelmäßig ins Minus rutschen. Dann muss das vorhandene Vermögen planerisch analysiert und gezielt für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Schon die Interpretation des Liquiditätskontos ist nicht trivial. Jetzt wird die Analyse richtig kompliziert und der Normalkunde steigt in der Regel gedanklich aus. Außerdem werden wesentliche Ausgangsfragen des Kunden gar nicht beantwortet. Er wollte ja keine komplexe Analyse, sondern lediglich wissen, wieviel und in welcher Form er sparen muss, damit er im Rentenalter zurechtkommt. Wesentlich klarer als die Finanzplanung ist hier eine Ruhestandsplanung, wie das Beispiel in Grafik 2 mit Interpretation zeigt. Das gewünschte Nettoeinkommen im Ruhestand beträgt 2.000 EUR nach heutiger Kaufkraft. Wird die Inflation berücksichtigt, werden zum Ruhestandsbeginn nominal 2.972 EUR benötigt. Im ersten Jahr des Ruhestands wird aus den verschiedenen Rentenbausteinen ein monatlicher Bruttobetrag von 2.701 EUR erzielt. Nach Steuern und Krankenversicherung bleiben davon 2.152 EUR netto übrig. Die Unterdeckung von 820 EUR wird über das vorhandene liquide Vermögen in Höhe von 191.978 EUR ausgeglichen. In Grafik 3 zum Rentenverlauf sind die vorhandenen Rentenbausteine dunkelblau, der Ausgleich über das liquide Vermögen hellblau dargestellt. Das liquide Vermögen wird bis zum 83. Lebensjahr vollständig aufgezehrt. Ab dem 84. Lebensjahr bleibt eine echte Rentenlücke, die grafisch an den gelben

Balken nach unten erkennbar ist. Der Barwert der Deckungslücke zum Ruhestandsbeginn beträgt 159.800 EUR. Bei einer Nettoverzinsung von 2 Prozent beträgt der erforderliche Sparbeitrag monatlich 596 EUR.

Schichtenvergleich und Schnittstellen Man sieht, wie prägnant hier die Ruhestandsplanung im Vergleich zur Finanzplanung ist. Noch kritischer wird die Finanzplanungsmethode, wenn es um den Schichtenvergleich geht. Eine Finanzplanung ist so offen und vielseitig, dass eine leistungsfähige Optimierung, wie sie der Schichtenvergleich im Kern darstellt, im Grunde nicht möglich ist. Ab einer gewissen Komplexität der Kundensituation ist eine Finanzplanung immer erforderlich. Dennoch kann das Thema Altersvorsorge die zentrale Fragestellung sein. In solchen Fällen ist es sinnvoll, in der Planungssoftware die Finanzplanung über eine Schnittstelle in die Ruhestandsplanung einzuspielen. Dort kann der Berater den Schichtenvergleich durchführen und relevante Kennzahlen ermitteln.

Schlussbemerkung Die klassische Finanzplanung als Lebensfinanzplanung ist eine ausgezeichnete Methode, in der Altersvorsorgeberatung stößt sie aber an Grenzen oder führt zu nicht befriedigenden Ergebnissen. Die Ruhestandsplanung ist hier oft überlegen. Über Schnittstellen kann man beide Systeme miteinander verbinden und die jeweiligen Vorteile nutzen.


Software

1

LIQUIDITÄTSENTWICKLUNG VON 2018–2056

140.000

700.000

120.000

600.000

100.000

500.000

80.000

400.000

60.000

300.000

40.000

200.000

20.000

100.000

0

0

-20.000

-100.000

-40.000

-200.000 2018 53/51

2020 55/53

2022 57/55

2024 59/57

2026 61/59

2028 63/61

2030 65/63

2032 67/65

Liquidität nach Steuern (negative Werte in "rot")

2

2034 69/67

heute

Gewünschtes Nettoeinkommen

2.000 €

Private Krankenversicherung

2038 73/71

2040 75/73

2042 77/75

2044 79/77

2046 81/79

2048 83/81

2050 85/83

2052 87/85

2054 89/87

2056 91/89

Liquiditätskonto (Achse rechts)

3

VERSORGUNG IM RUHESTAND – STATUS Versorgungsziel

2036 71/69

Inflation

2,0 %

0€

in 2038

2.972 € 0€ 2.972 €

RENTENVERLAUF

6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000

Alterseinkünfte

ESt-Anteil (%/€)

Gesetzl., berufst. Rente, Pension

97 %

in 2038

1.755 €

1.809 €

Betriebsrente

-

0€

0€

Rüruprente

-

0€

0€

Riesterrente

-

0€

0€

Betriebliche AV 3(63)

-

0€

0€

Privatrente, Direktvers. 40(b)

17 %

69 €

404 €

Mieteinnahmen aus Immobilien

80 %

390 €

488 €

Arbeitseinkommen

-

Bruttoeinnahmen

mtl.

0€

0€

2.214 €

2.701 €

abzgl. Steuerzahlungen (gleich 9 % der Bruttoeinnahmen) abzgl. gesetzl. Krankenversicherung

2.152 €

Nettoeinnahmen nach heutiger Kaufkraft

-3.000

68

71

74

77

Nettoeinnahme

4

80

83

Entnahme

86

89

Lücke

92

Versorgungsziel

LIQUIDES VERMÖGEN

236 € 313 €

Nettoeinnahmen

0 -1.000 -2.000

1.448 €

250.000 200.000 150.000

Verbleibende Rentenlücke Liquides Vermögen

(ohne Entnahme)

(bei Ruhestandsbeginn)

Verrentung mit Inflationsausgleich bei Nettozins 2,0 %

-820 € 191.978 € 543 €

100.000 50.000 0

Barwert der Deckungslücke

(netto bei Ruhestandsbeginn)

erforderlicher Sparbeitrag mtl. ab heute bei Nettozins 2,0 %

04|2018

159.800 € 596 €

66

69

Entnahme

72

75

78

81

84

87

90

93

Vermögen

43


Software

Kommt der nächste Bärenmarkt? Und wenn ja, wann? von Andreas Pusch

Andreas Pusch, CEO, Gründer, YUKKA LAB AG

Jeder Investor würde gern im Voraus wissen, wann er sein Geld besser in Sicherheit bringt. Wir haben mit Andreas Pusch gesprochen, CEO und Gründer der YUKKA LAB AG, und ihn gefragt, wie er Marktentwicklungen rechtzeitig erkennt. Herr Pusch, ist die Angst vor dem Bärenmarkt berechtigt? Andreas Pusch: Muss man überhaupt Angst haben? Natürlich ist es klug,

44

den Markt im Auge zu behalten, und ja, gerade jetzt. Aber Investitionsentscheidungen macht man nicht von nur einem Indikator abhängig. Für gewöhnlich geht man über zwei Säulen: die technische und die fundamentale Analyse. Die Stimmung der handelnden Personen zu berücksichtigen, wird dabei immer wichtiger! Menschen investieren, wenn sie positiv gestimmt sind, sich sicher fühlen. Wir haben keine Glaskugel, mit der wir in die Zukunft schauen können. Aber die Stimmungen der Marktteilnehmer, ihr Bauchgefühl zu den Märkten, können wir messen – und häufig dreht diese Stimmung vor den Kursen. Hier setzen unsere Analysen und Prognosen an. Unser Frühwarnsystem hat wieder wunderbar und rechtzeitig funktioniert. Seit Anfang Oktober empfiehlt unser dynamisches Modell „reduzieren“. Warum eine weitere Methode? Was kann die Sentimentanalyse, was andere Analysen nicht können? Andreas Pusch: Es geht gar nicht darum, die fundamentale oder die technische Analyse zu ersetzen. Wir wollen sie ergänzen. Sehen Sie, eine Ebene steht auf drei Säulen stabil, auf zwei Säulen nicht. Unsere Kunden haben uns wiederholt diese Erfahrung bestätigt: Mit unserer News-Analytics-Anwendung

können wir Performancekennzahlen wie Sharpe-Ratio und Volatilität substanziell verbessern. Was steckt hinter der Idee, die Marktstimmung zu berücksichtigen? Andreas Pusch: Ich habe zu Beginn meiner Karriere Satelliten gebaut. Mich hat fasziniert, dass ein kleiner Satellit mit einer Größe von 1 m x 1 m in der Lage war, ein scharfes Foto von mir am Boden aufzunehmen. Allein durch den Einsatz von Sensoren wie Sonnen- und Magnetfeldsensoren ist es möglich, zu jeder Sekunde zu wissen, wo und wie die Lage im Raum ist und den Satelliten automatisch zu steuern. Diese Mechanismen wollte ich auf die Finanzmärkte transferieren. Ich dachte, über Reuters und Bloomberg kommen auch nur hochfrequente Daten, in unserem Fall Börsenkurse – und wir wollen an den Finanzmärkten auch nur Stabilität. Über die Jahre wurde mir bewusst: Um diese Stabilität zu gewinnen, mussten wir wissen, wie es um die Stimmungen der Anleger, das heißt unser aller Bauchgefühl, steht. Aber genau diese Stimmung konnten wir nicht valide messen. Ein Beispiel: Frühjahr 2003, der DAX war nahe dem Tief bei 2.200 Punkten, die Bild-Zeitung, aber auch

04|2018


Software

die renommierte Presse verbreitete Panik. Wir haben über zwei Wochen sehr viele Zeitungsartikel händisch auf ihre Polarität (positiv, neutral oder negativ) hin bewertet und daraus Tagesquotienten gebildet. Wir nahmen an, dass bei dieser Panik doch alle verkauft haben müssten. Wenn wir jetzt den Stimmungsdreh bei den Anlegern messen könnten, fänden wir den perfekten Einstiegsmoment. So wurde die Idee für YUKKA Lab geboren. Es brauchte weitere zehn Jahre, bis es die nötige Technologie gab. Heute beschäftigen wir in Berlin 17 Mitarbeiter aus acht verschiedenen Nationen und aus vielen Fachbereichen wie Informatik, Linguistik, NLP (neurolinguistisches Programmieren), KI und Machine Learning. Wir messen – bildlich gesprochen –, ob der Anleger das Wasserglas als halbleer oder als noch halbvoll betrachtet. Halbvoll bedeutet, er sieht die Rücksetzer als Chance zum Zukaufen – die Märkte sind gut abgesichert. Sieht aber die Masse der Anleger das Wasserglas als halbleer an oder als noch weniger gefüllt, dann ist definitiv die Zeit gekommen, sich vor kommenden Verlusten zu schützen. Wie weit ist YUKKA Lab jetzt und was macht Ihr Unternehmen so besonders? Andreas Pusch: Unsere Daten reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Unsere Modelle laufen live seit 2015. Heute haben wir 20.000 unterschiedliche Quellen, darunter exklusive Partnerschaften mit Agenturen und Verlagen, in Deutsch und in Englisch. Unsere Technologie kann sehr breit eingesetzt werden – von Riskthemen über Kommunikationsthemen und Leadgeneration und natürlich bis hin zum Bereich Wealth- und Portfoliomanagement. Das haben wir in projektbasierten Kooperationen und Konzepttests (Proof of Concept) mit Banken wie UBS und Credit Suisse sowie dem Handelsblatt bewiesen. Auf der Basis unserer Sentiments und unseres Frühwarnsystems wird der Sentiment SICAV - Europe 600 von Belvoir Capital erfolgreich gesteuert. Was hat ein Finanzplaner davon, ein solches Tool zu nutzen? Andreas Pusch: Sie bekommen das Relevante zuerst. Untersuchungen zeigen, dass – egal, wie viele Daten und Fakten wir kennen – wir nach dem Bauchgefühl entscheiden. Das wiederum wird von den Nachrichten geprägt, die wir konsumie-

04|2018

ren. Was schätzen Sie: Wie viele Nachrichten lesen Sie tatsächlich pro Tag? Und wie viele verschiedene Magazine? Zehn bis fünfzehn Nachrichtenartikel? Aus zwei bis drei verschiedenen Quellen? Wir lesen mehr als 200.000 Nachrichtentexte – vollautomatisch, in Echtzeit analysiert und für Sie aufbereitet. Der Vorteil für Sie als Leser: Sie lesen „anders herum“; wir stellen Ihnen personalisiert die wichtigsten für Sie relevanten, topaktuellen Nachrichten im Überblick mit allen Zusammenhängen zur Verfügung. Sie sehen die Zusammenhänge und klicken sich vom Überblick ins Detail, wenn Sie mehr wissen wollen.

Performance ab 2015. In Krisen, zum Beispiel 2007/2008, 2013 oder 2015, konnten wir dank des Frühwarnsystems eine deutliche Outperformance gegenüber unserer Benchmark, dem STOXX Europe 600, zeigen. Gerade den Einstieg und den langfristigen Aufwärtstrend konnten wir hervorragend begleiten. Zwischenzeitige Verluste konnten wir deutlich reduzieren. Unser Frühwarnsystem gibt Ihnen vorher die Information, wann es sich empfiehlt, „in Deckung“ zu gehen. Es alarmiert Sie aber auch, wenn die Stimmung wieder ins Positive dreht – für den gut getimten Einstieg.

Woher weiß der Finanzplaner, dass die Sentimentanalyse als Ergänzung funktioniert?

Erwartet uns der nächste Bärenmarkt?

Andreas Pusch: Sie könnten sich den sentimentgesteuerten Fonds Sentiment SICAV - Europe 600 anschauen, unser Proof of Concept. Wir bauen auf bewährte Finanzmodelle, arbeiten mit Daten seit 2005 und einer Out-of-Sample-

Andreas Pusch: Auch wir sagen: Achtung! Selbst unser langfristiges Modell hat Mitte Oktober das erste Mal seit über zwei Jahren von „kaufen“ auf „reduzieren“ gewechselt. Das sollte für Anleger zumindest eine Warnung sein, jetzt vorsichtiger zu agieren.

Testen Sie unser YUKKA News & Trend Lab einen Monat kostenlos Melden Sie sich per E-Mail an product@yukkalab.de mit dem Stichwort „ifnp-Magazin“. Genießen Sie die Vorteile des exklusiven Rabatts für Leser des FINANCIAL PLANNING Magazins, wenn Sie sich für ein Abonnement entscheiden.

Nachrichten in Echtzeit aggregiert und Zugriff auf lizenzierte Volltexte

Vielfältige Suchund Filteroptionen

Sentimententwicklungen über die Zeit verfolgen

Trendsignale

Zusammenhänge aufkommender Themen visuell aufbereitet in News Networks

App ist responsive und auf Smartphone und Tablet verfügbar

Das YUKKA News & Trend Lab bietet einen systematischen und effizienten Überblick über die Themen und Trends in den professionellen Finanznachrichten. Aus exklusiven Daten aus Pro-Feeds, lizensierten Printinhalten und RSS-Feeds ermitteln wir präzise Sentiments für Märkte, Unternehmen und Themen. Erkennen Sie bereits im Vorfeld signifikante Trendveränderungen und nutzen Sie Handelssignale.

45


Recht | Regulierung | Analyse

Das neue Investmentsteuergesetz 2018 von Dirk Lehmann

Am 1. Januar 2018 wurde ein neues Zeitalter der Besteuerung von Investmentfonds eingeläutet. Sowohl für Anleger als auch für Anlageberater ist es wichtig, sich mindestens mit den wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen, die mit Fokus auf Privatanleger im Folgenden zusammengefasst sind.

Dirk Lehmann, Diplom-Kaufmann (FH), Master of International Taxation (M.I.Tax), Steuerberater, Fachberater für internationales Steuerrecht, Partner, Wagemann + Partner PartG mbB, Berlin

Die wichtigste Änderung bezieht sich darauf, dass das Transparenzprinzip zugunsten des Trennungsprinzips aufgegeben wurde. Es war dadurch gekennzeichnet, dass die Einlagen der Kapitalanleger als Sondervermögen separat vom Vermögen der Fonds verwaltet wurden. Der Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds entsprach dabei dem Erwerb eines Anteils am Sondervermögen. Investitionen in beispielsweise Aktien oder Anleihen erfolgten zugunsten der Anleger, sodass die Wertpapiere und die entsprechenden Erträge anteilig den Anlegern zugerechnet wurden. Die Besteuerung dieser Erträge erfolgte unabhängig vom Investmentfonds auf Ebene des Anlegers selbst. Das Trennungsprinzip besagt, dass der Anleger direkt in Investmentfonds investiert, welche ihrerseits am Kapitalmarkt in Wertpapiere oder andere Finanzprodukte investieren. Dies be-

46

deutet, dass Erträge wie Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne dem Investmentfonds zufließen beziehungsweise zugerechnet werden. Erst in einer zweiten Stufe werden die an den Anleger ausgeschütteten oder aber thesaurierten Kapitalerträge der Besteuerung auf Anlegerebene unterworfen. Damit erfolgt die Besteuerung der Kapitalerträge über zwei Stufen und nicht wie bisher über eine. Mit der Neuregelung wird seit Beginn dieses Jahres zudem nicht mehr zwischen in- und ausländischen Investmentfonds unterschieden. Die rechtlich problematische Schlechterstellung von sogenannten grauen oder schwarzen Investmentfonds, die insbesondere ausländische Fonds betraf, ist mit der Neuregelung entfallen. Wurden Investmentfonds bisher nach Publikums- und Spezialfonds unterschieden, ist nunmehr nur noch von Investmentfonds die Rede. Die Ausnahme des Spezialfonds bleibt zwar erhalten, betrifft aber wie bisher nur ausgewählte Investoren, etwa institutionelle Anleger.

2. Besteuerung auf Ebene des Investmentfonds Mit Aufgabe des Transparenzprinzips sind inländische Investment fonds

04|2018

Bild: shutterstock.com / AndreyPopov

1. Einführung


Recht | Regulierung | Analyse

selbst steuerpflichtig geworden, wie es auch bei inländischen Kapitalgesellschaften der Fall ist. Diese Fonds unterliegen mit ihren Erträgen jedoch nur einer partiellen Besteuerung mit Körperschaft- und gegebenenfalls auch Gewerbesteuer. Steuerpflichtig sind nun im Wesentlichen Beteiligungserträge wie Dividenden und Erträge aus im Inland belegenen Immobilien. Der Steuersatz für die Körperschaftsteuer beträgt einheitlich 15 Prozent (inklusive Solidaritätszuschlag). Andere Erträge wie Zinsen, Erträge aus Derivaten, aus ausländischen Quellen sowie aus Veräußerungen von Wertpapieren sind auf Fondsebene steuerfrei. Dies gilt auch für ausländische Dividenden, da davon ausgegangen wird, dass diese im Ausland einer Quellenbesteuerung unterliegen. Im Ergebnis werden aber insbesondere inländische Dividenden und Erträge aus inländischen Immobilien auf Ebene des Investmentfonds mit 15 Prozent besteuert. Eine Gewerbesteuerbelastung lässt sich aufgrund von Befreiungsmöglichkeiten vermeiden. Ausländische Investmentfonds sind in Deutschland nicht steuerpflichtig, es sei denn, sie realisieren Erträge, die ihren Ursprung in Deutschland haben. In diesem Fall kann aufgrund einer beschränkten hiesigen Steuerpflicht auch eine Steuerbelastung entstehen. Dem Grundsatz nach unterliegt ein ausländischer Investmentfonds jedoch den Besteuerungsregularien des Landes, in dem er registriert beziehungsweise unbeschränkt steuerpflichtig ist. Im Ergebnis sind die Erträge, die dem Anleger bei Ausschüttungen zufließen, unter Umständen bereits auf zwei Ebenen besteuert worden. Die

04|2018

erste Besteuerung erfolgte auf der Ebene des Unternehmens, in dem der Fonds investiert. Dazu ein einfaches Beispiel: Investiert der Investmentfonds in DAX-Werten, kann mit einer steuerlichen Vorbelastung von rund 30 Prozent auf Ebene der betreffenden DAX-Unternehmen gerechnet werden (Körperschaftsteuer und durchschnittliche Gewerbesteuer von je 15 Prozent). Die Unternehmen schütten dann unter Einbehalt der Kapitalertragsteuer von 15 Prozent Dividenden an den Fonds aus, was der zweiten Ebene der Besteuerung entspricht. Damit verbleibt eine Nettodividende von rund 60 Prozent, die nach Steuern dem Investmentfonds zufließt und gegebenenfalls an dessen Anleger ausgeschüttet oder thesauriert wird sowie bei den Anlegern eine dritte Stufe der Besteuerung auslöst. Genaueres dazu im Folgenden.

werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Investmentfonds Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne oder Erträge aus der Immobilienverwaltung ausschüttet, was letzten Endes der Aufgabe des Transparenzprinzips geschuldet ist. Auszahlungen aus einem inländischen Investmentfonds erfolgen unter Einbehalt der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Auszahlungen aus einem ausländischen Investmentfonds an den Anleger unterliegen unter Umständen im Ausland einer Quellensteuer. Die Kapitalerträge werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung der deutschen Besteuerung unterworfen, wobei die ausländische Quellensteuer vom Grundsatz her angerechnet werden kann.

3. Besteuerung auf Ebene des Anlegers

b. Thesaurierung – Vorabpauschalen

Zu unterscheiden ist, ob sich die Anteile am Investmentfonds in einem Betriebs- oder einem Privatvermögen befinden. Die folgenden Ausführungen beziehen sich primär auf den Privatanleger. Kapitalerträge aus einem solchen Fonds sind nach wie vor auf Ebene des Privatanlegers als Einkünfte aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen. In der Regel kommt hierbei die Abgeltungsteuer zum Tragen. Ebenfalls ist zu differenzieren, ob dem Anleger Ausschüttungen zufließen oder ob die Kapitalerträge zugunsten des Anlegers auf Ebene des Investmentfonds thesauriert werden.

Für den Fall, dass der Investmentfonds Erträge thesauriert, sind diese trotz neu eingeführtem Trennungsprinzip im Jahr der Thesaurierung auf Ebene des Anlegers als fiktiver Zufluss zu versteuern. Der Gesetzgeber hat hierfür den Begriff der Vorabpauschale eingeführt. Hintergrund ist der Umstand, dass der Anleger seine Einkünfte nach dem Zuflussprinzip und nicht erst im Jahr der Veräußerung eines thesaurierenden Investmentfonds besteuern soll. Die Besteuerung dieser Pauschalen entspricht somit der bisherigen Besteuerung von im Sondervermögen eines Investmentfonds thesaurierten Kapitalerträgen.

a. Ausschüttungen

Der Gesetzgeber unterstellt für die Berechnung der Vorabpauschalen eine Mindestrendite, wobei von einem Ba-

An den Anleger ausgezahlte Erträge

47


Recht | Regulierung | Analyse

sisertrag ausgegangen wird, der 70 Prozent des regelmäßig publizierten Basiszinssatzes entsprechen soll. Von diesem Ertrag werden die tatsächlichen Ausschüttungen abgezogen, was dann dem typisierten, thesaurierten Ertrag entspricht. Die Vorabpauschale ist der Höhe nach auf den positiven Unterschiedsbetrag des Rücknahmepreises am Anfang und Ende eines Kalenderjahres begrenzt. Die Regelung kann zum Vorteil oder Nachteil des Anlegers sein. Sollten die tatsächlich thesaurierten Erträge höher sein als der typisierte Betrag, erlangt der Anleger einen Steuerstundungseffekt. Umgekehrt kann dies jedoch auch dazu führen, dass eine Steuer erhoben wird, obwohl keine Erträge thesauriert werden. Die Vorabpauschalen sind jährlich zum Ende eines Kalenderjahres zu ermitteln und gelten am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Dies bedeutet, dass diese Pauschale, die erstmals für 2018 anfällt, erstmals am ersten Werktag des Jahres 2019 als zugeflossen gilt. Inländische Investmentfonds werden dies aller Wahrscheinlichkeit nach für den Anleger ermitteln. Bei ausländischen Investmentfonds muss die Ermittlung gegebenenfalls durch den Anleger selbst erfolgen, was einen erhöhten Aufwand und unter Umständen auch Streit mit dem Finanzamt mit sich bringt. Bei Veräußerung des Anteils am Investmentfonds werden die Vorabpauschalen vom Veräußerungserlös abgezogen, womit eine Doppelbesteuerung vermieden werden soll. Damit kann im Jahr der Veräußerung ein Verlust entstehen. Bei einem unterjährigen Erwerb eines Fondsanteils vermindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Erwerb vorangeht. Es sei betont, dass der Anleger sicherstellen muss, dass die Vorabpauschalen ermittelt und für die zukünftige Veräußerung nachgehalten werden, da es andernfalls zu einer doppelten Besteuerung kommen kann. c. V eräußerung beziehungsweise Rückgabe von Anteilen Als Veräußerung gelten auch Rückgaben und Abtretungen von Anteilen sowie Einlagen in ein Betriebsvermögen. Veräußerungen werden wie bisher als steuerpflichtiger Kapitalertrag behandelt, unabhängig davon, wie lange die Anteile sich im Besitz des Anlegers be-

48

fanden. (Zur Ausnahme bei Altfällen siehe unten.) Der Veräußerungsgewinn ergibt sich aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten des Anteils und der kumulierten Vorabpauschalen. Dies kann auch einen Verlust ergeben, der entsprechend der Verlustverrechnungsmöglichkeiten zu berücksichtigen ist. Für den Fall, dass Anteile zu unterschiedlichen Zeitpunkten angeschafft und wieder veräußert werden, ist bei der Veräußerung nach der sogenannten FIFO-Methode zu verfahren, womit die zuerst erworbenen Anteile auch als zuerst veräußert gelten. d. Teilfreistellung Aufgrund dessen, dass die Erträge des Investmentfonds teilweise bereits auf Fondsebene besteuert werden, ist eine steuerliche Teilfreistellung für den Anleger vorgesehen, die eine steuerliche Mehrfachbelastung kompensieren soll. Dabei sind die folgenden Teilfreistellungen gesetzlich normiert: Anleger

der Anleger befindlichen Investmentfondsanteile. Zudem wird eine fiktive Anschaffung dieser Anteile zum 1. Januar 2018 unterstellt. a. Gewinn- und Verlustvorträge zum 31. Dezember 2017 Durch die fiktive Veräußerung zum Jahresende kann ein Gewinn entstanden sein, der nach dem bis Ende 2017 geltenden Recht zu ermitteln ist. Bei inländischen Investmentfonds wird dies durch den Fonds selbst erfolgen. Der Fonds teilt dem Anleger diesen Betrag auf Antrag mit, wozu zu raten ist – schon allein aus Gründen der Nachvollziehbarkeit. Bei ausländischen Investmentfonds obliegt es dem Anleger, die Beträge im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung zu ermitteln und dem Finanzamt nachzuweisen. Dieser Gewinn jedoch wird zunächst nicht besteuert, sondern erst im Jahr der tatsächlichen Veräußerung. Daraus können sich steuerliche Nach-, aber auch Vorteile ergeben, beispielsweise wenn der Einkommensteuersatz sich in Zukunft ändern sollte.

Aktienfonds

Mischfonds

Privatperson

30 %

15 %

Unternehmer

60 %

30 %

Körperschaften

80 %

40 %

Zur Verdeutlichung: Eine Privatperson, die Erträge aus einem Aktienfonds zu versteuern hat, erhält eine Teilfreistellung in Höhe von 30 Prozent, sodass die steuerpflichtigen Erträge nur zu 70 Prozent zu berücksichtigen sind.

4. Anwendungs- und Übergangsvorschriften Die neuen Regelungen des Investmentsteuergesetzes sind seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Aufgrund der Unterschiede in den Besteuerungss ys temen – Transparenz- versus Trennungsprinzip – sind Übergangsvorschrif ten zu beachten. Investmentfonds, deren Wirtschafts- vom Kalenderjahr abweicht (was bei vielen dieser Fonds der Fall ist), mussten zum 31. Dezember 2017 ein Rumpfwirtschaftsjahr bilden, um die steuerlichen Konsequenzen für den Anleger nach alter Regelung bis Ende Dezember und nach neuer Regelung ab Anfang Januar abzubilden. Der Gesetzgeber unterstellt mit Ablauf der Altregelung eine fiktive Veräußerung zum 31. Dezember 2017 der im Depot

Immobilienfonds Inland Ausland 60 %

80 %

Gleiches gilt bei Ermittlung eines Veräußerungsverlusts im Zusammenhang mit der fiktiven Veräußerung zum 31. Dezember 2017. Der Verlust wirkt sich erst bei der späteren tatsächlichen Veräußerung aus. Auch hier ist zu prüfen, ob sich daraus steuerliche Nachteile ergeben, um gegebenenfalls durch eine tatsächliche Veräußerung die Verluste in Anrechnung zu bringen. Bis zum 31. Dezember 2017 thesaurierte Kapitalerträge sind bei der Ermittlung des fiktiven Veräußerungsergebnisses zu berücksichtigen, also abzuziehen, sofern sie in der Vergangenheit bereits versteuert wurden. Auch hier empfiehlt es sich, genau zu prüfen, ob und in welcher Höhe thesaurierte Erträge, die bereits versteuert wurden, enthalten sind. Probleme können sich ergeben, wenn die historischen Anschaffungskosten des Investmentfonds nicht mehr bekannt sind, denn dann muss eine Ersatzbemessungsgrundlage ermittelt werden, die zu steuerlichen Nachteilen führen kann. Daher empfiehlt es sich, die historischen Anschaffungskosten frühzeitig zu ermitteln.

04|2018


b. Bestandsschutz für Altfälle Mit Wirkung zum 1. Januar 2009 wurde die Besteuerung von Kapitalerträgen auf die sogenannte Abgeltungsteuer umgestellt und die „Spekulationsfrist“ für Wertpapiere abgeschafft. Dies bedeutet, dass für die Veräußerung von Investmentfondsanteilen, die nach 2008 angeschafft wurden, immer eine Steuerpflicht besteht. Sofern solche Anteile vor 2009 angeschafft wurden und sich seither im Besitz des Anlegers befinden, liegt ein Altbestand vor, für den noch die Spekulationsfrist gilt. Eine Veräußerung dieser Anteile wäre daher steuerfrei. Dieser Bestandsschutz für Altfälle wurde mit Einführung des neuen Besteuerungssystems zum 1. Januar 2018 durchbrochen. Wertveränderungen, die für Altbestände bis einschließlich 31. Dezember 2017 entstanden sind, werden nach wie vor steuerfrei gestellt. Daher erfolgt eine entsprechende Wertfeststellung zu diesem Datum seitens des inländischen Investmentfonds. Bei Anteilen an ausländischen Investmentfonds ist der Anleger in der Pflicht, eine entsprechende Ermittlung vorzunehmen. Wertveränderungen des Altbestands nach 2017 werden in Zukunft steuerpflichtig. Für diesen steuerpflichtigen Teil wird ein personen- beziehungsweise anlegerbezogener Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR eingeführt. Verluste, die für den Altbestand nach 2017 entstanden sind respektive entstehen, können angerechnet werden. Der Freibetrag wird der Höhe nach vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Anlegers nachgehalten.

5. Zusammenfassung Die Aufgabe des Transparenz- zugunsten des Trennungsprinzips führt im Zweifelsfall zur Besteuerung der Erträge auf drei Stufen. Dabei ist nicht auszuschließen, dass es zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung auf den Kapitalertrag kommt, was zulasten der Rendite geht. Dies sollte bei weiteren Anlageentscheidungen berücksichtigt werden.

Für mehr Effizienz prüfen wir viele Faktoren Factor Investing etabliert sich immer mehr als Alternative zu aktiven und passiven Investment-Strategien. Doch nur wenige können auf einen Erfahrungsschatz zurückgreifen, wie wir ihn als Pioniere für faktorbasierte Investmentstrategien über zwanzig Jahre aufgebaut haben. Wir nutzen unsere wissenschaftlichen Analysen, um verschiedene Faktoren zu kombinieren. So entdecken wir neue Wege, die Performance für unsere Kunden zu optimieren. Ein Beispiel dafür ist die innovative Anwendung von Faktorprämien bei Anleihen.

Das neue Gesetz stellt ausländische den inländischen Investmentfonds gleich, was zu einer zu begrüßenden Vereinfachung führt. Anleger, die in der Vergangenheit mit intransparenten grauen oder schwarzen Fonds steuerlich geplagt waren, können nun aufatmen, denn die Ermittlung der Erträge erfolgt wie bei inländischen Investmentfonds. Die fiktive Veräußerung zum Übergangsstichtag 31. Dezember 2017 sollte vom Anleger frühzeitig auf steuerliche und renditeorientierte Nachteile geprüft werden, damit sich gegebenenfalls aktiv entgegenwirken lässt. Die Aufgabe des Bestandsschutzes für Altfälle ist definitiv ein Nachteil gegenüber einer Direktanlage in Einzelwertpapieren, für die der Bestandsschutz bestehen bleibt.

Jetzt unter robeco.de

PIONEERS IN FACTOR INVESTING

Insbesondere die Ermittlung des Ergebnisses aus fiktiver Veräußerung zum 31. Dezember 2017 und die Berechnung der Vorabpauschalen dürften in der Praxis zu einem erhöhten Aufwand und unter Umständen zu Streit mit dem Finanzamt führen, sodass eine penible Nachweisführung zu empfehlen ist.

04|2018

Anzeige

Für Anleger mit Anteilen an ausländischen Investmentfonds entsteht ein erhöhter Aufwand, da sie die Vorabpauschalen ermitteln und dem Finanzamt gegenüber nachweisen müssen, wenn sie eine Doppelbesteuerung bei Veräußerung der Anteile vermeiden wollen.

Hinweis: Wertentwicklungen der Vergangenheit sind keine Garantie für die Zukunft. Diese Anzeige richtet sich an professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien im Sinne des WpHG. Es handelt sich weder um eine Verpflichtung, noch ein Angebot, noch eine Aufforderung seitens Robeco zum Kauf oder Verkauf von Investmentanteilen. Es stellt weder eine Anlageberatung noch eine Anlageempfehlung dar. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.robeco.de


Investment

Smog-Alarm als Chance

China will die Umweltverschmutzung eindämmen und greift jetzt härter durch. Europäische Chemie- und Indusriegasunternehmen können von diesem Fokus auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit profitieren.

von Stefan Breintner

Die „Supply-Side-Reform“ und ihre Folgen Mit der „Supply-Side-Reform“ adressiert die chinesische Zentralregierung unter anderem die Überkapazitätsproblematik der rohstoffverarbeitenden Industrie sowie die damit einhergehende Luftverschmutzung. Dieses Vorhaben gilt im Land als das aktuell wichtigste Reformprojekt. Bereits seit 2011 gelten im „Reich der Mitte“ strenge Umweltauflagen für Industrieunternehmen, die meist deutschen Standards entsprechen. Bisher wurden sie allerdings oftmals nicht eingehalten beziehungsweise nicht konsequent durchgesetzt. Zu wichtig waren den Provinzregierungen die hohen Steuereinnahmen, die

50

• Chinas „Supply-Side-Reform“ zielt unter anderem auf Abbau von Überkapazitäten und Einhaltung von Umweltvorschriften bei Industrieunternehmen ab • Deutsche und andere westliche Industriekonzerne sollten von Schließungen lokaler Wettbewerber mittelfristig profitieren • DJE-Fonds in ausgewählten Unternehmen investiert, die von dieser Entwicklung profitieren dürften

diese Unternehmen für die jeweilige Region erwirtschaften. Kontrollen wurden zwar durchgeführt, aber meist von Vertretern der Lokalregierungen – die bei Regelverstößen auch die Strafen verhängten, etwa das temporäre Herunterfahren produzierender Anlagen. Solche Maßnahmen waren allerdings meist nur von sehr kurzer Dauer und die meisten Unternehmen konnten ihre Anlagen in der Regel wieder unverändert hochfahren. Seit dem zweiten Halbjahr 2017 jedoch stellt sich die Situation deutlich anders dar. Das Problem der Luftverschmutzung und der Überkapazitäten wird nun von der Zentralregierung mit bisher nicht gekannter Härte angegangen. Die chinesischen Stahl- und Aluminiumproduzenten sowie die Kohle- und

Chemieindustrie werden hinsichtlich der Einhaltung der Umweltauflagen rigoros überprüft. Im gesamten Land werden verstärkt Inspektionen durchgeführt, wobei die Prüfer direkt der Zentralregierung unterstehen und oftmals unmittelbar an Staatschef Xi Jinping berichten. Häufig haben die Inspektoren einen höheren Rang inne als die Lokalpolitiker, deren Provinzen von den Schließungen betroffen sind. Erfüllt ein Unternehmen die Auflagen nicht, muss es die Produktion einstellen. Profiteure der aktuellen Entwicklung könnten mittel- bis längerfristig die westlichen Chemiekonzerne sein, die in China aktiv sind. In der chemischen Industrie sind von den Schließungen vor allem lokale Produzenten und nicht die großen, etablierten westlichen Player betroffen. Im Chemiepark Nanjing zum Beispiel, in dem auch der deutsche Chemieriese BASF vertreten ist und dessen Output ungefähr der gesamten Chemieproduktion Belgiens entspricht, wurden bereits mehr als 20 Werke geschlossen. Deutsche und andere europäische Produzenten waren hiervon bislang nicht direkt betroffen, doch bei dem einen oder anderen fiel im vierten Quartal 2017 die Rohstoffversorgung aus, da chinesische Betriebe nicht mehr zuliefern konnten. Beispielsweise war auch die Gasversorgung mancher Anlagen

04|2018

Bild: shutterstock.com / humphery

L

uftverschmutzung und „Food Safety“ sind Themen, die den meisten Menschen in China größere Sorgen bereiten als die möglichen Auswirkungen eines Handelskriegs mit den USA. Und die Zentralregierung in Peking geht beide Themen mittlerweile massiv an. In den chinesischen Großstädten ist die Luftqualität meist geradezu miserabel und Grenzwerte für Stickoxide in der Luft werden regelmäßig überschritten. Besonders schlimm ist die Lage rund um die Hauptstadt und in der Stahlprovinz Hebei, die in unmittelbarer Umgebung Pekings liegt.


Investment

temporär unterbrochen, da es in China in den Wintermonaten aufgrund der Schließung zahlreicher Kohlekraftwerke einen Engpass bei Erdgas gab und somit auf Gas basierende Chemiecracker zeitweilig herunterfahren mussten. Auch in den kommenden Wintermonaten, also im Winter 2018/2019, könnte Gas knapp werden, was vermutlich wieder das Herunterfahren von Anlagen erzwingt. Allerdings dürften betroffene Unternehmen aufgrund der Erfahrungen des vergangenen Jahres deutlich besser auf eine solche Situation vorbereitet sein. Strukturell bleibt China weltweit die wichtigste Region für die Chemiebranche. Bereits jetzt ist der chinesische Markt so groß wie der nordamerikanische und der europäische zusammen. Binnen der nächsten zehn Jahre dürfte rund die Hälfte des globalen Wachstums der chemischen Industrie auf das ostasiatische Land entfallen. Aufgrund dieser Aussichten und der Strategie, in der Nähe des Kunden (und nicht am Standort mit den günstigsten Rohstoffkosten) zu produzieren, plant BASF als führender ausländischer Chemiekonzern die Errichtung eines zweiten Verbundstandorts in China. Die abschließende Realisierung dieses Vorhabens dürfte allerdings bis 2030 dauern, aber erste Anlagen des Verbundstandorts könnten 2026 hochfahren. Das Investitionsbudget liegt bei rund 10 Milliarden USD.

Gute Geschäftsaussichten für Industriegasunternehmen in China Investitionen in produzierende Standorte dieser Größe sind generell auch positiv für das „On-site-Geschäft“ von Industriegasunternehmen: Als Alternati-

04|2018

ve zur herkömmlichen Tankfahrzeugbelieferung mit technischen Gasen werden direkt beim Kunden Anlagensysteme zur Vor-Ort-Produktion errichtet, die im Eigentum des Industriegasunternehmens verbleiben und über langfristige Abnahmeverträge ausgelastet sind. Generell geht das Thema Effizienzsteigerungen bei chemischen Anlagen mit dem vermehrten Einsatz von Industriegasen einher. Das Umfeld für Industriegasunternehmen in China wird daher aller Voraussicht nach gut bleiben. Unternehmen wie Linde oder Air Liquide profitieren darüber hinaus gegenwärtig von einer starken Nachfrage nach Gasen der nahrungsmittelverarbeitenden und der Elektroindustrie. Das Wachstum der Elektronikindustrie fiel zuletzt sogar stärker als erwartet aus. Hintergrund ist, dass der „China Big Fund“ in den kommenden acht bis zehn Jahren mehr als 100 Milliarden USD in den Ausbau der chinesischen Chipindustrie investieren könnte. Laut Air Liquide dürften die chinesischen Chipproduzenten massiv aufholen und binnen zehn Jahren auch auf den Stand der Taiwanesen oder Südkoreaner kommen. Linde und Air Liquide wachsen momentan aber auch stark im Merchant- beziehungsweise Zylinderbereich. Dieser Markt ist zu 90 Prozent in der Hand lokaler Produzenten, von denen viele keine neue Lizenz mehr erhalten werden, da sie die Umweltstandards nicht erfüllen können. Globale Player sollten von dieser Marktkonsolidierung nachhaltig profitieren. Linde und Air Liquide generieren rund 20 Prozent ihres Umsatzes in der Region Asien und Pazifik, in der China für mehr als 50 Prozent steht. Darüber hinaus werden dem Land für die kommenden Jahre ein Wachstum von über 10 Prozent

und eine weitere Margenverbesserung prognostiziert.

Unser Fazit Mittel- bis längerfristig sollte sich die Profitabilität der westlichen Chemiekonzerne in China weiter verbessern, und zwar aufgrund einer besseren Auslastung infolge eines Kapazitätsabbaus bei lokalen Wettbewerbern, einer Minderung des Preisdrucks und eines stärkeren Fokus auf die Fertigung höherwertiger Produkte. DJE ist von der Nachhaltigkeit der chinesischen „Supply-Side-Reform“ überzeugt und berücksichtigt deshalb in den eigenen Fonds ausgewählte Unternehmen, die von dieser Entwicklung profitieren.

Stefan Breintner, stellvertretender Leiter Research & Portfoliomanagement, Analyst für die Sektoren Grundstoffe, Chemie, Erdöl und Gas, Manager der Fonds DJE – Gold & Ressourcen und DJE Gold & Stabilitätsfonds, DJE Kapital AG; vor und während seines Studiums arbeitete er für ein mittelständisches Unternehmen der Öl- und Gasindustrie.

51


Veranstaltungen

Düsseldorfer Finanzplanertag von Sven Putfarken

Sven Putfarken und Jörg Wontorra beim 4. Düsseldorfer Finanzplanertag

A

m 5. September fand der 4. Düsseldorfer Finanzplanertag des network financial planner e.V. statt. Wiederholt erfreute sich der Tag einer guten Resonanz und es konnten über 30 Teilnehmer bei der Veranstaltung begrüßt werden. Auch die Ausstellungspartner zeigten starkes Interesse und so waren mit der DJE Kapital, ETHENEA/ MAINFIRST, Invesco und Standard Life vier Gesellschaften präsent. Thomas Abel, 1. Vorsitzender des network financial planner e.V., führt dazu aus: „Die wiederholt gute Resonanz in Düsseldorf liefert neben unserem jährlichen Hauptevent im November in Berlin und unseren anderen Finanzplanertagen in Hamburg, Stuttgart und München den erneuten Beweis, dass

52

bundesweit ein Bedarf an qualifizierten Fachveranstaltungen für unsere Finanzplaner besteht.“ Neben den tollen Räumlichkeiten im Düsseldorfer Hotel Interconti waren es vor allem die abwechslungsreiche Agenda und das abschließende Get-together mit Jörg Wontorra, was die Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik in die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen zog. Die Inhalte der Vorträge am Vormittag erstreckten sich von Neuigkeiten und Klassikern im Estate Planning über das Stiftungsmanagement bis hin zu den Renten- und Aktienmärkten. Nach dem Mittagessen lag der Fokus dann auf den Themen Handel, Digitalisierung und

Anlegerängste. Abgerundet wurden die Fachvorträge von Rechtsanwalt Jens Reichow, der über die Unterschiede, Gemeinsamkeiten und Gemeinheiten zwischen MIFID II und IDD sprach. In den Pausengesprächen waren sich alle mehr als einig, dass das aktuelle Kapitalmarktumfeld alle Marktteilnehmer vor das Problem stellt, eine ansprechende Rendite für die Mandanten zu erwirtschaften. Insgesamt war es eine heterogene Agenda, die dem Anspruch, als Finanzplaner alle Themengebiete der Mandanten abzudecken, mehr als gerecht wurde. Der nächste Finanzplanertag in Nordrhein-Westfalen ist bereits geplant und findet am 06.09.2019 in Köln statt.

04|2018


Veranstaltungen

Financial Advisory Summit München

Am 14. September fand der erste Financial Advisory Summit des network financial planner e.V. in München statt, der durch das IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung organisiert wurde.

von Sven Putfarken

D

ie erste Ausgabe erfreute sich einer guten Resonanz und es konnten 30 Teilnehmer bei dieser exklusiven Veranstaltung begrüßt werden. Auch die Ausstellungspartner zeigten sich ob der Qualität der Teilnehmer sehr angetan. Mit DJE Kapital, Aramea und ETHENEA/MAINFIRST waren drei Asset Manager, mit der Standard Life Assurance ein Versicherer präsent. Thomas Abel, 1. Vorsitzender des network financial planner e.V., führt zum Summit aus, dass Anzahl und Qualität der Teilnehmer zeigen, dass sich die qualifizierten Berater und Finanzplaner in Deutschland mit den zukunftsspezifischen Themen der Branche auseinandersetzen und nach wie vor bundesweit ein Bedarf an qualifizierten Fachveranstaltungen für Finanzplaner besteht. Neben den neuen Räumlichkeiten des Le Méridien München waren es vor allem die zukunftsweisenden Themen dieser abwechslungsreichen Agenda,

04|2018

die die Teilnehmer aus der gesamten Bundesrepublik in die Hauptstadt Bayerns zogen. Die Inhalte der Vorträge am Vormittag, beginnend mit einem volkswirtschaftlichen Ausblick von Dr. Kaffarnik der DJE Kapital AG, erstreckten sich von Neuigkeiten und Klassikern im Segment der Wandelanleihen über die Wahrnehmung der typischen Anlegerängste bis hin zum regulatorischen Haftungsthema am Beispiel der insolventen P&R-Gruppe, auf die Peter Mattil in seinem Vortrag noch einmal besonderen Bezug nahm. Dass das aktuelle Kapitalmarktumfeld und die immer strengeren Regulierungsvorgaben alle Marktteilnehmer vor immer größere Herausforderungen stellen, darüber waren sich in den Pausengesprächen alle mehr als einig. Nach dem Mittagessen lag der Fokus dann auf den Zukunftsthemen ebendieser Regulierungsmaßnahmen. Christian Nuschele, Head of Sales Ger-

many & Austria bei der Standard Life, referierte über den Schritt in die RDR (Retail Distribution Review) und den bevorstehenden Brexit aus der Sicht eines Versicherers. Im Anschluss hielten passend dazu unsere Gäste aus Großbritannien das Plenum in Atem: erst Garry Heath von Libertatem mit seinem Heath Report als Gegner der RDR, anschließend Mark Christie von Carbon als Fürsprecher. Beide trugen Ihre Standpunkte ausführlich vor und sorgten für die rege Diskussion unter den Teilnehmern, welcher Weg denn jetzt der richtige sei. Vielleicht macht es doch die Mischung aus Provision und Honorar, um eine Beratungslücke in Deutschland zu vermeiden? Insgesamt war es eine hervorragende Agenda, die dem Anspruch, als qualifizierter Finanzplaner und Berater alle Themengebiete der Mandanten abzudecken, mehr als gerecht wurde.

53


Veranstaltungen

„EFPA Europe Think Tank“ 2018 von Thomas Abel

A

m 25. September fand in Prag zum mittlerweile vierten Mal das Event „EFPA Europe Think Tank“ statt. Etwa 40 Delegierte aus den EFPA-Ländern und auch Gäste nahmen teil. Die deutsche Delegation wurde von Peter Asmussen angeführt, Vorstandsmitglied des FPSB Deutschland und EFPA Europe. Dabei waren auf Einladung von EFPA Europe auch Janina Schiefelbein, CFP® und EFA® aus Hamburg, und Thomas Abel, CFP® und EFA® aus Berlin. Das Ziel des Treffens war es, in einem internationalen Umfeld berufliche Erfahrungen in Bezug auf die Kundenberatung unter den EFPA-Zertifikatsinhabern aus ganz Europa zu teilen. Hierfür trugen alle Teilnehmer Präsentationen zu verschiedenen Themen der Kundenberatung bei, unter anderem zu den Themen Risikoprofilierung des Kunden, geeignete Portfolioauswahl und Monitoring der entwickelten Portfoliolösung. Am Vorabend des Meetings gab es ein

54

erstes Kennenlernen in einem Gewölbekeller in der Prager Altstadt. Hier konnten beim Abendessen bereits erste Meinungen und Ideen zu den anstehenden Themen ausgetauscht werden.

Anschließend hatten alle Teilnehmer die Möglichkeit, an der EFPA CZ International Conference teilzunehmen, die am folgenden Tag stattfand.

Am Dienstagmorgen wurden dann die vorbereiteten Themenblöcke präsentiert und intensiv diskutiert. Ein wichtiger Punkt war die eigene Vorstellung des Beraters beim Kunden als qualifizierter Berater und EFPA-Mitglied. Die leitende Frage lautete dabei: Welchen (Mehr-) Wert schafft die Beratung durch einen zertifizierten Berater beim Kunden? Hier wurden Argumente, Ideen und Best Practices zusammengetragen.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass solche Erfahrungsaustausche auf internationaler Ebene zum einen das Verständnis für die jeweiligen länderspezifischen Herausforderungen schärfen und zum anderen zeigen, dass es in Europa oftmals dieselben Probleme sind, mit denen Finanzplaner zu kämpfen haben. Einen solchen Austausch sollte es auch bei uns in Deutschland geben, denn auch hierzulande können wir gegenseitig von den Erfahrungen und Lösungsansätzen anderer Kollegen lernen.

Nach intensiven Diskussionen und der Zusammenfassung durch die Konferenzleiter Marta Gellová (Vizepräsidentin EFPA Europe) und Martin Širůček (EFPA Europe SQC) endete die Tagung mit der Aufnahme eines gemeinsamen Gruppenbildes vor dem Tagungsgebäude.

Eine Organisation wie EFPA Europe kann und sollte dafür sorgen, dass auf europäischer Ebene mehr für den Bekanntheitsgrad der Finanzplanung getan wird und vor allem auch die Politik in Brüssel unseren Bedürfnissen mehr Aufmerksamkeit schenkt.

04|2018


Veranstaltungen

IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH in Kooperation mit dem network financial planner e.V. (www.ifnp.de)

XPS-Finanzsoftware GmbH in Kooperation mit der IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH (www.xps-finanzsoftware.de)

16./17.11.2018

20.11.2018

Basisseminar, München Dozent: Sven Scherner (IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH)

21.11.2018

Praxisseminar, München Dozent: Sven Scherner

14. Financial Planner Forum

network financial planner e.V. (www.nfpb.de) 21.02.2019

Fachveranstaltung: "Aktuelles zur Besteuerung von Kapitalvermögen", ABION Spreebogen Waterside Hotel

Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (www.vuv.de) 09.11.2018

Deutscher Vermögensverwaltertag 2018, Philharmonie Essen

IFNP Institut für Finanz- und Nachfolgeplanung GmbH in Kooperation mit dem network financial planner e.V. (www.ifnp.de)

Weiterbildung

Ethik-Webinar Anmeldung unter: www.ifnp.de/webinare/ 05.12.2018

10:00 bis 12:00 Uhr

13.12.2018

13:00 bis 15:00 Uhr

Frankfurt School of Finance & Management gemeinnützige GmbH (www.frankfurt-school.de)

EBS Executive Education (www.ebs.edu)

Weiterbildung

Netzwerke

Veranstaltungskalender

13.11.2018

Kompaktstudium Testamentsvollstreckung 24. Jahrgang

06.12.2018

Tagesseminar „Praxisforum Finanzplanung 2018/2019: Steuern – Recht – Trends“ mit Hans Nickel

12.12.2018

Kontaktstudium Finanzökonomie 30. Jahrgang

30.01.2019

Kompaktstudium Ruhestandsplanung 4. Jahrgang

25.02.2019

Intensivstudium Generationenmanagement & Estate Planning 25. Jahrgang

12.03.2019

Intensivstudium Stiftungsberatung 7. Jahrgang

12.03.2019

Intensivstudium Stiftungsmanagement 18. Jahrgang

06.05.2019

Kompaktstudium Private Real Estate Management 7. Jahrgang

Studiengang „Financial Consultant/Financial Planner“ 08.03.2019

Frankfurt, Anmeldeschluss: 10.01.2019

15.03.2019

Stuttgart, Anmeldeschluss: 17.01.2019

GfdS Gesellschaft für das Stiftungswesen m.b.H. (www.stiftungsgesellschaft.de) 12.03.2019

"Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" (Modul 1), Düsseldorf, Anmeldeschluss: 06.03.2019

13.03.2019

"Stiftungen erfolgreich in der Vermögensanlage beraten" (Modul 2), Düsseldorf, Anmeldeschluss: 06.03.2019

04|2018

55


DAS DASHAFTUNGSDACH HAFTUNGSDACH Freiheit Freiheitfür fürInvestment-Professionals Investment-Professionals Service Servicefür: für:

Private PrivateBanker Banker

Vermögensverwalter Vermögensverwalter

Fondsmanager Fondsmanager

Lizenz Lizenzfür fürBeratung Beratungund undVerwaltung. Verwaltung.Finanzplattform Finanzplattformmit mitMenschlichkeit. Menschlichkeit. Unsere Unseremehr mehrals als180 180Mitarbeiter Mitarbeiterunterstützen unterstützentäglich täglichunsere unsereKunden. Kunden. www.nfs-netfonds.de www.nfs-netfonds.de

„Meine „MeineKunden Kundenvertrauten vertrautenmir. mir.Aber Aberdie dieVertriebsvorgaben Vertriebsvorgabenmeimeiner nerBank Bankdeckten decktensich sichnicht nichtmit mitmeiner meinerVorstellung, Vorstellung,langfristig langfristig und undstrategisch strategischzuzuagieren agierenbzw. bzw.zuzuberaten. beraten.Das Daswar warder derGrund, Grund, warum warumich ichmich michselbstständig selbstständiggemacht gemachthabe habe- mit - mitErfolg!“ Erfolg!“ René RenéRadtke Radtke- 20 - 20Jahre JahreBerufserfahrung BerufserfahrungimimBankensektor Bankensektor

Das DasGründerportal Gründerportalfür fürPrivate PrivateBanker Banker itit e emm linlin t on t on tztz Je EU EUJe NN k!k! ecec Ch Ch s-sen en mm om om nknk EiEi

www.selbstchef.de www.selbstchef.de

WIR WIR LEBEN LEBEN BERATUNG BERATUNG


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.