Arbeitgeber aktuell - April 2015

Page 1

BDA verhindert deutliche Verschärfung ­der Arbeitsstättenverordnung Anfang Februar 2015 sollte das Bundeskabinett eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung beschließen. Darin waren u. a. neue Vorgaben für das Einrichten und Betreiben von Telearbeitsplätzen, bürokratische Dokumentationspflichten für Unterweisungen, das Erfordernis abschließbarer Kleiderablagen an jedem Arbeitsplatz und umfassende Regelungen zu Tageslicht und „Sichtverbindungen nach außen“ in Arbeits- und Sozialräumen. Dieser Beschluss wurde jedoch nach massiver Intervention seitens der BDA verschoben. Die BDA hat sowohl im Laufe des Verordnungsverfahrens als auch im Vorgriff auf die Beschlussfassung im Bundeskabinett die geplanten Änderungen mehrfach und nachdrücklich kritisiert, da diese in großen Teilen

APR 2015

überzogen, bürokratisch und nicht praxis­ tauglich sind. Insbesondere hat die BDA die vorgesehenen Regelungen zu Telearbeitsplätzen kritisiert. > Fortsetzung auf S. 8

Mindestlohngesetz überarbeiten und entbürokratisieren

I N H A LT

Das Mindestlohngesetz ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie und gefährdet gerade die Einstiegschancen der Schwächsten am Arbeitsmarkt. Es steht darüber hinaus im augenfälligen Widerspruch zu der im Kabinettsbeschluss vom 11. Dezember 2014 erneut bestätigten Selbstverpflichtung der Bundesregierung, Bürokratie nachhaltig zu begrenzen. Immer deutlicher wird, was die BDA bereits während der Koalitionsverhandlungen und des gesamten Gesetzgebungsverfahrens nachdrücklich bemängelt hat: Dieses Gesetz schädigt nicht nur die Tarifautonomie und hemmt den Einstieg in Arbeit, es schafft eine Vielzahl neuer bürokratischer Belastungen für die Unternehmen. Die BDA hat daher in einem Positionspapier die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die kurzfristig angegangen werden müssen.

Arbeits- und Tarifrecht

2

Lohn- und Tarifpolitik

4

Beschäftigung

6

Soziale Sicherung

8

Die vom Mindestlohngesetz eingeführten bürokratischen Aufzeichnungspflichten für die dem sog. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterfallenden Branchen wie für sämtliche geringfügig Beschäftigte belas-

ten die Unternehmen unverhältnismäßig mit neuer Bürokratie. So müssen Arbeitgeber für betroffene Arbeitnehmer Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit aufzeichnen. > Fortsetzung auf S. 2

Bildung

10

Europa

12

Wirtschaft und Finanzen

14

BDA intern

16


2

Arbeitgeber aktuell | April 2015

Tarifeinheit gesetzlich wieder in Kraft setzen Der Bundestag hat am 5. März 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Tarifeinheitsgesetz erstmalig beraten und an seine Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Die Debatte hat deutlich gemacht, dass die Fraktionen von CDU/CSU und SPD den Gesetzentwurf unterstützen. Die Bundesarbeitsministerin hat den Gesetzentwurf selbst im Plenum vorgestellt und die Bedeutung der Tarifeinheit für die Friedens- und Ordnungsfunktion des Arbeitsrechts und der Tarifautonomie unterstrichen. In der Anhörung durch den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags am 4. Mai 2015 wird die BDA nochmals ein klares Bekenntnis zur Unterstützung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung abgeben.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z >­ Tarifeinheit

Die BDA hat aus Anlass der ersten Lesung nachdrücklich an den Bundestag appelliert, das Gesetz schnell zu verabschieden. Der Gesetzentwurf ist eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Tarifautonomie. Er ist ein wichtiger Beitrag dazu, der Zerfaserung der Tarifautonomie entgegenzuwirken. Mit dem Gesetzentwurf wird keine Gewerkschaft aus der Tarifautonomie gedrängt. Es wird ausschließlich klargestellt, dass im Fall kollidierender Tarifvertragsnormen der Tarifvertrag den Vorrang hat, der für die meisten Arbeitsverhältnisse im Betrieb angewendet wird. Dieses Mehrheitsprinzip findet sich auch in anderen Vorschriften des Tarifvertragsrechts, so gilt es bei der Allgemeinverbindlichkeit und dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Die Kollisionsregel soll nur eingreifen, wenn es tatsächlich zu widersprüchlichen Regelungen kommt. Einigen sich die Gewerkschaften auf widerspruchsfreie Tarifregelungen oder schließen sie sich zu einer Tarifgemeinschaft zusammen, muss die Kollisionsregel ihre befriedende Wirkung nicht entfalten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht keine Änderung des Arbeitskampf- oder Streikrechts vor. Selbstverständlich gilt für Arbeitskämpfe auch künftig der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es bleibt also dabei, dass ein Arbeitskampf, der die Arbeitsbeziehung nicht ordnen und befrieden kann, nicht von der Koalitionsfreiheit gedeckt ist. Ein solcher Arbeitskampf dient nicht der Regelung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen und fällt damit aus dem Schutzbereich von Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz hinaus. Das bestätigt auch ein Gutachten des ehemaligen Bundesministers und Justizsenators Professor Rupert Scholz. Das Gutachten unterstreicht vor dem Hintergrund einer detaillierten Auseinandersetzung mit den vielfältigen durch die Rechtsprechungsänderung im Jahr 2010 aufgeworfenen Fragen nochmals eindeutig, dass die gesetzliche Regelung der Tarifeinheit nicht nur verfassungsgemäß ist, sondern die Tarifautonomie einer klaren und rechtssicheren Ausgestaltungsregelung bedarf, um ihre Funktionsfähigkeit zu sichern.

Mindestlohngesetz überarbeiten und entbürokratisieren

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

Fortsetzung der Titelseite > Die Aufzeichnungspflichten von Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für geringfügig Beschäftigte, die in fast allen Bereichen und Branchen der deutschen Wirtschaft anzutreffen sind, stellen reine Bürokratie dar. Die Aufzeichnung der Dauer der Beschäftigung ist ausreichend, um zu ermitteln, ob die Vorgaben des Gesetzes eingehalten sind. Eine besondere Belastung trifft die im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen. Hier kann von den Aufzeichnungspflichten nur abgewichen werden, wenn der Arbeitnehmer mehr als 2.958 € monatlich erhält und der Arbeitgeber spezifische Aufzeichnungspflichten des Arbeitszeitgesetzes beachtet. Diese Verknüpfung des Mindestlohngesetzes mit dem Arbeitszeitgesetz ist von der Verordnungsermächtigung des

Bundesarbeitsministeriums nicht gedeckt. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes stehen in keinem Zusammenhang zu den Vorgaben des Mindestlohngesetzes. Die willkürliche und mutwillige Verbindung muss aufgehoben werden. Die völlig irreale Gehaltsgrenze von 2.958 € sollte auf ein Stundenentgelt von 10 € (fast 20 % über dem Mindestlohn) abgesenkt werden. Sie darf zumindest nicht über 2.400 € liegen. Ebenso ist es unverzichtbar, die Arbeitgeberhaftung zu modifizieren. Es muss zumindest eine Exkulpationsmöglichkeit in das Gesetz aufgenommen werden, die die Haftung bei der Auswahl von Vertragspartnern auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Darüber hinaus ist zu erwägen, die Haftung dahingehend sinnvoll zu beschränken, dass immer nur für den unmittelbaren Vertragspartner gehaf-


3

Arbeits- und Tarifrecht   tet wird. Ebenso wenig dürfen sinnvolle Praktikumsverhältnisse durch den Mindestlohn torpediert werden; auch freiwillige Praktika sollten vom Gesetz ausgenommen werden. Die BDA wird weiter auf Korrekturen im Mindestlohngesetz und die Anpassung der Verordnung

hinwirken. Selbst wenn der Gesetzgeber an dem mit dem Mindestlohn einhergehenden Eingriff in die Tarifautonomie und den Arbeitsmarkt festhält, bedarf es der Korrektur in einer großen Zahl von Punkten, um überflüssige Regulierungen zurückzuführen.

Geschlechterquote in Führungspositionen falscher Weg Bundestag und Bundesrat haben trotz vehementer Kritik der deutschen Wirtschaft die Einführung einer Geschlechterquote in Führungspositionen von Unternehmen beschlossen. In letzter Minute sind zumindest einige Korrekturen und Klarstellungen in das Gesetz aufgenommen worden, die Forderungen der BDA berücksichtigen. Nach dem Gesetz gilt ab 1. Januar 2016 eine Geschlechterquote von mindestens 30 % bei neu zu besetzenden Posten in Aufsichtsräten von börsennotierten Unternehmen, für deren Aufsichtsrat das Mitbestimmungsgesetz 1976 bzw. die Gesetze der Montanbestimmung gelten. Als Rechtsfolge bei Nichteinhaltung der Quote gilt für die Anteilseignerbank, dass die Plätze, die für das unterrepräsentierte Geschlecht vorgesehen sind, unbesetzt bleiben (sog. leerer Stuhl). Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich für Aufsichtsrat, Vorstand und die beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 30. September 2015 verbindliche Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils geben und über die Erreichung der Ziele berichten. Werden die selbstgesteckten Ziele im Berichtszeitraum noch nicht erreicht, drohen den Unternehmen keine Sanktionen. Die BDA hatte sich auch in den parlamentarischen Beratungen in einer gemeinsamen

Stellungnahme mit dem BDI noch einmal klar gegen eine gesetzliche Pflichtquote ausgesprochen und zumindest branchenspezifische Differenzierungsmöglichkeiten sowie Ausnahmen von den Zielgrößen für Kleinstgremien gefordert. Diese Forderungen sind nicht aufgegriffen worden. Allerdings hat der Gesetzgeber einige Klarstellungen, z. B. zur Definition der „beiden Führungsebenen“ unterhalb des Vorstands, zu den Berichtspflichten sowie zum Widerspruch gegen die Gesamterfüllung von Anteilseigner- und Arbeitnehmerbank, vorgenommen, die mehr Rechtssicherheit gewährleisten. Daneben ist mit der Verschiebung der Frist zur Festlegung der Zielgrößen um drei Monate eine weitere Forderung der BDA aufgenommen worden. Andernfalls wäre nicht sichergestellt gewesen, dass Aufsichtsräte bzw. Vorstände, die die Zielgrößen festlegen müssen, bis zu der ursprünglich vorgesehenen Frist im Juni 2015 überhaupt getagt hätten.

KURZ NOTIERT Spürbarer Bürokratieabbau braucht Taten Die BDA wirbt nachdrücklich für ein Belastungsmoratorium. Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 den „one in, one out“-Beschluss des Staatssekretärausschusses für Bürokratieabbau zur Kenntnis genommen. Danach darf durch den Erlass von neuen Vorschriften keine zusätzliche Bürokratie verursacht werden. Demgegenüber vermittelt die Gesetzgebung den Eindruck des „all in, nothing out“. Der nun vom Bundeskabinett gleichzeitig beschlossene Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes setzt die von ihm selbst vorgelegten Eckpunkte zum Bürokratieabbau leider nicht ausreichend um.

Auslegung des Befristungsrechts darf nicht in Frage gestellt werden Das Bundesverfassungsgericht hat über die Auslegung von § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG durch das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu entscheiden. Danach darf eine sachgrundlose Befristung mit demselben Arbeitgeber erneut vereinbart werden, wenn ein früheres Arbeitsverhältnis länger als drei Jahre zurückliegt. Die BDA hat die angegriffene Auslegung des BAG verteidigt, die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift begründet und auf die besondere Bedeutung sachgrundloser Befristungen für die Praxis hingewiesen.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Frauen in Führungspositionen


4

Arbeitgeber aktuell | April 2015

Branchenspezifische Tarifabschlüsse in der Metall- und Elektroindustrie sowie der Chemischen Industrie Der Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie war ein branchenspezifischer Kompromiss und ist keinesfalls auf Tarifverhandlungen in anderen Wirtschaftsbereichen übertragbar. Auch die Tarifeinigung in der Chemischen Industrie ist vor allem angesichts der äußerst unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse der Branche ein nachvollziehbares Ergebnis.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tariflohnverhandlungen

Der Pilotabschluss für die M+E-Industrie vom 24. Februar 2015 in Baden-Württemberg sieht bei einer 15-monatigen Laufzeit in den ersten drei Monaten Einmalzahlungen von insgesamt 150 € und eine Tariflohnanhebung von 3,4 % zum April 2015 vor. Arbeitgeberpräsident Kramer stellte fest, dass die Lohnerhöhung für viele Betriebe der Branche in unsicherer werdenden Zeiten an die Belastungsgrenze gehen werde. Die Modernisierung der Altersteilzeit sowie der Verzicht auf tarifvertragliche Ansprüche auf Weiterbildung seien jedoch wichtige Elemente. Im Rahmen der Modifizierung der Altersteilzeit stehen besonders belastete Beschäftigte im Fokus, ohne die Betriebe mit einer Ausweitung der Altersteilzeit zu überfordern. Beim Thema „Weiterbildung“ kam aufgrund der in der Branche regional unterschiedlich ausgestalteten Tarifverträge zur Qualifizierung eine bundeseinheitliche Lösung nicht in Frage. Arbeitgeberpräsident Kramer betonte, dass die Weiterbildung auch künftig allein in betrieblicher Hand bleiben und sich am tatsächlichen Bedarf der Betriebe orientieren müsse. Nach schwierigen Verhandlungen einigte sich der Bundesarbeitgeberverband

Chemie (BAVC) mit der IG BCE am 27. März 2015 in der dritten bundesweiten Verhandlungsrunde auf ein Tarifergebnis, das die Heterogenität der Geschäftsverläufe innerhalb der Branche und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe im Blick behält. Für die insgesamt 17-monatige Laufzeit ist nach einem Nullmonat eine Tariflohnsteigerung um 2,8 % vorgesehen, die bei besonderen wirtschaftlichen Schwierigkeiten um bis zu zwei Monate verschoben werden kann. Der bestehende Demografiefonds wurde auf 550 € im Jahr 2016 und 750 € im Jahr 2017 pro Tarifbeschäftigten erhöht. Die Forderungen nach einer Verringerung der Wochenarbeitszeit auf eine 4- bzw. 3-Tage-Woche für Beschäftigte ab dem 60. Lebensjahr konnte erfolgreich abgewehrt werden. Arbeitgeberpräsident Kramer unterstrich, dass die Tarifpartner mit diesem Abschluss erneut bewiesen hätten, dass eine partnerschaftliche Tarifpolitik auch bei einer schwierigen Ausgangslage möglich sei. Dies gehe nur, wenn es einen Grundkonsens über die Funktion der Tarifautonomie gebe, so Kramer. Dazu gehöre der Grundsatz der Tarifeinheit, wie er in der Chemischen Industrie gelebt werde.

Gesetzliche Mindestlöhne im ­EU-Vergleich – Deutschland in G ­ ruppe der Spitzenreiter Seit dem 1. Januar 2015 ist in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn i. H. v. 8,50 € pro Stunde vorgeschrieben. Mit dieser Mindestlohnhöhe gehört Deutschland EU-weit zur Gruppe der Spitzenreiter. Dies ergab ein im Februar 2015 veröffentlichter Vergleich der EU-Statistikbehörde Eurostat. Zurzeit haben 22 der 28 EU-Mitgliedstaaten gesetzlich festgelegte Mindestlöhne. Da diese überwiegend als monatliche Bruttolöhne ausgewiesen werden, wird auch der deutsche Mindestlohn pro Monat angegeben. Unter Zugrundelegung einer 40-Stunden-Woche ergibt sich für Deutschland dabei zurzeit ein gesetzlicher Mindest-

lohn i. H. v. 1.473 € pro Monat. Auf einem vergleichbaren Mindestlohnniveau liegen die Niederlande und Belgien mit 1.502 € pro Monat – Luxemburg bildet die Ausnahmestellung mit 1.923 € pro Monat. Der überwiegende Teil der anderen betroffenen EUMitgliedsländer – nämlich 70 % – hat einen gesetzlichen Mindestlohn von unter 1.000 €


5

Lohn- und Tarifpolitik   pro Monat. In der Hälfte dieser Länder liegt er sogar unter 500 € monatlich. In Deutschlands Nachbarländern Polen und der Tschechischen Republik beträgt er mit 410 € bzw. 332 € pro Monat sogar fast nur ein Viertel bzw. ein Fünftel des in Deutschland geltenden gesetzlichen Mindestlohns. Diese großen Unterschiede der gesetzlichen Mindestlohnniveaus verdeutlichen die Heraus-

forderungen, vor denen viele Betriebe hierzulande stehen. Zusätzliche Bürden wie die unverhältnismäßigen bürokratischen Lasten, die z. B. durch die Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz verursacht werden, müssen daher dringend eingeschränkt werden, um die Handlungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe nicht weiter einzuschränken.

KURZ NOTIERT Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder

Lohnstückkosten in Deutschland bleiben hoch

Mit der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) vom 28. März 2015 konnten weitere Streikmaßnahmen abgewehrt werden. Der Tarifabschluss sieht für die zweijährige Laufzeit eine Entgelt­ anhebung von 2,1 % zum März 2015 sowie 2,3 % bzw. mindestens 75 € zum März 2016 vor sowie weitere Regelungen wie z. B. Beitragsanpassungen für die Zusatzversorgung, eine Erhöhung des Nachtarbeitszuschlags in Krankenhäusern und steigende Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet (Ost). Eine zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und dbb tarifunion gefundene Vereinbarung über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte wird von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) nicht mitgetragen. Zurzeit finden Gespräche zur Übernahme des Tarif­ergebnisses auf die Landesbeamten in den einzelnen Ländern statt.

Seit dem Vorkrisenjahr 2007 sind in Deutschland die Lohnstückkosten um 12 % gestiegen. Zu diesem Ergebnis kommt das Institut der deutschen Wirtschaft Köln in einer aktuellen Veröffentlichung (vgl. iwd 3/2015) zur Entwicklung der Produktivität und Lohnstückkosten im internationalen Vergleich. Zuletzt war die ausländische Industrie zwar im Durchschnitt 15 % weniger produktiv als deutsche Unternehmen. Da dort aber die Arbeitskosten im Durchschnitt um 24 % niedriger sind, fällt das Lohnstückkostenniveau hierzulande immer noch überdurchschnittlich hoch aus. Im Schnitt haben Unternehmen im Ausland einen Lohnstückkostenvorteil von 10 %. Nähere Informationen: www.arbeit­ geber.de > Themen A–Z > Arbeitskosten

Tarifabschluss im Wach- und Sicherheitsgewerbe Nach folgenschweren Warnstreikmaßnahmen des Sicherheitspersonals, u. a. an den Verkehrsflughäfen Hamburg und Stuttgart, einigten sich der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und ver.di Anfang Februar 2015 in Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Hamburg auf neue Lohn- bzw. Gehaltstarifverträge. Bei einer 24-monatigen Laufzeit sehen die Tarifvereinbarungen nach zwei bzw. drei Nullmonaten nach Lohngruppen differenzierte Tarifanhebungen von 2,92 % bis 8,37 % vor. Die Forderungen lagen teilweise je nach Lohngruppe bei bis zu 37 %. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Gesetzlicher Mindestlohn


6

Arbeitgeber aktuell | April 2015

Entgelttransparenzgesetz würde nur neue Bürokratie schaffen Das Bundesfamilienministerium plant ein Entgelttransparenzgesetz. Schwerpunkte sollen eine Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit im Lagebericht für Unternehmen ab 500 Beschäftigten, individuelle Auskunftsansprüche für Beschäftigte zu ihrer entgeltlichen Eingruppierung sowie die Aufforderung an Unternehmen, mithilfe verbindlicher Verfahren erwiesene Entgeltdiskriminierung zu beseitigen, sein. Der Referentenentwurf ist für Frühsommer 2015 geplant.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit/ Equal Pay

Entgeltdiskriminierung ist bereits nach geltendem Recht verboten. Tarifverträge gewährleisten eine diskriminierungsfreie Entlohnung nach Qualifikation und Leistung. Das Gesetzesvorhaben droht, immense Bürokratie und neue Berichtspflichten für Unternehmen zu schaffen, ohne etwas an Entgeltunterschieden zu ändern. Dies hat die BDA in Gesprächen mit Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und den Regierungsfraktionen verdeutlicht. Der gesamtwirtschaftliche Entgeltunterschied zwischen Männern und

Frauen liegt vor allem an unterschiedlichem Berufswahlverhalten und Erwerbsbiografien: Frauen entscheiden sich seltener für Branchen und Berufe mit besseren Verdienst- und Karrierechancen, sie arbeiten öfter in Teilzeit, haben mehr Erwerbsunterbrechungen und erreichen damit auch seltener Führungspositionen. Um ihre Erwerbs- und Karrierechancen zu verbessern, sind vor allem mehr hochwertige und bezahlbare Ganztagskinderbetreuung und -schulen sowie eine bessere Berufsorientierung nötig.

Zuwanderungsrecht gezielt weiterentwickeln Dank der richtigen Reformen der Bundesregierung in den letzten Jahren hat Deutschland eines der liberalsten Zuwanderungssysteme weltweit. Die teils hitzige politische Debatte über die zukünftige Ausgestaltung des Zuwanderungsrechts konzentriert sich vor allem auf die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz mit Punktesystem. Dabei drohen die richtigen Weichenstellungen der Vergangenheit und die notwendigen weiteren Verbesserungen in parteipolitisch motivierten Streitereien ausgeblendet zu werden. In der Diskussion über ein Einwanderungsgesetz sollte dringend „abgerüstet“ werden. Es besteht ein parteiübergreifender Konsens, dass Deutschland aufgrund der demografischen Entwicklung qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland braucht. Gleichzeitig sind die verschiedenen Zuwanderungsund Aufenthaltsregelungen nach wie vor sehr komplex und oft kaum zu durchschauen. Die BDA setzt sich deshalb in Gesprächen mit Bundesregierung und Bundestagsfraktionen

dafür ein, die verschiedenen Regelungen für Fachkräftezuwanderung sinnvoll zusammenzufassen, das Zuwanderungsrecht transparenter zu gestalten und Verfahren insgesamt zu vereinfachen. Zudem muss das Recht gezielt weiterentwickelt werden, um klare Regelungen auch für ausländische Talente – auch Fachkräfte in nichtakademischen Mangelberufen – zu schaffen, die nach Deutschland kommen wollen, um hier eine Stelle zu suchen.

Asylsuchende und Geduldete ­ in den Arbeitsmarkt integrieren Die Arbeitsmarktpotenziale von Asylsuchenden und Geduldeten rücken verstärkt in den Fokus der politischen Diskussion. Der Gesetzgeber hat erste Änderungen zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs auf den Weg gebracht: Unter anderem können Asylsuchende und Geduldete nun eine Beschäftigung nach drei Monaten Aufenthalt mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufnehmen. Diese Rechtsänderungen sind zu begrüßen. Die BDA setzt sich für darüber hinausgehende Maßnahmen zur besseren Ausschöpfung der Potenziale von Asylsu-

chenden und Geduldeten und für bessere Integrationsperspektiven ein. Dazu zählen Sprachförderung für alle Asylsuchenden mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit sowie für


7

Beschäftigung   alle Geduldeten und ein rechtssicherer Aufenthalt für Asylsuchende und Geduldete, die sich in einer Ausbildung befinden. Es muss künftig das unzeitgemäße und ungerechtfertigte Verbot, Asylsuchende und Geduldete auch in der Zeitarbeit zu beschäftigen, entfallen. Es macht auch keinen Sinn, dass Asylsuchende nach Ablehnung des Asylantrags, die sich bereits in Deutschland befinden, nicht die gleichen Möglichkeiten haben, einen Aufenthaltstitel der Fachkräftezuwanderung zu erhalten wie Drittstaatsangehöri-

ge, die sich noch im Ausland befinden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die BDA hat ihre Vorschläge z. T. gemeinsam mit dem DGB und den christlichen Kirchen an die Politik herangetragen. Sie arbeitet in der BA zusammen mit den Gewerkschaften an Initiativen zur Verbesserung des Arbeitsmarktzugangs von Asylsuchenden und Geduldeten. Der Bundesrat hat u. a. den Vorschlag der BDA zu einem rechtssicheren Aufenthalt für Asylsuchende in Ausbildung aufgegriffen.

KURZ NOTIERT BDA-Micro-Website ­ „Betriebliche Personalpolitik“ online

Forschungsprogramm „Zukunft der Arbeit“ gestartet

Die BDA hat im Februar 2015 eine Microsite zum Thema „Betriebliche Personalpolitik als betrieblicher Erfolgsfaktor“ online gestellt. Zu finden sind dort Links zu Praxisleitfäden für ein modernes betriebliches Personalmanagement. Wesentliche Themen sind u. a. Personalführung, betriebliches Gesundheitsmanagement, Diversity sowie die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Initiativen > Betriebliche Personalpolitik als Erfolgsfaktor

Mit der ersten Förderbekanntmachung „Arbeit in der digitalisierten Welt“ ist das Forschungsprogramm des Bundesbildungsministeriums mit einem Fördervolumen von insgesamt 270 Mio. € gestartet. Die BDA ist im Programmbeirat vertreten und wirkt hier darauf hin, dass die Forschungsschwerpunkte sachgerecht gesetzt werden. Nach der mittlerweile veröffentlichten Förderbekanntmachung sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, die sich z. B. der Optimierung mobiler Arbeitsinstrumente und -plätze unter ergonomischen Aspekten widmen. Antragsberechtigt sind auch Unternehmen. Diese können bis zum 15. Juli 2015 Projektanträge einreichen.

Zusätzliche Belastungen durch ­Bundesteilhabegesetz vermeiden Nach dem Koalitionsvertrag soll die Eingliederungshilfe, eine über 14 Mrd. € teure Sozialleistung für Menschen mit Behinderung, durch ein Bundesteilhabegesetz neu geregelt werden. Im April 2015 beendet die zur Vorbereitung dieser Neuregelung vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Arbeitsgruppe ihre Arbeit. Die BDA hat sich in der Arbeitsgruppe – anders als viele andere Mitglieder – wiederholt gegen Mehrausgaben und zusätzliche Belastungen der Sozialversicherungen und damit der Beitragszahler ausgesprochen. Auch der Koalitionsvertrag schließt eine neue Ausgabendynamik aus. Die BDA hat hierzu ein Positionspapier veröffentlicht. Kernforderungen sind: bessere Zusammenarbeit der Rehaträger, mehr Übergänge aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt und Kostenneutralität der Reform.

ESF-Programm für Langzeitarbeitslose praktikabel umsetzen Das neue ESF-Programm zur Integration von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen soll in diesem Jahr starten. Mit dem Programm sollen Arbeitgeber mit Beschäftigungszuschüssen gewonnen werden, Langzeitarbeitslose einzustellen, die mit einem Coaching begleitet werden. Betriebsakquisiteure der Jobcenter sollen die Arbeitgeber beraten. Die BDA setzt sich dafür ein, dass die Teilnahme nicht zu einem für die Arbeitgeber unverhältnismäßigen Aufwand führt. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte

Nähere Informationen: ­ www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Asyl­suchende und ­Geduldete


8

Arbeitgeber aktuell | April 2015

„Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“: ­Bestehender betrieblicher Altersvorsorge ­ droht Schwächung Am 26. Januar 2015 hat das Bundesarbeitsministerium einen Vorschlag für ein „Neues Sozialpartnermodell Betriebsrente“ vorgelegt. Danach soll es künftig möglich sein, dass ein Arbeitgeber auch ohne Zusage einer bestimmten Betriebsrentenleistung betriebliche Altersvorsorge anbietet, sofern die betriebliche Altersvorsorge auf tarifvertraglicher Grundlage erfolgt und über eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien organisiert wird. Zwar berücksichtigt der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums wichtige Kritikpunkte der BDA an bisherigen Überlegungen. Dennoch bestehen gegen diesen Vorschlag wesentliche Bedenken: Zum einen wäre eine Beschränkung der Enthaftungsmöglichkeit allein auf gemeinsame Einrichtungen unter Risikogesichtspunkten nicht zu rechtfertigen, zum anderen würde die bestehende betriebliche Altersvorsorge geschwächt. Denn soweit in Tarifverträgen von der neuen Option Gebrauch gemacht würde und Arbeitgeber Beiträge an die neuen Einrichtungen zahlen würden, stünden diese Mittel nicht mehr zur Finanzierung der bestehenden betrieblichen Einrichtungen zur Verfügung. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Betriebliche Altersvorsorge

Die BDA hat in ihrer Stellungnahme zum Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums und in der Sitzung des Arbeitskreises „Betriebliche Altersvorsorge“ im Bundesarbeits­

ministerium am 9. März 2015 deutlich gemacht, dass eine Umsetzung dieses Vorschlags nur in Betracht kommt, wenn erhebliche Modifikationen erfolgen und die bislang noch offenen Fragen geklärt werden. Insbesondere müsste die geplante Enthaftung des Arbeitgebers immer möglich sein, wenn die betriebliche Altersvorsorge über einen beaufsichtigten Durchführungsweg (Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung) erfolgt und der Versorgungsträger die Vorgaben für Lebensversicherungsunternehmen erfüllt oder die Zusage künftig über den Pensions-Sicherungs-Verein abgesichert ist. Zudem ist der Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums kein Ersatz für die notwendigen Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge. Das Bundesarbeitsministerium hat sich offen gezeigt, die Kritik und Änderungsvorschläge der BDA bei der nochmaligen Überarbeitung des Vorschlags zu prüfen.

BDA verhindert deutliche Verschärfung ­ der Arbeitsstättenverordnung

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A –Z > Unfallversicherung und Arbeitsschutz

Fortsetzung der Titelseite > Arbeitgeber hätten die Vorgaben des Verordnungsentwurfs nicht ohne Weiteres einhalten können, weil sie den häuslichen Telearbeitsplatz ohne Zustimmung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht betreten dürfen. Auch wäre dies mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, da Tele­ arbeitsplätze oft hunderte Kilometer von der Firmenzentrale entfernt sind. Weiterer wesentlicher Kritikpunkt der BDA sind die geplanten höheren Anforderungen an die Notwendigkeit von Tageslicht in Arbeitsstätten und Sichtverbindungen nach außen. Diese Vorgaben würden die Betriebe zur Schließung bzw. zum aufwändigen Umbau

einer Vielzahl von z. B. Produktionsstätten, Kantinen und Pausenräumen zwingen. Die BDA hat sich ferner gegen die umfassenden Dokumentationspflichten in Bezug auf eine jährlich durchzuführende Unterweisung sowie das geplante Auslaufen bislang bestehender Bestandsschutzregelungen ausgesprochen. Derzeit laufen zwischen Bundeskanzleramt und Bundesarbeitsministerium Gespräche darüber, welche inhaltlichen Änderungen an den bisherigen Verordnungsplänen erfolgen sollen. Die BDA drängt dabei auf deutliche Korrekturen und hat dafür auch konkrete Änderungsvorschläge vorgelegt.


9

Soziale Sicherung

KURZ NOTIERT Gesetzliche Neuregelung für ­Syndikusanwälte zügig umsetzen

Beratungen der Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge“ stocken

Die BDA hatte sich im vergangenen Jahr bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass Syndikusanwälte wieder die Möglichkeit erhalten, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen. Das Bundesjustizministerium hat daraufhin am 13. Januar 2015 Eckpunkte zur Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte vorgelegt. Diese Eckpunkte waren zwar im Grundsatz zu begrüßen, wiesen aber in mehrfacher Hinsicht Nachbesserungsbedarf auf, den die BDA dann auch gegenüber dem Bundesjustiz- und Bundesarbeitsministerium vorgebracht hat. Inzwischen konnte die BDA mehrere Korrekturen erreichen, insbesondere die Zusicherung, dass im Referentenentwurf – anders als nach den Eckpunkten – auch Verbandsjuristen als Syndikusanwälte anerkannt werden sollen.

Die Mitte 2014 eingesetzte Koalitionsarbeitsgruppe zur weiteren Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand ist in den letzten Monaten nicht mehr zusammengekommen. Bereits angesetzte Sitzungstermine wurden wiederholt abgesagt, zuletzt Ende März 2015. Hintergrund ist, dass sowohl CDU/CSU als auch SPD mit einem vorzeigbaren Erfolg aus den Verhandlungen herausgehen wollen, aber noch keine ausreichende Schnittmenge ihrer Positionen erreicht haben. Die BDA steht im Kontakt mit Mitgliedern der Arbeitsgruppe. Derzeit wird ein Paket diskutiert, das aus einer Flexi­ bilisierung der Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigem Rentenbeginn, einer Neuregelung der Sozialversicherungsbeiträge für beschäftigte Rentner und Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge für ältere Beschäftigte besteht. Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Inhalte > Soziale Sicherung > Rentenversicherung > Weiterführende Informationen

Elektronisches Wahlverfahren für die ­Sozialwahlen verschoben Entgegen den ursprünglichen Plänen aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD strebt die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode keine Einführung eines elektronischen Wahlverfahrens für die Sozialwahlen 2017 an. Die BDA hat sich zwar grundsätzlich für die Einführung von Online-Wahlen ausgesprochen. Eine Umsetzung schon 2017 wäre jedoch verfrüht gewesen, weil bislang noch kein Wahlverfahren entwickelt wurde, das die Anforderungen des Datenschutzes und der Manipulationssicherheit hinreichend gewährleistet.


10

Arbeitgeber aktuell | April 2015

Erste Maßnahmen der Allianz für ­ Aus- und Weiterbildung umgesetzt Die Wirtschaft hat gemeinsam mit Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung erste Maßnahmen umgesetzt, um die duale Berufsausbildung in Deutschland zu stärken. Dazu gehört u. a. die auf eine Initiative des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) zurückgehende Ausweitung des Per­ sonenkreises für ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) und die Einführung des rechtskreisübergreifenden Instruments der Assistierten Ausbildung (AsA). Beide Maßnahmen wurden am 27. Februar 2015 vom Bundestag beschlossen. Für das Ausbildungsjahr 2015/16 werden bis zu 10.000 Plätze für die AsA bereitgestellt, der Förderstart ist für August 2015 geplant. Die abH werden ab Beginn des neuen Ausbildungsjahrs allen jungen Menschen zur Verfügung stehen, die diese zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung benötigen. Mit der AsA können sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche in Betrieben begleitet und Ausbildungsbetriebe unterstützt werden. Beide Maßnahmen leisten einen wertvollen Beitrag, um die qualifikatorischen Passungsprobleme auf dem Ausbildungsmarkt zu bekämpfen und die Betriebe bei der Ausbildung leistungsschwächerer Jugendlicher zu unterstützen.

Die BDA hat gemeinsam mit den weiteren arbeitgeberseitigen Allianz-Partnern und der BA einen Flyer erarbeitet, in dem auf die individuellen Vermittlungsleistungen der BA aufmerksam gemacht und für die Meldung freier Ausbildungsplätze in der Jobbörse der BA geworben wird – mit oder ohne Vermittlungsauftrag. Unternehmen haben vielfältige Möglichkeiten, die Vermittlung von Auszubildenden durch die BA passgenau zu gestalten. Es ist z. B. möglich, Anzahl oder Zeitpunkt von Vermittlungsvorschlägen zu definieren. Im Jahr 2015 will die Wirtschaft 20.000 betriebliche Ausbildungsplätze mehr als 2014 bei der BA melden. Damit soll das Ausbildungsangebot der Wirtschaft auch für die BA noch transparenter und das Matching von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt verbessert werden.

Berufsbefähigung durch Qualitätssicherung ­ in der Hochschule stärken – BDA veranstaltet ersten „Akkreditierungsdialog der Wirtschaft“ Für die Wirtschaft hat die Qualitätssicherung im Hochschulbereich mit Blick auf die Fachkräftesicherung eine besondere Relevanz. Wirtschaftsvertreterinnen und -vertreter engagieren sich daher auf allen Ebenen des Akkreditierungssystems: im Akkreditierungsrat, in den strategischen Gremien der Akkreditierungsagenturen, aber auch als Gutachterinnen und Gutachter in den einzelnen Verfahren zur Akkreditierung von Studiengängen („Programmakkreditierung“) oder von Qualitätssicherungsstrukturen von Hochschulen („Systemakkreditierung“). Vor diesem Hintergrund hat die BDA einen „Akkreditierungsdialog der Wirtschaft“ ins Leben gerufen: eine Plattform für die wirtschaftsseitigen Akteure zum Austausch, zur Vernetzung und zur Diskussion aktueller Herausforderungen. Das erste Treffen fand im Februar 2015 in Berlin statt. Kernthema war die Förderung der Berufsbefähigung im Studium. Dies ist ein erklärtes Ziel der Bologna-Reform und als eine zentra-

le Aufgabe der Hochschulen in sämtlichen Landeshochschulgesetzen verankert. Doch gerade einmal 31 % der Studierenden an Universitäten fühlen sich gut auf ihre spätere Berufstätigkeit vorbereitet (Deutsches Zentrum für Hochschul- und Wirtschaftsforschung, 2014), an Fachhochschulen ist es die Hälfte. Hier besteht Handlungsbedarf – und auch die Qualitätssicherung kann wichtige Impulse zur Verbesserung setzen. So war sich der


11

Bildung   Kreis der Teilnehmenden einig, dass zukünftig in jedem Akkreditierungsverfahren dezidiert in den Blick genommen werden muss, wie und mit welchen Instrumenten ein Studiengang dieses Ziel erreichen will. Jedem Fachbereich steht dabei eine breite Palette an

Möglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. praxisorientierte Lehre und Abschlussarbeiten, Pflichtpraktika und Kooperationen mit Unternehmen. Die BDA wird die Empfehlung in den Akkreditierungsrat hineintragen.

KURZ NOTIERT ESF-Sozialpartnerprogramm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ startet Das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht in Kürze die gemeinsam mit DGB und BDA gesteuerte neue ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“. Damit werden einerseits Projekte zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und andererseits zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen am Arbeitsmarkt gefördert. Es können sich Sozialpartner sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und rechtsfähige Personengesellschaften, die eine Betriebsstätte in Deutschland unterhalten, mit ihren Projekten bewerben. Weitere Informationen: www.esf.de Wechsel an der Spitze des Nationalen ­ MINT Forums Ab dem 1. Juli 2015 ist Dr. Nathalie von Siemens gemeinsam mit Thomas Sattelberger Sprecherin des Nationalen MINT Forums. Sie übernimmt das Amt von Henning Kagermann. Auf der Mitgliedersitzung am 5. Februar 2015 wurde Sattelberger in diesem Amt bestätigt. Nathalie von Siemens ist seit Januar 2013 geschäftsführender Vorstand und Sprecherin des Vorstands der Siemens Stiftung und seit Februar 2015 Mitglied des Aufsichtsrats der Siemens AG. Das Nationale MINT Forum ist der Zusammenschluss von über 30 bedeutenden Institutionen und Verbänden, die sich für die Stärkung der MINT-Bildung engagieren. Die BDA zählt zu den Gründungsmitgliedern.

Leitfaden von BDA und DGB für Schülerbetriebspraktika BDA und DGB wollen einen gemeinsamen Leitfaden zur Qualität von Schülerbetriebspraktika erarbeiten. Zur Qualität der Praktika von Schülern und Schülerinnen im Betrieb gehört die Einordnung in die übergreifende Berufsorientierung der Schule. Praktika müssen gut vorbereitet und ausgewertet werden. Im Betrieb sollen die Jugendlichen betriebliche Abläufe kennen lernen, ihre eigenen Fähigkeiten und Interessen erfahren, Fertigkeiten erproben und motiviert werden. Für Unternehmen ist die frühzeitige Bindung des Nachwuchses von Relevanz. Bis Ende Mai 2015 soll der Leitfaden fertig formuliert sein.

Nähere Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­A kademische Qualitätssicherung


12

Arbeitgeber aktuell | April 2015

EU-Arbeitszeitrichtlinie – nur begrenzte Überarbeitung sinnvoll Die EU-Kommission hat bis Mitte März 2015 eine öffentliche Online-Konsultation zur Überarbeitung der EU-Arbeitszeitrichtlinie durchgeführt. Die BDA hat sich beteiligt und für eine gezielte und streng begrenzte Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie ausgesprochen. Sie kritisiert nachdrücklich, dass Online-Konsultationen nicht mit einer angemessenen Gewichtung der Teilnehmer (von individuellen Einzelmeinungen bis zu repräsentativen Großorganisationen) verbunden werden. Vor dem Hintergrund des Scheiterns einer umfassenden Richtlinienüberarbeitung von 2004 bis 2009 ist nur eine streng begrenzte Überarbeitung zielführend. Sie ist aber auch erforderlich, um die durch die EuGH-Rechtsprechung zum Bereitschaftsdienst und Urlaub entstandene Rechtsunsicherheit und Praxisprobleme zu beseitigen. Auch sollte die Flexibilität für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung erhöht werden, vor allem in Bezug auf die von der Richtlinie vorgegebenen Bezugszeiträume, Ausgleichsund Ruhezeiten. Einschränkungen der vorhandenen Flexibilität sind abzulehnen. Damit

die Mitgliedstaaten die Flexibilitätsspielräume nach Verabschiedung der überarbeiteten Richtlinie auf nationaler Ebene tatsächlich auch nutzen können, muss die sog. Non-Regression-Clause gestrichen werden. Wie bereits in vergangenen Konsultationen bot der Online-Konsultationsfragebogen der EU-Kommission leider keine Möglichkeit zur detaillierten Stellungnahme. Die BDA hat dieses Format erneut gegenüber der EUKommission kritisiert und wird die Entwicklungen zur etwaigen Überarbeitung der EUArbeitszeitrichtlinie intensiv weiterverfolgen.

Sozialpolitische Schwerpunktthemen ­ der deutschen G7-Präsidentschaft Deutschland hat im Juni 2014 die Präsidentschaft der G7 (Gruppe der sieben weltwirtschaftlich bedeutendsten Industriestaaten) übernommen und richtet am 7./8. Juni 2015 in Schloss Elmau (Bayern) das nächste Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus. Neben den klassischen wirtschafts- und handelspolitischen Schwerpunkten hat die deutsche Präsidentschaft erstmals auch sozialpolitische Themen auf die Agenda gesetzt. Hierzu gehören vor allem die Themen „Standards in Handels- und Lieferketten“ sowie „Stärkung von Frauen bei Selbstständigkeit und beruflicher Bildung“. Die Bundesregierung will im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft einen umfassenden Dialog mit der Zivilgesellschaft führen. Im Rahmen dieses Outreach-Prozesses ist auch ein Austausch mit hochrangigen Vertretern der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände aus den G7-Staaten geplant. Die Wirtschaft wird ihre Empfehlungen an die Staats- und Regierungschefs im Rahmen des sog. B7- (Business 7) Prozesses erarbeiten. Die BDA beteiligt sich aktiv an diesem Prozess. Ebenfalls im Rahmen der deutschen G7Präsidentschaft haben das Bundesarbeitsministerium und das Bundesentwicklungshilfeministerium die Initiative „Gute Arbeit weltweit

durch nachhaltige Lieferketten fördern“ gestartet. Zum Auftakt fand am 10./11. März 2015 in Berlin eine internationale Stakeholderkonferenz statt, bei der erste Vorschläge für konkrete Aktionen der G7-Regierungen diskutiert wurden. Hierzu schlagen die beteiligten Bundesministerien die Einrichtung eines globalen Fonds zur Prävention von Arbeitsunfällen in den Produktionsländern („Vision Zero Fund“) vor, der ausschließlich von Unternehmen finanziert werden soll. Den Fonds hält die BDA nicht für sinnvoll, seine Finanzierung lehnt sie strikt ab. Zusätzliche Hilfen der Regierungen sollten an die zahlreichen erfolgreich bestehenden Programme bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) andocken.


13

Europa

KURZ NOTIERT EU-Kommission legt Haushaltsregeln ­zukünftig großzügiger aus Am 13. Januar 2015 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Auslegung der Flexibilität in den vorhandenen Regeln des Stabilitätsund Wachstumspakts (SWP) vorgelegt. Strukturreformen und öffentliche Investitionen sollen bei der Bewertung der Staatsfinanzen im SWP stärker berücksichtigt werden. Die BDA begrüßt den Ansatz der EU-Kommission, Strukturreformen, Investitionen und haushaltspolitischer Verantwortung Priorität einzuräumen. Dass die bloße Ankündigung von Strukturreformen zukünftig für einen Aufschub im Defizitverfahren des SWP ausreichen soll, kommt jedoch einer Aufweichung der Stabilitätskriterien gleich und ist abzulehnen. Rat erzielt Fortschritte bei ­Datenschutzgrundverordnung Der Rat für Justiz und Inneres hat Mitte März 2015 partielle Einigungen zur Datenschutzgrundverordnung zu den Kapiteln II (Grundsätze), VI und VII (vor allem One-Stop-ShopMechanismus) erzielt. Erfreulich ist, dass der Rat dem Kommissionsvorschlag, wonach im Beschäftigungsverhältnis keine Einwilligung zur Datenverarbeitung erteilt werden dürfe, eine Absage erteilt hat. Hierfür hatte sich die BDA ebenso intensiv eingesetzt wie für eine Vereinfachung der Datenübermittlung zwischen Unternehmensgruppen, die der Rat ebenfalls vorsieht. Eine Einigung im Rat wird im Juni 2015 angestrebt. Plattform Schwarzarbeit Die Mitgliedstaaten haben im vergangenen Oktober eine Einigung zur geplanten europäischen „Plattform Schwarzarbeit“ erzielt, die den Forderungen der BDA entspricht, Instrumente zu nutzen, die nationale Gegebenheiten berücksichtigen, anstatt einer europaweiten „one-size-fits-all“-Lösung. Nun ist das Europäische Parlament am Zug: Allerdings stocken die Beratungen derzeit, nachdem zum Berichtsentwurf des Abgeordneten Georgi Pirinski (Bulgarien, S&D-Fraktion) über 400 Änderungsanträge eingereicht wurden. Die Abstimmung im Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten wurde auf den 7. Mai 2015 verschoben, das Plenum soll am 8. September 2015 abschließend abstimmen.

EU-Pensionsfondsrichtlinie: keine Übertragung von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge Die Beratungen zur Pensionsfondsrichtlinie im Europäischen Parlament gewinnen seit Februar 2015 an Fahrt. Europaabgeordnete, u. a. Thomas Mann (CDU) und Joachim Schuster (SPD), bekräftigten in diesem Zusammenhang ihren Widerstand gegen die Übertragung der quantitativen Eigenmittelvorgaben nach den Grundsätzen von Solvency II auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge. Die fortlaufenden regulatorischen Arbeiten an einem Bilanzierungsmodell müssten mit sofortiger Wirkung eingestellt werden. Hierfür setzen sich auch BDA und DGB ein. Die von der EU-Kommission angestrebte Vollharmonisierung der aufsichtsrechtlichen Regelungen würde die Pensionskassen und Pensionsfonds mit erheblichen Mehrkosten belasten, ohne zusätzliche Sicherheit für die Begünstigten. ILO und Streikrecht: S ­ ozialpartner erzielen wichtige Fortschritte Im Konflikt um die Frage, ob im ILO-Übereinkommen 87 zur Vereinigungsfreiheit auch das Streikrecht geregelt ist, konnten sich die Sozialpartner in der ILO auf eine umfassende Reform des Systems der Normenüberwachung einigen. Grundlage dieses Gesamtpakets bildet das gemeinsame Bekenntnis, dass sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ein grundsätzliches Recht auf Arbeitskampf existiert, dessen konkrete Ausgestaltung und Reichweite aufgrund der Diversität der industriellen Beziehungen jedoch der nationalen Ebene vorbehalten bleiben müssen. Die BDA wird sich im ILO-Verwaltungsrat für eine zügige Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen einsetzen.


14

Arbeitgeber aktuell | April 2015

Nationales Reformprogramm und Nationaler Sozialbericht – Arbeitsmarkterfolge nicht durch weitere Regulierung gefährden Das Nationale Reformprogramm (NRP) und der Nationale Sozialbericht wurden am 1. April bzw. 25. März 2015 im Kabinett verabschiedet. In den NRPs stellen die EU-Mitgliedstaaten jährlich u. a. ihre wirtschaftspolitische Strategie für Wachstum und Beschäftigung vor. Zeitlich synchron wird jährlich auch der Nationale Sozialbericht vorgelegt. Gerade aufgrund der jüngsten Regierungsbeschlüsse fordert die BDA in ihren Stellungnahmen an die Bundesregierung, die Beschäftigungserfolge der letzten Jahre nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Es ist gravierend genug, dass durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit Jahresbeginn der Einstieg in Arbeit für viele erschwert ist. Umso mehr gilt es, jetzt nicht noch weitere Hürden für neue Beschäftigung durch gesetzliche Einschränkungen bei Zeitarbeit oder Werkverträgen zu errichten. Genauso wichtig ist, dass vermeidbare, überflüssige und erst

recht jede schädliche Regulierung unterbleibt und die Betriebe von weiteren Bürokratiebe­ lastungen verschont bleiben. Diese Zielsetzung fehlt jedoch in den Regierungsberichten. Die Übersendung des NRP an die EUKommission soll Mitte April 2015 erfolgen. Darauf aufbauend formuliert die EU-Kommission im Mai 2015 ihre länderspezifischen Empfehlungen. Die BDA setzt sich unverändert gegenüber der EU-Kommission für auf Wachstum und Beschäftigung ausgerichtete Empfehlungen ein.

Europäisches Investitionspaket: Entpolitisierung der Mittelvergabe richtiger Schritt Die EU-Finanzminister haben am 10. März 2015 eine gemeinsame Position zum Vorschlag der EUKommission über die Einrichtung eines Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) beschlossen. Hintergrund für diese Investitionsoffensive ist die andauernde Investitionsschwäche in der EU, die die Wettbewerbsfähigkeit Europas gravierend beeinträchtigt. Bis Juli 2015 müssen sich Rat und Europäisches Parlament darüber abschließend einigen. Damit könnte der Fonds bereits 2015 einsatzbereit sein. Er soll u. a. in Infrastrukturprojekte investieren. Mit dem Beschluss der Finanzminister wurde ein Hauptkritikpunkt von BDA und BDI bei der Verwaltungsstruktur des EFSI entschärft: Anders als ursprünglich geplant, sollen nur Mitglieder der EU-Kommission und der Europäischen Investitionsbank im Lenkungsrat sitzen – die Mitgliedstaaten bleiben außen vor, um eine Politisierung der Entscheidungen des Lenkungsrats zu vermeiden. Eine Projektauswahl, die sich an der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ausrichtet, ist entscheidend für den Erfolg des Programms. Hierfür setzt sich die BDA nachdrücklich ein.

Die BDA begrüßt zudem prinzipiell die vorgesehene Umlenkung von vorhandenen Mitteln aus dem EU-Haushalt, da damit dem dringenden Konsolidierungsbedarf in vielen Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird. Wenig zielführend ist aber, dass ausgerechnet die strategisch wichtigen Programme „Horizon 2020“ und „Connecting Europe“, die innovative Projekte in Forschung und Entwicklung sowie Transportinfrastruktur unterstützen und damit einen Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit der EU leisten, finanziell geschwächt werden.


15

Wirtschaft und Finanzen

KURZ NOTIERT Erbschaftsteuerverschonung für ­familiengeführte Unternehmen erhalten

Finanztransaktionssteuer (FTT) darf ­betriebliche Altersvorsorge nicht belasten

Die BDA setzt sich gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft für deutliche Korrekturen der Erbschaftsteuerpläne des Bundesfinanzministeriums (BMF) ein. Familiengeführte und mittelständische Unternehmen sowie deren Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet werden. Die BDA hatte bereits vor der Vorlage der BMF-Vorschläge zusammen mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft ein Konzept vorgelegt, wie eine verfassungsfeste und praxisgerechte Neufassung der Verschonungsregeln erreicht werden kann. In jedem Fall muss gewährleistet werden, dass durch die Erbschaftsteuer Generationenübergange in Unternehmen nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Die Finanzminister der Eurostaaten, welche die FTT-Einführung planen, haben am 27. Januar 2015 weitere Schritte zur Umsetzung angekündigt. Aus Sicht der BDA ist die FTT ein steuerpolitischer Irrweg, da auch notwendige und nicht-spekulative Transaktionen von Unternehmen und Altersvorsorge belastet würden. Gegenüber dem BMF hat die BDA die FTT mehrfach abgelehnt und zudem konkrete Vorschläge vorgelegt, um die betriebliche Altersvorsorge von der FTT auszunehmen. Die BDA wird sich dafür weiter einsetzen.

Lohnsteuer: Rechtssicherheit bei ­Betriebsveranstaltungen schaffen Seit dem 1. Januar 2015 gilt für Arbeitgeberaufwendungen für Betriebsveranstaltungen ein Freibetrag von 110 €. Bis zu diesem Betrag zählen die Aufwendungen nicht zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn. Die BDA hat gemeinsam mit anderen Spitzenverbänden der Wirtschaft gegenüber dem BMF Klarstellungen zur Anwendung der neuen Rechtslage eingefordert (u. a. einzubeziehende Arbeitnehmer, Behandlung von Reisekosten), um für die Unternehmen die Rechtssicherheit zu stärken. Das BMF wird dazu ein Anwendungsschreiben vorlegen, zu dem die BDA erneut Stellung nehmen wird. Elektronische Lohnsteuerkarte: ­Entgeltabrechnung weiter vereinfachen Die BDA hat das BMF aufgefordert, das Bürokratieabbaupotenzial im Verfahren der elek­tronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) auszuschöpfen, und konkrete Vorschläge für praxisgerechte Optimierungen (u.  a. Stornofunktion, Abschaffung von Papierbescheinigungen) unterbreitet. Die BDA wird sich weiter dafür einsetzen, dass diese Weiterentwicklungen den Arbeitgebern möglichst schnell zur Verfügung gestellt werden.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung in der EU – beidseitige Freiwilligkeit erhalten und keine Konkurrenz zur betrieblichen ­Altersvorsorge zulassen In der Plenartagung am 10. Februar 2015 hat das EU-Parlament die EU-Kommission gefragt, wie sie die Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MKB) in der EU unterstützen will. Zuvor war eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Studie veröffentlicht worden, die u.  a. Politikoptionen zur Überwindung von Hindernissen grenzüberschreitender Mitarbeiterbeteiligung aufzeigt. Bei der Anfrage wurde auf Wirken der BDA auf die Bedeutung der beidseitigen Freiwilligkeit bei MKBModellen sowie die Konkurrenzsituation zur betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen. Die Kommission plant aktuell keine konkreten Initiativen. Europäische Zentralbank startet ­ Ankauf von Staatsanleihen Die Europäische Zentralbank hat am 9. März 2015 begonnen, Staatsanleihen der Eurostaaten i. H. v. 60 Mrd. € monatlich zu kaufen. Das Anleiheankaufprogramm soll mindestens bis September 2016 laufen. Angesichts der bereits reichlich vorhandenen Liquidität in den Märkten erwartet die BDA lediglich geringe Impulse für die Investitionstätigkeit. Die BDA spricht sich daher dafür aus, das Programm durch Maßnahmen zur Stärkung der Investitionstätigkeit und der Beschäftigung in der Eurozone zu flankieren.


www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite StraĂ&#x;e 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 10. April 2015 ISSN: 2199-1316


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.