ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2016 Das Programm EF Sprachkurse im Ausland steht grundsätzlich für Personen ab 16 Jahren offen. Einige Kursorte nehmen auch jüngere Schüler auf (siehe Kursortseiten). Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen EF Education AG (“EF”) und Ihnen (“Teilnehmer”), respektive dem Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen.
Verpflegung − Internet/WLAN in der Privatunterkunft oder in der Residenz − Rücktrittsversicherung − Kranken- und Reiseversicherung − Gebühren für offizielle Sprachdiplome (z.B. TOEFL, Cambridge English, etc.) − Optionale Aktivitäten und Freizeitprogramm − Kreditkartengebühren
Vertrag zurücktreten, haben Sie dies mittels schriftlicher Anzeige Ihrem EF Büro mitzuteilen. Die Kurspreise setzen sich zusammen aus den Unterrichtskosten (40%) und den Organisations- und Unterkunftskosten (60%).
1. Vertragsabschluss Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung durch EF kommt der Vertrag zwischen Ihnen und EF zustande. Der Inhalt des Vertrages ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Bestätigungsschreiben von EF und aus unserem Prospekt.
6. Schulbücher und Unterrichtsmaterial Schulbücher sind im Kurspreis nicht inbegriffen, diese werden Ihnen wie folgt verrechnet: Schulbücher - Englische Destinationen 1-6 Wochen: CHF 45 7-12 Wochen: CHF 80 13-18 Wochen: CHF 125 *weitere 6 Wochen je CHF 35 Examensvorbereitung: CHF 30
Die Organisations- und Unterkunftskosten werden wie folgt zurückerstattet: Für alle Programme, ausgenommen USA: Nicht rückerstattet werden die Anmeldegebühr und die Gebühr für die Annullationsversicherung. Eine Annullationsversicherung für Krankheit und Unfall ist obligatorisch. Diese kann über EF abgeschlossen werden. Im Falle der Aussprechung eines Sicherheitshinweises für ein bestimmtes Land durch das EDA räumt EF dem Kunden eine kostenlose Umbuchung des Termines des Sprachkurses oder die Änderung der Destination ein. Eine Stornierung erfolgt nach den oben genannten Bedingungen. Erfolgt der Rücktritt 45 Tage oder mehr vor Reiseantritt, erstattet Ihnen EF den Gesamtpreis der Organisations- und Unterkunftskosten zurück, jedoch abzüglich der Anmelde- und Annullationsversicherungsgebühr. Erfolgt der Rücktritt weniger als 45 Tage vor Reiseantritt, beansprucht EF 40% der Organisations- und Unterkunftskosten, bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1000. Die Unterrichtskosten werden vollumfänglich zurückerstattet. Erfolgt der Rücktritt 15 Tage oder weniger vor Reiseantritt, beansprucht EF sowohl 50% der Unterrichtskosten als auch 40% der Organisations-und Unterkunftskosten.
2. Zahlungsbedingungen: 10% des Gesamtprogrammpreises sind innert zehn Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung und der ersten Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Kursbeginn zur Zahlung fällig. Treffen die geschuldeten Teilzahlungen nicht rechtzeitig bei EF ein, kann EF ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten, die Leistungen verweigern und die Annullationsgebühr in Anspruch nehmen. 3. Unterkunft Die Unterkunft ist gemäss den Angaben auf den Kursortseiten in den Kurspreisen enthalten. In allen Ländern steht die Unterkunft einen Tag vor Kursbeginn bis einen Tag nach Kursende zur Verfügung. Internetzugang in der Unterkunft ist nicht garantiert. Eine frühere An- oder Abreise ist nur auf Anfrage verfügbar und mit zusätzlichen Kosten verbunden. EF behält sich das Recht vor, jederzeit vor der Abreise des Teilnehmers die in der Buchungsbestätigung vorgesehene Unterkunft am Zielort zu ändern, falls dies durch Umstände notwendig wird, die ausserhalb des Einflussbereiches von EF liegen (wie z.B. Veränderungen der Privatunterkünfte oder in Studentenunterkünften, Umwelteinflüsse etc.). Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass EF aufgrund der lokal bestehenden Verfügbarkeiten nicht in jedem Fall eine vollständig der Buchungsbestätigung entsprechende Ersatzlösung zur Verfügung stellen kann; dies ist auch dann der Fall, wenn eine Änderung der Unterkunft aus den genannten Umständen nach Programmbeginn notwendig wird. EF sichert in jedem Fall zu, dass dem Teilnehmer zumindest eine Standard-Unterkunft (Privatunerkunft im Doppelzimmer) zur Verfügung gestellt wird. Hat eine solche Änderung der Unterkunft eine Preiserhöhung zur Folge, ist diese vom Teilnehmer zu tragen; sollte EF dem Teilnehmer aus den genannten Gründen einen zusätzlichen Betrag belasten, welcher eine Preiserhöhung von mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zur Folge hätte, kann der Teilnehmer entsprechend Ziff. 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen innert 7 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Führt die Ersatzlösung zu tieferen Kosten, erfolgt eine Rückerstattung an den Teilnehmer im Umfang der Kostenreduktion. Wird aufgrund des Verhaltens des Teilnehmers nach Beginn des Programms im Rahmen der lokal bestehenden Verfügbarkeiten ein Wechsel der Unterkunft notwendig, trägt der Teilnehmer sämtliche damit verbundenen Zusatzkosten; vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 12 und 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (vorzeitiger Programmabbruch). 4. Unterricht Im Kurspreis enthalten ist der Unterricht in 40-Minuten Lektionen an einer Sprachschule im Gastland, digitale Lernmedien, Einstufungstest und Informationsmaterial. Schulen, die eine andere Lektionsdauer haben, sind in der Broschüre entsprechend beschrieben. Es wird in der Regel blockweise in Doppellektionen zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unterrichtet. Die Unterkunft ist auch für diese Zeit im Preis inbegriffen. An einigen EF Schulen kann der Unterricht auch am Wochenende stattfinden. 5. Nicht im Kurspreis inbegriffen sind: − Anmeldegebühr − EF Kursbücher − Transferservice vom Flughafen zur Unterkunft oder umgekehrt − Kosten für den täglichen Transport von und zur Schule − Essen ausserhalb der angebotenen
Schulbücher - Übrige Destinationen 1-9 Wochen: CHF 70 10-18 Wochen: CHF 130 19-27 Wochen: CHF 175 *weitere 9 Wochen je CHF 60 7. Kranken- und Reiseversicherung Alle Teilnehmer, die mit EF reisen, sind zu ausreichendem Kranken- und Unfallversicherungsschutz verpflichtet. EF Education First Ltd. hat mit dem Versicherer Erika Insurance Ltd. einen massgeschneiderten Reisegruppen- Versicherungsschein ausgehandelt und abgeschlossen, gemäss dem EF Education First Ltd. der Versicherungsnehmer ist. Sie haben die Wahl, ob sie Bezugsberechtigte unter dem Reisegruppen-Versicherungsschein sein wollen oder Ihre eigene Versicherung vorlegen. Wir empfehlen die Versicherung über Erika, da sie Kosten von Unfall oder Krankheit, Verlust oder Diebstahl sowie eine Haftpflichtversicherung im Ausland beinhaltet. EF schliesst für Sie ein solches Versicherungspaket gemäss den nachfolgenden Preisen ab: Europa: CHF 79 für die ersten 2 Wochen (CHF 30 für jede zusätzliche Woche) Ausserhalb Europas: CHF 110 für die ersten 2 Wochen (CHF 35 für jede zusätzliche Woche) USA: CHF 110 für die ersten 2 Wochen (CHF 35 für jede zusätzliche Woche) Sollten Sie mit diesem Vertragsabschluss nicht einverstanden sein, benötigen wir von Ihnen eine Kopie Ihrer Versicherungspolice in englischer Sprache, da alle Schulen einen Versicherungsnachweis für die Teilnehmer vor Ort voraussetzen. Alle Teilnehmer, die einen Sprachkurs in Australien belegen, müssen die von den australischen Behörden vorgeschriebene Medibank-Versicherung abschliessen. Sie können als Alternative die BUPA Private Insurance abschliessen. Informationen erhalten Sie im EF Büro. 8. Rücktrittsversicherung Die obligatorische Rücktrittsversicherung zum Preis von CHF 95 deckt die Annullationskosten vor Abflug im Falle von Krankheit oder Unfall des Kursteilnehmers oder im ernsthaften Krankheitsfall eines direkten Familienmitgliedes. In jedem Fall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 10 Tagen erforderlich. EF gewährt Ihnen alle geleisteten Zahlungen mit Ausnahme der Versicherungsprämie und der Anmeldegebühr zurück. Flugkosten sind von dieser Versicherung ausgeschlossen. Die Rücktrittsversicherung durch EF kann ausschliesslich gegen Vorweis einer englischen Bestätigung der Rücktrittsversicherung des Teilnehmers von der Rechnung abgezogen werden. 9. Flughafentransfers Der angegebene Preis für Transfer von oder zum Flughafen beinhaltet die Kosten für Organisation, Abholung und Transport. Der Transfer wird zwischen 07.00 und 21.00 Ortszeit am Kursort angeboten, für Transfers ausserhalb dieser Zeiten behält sich EF vor, Zusatzkosten zu verrechnen. 10. Umbuchungsgebühren Bei allfälligen Umbuchungen Ihrerseits,wie Änderungen des Kursortes, des Kursbeginns, der Kursdauer (Verkürzungen), der Kursart oder der Unterkunft stellt EF eine Gebühr von CHF 90 in Rechnung. Für eine Verlängerung des Kurses werden keine Umbuchungsgebühren verrechnet. Bei einem Wechsel an einen Kursort mit tieferen Preisen wird die Preisdifferenz nicht an den Teilnehmer zurückerstattet. 11. Rücktritt vor Kursbeginn Müssen Sie vor Antritt der Reise vom
Die Unterrichtskosten werden in vollem Umfang zurückerstattet, wenn Sie mehr als 14 Tage vor Abreise vom Vertrag zurücktreten.
Für alle Programme in den USA ohne Visum Erfolgt der Rücktritt 45 Tage oder mehr vor Reiseantritt, erstattet Ihnen EF den Gesamtpreis der Organisations- und Unterkunftskosten zurück, jedoch abzüglich der Anmelde- und Annullationsversicherungsgebühr. Erfolgt der Rücktritt weniger als 45 Tage vor Reiseantritt, beansprucht EF 40% der Organisations- und Unterkunftskosten, bis zu einem Maximalbetrag von USD 500. Für alle Programme in den USA mit Visum Wenn ein von EF akzeptierter Teilnehmer in die Vereinigten Staaten mit einem Studentenvisum auf Basis eines von EF ausgestellten I20 Visumformulares einreist und danach das Programm vor dem Startdatum des regulären Unterrichts abbricht oder nie zum Unterricht erscheint, gelten folgende Bestimmungen: − Bei einer Kursdauer von weniger als zwölf Wochen behält EF alle Unterrichtskosten für die ersten vier Wochen des Programmes ein, sowie die effektiv entstandenen Unterbringungskosten und die nicht erstattbaren Gebühren wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen, Transferkosten (nicht erstattbare Gebühren bis zu einem Maximalbetrag von USD 500). − Bei einer Kursdauer von mehr als zwölf Wochen behält EF alle Unterrichtskosten für die ersten sechs Wochen des Programmes ein sowie die effektiv entstandenen Unterbringungskosten und zudem die nicht erstattbaren Gebühren wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen, Transferkosten (nicht erstattbare Gebühren bis zu einem Maximalbetrag von USD 500). 12. Verlängerung/Unterbrechung des Programms Eine nachträgliche Verlängerung des Kurses sowie der Unterkunft ist in vielen Fällen möglich.EF gibt hierfür im Voraus aber keine Zusicherung ab. In jedem Fall ist eine neue Vereinbarung zwischen Teilnehmer und EF erforderlich. Wird eine Programmänderung vereinbart, stellt EF die zusätzlichen Kurssowie Unterkunftskosten in Rechnung. Unterbrechungen des gebuchten Programms (Ferien und Pausen) sind dem zuständigen EF-Büro in der Schweiz schriftlich 4 Wochen vor Ferienbeginn mitzuteilen. In diesem Falle werden dem Teilnehmer die Kosten für die Unterkunft, sofern diese nicht benutzt wird, anteilsmässig zurückerstattet. Die Umbuchungsgebühr für eine angemeldete Unterbrechung beträgt CHF 90. Kursgelder und sonstige Gebühren werden unter keinen Umständen (auch nicht anteilsmässig) zurückerstattet. 13. Abbruch des Programms Ein vorzeitiger Austritt aus dem Kurs muss dem Schulsekretariat und EF mindestens vier volle Schulwochen vor dem geplanten Austrittstermin schriftlich mitgeteilt werden.
Allfällige Rückerstattungen erfolgen durch EF in der Schweiz in Schweizer Franken innert 30 Tagen nach Ablauf der 4-wöchigen Kündigungsfrist. Die Endabrechnung erfolgt unter Berücksichtigung der geltenden Preise für die effektiv konsumierte Dauer des Sprachaufenthaltes; allfällige Rabatte ab einer gewissen Mindestdauer des Sprachaufenthalts können nicht mehr gewährt werden, wenn diese Mindestdauer durch den vorzeitigen Abbruch nicht mehr erreicht wird. Bei einem Abbruch des Programms aufgrund von Verstössen des Teilnehmers gegen die Regeln von EF in Bezug auf Disziplin und/oder Anwesenheit sowie gegen geltendes Recht des Gastlandes ist EF nicht verpflichtet, dem Teilnehmer Kosten zurückzuerstatten. Für alle Programme, ausgenommen USA Eine vollumfängliche Kostenrückerstattung erfolgt pro rata nur für die Zeitabschnitte, welche über die vierwöchige Kündigungsfrist hinausgehen. Wenn ein Programm mit einer Dauer von mehr als vier Wochen vom Teilnehmer nach den ersten vier Wochen und nach der Hälfte der Programmdauer abgebrochen wird, erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung mehr. Sollten Sie den Kurs aus irgendeinem Grund verspätet antreten oder Unterrichtstage ausfallen lassen, sind die vollen Unterrichts-, Organisations- und Transportkostengeschuldet und es erfolgt keine Rückerstattung durch EF. Im Falle eines Vertragsrücktritts bzw. Programmabbruchs durch EF gilt Ziff. 24 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für alle Programme in den USA Wenn ein Programm mit einer Dauer von bis und mit vier Wochen vom Teilnehmer nach Ankunft abgebrochen wird, behält EF alle Unterrichtskosten für das gesamte Programm ein sowie auch die effektiv entstandenen Unterbringungskosten und zudem die nicht erstattbaren Gebühren wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen, Transferkosten bis zu einem Maximalbetrag von USD 500. Wenn ein Programm mit einer Dauer von mehr als vier Wochen vom Teilnehmer innerhalb der ersten vier Wochen abgebrochen wird, behält EF die effektiv entstandenen Unterbringungskosten und zudem die nicht erstattbaren Gebühren wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen, Transferkosten bis zu einem Maximalbetrag von USD 500. Unterrichtskosten werden nach Berücksichtigung der vierwöchigen Kündigungsfrist rückerstattet. Wenn ein Programm mit einer Dauer von mehr als vier Wochen vom Teilnehmer nach den ersten vier Wochen, aber vor der Hälfte der Programmdauer abgebrochen wird, behält EF zu den bereits bezogenen Unterbringungsleistungen zusätzlich eine Unterbringungsgebühr und zudem die nicht erstattbaren Gebühren wie z.B. Anmeldegebühr, Versicherungen und Transferkosten ein bis zu einem Maximalbetrag von USD 500. Unterrichtskosten werden nach Berücksichtigung der vierwöchigen Kündigungsfrist rückerstattet. Der anteilsmässige Betrag wird nach Anzahl Wochen berechnet. Eine unvollständig absolvierte Woche gilt dabei als ganze Woche, sofern der Teilnehmer mindestens einen Tag der planmässigen Woche am Unterricht teilgenommen hat. Wenn ein Programm mit einer Dauer von mehr als vier Wochen vom Teilnehmer nach den ersten vier Wochen und nach der Hälfte der Programmdauer abgebrochen wird, erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung mehr. Wenn ein Teilnehmer das Programm in Kalifornien in der ersten Woche abbricht, erhält er die gesamten Unterrichtskosten zurückerstattet. Bei einem Programmabbruch nach der ersten Woche behält EF 60% der Kurqskosten zurück. 14. Offizielle Feiertage An offiziellen Feiertagen im Gastland findet kein Unterricht statt. Ausfallende Stunden werden nicht kompensiert und es erfolgt keine Rückerstattung. Die offiziellen Feiertage können je nach Gastland unterschiedlich ausfallen. 15. My EF Web-Service und iLab Lektionen Alle EF Teilnehmer erhalten automatisch einen Account auf My EF. Jegliche Korrespondenz, Bilder oder andere Inhalte auf My EF werden als privat erachtet und EF lehnt jegliche Verantwortung hierfür ab. Eltern von minderjährigen Teilnehmern eines Sprachaufenthaltes geben ihr Einverständnis
www.ef.com/goabroad
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