Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. B uchung der Reise: Sie können sich Online, telefonisch oder direkt in einem EF Büro anmelden. Mit der Anmeldebestätigung und der ersten Rechnung akzeptiert EF ihre Anmeldung. Nach Erhalt unserer Anmeldebestätigung leisten Sie eine Anzahlung von 350€ für Reisen innerhalb und außerhalb der EU ggf. zuzüglich der Prämie für die Reiserücktrittsversicherung. Die Buchung ist erst dann bestätigt wenn EF die Anmeldung wie auch die Erstzahlung erhalten hat, unter der Voraussetzung, dass die Zustimmung der Eltern oder dem Erziehungsberechtigen gegeben ist. Weitere 10% des Gesamtpreises sind in der ersten Märzwoche fällig, unabhängig vom Buchungszeitpunkt. Der Restbetrag der Reisen innerhalb und außerhalb der EU ist nach Erhalt der Reiseunterlagen ca. 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gem. § 651k BGB insolvenzgesichert. Zahlungen müssen erst dann geleistet werden, wenn ein Sicherungsschein entsprechend § 651k BGB ausgehändigt wurde. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung übersandt. 2. L eistungen, Preis: Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in unserem Prospekt und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Sollte EF im Verkaufsjahr Rabatte gewähren, deren Angebot nicht schon zeitlich beschränkt ist, können diese Rabattaktionen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Bekanntgabe der Rabattaktion wieder aufgehoben werden. Etwaige Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden. Im Kurspreis enthalten: Reise: Alle Fahrtkosten vom deutschen Abflugssort zum Kursort und zurück, einschl. der erforderlichen Transfers (Flughafenzuschlag nach Leistungsbeschreibung). Unterkunft: Bei Privatunterkunft mit Vollverpflegung; in der Ferienanlage oder im Internat mit Halb- oder Vollpension (siehe Leistungsbeschreibung). Unterbringung als einzige/-r deutschsprachige/–r Schüler/–in zum Aufpreis von 45 Euro (bei EF International inklusive). Informationen über den max. Altersunterschied von SchülerInnen, die ein Zimmer teilen, Verfügbarkeit von Telefon und Waschmöglichkeiten in der Unterkunft erhalten Sie auf Anfrage. Die Adresse der Privatunterkunft erhalten Sie rechtzeitig vor Abreise auf my.ef.com. Auf Malta und der Isle of Wight nutzt EF ggf. verschiedene Ferienanlagen. Es kann keine Reservierung für eine bestimmte Ferienanlage vorgenommen werden. Unterricht: Entsprechend der gewünschten Kursart auf Seiten 10 bis 13 bzw. der Kursortbeschreibung. Eine Unterrichtslektion dauert 40 Minuten. An offiziellen Landesfeiertagen sowie am An– und Abreisetag findet kein Unterricht statt und kann auch nicht kompensiert werden. (Für Camps und Tours gelten spezifische Bedingungen) iPad Lektionen: Nur die EF International, EF International Intensiv, EF Klassik und EF Klassik Intensiv Kurse (für SchülerInnen von 14-19 Jahren) in England und auf Malta integrieren iPad Lektionen in den Unterricht. Zum Zeitpunkt der Drucklegung haben die EF Juniorkurse keine Lektionen mit dem iPad. Freizeit: Freizeitgestaltung und –betreuung siehe Kursortbeschreibungen. Bei Oster–, Pfingst– und Herbstkursen sowie 14–tägigen Kursen wird das auf den Kursortseiten beschriebene Freizeitprogramm gekürzt (Kein EF Club und EF Lounge und z. B. nur ein Ganztagesausflug). Betreuung, Flüge: Begleiteter Hin- und Rückflug der TeilnehmerInnen durch Reiseleiter/ Flugbegleiter, 24 Stunden am Tag Betreuung am Kursort durch LehrerIn, KursleiterIn oder FreizeitleiterIn (außer in der privaten Freizeit oder bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. Schulweg bei Unterbringung in der Privatunterkunft). Bei weniger als zehn TeilnehmerInnen pro Abflugort findet keine Flugbegleitung durch EF statt. Sollten Abflüge ab bestimmten Flughäfen nicht möglich sein, werden die TeilnehmerInnen per Rail & Fly zum entsprechenden Flughafen gebracht. Bei den Flugtagen kann es zu Abweichungen von bis zu zwei (2) Tagen zu den im Katalog veröffentlichten Reiseterminen kommen. Diese werden unverzüglich mitgeteilt. SchülerInnen dürfen den Kursort nur mit schriftlicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten ohne EF MitarbeiterIn verlassen (generell nicht möglich in den USA und in Australien). Gemäß EU-Verordnung ist EF verpflichtet, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist EF verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft(en) zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald EF weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss EF den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss EF den Kunden über den Wechsel informieren. EF muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa. eu/transport/modes/air/safety/airban/index_en.htm Informationen zu den Flügen sowie das E-Ticket sind dem persönlichen Portal my.ef.com etwa ein bis zwei (1-2) Wochen vor Reisebeginn zu entnehmen. Unterrichtsmaterial: EF Lehrmaterialien sind im Kurspreis inbegriffen. Sonstiges: Alle SchülerInnen erhalten ein EF Reisehandbuch, einen EF Pass als Lern- und Identifikationsmöglichkeit, Kursmaterialien, Kursortinformationen sowie ein Kurszertifikat als Teilnahme– und Lernstandsnachweis. Rechte an Foto– und Filmmaterial: Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular und der Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übertragen Sie EF das Recht, Fotos, Filme und Tonaufnahmen, die während des Kurses enstanden sind, unentgeltlich für Werbezwecke nutzen zu können, ohne eine separate Einwilligung von Ihnen einholen zu müssen. Viele EF TeilnehmerInnen erstellen ihr eigenes Multimedia-Projekt während des Kurses. Dieses kann auf einer speziellen Webseite von EF hochgeladen werden, um es mit anderen SchülerInnenn oder EF-Interessierten zu teilen. Im Kurspreis nicht enthalten: Reise- und Rücktrittskostenversicherung, Taschengeld (Empfehlung über die Höhe des Taschengeldes erhalten Sie mit dem Reisehandbuch vor Abreise), Verpflegung während An- und Abreise, Fahrtkosten, Kreditkartengebühren, Extraaktivitäten, Unterbringung als einzige/-r deutschsprachige/–r Schüler/–in, SpezialVerpflegung, Sportoptionen am Kursort sowie Erhöhungen der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse. Informationen vor der Abreise: Der Kursteilnehmer muss in einem verbindlichen Vorbereitungstreffen (Physisch oder Online) teilnehmen, wo er über EF Sicherheit und Verhaltensregeln vor der Abreise informiert wird.
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Reiserücktrittskostenversicherung: Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese tritt in Kraft, wenn die Sprachreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann. Die Prämie beträgt 69 Euro für Europa und 89 Euro für Nicht–Europa. Die Versicherung muss mit der Anmeldung abgeschlossen und mit der Anzahlung bezahlt werden, spätestens jedoch zwei Wochen danach. Bei Rücktritt im Krankheitsfall werden alle Zahlungen mit Ausnahme der Prämie zurückerstattet. Sportoptionen: Die Durchführung der Sportoptionen ist von einer MindestteilnehmerInnenzahl von mind. Zehn (10) Personen abhängig. Sollte eine Sportoption nicht zustande kommen, wird dies dem Kunden innerhalb der ersten drei (3) Tage nach Ankunft im Kursort mitgeteilt. Ggf. vorab geleistete Zahlungen für die Sportoption werden umgehend von EF in Deutschland erstattet. 3. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn/ Umbuchung: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Ruecktritt muss schriftlich an EF erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann EF angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Reiseveranstalter zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von uns berücksichtigt. Die Rücktrittspauschalen betragen, bezogen auf den Reisepreis und den einzelnen Reisenden: bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, ab 29. Tag vor Reisebeginn 35%, ab dem 14. Tag vor Reisebeginn 50% und am Tag des Reiseantritts bzw. bei Nichterscheinen 75%. Dies beeinträchtigt nicht Ihr Recht nachzuweisen, dass EF keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB eine/-n ErsatzTeilnehmerInnen zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Werden nach Vertragsabschluss Änderungen vorgenommen, verlangt EF eine Umbuchungsgebühr von 25 Euro. Werden Teile der Rückreise auf Wunsch des Kunden von der von EF gebuchten Gruppenreiseroute abweichen, ist EF bei Buchung über geplante Abweichungen zu informieren. Sollten wir Ihrem Sonderwunsch entsprechen können, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50–. Hinzu kommen weitere Kosten, die durch den Sonderwunsch entstehen (Hotellkosten, Transferkosten zum Flugplatz, Kosten für eine weitere Betreuung vor Ort etc.). Über die Höhe der Kosten wird EF Sie bei Ihrer Anfrage informieren. 4. Rücktritt durch EF / Mindestteilnehmerzahl/ Ausschluss aus dem Programm / Programmabbruch durch den Kunden / Nicht in Anspruch genommene Leistungen: Entsprechend unserer Leistungsbeschreibung hängt das Zustandekommen unserer Reise/Kurse von einer Mindestteilnehmerzahl von jeweils zehn (10) SchülerInnen pro Kurstermin/–art ab. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen dieser Zahl die Reise / den Kurs abzusagen, soweit wir in der Reisebestätigung die MindestteilnehmerInnenzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angegeben haben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Kursortbeschreibung verwiesen haben. Wir werden Sie schnellstmöglich, spätestens vier (4) Wochen vor Reiseantritt benachrichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Ein Alternativangebot wird in jedem Fall unterbreitet. EF ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn schwere Vertragsverstöße vorliegen. Hierzu gehören insbesondere erhebliche Verstöße gegen die im Reisehandbuch festgelegten „EF Regeln“ (vorab erhältlich auf Anfrage). Die Schwere des Verstoßes entscheidet darüber, ob EF zunächst eine Abmahnung erteilen wird oder den Vertrag sofort kündigt. Im Falle einer Kündigung wird EF die sofortige Rückreise des / der TeilnehmerIn veranlassen. Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grunde durch EF behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Der Wert eventuell ersparter Aufwendungen wird von EF angerechnet. Zusätzlich entstehende Kosten aufgrund vorzeitiger Rückkehr nach Deutschland sind von dem / der TeilnehmerIn zu entrichten. Bricht der Kunde/ Reisende das Programm vorzeitig ab, wird empfohlen dies schriftlich anzuzeigen. Die durch den Programmabbruch eventuell entstehenden zusätzlichen Kosten (Flugumbuchungskosten, zusätzliche Beförderungskosten etc.) sind vom Kunden/Reisenden zu tragen, wenn der Programmabbruch allein aus Gründen geschieht, die dem Kunden/Reisenden zuzurechnen sind. EF wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. 5. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt: „§651j BGB: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz (1) gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zu Last.“ 6. Preisänderungen: EF behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: yy Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann EF den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann EF vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann EF vom Reisenden verlangen. yy Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber EF erhöht,kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. yy Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für EF verteuert hat.
yy Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier (4) Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für EF nicht vorhersehbar waren. yy Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat EF den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn EF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch EF über die Preiserhöhung gegenüber EF Sprachreisen geltend zu machen. 7. Reise- und Krankenversicherungsschutz: Alle EF TeilnehmerInnen müssen einen Reise– und Krankenversicherungsschutz abschließen und EF nachweisen; vor dem Nachweis bleibt die Erika Versicherung auf Ihrer Rechnung. EF Education First Ltd und EF International Language Schools Ltd haben mit dem Versicherer Erika Insurance Ltd einen maßgeschneiderten Reisegruppen-Versicherungsschein ausgehandelt und abgeschlossen, gemäß dem die EF Education First Ltd und die EF International Language Schools Ltd die Versicherungsnehmer sind. Sie versichert Krankheit, Unfall, Reisegepäck, Rechtschutz sowie Reiseunterbrechung. Die TeilnehmerInnen haben die Wahl, ob sie Bezugsberechtigte unter dem Gruppenversicherungsschein sein wollen. Details erhalten Sie in Ihrem EF Büro. Die Zahlung für Versicherungsschutz beträgt für Europa 40 Euro/ Woche für die restl. Länder 55 Euro/Woche. 8. Obliegenheiten des Kunden, Kündigung durch den Reisenden: Ausschlussfrist; Verjährung: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der/die Reisende/r bei dem/ der KursleiterIn Abhilfe verlangen. Versäumt der/die Reisende/r schuldhaft dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Vor einer Kündigung des Reisevertrages wegen eines Mangels muss der/ die TeilnehmerIn EF eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von EF verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des/ der TeilnehmerIn gerechtfertigt ist. Die Rechtsfolgen der Kündigung richten sich nach § 651e (3) und (4) BGB. § 651j BGB bleibt unberührt. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der/die TeilnehmerIn innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber EF in Deutschland geltend machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen (Vgl. unten in diesem Abschnitt), wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs.3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen sieben (7) Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in (2) Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem (1) Jahr. Die Verjährung der Ansprüche nach den §651c bis f BGB beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei (3) Jahren. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei (3) Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt EF dringend, unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen sieben (7) Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von EF anzuzeigen. 9. Haftung: Die vertragliche Haftung von EF für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit a) ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch EF herbeigeführt wird oder b) wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Die deliktische Haftung von EF für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 10. Veranstalter: a) für Reiseziele außerhalb der EU: EF Education First Ltd, Haldenstr. 4, 6006 Luzern- Schweiz — Geschäftsführer: Alberto Radaelli, Pierre Peyer, Reg. Nr. CHE-108.485.630. b) für Reiseziele innerhalb der EU: EF International Language Schools Ltd, Haldenstr. 4, 6006 Luzern – Schweiz. Geschäftsführer: Alberto Radaelli, Charlotta Björnsson Reg. Nr. CHE-485.488.913. EF Education First Ltd und EF International Language Schools Ltd haben mit dem Versicherer Erika Insurance Ltd einen maßgeschneiderten Reisegruppen-Versicherungsschein ausgehandelt und abgeschlossen, gemäß dem die EF Education First Ltd und die EF International Language Schools
Ltd die Versicherungsnehmer sind. Die EF Education (Deutschland) GmbH, (Königsallee 92a, 40212 Düsseldorf, Handelsregister Düsseldorf: HRB 66454) bewirbt den Verkauf der von der EF Education First Ltd und EF International Language Schools Ltd organisierten Sprachkurse in Deutschland. Für Klagen der Teilnehmer gegen die EF Education First Ltd und die EF International Language Schools Ltd wird als weiterer Gerichtsstand Düsseldorf vereinbart. Geschäftsführer der EF Education (Deutschland) GmbH sind Niklas Kukat und Henrik Norlin. 11. Persönliche Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden von EF zum Zwecke der Organisation und Ausführung Ihres Aufenthaltes sowie damit verbundenen Leistungen erhoben und verwendet. Die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt demnach im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Vertragsverhältnisses. Hierzu kann es erforderlich sein, dass Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der EF Gruppe ausgetauscht werden, beispielsweise für Zwecke der Organisation, Reisebetreuung, Abrechnung oder Buchung. Gleiches gilt entsprechend für Dritte, die im Auftrag von EF an der Organisation und Ausführung Ihres Aufenthaltes mitwirken, z.B. Fluggesellschaften, Agenturen, Versicherungen. Soweit für die genannten Zwecke erforderlich, beispielsweise bei einem Aufenthalt im EU-Ausland, können personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung unseres Vertragsverhältnisses auch in Länder übermittelt werden, die kein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den innerhalb der EU geltenden Bestimmungen gewährleisten. In diesen Fällen stellen wir sicher, dass der Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten die Sicherheit und die ausschließlich vertragszweckgebundene Verwendung Ihrer Daten garantiert und so ein unseren Vorgaben entsprechendes Datenschutzniveau gewährleistet. Ihre personenbezogenen Daten werden von EF für Zwecke der Werbung ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nur erhoben und verwendet soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung zulässig ist. Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Hierzu wenden Sie sich bitte an unten stehende Adresse. EF gewährt Ihnen auf Anfrage unentgeltlich und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Auskunft über die von Ihnen bei EF gespeicherten personenbezogenen Daten. Sie sind im Rahmen der gesetzlichen Grenzen berechtigt diese Daten im Bedarfsfall berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Hierzu wenden Sie sich bitte ebenfalls an unten stehende Adresse. Die verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der hier erhobenen personenbezogenen Daten ist: EF Education (Deutschland) GmbH Königsallee 92a 40212 Düsseldorf Tel: + 49 (0) 211 688 57 100 Fax: +49 (0) 211 688 57 101 Angaben über die Gesundheit Ihres Kindes werden ausschließlich programmbezogen erhoben und streng vertraulich verwendet um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Teilnahme an unseren Programmen sprechen bzw. um beispielsweise bei Allergien passende Unterkünfte bereitstellen zu können. Darüber hinaus übermitteln wir diese Angaben an unsere Kursleiter und soweit erforderlich auch an Gastfamilien um sicherzustellen, dass gesundheitliche Besonderheiten (z.B. Allergien, Medikationsbedarf) im Verlauf des Programms hinreichend berücksichtigt werden können und um in medizinischen Notfällen behandlungsbezogene Informationen zu gesundheitlichen Besonderheiten bereitstellen zu können. Soweit Sie hier Angaben machen, stimmen Sie zu, dass EF diese Daten ausschließlich zu den hier genannten Zwecken verwenden darf. Wichtige Hinweise Pass–, Visa– und Gesundheitsbestimmungen: Für Bürger aus EU-Ländern ist für Destinationen innerhalb der EU ein gültiger Personalausweis erforderlich, für Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre ein Kinderausweis mit Foto. Für deutsche Staatsbürger ist für den Aufenthalt in den USA bis zu 90 Tagen ein sechs Monate über den Aufenthalt hinweg gültiger maschinenlesbarer Reisepass notwendig. Kinderreisepässe werden zur visumfreien Einreise nur dann anerkannt, wenn sie vor dem 26.10.2006 ausgestellt, ab diesem Datum nicht verlängert wurden und ein Foto enthalten. Falls Ihr Kind einen ab dem 26.10.2006 ausgestellten oder verlängerten Kinderreisepass bzw. einen Kinderausweis besitzt, sollten Sie rechtzeitig vor Abreise einen regulären deutschen Reisepass für Ihr Kind beantragen. Andernfalls ist ein Visum erforderlich. Visumspflichtige Reisende sind für die Beschaffung ihres Visums selbst verantwortlich. EF gewährt keine Erstattung für fehlende/falsche Dokumenten bei An- oder Abreise. Bei Reisen in die USA und Australien benötigt EF bis spätestens vier (4) Wochen vor Abreise Kopien des Reisepasses. Für Reisen in die USA benötigt EF einen Nachweis der ESTA- Bescheinigung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen, Allergien o. ä., die die Platzierung in einer Privatunterkunft, die Teilnahme an Veranstaltungen oder dem Sportprogramm einschränken, müssen EF bei Anmeldung mitgeteilt werden. Für Reisen in die USA ist eine separate Bewerbung online auszufüllen. Reisende in die USA und Frankreich müssen bis vier (4) Wochen vor Ausreise ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Dieses Dokument wird von EF bereitgestellt. Die Angebote zu den vertraglichen Reiseleistungen in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass bis zur Übermittlung Ihres Buchungswunsches, aus sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen möglich sind, die wir uns deshalb ausdrücklich vorbehalten müssen. Über diese werden wir Sie selbstverständlich vor Vertragsschluss unterrichten. Die in diesem Prospekt angegebenen Preise sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung des Reisepreises insbesondere aus folgenden Gründen zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung selbstverständlich informieren werden: Eine entsprechende Anpassung des im Prospekt angegebenen Preises ist im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen– oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospekts zulässig. Eine Preisanpassung ist außerdem zulässig, wenn die vom Kunden gewünschte und im Prospekt angebotene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher touristischer Leistungen (Kontingente) nach Veröffentlichung des Prospekts verfügbar ist. 2. Auflage 2017: Datum der Drucklegung 31.10.2016, gültig für Buchungen v. 01.01.2017 bis 15.04.2017