Arbeitgeber Aktuell Juni 2015

Page 1

Gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit ist wichtiger Schritt zur Stärkung der Tarifautonomie Am 12. Juni hat der Deutsche Bundesrat das Tarifeinheitsgesetz gebilligt, ohne dass auch nur ein Bundesland die Anrufung des Vermittlungsausschusses gefordert hätte. Schon zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 22. Mai mit einer Mehrheit von mehr als drei Vierteln der abgegebenen Stimmen das Gesetz verabschiedet. Dieses muss jetzt noch vom Bundespräsidenten unterschrieben und dann im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es wird einen Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Dies wird um den 1. Juli herum der Fall sein. Mit der gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit ist es gelungen, einen wichtigen Beitrag für eine Stärkung der Tarifautonomie zu leisten und diese vor ihrer Zerfaserung zu

bewahren. Dass es zu einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit kommt, geht wesentlich auf das Engagement der Arbeitgeberverbände zurück. > Fortsetzung auf S. 2

Änderung des Mindestlohngesetzes bleibt auf der Tagesordnung Die BDA hat anlässlich des ersten Branchendialogs zur Umsetzung des Mindestlohngesetzes einen Forderungskatalog mit den wesentlichen Änderungsnotwendigkeiten am Gesetz und den auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen vorgelegt. Die grundsätzliche Fehlentscheidung des Eingriffs in die Tarifautonomie und der Errichtung neuer Barrieren am Arbeitsmarkt wird dadurch nicht rückgängig gemacht. Die vorgeschlagenen Änderungen können jedoch einen Beitrag für eine nachhaltige Entbürokratisierung des Mindestlohns bieten. Das gilt ganz besonders für die im Gesetz enthaltene Auftraggeberhaftung und die übermäßigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten. Die aus dem Arbeitnehmerentsendegesetz übernommene Auftraggeberhaftung ist viel zu weitgehend. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung selbst hat daher zu Recht wenigstens eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorgesehen. Eine entsprechende Beschränkung ändert an der grundsätzli-

JUN 2015

chen Fehlentscheidung für eine solche Haftung nichts, kann jedoch ein Baustein sein, die bürokratischen Folgelasten, insbesondere in Gestalt sich widersprechender hin und her wechselnder Haftungs- und Enthaftungsschreiben zwischen Unternehmen, zu beschränken. > Fortsetzung auf S. 2

I N H A LT Arbeits- und Tarifrecht

2

Lohn- und Tarifpolitik

4

Beschäftigung

6

Soziale Sicherung

8

Bildung

10

Europa

12

Wirtschaft und Finanzen

14


2

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit ist wichtiger Schritt zur Stärkung der Tarifautonomie Fortsetzung der Titelseite > Zweifel an der Wirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Wiederherstellung der Tarifeinheit sind unbegründet. Die Tarifeinheit drängt keine Gewerkschaft aus der Tarifautonomie und nimmt keiner Gewerkschaft die Tariffähigkeit.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif­einheit

Zu Recht stellt der neue § 4a des Tarifvertragsgesetzes die Funktionen der Tarifautonomie in den Vordergrund: Tarifverträge als wichtigster Ausdruck der Tarifautonomie sollen die Arbeitsbeziehungen ordnen und befrieden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in vielen Entscheidungen immer wieder unterstrichen. Diese Ordnung und Befriedung ist nicht mehr gewährleistet, wenn widersprüchliche Tarifverträge innerhalb eines Betriebs Geltung beanspruchen. Daher enthält das Gesetz zu Recht Regelungen für den Fall, dass es den Tarifakteuren nicht gelingt, widerspruchsfreie Lösungen für die Geltung der Tarifverträge zu entwickeln. Solche widerspruchsfreien Lösungen können z. B. inhaltsgleiche Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften, die Absprache unterschiedlicher Gewerkschaften, wer für welche Arbeitnehmergruppe Tarifverträge abschließt, oder die Bildung von Tarifgemeinschaften sein. Die gesetzliche Regelung muss daher nur subsidiär eingreifen, also wenn es nicht gelingt, zu solchen widerspruchsfreien Regelungen zu kommen. Für diesen Fall ist eine Lösung unverzichtbar. Das dafür vom Gesetz vorgesehene Mehrheitsprinzip liegt verfassungsrechtlich nahe und ist geeignet, die Akzeptanz der Tarifautonomie zu stärken. Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Gewerkschaften wissen meist sehr genau, wer im Betrieb die Mehrheit hat. Der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern entspricht dem Wesen des Betriebs regelmäßig am besten. Sollte es einmal notwendig werden, die Mehrheitsverhältnisse gerichtlich zu bestimmen, wird dies auf dem durch das Gesetz vorgegebenen Weg in einer den Arbeitsgerichten bekannten Weise des Verfahrens möglich sein.

Mehrere aktuelle Gutachten von anerkannten Verfassungsrechtlern und Arbeitsrechtlern kommen daher zu dem Ergebnis, dass die gesetzliche Wiederherstellung der Tarifeinheit nicht nur mit dem Grundgesetz vereinbar, sondern die Auflösung von Kollisionen als Ausgestaltung der Tarifautonomie auch vom Grundgesetz gefordert ist. In zwei umfangreichen Beiträgen für renommierte arbeitsrechtliche Zeitschriften unterstreichen die ausgewiesenen Verfassungsrechtler Professor Scholz und Professor Kersten, dass eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit in völliger Übereinstimmung mit Art. 9 GG steht. Das Gesetz entspricht nicht vollständig den Vorschlägen von BDA und DGB, die diese im Rahmen der verfehlten Rechtsprechung des BAG zur Aufhebung der Tarifeinheit gemacht haben. Es unterstreicht aber nachdrücklich wichtige Grundsätze des Tarifrechts, insbesondere die Befriedungsfunktion von Tarifverträgen. Ohne das Streikrecht explizit gesetzlich zu regeln, wird ein elementrarer Grundsatz der Tarifautonomie unterstrichen: Ein Tarifvertrag, der die Arbeitsbeziehungen nicht regeln kann, da er keine Anwendung findet, kann auch nicht Gegenstand eines rechtmäßigen Arbeitskampfes sein. Von vorne­herein war aber auch immer klar, dass die Tarifeinheit damit nicht alle Fragen des Tarifrechts mit einem Schlag befriedigend löst. Insbesondere der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Professor Papier hat in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags nochmals zu Recht und nachdrücklich herausgearbeitet, dass das Arbeitskampfrecht in Deutschland einer gesetzlichen Regelung bedarf. Auch wenn für eine solche notwendige gesetzliche Regelung zurzeit noch der gesellschaftliche Konsens fehlt, bleibt es notwendig, an diesem weiter zu arbeiten. Hierfür wird sich die BDA auch weiter einsetzen.

Änderung des Mindestlohngesetzes bleibt auf der Tagesordnung Fortsetzung der Titelseite > Darüber hinaus muss die Haftungskette beschränkt werden. Der Auftraggeber kann als General-

unternehmer nicht für eine beliebige Zahl von beauftragten Vertragspartnern seiner Vertragspartner haften. Die Haftung muss viel-


3

Arbeits- und Tarifrecht   mehr auf den Teil beschränkt bleiben, auf den er selber unmittelbar Einfluss nehmen kann. Das ist sein unmittelbar ihm verpflichteter Vertragspartner. Die BDA stellt nicht in Frage, dass die Gewährung des Mindestlohns auch überprüft werden muss. Daran dürfen aber keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden. Insbesondere die Verknüpfung, die das Bundesarbeitsministerium mit dem Arbeitszeitgesetz vorgenommen hat, ist von der Verordnungsermächtigung nicht gedeckt. Darüber hinaus sind auch die in der Verordnung vorgesehenen Grenzen für die Aufzeichnungspflicht unverhältnismäßig. Sie gehen von irrealen Voraussetzungen aus. Sinnvoll wäre es, die Aufzeichnungspflicht bei einem Stundenlohn von 10 € enden zu lassen. Jeden-

falls darf das auf den Monat hochgerechnete Entgelt keinesfalls über 2.400 € liegen. Bei geringfügig Beschäftigten sollte nur die Dauer und nicht auch Beginn und Ende der Arbeitszeit aufgezeichnet werden müssen. Für Familienangehörige sollten grundsätzlich keine Aufzeichnungspflichten bestehen. Notwendig ist darüber hinaus die Ausfüllung der Verordnungsermächtigung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Wenn schon für den gesetzlichen Mindestlohn eine Verordnung erlassen wurde – so fehlerhaft diese auch sein mag –, muss das erst recht für tarifliche Mindestlöhne gelten. Dies kann ein Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der Tarifbindung in Deutschland sein. Die BDA setzt sich daher dafür ein, die entsprechenden Vorschriften im Arbeitnehmerentsendegesetz ebenfalls mit Leben zu füllen.

KURZ NOTIERT Geschlechterquote in Kraft getreten Das umstrittene „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“ ist am 1. Mai 2015 in Kraft getreten. Bis zum 30. September 2015 müssen börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen danach für Aufsichtsrat, Vorstand und die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands Zielgrößen für den Frauenanteil festlegen. Die Zielgrößen müssen veröffentlicht werden, und es muss darüber berichtet werden, ob sie erreicht wurden. Ab 1. Januar 2016 müssen Unternehmen, die börsennotiert sind und für deren Aufsichtsrat das Mitbestimmungsgesetz 1976 bzw. die Montanmitbestimmungsgesetze gelten, für neu zu besetzende Posten in Aufsichtsräten eine Geschlechterquote von mindestens 30 % vorsehen. Europäische Datenschutzgrundverordnung – Rat unterstützt praxisnahen Datenschutz Der Ministerrat hat nach langen und intensiven Diskussionen seine Position zur Datenschutzgrundverordnung festgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren zur Schaffung einheitlicher Datenschutzregelungen in Europa erreicht damit die nächste Stufe. Der Rat hat deutlich gemacht, dass für den Bereich des Beschäftigtendatenschutzes Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen Grundlage für eine Datenverarbeitung sein können. Die BDA hatte sich intensiv dafür eingesetzt, dass insbesondere diese beiden unverzichtbaren Instrumente für einen praxisnahen Datenschutz auch in Zukunft genutzt werden können.

Bürokratieabbau verlangt entschlossene Handlungen Ein Belastungsmoratorium wäre die richtige Antwort auf den bisher verstetigten Zuwachs an Bürokratie. Die BDA begrüßt, dass die Bundesregierung in ihrem Jahresbericht „Bessere Rechtssetzung 2014“ die immensen Belastungen für die Unternehmen durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns anerkannt hat. Dieser Erkenntnis müssen nun spürbare Taten folgen. Eine entschlossene Umsetzung des „one in, one out“-Grundsatzes verträgt sich weder mit Ausnahmen noch einer Eingrenzung des Abbauziels. Mit Blick auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen muss dem Regulierungszuwachs schnellstens Einhalt geboten werden. Branchendialog zur Zeitarbeit und zu Werk­ verträgen Der Koalitionsvertrag sieht Änderungen im Recht der Werkverträge und der Zeitarbeit vor. Das Bundesarbeitsministerium hat in Vorbereitung auf mögliche Gesetzesänderungen zu einem „Dialog“ mit den Sozialpartnern eingeladen. Die BDA wird sich weiter für ein Belastungsmoratorium einsetzen. Zeitarbeit und Werkverträge sind ausreichend und angemessen geregelt. Neue gesetzliche Regelungen dürfen nicht die positiven Effekte der Zeitarbeit für den Arbeitsmarkt gefährden. Die bewährte Arbeitsteilung und Spezialisierung durch Werk- und Dienstverträge muss erhalten bleiben.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn


4

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Gesetz und politische Initiativen zur Entgeltgleichheit – Eingriff in die tarifliche Lohngestaltung In der Diskussion über Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen und Entgelttransparenz steht die Tarifpolitik immer stärker im Fokus. So plant das Bundesfamilienministerium neben dem Entgelttransparenzgesetz für den Herbst 2015 auch Aktionen mit den Tarifpartnern zur strukturellen Entgeltungleichheit in Tarifverträgen, zur Bewertung von Tätigkeiten sowie ein neues Projekt zur Arbeitsbewertung. Hierdurch sollen die im Koalitionsvertrag angekündigten Initiativen zur Feststellung des Werts von Berufsfeldern, zu Arbeitsbewertungen, zur Bewertung von Fähigkeiten, Kompetenzen und Erfahrungen und zur Erkennung und Überwindung von Mustern struktureller Entgeltungleichheit in Tarifverträgen umgesetzt werden. Neben einem Sozialpartnerdialog Lohngerechtigkeit wird ein neues Instrument zur Gestaltung von Arbeitsbewertungssystemen geprüft.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit/Equal Pay

Die BDA lehnt diese Vorhaben entschieden ab. Sie zeugen nicht nur von falschen Vorstellungen und Unverständnis über die Funktionsweise von Tarifpolitik. Sie unterstellen auch fälschlicherweise, dass Tarifverträge unterschiedliche Entgelte von Frauen und

Männern begünstigen. Die Richtigkeitsgewähr von Tarifverträgen wird dadurch in Frage gestellt und ihre Akzeptanz nachhaltig geschwächt. Auch sind einheitliche und branchenübergreifende Vorgaben zur Neugestaltung von Arbeitsbewertungssystemen und zur Aufwertung einzelner Tätigkeitsfelder weder sinnvoll noch möglich. Sie wären ein schwerwiegender Eingriff in die tarifliche Lohngestaltung bis hin zur politischen Tarifzensur. Die BDA hat gegenüber der Politik stets die Funktion und Bedeutung von Tarifverträgen unterstrichen und betont, dass gerade Tarifverträge eine diskriminierungsfreie Entlohnung nach geschlechtsneutralen Kriterien gewährleisten. Sie sind damit bester Garant für die Beseitigung von geschlechtsspezifischen Entgeltunterschieden.

Streiks verursachen Millionenschäden Im aktuellen Tarifjahr vergeht fast kein Tag ohne Streikmeldung. Betroffen waren bislang die Metallund Elektroindustrie, der öffentliche Dienst in den Ländern und Kommunen, die Deutsche Postbank AG, die Deutsche Post AG und nicht zuletzt die Deutsche Lufthansa AG und die Deutsche Bahn AG. Allein die Streikwelle der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Anfang Mai 2015 verursachte Schäden von rd. 500 Mio. €. Für eine Volkswirtschaft wie Deutschland, deren Wettbewerbsfähigkeit bei überdurchschnittlich hohen Arbeitskosten in erster Linie auf der Qualität der Produkte und ihrer Verlässlichkeit fußt, sind derart überbordende Arbeitskämpfe besonders fatal. Die Zahl streikbedingter Arbeitsausfälle stieg in den letzten Jahren in Deutschland stetig an. 2014 fielen mehr als sechs Mal so viele Arbeitstage aufgrund von Arbeitskampfmaßnahmen aus als noch vier Jahre zuvor (Quelle: Streikstatistik der Bundesagentur für Arbeit, April 2015). Im laufenden Jahr gab es laut Ins­titut der deutschen Wirtschaft Köln bereits 500.000 durch Arbeitskampf ausgefallene Arbeitstage und damit dreimal mehr als im gesamten letzten Jahr. Bei optimierten Produktionsabläufen und schnellem Informationsfluss bedarf es heutzutage oftmals keines ganzen Streiktags mehr, um betriebliche Abläufe maßgeblich zu stören. Es ist kein Vertrauensbeweis für die deutsche Wirtschaft, wenn sich Lieferungen verzögern

und die Produktion nicht mehr reibungslos funktioniert. Bereits punktuelle Warnstreiks oder auch nur eine Streikankündigung verursachen Kosten in Millionenhöhe – wie z. B. regelmäßig im Flug- oder Bahnverkehr. Laut ifo Institut kostet ein Nahverkehrsstreik die Pendler täglich 4,8 Mio. €. Hintergrund der nicht enden wollenden Tarifkonflikte sind vielfach nicht Entgelterhöhungen oder Arbeitszeitregelungen. Vielmehr werden immer häufiger Tarifmaterien instrumentalisiert, um andere Ziele durchzusetzen bzw. Unternehmensentscheidungen in Frage zu stellen. So steht bei der Bahn der Machtkampf der Bahngewerkschaften GDL


5

Lohn- und Tarifpolitik   und EVG im Zentrum des Tarifkonflikts; bei der Deutschen Post AG sind es die notwendigen Umstrukturierungsmaßnahmen. Unverhältnismäßige Streiks, die immense Kosten verursachen bzw. notwendige Umstrukturierungen erschweren, zahlen sich langfristig nicht für die Arbeitnehmer aus. Denn nur

wettbewerbsfähige Betriebe können auch langfristig sichere Arbeitsplätze bieten. Dazu bedarf es jedoch einer funktionierenden Tarifpartnerschaft, bei der die partnerschaftliche Zusammenarbeit und Suche nach Lösungen im Vordergrund stehen.

KURZ NOTIERT Tarifeinigung zwischen Deutsche Bahn AG und EVG

Tarifabschluss in der Entsorgungs­ wirtschaft

Am 27. Mai 2015 einigten sich der Agv MoVe für die Deutsche Bahn AG und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) für alle Bahnbeschäftigten einschließlich der Lokführer auf einen 26 Monate laufenden Tarifvertrag, der nach einer Einmalzahlung von insgesamt 1.100 € für den Zeitraum von August 2014 bis Juni 2015 eine zweistufige Tariflohnanhebung vorsieht. Die Entgelte steigen demnach zum Juli 2015 um 3,5 % bzw. um mindestens 80 € und zum Mai 2016 um weitere 1,6 % bzw. um mindestens 40 €. Des Weiteren wurden u. a. Vereinbarungen zu „Arbeit 4.0“, zu Umstellungen beim Vergütungssystem und den Arbeitszeitkonten sowie zu einem neuen Berufsbild des Transportlogistikers getroffen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) einigte sich am 9. April 2015 mit ver.di auf einen 24 Monate laufenden Tarifvertrag. In den ersten drei Monaten wird anstelle einer tabellarischen Entgeltanhebung eine Einmalzahlung von 50 € gewährt, gefolgt von einer zweistufigen Tariflohnanhebung von 3 % im April dieses Jahres sowie 1,8 % zum Januar 2016. Die Ausbildungsvergütungen steigen um 10 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Tarifvereinbarung für die Innendienst­ mitarbeiter der Versicherungen Die Tarifvertragsparteien der Versicherungswirtschaft kamen am 22. Mai 2015 für die Mitarbeiter im Innendienst zu einem Tarifergebnis, das bei einer 24-monatigen Laufzeit nach fünf Nullmonaten eine zweistufige Entgeltanhebung vorsieht von 2,4 % zum September dieses Jahres und 2,1 % zum Oktober 2016. Angestellte der Tarifgruppen (A und B) erhalten zudem zu den Anhebungszeitpunkten eine Einmalzahlung von je 100 €. Darüber hinaus wurde u. a. ein Appell zur Übernahme von Ausgebildeten vereinbart. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Forderungen nach kürzeren Arbeitszeiten gehen an Praxis vorbei Nach den im März 2015 veröffentlichten Prognosen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wird die durchschnittliche Jahresarbeitszeit 2015 um 0,4 % bzw. 5,7 Stunden steigen. Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen wird sich damit auf insgesamt 59,2 Mrd. Stunden erhöhen. Der leichte Anstieg der Jahresarbeitszeit, der Überstunden sowie der Salden bei den Arbeitszeitkonten macht deutlich, dass politische Diskussionen über kürzere Arbeitszeiten bzw. entsprechende gewerkschaftliche Forderungen an den Bedürfnissen der Praxis vorbeigehen. Nähere Informationen: www. arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitszeit

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskampf


6

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Integration von Asylsuchenden und Geduldeten vorantreiben Asylsuchende und Geduldete in den Arbeitsmarkt zu integrieren, steht weiterhin auf der politischen Agenda. Zuletzt ist dies mit zwei „Flüchtlingsgipfeln“ und dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Bleiberechts zum Ausdruck gekommen. Die Verabschiedung im Bundestag ist für Anfang Juli 2015 vorgesehen. Schwerpunkt der geplanten Änderungen sind aus der Arbeitslosenversicherung finanzierte Maßnahmen, z. B. zur Ausbildungsförderung von jungen Auszubildenden. Bei der wichtigen aus Steuern zu finanzierenden Deutschförderung gibt es weiterhin zu wenig Bewegung. Die BDA hat u. a. mit dem Mitte Juni 2015 vorgelegten, aktualisierten Positionspapier zum Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen und Geduldeten Vorschläge insbesondere zur Sicherstellung des Aufenthalts von jungen Asylsuchenden und Geduldeten in Ausbildung, zur Abschaffung des Beschäftigungsverbots in der Zeitarbeit sowie zum Ausbau der Sprachförderung eingebracht. Zudem setzt sich die BDA im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) für eine effek­

tive Eingliederung von Asylsuchenden und Geduldeten in Arbeit und Ausbildung ein. Der Verwaltungsrat der BA hat dazu umfassende Handlungsempfehlungen sowohl für die Arbeitsagenturen und Jobcenter, als auch an politische Entscheidungsträger erarbeitet. Gerade die Bedeutung der Sprachförderung wurde erneut hervorgehoben und die Notwendigkeit einer neu strukturierten Deutschförderung i. H. v. mindestens rd. 300 Mio. € aus Steuermitteln zum Ausdruck gebracht.

Keine neue Bürokratie im Personalmanagement! Seit 2011 läuft bei der International Organization for Standardization (ISO) ein Normungsvorhaben „Human Resource Management (HRM)“ mit der Zielsetzung, weltweit gültige sowie durch allgemein anerkannte Kennzahlen messbare und damit vergleichbare Minimalanforderungen in möglichst allen Bereichen des Personalmanagements zu schaffen. Die BDA setzt sich im zuständigen nationalen DINSpiegelgremium dafür ein, die Norm auf einen Leitfaden mit Empfehlungscharakter zu beschränken, der insbesondere nationale, kulturelle und unternehmensspezifische Besonderheiten ausreichend berücksichtigt. Ein internationaler Normstandard würde insbesondere auf den Mittelstand deutlich negative Auswirkungen haben. So drohen u. a. ein steigender, nicht erfüllbarer Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand, neue Anforderungen von Kreditgebern sowie konkrete Vorgaben zu Personalprozessen, wie z. B. Bewerbungsverfahren. Dies ist gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nicht zu bewältigen. Die aktive Beteiligung

Deutschlands an dieser internationalen Normung ist dringend notwendig, da die Gefahr einer späteren EU-Normierung und damit einer verbindlichen Umsetzung der Regelungen droht. Die BDA setzt sich im DIN-Spiegelgremium, gegen den Widerstand anderer, die für ein umfangreiches internationales Normenwerk plädieren, weiter dafür ein, eine Beschränkung auf auch für KMU umsetzbare Handlungsempfehlungen zu erreichen.

KURZ NOTIERT Entgelttransparenzgesetz – bürokratisch, überflüssig, wirkungslos Das Bundesfamilienministerium hält an seinem Vorhaben eines Entgelttransparenzgesetzes fest. Unternehmen ab 500 Beschäftigte sollen in ihrem Jahresabschluss zur

Entgeltgleichheit berichten, Arbeitnehmer einen Auskunftsanspruch über Entgelte vergleichbarer Kollegen erhalten und EntgeltPrüfverfahren geregelt werden. Bürokratie und Unfrieden im Betrieb wären die Folgen des Gesetzes, ohne dass die Ursachen für gesamtwirtschaftliche Entgeltunterschiede


7

Beschäftigung   beseitigt würden. Dies macht die BDA immer wieder deutlich – gegenüber Ministerien und Presse. Ein Referentenentwurf soll im Herbst 2015 vorliegen. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit Abschlagsfreie Rente mit 63 – schlecht für Beschäftigung Älterer Die abschlagsfreie Rente mit 63 zeigt seit ihrem Inkrafttreten zum 1. Juli 2014 negative Beschäftigungswirkungen. Laut BA ist die Zahl der 63- und 64-jährigen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zwischen Juni und November 2014 um 30.000 gesunken. In den drei Jahren zuvor ist die Zahl in diesem Zeitfenster um durchschnittlich 22.000 gestiegen. Bis Ende April 2015 sind bei der Deutschen Rentenversicherung rd. 300.000 Anträge auf Rente mit 63 eingegangen. Bei den unter 63-Jährigen ist weiterhin ein Beschäftigungswachstum zu beobachten. Arbeitnehmerüberlassungsstatistik wird umgestellt Die BA hat die Umstellung der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik angekündigt. Informationen zur Zahl von Zeitarbeitnehmern werden künftig durch die Meldungen zur Sozialversicherung gewonnen. Damit sind die halbjährlichen Meldungen der Verleihbetriebe zur Arbeitnehmerüberlassung obsolet. Sie werden zum 1. September 2015 ausgesetzt. Die Umstellung wurde durch die Revision des Schlüsselverzeichnisses der BA ermöglicht, die bereits 2011 umgesetzt wurde. Erste Überlegungen zur Novelle des Behin­ dertengleichstellungsgesetzes vorgestellt Mitte April 2015 hat das Bundesarbeitsministerium erste Überlegungen zur Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) vorgestellt. Die Novelle ist für die BDA von Bedeutung, da im BGG der Behinderungsbegriff neu definiert werden soll, der dann auch für das Bundesteilhabegesetz gilt. Die bisherigen Vorschläge lassen die Gefahr einer Ausdehnung der Gruppe der Leistungsberechtigten erkennen. Im Sommer 2015 soll der Referentenentwurf vorgelegt werden, in Kraft treten soll das novellierte BGG Anfang 2016. Die BDA wird das Gesetzgebungsverfahren weiterhin begleiten.

Verfahren im Zuwanderungsrecht verein­ fachen und optimieren Die BDA hat am 15. März 2015 einen Praxisworkshop mit Unternehmen, Verbänden und Ministeriumsvertretern zu verfahrensrechtlichen Problemen bei der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte durchgeführt. Die zentralen Ergebnisse des Austauschs beziehen sich auf die Verbesserung des bestehenden Systems in der Verwaltungsumsetzung, die Herstellung von Transparenz in den Prozessen und den Ausbau fachlicher Kompetenz an den entscheidenden Stellen. Die BDA erarbeitet hierzu einen Forderungskatalog. Arbeitsmarkt für kroatische Staatsbürger vollständig öffnen Die erste Phase der Übergangsbestimmungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit gegenüber Kroatien endet am 30. Juni 2015. Die BDA hat sich auf Arbeits- und Staatssekretärsebene gegenüber dem Bundesarbeitsministerium dafür eingesetzt, dass keine Verlängerung der Übergangsregelungen erfolgt. Das Bundeskabinett hat am 17. Juni 2015 die vollständige Öffnung des deutschen Arbeitsmarkts für kroatische Staatsbürgern ab dem 1. Juli 2015 getroffen. Forschung zur Digitalisierung der Arbeits­ welt Das Bundesbildungsministerium hat im Rahmen des Forschungsprogramms „Zukunft der Arbeit“ im März 2015 die Förderrichtlinie „Arbeit in der digitalisierten Welt“ veröffentlicht. Gefördert werden sollen z. B. Projekte, die Auswirkungen digitaler Arbeit auf die Beschäftigung oder die zukünftige Aus- und Weiterbildungsbedarfe infolge von Cloud Computing erforschen. Interessierte können noch bis zum 15. Juli 2015 Projektskizzen einreichen.


8

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Belastungen für betriebliche Altersvorsorge verhindern Das Bundesarbeitsministerium hat am 16. April 2015 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie vorgelegt. Mit diesem Gesetz sollen europäische Vorgaben, insbesondere zur Unverfallbarkeitsfrist und zur Anpassung von Anwartschaften ausgeschiedener Arbeitnehmer, in nationales Recht umgesetzt werden. Auf Drängen der BDA lässt der Referentenentwurf an vielen Stellen das Ziel einer möglichst schonenden Umsetzung der EU-Vorgaben erkennen. Die vorgesehenen Regelungen bedeuten jedoch immer noch zusätzliche Belastungen für die betriebliche Altersvorsorge und würden sie als Personalbindungsinstrument teilweise entwerten.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Betrieb­ liche Altersvorsorge

Von dem zunächst geplanten Vorhaben, im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie eine jährliche Informationsverpflichtung für alle Arbeitgeber in allen Durchführungswegen einzuführen, wurde nach Intervention der BDA abgesehen. Der Referentenentwurf greift zudem zwei wichtige Anliegen der BDA auf: Zum einen wird die in der EU-Richtlinie vorgesehene Einschränkung der einseitigen Abfindungsmöglichkeit von Betriebsrentenanwartschaften auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt. Zum anderen wird das Gesetzgebungsvorhaben genutzt, um die negativen Folgen der jüngsten

Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anpassungsprüfung von laufenden Betriebsrenten für Arbeitgeber, die ihre Zusagen über regulierte Pensionskassen durchführen, zu beseitigen. Auf weiteren Korrekturbedarf (insbesondere sollten jährliche 1 %-Anpassungen bei ruhenden Anwartschaften als ausreichend zugelassen werden) hat die BDA in ihrer Stellungnahme hingewiesen. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich im Herbst 2015 abgeschlossen werden. Die BDA wird sich weiterhin für eine möglichst belastungsarme Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie einsetzen.

Reform der Eingliederungshilfe darf nicht zu Mehrbelastungen für Sozialversicherung und Beitragszahler führen Das Bundesarbeitsministerium bereitet derzeit eine Reform der steuerfinanzierten Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vor. Die Kommunen sollen dabei finanziell entlastet werden. Zu befürchten ist, dass zur Finanzierung dieser Entlastung einige bislang steuerfinanzierte Aufgaben in die Sozialversicherung verschoben werden. Daher drohen finanzielle Mehrbelastungen der Beitragszahler.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Inklu­ sion von Menschen mit Behinderung

Die BDA hat in der „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ des Bundesarbeitsministeriums, die zur Vorbereitung der geplanten Reform eingerichtet worden ist, immer wieder deutlich vor nicht finanzierbaren Leistungsausweitungen und Lastenverschiebungen auf die Sozialversicherung und damit die Beitragszahler gewarnt. Sie hat aber auch konstruktive Verbesserungsvorschläge zur Neuordnung der Eingliederungshilfe eingebracht, deren Umsetzung ohne finanzielle Mehrbelastung möglich wäre. Die BDA unterstützt das Ziel, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Entfaltung zu ermöglichen. Die Leistungen müssen jedoch auch künftig – dem Subsidiaritätsprinzip folgend – einkommens- und vermögensabhängig ausgestaltet werden, d. h. nur bei finanzieller

Bedürftigkeit erbracht werden. Wichtig ist, dass mehr Beschäftigte aus Werkstätten für behinderte Menschen den Übergang in den ersten Arbeitsmarkt finden (bisher nur 0,2 % pro Jahr). Die Möglichkeit eines „Budgets für Arbeit“, also die finanzielle Förderung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Eingliederungshilfe bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber, muss daher ausgeweitet werden. Effizienzreserven im Reha-System können und müssen gehoben werden. Zu diesem Zweck müssen die Reha-Träger vor allem die Beratung, Planung und Koordination der erforderlichen Leistungen trägerübergreifend organisieren, wenn mehrere Reha-Träger gleichzeitig zuständig sind.


9

Soziale Sicherung

KURZ NOTIERT Syndikusanwälte bald wieder befreiungsfähig Am 10. Juni 2015 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte beschlossen. Darin werden – nachdem viele Kritikpunkte der BDA an den ursprünglichen Eckpunkten schon mit dem Referentenentwurf berücksichtigt wurden – weitere Forderungen der BDA umgesetzt. Das Gesetz soll bis Herbst 2015 verkündet werden. Ab diesem Zeitpunkt könnten sich Syndikusrechtsanwälte – z. T. sogar rückwirkend – wieder von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Die BDA wird im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf einige noch notwendige Korrekturen, z. B. zu den Kriterien der fachlichen Unabhängigkeit und der Vertretungsbefugnis nach außen, dringen. Milliardenschwere Mehrbelastungen der Beitragszahler durch Krankenhausreform nicht akzeptabel Die BDA unterstützt das Ziel, im Krankenhausbereich, dem größten Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung, Überkapazitäten durch Strukturreformen abzubauen. Der vom Bundeskabinett am 10. Juni 2015 beschlossene Gesetzentwurf wird diesem Ziel jedoch nicht gerecht. Während die Kosten für die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen in einem 5-Jahres-Zeitraum auf 5,4 Mrd. € geschätzt werden, sind Einsparungen nur im dreistelligen Millionenbereich zu erwarten. Dies ist genauso inakzeptabel wie die geplante Finanzierung von Überkapazitäten im Krankenhausbereich durch die Zweckentfremdung von 500 Mio. € Beitragsmitteln aus dem Gesundheitsfonds. Die BDA wird sich für Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren einsetzen. Überarbeitetes Lohnnachweisverfahren – Aufwand für Arbeitgeber minimieren Das Lohnnachweisverfahren zur elektronischen Übermittlung der Entgeltdaten von den Arbeitgebern an die Unfallversicherungsträger wurde überarbeitet. Ursache für die notwendig gewordene Umstellung war, dass bei den Beitragsforderungen der Unfallversicherungsträger häufig Löhne unterstellt wurden, die sich deutlich von den von den Arbeitgebern selbst an die Unfallversicherung gemeldeten Löhnen unterschieden. Mit dem kürzlich verabschiedeten 5. SGB-IVÄnderungsgesetz wurden die Grundlagen ge-

schaffen, auf deren Basis Arbeitgeber selbst die für die Beiträge zur Unfallversicherung relevanten Löhne elektronisch an die Unfallversicherungsträger übermitteln können. Die BDA wird sich weiter dafür einsetzen, den für die Arbeitgeber notwendigen Aufwand zu minimieren. Arbeitgeberinformationsportal zu sozial­ versicherungsrechtlichen Meldepflichten optimieren Nach Abschluss des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) werden die untersuchten Optimierungsvorschläge teilweise in die Praxis umgesetzt. Das Bundeskabinett hat im Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau vom 11. Dezember 2014 den Punkt aufgegriffen, ein lnformations- und möglicherweise Antragsportal zu sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten für die Arbeitgeber einzurichten. Die BDA arbeitet bei der inhaltlichen Ausgestaltung und der technischen Umsetzung mit, um den Nutzen des Arbeitgeberinformationsportals für Arbeitgeber zu optimieren. Neue Bevölkerungsvorausberechnung unterstreicht Bedeutung zukunftsfester Sozialversicherungssysteme Das Statistische Bundesamt hat am 28. April 2015 die Ergebnisse der 13. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung veröffentlicht. Sie zeigt auf, wie sich die Bevölkerung und ihre Altersstruktur unter verschiedenen demografischen Annahmen entwickeln können. Bei einer konstanten Geburtenrate, einer weiter moderat steigenden Lebenserwartung und einem Wanderungsgewinn von mittelfristig 100.000 Personen pro Jahr wird die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter (20 bis 67 Jahre) im Vorausberechnungszeitraum um 9,7 Mio. Personen zurückgehen. Gleichzeitig wird die Zahl der Älteren (über 67 Jahre) bis 2060 um 11,7 Mio. Personen zunehmen. Aufgrund dieser Entwicklung setzt sich die BDA weiterhin dafür ein, die umlagefinanzierten und daher besonders von der demografischen Entwicklung betroffenen Sozialversicherungssysteme zukunftsfest auszugestalten und kapitalgedeckte Vorsorgesysteme zu stärken.


10

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

MINT-Fachkräftelücke: Abschlagsfreie Rente mit 63 konterkariert Erfolge der Unternehmen, Beschäftigung Älterer zu erhöhen Der Ende Mai veröffentlichte MINT-Frühjahrsreport 2015 des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) zeigt: Die MINT-Lücke liegt aktuell bei 137.100 fehlenden Fachkräften und damit auf dem höchsten Stand seit Dezember 2012. Die abschlagsfreie Rente mit 63 hat zu einem überdurchschnittlich starken Rückgang der Zahl älterer Beschäftigter im MINT-Bereich geführt und verschärft die Fachkräfteengpässe in den Unternehmen. Vor allem in Ostdeutschland müssen deshalb besondere Anstrengungen bei der Willkommenskultur erfolgen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Bildung > MINT

Das MINT-Beschäftigungswachstum wurde in den letzten Jahren insbesondere durch Zuwanderung ermöglicht. Während die sozialversicherungspflichtige MINT-Beschäftigung bei den deutschen Beschäftigten seit Ende 2012 nur um 2,6 % gestiegen ist, hat sie sich bei den ausländischen Beschäftigten um 11,3 % erhöht – mehr als viermal so stark. Ausländische Arbeitskräfte leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im MINT-Bereich. Die Zahlen zeigen klar: Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren erodiert und konterkariert die in den vergangenen Jahren erzielten Erfolge bei der Beschäftigung Älterer. Dies gilt insbesondere für den MINT-Bereich, denn: Mehr als ein Viertel des gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsrückgangs im Alterssegment 63+ ist allein auf MINT-Facharbeiter zurückzuführen. Dort, wo bereits Fachkräfte­

engpässe drohen, verschärft die Rente mit 63 die Lage. Die demografische Situation ist insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern problematisch. Hier ist jeder fünfte MINT-Beschäftigte inzwischen 55 Jahre oder älter (Westdeutschland: 15,8 %). Die Unternehmen müssen also erhebliche Teile ihrer Belegschaften in den nächsten Jahren ersetzen. Erschwerend kommt hinzu: Die Verfügbarkeit jüngerer MINT-Beschäftigter ist geringer als in den westdeutschen Bundesländern. Auch Zuwanderung wird in Ostdeutschland kaum die Situation entschärfen. Die Ausländeranteile an der Bevölkerung sind sehr niedrig und Zuwanderer wählen in der Regel Regionen, in denen bereits Netzwerke vorhanden sind. Hier müssen daher besondere Anstrengungen zur Stärkung der Willkommenskultur unternommen werden.

Ökonomische Bildung: BDA, DGB und SCHULEWIRTSCHAFT erarbeiten Qualitätskriterien für ein erfolgreiches Schülerbetriebspraktikum BDA und DGB sind im Austausch zum Verständnis von ökonomischer Bildung, zur Qualität von Unterrichtsmaterialien und von Schülerbetriebspraktika. In einem ersten Schritt haben die Sozialpartner gemeinsam mit SCHULEWIRTSCHAFT (SW) Qualitätskriterien für ein erfolgreiches „Schülerbetriebspraktikum“ in einem Leitfaden zusammengestellt. Grundlage waren die Checklisten, die SCHULE­W IRTSCHAFT (SW) hierzu 2013 herausgegeben hat. Geprüft wird zurzeit, in welcher Weise der gemeinsame Leitfaden in die Allianz für Aus- und Weiterbildung eingebracht werden kann. Hintergrund des Austauschs ist, dass DGB und Mitgliedsgewerkschaften seit einiger Zeit das Engagement

von Verbänden, Stiftungen und Unternehmen der Wirtschaft in Schulen kritisieren. Auch in den Medien werden Kooperationen zwischen Schulen und Wirtschaft hinterfragt und oft einseitig negativ beleuchtet – von Unterrichtsmaterialien über Fortbildungsangebote bis hin zu Kooperationen in der Berufsorientierung.


11

Bildung

KURZ NOTIERT BDA stellt OECD-Ergebnisse richtig Die OECD kam in der Ende Mai 2015 veröffentlichten Untersuchung „Skills Outlook 2015“ zu dem Ergebnis, dass jeder zweite 15- bis 24-Jährige in Deutschland befristet beschäftigt sei. Gezählt wurden hierbei fälschlicherweise auch Azubis. Richtig ist: Drei von vier Jugendlichen der untersuchten Altersgruppe haben schon einen unbefristeten Job. Dies hat die BDA klargestellt. Bologna-Ministerkonferenz – BDA fordert engeren Dialog und mehr Praxisbezug Am 14./15. Mai 2015 trafen sich in Jerewan die für die Hochschulen zuständigen Minister aller 47 Bologna-Teilnehmerstaaten. BUSINESS­ EUROPE wurde durch BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun vertreten. Dr. Braun unterstrich in seinem Statement die Forderung der Wirtschaft nach einem engeren Dialog zwischen Hochschulen und Wirtschaft und mehr Praxisbezug in den Studiengängen. SCHULEWIRTSCHAFT beim Deutschen Evangelischen Kirchentag Bereits zum dritten Mal war das Netzwerk SW mit einem Informationsstand auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag präsent. Anfang Juni 2015 konnten sich in Stuttgart Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte drei Tage lang über die Initiative und ihre Angebote informieren. Verbesserte Studien- und Berufsorientie­ rung für Bayern Die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) hat gemeinsam mit der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft und dem Bayerischen Kultusministerium ein Handbuch mit Materialien für eine verbesserte Studien- und Berufsorientierung an Gymnasien herausgegeben, begleitet durch Schulungen von rd. 1.000 Lehrkräften. Insgesamt werden jährlich mehr als 60.000 bayerische Schüler hiervon profitieren. Damit gelingt ein landesweiter Transfer von Know-how aus dem sdwFörderprogramm Studienkompass. Ziel der sdw ist es, Transferprojekte auch in anderen Bundesländern umzusetzen. Erster Förderaufruf der neuen ESF-Sozial­ partnerrichtlinie veröffentlicht Bis zum 3. Juli 2015 können Interessenbekundungen für die neue Sozialpartnerrichtlinie

„Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ beim Bundesverwaltungsamt eingereicht werden. Die Richtlinie fördert entsprechende Projekte in Unternehmen. Die BDA steuert gemeinsam mit dem DGB und dem Bundesarbeitsministerium die Durchführung der Richtlinie. Nähere Informationen: www.esf.de > Infothek > Aktuelles > Meldungen > Aufruf zur Sozialpartnerrichtlinie BDA wirbt für mehr Transparenz auf dem Ausbildungsmarkt Um die Ausbildungsbereitschaft und -leistung der Wirtschaft noch besser sichtbar zu machen und das Matching von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zu verbessern, wirbt die BDA dafür, alle Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu melden. Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Vermittlung von Auszubildenden durch die BA passgenau zu gestalten. Zum Beispiel ist es möglich, Anzahl oder Zeitpunkt von Vermittlungsvorschlägen zu definieren. Über den Kontakt zur BA können bei Bedarf ausbildungsbegleitende Hilfen oder bei besonderem Unterstützungsbedarf assistierte Ausbildung organisiert werden, um den Ausbildungserfolg zu befördern. 20 Jahre Studienförderwerk Klaus Murmann: Porträts der Stipendiaten Von Afrikanistik über Biomathematik bis zur Zahnmedizin – in über 300 verschiedenen Fachrichtungen studieren die 1.700 Stipendiaten des Studienförderwerks Klaus Murmann der sdw. Im 20. Jubiläumsjahr werden die vielen spannenden Gesichter und Geschichten dahinter wöchentlich im Internet vorgestellt. Nähere Informationen: www.sdw.org > Projekte & Programme > Studienförderwerk Klaus Murmann > Stipendiatenportraits Ausschreibung zum SCHULEWIRTSCHAFTWettbewerb „Das hat Potenzial!“ gestartet Mit dem Wettbewerb „Das hat Potenzial!“ sucht SW Unternehmen sowie Schule-Wirtschaft-Kooperationen, die sich in herausragender Weise engagieren. Außerdem werden Schulbuchverlage prämiert, die mit innovativen Lehr- und Lernmedien Verständnis und Begeisterung für ökonomische Zusammenhänge wecken. Der Wettbewerb steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. Bewerbungsschluss ist der 31. Juli 2015. Weitere Informationen: www.schulewirtschaft.de.


12

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Kommissionsprogramm für bessere Recht­ setzung setzt richtige Akzente Die Europäische Kommission hat am 19. Mai 2015 ihre Agenda für eine bessere Rechtsetzung vorgelegt. Sie will gewährleisten, dass nur solche Vorschriften auf EU-Ebene beschlossen werden, die „praxistauglich und für alle von Nutzen sind, ohne diejenigen zu überlasten, die sie befolgen müssen“. Bestandteile des Pakets sind erweiterte Konsultationsverfahren während des Gesetzgebungsprozesses, eine bessere Folgenabschätzung durch einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle sowie eine neue interinstitutionelle Vereinbarung mit Parlament und Rat. Dabei wird die vom EU-Vertrag garantierte besondere Rolle der Sozialpartner akzeptiert. Das bereits bestehende Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) soll gestärkt werden.

Die BDA begrüßt diese Initiative. Bessere und effiziente Rechtsetzung ist ein entscheidender Faktor für die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU. Sie muss dazu beitragen, dass Unternehmen handlungs- und anpassungsfähig bleiben, um Arbeitsplätze in Europa nicht zu gefährden und neue zu schaffen. Besonders erfreulich ist, dass die Kommission die Autonomie des Europäischen Sozialen Dialogs bestätigt. Nach Kritik u. a. von BDA und DGB hat sie von Überlegungen Abstand genommen, Sozialpartnervereinbarungen, die vom EU-Rat umgesetzt werden sollen, einer öffentlichen Online-Konsultation zu unterziehen.

Neues autonomes Arbeitsprogramm der euro­ päischen Sozialpartner belebt Sozialen Dialog ­

Nach langwierigen Verhandlungen zwischen BUSINESSEUROPE, UEAPME und CEEP mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund konnte am 5. Mai 2015 ein Verhandlungsergebnis mit Entwurf eines Arbeitsprogramms für den Europäischen Sozialen Dialog 2015–2017 erreicht werden. Mit dem Arbeitsprogramm werden wichtige Themen für die Unternehmen aufgerufen, u. a. „aktives Altern, Qualifikationsbedarf in der Digitalwirtschaft, aktive Arbeitsmarktpolitiken und Ausbildungsförderung zur Verbesserung der Jugendbeschäftigung“. Des Weiteren haben BUSINESSEUROPE und der Europäische Gewerkschaftsbund nach langen Verhandlungen eine gemeinsame vertiefte Arbeitsmarktanalyse vorgelegt, mit der das Flexicurity-Konzept bekräftigt wird.

die europäischen Sozialpartner bereit und in der Lage sind, einen autonomen Beitrag zur europäischen Sozialpolitik zu liefern. Die Gremien der Sozialpartner haben dem Arbeitsprogramm am 18. Juni 2015 formal zugestimmt.

Die BDA hat sich intensiv in diese Verhandlungen eingebracht und begrüßt das Ergebnis. Beide Vereinbarungen zeigen, dass

KURZ NOTIERT EU-Richtlinien zur Unterrichtung und An­ hörung der Arbeitnehmer – Konsolidierung nicht notwendig und gefährlich Die EU-Kommission hat die erste Phase der Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Konsolidierung von drei EU-Informations- und

Konsultationsrichtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer eingeleitet. Konkret will sie wissen, ob es sinnvoll ist, die Richtlinie 98/59/EG über Massenentlassungen, die Richtlinie 2001/23/EG über den Unternehmensübergang und die Richtlinie 2002/14/EG über die Unterrichtung und Anhö-


13

Europa   rung der Arbeitnehmer in einer neugefassten Richtlinie zusammenzulegen. Die BDA hatte sich bereits in der Vergangenheit gegen die Zusammenlegung der Richtlinien ausgesprochen, da in ihnen ganz unterschiedliche Sachverhalte geregelt werden. Eine Konsolidierung würde den besonderen Fallgestaltungen und Anwendungsbereichen, für die die einzelnen Richtlinien geschaffen wurden, nicht gerecht. Vertragsverletzungsverfahren wegen Mindestlohn im Transport eingeleitet Die EU-Kommission hat am 19. Mai 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische Arbeitnehmer im Transport eingeleitet. Laut EU-Kommission bewirke die Anwendung des MiLoG auf alle Verkehrsleistungen, die deutsches Gebiet berühren, eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungs- und Warenverkehrsfreiheit und Behinderung des Binnenmarkts durch unangemessene Verwaltungshürden. Dies gelte vor allem für den Transit und „bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen“. Die BDA teilt grundsätzlich diese Bedenken und hat auch bereits selbst bei der Bundesregierung angemahnt, die Nachbesserungen vorzunehmen. Gleichstellungspolitik darf Tarifautonomie nicht gefährden Im Ausschuss für die Rechte der Frau und Gleichstellung der Geschlechter im Europäischen Parlament wird derzeit ein Initiativberichtsentwurf der Abgeordneten Anna Záborská (EVP-Fraktion, Slowakei) zur „Anwendung der Richtlinie 2006/54 betreffend die Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen“ diskutiert. Die BDA kritisiert diesen Bericht, da dieser u. a. die Tarifautonomie gefährdende Forderungen nach verpflichtender Lohntransparenz und Arbeitsplatzbewertung für Unternehmen enthält. Deutsche G7-Präsidentschaft: Wirtschaft übergibt Empfehlungen an Bundeskanzle­ rin Merkel Am 20. Mai 2015 haben die Spitzenvertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände aus den G7-Staaten Bundeskanzlerin Angela Merkel in Berlin ihre Empfehlungen an die G7-Staats- und -Regierungschefs übergeben. Die BDA, die bei dem Treffen durch ihre Vizepräsidentin Margret Suckale vertreten war, hat die Positionierung der Wirtschaft zum

G7-Schwerpunktthema „Nachhaltige globale Lieferketten“ mitgestaltet. Es ist an den Regierungen in den Produktionsländern, ihrer Schutzpflicht für Menschenrechte nachzukommen. Sie müssen beim Aufbau staatlicher Kapazitäten, etwa der Arbeitsinspektion, unterstützt werden. Überarbeitung der EU-Pensionsfondsricht­ linie: keine neue Bürokratie und Verteue­ rung der Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge In den aktuellen Beratungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der EU-Pensionsfondsrichtlinie (EbAV-RL) vom 27. März 2014 besteht unter den Europaabgeordneten und den Mitgliedstaaten weitgehend Konsens, dass Eigenkapitalanforderungen nach den Solvency-II-Prinzipien auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nicht angewendet werden dürfen. Entgegen diesem Meinungsbild arbeitet die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA weiter an einem für EbAV ungeeigneten Bilanzierungsmodell. Danach sollen der von EIOPA geplante Stresstest und die quantitative Untersuchung zur Solvenz von EbAV auf der Grundlage eines „Holistic-Balance-Ansatzes“, einer erweiterten Solvenzbilanz, durchgeführt werden. Dies würde die EbAVs in hohem Maße mit bürokratischem Aufwand belasten und mittelfristig die Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge verteuern. Gegen diese Maßnahmen haben der Fachverband für betriebliche Altersversorgung aba und BDA in einem gemeinsamen Brief an das Bundesfinanzministerium Stellung genommen. EU-Kommission stellt digitale Binnen­ marktstrategie vor Die EU-Kommission hat am 6. Mai 2015 ihre digitale Binnenmarktstrategie veröffentlicht. Unter anderem empfiehlt sie darin, Bildung und Ausbildung stärker am Arbeitsmarkt auszurichten, da in allen Branchen die Nachfrage nach digital qualifizierten Fachkräften gestiegen ist. Die Kommission will nun digitale Fähigkeiten und Qualifikationen stärker anerkennen und die allgemeine IKT-Fachkompetenz in Europa steigern.


14

Arbeitgeber aktuell | Juni 2015

Europäisches Semester: Empfehlungen der EU-Kommission für Strukturreformen konsequent umsetzen Die EU-Kommission hat am 14. Mai 2015 ihre Länderspezifischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten der EU für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Sie sind Teil des Europäischen Semesters zur Verbesserung der wirtschaftspolitischen Koordinierung in der EU. Die BDA setzt sich dafür ein, die Empfehlungen zur nachhaltigen Stärkung von Wachstum und Beschäftigung konsequent umzusetzen. Die BDA hat in ihren Stellungnahmen zum deutschen Nationalen Reformprogramm 2015 und zum deutschen Stabilitätsprogramm 2015, die als Basis der Länderspezifischen Empfehlungen dienen, Strukturreformen eingefordert. Die Notwendigkeit von Strukturreformen bekräftigt auch die EU-Kommission in ihren Empfehlungen ausdrücklich: So mahnt sie eine Umkehr in der Rentenpolitik an und empfiehlt, mehr Anreize für einen späteren Renteneintritt zu setzen. Darüber hinaus soll – wie von der BDA wiederholt eingefordert – die hohe Steuer- und Abgabenbelastung des Faktors Arbeit gesenkt werden. Auch die Empfehlungen für wachstumsstärkende Strukturreformen im Bereich der Unternehmensbesteuerung und der Steuerverwaltung bestätigen die Positionen der BDA.

Um die EU zu einer echten Stabilitätsunion zu entwickeln und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, kommt es darauf an, dass die Länderspezifischen Empfehlungen zu konkreten wachstumsstärkenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten führen. Dafür wird sich die BDA weiter entschieden einsetzen. Zudem spricht sich die BDA dafür aus, vonseiten der EU-Kommission positive Beispiele für die Verwirklichung von Reformen auf europäischer Ebene noch besser sichtbar zu machen. Dies soll die Bereitschaft in den EU-Staaten stärken, Maßnahmen mit erst mittelfristig spürbaren positiven Wirkungen entschlossen anzugehen.

Erbschaftsteuer: Belastungen für Wirtschaft und Arbeitsplätze verhindern Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln für betriebliches Vermögen vorgelegt. Größere Unternehmen müssen demnach eine Bedürfnisprüfung bestehen, um die Steuerverschonung in Anspruch nehmen zu können. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden. Die BDA hat frühzeitig gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft eigene Vorschläge für eine verfassungsfeste und praxisgerechte Erbschaftsteuerreform eingebracht. Oberste Priorität hat dabei, dass der Generationenwechsel in Unternehmen und deren Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftsteuer gefährdet werden. So ist u. a. eine an der betrieblichen Praxis orientierte Abgrenzung zwischen betriebsnotwendigem – also verschonungswürdigem – Vermögen und anderen Vermögenswerten in den Unternehmen erforderlich. Die BDA setzt sich dafür ein, dass Vermögen zur Deckung von Pensionsverpflichtungen und eine

angemessene Liquidität für die Investitionsfähigkeit zum verschonungswürdigen Betriebsvermögen zählen. Zudem muss sichergestellt werden, dass typische Kriterien von familiengeführten Unternehmen, z. B. Kapitalbindung und Gewinnentnahmebeschränkungen, bei der Bedürfnisprüfung berücksichtigt werden. Das Bundesfinanzministerium hat diese Punkte im Gesetzentwurf aufgegriffen, jedoch noch nicht in praxisgerechter Weise. Die BDA wird den weiteren Gesetzgebungsprozess – auch mit Blick auf die erforderliche Abstimmung mit den Bundesländern – eng begleiten, um Belastungen für Wirtschaft und Arbeitsplätze zu verhindern.


15

Wirtschaft und Finanzen

KURZ NOTIERT Reform der Investmentbesteuerung darf Wirtschaft und Altersvorsorge nicht belasten Das Bundesfinanzministerium wird im Sommer 2015 einen Gesetzentwurf zur Reform der Investmentbesteuerung vorlegen. Neben neuen Regeln zur Besteuerung von Fonds droht die Streichung der Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne aus Streubesitz. Davon wäre vor allem die betriebliche Altersvorsorge betroffen, da ein großer Anteil des Streubesitzes von Aktien in Pensionsvermögen investiert ist. Die BDA hat sich gemeinsam mit weiteren Spitzenverbänden gegenüber dem Bundesfinanzministerium und dem Finanzausschuss des Bundestags wiederholt gegen die Steuerbelastung positioniert und wird das Gesetzgebungsverfahren eng begleiten. Armuts- und Reichtumsbericht 2016: Flexible Beschäftigung trägt zu Armuts­ bekämpfung bei Die Bundesregierung wird im Jahr 2016 den fünften Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlichen, der auch über Einkommensentwicklungen und Armutsrisiken berichten wird. Die BDA setzt sich im eingerichteten Beraterkreis des federführenden Bundesarbeitsministeriums u. a. dafür ein, dass der neue Bericht flexible Beschäftigungsformen positiv hervorhebt, da sie den besonders armutsgefährdeten Gruppen wie Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Sie tragen daher mit dazu bei, Armut zu bekämpfen. Die BDA wird ihr Engagement im Beraterkreis bis zur Veröffentlichung des Berichts weiter fortsetzen. Transatlantisches Freihandelsabkommen: Investitionsschutz modernisieren Die BDA hat sich gegenüber dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss für ein modernisiertes Investitionskapitel im transatlantischen Abkommen TTIP eingesetzt und auch bei den Abgeordneten des Europäischen Parlaments dafür geworben. Zugleich begrüßt die BDA den von EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström jüngst eingebrachten Entwurf für einen reformierten Investitionsschutz, der auch die BDAForderung nach einem Berufungsmechanismus enthält. Die Chance, einen modernen Investitionsschutz in TTIP zu integrieren, darf nicht verpasst werden. Das Europäische

Parlament sollte bis zur nächsten Verhandlungsrunde im Juli 2015 einem reformierten Investitionsschutz zustimmen, sodass die Verhandlungen ambitioniert weiterverfolgt werden können. Die BDA setzt sich unverändert dafür ein, dass zugleich ein ausreichender Schutz für Investoren sichergestellt ist. Europäisches Investitionspaket: Projekt­ start auf der Zielgeraden Die federführenden Wirtschafts- und Haushaltsausschüsse des Europäischen Parlaments haben sich mit der EU-Kommission und dem Rat auf Änderungen bei der Finanzierung des 315 Mrd. € schweren Investitionsplans EFSI geeinigt. Sie greifen dabei eine Forderung der BDA auf, strategisch wichtige EU-Programme nicht durch eine Umwidmung der Mittel zu schwächen. Nach Verabschiedung des Verordnungsvorschlags der EU-Kommission sollen ab Juli 2015 die ersten Projekte finanziert werden können. Die BDA spricht sich dafür aus, zur Finanzierung auch ungenutzte Strukturfondsmittel heranzuziehen. Mitarbeiterkapitalbeteiligung: Rahmen­ bedingungen verbessern Die BDA hat sich zusammen mit neun weiteren Verbänden in einem gemeinsamen Positionspapier für bessere Rahmenbedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ausgesprochen. Zentraler Ansatzpunkt sollte dabei der Bürokratieabbau sein – beispielsweise der Verzicht auf die bisherige Anforderung des Steuerrechts, dass alle Mitarbeiter in die Beteiligungspläne einbezogen werden müssen. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital ihres Unternehmens ist eine sinnvolle Ergänzung, ihre Förderung darf jedoch nicht zu einer Schwächung der betrieblichen Altersvorsorge führen. Diese Position wird die BDA auch weiterhin gegenüber der Politik einbringen.


www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite StraĂ&#x;e 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 19. Juni 2015


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.