Arbeitgeber aktuell Juni 2014

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Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in Tarifautonomie ein Der Bundestag hat nach der ersten Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie (sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz) den Gesetzentwurf an ­ den Arbeits- und Sozialausschuss überwiesen. Die BDA wird im Rahmen der ­anstehenden Ausschussberatung am 30. Juni 2014 nachdrücklich auf Korrekturen und Klarstellungen hinwirken. Der Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in die Tarifautonomie ein. Der durch das sog. Tarifautonomiestärkungsgesetz vor­ gesehene gesetzliche Mindestlohn i.  H.  v. 8,50 € ab dem 1. Januar 2015 stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Lohnfindung dar, der die Tarifautonomie schwächen wird. Der Mindestlohn verdrängt bestehende ­ Tarifvereinbarungen zu Mindestentgelten unter 8,50 € und schließt für die Zeit ab dem 1. Januar 2017 den Neuabschluss von

Tarifverträgen, die unter dem künftigen Mindestlohn liegen, aus. Zwar sieht der Gesetzentwurf für einen Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2017 die Möglichkeit vor, durch einen Tarifvertrag repräsentativer Tarifvertragsparteien vom Mindestlohn abweichende Mindestentgeltvereinbarungen zu treffen. Dies setzt jedoch voraus, dass entsprechende Vereinbarungen über das Arbeitnehmerentsendegesetz erstreckt werden. > Fortsetzung auf S. 2

Gesetzliche Neuregelung schafft Rechtssicherheit für Beschäftigung ­älterer Arbeitnehmer Die im sog. Rentenpaket der Bundesregierung vorgesehene Neuregelung für die ­Beschäftigung von Arbeitnehmern nach Erreichen der Regelaltersgrenze in der ­gesetzlichen Rentenversicherung ist ein substanzieller Fortschritt, der zu mehr ­Beschäftigung bei diesen Arbeitnehmern führen wird. Die BDA hat über Jahre für eine solche gesetzliche Neuregelung geworben. Sie stellt einen ersten Schritt dar, die Beschäftigung älterer Menschen nach der Regelaltersgrenze zu unterstützen. In der Regel ist in Tarif- oder Arbeitsverträgen vorgesehen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung endet. Nach der bisherigen Rechtslage kann der

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Arbeit­­ge­ber in der Praxis eine befristete Weiterbeschäftigung in diesen Fällen nicht vereinbaren, weil die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung hochumstritten ist. > Fortsetzung auf S. 3

I n h a lt Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa

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Wirtschaft und Finanzen

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Gesetzentwurf zum Mindestlohn greift tief in ­Tarifautonomie ein Fortsetzung der Titelseite > Das schützt bestehende Tarifverträge nur unzureichend, weil die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz bei Mindestentgeltsätzen davon abhängt, dass es einen bundesweiten Tarifvertrag gibt. Dies ist in vielen Branchen nicht der Fall. Eine entsprechende Einschränkung ist auch sachlich nicht geboten. Wird die Abweichungsmöglichkeit auf Tarifverträge repräsentativer Tarifvertragsparteien beschränkt, stellt dies den Schutz der betroffenen Arbeitnehmer sicher und schließt eine Diskriminierung von Tarifverträgen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus. Tarifverträge repräsentativer Tarifvertragsparteien müssen daher umfassend geschützt werden. Sie sollten nicht nur bis zum 1. Januar 2017, sondern auch darüber hinaus einem gesetzlichen Mindestlohn vorgehen. Auch die geplante Mindestlohnkommission hat nichts mit Tarifautonomie zu tun. Sie darf daher auch kein Ort von Tarifverhandlungen sein. Sie ist keine Kommission der Tarifpartner, sondern der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung je drei stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer beruft. Auch der Vorsitzende wird von der Bundesregierung berufen. Kommt eine Einigung der Sozialpartner über den Vorsitzenden nicht zustande, entscheidet das Los, und im Folgenden wechselt der Vorsitz alternierend zwischen dem Vorschlag der Arbeitgeber und den Gewerkschaften. Das bedeutet: Die Gewerkschaftsseite könnte es darauf anlegen, sich nicht auf einen gemeinsamen Vorsitzenden zu einigen, und würde dann in jedem zweiten Jahr nicht nur den Vorsitzenden der Kommission stellen, sondern damit auch die Mehrheit in der Mindestlohnkommission haben. Die Kommission soll nach dem Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2018 jährlich über die Anpassung des Mindestlohns mit einfacher Mehrheit beschließen. Würde die Gewerkschaftsseite zum Beispiel für die Anpassung zum 1. Januar 2018 die Mehrheit in der Kommission haben, könnten sie die aus den Gewerkschaften erhobene Forderung eines Mindestlohnes von 10 € mit ihrer Mehrheit

umsetzen – gegen die Stimmen der Arbeit­ geber. Die Arbeitgeber würden zwar im nächsten Jahr den Vorsitz stellen und könnten theoretisch dann mehrheitlich beschließen, eine Anpassung ausfallen zu lassen; im darauffolgenden Jahr könnten die Gewerkschaften jedoch wiederum mit ihrer Mehrheit eine Erhöhung des Mindestlohns nach ihrem alleinigen Willen beschließen. So eine Verfahrensweise hat überhaupt nichts mit Tarifverhandlungen zu tun. Diese gesetzliche Konstruktion des Gesetzentwurfes ist für die Anpassung des Mindestlohnes der „worst case“! Tarifautonomie bedeutet dagegen, dass es so lange keinen Tarifvertrag gibt, bis beide Seiten sich einig sind und eine Unterschrift unter einen Tarifvertrag setzen. Für die im Gesetzentwurf vorgesehene Mindestlohnkommission würde demgegenüber das Mehrheitsprinzip gelten und eine alternierende Mehrheit von Jahr zu Jahr wechselnd möglich sein. Um den Schaden für die Tarifautonomie zu begrenzen, strebt die BDA deshalb eine Regelung an, dass der Mindestlohn nicht Gegenstand von Abstimmungen in der staatlichen Mindestlohnkommission ist. Eine staatsferne Anpassung des Mindestlohns sollte sich verbindlich an der Tarifentwicklung der jeweils zurückliegenden zwei Jahre orientieren. Der Tarifindex des Statistischen Bundesamts wäre eine Obergrenze und die Mindestlohnkommission sollte davon nur mit Zwei­drittelmehrheit, also im Konsens beider Seiten, abweichen können. Auch wenn es wünschenswert wäre, die Aushandlung des Mindestlohns komplett den Tarifpartnern zu überlassen, ist eine solche Bindung an den Tarifindex des Statistischen Bundesamts und damit an das Ergebnis zurückliegender Tarifverhandlungen nicht die beste, wohl aber die zweitbeste Möglichkeit, den Mindestlohn möglichst staatsfern festzulegen. Sie macht den Mindestlohn ganz sicher nicht unschädlich. Sie ist aber weniger schädlich als die im Gesetzentwurf jetzt vorgesehene Konstruktion. Verändert werden muss auch die im Gesetzentwurf vorgesehene Konstruktion der jährlichen Anpassung des Mindestlohns. Sie ist verfehlt. Schon heute laufen die meisten Tarifverträge über einen deutlich längeren


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Arbeits- und Tarifrecht   Zeitraum, häufig über zwei Jahre oder sogar mehr. Auch in dieser Frage sollte sich der ­Gesetzgeber daran orientieren, was das Ergebnis von Tarifverhandlungen ist. Daher ist es notwendig und vor dem Hintergrund bestehender tariflicher Regelungen geboten, den Zeitraum für die Anpassung auf mindestens zwei Jahre auszudehnen. Nachbesserungsbedarf besteht auch bei der Anwendung des Mindestlohns auf Berufseinsteiger und junge Menschen mit Vermittlungshemmnissen. Praktikumsverhältnisse nach Abschluss einer Ausbildung sollten nicht generell vom Anwendungsbereich des Mindestlohngesetzes erfasst werden, um jungen Menschen Orientierungsphasen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (z. B. nach Abschluss eines Bachelors und vor der Aufnahme eines Master-Studiengangs) zu ermöglichen. Daneben sieht der Gesetzentwurf vor, dass vom Mindestlohn abgewichen werden kann, wenn der Arbeitgeber für den Einsatz des Beschäftigten eine Eingliederungsbeihilfe nach § 54a SGB III (Einstiegsqualifikation) erhält. Dabei darf es aber keinen Unterschied machen, ob die Einstiegsqualifizierung staatlich gefördert wird oder in branchenspezifischen Lösungen vorgesehen ist. Erhebliche Gefahren bestehen für die ­rbeitszeitflexibilisierung in Deutschland. A Der Gesetzentwurf bedroht Arbeitszeitkonten, die der flexiblen Gestaltung von Auftragsschwankungen dienen, indem er für den Mindestlohn von 8,50 € spezifische Ausgleichsregelungen vorschreibt. Der Gesetzentwurf sollte so gefasst werden, dass auch künftig, unabhängig davon, ob es sich um das gesetzlich vorgegebene Mindestentgelt

oder einen darüber hinausgehenden Betrag handelt, die für den Betrieb geltenden tariflichen oder betrieblichen Regelungen zum Ausgleich von Arbeitszeitkonten Anwendung finden können. Andernfalls müssten Arbeitszeitkontensysteme möglicherweise generell auf zwölf Monate begrenzt werden. Dadurch würde ein wesentlicher Vorteil flexibler Arbeitszeitregelungen leerlaufen. Das wäre für viele Branchen ein erheblicher, verfassungsrechtlichen Zweifeln unterliegender Eingriff in die Tarifautonomie. Klarstellungsbedarf besteht auch bei der Berechnung des Mindestlohns von 8,50 €. Dies betrifft zum einen die Zulässigkeit von Stücklohnvereinbarungen, wobei der Arbeitgeber auch künftig die zu erreichende Stückzahl so vorgeben können muss, dass sie von einem Arbeitnehmer im Rahmen des arbeitsvertraglich geschuldeten Einsatzes zu erreichen ist. Zum anderen müssen bei der Bestimmung des Mindestlohns Sonderzahlungen des Arbeitgebers, z. B. Einmalzahlungen, auf den Mindestlohnanspruch rechtssicher angerechnet werden können. Schließlich dürfen durch den Mindestlohn in Tarifverträgen und Einzelarbeitsverträgen vereinbarte Ausschlussfristen nicht in Frage gestellt werden. Ausschlussfristen sichern den Rechtsfrieden und sind ein allgemein anerkanntes friedenstiftendes Spezifikum im deutschen Arbeitsrecht. Die BDA wird sich weiter intensiv dafür einsetzen, dass diese Nachbesserungen und Klarstellungen vorgenommen werden. Ohne solche Korrekturen werden die durch die ­Gesetzespläne ohnehin zu erwartenden Beeinträchtigungen am Arbeitsmarkt noch massiver ausfallen.

Gesetzliche Neuregelung schafft Rechtssicherheit für Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Fortsetzung der Titelseite > Wenn z. B. ein Arbeitnehmer im Alter von 65 Jahren und drei Monaten die Regelaltersgrenze erreicht und Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine befristete Fortsetzung des bestehenden Arbeitsvertrags gemeinsam wünschen, ist das zurzeit nur mit Sachgrund möglich – wenn man sicher ausschließen will, dass ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis entsteht. Ein solches unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit allen Unwägbarkeiten beendet werden, die das Beschäftigungshemmnis des geltenden Kün-

digungsschutzgesetzes mit sich bringt. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die vorgesehene Neuregelung Rechtssicherheit schaffen wird: Auch wenn mit Erreichen des gesetzlichen Regelrentenalters im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgesehen ist, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich darauf verständigen, dass das Arbeitsverhältnis befristet weiterbestehen kann. Die BDA hat erreicht, dass dies nicht nur für die erstmalige, sondern auch für weitere Verlängerungsvereinbarungen gilt.


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KURZ NOTIERT Deutscher Juristentag zum Tarifvertragsrecht Vom 16. bis 19. September 2014 findet in Hannover der 70. Deutsche Juristentag (djt) statt. Die Arbeitsrechtliche Abteilung des djt befasst sich mit dem Thema „Stärkung der Tarifautonomie – Welche Änderungen empfehlen sich?“. Wegen der großen Relevanz der Thematik ist eine rege Teilnahme seitens der Unternehmen und Verbände erforderlich. Mitglieder des djt haben wichtige Möglichkeiten der Einflussnahme. Interessierte Juristen aus Unternehmen und Verbänden sollten sich daher am 70. djt in Hannover beteiligen. Die BDA wird diese Beteiligung auch auf diesem Juristentag inhaltlich und organisatorisch koordinieren und unterstützen. Nähere Informationen zum djt und zur djt-Mitgliedschaft: www.djt.de Frauenquote ist falscher Weg für höheren Frauenanteil Aufbauend auf den im März 2014 vorgestellten „Leitlinien“ planen Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium den Entwurf eines Gesetzes zu Geschlechterquoten in Führungspositionen. Ab 2016 soll eine Geschlechterquote von 30 % in Aufsichtsräten von Unternehmen gelten, die börsen­notiert und gleichzeitig mitbestimmungspflichtig sind. Die BDA spricht sich weiterhin gegen eine gesetzliche Quote aus. Bei der Besetzung von Führungspositionen muss die Qualifikation entscheidend bleiben. Quotenmäßige Besetzungen ignorieren jedoch Aspekte wie fachliche Qualifikation, einschlägige Kenntnisse, Erfahrungen und Vernetzungen in dem jeweiligen Wirtschaftszweig.

Gesetzliche Änderungen bei Schwerbehindertenvertretung überflüssig Am 8. Mai 2014 haben die behindertenpolitischen Sprecher von CDU/CSU- und SPDFraktion im Bundestag ein Expertengespräch zur „Stärkung der Schwerbehindertenvertretung“ durchgeführt, um dazu einen Antrag vorzubereiten, der noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll. Die BDA hat klargestellt, dass es keinen rechtlichen Änderungsbedarf im SGB IX gibt. Vielmehr besteht Informations- und Sensibilisierungsbedarf der Unternehmen für die zunehmende Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung im Lichte der demografischen Entwicklung. Die BDA hat sich auch nachdrücklich gegen die Erhöhung der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungspflichtquote ausgesprochen und unterstrichen, dass bereits der Betriebsrat die Belange der Schwerbehinderten vertreten kann.


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Lohn- und Tarifpolitik

Tarifabschlüsse im zweiten Quartal 2014 – Wachstumsstimmung und Reformschritte ­zeichnen sich ab Die gute wirtschaftliche Verfassung und die positiven Konjunkturaussichten schlagen sich in einigen der jüngsten Tarifergebnisse nieder. So sehen fast zwei Drittel der diesjährigen Tarifabschlüsse für 2014 Tariflohnsteigerungen von 3 % oder mehr vor. Trotz der guten Wachstumsprognose für 2014 und 2015 berücksichtigen die Tarifabschlüsse aber auch dieses Jahr die individuelle Branchensituation in Form von differenzierten Tariflohnsteigerungen, deren Spanne bereits bei 1,5 % beginnt, bzw. in Form von tarifvertraglichen Modernisierungsschritten. Den Arbeitgebern in der Druckindustrie ist es am 14./15. April 2014 gelungen, einen zukunftsorientierten Kompromiss zu finden. Der Tarifabschluss sieht bei einer langen Laufzeit von 27 Monaten erst nach vier Nullmonaten eine Entgeltanhebung von 3 % zum Mai dieses Jahres vor. 2015 steigen die Tarifverdienste im April hingegen lediglich um ein weiteres Prozent. Darüber hinaus ist es gelungen, eine Verhandlungsverpflichtung zu einer Überarbeitung des Manteltarifvertrags zu vereinbaren. Am 24. April 2014 hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) mit dem Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di ein Tarifergebnis erzielt, das die Branche zukunftsfest macht und damit wesentlich zum Erhalt des Flächentarifvertrags der Zeitungsredakteure beiträgt. Bei einer 29-monatigen Laufzeit erfolgt die erste Stufe der Tariflohnanhebungen mit 2,5 % erst nach neun Nullmonaten zum Mai

KURZ NOTIERT Branchenzuschlagstarifverträge für Zeitarbeit im Kali- und Steinsalzbergbau und in der Papier erzeugenden Industrie Die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) hat mit der IG BCE Branchenzuschlags­ tarifverträge für Zeitarbeit im Kali- und Steinsalzbergbau und in der Papier erzeugenden Industrie mit Wirkung ab 1. Juli 2014 ausgehandelt. Je nach Überlassungsdauer und Entgeltgruppe liegen die Zuschläge auf die Tarifentgelte der Zeitarbeit für Zeitarbeitnehmer im Kali- und Steinsalzbergbau zwischen 3 % und 20 % bzw. für gewerbliche Zeitarbeitnehmer in der Papier erzeugenden Industrie zwischen 4 % und 20 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

dieses Jahres. 2015 steigen die Tarifentgelte im April um weitere 1,5 %. Am 6. Mai 2014 erzielten die Tarifvertragsparteien des Bauhauptgewerbes ein vorläufiges Ergebnis, dessen Abstimmung eine Woche später durch die Verhandlungskommission erfolgte. Neben der Tariflohnentwicklung, die während der 24-monatigen Laufzeit nach einem Nullmonat zweistufige Steigerungssätze jeweils zum Juni 2014 bzw. 2015 um 3,1 % bzw. 2,6 % in Westdeutschland und 3,8 % bzw. 3,3 % in Ostdeutschland vorsieht, gehörten in diesem Jahr weitere Materien in das tarifliche Gesamtpaket, wie z. B. eine Erhöhung des Kilometergelds. Ein großer Erfolg der diesjährigen Verhandlungen war die Systemumstellung der Tarifrente Bau. Die bisher ausschließlich arbeitgeberseitig finanzierte und nur in Westdeutschland geltende Zusatzrente wird ab 2016 auf ein kapitalgedecktes System umgestellt und zukünftig auch in den ostdeutschen Bundesländern eingeführt.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif­ politik


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Arbeitgeber aktuell | Juni 2014

Wir bieten „Gute Arbeit“ in Deutschland Die Ergebnisse des DGB-Index „Gute Arbeit“ oder auch die Befragungen von Gallup liefern alljährlich betont schlechte Ergebnisse bei der Arbeitszufriedenheit bzw. dem Engagement der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Diese vermeintlichen Zustandsbeschreibungen zeichnen ein verzerrtes Bild. Studien unabhängiger Organisationen zeigen: Die Realität sieht anders aus.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeit ­gestalten

Die BDA weist immer wieder darauf hin, dass die Beschäftigten in Deutschland ihre A rbeitssituation sehr positiv sehen. Fast ­ 90 % der befragten Arbeitnehmerinnen und ­Arbeitnehmer sind mit ihrer Arbeit zufrieden oder sehr zufrieden (European Working Conditions Survey). Deutschland liegt damit deutlich über dem EU-Durchschnitt (81 %). Erste Zwischenergebnisse der bis 2015 laufenden Studie „Arbeitsqualität und wirtschaftlicher Erfolg“ im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums untermauern die positive Bewertung der Arbeitsbedingungen. Sie zeigen, dass auch kleinere und mittlere Unternehmen mehrheitlich zentrale Instrumente des Personalmanagements nutzen, um die bereits sehr hohe Arbeitsqualität und -zufriedenheit

weiter zu steigern, u. a. durch die Weiterbildung ihrer Belegschaften. Dementsprechend bestätigt der ganz überwiegende Teil der Beschäftigten, dass die Unternehmen an ihrer Weiterentwicklung interessiert sind und sich entsprechend engagieren. Die BDA begleitet dieses Forschungsvorhaben konstruktiv, weil es dazu beitragen kann, Zerrbilder von Arbeitsqualität und -zufriedenheit mit Fakten zu entkräften. Auch in Zukunft wird sie sich dafür einsetzen, mitarbeiterorientierte Personalpolitik als Erfolgsfaktor für „gute Arbeit“ herauszustellen, aber auch darauf hinweisen, dass Personalpolitik vor allem auch an den betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten, insbesondere den Wünschen der Kunden bzw. Auftraggeber, orientiert sein muss.

KURZ NOTIERT Auswirkungen der abschlagsfreien Rente mit 63 auf geförderte Altersteilzeitverträge

Elternzeit-Reform missachtet betriebliche Belange

Die Regierungskoalition hat mit einem Änderungsantrag zum RentenversicherungsLeistungsverbesserungsgesetz gewährleistet, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren trotz § 5 Abs. 1 Nr. 2 AltTZG nicht dazu führt, dass Arbeitgeber ihren Anspruch auf Erstattung von Aufstockungsleistungen bei Altersteilzeit gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) verlieren. Die BDA hatte sich intensiv für diese Rechtsänderung eingesetzt, weil die betroffenen Arbeitgeber bei Abschluss der Altersteilzeitvereinbarungen auf die Erstattung durch die BA vertrauen konnten. Die BA hat die Regionaldirektionen entsprechend informiert, so dass die praktische Umsetzung der gesetzlichen Regelung problemlos funktionieren sollte.

Die Bundesregierung hat Anfang Juni 2014 den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Änderung der Elternzeit und zur Einführung des Elterngelds Plus gebilligt. Die BDA lehnt die darin vorgesehene Neuregelung zur Elternzeit – Aufteilung auf drei Zeitabschnitte, keine Zustimmung des ­A rbeitgebers zur Übertragung und besonderer Kündigungsschutz – ab, da sie betriebliche Belange außer Acht lässt. Nach mehreren Gesprächen mit dem Bundesfamilienministerium ist zumindest in einem wichtigen Teilbereich noch eine Korrektur der bisherigen Pläne zu erwarten. Das im gleichen Entwurf enthaltene Elterngeld Plus ist grundsätzlich begrüßenswert, wenn dadurch tatsächlich mehr Mütter zeitnah und in größerem Stundenumfang in den Beruf zurückkehren. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Elternzeit


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Beschäftigung   Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) mit neuen Entwicklungen Die neue Legislaturperiode lässt auch Neuerungen bei INQA erwarten. Während das ESF-Programm „unternehmensWert: Mensch“ auch in der neuen Förderperiode ab 2015 weitergeführt wird, ist eine Neuauflage von „Unternehmen der Zukunft“ im Jahr 2014 bisher noch offen. Strukturell wird INQA zudem durch einen sog. Netzwerkkreis erweitert, der den Steuerkreis, an dem die BDA mitwirkt, in inhaltlichen Fragen beraten soll. In einem für den 9. Juli 2014 geplanten INQAWorkshop bei der BDA findet gemeinsam mit Vertretern des Bundesarbeitsministeriums ein Austausch über die neuesten Entwicklungen statt, um auch in Zukunft die Interessen der Arbeitgeber bei INQA gewährleisten zu können. Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gezielt voranbringen Der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit rückt in den Fokus der Politik. Die Bundesregierung erwägt u. a. Weiterbildungsprämien, um mehr Menschen ohne Berufsabschluss für Weiterbildung zu gewinnen und Abbruchquoten zu reduzieren. Darüber hinaus plant sie eine Ausweitung bisher im Modellprojekt „Perspektiven in Betrieben“ erprobter Ansätze einer längerfristig öffentlich geförderten Beschäftigung. Die BDA wird sich weiter gegen breit angelegte, künstlich geschaffene öffentlich finanzierte Beschäftigung einsetzen. Im Fokus müssen die Aktivierung, Vermittlung und gezielte Förderung stehen. ­Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > ­Themen A–Z > Arbeitslosengeld II Bei der Gewinnung von ausländischen ­Fachkräften mitwirken Im Rahmen der Arbeitsgruppe „Ausländisches Arbeitskräftepotenzial erschließen und Willkommenskultur schaffen“ der Demografiestrategie der Bundesregierung hat die BDA praktische Hinweise für alle Arbeit­geber erstellt, die Fachkräfte aus der Europäischen Union einstellen wollen. Diese sollen auf der Internetseite des Bundeswirtschaftsministeriums veröffentlicht werden. Die ­A rbeitsgruppe wird auch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen aus der Wirkungsanalyse des rechtlichen Rahmens für ausländische Fachkräfte weiterverfolgen. Diese Wirkungsanalyse bezweckt insbesondere, die Schaffung einer echten Willkommenskultur anzuregen.

Sonderprogramm MobiProEU: Finanzierung aller bisherigen Förderanträge sicher­ gestellt Die Bundesregierung hat kürzlich entschieden, weitere 27,1 Mio. € für das Programm MobiProEU zur Verfügung zu stellen, um die Finanzierung aller bis zum Förderstopp am 8. April 2014 eingegangenen Anträge zu gewährleisten. Die BDA hat sich dafür eingesetzt, dass entgegen ursprünglichen Planungen nicht nur die Anträge Ausbildungsinteressierter, sondern auch die von Fachkräften berücksichtigt werden. Die Finanzierungsgrundlage dafür ist nun – vorbehaltlich des endgültigen Beschlusses des Bundestags Ende Juni – gesichert. Ab 2015 soll das Programm grundlegend neu aufgelegt und auf Auszubildende begrenzt werden. Noch in diesem Sommer will das Bundesarbeitsministerium dazu Vorschläge vorlegen. Die BDA wird sich nachdrücklich für eine praxisgerechte Neuaufstellung des Programms einsetzen. Arbeitnehmerfreizügigkeit fördern und Missbrauchsfälle verhindern Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer trägt entscheidend zur Fachkräftesicherung, Wettbewerbsfähigkeit und kulturellen Vielfalt in Deutschland bei. Sie darf jedoch nicht als Zuwanderung in die Sozialsysteme missbraucht werden. Die BDA begrüßt daher die Schluss­ anträge des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach Personen, die einzig und allein mit dem Ziel nach Deutschland kommen, Sozialhilfe zu beziehen, davon ausgeschlossen werden können. Ebenfalls richtig sind Pläne der Bundesregierung, die Kindergeldzahlungen an die Steuer­ identifikationsnummer zu koppeln. Neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie in der Abstimmung auf EU-Ebene Bundesarbeitsministerium, DGB und BDA haben die inhaltlichen Abstimmungen zur neuen, aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderten Sozialpartnerrichtlinie „­Fachkräfte sichern: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ abgeschlossen. Am 26. Mai 2014 hat die Bundesregierung das Operationelle Programm des Bundes zur Umsetzung der ESFProgramme in der Förderperiode 2014–2020 bei der EU-Kommission eingereicht. Mit einer Annahme durch die Kommission wird für das vierte Quartal 2014 gerechnet. Das Förder­ volumen für die Sozialpartnerrichtlinie, die Anfang 2015 in Kraft treten soll, wird auf ­voraussichtlich 70 Mio. € sinken.


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Arbeitgeber aktuell | Juni 2014

Pflegeversicherung zukunftsfest gestalten Das Bundeskabinett hat am 28. Mai 2014 das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch“ beschlossen: Ab 1. Januar 2015 soll der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung um 0,3 Prozentpunkte ansteigen. Dies bedeutet bereits im Jahr 2015 eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler von rd. 3,6 Mrd. €. Mit 0,1 Prozentpunkten der Beitragssatzerhöhung wird ein Pflege­ vorsorgefonds aufgebaut. Die verbleibenden Beitragsmehreinnahmen dienen vor allem der Preis­ anpassung der Leistungsbeträge und Menschen mit Demenz werden bessergestellt.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Soziale Sicherung > Pflegeversicherung­

Die BDA hat in Gesprächen und Stellungnahmen gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung nur dann in Betracht kommen können, wenn sie auch dauerhaft finanzierbar sind. Nachfolgende Generationen dürften nicht finanziell überfordert werden. Dabei ist zu beachten, dass die künftige Belastung der Beitragszahler zur Pflegeversicherung ohnehin steigt, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in ein pflegenahes Alter kommen.

Es ist grundsätzlich richtig, einen Teil des zusätzlichen Beitragsaufkommens in einen Pflegevorsorgefonds zu investieren, der später zur Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt werden soll. Eine bloße Verwaltung durch die Bundesbank reicht jedoch nicht als Schutz vor politischem Zugriff aus. Daher fordert die BDA, das Kapital zusätzlich durch Treuhandverträge zu sichern.

Syndikusanwälte: BDA für fortgesetzte Befreiung von der Rentenversicherung Am 3. April 2014 hat das Bundessozialgericht entschieden, dass Syndikusanwälte nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können, und damit die jahrzehntelange Befreiungspraxis der Deutschen Rentenversicherung für hinfällig erklärt. Die Vielfalt der berufsrechtlichen Tätigkeitsfelder für die Rechtsanwaltschaft wird mit den Entscheidungen beschnitten. Viele Anwälte wechseln zwischen verschiedenen anwaltlichen Tätigkeiten bzw. wollen diese Chance haben, ohne ihre Vorsorge für Alter und Berufsunfähigkeit gefährden zu müssen. Die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Tätigkeitsfeldern und die Attraktivität des Anwaltsberufs insgesamt werden durch die Entscheidungen beeinträchtigt. Zudem wird für Unternehmen und Verbände die Rekrutierung von Juristen aus der Anwaltschaft deutlich erschwert. Die BDA setzt sich aktuell vor allem dafür ein, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund in der Vergangenheit von der Rentenversicherungspflicht befreiten Syndikusanwälten einen angemessenen Vertrauensschutz gewährt. Sie konnten und durften darauf vertrauen, dass ihre Befreiung wirksam war. Die BDA wird sich außerdem weiter dafür einsetzen, dass in der Bundesrechtsanwaltsordnung klargestellt wird, dass auch Syndikusanwälte Rechtsanwälte sind. Gerade weil die berufsständischen Organisationen hierzu noch nicht aktiv geworden sind, bedarf es dieser Anstrengungen.

Außerdem wirbt die BDA für Änderungen im Sozialrecht: In Betracht kommen eine Änderung von § 5 SGB VI (Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung) oder § 6 SGB VI (Befreiung von der Rentenversicherungspflicht) und die Schaffung einer Übergangsregelung in § 231 SGB VI, um in der Vergangenheit erteilte Befreiungen aufrechtzuerhalten. Außerdem sind Vorschriften zur Koordinierung der Übergänge zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und der berufsständischen Versorgung notwendig. Die BDA hat in einer sehr gut besuchten Diskussionsveranstaltung zu den Konsequenzen aus diesen Urteilen am 15. Mai 2014 das


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Soziale Sicherung   weitere Vorgehen mit den Teilnehmern abgestimmt. Sie wird im Interesse eines konzertierten Vorgehens eine enge Abstimmung mit den

berufsständischen Vertretungen, der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungswerke und u. a. dem BDI anstreben.

Entwurf EU-Pensionsfondsrichtlinie: Weichen falsch gestellt Das Europaparlament wird sich im Herbst mit dem Entwurf der EU-Pensionsfondsrichtlinie beschäftigen, den die EU-Kommission am 27. März 2014 vorgelegt hat. Mit diesem Richtlinienvorschlag sollen die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge neu gefasst werden. Dies betrifft insbesondere das Risikomanagement, Berichtspflichten und Informationsverpflichtungen. Die Weichen für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, Pensionskassen und Pensionsfonds, werden mit dem Vorschlag zur Überarbeitung der Pensionsfondsricht­ linie falsch gestellt. Der überarbeitete Richtlinienvorschlag würde in Deutschland die betriebliche Altersvorsorge, die über Pensionskassen und Pensionsfonds durchgeführt wird, mit zusätzlicher Bürokratie belasten und ihre Organisation erschweren. Zwar ist zu begrüßen, dass der Richtlinienvorschlag keine Anwendung der quantitativen S olvency-II-Eigenmittelvorgaben auf Ein­ richtungen der betrieblichen Altersvorsorge vorsieht. Hierauf hat die BDA viele J­ahre und letztlich auch mit Erfolg hingewirkt.

Eine endgültige Absage der EU-Kommission an die spätere Anwendung der Solvency-IIEigenmittelvorgaben auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge steht jedoch nach wie vor aus. Die BDA fordert, dass die EU-Kommission ihren Entwurf korrigiert und von Erschwernissen für die Verwaltung der Einrichtungen und überflüssigen Informationspflichten absieht. Insbesondere sollte sie endgültig und unmissverständlich von ihren Plänen, die Eigenmittelvorgaben für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend den Grundsätzen von Solvency II zu ändern, Abstand nehmen.

KURZ NOTIERT Zusätzliche Bürokratie bei der ­Künstlersozialabgabe Am 30. April 2014 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes beschlossen, mit dem eine umfassende Arbeitgeberprüfung eingeführt werden soll. Ausnahmen gibt es nur für einen Teil der Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten und lediglich in Verbindung mit zusätzlichem bürokratischem Aufwand. Die geplante Einführung einer Bagatellgrenze vereinfacht den Umgang mit der Künstlersozialabgabe nicht. Die BDA hat sich deutlich gegen die neuen Reglementierungen ausgesprochen, da diese die ohnehin unverhältnismäßigen ­Bürokratiekosten noch weiter erhöhen.

Rentenpaket tritt mit Änderungen in Kraft Der Deutsche Bundestag hat am 23. Mai 2014 das Rentenpaket verabschiedet. Die BDA konnte noch mehrere wichtige Korrekturen erreichen: U. a. werden Zeiten der Arbeitslosigkeit, die zwei Jahre vor dem Renteneintritt liegen, bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nun grundsätzlich nicht mehr auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet („rollierender Stichtag“). Es ist damit nicht mehr möglich, mit 61 Jahren aus dem Arbeitsleben auszuscheiden und durch den Bezug von Arbeitslosengeld den Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente mit 63 zu erwerben. Erfolgreich verhindern konnte die BDA zudem die vom Bundesarbeitsministerium wiederholt geforderte Wiedereinführung der Erstattungspflicht des Arbeitgebers gegenüber der Bundesagentur für Arbeit.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen > Betriebliche Altersvorsorge


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Arbeitgeber aktuell | Juni 2014

Abitur nach acht Jahren beibehalten Vor rd. zehn Jahren erfolgte die Verkürzung der Schulzeit bis zum Abitur am Gymnasium auf acht ­Jahre (G8). In den ostdeutschen Ländern und im Ausland war und ist das Abitur nach insgesamt zwölf Schuljahren der unproblematische Regelfall. In den westdeutschen Bundesländern begann die Umsetzung teils überhastet, teils unvollständig. Inzwischen haben sich in einigen Bundesländern Elterninitiativen gegen G8 gebildet, die ein zu hohes Tempo und überfrachtete Lehrpläne beklagen und eine Überforderung ihrer Kinder befürchten. Als erstes Bundesland hat nun Niedersachsen dem Druck nachgegeben und die Rückkehr zu neun Jahren bis zum Abitur am Gymnasium beschlossen; in Hessen können Eltern zwischen G8 und G9 wählen, in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg bieten einzelne Modellschulen G9 an. Die Arbeitgeber sprechen sich nachdrücklich für die Beibehaltung des gymnasialen Weges zum Abitur in acht Jahren aus. G8 kann erfolgreich durchgeführt werden, auch wenn im Einzelnen Verbesserungsbedarf besteht. Dazu sind vor allem die Konzentration der Lehrpläne und mehr Ganztagsangebote an Gymnasien notwendig. G8 ist das Alleinstellungsmerkmal des Gymnasiums und darf – zum Erhalt dieser Schulform – nicht aufgegeben werden. Alternative neunjährige Wege zum Abitur bie-

ten Gesamt- und Gemeinschaftsschulen sowie das berufliche Schulwesen. Angesichts von Fachkräftemangel und demografischem Wandel bleibt das Anliegen bestehen, junge Menschen früh ins Erwerbsleben einsteigen zu lassen. Der BDA/BDI-Ausschuss Bildung, Berufliche Bildung hat das Thema intensiv diskutiert und einen Beschluss gefasst, der eindeutig an G8 als Profil des Gymnasiums festhält und vor einer Rolle rückwärts und einem neuen föderalen Flickenteppich warnt.

Internationale Fachkräfte gewinnen Deutschland ist mit derzeit rd. 280.000 internationalen Studierenden nach den USA (710.000) und Großbritannien (560.000) inzwischen das drittbeliebteste Land für internationale Studierende. Diese positive Entwicklung wird jedoch durch zwei Faktoren konterkariert: Fast die Hälfte der internationalen Studierenden bricht das Studium ab und mehr als jeder zweite internationale Absolvent verlässt Deutschland nach seinem Abschluss. Damit wird das Potenzial der internationalen Studierenden bzw. Absolventen zur Fachkräftesicherung und zur Sicherung der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der deutschen Unternehmen nicht optimal ausgeschöpft. BDA und Hochschulrektorenkonferenz haben vor diesem Hintergrund Handlungsempfehlungen formuliert, um die Attraktivität Deutschlands als Studien-, Lebens- und Arbeitsort deutlich zu machen, den Studienerfolg zu verbessern und den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern. Es gilt, die Willkommenskultur für internationale Fachkräfte in Verwaltungen und Behörden, aber auch Unternehmen und Hochschulen weiter zu stärken. Die Bund/Länder-Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen sollte in ein nationales qualifikationsgesteuertes Zuwanderungsprogramm mit trans-

parenten Kriterien eingegliedert werden. Zugangsvoraussetzungen zu einem Studium in Deutschland sind flexibler zu gestalten, strukturelle Unterschiede und mangelnde Passung auszugleichen. Beratungsangebote in problematischen Studiensituationen sind ebenso wie die Berufs- und Karriereberatung auszubauen. Für den Übergang von Studium in Beschäftigung sind Praxisanteile im Studium zu stärken. Auch englischsprachige Ansprechpartner im Unternehmen bzw. die punktuelle Bildung von englischsprachigen Teams sind hilfreich.


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Bildung

KURZ NOTIERT Gewinnung von mehr qualifizierten pädagogischen Fachkräften für die Kitas

MINT-Arbeitskräftelücke weiterhin auf hohem Niveau

Der Ausbau der frühkindlichen Bildung und Betreuung ist in vollem Gange. Dafür werden allerdings wesentlich mehr qualifizierte Fachkräfte für Frühpädagogik benötigt, als zur Verfügung stehen. Die BDA hat unter dem Titel „Mehr qualifizierte pädagogische Fachkräfte“ ihre Empfehlungen zur Fachkräftegewinnung in Kitas vorgelegt. Darin empfiehlt sie kurzfristig wirksame Maßnahmen – Wiedereinstieg von Fachkräften mit Familienpause fördern, ausländische Abschlüsse von Fachkräften anerkennen und Personen aus affinen Berufsgruppen gewinnen – sowie mittel- und langfristige Maßnahmen wie eine vergütete Ausbildung u. a. m. Es gilt, die Reserve bereits ausgebildeter Fachkräfte zu mobilisieren sowie neues Personenpotenzial zu erschließen. Die Kita-Träger sind aufgefordert, das Personal durch eine Eingangsphase und Personalentwicklung zu halten und ggf. Stellen aufzustocken.

Im April 2014 fehlten den deutschen Unternehmen laut MINT-Frühjahrsreport 2014 des IW Köln 117.300 Personen mit einem beruflichen oder akademischen Abschluss im MINTBereich. Erfreulicherweise hat der deutliche Anstieg der Beschäftigung von älteren Mitarbeitern zur Entlastung der Engpässe beigetragen. Seit 2005 ist die Zahl der MINTFacharbeiter, die älter als 63 Jahre sind, um mehr als 70 % gestiegen. Die Möglichkeit der abschlagsfreien Rente mit 63 wird die Fachkräftelücke vergrößern und steht dem Ziel der Fachkräftesicherung diametral entgegen.

„Wir brauchen alle!“ – BDA-Positionspapier zu beruflicher und akademischer Bildung Der deutliche Anstieg der Studienanfängerquote bei einem gleichzeitigen leichten Rückgang der Ausbildungsanfängerzahlen in der beruflichen Bildung lässt Befürchtungen vor einer „Überakademisierung“ laut werden. Die BDA wird im Rahmen einer Ad-hoc-AG des Fachausschusses Bildung, Berufliche Bildung ein Positionspapier erarbeiten, das aufzeigt, dass nicht die Frage des Lernorts – Betrieb/Berufsschule oder Hochschule – entscheidend ist, sondern wie mehr junge Menschen ein beruflich voll qualifiziertes Bildungsniveau erreichen können. Daher sollten berufliche und akademische Bildung nicht gegeneinander ausgespielt, sondern intensiver verzahnt werden. Die Veröffentlichung des Positionspapiers ist für Ende 2014 ­geplant.

Vivo: Stiftung der Deutschen Wirtschaft startet Projekt für Grundschüler Eine neue Initiative der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) unterstützt Grundschulkinder aus Brennpunktstadtteilen ab der ersten Klasse dabei, ihre Potenziale und Stärken zu entfalten und den Übergang auf eine geeignete weiterführende Schule erfolgreich zu meistern. Seit April 2014 fördert „Vivo – Bildung von Grund auf!“ über 150 Erstklässler an Schulen in Düsseldorf, Hamburg und Neumünster. Die bundesweit einmalige integrierte Förderung im ganzen Klassenverband vermittelt den Kindern ein positives Selbstbild, gute Sprachkompetenzen und eine gelingende Selbststeuerung: wichtige Voraussetzungen für einen gelungenen ­Bildungsweg. Essayband „Bildungsübergänge gestalten“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft Entscheidend für beste Bildungschancen sind gelungene Übergänge innerhalb des Schulsystems sowie in Ausbildung, Studium und Beruf. Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) im Jahr 2014 beleuchten Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft in einem neuen Essay­ band, wie Bildungsübergänge erfolgreich gestaltet, Talente gefördert und Fachkräfte gesichert werden können. Zu den Autoren gehören auch der Vorstandsvorsitzende und der Kuratoriumsvorsitzende der sdw, Ingo ­K ramer und Dr. Gerhard F. Braun. Die Publikation „Bildungsübergänge gestalten“ kann via E-Mail an presse@sdw.org kostenlos ­bestellt werden.


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Arbeitgeber aktuell | Juni 2014

Nach der Europawahl 2014: Europäische Wirtschaftsverbände fordern nationale Regierungen und EU-Institutionen zum Handeln auf Europaskeptische Parteien am rechten und linken Rand konnten bei der Europawahl 2014 deutliche Stimmenzuwächse verbuchen. Dies wird ein stärkeres Zusammenrücken der Parteien der Mitte zur Folge haben müssen, damit die richtigen Weichenstellungen für Europa erfolgen. Die Präsidenten der Spitzenverbände der deutschen, französischen, italienischen, polnischen und spanischen Wirtschaft BDA, BDI, MEDEF, Confindustria, Lewiatan und CEOE haben ihre Regierungen in einer gemeinsamen Erklärung zu entschlossenem Handeln für eine konsequente Neuausrichtung der EU auf globale Wettbewerbsfähigkeit aufgefordert. Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) mit ihrem Spitzenkandidaten JeanClaude Juncker ist als Sieger aus der Europawahl 2014 hervorgegangen. Auch wenn die EVP Stimmenverluste hinnehmen musste, liegt sie weiterhin klar vor der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten und Demokraten (S&D) mit ihrem Spitzenkandidaten Martin Schulz. Beunruhigend sind Wahlerfolge wie die des rechtsextremen Front National (FN) in Frankreich und der europafeindlichen United Kingdom Independence Party (UKIP) in Großbritannien. In ihrer gemeinsamen Erklärung treten die Präsidenten der sechs Spitzenverbände europafeindlichen Positionen klar entgegen. Europa dürfe nicht länger „als Sündenbock für wirtschaftliche Probleme und Zukunftsängste herhalten“. Ganz im Gegenteil erfordere die Globalisierung „mehr Europa in

Schlüsselbereichen, wenn die Europäer die Welt von morgen weiter mitgestalten wollen“. Allerdings brauche die EU „eine politische Neuausrichtung auf globale Wettbewerbsfähigkeit, Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung“. Alle EU-Institutionen sollten sich deshalb „auf wesentliche Prioritäten mit einem echten Mehrwert für Europa konzentrieren“. Dies richtet sich auch an die Adresse der Europäischen Kommission und ihres zukünftigen Präsidenten oder Präsidentin. Sobald sich Rat und Parlament auf einen Kandidaten verständigt haben, muss dieser anschließend vom Europäischen Parlament mit absoluter Mehrheit gewählt werden. Im Herbst erfolgen dann die Anhörungen der Anwärter für die weiteren 26 EU-Kommissare. Der offizielle Arbeitsbeginn der neuen Europäischen Kommission ist für November 2014 vorgesehen.

TTIP: Chancen für Wachstum und zusätzliche Beschäftigung Seit Mitte 2013 verhandeln die EU und die USA über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP). Bis 2015 wollen die EU-Kommission und die US-Regierung ein umfassendes Abkommen erreichen, das vor allem auch den Abbau nicht tarifärer Hemmnisse für den transatlantischen Handel und gegenseitige Investitionen umfasst. Damit deckt das Abkommen auch umwelt- und arbeitsrechtliche Aspekte ab. Die europäischen Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände sprechen sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden positiven Auswirkungen auf Handel, Investitionen und Arbeitsplätze geschlossen für TTIP aus. Bei Teilen der deutschen Gewerkschaften,

der Zivilgesellschaft und des Europäischen ­Parlaments stößt das Abkommen jedoch auf massive Vorurteile: TTIP werde zu sinkenden Verbraucher-, Sozial- und Umweltstandards führen. Diese Befürchtung ist jedoch weder durch das Verhandlungsmandat noch durch


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Europa   die bekannten Verhandlungsziele gedeckt. Die Gewerkschaften fordern, verbindliche Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerrechten in das Abkommen aufzunehmen. Die BDA setzt sich dafür ein, einen ausdrücklichen Verweis auf die im Jahr 1998 von der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene „Erklärung über grundlegende Rechte

und Pflichten bei der Arbeit“ in das TTIP-Abkommen aufzunehmen. Darin bekennen sich sämtliche ILO-Mitgliedstaaten – einschließlich der USA – zu den in den Kernarbeitsnormen niedergelegten Prinzipien, unabhängig davon, ob die entsprechenden ILO-Übereinkommen im Einzelnen ratifiziert sind.

KURZ NOTIERT ISO 26000: Normierungsinstitute stimmen gegen eine Revision

ILO verstärkt Zusammenarbeit mit ­Unternehmen

Die Internationale Organisation für Normung (ISO) hat im Oktober 2013 ihre nationalen Mitgliedsorganisationen zur künftigen Ausgestaltung von ISO 26000 befragt. Dies geschah auch vor dem Hintergrund politischer Forderungen, den Leitfaden in einen zertifizierbaren CSR-Standard umzuwandeln. Die große Mehrheit der nationalen Institute hat sich nun klar gegen eine Revision der Norm ausgesprochen. Damit ist sichergestellt, dass der Status von ISO 26000 als unverbindlicher Leitfaden bestehen bleibt. Die BDA hatte sich dafür immer eingesetzt.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) plant, die Zusammenarbeit mit Unternehmen zu intensivieren. Diese verstärkte Kooperation soll unter enger Einbindung der in der ILO vertretenen Arbeitgeberverbände erfolgen. Hierfür hat sich die BDA eingesetzt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass die Arbeitgeber in der ILO mit einer Stimme sprechen und den Unternehmen beratend zur Seite stehen können. Die BDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die ILO ein besseres Verständnis der Herausforderungen für Unternehmen im globalen Kontext gewinnt. Zu begrüßen ist deshalb, dass sich die Internationale Arbeitskonferenz 2016 mit den Herausforderungen globaler Lieferketten befassen wird.

CSR: Initiative „Bündnis für eine ­nachhaltige Textilwirtschaft“ Bundesentwicklungsminister Gerd Müller hat Unternehmen, Verbände, NGOs und Gewerkschaften im Nachgang zum Jahrestag des eingestürzten Fabrikgebäudes „Rana Plaza“ in Bangladesch zu einem Treffen der Textilbranche eingeladen. Bei dem Treffen hat die BDA, neben weiteren Verbänden und Unternehmen, vorgeschlagen, mit einem „Bündnis für nachhaltige Textilwirtschaft“ ein Zeichen für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei ihren internationalen Zulieferern zu setzen. Die BDA setzt sich dafür ein, dass auch die Verantwortung der Regierungen zur Einführung und Durchsetzung von Arbeits- und Sozialstandards und für eine funktionierende Arbeitsinspektion thematisiert wird.

Kommission zieht 53 Gesetzgebungs­ vorhaben zurück Basierend auf ihrer Mitteilung zur „Intelligenten Rechtsetzung“ hat die Kommission am 21. Mai 2014 eine Inventurliste von Gesetzgebungsvorhaben veröffentlicht, die zurückgezogen werden. Diese Liste bleibt allerdings noch hinter dem zurück, was im Bereich der europäischen Sozialpolitik möglich ist. Die BDA setzt sich dafür ein, auch Richtlinienvorschläge, z. B. zum Mutterschutz oder zur Antidiskriminierung, zurückzuziehen. Beide Vorschläge werden von einer Vielzahl von Mitgliedstaaten seit Jahren mangels Notwendigkeit, geschweige denn europäischer Zuständigkeit abgelehnt.


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Arbeitgeber aktuell | Juni 2014

Transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen EU-USA EU-Kommission und US-Administration verhandeln zurzeit intensiv über ein Freihandelsabkommen, das für beide Partner zusätzliches Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze verspricht. Im Mittelpunkt der Verhandlungen steht dabei nicht allein der Abbau von noch bestehenden Zöllen, sondern vor allem auch die Reduzierung nicht tarifärer Handelshemmnisse. Die damit in Zusammenhang stehenden Doppelzulassungen und -prüfungen sowie unterschiedlichen, aber vergleichbaren Produktstandards betreffen vor allem die Sektoren Automobil, Pharmazie, Maschinenbau und Chemie. Die eingeleiteten Verhandlungen zwischen den USA und der Europäischen Union, die bei einem erfolgreichen Abschluss zu einem stärkeren wirtschaftlichen Austausch von Waren und Dienstleistungen sowie höheren Investitionen beiderseits des Atlantiks führen würden, befürwortet die BDA ausdrücklich. Die damit verbundenen positiven Impulse steigern Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung und Wachstum – gerade auch in den EU-Mitgliedstaaten. Zielführend ist die gegenseitige Anerkennung von (technischen) Standards allerdings allein in den wirtschaftlichen Bereichen, in denen tatsächlich

vergleichbare Standards bestehen. Zudem muss das völkerrechtliche Handelsabkommen für Investoren und die beteiligten Staaten Rechtssicherheit bieten: Dabei kommt es auf die Balance zwischen dem erforderlichen Investitionsschutz und staatlicher Souveränität – beispielsweise zum Schutz von Gesundheit und Umwelt – an. Die BDA begrüßt deshalb das von der EU-Kommission eingeleitete Konsultationsverfahren zum Investorenschutz, das zu einer Weiterentwicklung bestehender Schiedsverfahren beitragen sollte. Dies bietet die Chance zur Etablierung eines weltweit gültigen Standards.

Bankenunion: Bankenabwicklungsmechanismus verabschiedet Am 15. April 2014 hat das Europäische Parlament den gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus beschlossen und damit die zweite Säule der Bankenunion auf den Weg gebracht. Der Abwicklungsmechanismus soll dazu beitragen, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen und die Steuerzahler vor den Abwicklungskosten insolventer Banken zu schützen. Bei einer Bankenabwicklung sollen zunächst Eigentümer und Gläubiger herangezogen werden („bail-in“). Erst am Ende der Haftungskaskade würde der 55 Mrd. € schwere Abwicklungsfonds einspringen, den Banken innerhalb von acht Jahren selbst füllen müssen. Das dazugehörige Abkommen haben die Mitgliedstaaten am 21. Mai 2014 unterzeichnet. Noch offen sind die Ausgestaltung der Abgabenregelung für Kreditinstitute sowie die Frage der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe. Die BDA begrüßt ausdrücklich, dass mit der Bankenunion ein Instrument zur Stabilisierung der Finanzmärkte sowie zur Abwicklung insolventer Banken geschaffen wurde, das für die Steuerzahler möglichst ohne zusätzliche Lasten auskommen soll. Jetzt kommt es darauf an, dass die gemeinsame Aufsicht wirksam umgesetzt wird und im Extremfall tatsächlich auch eine Bank erfolgreich abgewickelt werden kann. Dabei muss sich noch erweisen, ob das Fondsvolumen hinreichend hoch ist, um im Abwicklungsfall zusätzliche

Finanzierungslasten für die Steuerzahler wirksam zu verhindern. Besonders zentral ist vor allem aber die ausreichende Ausstattung der Finanzinstitute mit hartem Eigenkapital, damit in hinreichendem Ausmaß Finanzpuffer zur Abdeckung von Risiken vorhanden sind. Deshalb sind umfassende und gründliche Überprüfungen der Bankbilanzen sowie strenge Stresstests notwendig. Die BDA setzt sich unverändert für weitere Maßnahmen zur Entflechtung von Staats- und Bankschulden ein: Dass Staatsanleihen in den Bankbilan-


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Wirtschaft und Finanzen   zen als risikolos angesehen werden und nicht mit Eigenkapital unterlegt werden müssen, sendet immer noch das Signal an die Finanzmärkte, dass Staaten nicht zahlungsunfähig

werden können. Diese regulatorische Vorzugsbehandlung muss beendet werden, um wirksam den Teufelskreis aus Staatsschulden- und Bankenkrise zu durchbrechen.

KURZ NOTIERT Änderung des Verdienststatistikgesetzes verhindern, um neuen Bürokratielasten vorzubeugen Die BDA lehnt die im Rahmen des Tarifautonomiestärkungsgesetzes vorgesehene Erhöhung der für die Verdienststatistik befragten Unternehmen ab. Betroffen wären statt derzeit 34.000 künftig 60.000 vor allem kleine Betriebe, die bisher von der (auskunftspflichtigen) Befragung ausgenommen waren. Die bürokratische Belastung ist unverhältnismäßig und auch nicht durch das richtige Ziel einer Evaluierung des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns gerechtfertigt. Vielmehr sollte eine Evaluierung hinsichtlich der Auswirkungen auf Arbeitslosigkeit und auf Beschäftigungschancen von Geringqualifizierten durchgeführt werden. Darauf wird die BDA hinwirken. Steuerliches Reisekostenrecht: Fragen der betrieblichen Praxis klären Die BDA hat sich gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft an das Bundes­ finanzministerium gewandt, um Fragen der betrieblichen Praxis zum steuerlichen Reisekostenrecht zu klären. Mit einem Katalog von Fragen und Problemen der Unternehmen sowie konkreten Lösungsvorschlägen fordern die Verbände Klarstellungen und Ergänzungen im Anwendungsschreiben zum steuerlichen Reisekostenrecht (u. a. zur Mahlzeitengestellung durch den Arbeitgeber). Dieses wird das Bundesfinanzministerium in den kommenden Wochen überarbeiten.

Lohnsteuer-Richtlinien praxisgerecht ­weiterentwickeln Für eine praxisgerechte Überarbeitung der Lohnsteuer-Richtlinien hat sich die BDA im Verbund mit sieben weiteren Spitzenverbänden der deutschen gewerblichen Wirtschaft eingesetzt. Schwerpunkt ist die Vermeidung unnötiger Bürokratie in den Unternehmen. Gegenüber dem Bundes­ finanzministerium fordern die Verbände u. a. die weitere Anerkennung des Sachlohncharakters von arbeitgeberfinanziertem Versicherungsschutz zu Gunsten der Arbeitnehmer und eine Vereinfachung der lohnsteuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen ­(„110-Euro-Grenze“). Steuerschätzung: konsolidieren, investieren, Leistungsgerechtigkeit stärken Die BDA spricht sich dafür aus, die weiter steigenden Steuereinnahmen vorrangig zur Haushaltskonsolidierung zu nutzen. Ziel muss sein, die Maastricht-Obergrenze einer tragfähigen Verschuldungsquote (60 % des BIP) möglichst bald wieder einzuhalten. Zudem fordert die BDA, dass zusätzliche Finanzierungsspielräume für Investitionen in Infrastruktur und Bildung sowie die Abmilderung der leistungsfeindlichen kalten Progression genutzt werden. Zur Wirkung der kalten Progression wird die Bundesregierung zum Ende des Jahres einen ausführlichen Bericht vorlegen.


www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite StraĂ&#x;e 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 19. Juni 2014 ISSN: 2199-1316


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