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Investor

Mag. Alexander Hofer

Investitionsfreibetrag Reloaded

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Für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2022 steht künftig ein Investitionsfreibetrag (IFB) zu. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche steuerliche Betriebsausgabe, die zu einer Steuerersparnis führt. Abhängig von der Art der Investition können 10 %, bei Anschaffungen bzw. Herstellungen mit dem Etikett „Ökologisierung“ – die genaue Definition bleibt einer Verordnung vorbehalten – 15 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten geltend gemacht werden. Ein steuerliche Verlust, der durch den IFB entsteht, ist voll ausgleichs- und vortragsfähig. Die begünstigten Wirtschaftsgüter müssen eine Nutzungsdauer von zumindest 4 Jahren haben. Ausgeschlossen sind unter anderem Grund und Boden, PKW und Kombi mit Emissionen von mehr als 0 g/km und Gebäude. Der IFB ist nachzuversteuern, wenn das Wirtschaftsgut innerhalb von 4 Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, außer es liegen besondere Umstände vor. Einnahmen-Ausgaben-Rechner müssen nun entscheiden, ob sie beabsichtigte Investitionen nicht in das nächste Jahr verschieben, um den IFB zu beanspruchen. Und ab 2023 gilt: Der IFB schließt die Nutzung des Wirtschaftsguts für den investitionsbedingten Freibetrag aus und umgekehrt, was künftig eine Abwägung im Einzelfall erfordert. Im Rahmen einer Pauschalierung ist der IFB nicht zulässig. Für Kapitalgesellschaften ist die Inanspruchnahme des IFB immer vorteilhaft. Die degressive Abschreibung ist auch neben dem IFB möglich. Leasingfinanzierung schließt den IFB aus. Fazit: Das Instrumentarium von Steuerplanung und -gestaltung wird durch den IFB bereichert. Der Social-Commerce-Markt auf Plattformen wie TikTok und Instagram wächst rasant und dürfte den klassischen E-Commerce-Markt in absehbarer Zeit überholen.

Social-Media-Shopping auf dem Vormarsch

Beim Online-Shopping stehen große Umbrüche bevor. Mit prognostizierten Wachstumsraten von 50 Prozent geht das Beratungsunternehmen Deloitte davon aus, dass Social-Media-Shopping schon bald den klassischen E-Commerce-Bereich überholen wird.

Die Pandemie hat die Verlagerung vom stationären Handel zum OnlineShopping deutlich beschleunigt. Doch angesichts der Krise klagen auch immer mehr Onlineanbieter über stagnierende bzw. im Mass-Market-Segment sogar über rückläufige Umsätze. Klassische Online-Shops kämpfen in und außerhalb der Megaplattformen Amazon oder Alibaba mit steigenden Marketingkosten. Auf den digitalen Marktplätzen treten zunehmend Social-Media-Plattformen in den E-Commerce-Markt ein. Dieser Trend wird sich – so Deloitte – weiter fortsetzen. Ausgaben für Waren und Dienstleistungen in sozialen Medien wie Instagram oder TikTok werden 2023 erstmals die Grenze von einer Billion Euro überschreiten. Jüngere Konsumenten lassen sich bei ihren Kaufentscheidungen immer stärker von Influencern auf Social Media beeinflussen – ein Trend, der auch in den Absatzzahlen immer sichtbarer wird. Deloitte-Partnerin Nikola Süssl geht angesichts der enormen Wachstumsraten davon aus, dass der Social-Commerce-Markt den traditionellen E-Commerce-Markt langsam, aber sicher überholen wird.

Beim Grazer Megaphon-Verkäufer Luke Alert Owobu kann man das Straßenmagazin ab sofort auch bargeldlos bezahlen. Sein Handy wird durch eine App zum Kartenterminal. „Unser Ergebnis zeigt klar, wie gefragt unsere hochqualitativen Produkte sind. Mit dem EU Chips Act steht nun ein wichtiges Instrument zur Diskussion, das es auch für kleinere Mitgliedsländer wie Österreich zu nutzen gilt“, so Sabine Herlitschka, Vorstandsvorsitzende der Infi neon Technologies Austria AG.

Kartenzahlung beim Megaphon Starkes Wachstum bei Infineon

Ab sofort kann man das von der Caritas herausgegebene Straßenmagazin Megaphon auch mit Karte bezahlen. Möglich wird das durch eine App von Global Payments, mit der die Handys der Megaphon-Verkäufer zum Kartenterminal aufgerüstet werden.

Bereits 39 Prozent der Österreicher bezahlen vorwiegend oder ausschließlich mit Karte oder digital. Das hat auch Folgen beim Thema Spenden, denn für die Straßenverkäufer von Megaphon macht das den Verkauf deutlich schwieriger, so MegaphonChefin Sabine Gollmann, weil ja immer weniger Menschen Bargeld mit sich tragen. Seit Anfang Dezember kann man in Graz und Umgebung bei 18 speziell dafür gekennzeichneten Straßenverkäufern auch mit Karte zahlen. Damit kommt die Caritas dem Trend zur bargeldlosen Zahlung entgegen, der auch Branchen, in denen bisher das Bargeld dominierte, erfasst hat. Möglich wird das mit einer für Android entwickelten App des Zahlungsdienstleister Global Payments namens „GP Tom“. Die App arbeitet auf Basis der NFCTechnologie, mit der inzwischen sämtliche Karten und Handys ausgestattet werden. Im am 30. September abgelaufenen Geschäftsjahr konnte der Umsatz bei Infineon Austria um 34 Prozent auf 5,2 Milliarden Euro gesteigert werden. Gleichzeitig wurden 650 zusätzliche Mitarbeiter rekrutiert und 590 Millionen Euro investiert – 160 Millionen Euro davon in die Entwicklung energieeffizienterer Halbleitermaterialien. Den EU Chips Act sieht man bei Infineon als große Chance für Österreich.

Das Ergebnis vor Steuern stieg von 302 auf 663 Millionen Euro. Vor allem die Digitalisierung und Dekarbonisierung sorgten für einen strukturell steigenden Halbleiterbedarf in den Automobil- und Industrie-Zielmärkten sowie bei Anwendungen für das Internet der Dinge. Bei Infineon sieht man sich gut auf überproportional wachsende Zielmärkte ausgerichtet. Infineon Austria ist innerhalb des Konzerns unter anderem für Energiesparchips sowie neue Halbleitermaterialien zuständig. Vorstandsvorsitzende Sabine Herlitschka erklärt zum abgelaufenen Geschäftsjahr: „Unser Ergebnis zeigt klar, wie gefragt unsere hochqualitativen Produkte sind.“ Infineon Austria biete geeignete Lösungen für die großen Herausforderungen unserer Zeit. Man habe wesentliche Beschleuniger von Digitalisierung und Dekarbonisierung an der Hand und könne damit weltweit einen signifikanten Beitrag zur Energiewende leisten. „Mit dem EU Chips Act steht nun ein wichtiges Instrument zur Diskussion, das es auch für kleinere Mitgliedsländer wie Österreich zu nutzen gilt, um in dieser Schlüsseltechnologie wettbewerbsfähig zu bleiben und diese auszu bauen“, so Herlitschka. Im Geschäftsjahr 2022 wurden die Investitionen um 27 Prozent erhöht und betrugen 588 Millionen Euro. Der Großteil floss in Entwicklung und Produktion von Technologien, welche die Anwendungen durch Energieeffizienzsteigerungen umweltfreundlicher und nachhaltiger machen. So finden sich neue Halbleitermaterialien verstärkt in energieeffizienten Anwendungen wie Solar anlagen, Elektroautos, Rechenzentren oder Ladestationen. Sie schalten Strom noch effizienter und ermöglichen noch kleinere Bauformen. Infineon hat sein globales Kompe tenzzentrum für die neuen Halbleitermaterialien Siliziumkarbid und Galliumnitrid in Villach angesiedelt.

Fiskalrat empfiehlt: Weniger expansive Fiskalpolitik

Der Fiskalrat errechnet in seiner aktuellen Prognose trotz der erwarteten wirtschaftlichen Eintrübung einen Rückgang des Budgetdefizits von 3,2 Prozent des BIP (2022) auf 2,0 Prozent des BIP im Jahr 2023. Ausschlaggebend dafür sind die robuste Entwicklung des Arbeitsmarktes und des nominellen privaten Konsums sowie der Wegfall der Corona-Hilfen.

Die weitgehende Beseitigung der schleichenden Progression sowie die Indexierung der Familien- und Studienbeihilfe würden diese Verbesserung aber deutlich abschwächen, ist der Präsident des Fiskalrates, Christoph Badelt, überzeugt. Steigende Sozialleistungen, Verteidigungsausgaben und Zinskosten belasten den Finanzierungssaldo auch in Zukunft. Doch trotz dieser ausgeprägt expansiven Budgetpolitik wird die Schuldenquote – ungeachtet der Erhöhung der Staatsschulden – kontinuierlich sinken (2021: 82,3%; 2026: 73,2% des BIP). Diese sich verbessernde fiskalische Situation sei jedoch ausschließlich auf das inflationsbedingt hohe nominelle Wirtschaftswachstum zurückzuführen. „Zur Wiedererlangung fiskalpolitischer Spielräume ist eine konjunkturgerechte Rückführung der expansiven Fiskalpolitik sowie

Österreicher wollen im Homeoffice bleiben

Corona hat an Schrecken verloren, die Sehnsucht nach der Arbeit im Homeoffice ist geblieben. Zumindest zeitweise von zu Hause zu arbeiten gehört tatsächlich für immer mehr Beschäftigte zum Alltag. Raiffeisen Immobilien hat sich dem Thema mit einer repräsentativen Umfrage gewidmet.

76 Prozent derjenigen, die wegen Corona von zu Hause aus arbeiteten (45 Prozent der Berufstätigen) möchten auch zukünftig wenigsten zeitweise im Homeoffice arbeiten. Auf die Frage „Was schätzen Sie am Homeoffice am meisten?“ nannte die Mehrheit (53 Prozent) den Wegfall der Fahrt zur und von der Arbeit als größten Vorteil, gefolgt von der freien Zeiteinteilung und der Möglichkeit, länger zu schlafen. Die größte Herausforderung im Homeoffice stellt für die Österreicher die Trennung zwischen Beruf und Privatleben dar. Über zu wenig Platz im Homeoffice klagen nur neun Prozent – die Bewohner von Immobilien unter 60 m2 Wohnfläche erwartungsgemäß deutlich häufiger. 62 Prozent der heimischen Homeoffice-Worker verfügen über kein eigenes Arbeitszimmer. Etwa die Fiskalratspräsident Christoph Badelt fordert eine Rückführung expansiven Wachstums der Staatsausgaben.

eine planmäßige Rückführung temporärer Unterstützungsleistungen unerlässlich“, erklärt Badelt. Es brauche ein Gesamtkonzept für die langfristige Stabilisierung der öffentlichen Finanzen einschließlich der Gegenfinanzierung von Krisenmaßnahmen. Die anstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich 2024 sollten genutzt werden, um innerstaatliche Finanzierungsströme und gebietskörperschaftsübergreifende Aufgaben zu entflechten. Dazu zählen etwa das Gesundheitswesen und der Bildungsbereich. Außerdem müsse eine gesamtstaatliche Förderungsstrategie entwickelt werden, um unbeabsichtigte Mehrfachförderungen und gegenläufige Anreize zu vermeiden.

53 Prozent der Gefragten schätzen am Homeoffi ce den Wegfall des Wegs zur Arbeit am meisten, andere freuen sich über die Chance zum Längerschlafen.

Hälfte arbeitet an einem Schreibtisch, der Rest am Küchen- oder Couchtisch. Die Wohnfläche der Immobilie hat nur geringen Einfluss auf den Wunsch nach zukünftigem Homeoffice. Wichtiger als die absolute Wohnfläche sei daher der richtige Grundriss, erklärt man bei Raiffeisen-Immobilien. Er sollte die Möglichkeit bieten, sich einen ruhigen und ergonomisch passenden Arbeitsplatz zu schaffen. Kluge Planung vorausgesetzt, sei das auch in kleineren Wohnungen realisierbar.

Daniel Fürhapter und Philipp Eisele von Kraken Innovations besiegeln mit Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl und SFG-Prokurist Gerd Holzschlag das Venture-Capital-Investment der SFG an diesem TU-Graz-Spin-off.

Land beteiligt sich am TU-Graz-Spin-Off »Kraken-Innovations«

Im Rahmen ihres Venture-Capital-Programmes beteiligt sich die Steirische Wirtschaftsförderung SFG mit 400.000 Euro am Grazer Start-up Kraken Innovations GmbH. Das Spin-off der TU Graz will mit einem zahnradlosen Getriebe die Energieeffizienz im Windkraft- und Robotikbereich verbessern.

Die „Kraken Innovations GmbH“ wurde Anfang 2021 von Philipp Eisele, Michael Michelitsch und Daniel Fürhapter gegründet. Die drei Gründer hatten im Rahmen ihrer Diplomarbeiten die Idee für leistungsfähigere und kompaktere Antriebssysteme. Sie haben ein „zahnradloses“ Koaxialgetriebe entwickelt und mittlerweile patentiert, bei dem sich eine Sensorik zur Überwachung im Kern befindet. Die übertragbaren Kräfte sind um ein Vielfaches höher als bei klassischen Zahnrädern. Zu Beginn des heurigen Jahres konnte mit der Nanotec Electronic GmbH ein deutscher Motorenhersteller als Investor gewonnen werden. Das zusätzliche Investment von 400.000 Euro der SFG wird für den Markteintritt benötigt, der im Jahr 2023 erfolgen soll. Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl sieht in Start-ups wichtige Innovations- und Wachstumstreiber die – wenn sie funktionieren – wertvoll für den gesamten Standort sein werden. „Kraken Innovations ist ein tolles Beispiel für Unternehmensgründungen im Umfeld der Technischen Universität Graz und für das hervorragend funktionierende Ökosystem aus Wissenschaft und Wirtschaft“, so die Wirtschaftslandesrätin Das Ziel des SFG-Venture-Capital-Programmes ist es, das Gründungspotenzial weiter zu heben und das Wirtschaftsressort als starken Partner in der Start-Up-Szene zu positionieren. In den vergangenen fünf Jahren wurden insgesamt 2,5 Millionen Euro in neun Unternehmen investiert. Laut Start-up-Barometer sehen Jungunternehmer Graz als guten Nährboden für Gründungen, aber es gebe noch großen Bedarf an Risikokapital.

Alle Jahre wieder …

… mahnt der nahende 32. Dezember: Die Zeit wird knapp! Disponieren Sie rechtzeitig mit unseren ausgesuchten Steuertipps:

Noch heuer investieren? Oder auf Investitionsfreibetrag 2023 warten?

Last-Minute-Investitionen berechtigen zumindest noch zu einer Halbjahresabschreibung. Alternativ kommt die degressive Abschreibung mit vollen 30 % in Frage. Entscheidend – auch für Einnahmen-Ausgaben-Rechner – ist, dass die Wirtschaftsgüter noch 2022 in Verwendung gehen, unabhängig von der Bezahlung. Einzelunternehmern vermitteln die Investitionen zudem die Möglichkeit auf den Gewinnfreibetrag (GFB). Wertpapiere müssen dafür bis zum 31.12.2022 am Wertpapierdepot gebucht sein. Ausgaben für (geringwertige) Wirtschaftsgüter bis € 800 können sofort abgesetzt werden. Ab 1.1.2023 wird diese Grenze auf € 1.000 angehoben, so dass im Einzelfall die Anschaffung 2023 vorteilhaft sein kann. Die Neuregelung gilt z.B. auch für Werbungskosten im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Für die Anschaffung oder Herstellung bestimmter Wirtschaftsgüter nach dem 31.12.2022 steht künftig ein Investitionsfreibetrag (IFB) zu – lesen Sie dazu auch unser Steuerboard auf Seite 32. Der IFB ist eine zusätzliche Betriebsausgabe in Höhe von 10 %, für Wirtschaftsgüter im Bereich der Ökologisierung 15 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Die Wirtschaftsgüter müssen eine Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren haben und ungebraucht sein. Vom IFB ausgenommen sind insbesondere Wirtschaftsgüter, die für den Gewinnfreibetrag verwendet werden und Wirtschaftsgüter mit einer Sonderform der AfA wie Gebäude und Pkw, ausgenommen Kfz mit einem CO2 Emissionswert von 0 g/km. Eine Gewinnpauschalierung schließt den IFB aus. Achtung: Der IFB 2023 steht selbst dann von den gesamten Investitionskosten zu, wenn bereits vor dem 1.1.2023 Teilbeträge der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert worden sind. Eventuell trifft es sich gut, wenn ein Investitionsvorhaben erst nächstes Jahr abgeschlossen werden kann.

Noch Kleinunternehmer?

Für umsatzsteuerbefreite Kleinunternehmer ist es eventuell geboten, Umsätze erst im nächsten Jahr zu realisieren, um die maßgebliche Umsatzgrenze nicht zu überschreiten. Bei grundsätzlich 20%igen Umsätzen liegt diese bei 42.000 Euro, bei grundsätzlich 10%igen Umsätzen bei 38.500 Euro. Vielleicht lässt sich durch das Verschieben der Einnahmen ein weiteres Kleinunternehmerjahr retten. Die Beachtung der Kleinunternehmergrenzen erlaubt eine besonders vorteilhafte Art der Betriebsausgabenpauschalierung mit 45 % der Einnahmen bzw 20 % bei Dienstleistungsbetrieben. Daneben können immerhin noch Sozialversicherungsbeiträge, das Arbeitsplatzpauschale (siehe unten), das 50%ige Pauschale für das Verkehrsticket sowie der Grundfreibetrag des GFB abgezogen werden. Da 2023 die Grenze für die Pauschalierung um 5.000 Euro angehoben wird, lohnt sich unter Umständen die Verschiebung von Einnahmen in das nächste Jahr.

Selbstständige zwischen Home Office und Straßenbahn

Selbständige ohne Büro und Ausgaben für ein Arbeitszimmer können ab 2022 die Nutzung privaten Wohnraums steuerlich pauschal berücksichtigen. Das Arbeitsplatzpauschale beträgt abhängig von der Höhe zusätzlicher aktiver Erwerbseinkünfte und bestimmter anderer Kriterien entweder 1.200 Euro oder 300 Euro. Neben dem Pauschale von 300 Euro sind noch Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar bis zu insgesamt 300 Euro abzugsfähig. Das Arbeitsplatzpauschale steht auch zusätzlich im Rahmen anderen Gewinnpauschalierungen zu.

Weiters können Selbstständige auch 50 % der Ausgaben für eine Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für Massenbeförderungsmittel pauschal als Betriebsausgaben absetzen, sofern diese auch für betriebliche Fahrten verwendet wird. Der Pauschalbetrag kann auch bei der Basis- oder Kleinunternehmerpauschalierung als zusätzliche Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Popstar Elektromobilität

Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km genießen ab 2023 weitere Privilegien. Ein kurzer Überblick: Der Vorsteuerabzug steht bei Anschaffungskosten bis 40.000 Euro voll zu und reduziert sich bis zu einem Betrag von 80.000 Euro linear gegen null. Die Grenzen verstehen sich inklusive Umsatzsteuer. Auch für laufende Kosten gebührt der Vorsteuerabzug. Ertragsteuerlich ist die Luxustangente zu beachten und eine grundsätzlich 8-jährige Nutzungsdauer bei der Bemessung der Abschreibung. Allerdings kann die degressive Abschreibung geltend gemacht werden. Außerdem steht für Anschaffungen ab 2023 der Investitionsfreibetrag in Höhe von 15 % zu. Relevant für den Anschaffungszeitpunkt ist die Übergabe des Fahrzeugs, nicht Kaufvertragsabschluss, nicht Anmeldung. Für Mitarbeiter, die arbeitgebereigene E-Fahrzeuge (nicht nur Autos!) privat nutzen dürfen, fällt kein Sachbezug an. Das gilt auch für die Kostenübernahme des Aufladens, die Kostentragung einer E-Ladestation beim Arbeitnehmer bis 2.000 Euro sowie die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, sein eigenes E-Fahrzeug beim Arbeitgeber kostenlos aufzuladen. All diese Vorteile sind – teilweise erst ab 1.1.2023 – von der Einkommensteuer, Sozialversicherung sowie von allen Lohnabgaben befreit. Und all das gilt auch für den selbständigen Gesellschafter-Geschäftsführer.

Last Minute

Spenden an bestimmte Institutionen bis maximal 10% des laufenden Gewinns bzw 10 % des Jahreseinkommens sind heuer noch absetzbar, wenn sie bis spätestens 31.12.2022 geleistet werden. Zusätzlich zu diesen Spenden sind als Betriebsausgaben auch Geld- und Sachspenden im Zusammenhang mit der Hilfestellung bei nationalen und internationalen Katastrophen möglich. Auch „Wohnraumspenden“ – die vorübergehende, unentgeltliche oder niedrigpreisige Überlassung von Immobilien an Flüchtlinge aus der Ukraine – sind möglich.

Steuertipps von den Experten: Alexander Hofer, Nadja Hubmann und Helmut Leitinger

Mitarbeitergewinnbeteiligung und Teuerungsprämie

Seit 1.1.2022 können Mitarbeiter am Vorjahreserfolg des Unternehmens bis zu 3.000 Euro steuerfrei beteiligt werden. In 2022 und 2023 haben Arbeitgeber zudem die Möglichkeit der abgabenfreien Gewährung einer Teuerungsprämie von bis zu € 3.000 Euro. Letzte Möglichkeit der begünstigten Berücksichtigung für 2022: Dezember 2022.

Geschenke und Betriebsveranstaltungen

(Weihnachts-)Geschenke an Mitarbeiter sind bis zu 186 Euro jährlich lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn es sich um Sachzuwendungen wie Gutscheine oder Goldmünzen handelt. Geldgeschenke sind immer steuerpflichtig. Für eine Teilnahme an Betriebsveranstaltungen wie Betriebsausflug und Weihnachtsfeier steht pro Mitarbeiter und Jahr ein Freibetrag von 365 Euro zur Verfügung. Ein eventueller Mehrbetrag ist steuerpflichtig.

Weitere Steuertipps finden Sie unter: www.hoferleitinger.at oder in unserem Podcast STEUERAFFE unter www.steueraffe.at.

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