Steuerboard
Jessica Ghahramani-Hofer
Elektrische Ladungen am Lohnzettel
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Unberechenbare Zeiten beinhalten auch große Chancen. RLB-Generaldirektor Martin Schaller blickt mit Hoffnung in die Zukunft: „Die Robustheit der steirischen Wirtschaft hat 2021 bewiesen, dass wir es gemeinsam schaffen können.“
Raiffeisen Steiermark
Erstmals 50 Milliarden Euro Kundengeld Die Raiffeisen Bankengruppe Steiermark blickt auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr 2021 zurück. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) wuchs auf 328 Millionen Euro. Und die Summe der von Raiffeisen Steiermark gemanagten Kundengelder (Kredite, Guthaben, WertpapierVeranlagungen und Rückkaufwerte von Versicherungen) durchbrach erstmals die 50-Milliarden-Euro-Schwelle.
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ls führende Regionalbanken-Gruppe hätten die steirischen Raiffeisenbanken ihre Verantwortung wahrgenommen, die regionale Wirtschaft auch in Krisenzeiten zu begleiten und diverse Marktbewegungen auszugleichen, ist RLB-Generaldirektor Martin Schaller überzeugt: „So haben wir stabilisierend für den Wirtschafts-Standort gewirkt.“ Schaller blickt trotz unruhiger Zeiten auch weiterhin zuversichtlich in die Zukunft. Er
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geht davon aus, dass neben der Ukraineund der Corona-Krise auch die Zinspolitik sowie das Nachhaltigkeitsthema und die Inflation noch stärker in den gesellschaftlichen Fokus rücken werden. Schaller, der die Jahresergebnisse nach zwei Jahren erstmals wieder in einer RealLife-Pressekonferenz präsentierte, hob die intensive Kundenbetreuung als Folge der Pandemie hervor. Die Wirtschaft müsse sich darauf einstellen, dass Krisen
Foto: photoworkers.at
Die Zahl der Elektroautos auf den österreichischen Straßen wächst. Kein Wunder, denn die öffentliche Förderung der E-Mobilität sucht Ihresgleichen – ungeachtet ihrer ökologischen Sinnhaftigkeit. Ein guter Grund für Unternehmer, Stromer als Firmenautos für Mitarbeiter zu wählen, ist der Entfall des Sachbezugs. Bei jedem Fahrzeug mit einem CO2-Emissionswert von Null Gramm unterbleibt die Besteuerung, selbst wenn das Fahrzeug privat genutzt werden darf. Auch das unentgeltliche Laden von arbeitgeber- wie dienstnehmereigenen E-Mobilen beim Arbeitgeber führen zu keinem Sachbezug für den Strombezug. Anders jedoch, wenn der Arbeitgeber auch die Ladekosten am Wohnort des Dienstnehmers übernimmt: Errichtet der Dienstnehmer an seinem Wohnort eine private Ladestation und bekommt er die Stromkosten für das Aufladen des arbeitgebereigenen E-Autos vom Arbeitgeber ersetzt, handelt es sich grundsätzlich um beitrags- und steuerpflichtigen Arbeitslohn. Kurz: Es ist ein Sachbezug zu berücksichtigen. Weist der Dienstnehmer dem Dienstgeber allerdings die tatsächlichen Lade-(Strom-)kosten, die bei ihm zu Hause anfallen, nach, kann der Sachbezug entfallen. Ein steuerpflichtiger Arbeitslohn liegt außerdem vor, wenn der Arbeitgeber die Kosten für die Errichtung der Ladestation am Wohnort des Dienstnehmers übernimmt. Sind Stromkosten als Sachbezug zu werten, kann der Dienstnehmer diese, soweit sie auf beruflich gefahrene Strecken entfallen, bei seiner Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten ansetzen. Dafür ist allerdings ein Nachweis, Stichwort Fahrtenbuch, notwendig.