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Was tun wenn‘s kracht?........ S

Was tun wenn‘s kracht?Was tun wenn‘s kracht?

Fachleute helfen im Schadensfall: Pannenhilfe - Abschleppdienst –Unfallinstandsetzung – Mietwagen – Gutachten – Rechtsbeistand – etc

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KONRAD GURTNER GmbH

Lackierung & Unfallinstandsetzung Daxa 12 • 83112 Frasdorf Tel.: 0 80 32 - 70 71 62 • Fax: 0 80 32 - 98 83 95 Web: www.autolackiererei-gurtner.de Mail: info@autolackiererei-gurtner.de

Ob Unfall oder Unwetter –Schadengutachten erstellen wir sorgfältig und professionell. Wir kommen auch zu Ihnen! Anruf genügt. DEKRA Automobil GmbH Am Oberfeld 27, Rosenheim Telefon 08031.2178-0

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Ein klarer Fall für DEKRA

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Ein klarer Fall für DEKRA

Im Schadensfall in den besten Händen der Experten

Insgesamt beschäftigt die DEKRA Niederlassung Rosenheim gut 100 Mitarbeiterinnen undMitarbeiter.InRosenheim, in den Außenstellen Burgkirchen, Traunreut und Ainring/Mitterfelden sowie in den Prüfstationen Bischofswiesen, Neumarkt-Sankt Veit, Waldkraiburg und Traunstein bieten die DEKRA Experten ihreDienstleistungen an.

An der Niederlassung in Rosenheim werden auch alle gängigen Gutachtendienstleistungen angeboten. Ob im Auftrag einer Versicherung für den Kaskofall oder im Auftrag des Geschädigten im Falle eines Haftpflichtschadens werden Schadengutachten kompetent, neutral und zeitnah erstellt. Der Geschädigte in einem Haftpflichtfall hat hier generell das Recht einen Gutachter nach seiner Wahlzubestimmen. Im Schadensfall stehen die Sachverständigen gerne mit Rat und Tat zurVerfügung. Fürdie Erstellung von Gutachten wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Die Profis der DEKRA stehen den Kunden mit Rat und Tat zur Seite.

DEKRA Automobil GmbH, Am Oberfeld 27, Rosenheim, Telefon 0 80 31/ 21 78-0, dekra.de/rosenheim

Schadensgutachten vom Experten

Kfz-Sachverständigenbüro Thaler in Miesbach ist ein kompetenter Partner

Bei einem Haftpflichtschaden ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß §249 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat. Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre. Im Haftpflichtschadensfall tritt kraft Gesetzes an die Stelle des Schädigers die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers (§3 Pflichtversicherungsgesetz). Das Kfz-Sachverständigenbüro Thaler ist in diesem Fall kompetenter, erfahrener Ansprechpartnerfür einSchadensgutachten.

Aber auch wer einen Oldtimer, ein getuntes Fahrzeug oder eine Sonderanfertigung hat, braucht für seine Versicherung mindestens eine Kurztaxierung, um das Fahrzeug richtig einstufen zu können.Als ClassicAnalyticsBewertungspartner ist es dem Miesbacher Kfz-Sachverständigenbüro Thaler möglich, eine genaue Wertermittlung durchzuführen. Des Weiteren ist ein Wertgutachten wichtig, wenn der„Liebling“des Kundengestohlen wird oder einen Brandschadenerleidet.

Im Schadensfall ist ein exaktes Wertgutachten ganz besonders wichtig.

Kfz-Sachverständigenbüro Thaler, Schlierseer Straße 30, 83714 Miesbach, Telefon 0 80 25/ 9 92 29 89, sv-thaler.de.

Immer erst Umfallstelle absichern!

Nach einer Karambolage muss zuallererst die Unfallstelle gesichert werden. Dazu schaltetmandie Warnblinkanlage ein, legt die Warnweste an und stellt das Warndreieck im Abstand von mindestens 100 Metern vor der Unfallstelle auf. Auf der Autobahn sind 150 Meter Abstand vorgeschrieben. Aus Sicherheitsgründen bewegt mansichhier hinter der Leitplanke. Gibt es Verletzte, muss gegebenenfalls Erste Hilfe geleistet und der Rettungsdienst (Notrufnummer 112)gerufenwerden. Bei Verletzten, hohem Sachschaden, fehlender Einigung, wenn sich der Unfallgegner unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten des Unfallgegners vorliegen, sollte die Polizeigerufenwerden.Bei Mietfahrzeugen und Firmenfahrzeugen kann das sogar vertraglichverpflichtend sein.

Die aktuelle Wochenzeitung

AnwaltskanzleiAnwaltskanzlei Martin Englert Mitglied der ARGE Verkehrsrecht des DAV Stefanie Wiedemann Martin Englert internet: www.rechtsanwalt-englert.deMitglied der Arge Verkehrsrecht des DAV

Teure Fehler einfach vermeiden

Das Kfz-Prüfzentrum Rosenheim mit wertvollen Tipps

Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen. Beim Kfz-Prüfzentrum Rosenheim als kompetentem Kfz-Sachverständigenbüro weiß man, dass nach einem Unfall leichtfertig Fehler gemacht werden, die einfach zu vermeiden wären.

Deshalbgeben dieExperten aus Raubling beziehungsweise Rosenheim einige wertvolleTipps:

Sowohl der Geschädigte als auch der Schadensverursacher profitieren von einem qualifizierten Gutachten von einem unabhängigen Gutachter um den Schaden fair und gerecht abzuwickeln.

Da das Fahrzeug nach der Reparatur als Unfallfahrzeug gilt, wird ein potentieller Kaufinteressent nicht bereit sein, den gleichen Kaufpreis zu bezahlen, den er für ein nicht verunfalltes Fahrzeug bezahlen würde. Hier darf die BerechnungeinerWertminderung nicht fehlen. Auch bei Kleinstschäden wie der Beschädigung der Stoßstange kann schon eine Wertminderung eintreten. Wird der entstandene Schaden nicht repariert, können die Kosten von der Kfz-Versicherung ausbezahlt werden. Hier dient das Gutachten als Abrechnungsbasis.Bei derSchadenregulierung kommt es meistens zu Abzügen derzahlendenVersicherung.Nur miteinemqualifizierten Gutachten ist es möglich, sich gegen Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Informationen gibt es unter

Viel hängt bei der Begutachtung von Schadensfällen von der sachkundigen Expertise des Sachverständigen ab.

fahrzeugschaeden.de oder unter der Telefonnummer 0 80 35/9 64 90.

Durch Verkehrsunfälle gibt es jährlich rund 3,5 Millionen Haftungsfälle. Davon werden circa 90 Prozent in dem direkten Kontakt zwischen dem Versicherer des Schädigers, also dem Gegner und dem Unfallopfer reguliert.

Durch die Nicht-Einschaltung eines Verkehrsrechtsanwalts verzichten zahlreiche Geschädigte unwissentlich auf weitergehende Forderungen, auf diesieeinenAnspruchhaben. Da die Höhe des Schadens oft nicht eindeutig feststeht, ist es nurdie „zweitbeste Idee“, denjenigen nach der HöhedesSchadenszufragen, der für die Kosten aufkommen muss, also den gegnerischenVersicherer.

Um Unfallopfern schnell undunkompliziertHilfe anzubieten, gibt es jetzt „schadenfix.de“, den neuen Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Diese nutzerfreundliche Internetplattform ermöglicht unfallgeschädigten Autofahrern die Schadensmeldungper Internet.

Der Geschädigte profitiert dafür voneinerraschen, einfachen und kompetenten Schadensabwicklung. Durch schadenfix.de wird den Geschädigten,aber auchWerkstätten, Mietwagenunternehmen und Kfz-Sachverständigen der Weg zu einemVerkehrsanwalt wesentlich erleichtert. Zudem beschleunigt die neue Internetplattform der Verkehrsrechtsanwälte zurSchadensregulierung die Zusammenarbeit unter allen Beteiligten. In der Regel erreicht man damit eine schnelle und vollständige Regulierung sowie eine unmittelbare Zahlung an den Geschädigten.

Der Service auf schadenfix.de ist ganz einfach: Der Geschädigte füllt die OnlineSchadensmeldung aus und mailt sie dem Anwalt, den er sich in seiner Nähe vorher ausgesuchthat. Nach Eingang der Meldung kontaktiert der Anwaltden Geschädigtenund reguliert umgehend in seinem Auftrag und Interesse den Schaden.

www.schadenfix.de

Unfallservice der Verkehrsrechtsanwälte Beweise sichern

Zur Beweissicherung nach einem Unfall sollten Zeugenanschriften notiert und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert werden. Dabei auf den Verkehr und die eigene Sicherheit achten! Bei Bagatellschäden muss die Unfallstelle so schnell wie möglich geräumt werden. Zur Schadensregulierung tauschen die Unfallgegner Personalien und Versicherungskontakte aus, ambestenmit HilfeeinesUnfallberichts, auf dem alles Wichtige abgefragt wird. Ergänzt wird derBericht mitder Schilderung des Unfallhergangs, Fotos sowie einer SkizzevomUnfallortundden Fahrzeugen. Den vorgefertigten ADAC Unfallbericht erhält man in den ADAC Geschäftsstellen oder unter adac.de/unfallbericht als Download. Aus versicherungsrechtlichen Gründen darf kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Unfallbeteiligten unterschreiben lediglich sachliche Angaben zum Unfallhergang. Macht der Unfallgegner Ansprüche geltend, muss die eigene KfzHaftpflichtversicherung umgehend verständigt werden. BerechtigteAnsprüchegleicht die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aus, unberechtigte wehrt sieab.

Gesundheitliche Beschwerden nach einem Unfall sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich unter anderem an der Schwere der Verletzungen, der Dauer der gesundheitlichenBeeinträchtigungen und der Rehabilitation.

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