Brüssel Aktuell | März 2015

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März 2015

Europäische Kommission veröffentlicht Paket zur Energieunion Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2015 ihr Paket zur Energieunion veröffentlicht. Es umfasst drei nicht-legislative Mitteilungen, in deren Mittelpunkt die EU-Rahmenstrategie für eine Energieunion steht. >> Seite 2

Kapitalmarktunion

Umwelt

Corporate Governance

Chancen für mehr Investi­ tionen in Europa

Vorschläge zur Kreislauf­ wirtschaft zurückgezogen

Die Aktionärsrechterichtli­ nie nimmt Fahrt auf

Die Europäische Kommission hat ein Strategiepapier zur Harmonisierung und Vereinfachung der Kapitalmarktregeln veröffentlicht.

Die Europäische Kommission hat wie angekündigt das im Juli 2014 vorgelegte Paket zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) zurückgezogen.

Der ECON-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 seine Stellungnahme zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie abgestimmt.

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Rat

Weitere Themen

Pressefrühstück zur EU-Pensionsfondsrichtlinie >> Seite 6

Wettbewerbsfähigkeitsrat 2. – 3. März 2015 Im Fokus des Rates der Wirtschaftsminister standen die Vollendung des Binnenmarktes und die Digitalisierung der Industrie. >> Seite 5


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Europäische Kommission veröffentlicht Paket zur Energieunion auf. Bereits jetzt ist klar, dass das ETS verschärft wird, was bei den Unternehmen zu größeren Belastungen führen wird. Der Europäische Rat hatte bereits im Oktober 2014 für die vierte Handelsperiode (ab 2021) Verschärfungen beim »cap« beschlossen. Die Gesamtemissionen des ETS-Sektors müssen noch schneller sinken als bisher, nämlich um 2,2 Prozent pro Jahr (bis 2020: - 1,74 Prozent pro Jahr). Nach Auffassung des BDI müssen sich Energie- und Klimapolitik auch an ökonomischen Leitplanken orientieren. Die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrien und die Attraktivität für Investitionen in Europa müssen verlässlich erhalten bleiben. Konkret brauchen wir eine ökonomisch überzeugende Reform des europäischen Emissionshandelssystems für die 4. Handelsperiode. Schwerpunkt Energieversorgungssicherheit

Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2015 ihr Paket zur Energieunion veröffentlicht. Es umfasst drei nicht-legislative Mitteilungen, in deren Mittelpunkt die EU-Rahmenstrategie für eine Energieunion steht. Das Ziel ist ein gemeinsamer Markt für Energie in Europa und damit eine engere Strom- und Gasvernetzung. Das Papier kann als »Energie- und Klimapolitisches Arbeitsprogramm« der kommenden fünf Jahre verstanden werden. Das Paket enthält darüber hinaus eine Mitteilung »Das Paris-Protokoll«, die das Ambitionsniveau der EU mit Blick auf das UN-Klimaabkommen und COP21 in Paris festlegt (KOM/2015/81) sowie eine Mitteilung zum 10 Prozent Stromverbundziel der EU bis 2020 (KOM/2015/82). Die Mitteilung zur Energieunion Die Mitteilung (KOM/2015/80) skizziert eine Energieunion, die auf fünf Dimensionen beruht und die Themen Versorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt, Energieeffizienz, Emissionsreduzierung sowie Forschung und Innovation umfasst. Neben den fünf Dimensionen finden sich 15 konkrete Maßnahmen, die die EU-Kommission in den nächsten Jahren zur Realisierung der »Energieunion« angehen möchte. Diese reichen von freiwilligen Maßnahmen bis zur Überarbeitung und Durchsetzung wie Neuauflage von Gesetzgebung. Bei der Vorstellung der Strategie betonte der für die Energieunion zuständige EU Vize-Präsident Maroš Šefčovič, dass es vor allem um Solidarität und Vertrauen gehen muss und auch ganz ideologisch um den »Free flow of energy as the fifth freedom«. Zudem erklärte er, von nun an jährlich einen Bericht zum Umsetzungsstand der Energieunion vorzulegen. EU Energie- und Klimakommissar Miguel Arias Cañete betonte, dass Europa jährlich 40 Milliarden Euro verliere, da es noch keinen echten Energiebinnenmarkt gebe. Insgesamt werden die nötigen Aufwendungen für den Ausbau und die Modernisierung der Energieinfrastruktur auf 200 Milliarden Euro bis 2020 geschätzt. Was ist für Unternehmen in diesem Jahr entscheidend? Die Rahmenstrategie ist nicht-legislativ und entfaltet folglich keine unmittelbare Wirkung. Als konkretes Legislativ-Vorhaben in 2015 führt sie aber die Reform des EU-Emissionshandels

Mit Blick auf die politischen Spannungen zwischen Russland und der EU setzt die Mitteilung einen Schwerpunkt auf Energieversorgungssicherheit und den Gasmarkt. Die Kommission möchte Gaslieferanten diversifizieren und konkret Allianzen mit Drittländern stärken. Auch möchte sie beim Gaseinkauf der Mitgliedstaaten stärker mitreden und Möglichkeiten des freiwilligen, gemeinsamen Gaseinkaufs prüfen. Hier fordert sie mehr Transparenz, wenn Staaten und Unternehmen langfristige Lieferverträge für Gas verhandeln. Derzeit darf sie diese zwischenstaatlichen Abkommen nur im Nachhinein prüfen. Konkret plant die EU-Kommission hier eine Revision des Beschlusses Nr. 994/2012/EU über zwischenstaatliche Abkommen, mit dem Ziel, die Konformität mit EU-Recht ex-ante prüfen zu können und so Verträge über gewerbliche Gaslieferungen transparenter zu machen. Im Zuge der Überprüfung der Verordnung zur Gewährung der sicheren Gasversorgung (SoS-Verordnung, Nr. 994/2010/EU) möchte die Kommission ebenfalls Transparenzmaßnahmen über gewerbliche Gaslieferungen einflechten. Aus Sicht des BDI sind diese Vorschläge kritisch zu bewerten. Hier gehen die Vorstöße der Kommission über das Prinzip der Solidarität und des Vertrauens hinaus und stehen im Widerspruch zu marktwirtschaftlichen Grundsätzen und freiem Unternehmertum. Das Prinzip der Freiwilligkeit mit Blick auf Transparenzmaßnahmen sollte auch in Zukunft das Leitprinzip sein. Den Plänen der Kommission müssten EU-Parlament und Rat zustimmen. Weitere Schwerpunkte der Mitteilung Die Mitteilung enthält neue Vorstöße in Richtung EU-Strommarktdesign sowie zu Kapazitätsmechanismen und die Verknüpfung des Großhandels- und Endkonsumentenmarktes, für die 2016 Legislativtexte geplant sind. Die Kommission hat neben der Revision der Energieeffizienzrichtlinie auch ein Erneuerbaren-Paket in petto, für das 2016 - 2017 Vorschläge für die Zeit nach 2020 vorgelegt werden sollen. Mit Blick auf das Thema Governance spricht die Kommission von einer dynamischen Lenkung, die über die 2030 Energie- und Klima Ziele hinausgeht und alle Elemente der Energieunion umfassen soll. Auch hier wird eine Mitteilung im Laufe des Jahres erwartet.


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Neu ist ebenfalls die Stärkung und damit Ausweitung der Zuständigkeit von ACER und ENTSO-E, um die EU-weite Binnenmarktregulierung besser zu koordinieren. Aus Sicht des BDI kann es bei der Energieunion nicht um staatliche Einkaufsgemeinschaften gehen, sondern um die konsequente Vollendung des Europäischen Energiebinnenmarktes. Deutsche Energiepolitik muss mit der europäischen Energiestrategie und den Nachbarländern koordiniert werden. Versorgungssicherheit und Energiewende sind nur europäisch zu meistern. Ein möglicher schrittweiser Weg der Umsetzung besteht in anfänglichen Kooperationen auf regionalen, grenzüberschreitenden Märkten, die schließlich in einen europäischen Strommarkt zusammengeführt werden.

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Wie geht es weiter? Den Auftakt der Diskussion bildete die Ministerkonferenz in Riga am 6. Februar 2015. Das Strategiepapier wurde auf dem Energieministerrat am 5. März 2015 in Brüssel erstmals formal von den Ministern diskutiert. Auf dem »EU-Gipfel« am 19./20. März 2015 sollen die Staats- und Regierungschefs Ratsschlussfolgerungen zur Energieunion verabschieden, deren Einzelheiten von der Ratsarbeitsgruppe Energie im April/Mai erarbeitet und schließlich am 8. Juni 2015 vom Energieministerrat beschlossen werden sollen. Das Verfahren zur Energieunion wird als sogenannter »Riga Prozess« bezeichnet. Ansprechpartnerin: Dörte Schramm (BDI), d.schramm@bdi.eu

Kapitalmarktunion: Chancen für mehr Investitionen in Europa Kommission vor allem die Schaffung eines Marktes für hochwertige Verbriefungen, die Vereinfachung der Prospektrichtlinie sowie einheitliche Regeln für Privatplatzierungen. Auf längere Sicht ist eine stärkere Vereinheitlichung des Gesellschafts-, Insolvenz- und Steuerrechts geplant. Die Kommissionspläne gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Gut geregelte Verbriefungsmärkte können wichtige Impulse für die Finanzierung von Investitionen mittelständischer und großer Unternehmen schaffen. Sie eröffnen auch neue Wege in der Infrastrukturfinanzierung. Zudem braucht Europa mehr Risiko- und Beteiligungskapital, um die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft zu meistern.

Die Kapitalmarktunion nimmt Konturen an. Die Europäische Kommission hat ein Strategiepapier zur Harmonisierung und Vereinfachung der Kapitalmarktregeln veröffentlicht. Ziel ist, die Integration der europäischen Finanzmärkte weiter voranzutreiben und grenzüberschreitende Investitionen in Europa attraktiver zu machen. Eine effektive Kapitalmarktunion wäre ein wichtiger Schritt zur Komplettierung des Binnenmarktes. Denn die Unternehmen brauchen zukünftig in stärkerem Maße Zugang zu einem integrierten Kapitalmarkt, um ihre Finanzquellen auf ein breites Fundament zu stellen. Offenkundige Inkonsistenzen zwischen diversen Regulierungsvorhaben, falsche Steuerungsanreize, Mehrfachbelastungen des Bankensektors und eine zunehmende Risikoverschiebung auf die kreditnehmenden Unternehmen stellen hohe Hürden für eine funktionierende Kapitalmarktunion dar. Kurzfristig plant die

Die Kapitalmarktunion muss jedoch mit Augenmaß erfolgen. Eine Benachteiligung der traditionellen Hausbankfinanzierung durch eine regulatorische Privilegierung kapitalmarktorientierter Finanzierungsformen würde den Erfolg der Kommissionsinitiative in Frage stellen. Letztlich muss es darum gehen, bank- und kapitalmarktbasierte Finanzierungsmodelle auf intelligente Weise zu verzahnen. So könnte die geplante Kapitalmarktunion einen positiven Beitrag zu mehr Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in Europa leisten. Ansprechpartner: Dr. Reinhard Kudiß (BDI), r.kudiss@bdi.eu


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Kommission zieht Vorschläge zur Kreislaufwirtschaft zurück Der angekündigte Prozess bietet jetzt die Chance, den bisherigen engen Ansatz zu erweitern und etwa die Bezüge zur Rohstoffnutzung stärker herauszuarbeiten. Außerdem muss die Umsetzung bestehender Regelungen und Ziele stärker in den politischen Fokus gerückt werden. Diese werden bislang in vielen Mitgliedstaaten bei weitem nicht erreicht. So ist zum Beispiel die Deponierung von Abfällen vielfach nach wie vor die Entsorgungsmethode Nummer Eins. Während hier wertvolle Ressourcen verschwendet werden, gelingt es anderen Mitgliedstaaten wie Deutschland, diese Abfälle dem Recycling und anderen Formen der Verwertung zuzuführen. Die Vorschläge der Kommission müssen den Abbau der Unterschiede bei der Abfallentsorgung in Europa in den Mittelpunkt rücken und hier neue Lösungsansätze bieten. Dies schließt auch eine Prüfung eines effizienteren Einsatzes von Strukturfonds-Mitteln sowie der Verwendung von Mitteln aus dem neuen europäischen Investitionsfonds ein. Die Europäische Kommission hat wie angekündigt das im Juli 2014 vorgelegte Paket zur Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) einschließlich der Vorschläge zur Änderung einiger Abfallrichtlinien zurückgezogen.

Ansprechpartner: Dr. Alexander Kessler (BDI), a.kessler@bdi.eu

Bis Ende 2015 sollen nun auf der Grundlage einer umfangreichen Analyse und einer öffentlichen Konsultation neue Vorschläge erarbeitet werden, die nicht nur die Abfallpolitik, sondern auch andere Bereiche im Lebenszyklus von Produkten umfassen sollen. Erklärtes Ziel ist es, Europa in eine wettbewerbsfähigere ressourceneffiziente Wirtschaft zu verwandeln. Die im Arbeitsprogramm für das Jahr 2015 angekündigte Rücknahme war in den letzten Wochen Gegenstand heftiger Kritik. Die Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments sowie die Umweltminister der Mitgliedstaaten hatten die Kommission aufgefordert, die Vorschläge beizubehalten und ihnen damit die Möglichkeit zu geben, ihrerseits Verbesserungen im Rahmen des Legislativverfahrens vorzunehmen.

Die Aktionärsrechterichtlinie nimmt Fahrt auf Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und der Rechtsausschuss (JURI) im Europäischen Parlament haben jeweils ihre Anmerkungen zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Einbeziehung der Aktionäre (COM(2014)213 final) vorgelegt. Der ECON-Ausschuss hat bereits eine Stellungnahme verabschiedet. Der ECON-Ausschuss hat in seiner Sitzung am 24. Februar 2015 seine Stellungnahme zur Überarbeitung der Aktionärsrechterichtlinie mit 38 Stimmen dafür, 16 dagegen und 5 Enthaltungen abgestimmt. Der Abstimmung waren intensive Verhandlungen über Kompromissanträge zwischen dem Berichterstatter Olle Ludvigsson (S&D) und den Schattenberichterstattern anderer Fraktionen vorausgegangen. Hierbei konnte Herr Ludvigsson seine als wenig unternehmensfreundlich zu bezeichnenden Vorstellungen weitgehend umsetzen.

Durch die Abschaffung des »comply or explain« Prinzips in der Einbeziehungspolitik der Aktionäre verpflichtet der Berichterstatter alle institutionelle Anleger und Vermögensverwalter, zu denen auch Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) gehören, sehr detaillierte Vorgaben zur angestrebten Engagementpolitik zu erfüllen. Die meisten EbAV investieren in Aktien über Fonds bzw. Fondsmandate, die sich häufig an Marktindexen orientieren. Diese bestehen ihrerseits aus einer Vielzahl von Einzelwerten (z.B. der europäische Stoxx Europe 600 mit 600 Einzelwerten). So müsste also eine EbAV, dem jeweiligen dafür zuständigen Fondsmanager eine Weisung erteilen, wie er bei Hauptversammlungen der Einzeltitelunternehmen abstimmen soll. Dieser wirklichkeitsfremde Verpflichtungskatalog hätte eine teure Lenkungswirkung für die EbAV zur Folge, was zulasten des Arbeitgebers und auch der begünstigten Arbeitnehmer und Rentner gehen könnte.


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Hinblick auf neue Offenlegungs- und Auditierungspflicht für große Unternehmen in Bezug auf a) Firma, Art der Tätigkeiten und Belegenheitsort, b) Umsatz, c) Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, d) Gewinn oder Verlust vor Steuern, e) Steuern auf Gewinn oder Verlust, f) erhaltene staatliche Beihilfen. Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von 86 Millionen Euro oder einem Nettoumsatz von 100 Millionen Euro sollen von dieser Verpflichtung ausgenommen werden. Zusätzlich wird die Kommission beauftragt bis zum 1. Juli 2016 einen Bericht zu den möglichen negativen ökonomischen Auswirkungen dieser Regelungen an Rat und Parlament zu übermitteln. Die üblicherweise vor der Einführung neuer Regelungen vorzunehmende Folgenabschätzung wird hier als eine »ex-post« Bewertung ausgestaltet und stellt damit die Grundsätze der Besseren Rechtsetzung in Frage. Im Bereich der Vergütungspolitik wird der Vorschlag der Kommission konzeptuell beibehalten. Danach soll die Hauptversammlung mindestens alle drei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen über die Vergütungspolitik abstimmen. Vergütungszahlungen außerhalb der genehmigten Vergütungspolitik (bei der Einstellung neuer Vorstandsmitglieder) sollen nur ausnahmsweise möglich sein und stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlung. Das Verhältnis der Vergütung für Mitglieder der Unternehmensleitung und der Vergütung für Vollzeitbeschäftigte ist bei den Vergütungsgrundsätzen zu berücksichtigen. Den Mitgliedstaaten wird das Recht eingeräumt eine maximale Obergrenze dieses Verhältnisses einzuführen. Die Abstimmung über den Vergütungsbericht wurde als Mitgliedstaatenwahlrecht ausgestaltet. Im Bereich der Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen nimmt der Ausschuss nur geringfügige Abänderungen zum Kommissionsvorschlag vor. Neu eingeführt wird eine Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie 2013/34/EU im

Der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D/Italien) im federführenden Rechtsausschuss hat ebenfalls seinen Berichtsentwurf vorgelegt. Er unterstützt grundsätzlich die von der Kommission beabsichtigten Zielstellungen und schlägt ähnliche Änderungen wie der Berichterstatter der Stellungnahme im ECON-Ausschuss vor. Derzeit wird auch im Rechtsausschuss an einer Kompromissfindung zu insgesamt 487 eingereichten Änderungsvorschlägen gearbeitet. Die Abstimmung ist für den 24. März 2015 geplant. BDI und BDA setzen sich aktiv in den Beratungen im Europäischen Parlament im Sinne der gemeinsamen Stellungnahme von BDA, BDI und DIHK dafür ein, dass der europäische Ansatz die deutsche Unternehmenspraxis nicht mit weiteren Risiken überzieht. Ansprechpartnerinnen: Sevérine Féraud (BDA), s.feraud@arbeitgeber.de Carolina Müller (BDI) , c.mueller@bdi.eu

Wettbewerbsfähigkeitsrat 2. – 3. März 2015 Im Fokus des Rates der Wirtschaftsminister standen die Vollendung des Binnenmarktes und die Digitalisierung der Industrie. Der Wettbewerbsfähigkeitsrat fasste Beschlüsse zum EU-Binnenmarkt. Damit lieferte der Rat einen wichtigen Input für die angekündigte Binnenmarktstrategie der Juncker-Kommission, die im zweiten Halbjahr 2015 vorgelegt werden soll. Die Mitgliedstaaten fordern zu Recht, bei allen neuen Legislativvorschlägen für einen wirklich funktionierenden Binnenmarkt unnötige Bürokratiekosten zu vermeiden. Dabei wird die Bedeutung integrierter Gesetzesfolgeabschätzungen unter frühzeitiger

Einbeziehung von Stakeholdern betont. Zudem spricht sich der Rat für eine starke Agenda zur Um- und Durchsetzung von Binnenmarktregeln als ein Kernelement der geplanten Binnenmarktstrategie aus. Ferner einigten sich die Wirtschaftsminister auf Ratsschlussfolgerungen zum Digitalen Binnenmarkt und diskutierten die Bedeutung der Digitalisierung für industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum und Jobs in Europa. Im Rahmen der Diskussion wurde zu Recht die Bedeutung eines Höchstmaßes an IT-Sicherheit und von Standards für eine erfolgreiche digitale Vernetzung unterstrichen.


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der EU-Kommission für einen Digitalen Binnenmarkt zu liefern, die Anfang Mai 2015 vorgelegt werden soll. Die Ratsdiskussion zur Zukunft der EU-Industriepolitik zeigte erneut, dass eine neue industriepolitische Kommissionsinitiative für Wachstum und Jobs notwendig ist. Die europäische Industrie fordert mit Nachdruck einen klaren Fahrplan, wie die Juncker-Kommission die Berücksichtigung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit in allen Politikbereichen sicherstellen will. Ansprechpartner: Joscha Ritz (BDI), j.ritz@bdi.eu

Positiv zu bewerten ist auch, dass dieser industriepolitische Austausch beim informellen Wettbewerbsfähigkeitsrat vom 26. – 27. März 2015 in Riga mit Blick auf die Umsetzung von Industrie 4.0 vertieft werden soll. Ziel ist es, Input für die Strategie

Pressefrühstück im Europäischen Parlament zur EU-Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-Richtlinie) Im Vorfeld der Aufnahme der Beratungen im parlamentarischen Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten (EMPL) zur EU-Pensionsfondsrichtlinie luden die Europaabgeordneten Thomas Mann (CDU) und Joachim Schuster (SPD) zahlreiche Pressevertreter am 4. März 2015 ein, um die wesentlichen Prinzipien der deutschen betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu bekräftigen. Dazu gehören vor allem die kollektive Organisation durch die Tarifsvertrags- bzw. Betriebsparteien und der arbeitsrechtliche Schutzrahmen. Betriebsrenten sind demnach eine freiwillige Sozialleistung und kein Finanzprodukt, entgegen der Definition der EU-Kommission, aus der sich die regulatorischen Bestimmungen des EU-Kommissionsvorschlags zur Überarbeitung der EbAV-Richtlinie ableiten. Es darf daher keine Anwendung der quantitativen Eigenmittelvorgaben nach den Grundsätzen von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung vorgesehen werden. Die fortlaufenden regulatorischen Arbeiten an einem Bilanzierungsmodell müssen mit sofortiger Wirkung eingestellt werden.

Unterstützt in ihren Statements wurden die MdEPs von Vertretern der deutschen Sozialpartner, Florian Swyter (BDA) und Claudia Menne (Europäischer Gewerkschaftsbund). Beide bAV-Experten wiesen auf die Gefahr der von der EU-Kommission angestrebten Vollharmonisierung der aufsichtsrechtlichen Regelungen auf EU-Ebene hin, die Pensionskassen und Pensionsfonds mit erheblicher zusätzlicher Bürokratie und Mehrkosten belasten würde, ohne zusätzlichen Nutzen für die Begünstigten. Entgegen diesem »one-size-fits-all«-Ansatz ist eine Berücksichtigung der europaweiten bAV-Vielfalt nur über mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten bei der Richtlinienumsetzung zu gewährleisten. Ansprechpartnerin: Séverine Féraud (BDA), s.feraud@arbeitgeber.de

Bildnachweise: Fotolia/mhp (1,2), Fotolia/Gina Sander (1,3), Fotolia/shadow (1,4), Fotolia/Sonia Boukaia-Murari (1,5), adpic/H.Dora (1,6) Redaktion: Leonie Dack, Joscha Ritz (V.i.S.d.P.) Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. Breite Straße 29; 10178 Berlin; www.bdi.eu


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