BILDUNGSURL AUB UND FÖRDERMITTEL Als Arbeitnehmer haben Sie je nach Bundesland und gewählter Kursart die Möglichkeit, Ihren Sprachkurs im Ausland als Bildungsurlaub anerkennen zu lassen oder Fördermittel zu erhalten.
Bundesland
Anerkannte EF Sprachkurse
Berlin
Hauptkurs, Intensivkurs
Brandenburg
Hauptkurs, Intensivkurs
Bremen
Intensivkurs plus 2 x 60 Min. Einzelunterricht pro Woche
Hamburg
Intensivkurs plus 2 x 60 Min. Einzelunterricht pro Woche
Hessen
Super-Intensivkurs
Mecklenburg-Vorpommern
Intensivkurs
Niedersachsen
Intensivkurs plus Einzelunterricht (Anzahl abhängig von Bildungsurlaubsdauer) Super-Intensivkurs
Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
Intensivkurs plus 2 x 60 Min. Einzelunterricht pro Woche
Saarland
Hauptkurs, Intensivkurs
Sachsen-Anhalt
Intensivkurs
Schleswig-Holstein
Intensivkurs plus Einzelunterricht (Anzahl abhängig von Bildungsurlaubsdauer) Super-Intensivkurs
Thüringen
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Baden-Württemberg
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BILDUNGSURLAUB Je nach Bundesland haben Sie einen Anspruch auf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr (meist 5 Tage bzw. 10 Tage am Stück für zwei Jahre), die Sie als Bildungsurlaub nutzen können. Maßgeblich für die Inanspruchnahme ist nicht Ihr Wohnort, sondern das Bundesland, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet. Jedes Bundesland hat unterschiedliche gesetzliche Anforderungen, kontaktieren Sie daher bitte Ihr EF Büro noch vor Buchung der Sprachreise. Bayern und Sachsen haben bisher keine Bildungsurlaubsgesetze.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber: Auch in Bundesländern ohne Bildungsurlaubsgesetz fördern viele Arbeitgeber berufliche Weiterbildungsmaßnahmen finanziell oder stellen Sie dafür von der Arbeit frei. Aufgrund der sich ändernden gesetzlichen Bestimmungen bitte vor der Buchung mit Ihrem EF Büro klären, ob für den jeweiligen Kurs auch eine gültige Anerkennung vorliegt.
FÖRDERMÖGLICHKEITEN Bildungsprämie: Die Bildungsprämie ist eine Förderung auf Bundesebene. Auslegung und Umsetzung ist jedoch Ländersache. Es gibt in allen Bundesländern Beratungsstellen. Sie können für Ihren Sprachkurs im Ausland einen Prämiengutschein in Höhe von bis zu 500 Euro erhalten. Weitere Fördermöglichkeiten: Viele Bundesländer bieten spezielle Förderungen für bestimmte Berufsgruppen an, zum Beispiel können Zeitsoldaten eine Förderung über den BFD beantragen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem EF Büro, ob eine entsprechende Förderung bekannt ist. Steuerliche Absetzbarkeit: Ihr EF Sprachkurs im Ausland kann unter Umständen steuerlich absetzbar sein, je nach Finanzamt und gewählter Kursart.
Als Spezialist für Sprachreisen und Bildungsurlaub begleitet EF Sie bei jedem Schritt: 1. Beratung: Lassen Sie sich vor Reiseantritt über Möglichkeiten zu Ihrem Bildungsurlaub beraten. Bitte planen Sie genug Vorlaufzeit ein (mind. 10 Wochen), da Anerkennungen evtl. noch beantragt werden müssen. 2. Freistellung: Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit der Freistellung. 3. Buchen: Buchen Sie Ihren Sprachkurs bei uns. Sollte uns noch keine Anerkennung der jeweiligen Behörde vorliegen, stellen wir gerne die entsprechenden Anträge für Sie. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50 Euro für jede Bildungsurlaubs-Buchung erheben (74 Euro für Bildungsurlaub in Hamburg). 4. Anerkennung: Sie erhalten von uns alle Formulare für Ihren Bildungsurlaub. Die Anmeldebestätigung für den Bildungsurlaub reichen Sie dann bis 6 Wochen vor Abreise bei Ihrem Arbeitgeber ein. Alle Informationen auf www.ef.com/bildungsurlaub oder unter 0 211 688 57 230.
www.ef.com/language
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