Newsletter Michaela Engelmeier - Nr. 39 - Ausgabe 06-2016

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG Nr. 39 | Ausgabe 06-2016

Newsletter der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier

8 Juli 2016

Bild: © Deutscher Dundestag

Kreisparteitag

Emotionaler und aufrüttelnder Parteitag der SPD Oberberg Engelmeier mit 90 Prozent im Amt der stellvertretenden Vorsitzenden bestätigt

Am vergangenen Samstag traf sich die oberbergische SPD im Bergneustädter Krawinkelsaal zum ordentlichen Parteitag. Neben den Vorstandswahlen standen der Besuch von Dietmar Nietan, Bundesschatzmeister der SPD, sowie die Rede der heimischen Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier im Mittelpunkt der Tagung. Der Gast aus Düren referierte zum Thema "Die SPD vor dem Wahljahr 2017". Nietan ging in seinen Aus-

führungen zunächst auf die aktuelle Situation in Großbritannien nach dem Brexit ein. "Mit halsbrecherischen, populistischen Ideen und parteiinternen Streitigkeiten haben die konservativen Tories den Karren vor die Wand gefahren“, so Nietan und zog dabei die Parallele zu Deutschland, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) zunehmend an Bedeutung gewinne: "Wenn die AfD an Einfluss gewinnt, droht dem Land eine Spaltung. Es ist an der SPD, diesem Spuk ein Ende zu bereiten." In diesem Zusammenhang rief Nietan seine Partei zur Geschlossenheit auf: "Als SPD müssen wir klar und deutlich sagen, wofür wir stehen. Ein Rumgeeiere verstehen

die Menschen nicht“. Auch Thorsten Konzelmann, Vorsitzender der SPD Oberberg, empfahl seinen Genossen in Anlehnung an NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft "in politischen Frage, klare Kante zu beweisen". Zudem gelte es neue Leute für die Sozialdemokratie zu gewinnen und dem Mitgliederrückgang entgegenzuwirken. Das Herausstellen der inhaltlichen Unterschiede zum Berliner Koalitionspartner, klare Kante gegen die AfD und gegen Rechts zeigen und vor allem mehr Geschlossenheit in den eigenen Reihen – das sind nur einige Rezepte der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier, mit denen die SPD Oberberg ins Wahljahr 2017 gehen soll. Sagen, was man erreichen will, kämpfen für das, was für die Menschen wichtig ist und stolz auf das sein, was man bereits geschafft hat,


Aus dem Wahlkreis

so die Kernaussage Engelmeiers in ihrer emotionalen und aufrüttelnden Rede.

würde es heute viele Verbesserungen für die Menschen in Deutschland überhaupt nicht geben“, so Engelmeier und erntete damit viel Zustimmung und Applaus. „Auf unsere Erfolge können wir stolz sein und das sollten und müssen wir auch wieder zeigen!“ Für das bevorstehende Wahljahr zeigte sie sich entschlossen und kämpferisch. „Wir packen das!“, rief

Als ein Beispiel zählte sie unter anderem den Mindestlohn auf. "3,5 Millionen Menschen bekommen mehr Geld. Konkreter kann Politik nicht sein", betonte Engelmeier und kritisierte, dass es trotz vieler Errungenschaft, die ausschließlich auf das Engagement der SPD zurückzuführen seien, zu viele kritische Stimmen in der Partei gebe. „Natürlich müssen wir in der Koalition Abstriche hinnehmen, aber ohne die SPD

sie den Genossinnen und Genossen abschließend zu, die das Engagement ihrer Abgeordneten mit lautem Beifall belohnten.

Bei den anschließenden Vorstandswahlen wurde Engelmeier mit fast 90 Prozent der 80 stimmberechtigten Mitglieder des Parteitags im Amt der stellvertretenden Kreisvorsitzenden bestätigt. Mit ebenfalls knapp 90 Prozent wurde Thorsten Konzelmann als Vorsitzende der SPD Oberberg wiedergewählt. Weitere Stellvertreter sind Dr. Roland Adelmann sowie die stellvertretende Bürgermeisterin aus Reichshof Susanne Maaß. Kassiererin bleibt Ursula Mahler, der Schriftführer heißt Sven Lichtmann. Als Beisitzer amtieren erneut Dr. Gero Karthaus, Tobias Schneider, Heidrun Schmeis-Noack, Margit Sroka sowie Anne Theuer. Dazu kommt Marco Mann als neuer Beisitzer und Mitgliederbeauftragter. 

Breitbandausbau

Oberberg rückt dem Ziel eines flächendeckenden Breitbandausbaus näher - Bergneustadt erhält Förderbescheid Breitbandausbaus und damit die Beantragung entsprechender weiterer Fördermittel erleichtern.

Dem flächendeckenden Breitbandausbau im Oberbergischen mit schnellem Internet von mindestens 50 Megabit pro Sekunde steht nichts mehr im Wege. Aus den Händen von Enak Ferlemann, dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr

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und digitale Infrastruktur, erhielt die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier (SPD) heute den Förderbescheid über 50.000 Euro für die Stadt Bergneustadt. Das Geld dient Beraterleistungen, die die Planung und Durchführung eines flächendeckenden

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„Als Mitglied des Deutschen Bundestag und innerhalb der SPDBundestagsfraktion konnte ich an den Förderbedingungen auf Bundesebene mitwirken“, so Engelmeier nach der Übergabe. „Sie waren die Voraussetzung, um den Koalitionsvertrag und seine Breitbandziele bis 2018 einzuhalten. Ich freue mich sehr, dass im eigenen Wahlkreis die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kommunen so gut funktioniert.“ Die nun für Beraterleistungen bereitgestellten Gelder dienen unter anderem zur Markterkundung und Bestandsaufnahme vor Ort. Die hieraus gewonnen Daten sind für wei-


Aus dem Wahlkreis

terführende Antragstellungen zur Planung und Durchführung eines flächendeckenden Breitbandausbaus erforderlich. „Schritt für Schritt rückt der Oberbergische Kreis damit dem Ziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s bis 2018 näher“, so Engelmeier.

Bis auf Radevormwald haben damit in den vergangenen Wochen alle oberbergischen Städte und Gemeinden ihren Förderbescheid in einer Gesamthöhe von bisher insgesamt 597.000,- EUR erhalten. SPD schlägt neue Förderung durch den Bund vor Der Ausbau des Breitbandnetzes soll nach Ansicht der SPD auch im

kommenden Jahr durch Bundesmittel gefördert werden. Die bislang vorgesehene Summe von zwei Milliarden Euro sei voraussichtlich schon Ende des Jahres ausgeschöpft, sagte die SPD-Abgeordnete Michaela Engelmeier nach der Debatte zum sogenannten Diginetz-Gesetz im Deutschen Bundestag. "Wir müssen die Beratungen zum Bundeshaushalt 2017 nutzen, um dieses sehr erfolgreiche Programm weiter finanziell fortführen zu können und um gegebenenfalls noch bestehende Lücken zu schließen." Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 MBit/s in Deutschland zu erreichen.

zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze" (Diginetz-Gesetz) dienen, über das der Bundestag derzeit diskutiert. Dem im Januar beschlossenen Gesetzentwurf der Regierung zufolge müssen bei Neubau oder Sanierung von Straßen künftig Glasfaserkabel mitverlegt werden. Dies gilt auch bei der Erschließung von Neubaugebieten, wobei die Glasfaserkabel bis zu den einzelnen Gebäuden verlegt werden sollen. Zudem regelt das Gesetz auch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur. Bund und Länder setzen zusammen 2,7 Milliarden Euro ein, um den flächendeckenden Breitbandausbau bis 2018 zu unterstützen. 

Diesem Ziel soll auch das "Gesetz

Städtebauförderung

11 Millionen für Oberberg - Städtebauförderprogramm 2016 wirksame Hilfe für mehr Lebensqualität Insgesamt 217 Projekte erhalten in diesem Jahr in NordrheinWestfalen Geld aus dem Städtebauförderprogramm. Dafür investieren Bund, Land und die Europäische Union insgesamt fast 261 Millionen Euro. „Das Förderprogramm ist auch für den Oberbergischen Kreis eine wirksame Hilfe, um die Lebensqualität und das Zusammenleben zu verbessern“, sagt die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. „Mit insgesamt 10.993.000 Euro werden damit sechs Projekte in Oberberg ermöglicht.“ Engelmeier begrüßt „die soziale Ausrichtung des diesjährigen Städtebauförderprogramms. Damit zeigen die Bundes- und die Landesregierung einmal mehr, dass sie wissen, wo der Schuh drückt. Fast zwei Drittel der berücksichtigten Kom-

munen in Nordrhein-Westfalen befinden sich in schwierigen finanziellen Situationen und brauchen genau diese Hilfe.“ Im Oberbergischen profitieren Bergneustadt mit 1.901.000 EUR, Nümbrecht mit 1.107.000 EUR, Radevormwald mit 144.000 EUR, Reichshof mit 1.634.000 EUR, Waldbröl mit 1.051.000 EUR und Wiehl mit 5.156.000 EUR vom Städtebauförderprogramm. „Auch die inhaltliche Ausrichtung des Programms ist richtig“, so Engelmeier weiter. „Der soziale Zusammenhalt wird mit gezielten Maßnahmen in Wohnquartieren gefördert. Zugleich wird so die regionale Wirtschaft unterstützt. Die Fördermittel ermöglichen ein Vielfaches an weiteren Investitionen. Das ist ein gutes und nachhaltigeres

Konjunkturprogramm für unsere Städte und Gemeinden. Es verbessert ihre Attraktivität, ihre Aufenthalts- und Lebensqualität für alle Menschen und hilft denen, die Hilfe besonders bedürfen. Letztlich sichert es auch Arbeitsplätze vor Ort, vom Handel bis zur Bauwirtschaft. Dabei bleibt es bei der kommunalfreundlichen Ausgestaltung der Bund-Länder-Hilfen in NordrheinWestfalen, denn jeder Bundes-Euro wird mit 1,40 Euro des Landes ergänzt. Die Kommunen müssen 60 Cent beisteuern. Das ist einzigartig in Deutschland: Nach dem üblichen Finanzierungsschlüssel müssten Bund, Land und Kommune jeweils einen gleich hohen Anteil aufbringen.“ 

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Aus dem Wahlkreis - KURZ UND KOMPAKT

Zahlreiche Gratulanten beim Silberjubiläum

dig sind. In intensiven Gesprächen wurden Abläufe, Themenbereiche und Zuständigkeiten besprochen, konstruktiv verändert oder angepasst. Bei einem gemeinsamen Mittagessen wurden auch die persönlichen Kontakte gepflegt. Das Fazit aller Beteiligten und der Abgeordneten, es war ein intensiver und arbeitsreicher Tag mit guten Ergebnissen. 

"Wenn ein Pastor menschenfreundlich, friedliebend, mitmenschlich und engagiert ist, dann ist er ein besonderer und besonders guter Pastor", sagte Michaela Engelmeier im Rahmen der Jubiläumsfeierlichkeiten des Oberbergischen Kreisdechanten Christoph Bersch anlässlich seines 25 jährigen Priesterjubiläums.

Gute Zusammenarbeit in der Entwicklungspolitik über Parteigrenzen hinweg

Sie gratulierte Pastor Bersch beim Emfang im katholischen Pfarrheim, der auf eine bewegende Festmesse in der Kirche St. Peter und Paul in Engelskirchen folgte. 

Klausur des Teams Engelmeier in Berlin Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Michaela Engelmeier trafen sich zu einer Mitarbeiterklausur in ihrem Berliner Abgeordnetenbüro. Andreas Horath, Ralf Zimmermann und Heidrun Schmeis-Noack reisten aus dem Wahlkreis im Oberbergischen Ründeroth nach Berlin, um mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Frauke Stürenburg, Moritz-Peter Schade und Dominik Kessler in Klausur zu gehen. An dem Gespräch nahme auch die beiden Mitarbeiter der Fraktion Ragna Polster und Ilona Gräf teil, die für den sportpolitschen Bereich zustän-

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mit einer schonungslos offenen und die Augen öffnenden Rede über Hunger, Ausbeutung und die Inkonsequenz der Wohlstands-Welt und stellte die gute und konstruktive Zusammenarbeit mit seiner Kollegin Michaela Engelmeier im "Ausschuss für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung" auch über Parteigrenzen hinweg lobend heraus. 

"Wir bewegen Familien"

Unter diesem Motto fand das jährliche Fußballfest der städtischen Kitas in Wiehl/Marienhagen statt.

Gemeinsam mit dem Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) besuchte Michaela Engelmeier die Lichtbrücke e.V. in Engelskirchen. Die Lichtbrücke engagiert sich seit über 30 Jahren für die Ärmsten der Armen in Bangladesch, sie sorgt für arsenfreies Trinkwasser, baut Schulen und Krankenhäuser, ermöglicht Jugendlichen eine Ausbildung und vergibt Kleinkredite an die ärmsten Familien.

Die beiden Politiker zeigten sich begeistert von der Arbeit und dem ehrenamtlichen Engagement des Vereins. Der Bundesminister beeindruckte bei seinem Besuch in Engelskirchen

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Die Abgeordnete Michaela Engelmeier, auch Vizepräsidentin des Landessportbundes NRW und für den Breitensport zuständig, übereichte allen Teilnehmern eine Medaille und allen teilnehmenden Kitas eine Urkunde. "Die Begeisterung der Kinder ist großartig," sagte Michaela Engelmeier und lobte das Konzept und Programm der Kita Marienhagen, die mit dem Zertifikat des LSB "Anerkannte Bewegungskindertageseinrichtung des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen" versehen ist. 


Aus dem Deutschen Bundestag

Integrationsgesetz

„Noch nie so gute Rahmenbedingungen für Integration“

Am Donnerstag wurde das Integrationsgesetz im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert. „Die SPD hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt“, so die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. „Auf der Zielgeraden konnten wir weitere Verbesserungen erreichen“. „Mit dem Integrationsgesetz schaffen wir endlich klare und verbindliche Regeln für die Integration“ so Engelmeier nach der Abstimmung im Bundestag. „Menschen, die in unser Land kommen und Schutz suchen, geben wir eine Chance, schnell auf eigenen Beinen zu stehen. Wer sich anstrengt und seinen Beitrag leisten möchte, für den werden wichtige Unterstützungsmöglichkeiten geschaf-fen. Das ist ein großer Erfolg für die SPD und ein erster Schritt hin zu einem Einwanderungsgesetz“. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für

gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung von Geflüchteten deutlich verbessert: Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive nun erstmalig zur Verfügung stehen. Für Geduldete wird der Zugang erleichtert. Weiterhin wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung zum Tragen kommt. „Außerdem werden wir mit dem Gesetz die sogenannte 3+2Regelung für geduldete Azubis einführen“, erläutert Engelmeier. „Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende

Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Mit der Möglichkeit einer Anschlussbeschäftigung im ausbildenden Betrieb können die Betriebe nun auch die Früchte ihres Ausbildungsengagements ernten. Dies ist auch ein wichtiger Schritt zur Deckung des Fachkräftebedarfs. Im parlamentarischen Verfahren ist es uns gelungen, die 3+2-Regelung praxistauglich weiterzuentwickeln. Der Ausbildungsplatz darf für Flüchtlinge keine „goldene Fußfessel“ sein. Deshalb wird jetzt für Flüchtlinge die einmalige Möglichkeit geschaffen, bei einem Ausbildungsabbruch sechs Monate eine neue Ausbildungsstelle zu suchen ohne dabei die Duldung zu verlieren. Mit der 3+2-Regelung schaffen wir somit endlich Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe“. Weiterhin ist es der SPD gelungen das ehrenamtliche Engagement von Flüchtlingen aufzuwerten. Die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale ist künftig anrechnungsfrei: In einem kommenden Gesetzgebungsverfahren wird geregelt, dass auch Leistungsbezieher/-innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeiten von bis zu 200 Euro ohne Abzug von Leistungen behalten dürfen – dies war ein großes Anliegen der Sportvereine und anderer ehrenamtlicher Organisationen. „Integration und Teilhabe für Menschen mit Fluchtgeschichte – noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden“ so Engelmeier abschließend. „Das ist ein riesiger Fortschritt und der trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“ 

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Aus dem Deutschen Bundestag

Integration

Erhöhung der Lehrkräftevergütung in Integrations- und Sprachkursen beschlossen

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Erhöhung des Kostenerstattungssatzes bei Integrations- und Sprachkursen sowie einem Mindesthonorar bei selbständigen Lehrkräften zugestimmt. Aufgrund des großen Interesses im Oberbergischen Kreis, informiert die SPD Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier über die genaue Ausgestaltung dieser wichtigen Maßnahme.

„Dieser Missstand konnte nun durch den unnachgiebigen Einsatz der SPD-Fraktion beseitigt werden“, erklärt Engelmeier. „Mit der Erhöhung der Lehrkräftevergütung ist der Anreiz für Honorarlehrkräfte größer geworden. Zudem wird unseren neuen Mitbürgerinnen und Mitbürgern der Zugang zur deutschen Sprachen und somit der Schritt in die Integration erleichtert“.

Bereits seit geraumer Zeit fordern die Anbieter von Sprachkursen für Flüchtlinge im Oberbergischen zusätzliche finanzielle Unterstützung, um mehr qualifizierte Integrationskurse anbieten zu können und dringend benötigte Lehrkräfte besser bezahlen zu können. Aufgrund zu schlechter Bezahlung war es den Trägern oftmals nicht möglich ausreichend viele Honorarlehrkräfte für die dringend benötigten Integrationskurse zu gewinnen.

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) wird zur Sicherstellung des Lehrkräftebedarfs in Integrationskursen die Vergütungsuntergrenze für selbständige Lehrkräfte von derzeit 23 Euro auf 35 Euro je Unterrichtseinheit erhöhen. Zusätzlich soll der Kostenerstattungssatz in Integrationskursen, den Träger je Teilnehmer und Unterrichtseinheit erhalten, von 3,10 Euro auf 3,90 Euro erhöht werden. Bei Kursen über 20 Teilnehmern soll ein de-

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gressiver Erstattungssatz von 2,00 Euro ab dem 21. Teilnehmer gelten. Diese Ausgestaltung des Kostenerstattungssatzes gewährleistet somit eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Träger. Die Erhöhung des Kostenerstattungssatzes um 80 Cent versetzt die Träger in die Lage, die um 12 Euro angehobene Vergütungsuntergrenze zu finanzieren. So deckt die Erhöhung bei garantievergüteten Kursen (15 Teilnehmer) exakt den Mehrbedarf (15 x 80 Cent = 12 Euro). Die Erhöhung bietet den Trägern zusätzlich den Anreiz, Kurse starker auszulasten und dadurch zeitnah mehr Kursplätze zu schaffen. 


Aus dem Deutschen Bundestag

Finanzen

Entlastungen der Kommunen in der laufenden Legislaturperiode In den letzten Jahren sind die finanziellen Belastungen der Kommunen enorm gestiegen. Die SPD hat in der laufenden Legislaturperiode bereits Entlastungen von mehreren Milliarden Euro durchsetzen können. Denn lebenswerte und leistungsstarke Städte, Gemeinden und Kreise sind Basis einer demokratischen und sozialen Gesellschaft. Wenn es jedoch um die konkreten Zahlen und Fakten zu den Entlastungen der Kommunen in der 18. Legislaturperiode geht, kursieren mitunter sehr unterschiedliche und zum Teil widersprüchliche Zahlen. Dies möchte die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier ändern und stellt auf der Grundlage einer Zusammenstellung des Obmanns im Unterausschuss Kommunales der SPDBundestagsfraktion, Bernhard Daldrup, im Folgenden konkrete Zahlen zur Verfügung. „Die Stärkung der Kommunen in Deutschland war eine zentrale Forderung im Regierungsprogramm der Sozialdemokraten“, so Engelmeier. „Bereits im Koalitionsvertrag hatte die SPD ihre Vorhaben zur Unterstützung der Kommunen festgeschrieben. Die folgenden Zahlen zeigen, dass wir Wort halten und unsere gesteckten Ziele umsetzen“. Zugegebenermaßen ist eine übersichtliche Darstellung aller Entlastungen aufgrund zeitlicher und inhaltlicher Überschneidungen und Differenzierungen zwischen direkten und indirekten Zuwendungen schwierig. Es muss unterschieden werden nach Entlastungen durch Beschlüsse in der laufenden Legisla-

turperiode, nach Entlastungen insgesamt in der 18. Legislaturperiode inklusive der erst jetzt wirksam werdenden Beschlüsse, die bereits in der 17. Legislaturperiode gefasst wurden, sowie direkten Mittelzuflüssen, indirekten Entlastungen und Unterstützungen durch das Land. Zur Unterstützung der Kommunen wurden bereits folgende Entlastungen beschlossen (weiterführende und umfangreiche Zahlen sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen):

Entlastung bei Sozial- und Bildungsausgaben Seit 2014 übernimmt der Bund die Kosten für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung komplett. In der Summe belaufen sie sich auf 6 Milliarden Euro jährlich. Zur Entlastung bei den Sozialausgaben stellt der Bund ab 2015 eine Milliarde Euro jährlich zur Verfügung, die 2017 auf 2,5 Milliarden ansteigt. Die Mittel werden über eine Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft sowie eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder bereitgestellt. Ab 2018 sollen die Kommunen um 5 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ wird um 550 Millionen Euro (2016-2018) aufgestockt. Diese Entlastung ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten 6 Milliarden Euro, mit denen der Bund die Länder im Bildungsbereich unterstützt, damit sie ihre Aufgaben bei der Finanzierung von

Krippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können. Jeweils 100 Millionen Euro für KitaBetriebskosten erhalten die Länder über die Umsatzsteuer 2017 und 2018. Ab 2015 übernimmt der Bund vollständig die Kosten des BAföG. Den Ländern öffnen sich dadurch Spielräume im Volumen von 1,17 Milliarden Euro jährlich.

Förderung von Investitionen Die Städtebauförderung wurde von 455 auf 700 Millionen Euro jährlich erhöht. 3,5 Milliarden Euro stellt der Bund für Investitionen in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung. 140 Millionen Euro investiert der Bund in die Sanierung kommunaler Einrichtungen wie z. B. Sportstätten. Das Programm ist Teil des 10 Milliarden-Investitionspakets, das u. a. Mittel für Breitbandausbau, Klimaschutz und Infrastruktur bereitstellt und somit auch den Kommunen zugutekommt.

Unterstützung bei der Flüchtlingsaufnahme 25 Millionen Euro Soforthilfe wurden in 2014 aufgrund des aktuellen Anstiegs der Zuwanderungszahlen für Kommunen bereitgestellt, die besonders von Armutszuwanderung aus Südosteuropa betroffen sind. Zwei Milliarden Euro stellte der Bund 2015 für die Unterbringung

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Aus dem Deutschen Bundestag

von Flüchtlingen zur Verfügung. Ab 2016 beteiligt er sich dauerhaft an den Kosten mit 670 Euro pro Flüchtling im Monat.

Die Mittel für den sozialen Wohnungsbau werden bis 2019 um 500 Millionen Euro jährlich erhöht und damit verdoppelt.

Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden 350 Millionen Euro jährlich zur Verfügung gestellt (über den Umsatzsteuer-Anteil der Länder).

Für die Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte stellt der Bund 2016 18,5 Millionen Euro zur Verfügung (in Folgejahren aufwachsend).

Die freiwerdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld in Höhe von knapp 2 Milliarden Euro werden an die Länder für den Kita-Ausbau weitergegeben (über den UmsatzsteuerAnteil der Länder).

Außerdem stockt der Bund die Mittel für Integrationskurse, Sprachförderung, Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeitsmarktintegration, ehrenamtliches Engagement Sportstättenprogramm und den Breitbandausbau auf.

315 Millionen Euro trägt der Bund 2016 bei der Unterbringung von Flüchtlingen, indem er den Kommunen bundeseigene Immobilien mietfrei überlässt, die Herrichtungskosten übernimmt und Liegenschaften verbilligt zur Schaffung sozialen Wohnraums abgibt. Die verbilligte Abgabe speziell von BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) -KonversionsLiegenschaften zur Schaffung sozialen Wohnraums bzw. Flüchtlingsunterbringung wird mit 100 Millionen Euro gefördert.

In Planung ist die Übernahme der flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei Kosten der Unterbringung durch den Bund. 2016: 400 Millionen Euro, 2017: 900 Millionen Euro, 2018: 1.300 Millionen Euro. Die Verteilung auf die Länder erfolgt für das Jahr 2016 nach dem Königsteiner Schlüssel, für 2017 und 2018 in Anlehnung an einen Verteilungsschlüssel, der sich aus den tatsächlichen flüchtlingsbedingten Ausgaben für Unterkunft und Heizung des Vorjahres ergibt.

Entlastungen im Detail:

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Ab 2018 erfolgen weitere Entlastungen: 1,6 Milliarden Euro über die Kosten der Unterbringung, 2,4 Milliarden Euro über UmsatzsteuerAnteil der Gemeinden und 1 Milliarde Euro über die Umsatzsteuer an die Länder. Für das Haushaltsjahr 2017 gibt zudem den Kabinettsbeschluss weitere 5 Milliarden Euro zusätzlich für Integrationsleistungen (Eingliederung in den Arbeitsmarkt (2,2 Milliarden Euro), Wohnungsbau (1,8 Milliarden Euro), Integrationskurse (1 Milliarde Euro) und Kitaplätze (500 Millionen Euro) zu investieren. 


Aus dem Sport

Mehr Fairplay: Gegen Absprachen und Manipulation im Sport Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben werden in Zukunft einfacher strafrechtlich zu verfolgen sein, weil konkrete Täterkreise und konkrete Verhaltensweisen unter dieses Gesetz gefasst werden. Mit dem heute in der ersten Lesung vorliegenden Gesetzentwurf zu Spielmanipulation kommen wir somit unserem erklärten Ziel für einen sauberen, fairen und ehrlichen Sport immer näher. „Das Phänomen des Sportwettbetruges ist vielleicht nicht neu im Sport, aber mit der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung, hat es eine beunruhigende Zunahme erfahren“, erklärst die Bundestagsabgeordnete und sportpolitische Sprecherin der SPDBundestagsfraktion Michaela Engelmeier. „So deckte die Staatsanwaltschaft Bochum 2009 die größte Affäre im europäischen Fußball auf, bei der in neun europäischen Ländern mindestens 200 Fußballspiele manipuliert wurden, davon 32 Partien in Deutschland. Aber genau diese Prozesse vor dem Landgericht Bochum offenbarten die weitgehende Hilflosigkeit von organisiertem Sport gegen den Wettbetrug, insbesondere im Fußball. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Spielmanipulation möchten wir die Strafverfolgung vereinfachen. Diese Erleichterung für die Strafverfolgungsbehörden ist natürlich ein wichtiger Schritt, aber wichtiger ist das Signal, dass mit diesem Gesetz gesendet wird: Sportwettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben widersprechen der Integrität des Sportes und führen zu ei-

nem Bild in der Öffentlichkeit, das dem organisierten Sport unwürdig ist. Dieses Gesetz ist eine logische Weiterführung unseres erklärten Zieles, einen sauberen Sport zu schaffen, der für Kinder und Jugendliche eine Vorbildfunktion einnehmen kann. Wir haben mit dem Anti-Doping-Gesetz bereits ein deutliches Zeichen gegen unfaire Praktiken im Sport gesetzt. Dieses Gesetz zur Spielmanipulation ist ein weiterer Schritt für mehr Fairplay im Sport.“ 

Besuch des Sportausschusses beim Bundespräsidenten

DOSB zu Gast beim Gastgeber

“6. Juli 2016, jetzt ist es noch genau ein Monat bis zur Eröffnung der Olympisches Spiele in Rio de Janeiro," freut sich die sportpolitische Sprecherin der SPD Fraktion im Bundestag Michaela Engelmeier. An diesem symbolträchtigen Datum war die Botschaft Brasiliens Gastgeber des traditionellen Parlamentarischen Abends des DOSB, der jährlich stattfindet. Gäste waren Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Sport und der Medien.

Zu sportpolitischen Gesprächen traf sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages und die sportpolitische Sprecherin der SPDBundestagfraktion Michaela Engelmeier mit Bundespräsident Joachim Gauck im Schloss Bellevue. Mit dem sportbegeisterten Bundespräsidenten diskutierte der Sportausschuss über die Reform der Spitzensportförderung, über die Sportstätteninfrastruktur und deutsche Bewerbungen für Großveranstaltungen. Ebenso wie Michaela Engelmeier liegt das Thema Breitensport und das deutsche Sportabzeichen als Gesundheitsprävention Joachim Gauck besonders am Herzen.

Der Bundespräsident hob die Bedeutung der ehrenamtlich Aktiven besonders hervor und sprach sich für die Stärkung des Ehrenamtes und eine größere Wertschätzung aus. 

Die brasilianische Botschafterin Maria Luiza Ribeiro Viotti kündigte an, die Welt mit offenen Armen zu empfangen und versprach "tolle Spiele". DOSB Präsident Alfons Hörmann sprach auch die Herauforderungen an, die Brasilien als Austragungsort der Olympischen Spiele und der Paralympics, begleiten. Dazu gehören zahlreiche Krisen und unbeständige politische Kräfteverhältnisse. Seinem Satz "Rio ruf, und wir werden mit einer großen und leistungsbereiten Mannschaft antreten," kann Michaela Engelmeier sich nur anschließen und sie wünscht allen Sportlern und Sportlerinnen tolle und erfolgreiche Spiele in Rio de Janeiro. 

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Aus der SPD

Sexualstrafrecht

Erster Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht: Ja zu „Nein heißt Nein“! wenn eine Frau eine sexuelle Handlung erkennbar nicht will und der Mann sich darüber hinwegsetzt. Mit der Reform stimmen das Rechtsempfinden der Menschen und die Rechtslage bei einer Vergewaltigung endlich überein. Das macht einen gravierenden Unterschied für die Opfer“.

Seit vielen Jahren wird über die Verschärfung des Sexualstrafrechts diskutiert – am Donnerstag wurde sie vom Bundestag einstimmig ohne Gegenstimme und Enthaltung - beschlossen. Künftig sind alle nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt. Ein „Nein!“ des Opfers reicht aus, um die Strafbarkeit zu begründen. „Der Druck der SPD hat sich gelohnt“, so die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. „Die SPD hat deutliche Verbesserungen im Sexualstrafrecht auf den Weg gebracht: Zukünftig kommt es für eine Vergewaltigung nicht mehr darauf an, dass sich eine Frau wehrt – das Nein einer Frau reicht aus. Dies forderte die SPD schon lange – dass dieser Paradigmenwechsel endlich erfolgt, ist ein großer Erfolg!“ Nach bisheriger Rechtslage ist die Strafbarkeit wegen Vergewaltigung

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davon abhängig, dass der Täter sein Opfer nötigt, Gewalt anwendet oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. Eine lediglich verbale Ablehnung sexueller Handlungen durch das potenzielle Opfer reicht nicht aus. Diese Gesetzeslage stimmt nicht mit dem Strafempfinden der Bevölkerung überein und ruft zu Recht großes Unverständnis hervor. Deshalb war die Reform nötig und lange überfällig. Künftig ist sichergestellt, dass ein „Nein!“ auch ein Nein heißt. Mit dieser Gesetzesreform erfüllt auch das deutsche Strafrecht endlich die Voraussetzungen der Istanbul-Konvention, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Einer Ratifizierung steht nun nichts mehr im Weg! „Damit setzen wir ein Zeichen für das Selbstbestimmungsrecht von Frauen“, so Engelmeier „Schon jetzt wird es als Unrecht angesehen,

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Mit der Reform werden darüber hinaus zwei neue Tatbestände im Strafrecht aufgenommen: Die sexuelle Belästigung, die bisher nur dann sanktioniert werden konnte, wenn sie am Arbeitsplatz passierte, wird künftig generell unter Strafe gestellt. Außerdem wird in Zukunft auch bestraft, wenn Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aus Gruppen heraus begangen werden.

Engelmeier abschließend: „Die Änderungen stärken das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Hierfür hat sich die SPD lange eingesetzt. Erst durch die Ereignisse der Silvesternacht in Köln und der anschließenden gesellschaftlichen Debatte setzte auch bei der Union ein Umdenken ein, das zur Aufgabe der Blockade gegen ein modernes Sexualstrafrecht führte“. 


Aus der SPD

Lohnlücke schliessen!

Frauen verdienen 100 Prozent! Zudem sind für Unternehmen ab 500 Beschäftigten eine Berichtspflicht und verbindliche betriebliche Prüfverfahren zur Entlohnungspraxis vorgesehen. Das Ziel: ungleiche Bezahlung aufdecken und beseitigen.

Immer noch werden Frauen und Männer für die gleiche und gleichwertige Arbeit nicht gleich bezahlt. Die Lohnlücke liegt in Deutschland bei 21 Prozent. Im europäischen Vergleich gehört Deutschland damit zu den Schlusslichtern in Sachen Entgeltgleichheit. „Die Entgeltgleichheit ist seit über fünf Jahrzehnten geltendes Recht und gehört zu den Grundsätzen der Europäischen Union“, so die oberbergische Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier. „In der betrieblichen Praxis und auf dem Gehaltszettel von Frauen hat sich das jedoch nicht niedergeschlagen. Aktuell verdienen Frauen im Durchschnitt noch immer rund 21 Prozent weniger Lohn oder Gehalt als Männer.“ Dabei klafft die geschlechtsspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens immer weiter auf: Zu Beginn des Erwerbslebens greifen vor allem unterschiedliche Ausbildungs- und Berufswahlen von Mädchen und Jungen. Im weiteren Verlauf kommen für Frauen berufliche Hindernisse beim Aufstieg, Teilzeitarbeit und Brüche im Lebenslauf hinzu, z. B. durch familienbedingte Auszeiten. Das hat eklatante Folgen für

die Renten und Pensionen von Frauen: Der sogenannte Gender Pension Gap (die geschlechtsspezifische Rentenlücke) beträgt in Deutschland rund 57 Prozent! „Ohne gesetzliche Maßnahmen wird sich daran nichts ändern“, ist sich Engelmeier sicher. „Ich unterstütze deshalb Bundesministerin Manuela Schwesig in ihrem Vorhaben für das Lohngerechtigkeitsgesetz. Denn das Schließen der Lohnlücke ist eine Frage der Gerechtigkeit und der Anerkennung.“ Bundesministerin Manuela Schwesig hat einen Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz vorgelegt mit dem Ziel, durch mehr Transparenz die Voraussetzung für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern zu schaffen. Denn viele Frauen wissen nicht, dass sie schlechter bezahlt werden als ihre männlichen Kollegen, oder sie können dies nicht nachweisen, so Engelmeier weiter. Daher enthält der Gesetzentwurf einen individuellen Auskunftsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wenn eine ungleiche Bezahlung vorliegt, kann die Beschäftigte eine gleiche Bezahlung einfordern oder einklagen.

„Der Entwurf für ein Lohngerechtigkeitsgesetz fügt sich ein in eine Reihe schon beschlossener Maßnahmen, mit denen die SPD zur Schließung der Lohnlücke beigetragen hat“, erläutert Engelmeier. „Von der Einführung des Mindestlohns haben vor allem Frauen im Niedriglohnbereich profitiert. Mit dem ElterngeldPlus und dem Ausbau der Kinderbetreuung schaffen wir Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und durch die Quote kommen mehr Frauen in Führungspositionen“. Diesen Weg will die SPD nun mit dem Lohngerechtigkeitsgesetz fortführen. „Wir wollen gleiche Bezahlung für gleiche und gleichwertige Arbeit endlich durchsetzen“, so Engelmeier. Der Gesetzentwurf wird allerdings seit Monaten von der Union blockiert. Engelmeier und ihre Fraktionskollegen haben dafür kein Verständnis: „Die Union würde mit ihren Forderungen nach einer Einschränkung des Auskunftsanspruchs 25 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dem individuellen Auskunftsrecht ausnehmen. Das können wir nicht akzeptieren.“

Für Michaela Engelmeier ist klar: „Wir brauchen ein Lohngerechtigkeitsgesetz ohne Einschränkungen und Schlupflöcher, das seinem Namen auch gerecht wird – Frauen verdienen 100 Prozent!“ 

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Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Entwicklungspolitik

Die Zukunft von Mädchen darf nicht unter einem Brautschleier begraben werden Der Flüchtlingsstrom aus islamischen Ländern stellt Gerichte und Jugendämter vor besondere Probleme. Im Zusammenhang mit dem Zuzug von Flüchtlingen nach Deutschland sind einige Fälle von minderjährigen verheirateten Mädchen bekannt geworden. Diese begleiten ihre oft wesentlich älteren Ehemänner oder sollen im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland einreisen. Dies wirft die Frage der rechtlichen Behandlung solcher Ehen mit minderjährigen Mädchen auf.

und die Eheschließung mit den wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, vereinbar ist. Zwangsheirat ist bereits heute nach § 237 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, hiervon sind sowohl im Inals auch im Ausland geschlossene Ehen erfasst. Auch Polygamie ist in Deutschland verboten, aber polygame Familienverhältnisse können bei muslimischen Migranten in Einzelfällen anerkannt werden. Alle diese Gesetze bieten in Gänze jedoch keine klare rechtliche Grundlage für ein Kinderehen-Verbot.

Nach derzeitigem Recht müssen deutsche Behörden diese Ehen anerkennen, wenn sie nach dem in ihren jeweiligen Herkunftsländern geltenden Recht zustande gekommen sind. Die Große Koalition will nun die Gesetze verschärfen, um leichter gegen diese Kinderehen vorgehen zu können.

„Darum gibt es dringenden weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um minderjährige Mädchen zu schützen“, so Engelmeier und wird in dieser Absicht von Bundesjustizminister Heiko Maas und Familienministerin Manuela Schwesig unterstützt.

Auch die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier unterstützt das Vorhaben. "Wir brauchen ein eindeutiges Gesetz", so Engelmeier. "Niemand darf zu einer Ehe gezwungen werden, schon gar keine minderjährigen Mädchen. Ehen unter Zwang dürfen wir nicht akzeptieren. Kinder- und Jugendschutz muss auch für Flüchtlingskinder gelten." Grundsätzlich kann in Deutschland nur eine Ehe eingehen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Nur in Ausnahmefällen können Personen ab 16 heiraten, wenn das Familiengericht dies genehmigt. Eine im Ausland geschlossene Ehe ist nur dann wirksam, wenn die Ehe nach dem Heimatrecht der Eheschließenden rechtmäßig geschlossen wurde

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zwischen minderjährigen Mädchen und erwachsenen Männern zustande gekommen sind, dürfen hierzulande nicht anerkannt werden. Dies ist essentiell für den Schutz der Mädchen. Um ihre Zukunft zu sichern brauchen sie Bildung und Ausbildung, keine Ehe.“ 

Danke Lavi!

Die Niederlande haben mit einem Gesetz, das im Dezember 2015 im Eilverfahren verabschiedet wurde und nachdem Ehen von Minderjährigen nicht mehr anerkannt werden, einen Schritt in die richtige Richtung getan. Das Problem lässt sich aber nur auf europäischer Ebene mit einer gemeinsamen Linie lösen, daher muss Deutschland nachziehen.

Zum Ende dieser Woche "verlässt" uns unser israelischer IPSler Lavi Melmann.

„Ich setzte mich sich dafür ein, dass die Ehemündigkeit ohne Ausnahme auf 18 Jahre festgesetzt wird. Auch der Ehegattennachzug im Fall eines Verstoßes gegen die Ehemündigkeit muss erschwert werden“, so Engelmeier. „Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist. Das Recht ist für alle gleich. Dies muss ebenso für Kinderbräute gelten. Solche Ehen, die unter Zwang

Lavi Melman aus Tel Aviv nutzte die Zeit des Stipendiums um im Abgeordnetenbüro von Michaela Engelmeier mitzuarbeiten.

AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Newsletter der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier

Das Internationale ParlamentsStipendium IPS gibt jungen Menschen für fünf Monate die Möglichkeit die Struktur und Organistion des Bundtages kennenzulernen und die Abläufe in einem Abgeordnetenbüro zu erleben.

Danke für dein Engagement lieber Lavi, für die Zukunft alles erdenklich Gute, mazel tov.


Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Entwicklungspolitik

Situation von Kindern auf der Flucht, im Krieg und in Krisengebieten

Michaela Engelmeier mit Cornelius Williams (links), dem Leiter der Abteilung Kinderschutz der UNICEF

Bei einem Gespräch mit Cornelius Williams, dem Leiter der Abteilung Kinderschutz der UNICEF, nutzte die Bundestagsabgeordnete Michaela Engelmeier Gelegenheit, sich intensiv über die aktuelle "UNICEFKampagne 2016: Letzte Chance für eine Kindheit" zu informieren. Die Kampagne befasst sich mit der Situation von Kindern auf der Flucht, im Krieg und in Krisengebieten und behandelt damit eines der Schwerpunktthemen der oberbergischen Abgeordneten.

In ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung setzt sich Engelmeier bereits seit geraumer Zeit für die Bedürfnisse der von Krisen und Kriegen betroffenen Kinder ein. „Die gegenwärtigen humanitären Krisen treffen wieder einmal die Kinder am härtesten“, so die Bundestagsabgeordnete. „Weltweit wächst jedes neunte Kind in einer von bewaffneten Konflikten geprägten Umgebung auf, das sind rund eine Viertelmilliarde Jungen und Mädchen. Im Jahr 2015 wurden ca. 16 Millionen Kinder in einer Konfliktregion geboren. Wenn diese Kinder zur Flucht

gezwungen werden, entsteht eine neue Generation humanitärer Krisen und die langfristigen Folgen sind verheerend.“ Kriege bedrohen das Leben und die Gesundheit von Kindern unmittelbar, aber sie zerstören auch allgemein wichtige Lebensgrundlagen mit massiven Folgen für die Kinder, beispielsweise mangelnde Ernährung und mangelnde medizinische Versorgung. Als Folge dieser Situation nehmen auch andere Phänomene zu, wie die Zwangsheirat von jungen Mädchen mit Konsequenzen für die Mütter- und Kindergesundheit. Außerdem hemmen Kriege die gesamte Entwicklung eines Landes, oft über Jahrzehnte. Denn den Kindern wird häufig die Möglichkeit auf Bildung genommen, wenn Schulen zerstört werden oder der Weg zur Schule zu gefährlich ist. „Besonders wichtig ist der Zugang zur Bildung“, so Engelmeier. „Bildung ist auf lange Sicht ein entscheidender Faktor bei der Entwicklung und beim Wiederaufbau von Gesellschaften und daher gerade für Entwicklungsländer bzw. in von Krisen und Kriegen betroffenen Län-

dern besonders wichtig. Allgemeine und öffentliche Bildung ist ein wichtiger Entwicklungskatalysator, mit dem die Aussichten anderer Maßnahmen, wie beispielsweise Gesundheit, Armutsminderung, Wirtschaftliche Entwicklung, verbessert werden können. Wenn Kindern in einem Land der Zugang zur Bildung verwehrt bleibt, entsteht eine verlorene Generation. Wichtig ist auch, dass der Zugang unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht oder Religion gewährt wird. Denn häufig sind es Mädchen und junge Frauen, die auf einen Schulbesuch verzichten müssen“. Besonderes Augenmerk legt Engelmeier in ihrem Engagement dabei auf die Kinder in den großen Flüchtlingscamps und Kinder, die in Deutschland ankommen. „Die unzähligen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingshilfe – auch und gerade hier in Deutschland – leisten Großartiges und ihnen gilt unser besonderer Dank“, so die Abgeordnete. „Die Hilfe darf aber langfristig betrachtet nicht auf den Schultern von Ehrenamtlichen erfolgen, sondern muss in professionellen und infrastrukturellen Angebote münden. Mit Blick darauf, dass die Flüchtlingskrise anhalten wird, ist es wichtig, dass wir langfristig in die Zukunft der jungen Generation investieren. Kinder brauchen Schutz, Stabilität, einen Zugang zur Bildung und verlässliche Bezugspersonen. Dies gilt auch in den Aufnahmeländern von Kindern auf der Flucht, wie beispielsweise Deutschland.“ 

AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Newsletter der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier

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Blitzlichter - Michaela unterwegs

 Bericht aus Berlin auf dem Kreisparteitag der SPD Oberberg und meine Rede zum Thema "Die SPD vor dem Wahljahr 2017".

 Zu sportpolitischen Gesprächen traf sich der Sportausschuss des Deutschen Bundestages mit unserem Bundespräsidenten Joachim Gauck! Ein spannendes Gespräch, mit einem sehr sympathischen Bundespräsidenten, der sich als absoluter Sportfan outete!

 Was für eine engagierte und sympathische Aids Hilfe Hagen! Besonders gefreut hat mich, dass ich auf dem Sommerfest den Leiter der Aids Hilfe persönlich kennengelernt habe.

 Nein heißt Nein. Es war eine historische Entscheidung, denn einstimmige Voten sind im Bundestag selten. Bei der Verschärfung des Sexualstrafrechts waren sich jedoch alle einig. Ein tolles Ergebnis, das mehr Rechtssicherheit schafft. Ich freue mich mit Ulli Nissen, Elfi SchoAntwerpes, Michael Thews, Carola Reimann und Mechthild Rawert.

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AKTUELLES AUS BERLIN UND OBERBERG - Newsletter der Bundestagsabgeordneten Michaela Engelmeier


kurz & kompakt Aktuelles aus der SPD-Bundestagsfraktion Erfolg für das Projekt Integration Die Erhöhung der Gehälter für Lehrkräfte in Sprach- und Integrationskursen bedeutet einen wichtigen Schritt im Gesamtprojekt Integration. Die SPDBundestagsfraktion begrüßt, dass das Innenministerium unseren Beschluss im Haushaltsausschuss so schnell umgesetzt und damit den Weg für eine faire Bezahlung der Lehrkräfte frei gemacht hat … MEHR  Ressourcen schonen, Umwelt schützen Endliche Ressourcen, zunehmend erschwerte Abbaubedingungen sowie absehbare Preis- und Verteilungskonflikte bei mineralischen und energetischen Rohstoffen machen die Verringerung des Ressourcen- und Materialverbrauchs unabdingbar. Auch der Umwelt - und der Klimaschutz sprechen für eine Schonung der natürlichen Ressourcen. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt deshalb die Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms „ProgRess II“, das gestern im Bundestag

debattiert wurde... MEHR  Mutterschutz wird verbessert Der Deutsche Bundestag hat am 06.07.2016 in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Mutterschutzrechts debattiert. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen den Mutterschutz modernisieren und unterstützen die Reforminitiative der Bundesministerin Manuela Schwesig. Mit der Reform wird der Mutterschutz übersichtlicher, transparenter und verständlicher. Außerdem wird der Diskriminierung schwangerer und stillender Frauen entgegengewirkt… MEHR  Gezielte Hilfe ja - Gießkanne nein Die SPD-Bundestagsfraktion setzt zur Bewältigung der Milchkrise auf strukturelle Veränderungen zur Stärkung der Milchbauern, mehr Wettbewerb um den Rohstoff Milch, eine höhere Wertschöpfung und faire Verträge zwischen Landwirten und Molkereien. Auch gezielte Hilfen für besonders betroffene

IMPRESSUM Herausgeberin (V.i.S.d.P.): Michaela Engelmeier MdB Abgeordnetenbüro Berlin Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227 74633 Wahlkreisbüro Oberbergischer Kreis Bahnhofstraße 2 51766 Engelskirchen-Ründeroth Telefon: +49 (0)2263 9693010 E-Mail:

michaela.engelmeier@bundestag.de

Internet: www.michaela-engelmeier.de Facebook: www.facebook.com/MichaelaEngelmeierMdB Twitter: www.twitter.com/michaelaengel YouTube: www.youtube.com/user/michaelaengelmeier

Betriebe sind möglich. Weitere zusätzliche Steuersubventionen für die Landwirtschaft nach dem Prinzip „Gießkanne“ lehnen wir aber ab … MEHR  Basiskonto für Geflüchtete: SPD begrüßt Inkrafttreten der Identitätsprüfungsverordnung Mit dem in Kraft getretenen Identitätsprüfungsverordnung wird der Anspruch auf ein Basiskonto auch für Geflüchtete verwirklicht. Die SPDBundestagfraktion hat sich hierfür erfolgreich eingesetzt … MEHR 

Mehr Aktuelles von der SPDBundestagsfraktion unter: www.spd-fraktion.de

Redaktion: Michaela Engelmeier MdB Frauke Stürenburg (Büro Berlin) Andreas Horath (Büro Engelskirchen-Ründeroth) Satz & Layout: Andreas Horath Bilder & Grafiken: - Deutscher Bundestag - SPD-Bundestagsfraktion - Fotolia.com - Büro Michaela Engelmeier Newsletter verpasst? Alle bisher veröffentlichten Newsletter finden Sie unter: www.issuu.com/engelmeier Newsletter abbestellen? Sollten Sie meinen Newsletter-Service nicht mehr nutzen wollen, können Sie ihn HIER abbestellen.


Ich wĂźnsche allen Leserinnen und Lesern wunderschĂśne und erholsame Ferien.

Ihre/Eure

Michaela Engelmeier MdB


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