Arbeitgeber aktuell April 2014

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Mindestlohn-Gesetzentwurf ­gefährdet Arbeitsmarktchancen Das Bundeskabinett hat am 2. April 2014 den Gesetzentwurf für ein „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz)“ beschlossen. Wesentlicher Inhalt ist ein neues Mindestlohngesetz, das an die Stelle des Mindestarbeitsbedingungengesetzes treten soll und mit dem ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € bundesweit festgelegt wird. Dieser Gesetzentwurf geht über die Vereinbarungen des Koalitionsvertrags hinaus. Er beschädigt die Tarifautonomie und wird Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt hinterlassen, insbesondere für Langzeitarbeitslose, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, und Jugendliche ohne Qualifikation. Auch wenn der jetzt beschlossene Gesetzentwurf kleine Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums enthält, muss er dringend überarbeitet werden. Die BDA hat-

te die grundlegenden Mängel des Entwurfs bereits in ihrer am 24. März 2014 dem Bundesarbeitsministerium zugeleiteten ersten Stellungnahme nachdrücklich unterstrichen. > Fortsetzung auf S. 2

Frauenquote: falscher Weg für höheren Frauenanteil Bundesfamilienministerin Schwesig und Bundesjustizminister Maas haben Leitlinien für ein Gesetz zu Geschlechterquoten in Führungspositionen vorgestellt. Ab 2016 soll eine Geschlechterquote von 30 % in Aufsichtsräten von Unternehmen gelten, die börsennotiert sind und zugleich der Mitbestimmung unterliegen. Die Quote soll für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten gelten. Bestehende Mandate sollen bis zu ihrem regulären Ende auslaufen können. Arbeitnehmer- und Anteilseignerbank sollen die Quote gesondert einhalten, und es ist zur nächsten vollen Personenzahl aufzurunden. Wird die Quote verletzt, bleiben die Stühle unbesetzt. Die BDA lehnt eine gesetzliche Geschlechterquote ab. Bei der Besetzung von Vorstandsund Aufsichtsratsposten muss die Qualifikation entscheidend bleiben. Quotenmäßige Besetzungen ignorieren jedoch Aspekte wie

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fachliche Qualifikation, einschlägige Kenntnisse, Erfahrungen und Vernetzungen in dem entsprechenden Wirtschaftszweig. > Fortsetzung auf S. 6

Inhalt Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa

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Wirtschaft und Finanzen

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Veranstaltungen 16


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Mindestlohn-Gesetzentwurf ­gefährdet Arbeitsmarktchancen Fortsetzung der Titelseite > Ein Mindestlohn wird am Arbeitsmarkt Verwerfungen zur Folge haben. Der Koalitionsvertrag sieht daher richtigerweise Übergangsregelungen vor und beschränkt z. B. die Anwendung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Mindestlohn darf nicht zu einer unüberwindbaren Hürde für Arbeitssuchende und ganz besonders für die Schwächsten am Arbeitsmarkt werden. Gerade junge Menschen dürfen nicht motiviert werden, statt einer Berufsausbildung das vermeintlich attraktivere Angebot eines nach Mindestlohngrundsätzen vergüteten Arbeitsverhältnisses aufzunehmen. Deshalb ist es notwendig, eine angemessene Altersgrenze zu wählen, ab der der Mindestlohn wirkt. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Grenze von 18 Jahren ist bei Weitem nicht ausreichend. Angesichts eines Durchschnittsalters von rd. 20 Jahren zu Ausbildungsbeginn darf der Mindestlohn mindestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs für junge Menschen ohne Qualifikation keine Anwendung finden.

Arbeitsdurchführung beteiligt ist und für wen demnach der Auftraggeber haften soll. Das schafft erhebliche Rechtsunsicherheit, auch wenn es gelungen ist, dies dadurch zu entschärfen, dass der Auftraggeber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben muss.

Ebenso unverzichtbar sind Regelungen, die z. B. für Langzeitarbeitslose den Arbeitsmarkt nicht vollständig verschließen. Die ursprünglich im Gesetzentwurf vorgesehene Ausnahme, in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung den Mindestlohn für zuvor Langzeitarbeitslose nicht anzuwenden, wenn ihre Beschäftigung zugleich mit einer Lohnsubvention gefördert wird, wurde auch auf Intervention der BDA verworfen. Dies wäre auch eine geradezu absurde Regelung gewesen. Sie hätte bedeutet, dass ein Langzeitarbeitsloser, der eine Arbeitsstelle unter 8,50 € findet, diese tatsächlich nur annehmen darf, wenn der Arbeitgeber zugleich eine Lohnsubvention beantragt. Trotzdem: Die Phase von sechs Monaten ist sehr kurz bemessen. Sie sollte mindestens ein Jahr betragen.

In dem Gesetzentwurf sollen auch Änderungen im Recht der Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) von Tarifverträgen im Tarifvertragsgesetz (TVG) und im AEntG umgesetzt werden. Auch dabei werden die Vorgaben des Koalitionsvertrags in vielerlei Hinsicht ignoriert.

Völlig unerwähnt vom Koalitionsvertrag ist die im Gesetzentwurf nunmehr vorgesehene „Generalunternehmerhaftung“ für den Mindestlohn. Eine solche Haftung der Auftraggeber eines Unternehmens für von ihm beauftragte Dienstleistungen oder Werkverträge ist unverhältnismäßig. Aus ihr kann sich eine nicht abzuschätzende, völlig intransparente und nicht kontrollierbare Haftung ergeben. Dies muss ausgeschlossen werden. Selbst bei einer engen Auslegung der Norm bleibt die Frage offen, wer tatsächlich an der

Ein Mindestlohngesetz muss gewährleisten, dass künftige Anpassungen des Mindestlohns staatsfern erfolgen und Tarifverhandlungen nicht präjudizieren. Die im Gesetzentwurf vorgesehene jährliche Anpassung des Mindestlohns erfüllt diese Voraussetzung nicht und bedarf daher der Korrektur. Ebenso muss sichergestellt werden, dass Tarifverträge, die schon gelten oder in der Übergangszeit bis Ende 2016 neu vereinbart werden, von den Regelungen des Mindestlohns unbeeinflusst weiterbestehen – so wie es im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Solche Übergangsregelungen dürfen nicht dadurch entwertet werden, dass der Tarifvertrag Eingang in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) gefunden haben muss.

So sieht der Koalitionsvertrag vor, dass an die Stelle des bisherigen Erfordernisses eines öffentlichen Interesses und des Nachweises einer Tarifbindung von 50 % für die Erstreckung von Tarifverträgen durch Allgemeinverbindlichkeit ein besonderes öffentliches Interesse treten soll. Dieses soll durch Regelbeispiele konkretisiert werden. Dem entspricht der Gesetzentwurf nicht. Statt die Erstreckung durch AVE an ein besonderes öffentliches Interesse zu binden, begnügt er sich mit einem einfachen öffentlichen Interesse. Das sendet das falsche Signal aus, die Tarifbindung und die Koalitionsfreiheit seien beliebig disponibel. Der Schutz der negativen wie der positiven Koalitionsfreiheit verlangt, dass von einer Erstreckung von Tarifverträgen zurückhaltend Gebrauch gemacht wird. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus als Regelbeispiel vor, dass eine Tarifbindung von 50 % glaubhaft gemacht werden muss. Auch dies findet im Referentenentwurf


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Arbeits- und Tarifrecht

keinen Niederschlag. Vielmehr wird darauf abgestellt, dass die betroffenen Tarifverträge in ihrem Geltungsbereich überwiegende Bedeutung erlangt haben müssen. Damit bleibt dieses Regelbeispiel ebenso unbestimmt wie das zweite. Danach soll eine AVE auch dann möglich sein, wenn die Wirksamkeit des Tarifvertrags gegen die Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklung abgesichert werden soll. Auch das kann alles und nichts meinen. Ebenso sind Teile der vorgesehenen Änderungen des AEntG nicht mit dem Koalitionsvertrag vereinbar. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass das Gesetz für alle Branchen geöffnet wird. Hiermit begnügen sich die Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums jedoch nicht. Gleichzeitig soll der bisher eng begrenzte Katalog von Regelungsgegenständen, die durch eine Rechtsverordnung erstreckt werden können, deutlich erweitert werden. Darüber hinaus soll beim Einsatz von

Zeitarbeit ein branchenfremder erstreckter Tarifvertrag nicht nur maßgeblich sein, wenn die Zeitarbeitskraft in einen Betrieb überlassen wird, der unter den Anwendungsbereich des AEntG fällt. Vielmehr soll die Zeitarbeitskraft auch dann in den Regelungsbereich des AEntG fallen, wenn sie nur eine Tätigkeit ausübt, die vom Anwendungsbereich der Erstreckung erfasst wird. Für Zeitarbeitskräfte ist das A ­ EntG damit sowohl betriebs- wie tätigkeitsbezogen. Das ist eine erhebliche Beschränkung der Tarifautonomie in der Zeitarbeitsbranche. Die BDA wird sich weiter dafür einsetzen, den Gesetzentwurf so zu verändern, dass die Tarifautonomie weitgehend gewahrt bleibt, die Koalitionsfreiheit nicht in ihren Grundfesten erschüttert und von Ausnahmeinstrumenten wie AVE und Erstreckung über das AEntG zurückhaltend Gebrauch gemacht wird.

Zeitarbeit ist Beschäftigungsmotor Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bestätigt sich erneut: Die Zeitarbeit ist ein wichtiger und unverzichtbarer Beschäftigungsmotor für Deutschland. Von den als Zeitarbeitskräften beschäftigten Arbeitnehmern waren zuvor fast 20 % langzeitarbeitslos oder noch nie beschäftigt; fast zwei Drittel waren zuvor beschäftigungslos. Gerade für gering Qualifizierte und andere Arbeitssuchende mit Vermittlungshemmnissen ist die Arbeitnehmerüberlassung eine unentbehrliche Chance auf Beschäftigung. Die BDA hat sich bei der Erstellung des zwölften Erfahrungsberichts der Bundesregierung über die Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes intensiv eingebracht. Der Bericht unterstreicht nochmals die positiven Effekte der Zeitarbeit für den Arbeitsmarkt. Zeitarbeit verdrängt kein Stammpersonal, sondern sichert sogar dessen Beschäftigung. Zeitarbeit schafft die Voraussetzung, dass Wirtschaftswachstum und positive Erwartungen, die sich noch nicht nachhaltig verfestigt haben, schnell in Beschäftigung umgesetzt werden können. Das deutsche „Jobwunder“ ist ganz maßgeblich auf den Einsatz flexibler Beschäftigungsverhältnisse wie Zeitarbeit oder befristete Arbeit zurückzuführen. Damit erfüllt die Zeitarbeit eine Kernfunktion für den Arbeitsmarkt. Sie schafft Arbeit, sichert Stammarbeitsplätze und hilft, Auftragsschwankungen und unsichere Auftragslagen betrieblich angemessen zu gestalten.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderungen der Zeitarbeit dürfen diese Wirkungen nicht gefährden. Die geplante Höchstüberlassungsgrenze und die Änderungen bei der Vergütung der Zeitarbeitskräfte müssen die branchenspezifischen Herausforderungen der Zeitarbeit und die Nutzungsbedingungen in den Einsatzbranchen angemessen widerspiegeln. Dafür setzt sich die BDA auch künftig ein. Das setzt Tariföffnungsklauseln voraus. Nur so kann ein Eingriff in bestehende Tarifverträge abgewendet werden, der die Tarifautonomie gefährdet. Zu Recht überträgt gerade die Zeitarbeitsrichtlinie der Europäischen Union den Tarifvertragsparteien ein hohes Maß an Verantwortlichkeit für die Gestaltung von Zeitarbeit und betont die überragende Bedeutung der Zeitarbeit für den Arbeitsmarkt in den Mitgliedstaaten.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Zeit­arbeit


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Werkverträge unverzichtbar Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Informations- und Unterrichtungsrechte der Betriebsräte beim Einsatz von Werkverträgen zu konkretisieren und sog. verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu sanktionieren: Für beides bedarf es keiner gesetzlichen Änderung.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Werkvertrag

Aufgrund der klaren Rechtslage nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz überrascht es daher, dass im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen die Professoren Schüren und Brors (Münster und Oldenburg) umfassende Änderungsvorschläge bei Werkverträgen vorgestellt haben, die im Ergebnis auf den Ausschluss eines jahrhundertealten Instruments der Spezialisierung und Aufgabenteilung zielen. Die Erwägungen sehen die Entwertung der durch die Bundesagentur für Arbeit erteilten Erlaubnis für Zeitarbeit ebenso vor wie massive Eingriffe in die Privatautonomie. In ihrer Bewertung hat die BDA die von solchen gesetzlichen Änderungen ausgehenden Gefahren für Beschäftigung, Wertschöpfung und Arbeitsplätze verdeutlicht. Selbstverständlich sind missbräuchliche Vertragsgestaltungen zu Lasten von Vertragspartnern und Arbeitnehmern abzulehnen. Sollte es zu solchen Missbrauchsfällen kommen, bietet das geltende Recht genügend Sanktionsmöglichkeiten. Auch der Betriebsrat hat schon nach geltender Rechtslage umfassende Informations- und Auskunftsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber. Die Entscheidung darüber, was zugekauft, was selbst produziert, was in

eigener Verantwortung hergestellt und verarbeitet wird, kann aber nur der Arbeitgeber selbst treffen. Hierzu ist der Betriebsrat weder von der Systematik des Betriebsverfassungsgesetzes noch vor dem Hintergrund der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Entscheidungsfreiheit legitimiert. Ein Mitbestimmungsrecht kann es daher nicht geben. Ebenso wenig zulässig ist es, Unterrichtungsverpflichtungen zur Voraussetzung für den Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern zu machen. Die Entscheidung, ob ein Unternehmen einen Malermeister beauftragt oder Wände im Betrieb von eigenen Kräften anstreichen lässt, darf nicht von der Benachrichtigung des Betriebsrats abhängig gemacht werden. Der Schutz des einzelnen Arbeitnehmers ist durch das geltende Recht angemessen verwirklicht. Kommt es durch einen nicht korrekt abgewickelten Werkvertrag zu einer Falschberechnung des Entgelts, hat der betroffene Arbeitnehmer Ersatzansprüche, soweit ihm ein Schaden entstanden ist. Weder für ihn noch für den Einsatzbetrieb wäre es nachvollziehbar, wenn ein Arbeitsverhältnis zwischen beiden durch Gesetz begründet würde.

KURZ NOTIERT Sachgrundlose Befristungen schaffen ­Beschäftigung

Mehrbelastungen beim Rundfunkbeitrag korrigieren

Am 17. März 2014 führte der Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestags eine Anhörung zu einem Gesetzentwurf der LINKEN zur Abschaffung sachgrundloser Befristungen durch. Die BDA hat in ihrer Stellungnahme auf die elementare Bedeutung sachgrundloser Befristungen für den Arbeitsmarkt hingewiesen. Insbesondere Berufsanfänger und -rückkehrer profitieren von befristeten Arbeitsverträgen. Fast drei Viertel der befristet Beschäftigten erhalten in ihrem Betrieb eine Anschlussbeschäftigung. Rund 40 % werden dabei in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Die von den Ministerpräsidenten beschlossene Senkung des Rundfunkbeitrags kann nur ein erster Schritt hin zu einer umfassenden Reform des Beitragssystems sein. Der Beitrag muss nach der angekündigten Evaluation und auf Basis ihrer Ergebnisse gezielt dort gesenkt werden, wo eine willkürliche Mehrbelastung für die Wirtschaft eingetreten ist. Insbesondere filialintensive Branchen sowie Servicebetriebe, die für ihre Arbeit auf die Nutzung von Dienstfahrzeugen angewiesen sind, werden durch das geltende Beitragsmodell über Gebühr belastet. Eine Korrektur ist daher erforderlich.


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Lohn- und Tarifpolitik

Auftakt Tarifjahr 2014 – erste Tarifabschlüsse und -verhandlungen Den Auftakt der diesjährigen Tarifrunde machte der Tarifabschluss in der chemischen Industrie. Mit seiner branchenadäquaten Entgeltanhebung und der Möglichkeit zur betrieblichen Flexibilität wird er den wirtschaftlichen Gegebenheiten der Betriebe gerecht. Er entfaltet jedoch für andere derzeit verhandelnde Branchen wie z. B. die Druckindustrie, die Bauwirtschaft oder den öffentlichen Dienst keinerlei Signalwirkung. Am 5. Februar 2014 erzielten die Tarifpartner der chemischen Industrie einen Tarifabschluss, der bei einer Laufzeit von 14 Monaten nach einem Nullmonat eine Tariflohnanhebung von 3,7 % vorsieht. Arbeitgeberpräsident Kramer begrüßte das Tarif­ ergebnis, das die Beschäftigten einerseits fair am wirtschaftlichen Erfolg der Branche beteiligt und andererseits für alle Unternehmen vertretbar ist. Diese können die Entgelt­ anhebung aus wirtschaftlichen Gründen ein bzw. zwei Monate verschieben. Darüber hinaus einigte man sich darauf, von 2014 bis 2016 bundesweit 9.200 neue Ausbildungsplätze anzubieten. Im Gerüstbauhandwerk einigte man sich ebenfalls am 5. Februar 2014 auf einen Lohnbzw. Mindestlohntarifvertrag. Für die ersten fünf Monate der insgesamt 19-monatigen Laufzeit erhalten die Beschäftigten eine Ein-

malzahlung von 230 €. Neben einer Erhöhung des Ecklohns (West) um 3,5 % erfolgt ab März 2014 eine 100%ige Ost-West-Angleichung. Von dieser kann durch Betriebsvereinbarung bis April 2015 um bis zu 2,5 % und bis April 2016 um bis zu 1,25 % abgewichen werden. Der Mindestlohn beträgt ab Mai dieses Jahres 10,25 € und ab Mai 2015 10,50 €. In weiteren verhandelnden Branchen liegen die Entgeltforderungen der Gewerkschaften zwischen z. B. 3,5 % zuzüglich eines Sockelbetrags von 100 € im öffentlichen Dienst für Bund und Kommunen und 7 % im Gesamtvolumen in der Bauwirtschaft. Im Mittelpunkt müssen auch dieses Jahr Tarifergebnisse stehen, die die betrieblichen Möglichkeiten widerspiegeln und somit auch weiterhin eine gute Basis für eine erfolgreiche Arbeitsmarktentwicklung darstellen.

KURZ NOTIERT Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit Der Tarifausschuss beim Bundesarbeitsministerium befürwortete am 10. März 2014 den Erlass der Zweiten Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung. Die Verordnung soll am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten und zum 31. Dezember 2016 enden. Die Mindeststundenentgelte liegen dann bei 8,50 € (West) bzw. 7,86 € (Ost, inklusive Berlin) und werden ab 1. April 2015 auf 8,80 € (West) bzw. 8,20 € (Ost) und ab 1. Juni 2016 auf 9,00 € (West) bzw. 8,50 € (Ost) angehoben.

Schlichtungsergebnis im Maler- und ­Lackiererhandwerk Am 12. März 2014 einigten sich der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz und die IG BAU in der ersten Schlichtungsrunde für das Maler- und Lackiererhandwerk auf ein Tarifergebnis, das bei einer Laufzeit von 26 Monaten im Westen eine zweistufige Entgelterhöhung von 3,2 % (März 2014) bzw. 2,55 % (Juni 2015) vorsieht. Die Tariflöhne im Osten steigen entsprechend den CentBeträgen der Erhöhung West zusätzlich um 10 Cent. Der derzeit geltende Mindestlohn I (West/Ost) bleibt vorerst unverändert bei 9,90  €. Der Mindestlohn  II  West wird auf 12,50 € angehoben. Im Tarifgebiet Ost und Berlin wird wieder ein Mindestlohn II von 10,50 € (Ost) bzw. 12,30 € (Berlin) eingeführt.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Frauenquote: falscher Weg für höheren Frauenanteil Fortsetzung der Titelseite > Es darf nicht sein, dass ein Aufsichtsratsmitglied aufgrund seines Geschlechts trotz höherer Qualifikation ausgeschlossen wird.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Frauenquote

Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ist der Wirtschaft ein wichtiges Anliegen. Die Anstrengungen der Unternehmen, die Erwerbs- und Karrierechancen von Frauen weiter zu verbessern, zeigen zunehmend Erfolg. Der Frauenanteil an Führungskräften in der Privatwirtschaft ist kontinuierlich gestiegen: 2012 betrug der Frauen­ anteil in der ersten Führungsebene 26 % und in der zweiten Führungsebene 38 %. Gesetzliche Quoten gehen jedoch an den Ursachen des unterschiedlichen Anteils von Frauen und Männern in Führungspositionen vorbei. Damit mehr Frauen in Chefetagen gelangen, müssen sie darin unterstützt werden, dass sie nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen, so früh sie wollen, auch tatsächlich in ihren Beruf zurückkehren können. Entscheidende Hebel sind der Ausbau von Ganztagskitas und Ganztagsschulen, weitere Anstrengungen bei der familienbewussten Personalpolitik sowie die partnerschaftliche Aufteilung der Familienarbeit. Fast 99 % al-

ler Unternehmen engagieren sich bereits mit vielfältigen familienfreundlichen Angeboten, um erwerbstätige Eltern und Beschäftigte, die Angehörige pflegen, zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere Modelle zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsorganisation und zur Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels liegt es im Interesse der Unternehmen, gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen, langfristig zu binden und die Aufstiegschancen von Frauen zu verbessern. Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren, ist dabei von großer Bedeutung. Damit dies gelingt, muss aber die Politik auch die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Insbesondere die in den Leitlinien vorgesehene Fassung der Geschlechterquote ist abzulehnen. Dies betrifft u. a. die Rechtsfolge des sog. leeren Stuhls. Es ist verfassungsrechtlich bedenklich, dass im Fall der Nichteinhaltung der Quote die gesamte Wahl des anderen Geschlechts nichtig wäre. Dies ist unangemessen. Darüber hinaus ist nicht nachvollziehbar, warum entsprechende Vorgaben offensichtlich nicht für die Arbeitnehmerbank getroffen werden sollen.

Zusätzliche Belastungen durch Neuregelung der Elternzeit vermeiden Das Bundesfamilienministerium hat am 12. März 2014 Eckpunkte zur Reform zur Flexibilisierung der Elternzeit und zum „ElterngeldPlus“ vorgelegt. Die 36-monatige Elternzeit soll flexibler gestaltet werden. Dazu sollen zukünftig bis zu 24 Monate der Elternzeit statt wie bislang nur bis zu zwölf Monate zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes von Müttern und Vätern in Anspruch genommen werden können. Die Inanspruchnahme der aufgeschobenen Elternzeit soll spätestens drei Monate im Voraus beim Arbeitgeber angemeldet werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers soll nicht mehr erforderlich sein. Daneben soll ein sog. ElterngeldPlus eingeführt werden. Eltern, die in Teilzeit arbeiten, sollen das Elterngeld künftig bis zu 28 Monate statt bislang bis zu 14 Monate in Anspruch nehmen können. Einen „Partnerschafts­bonus“ von vier zusätzlichen Monaten soll es geben, wenn beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Die BDA hat sich frühzeitig in Gesprächen mit dem Bundesfamilienministerium dagegen ausgesprochen, dass die Übertragung der Elternzeit künftig ohne Zustimmung des

Arbeitgebers erfolgen soll. Die Arbeitgeber sollten die Übertragung zumindest aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen können. Zudem ist es wichtig, dass der Anspruch


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Beschäftigung

auf Übertragung nur für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten vorgesehen wird. Die Ankündigungsfrist darf die vorgeschlagenen drei Monate nicht unterschreiten, damit Arbeitgeber ausreichend Zeit haben, eine Vertretung zu gewinnen. Die Idee des ElterngeldPlus ist im Grundsatz richtig. Es kann helfen, berufliche Auszeiten zu begrenzen, weil es diejenigen Eltern belohnt, die frühzeitig in Teilzeit wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren. Dies setzt jedoch voraus, dass tatsächlich mehr Frauen zeitnah wie-

der in größerem Stundenumfang in den Beruf zurückkehren, als Väter ihre Arbeitszeit reduzieren. Falsch wäre jedoch, vom ElterngeldPlus erhebliche Änderungen bei der Erwerbstätigkeit von Müttern zu erwarten, solange die eigentlichen Hemmnisse bestehen bleiben. Hierzu sind weitere Anstrengungen beim Ausbau von Ganztagskitas und Ganztagsschulen, bei familienunterstützenden Dienstleistungen und bei der Beseitigung von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialsystem notwendig.

KURZ NOTIERT Bürokratische Regulierung zur Entgeltgleichheit verhindern

Fachkräftemangel erfordert gezielte ­Potenzialzuwanderung nach Deutschland

Neben der Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Länderarbeitsgruppe Vorschläge zum Thema „Entgeltgleichheit bei Frauen und Männern“. Offenbar zielt man auf Berichtspflichten, Auskunftsansprüche und Verfahren zur Beseitigung behaupteter Diskriminierung im Betrieb sowie auf die gezielte Instrumentalisierung von Tarifverträgen und Arbeitsbewertungssystemen. Die BDA wendet sich gegen derartige Regulierungsansätze und plädiert dafür, die Ursachen für gesamtwirtschaftliche ­Entgeltunterschiede zu beseitigen, u. a. durch den Ausbau der Kinderbetreuung. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit

Die BDA hat ein neues Eckpunktepapier zur Gestaltung der Potenzialzuwanderung veröffentlicht. Darin werden die Entfristung des arbeitsplatzunabhängigen Aufenthaltstitels zur Arbeitsplatzsuche für Akademiker und die Einführung eines Aufenthaltstitels zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte in nichtakademischen Mangelberufen gefordert. Zudem sollen alle Tatbestände für arbeitsplatzunabhängige Potenzialzuwanderung in einer Norm unter einer eingängigen Bezeichnung (z. B. „Talent Card“) zusammengefasst werden, um den Bekanntheitsgrad im Ausland zu erhöhen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zuwanderung

Leitfaden INKLUSION UNTERNEHMEN ­veröffentlicht

Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit überwiegen

Um angesichts des wachsenden Fachkräfte­ mangels die Erwerbspotenziale von Menschen mit Behinderung noch besser zu erschließen, hat die BDA einen Leitfaden mit praktischen Tipps für Arbeitgeber herausgebracht. Er soll Unternehmen gezielt informieren und unterstützen, um die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erfolgreich gestalten zu können. Der Leitfaden INKLUSION UNTERNEHMEN weist auch auf wichtige Ansprechpartner hin. Umfassende Informationen finden sich auf der vor Kurzem von BDA, DIHK und ZDH veröffentlichten Website www.inklusion-­ gelingt.de. Nähere Informationen unter www.arbeit­ geber.de > Publikationen > Broschüren > Beschäftigung

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Rumänien und Bulgarien hat die Diskussion über die sog. Armutszuwanderung angefacht. Die BDA hat in einer gemeinsamen Erklärung mit dem DGB die Bedeutung der Freizügigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft betont. Gleichzeitig setzt sich die BDA dafür ein, dass Kommunen, die durch Armutszuwanderung besonders belastet sind, von Bund und Ländern unterstützt werden. Deutschland muss für die Zuwanderung von Fachkräften offen sein, aber gleichzeitig handlungsfähig, wenn es darum geht, Fachkräfte in den Arbeitsmarkt zu integrieren und Sozialmissbrauch zu verhindern.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Teures Rentenpaket soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten Am 3. April 2014 hat im Bundestag die erste Lesung des Entwurfs eines „Gesetzes über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ stattgefunden. Die teuersten Regelungsvorhaben des sog. Rentenpakets sind die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sog. Mütterrente) und die Einführung einer abschlagsfreien Altersrente ab 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte. Die Kosten der Rentenversicherung betragen bis 2030 rd. 160 Mrd. € und werden die Arbeitgeber in erheblichem Umfang belasten. Die Neuregelungen des Rentenpakets machen die bisherigen Anstrengungen zur Sicherung der langfristigen Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung in großen Teilen zunichte. Bis zum Jahr 2030 sind die daraus resultierenden Mehrbelastungen deutlich höher als die Entlastungen durch die 2007 von den gleichen Regierungsparteien beschlossene „Rente mit 67“. Die Einführung der abschlagsfreien Rente ab 63 ist ein kapitaler Fehler. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Jahr für Jahr Milliardenbeträge aufbringen, um diese neue Form der subventionierten Frühverrentung zu bezahlen. Zudem führt die abschlagsfreie Rente ab 63 im Ergebnis zu einer sozialpolitisch falschen Umverteilung zugunsten besonders gut versorgter, meist männlicher Versicher-

ter. Die BDA konnte erreichen, dass die Rente ab 63 nicht auf die betriebliche Altersvorsorge übertragen wird. Zurzeit richtet sie alle Anstrengungen darauf, zumindest den Kreis der potenziell Anspruchsberechtigten möglichst eng zu fassen. Die BDA fordert, dass zusätzliche Mütterrenten vollständig – und nicht nur anteilig – aus Steuermitteln finanziert werden müssen, denn die Anerkennung von Kindererziehungsleistungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das war bislang auch immer allgemeine Auffassung des Gesetzgebers. Die BDA hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass bei den 9,5 Mio. laufenden Mütterrenten zumindest keine vollständige Neuberechnung erforderlich wird und der bürokratische Aufwand damit begrenzt bleibt.

Finanzierungsreform in der gesetzlichen ­Krankenversicherung mit Licht und Schatten Das Bundeskabinett hat am 26. März 2014 den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Gesetzentwurf wird der allgemeine paritätisch finanzierte Beitragssatz bei 14,6 % festgesetzt, d. h., der Arbeitgeberanteil bei 7,3 % unverändert festgeschrieben. Der bisher lohnabhängige allgemeine Zusatzbeitrag von 0,9 % und der lohnunabhängige kassenindividuelle Zusatzbeitrag werden zu einem einheitlichen lohnabhängigen Zusatzbeitrag zusammengefasst.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Soziale Sicherung > Krankenversicherung

Die BDA hat gegenüber der Bundesregierung deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf grundlegende Strukturreformen vermissen lässt und weder auf eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung noch auf eine wettbewerbliche Ausrichtung der gesetzlichen Krankenversicherung abzielt. Stattdessen wird der Preiswettbewerb durch die Rückkehr zu unterschiedlichen Beitragssätzen geschwächt und die Beitragsfinanzierung wieder zu 100 % einkommensabhängig gestaltet. Die bessere Lösung wäre gewesen, die Krankheitskostenfinanzierung weiter vom Arbeitsverhältnis abzukoppeln.

Zu begrüßen ist die weitere Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags. Mit ihr erfolgt zumindest eine Begrenzung des künftigen Anstiegs der Lohnzusatzkosten. Dennoch werden die Arbeitgeber auch in Zukunft am Kostenanstieg im Gesundheitswesen beteiligt bleiben und auch weiterhin einen höheren Anteil der Krankheitskostenfinanzierung übernehmen als die Arbeitnehmer. Allein die Entgeltfortzahlung belastet die Betriebe mit rd. 33,5 Mrd. € pro Jahr (rd. drei Beitragsprozentpunkte). Die BDA wird sich weiter in das Gesetzgebungsverfahren einbringen.


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Soziale Sicherung

KURZ NOTIERT Ärztemangel führt auch in Arbeitsmedizin zu Problemen

EU-Kommission will EU-Pensionsfondsrichtlinie ändern

Der Ärztemangel in Deutschland führt auch in der Arbeitsmedizin zu Nachwuchsproblemen. Der Bedarf an arbeitsmedizinischen Leistungen zur betriebsärztlichen Betreuung in den Betrieben nimmt insbesondere aufgrund der demografischen Entwicklung zu. Bereits heute besteht eine Betreuungslücke, die in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird, wenn nicht auf verschiedenen Ebenen gegengesteuert wird. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin „Arbeitsmedizinischer Betreuungsbedarf in Deutschland“. Die BDA setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen ergriffen werden, damit die Betriebe ihren Bedarf an arbeitsmedizinischer Beratung decken können.

Am 27. März 2014 hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zur Überarbeitung der EUPensionsfondsrichtlinie vorgelegt, der u. a. komplizierte Vorgaben zur Verwaltung und eine deutliche Ausweitung der Informationsverpflichtungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge enthält. Diese Regelungen werden die betrieblichen Versorgungseinrichtungen mit zusätzlicher Bürokratie erheblich belasten. Die BDA hat bereits im vergangenen Jahr erreichen können, dass die EU-Kommission im Zuge der jetzt geplanten Novellierung der EU-Pensionsfondsrichtlinie nicht auch noch die Eigenmittelvorgaben für Pensionsfonds und Pensionskassen verschärft. Sie wird beim jetzt vorgelegten Entwurf darauf hinwirken, die bürokratischen Belastungen zu begrenzen.

Sozialpartner formulieren Erwartungen zum Thema „Psychische Gesundheit“ In Berlin fand am 19. März die Folgeveranstaltung zur gemeinsamen Erklärung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ von BDA, DGB und Bundesarbeitsministerium statt. Bundesarbeitsministerin Nahles unterstrich die Bedeutung der Aktivitäten der Sozialpartner. BDA und DGB wollen weitere Impulse für eine Verbesserung der Beratung der Betriebe sowie bei der Versorgung von erkrankten Mitarbeitern setzen. Dabei gilt es, Lösungsansätze zu finden, um lange Erkrankungen und vorzeitige Rentenzugänge zu ­vermeiden.

Arbeitskreis Gesundheitspolitik gegründet In der letzten Sitzung des Ausschusses Soziale Sicherung am 14. Februar 2014 wurde beschlossen, einen Arbeitskreis „Gesundheitspolitik“ zu gründen. Ziel ist es, das „BDA-Konzept zur Neuordnung der gesetzlichen Krankenversicherung“ vom März 2010 zu aktualisieren. Die erste Sitzung des Arbeitskreises wird im April 2014 stattfinden.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Ökonomische Bildung in Schulen stärken Das Engagement der Wirtschaft in der Schule wird von DGB, GEW und IG Metall heftig kritisiert. Insbesondere die kostenlose Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch Unternehmen, aber auch die Forderung der Arbeitgeberverbände nach mehr ökonomischer Bildung bis hin zu jeder allgemeinen Kooperation von Schulen und Betrieben stehen in der Kritik. Dies ist völlig überraschend, weil sich DGB und BDA bisher gemeinsam und einvernehmlich zu diesem Thema positioniert haben. BDA und SCHULE WIRTSCHAFT haben das Gespräch mit den Gewerkschaften aufgenommen, um Dissens- und Konsenspunkte festzustellen und möglichst wieder an bisherige Gemeinsamkeiten anzuknüpfen. Dabei kristallisierten sich folgende Diskussionsschwerpunkte heraus, die in weiteren Gesprächen vertieft werden sollen. Zu einer modernen Allgemeinbildung gehört für die BDA auch ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise des Wirtschafts- und Beschäftigungssystems. Studien belegen allerdings, dass Unternehmertum im Schulbuch kaum vorkommt und seine Bedeutung für das Gemeinwohl nicht deutlich wird. Dagegen fürchten die Gewerkschaften eine einseitige Fokussierung der ökonomischen Bildung auf betriebs- und volkswirtschaftliche Themen.

Die Materialien und Fortbildungsange­ bote von SCHULEWIRTSCHAFT sind qualitativ hochwertig und werden stets gemeinsam mit Lehrkräften und Schulen erarbeitet. Produktwerbung wird von der BDA ebenso abgelehnt wie Transparenz gesichert. Für die BDA ist daher eine „staatliche Prüfstelle“ mit einer „roten Liste“ unzulässiger Materialien, die der DGB fordert, entbehrlich. Betriebspraktika sind essentiell für die praxisnahe Berufsvorbereitung der Jugendlichen. SCHULEWIRTSCHAFT hat mit Checklisten für Schülerbetriebspraktika Kriterien zur Qualitätssicherung vorgelegt. Neue gesetzliche Regelungen für Schülerpraktika oder eine Mitwirkung der Betriebsräte, wie sie Gewerkschaften anmahnen, sind dagegen unnötig.

Durchlässigkeit erhöhen – Potenziale entfalten Der Zugang zu Bildung hängt in der Bundesrepublik leider immer noch viel zu stark von der sozialen Herkunft ab. Die Erhöhung der Durchlässigkeit im Bildungssystem ist eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Notwendigkeit. Für die Sicherung unseres Fachkräftebedarfs müssen wir alle Bildungsressourcen mobilisieren. Jede/-r muss die Möglichkeit haben, ihre/seine individuellen Talente zu entfalten und Chancen in der Arbeits- und Berufswelt wahrzunehmen. Für die Wirtschaft ist die Durchlässigkeit zwischen der beruflichen und der hochschulischen Bildung von besonderer Bedeutung: Hochschulen müssen sich für Berufstätige und beruflich Qualifizierte ohne Abitur deutlich stärker öffnen. Gleichzeitig gilt es aber, Brücken von der akademischen in die berufliche Bildung zu bauen und Menschen, die ihr Studium abbrechen, von der Attraktivität der dualen Ausbildung zu überzeugen. In den nächsten zehn Jahren suchen z. B. rd. 200.000 Handwerksbetriebe eine Nachfolge – da winken beste Karrierechancen.

Nähere ­Informationen: ­w ww.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Durchlässigkeit der Bildungsbereiche

Zur Erhöhung der Durchlässigkeit in beide Richtungen hat die BDA einen Expertenkreis eingerichtet, in dem sich Vertreterinnen und Vertreter aus Hochschulen, Berufsbildung, Forschung, Politik und Verbänden regelmäßig austauschen und über aktuelle Vorhaben und Best-Practice-Projekte informieren. Ein Kreis, der von allen Seiten als dringend notwendig erachtet wird. Oft scheitert die Durchlässigkeit nicht daran, dass die rechtlichen Grundlagen fehlen, sondern daran,

dass die jeweiligen Akteure in den Bereichen der Berufsbildung und der Hochschulbildung zu wenig übereinander und über die Kompetenzen der jungen Menschen wissen, die von einem Bereich in den anderen wechseln wollen. Das Thema „Durchlässigkeit“ politisch weiter zu stärken, ist auch der Hintergrund eines geplanten gemeinsamen Positionspapiers von BDA und DGB.


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Bildung

KURZ NOTIERT Brainstorming für Weiterentwicklung ­Ausbildungspakt durchgeführt Vor Kurzem hat ein Brainstorming zur Weiterentwicklung des Ausbildungspakts stattgefunden. Der Pakt läuft 2014 aus und soll durch eine „Allianz für Ausbildung und Qualifizierung“ (Arbeitstitel) von Bundesregierung, Sozialpartnern und Ländern abgelöst werden. Die bisherigen Partner des Ausbildungspakts haben gemeinsam mit Gewerkschaftsvertretern mögliche Inhalte, Aufgaben und Strukturen einer „Allianz für Ausbildung und Qualifizierung“ diskutiert. Die Arbeitgeber setzen sich für ein umfassendes und differenziertes Chancenmanagement für alle Jugendlichen ein. Der Fokus der Allianz soll auch künftig auf Ausbildungsthemen gerichtet bleiben. Wichtig ist es, die Ausbildungsreife und Berufsorientierung aller Jugendlichen zu stärken. Girls’ Day und Boys’ Day 2014 Als langjährige Partnerorganisation beteiligte sich die BDA auch dieses Jahr wieder aktiv am Girls‘ Day und Boys’ Day: 23 Bonner Schülerinnen und sechs Berliner Schüler verbrachten einen spannenden Tag im Haus der Deutschen Wirtschaft. Für die jungen Frauen stand der 27. März unter dem Motto „Frauen in Politik und Wirtschaft“. Sie lernten verschiedene Aufgabenfelder in der BDA kennen, führten ein Interview mit einer Bundestagsabgeordneten und beschäftigten sich mit der Frage, worauf unterschiedliche Berufswahlen von Mädchen und Jungen zurückzuführen sind. Für die Jungen stand eine „erweiterte Perspektive von Berufs- und Lebensplanung“ im Zentrum: Sie lernten Berufe aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Soziales kennen und hinterfragten ebenfalls geschlechtsspezifische Rollenzuschreibungen. Weitere Informationen: www.girls-day.de und­ www.boys-day.de BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun wird Kuratoriumsvorsitzender der sdw Auf Vorschlag von Arbeitgeberpräsident Kramer, zugleich Vorstandsvorsitzender der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw), wurde BDA-Vizepräsident Dr. Gerhard F. Braun zum neuen Kuratoriumsvorsitzenden der sdw gewählt. Dr. Braun engagiert sich für Bildungsthemen auch als Vorsitzender des Fachausschusses Bildung, Berufliche Bildung von BDA und BDI.

Neue Vorsitzende SCHULE WIRTSCHAFT Die bisherigen Vorsitzenden der Bundes­ arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT (BUAG), Ulrich Wiethaup und Ernst Baumann, haben im Februar den Staffelstab an ihre Nachfolger übergeben. Mit Dr. Alfred Lumpe kommt schulseitig ein bewährter ­SCHULEWIRTSCHAFT-Mann an die ­ Spitze. Seit Jahren engagiert er sich als schulischer Vorsitzender für SCHULEWIRTSCHAFT Hamburg. In der Behörde für Schule und Berufsbildung in Hamburg leitet er die Unterabteilung „Unterrichtsentwicklung, Bildungsprogramme, zentrale Abschlussprüfungen“. Sein Partner auf Wirtschaftsseite, Dr. Wolfgang Malchow, gehört seit 2012 dem Aufsichtsrat der Robert Bosch GmbH an; zuvor war er im Unternehmen als Geschäftsführer und Arbeitsdirektor tätig. Gemeinsam wollen sie sich besonders für den Ausbau von weiteren Kooperationen und Allianzen einsetzen. Verlässliche Finanzierung des Förder­ programms MobiPro-EU sichern Aufgrund des großen Jugendbeschäftigungsgipfels 2013 mit Bundeskanzlerin, Bundesarbeitsministerin und Kommissionspräsident wurde massiv für das Förderprogramm MobiPro-EU im Rahmen der Initiative „The Job of my Life“ geworben und große Nachfrage bei Ausbildungsinteressenten und jungen Fachkräften aus der EU geweckt. Da die Fördermittel nicht ausgereicht haben, wurde nach einem ersten vorläufigen Förderstopp auf Drängen der BDA der Finanzrahmen (2014– 2018) ausgeweitet. Alle bewilligten Anträge werden durchfinanziert, erstmalige Anträge von Ausbildungsinteressierten werden geprüft und abhängig von der Haushaltssituation bearbeitet, und Anträge von Fachkräften bis auf Weiteres zurückgestellt. Die BDA setzt sich für die Ausweitung des Finanzrahmens ein.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Grundsätzliche Einigung zur ­Arbeitnehmerentsendung erreicht Nach sehr schwierigen informellen Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, Rat und Kommission (sog. Trilog) wurde eine vorläufige Einigung zum Richtlinienvorschlag zur verbesserten Durchsetzung der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie (Durchsetzungsrichtlinie) erzielt, die am 5. März 2014 vom Rat und am 18. März 2014 auch vom Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments bestätigt wurde. Der tragbare Kompromiss berücksichtigt wichtige Forderungen der BDA. Allerdings muss dieses Verhandlungsergebnis voraussichtlich am 16. April 2014 auch noch vom Plenum des Europäischen Parlaments bestätigt werden.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Europa

Der Kompromiss enthält eine offene Liste möglicher Kontrollmaßnahmen, keine abgeschlossene – wie es die EU-Kommission ursprünglich anstrebte. In Deutschland können so die bestehenden Kontrollmaßnahmen im Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) auch weiterhin durchgeführt werden und das gegenwärtige Niveau an Kontrollen wird nicht abgesenkt. Hierfür hatte sich die BDA eingesetzt, um Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern vorzubeugen, insbesondere auf Baustellen. Positiv ist auch die erreichte Klarstellung, dass die angewandten Kontrollmaßnahmen der Kommission „anzuzeigen“ und nicht von ihr zu „genehmigen“ sind.

Bei der umstrittenen Generalunternehmerhaftung konnte sich der Rat 1:1 mit seiner Ausrichtung durchsetzen, die auch die BDA unterstützt hat. Die vorgesehene verpflichtende Einführung einer Auftraggeberhaftung (Haftung im direkten Auftragsverhältnis) für die Bauwirtschaft existiert in Deutschland bereits für alle AEntG-Branchen und löst daher keinen Umsetzungsbedarf aus. Auch sind Befreiungen von der Auftraggeberhaftung (sog. Exkulpationen) möglich: Wenn Nachunternehmer präqualifiziert sind, entfällt die Haftung für den Hauptunternehmer.

CSR: grundsätzliche Einigung zur Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung Zum Richtlinienvorschlag über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und zu Diversity hat es eine Einigung zwischen Europäischem Parlament und Rat gegeben. Betroffen von dieser Richtlinie sind sog. Unternehmen von öffentlichem Interesse mit einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von über 500. Dies sind börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen entsprechender Größe. Somit fallen rd. 6.000 europäische Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, im Vergleich zu 18.000, die es nach dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag gewesen wären.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Europa

Die betroffenen Unternehmen müssen gemäß der Richtlinie in ihrem Lagebericht oder in einem separaten (Nachhaltigkeits-)Bericht Angaben zu ihrem Geschäftsmodell machen, ihre Unternehmenspolitik in Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen beschreiben sowie zu Menschenrechten und Antikorruption berichten. Zu diesen Punkten muss eine Beschreibung der Ergebnisse der Unternehmenspolitik, der wichtigsten Risiken und der relevanten nichtfinanziellen Leistungsindikatoren für die Geschäftstätigkeit abgegeben werden, soweit dies für das Verständnis der Unternehmenssituation erforderlich ist. Wenn ein Unternehmen keine Unternehmenspolitik zu einem dieser Punkte eingeführt hat,

dann muss es eine ausführliche begründete Erklärung dafür abgeben. Die BDA lehnt ebenso wie BDI, DIHK und ZDH die Richtlinie grundsätzlich ab, weil sie im fundamentalen Widerspruch zum Prinzip der Freiwilligkeit des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen steht. Im Sinne einer Schadensbegrenzung ist es aber zumindest ein Teilerfolg, dass eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs und der Prüfpflicht erreicht wurde. Die Richtlinie wird voraussichtlich am 15. April 2014 vom Europäischen Parlament verabschiedet werden. Danach muss auch der Rat die Richtlinie formal annehmen.


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Europa

KURZ NOTIERT EU-Gipfel: wesentliche Reformthemen wegen Krise in der Ukraine nur andiskutiert Der Europäische Rat im Frühjahr ist traditionell der Gipfel, bei dem die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung ihrer Reformen, insbesondere der sog. länderspezifischen Empfehlungen, diskutiert werden. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU stand auf der Agenda, verbunden mit der wichtigen Frage, wie diese auf europäischer Ebene auch institutionell nach vorne gebracht werden kann, z. B. durch die Stärkung des Wettbewerbsfähigkeitsrats und eines zukünftigen EU-Kommissars mit „Watchdog“Funktion. Hierzu wurden noch keine konkreten Beschlüsse getroffen. Die BDA setzt sich gegenüber EU-Kommission und Parlament dafür ein, dass für die neue Legislaturperiode die globale Wettbewerbsfähigkeit als europäische Querschnittherausforderung verankert wird. Datenschutzgrundverordnung: ­Europäisches Parlament beendet erste Lesung Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am 12. März 2014 mit großer Mehrheit und ohne Änderungsanträge für den Beschlussvorschlag des federführenden Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres zur Datenschutzgrundverordnung gestimmt und damit die erste Lesung abgeschlossen. Bis Ende 2014 will der Rat eine gemeinsame Position finden, was sehr ambitioniert erscheint. Die BDA wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die Harmonisierung des Datenschutzes in der EU auch eine weitgehende Vereinheitlichung der Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz nach sich zieht und unangemessene Beschränkungen unterbleiben. EU-Arbeitsminister verabschieden ­Empfehlung für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ Die EU-Arbeitsminister haben im März 2014 eine Empfehlung für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ verabschiedet. Der Qualitätsrahmen sieht u. a. vor, dass Praktika auf einer schriftlichen Praktikumsvereinbarung basieren, welche die Lernziele und Praktikumsbedingungen festlegt. Die BDA hatte im Vorfeld Vorbehalte gegen einen EU-weiten Qualitätsrahmen vorgebracht, vor allem was die ursprünglich vorgesehene generelle Beschränkung der Praktikumsdauer auf sechs

Monate und die Überforderung von kleinen und mittleren Unternehmen durch übermäßige bürokratische Vorgaben angeht. Der Beschlusstext trägt den Bedenken der Arbeitgeber in wesentlichen Punkten Rechnung. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass das hohe freiwillige Engagement der Unternehmen, hochwertige Praktikumsplätze anzubieten, nicht durch unnötige Regulierung eingeengt wird. Deutsch-französische ­Sozialpartner ­machen Vorschläge für Jugend­ beschäftigung Die deutsch-französischen Sozialpartner – auf deutscher Seite die BDA und der DGB – haben am 17. Februar 2014 den Arbeitsministern beider Länder gemeinsame Vorschläge für Jugendbeschäftigung und zur Weiterentwicklung der beruflichen Ausbildungssysteme vorgelegt. Darin wird z. B. die zwingende Beteiligung der Sozialpartner an der Gestaltung und Umsetzung der Ausbildungssysteme empfohlen sowie vorgeschlagen, mit gemeinsamen deutsch-französischen Projekten in Zukunftsbranchen wie der IT, dem Energiesektor oder der Biotechnologie den Fachkräftebedarf zu sichern. Die Vorschläge im Einzelnen sind zu finden auf www.arbeitgeber.de > Presse > Presse-Information 2014 > PI01214 DIN stimmt gegen eine Revision von ISO 26000 Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat entschieden, ISO 26000, also den ISO-Leitfaden zu Corporate Social Responsibility (CSR), unverändert zu bestätigen und sich gegen eine Revision der Norm auszusprechen. Die International Organization for Standardiza­ tion (ISO) hatte im Oktober 2013 ihren nationalen Mitgliedsorganisationen Fragen zur systematischen Überprüfung der ISO 26000 gestellt. Der entscheidende Punkt bei der ISO 26000 ist, dass sie lediglich ein Leitfaden ist und ausdrücklich festhält, dass es sich nicht um eine zertifizierbare Norm handelt. Bei dieser Freiwilligkeit muss es bleiben. Deshalb hat sich die BDA auch vehement gegen eine Erweiterung des Anwendungsbereichs hin zu einer zertifizierungsfähigen Norm eingesetzt.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

ELStAM-Verfahren praxisgerecht weiterentwickeln Der Einführungszeitraum für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale ­(ELStAM) ist abgeschlossen. Arbeitgeber sind bei der Lohnabrechnung verpflichtet, die ELStAM abzurufen und anzuwenden. Nach Einschätzung der Finanzverwaltung sind mehr als 90 % der Arbeitnehmer in Deutschland von dem neuen Verfahren erfasst. In der betrieblichen Praxis ist die ELStAM-Einführung weitgehend erfolgreich verlaufen. Bei der Anwendung in den Unternehmen wird gleichwohl Optimierungsbedarf deutlich. Die BDA setzt sich dafür ein, dass das ­ELStAM-Verfahren für die betriebliche Praxis kontinuierlich weiterentwickelt wird. Ziel ist, dass das elektronische Verfahren deutlich schneller und effizienter erfolgt als die frühere papiergebundene Lohnsteuerkarte. Dies ist entscheidend für den Bürokratieabbau in den Unternehmen. Dazu fordert die BDA konkrete Verfahrensverbesserungen gegenüber der Finanzverwaltung ein. Letztere konnte beim Jahreswechsel 2013/2014 die zeitnahe Bereitstellung der ELStAM-Änderungslisten nicht gewährleisten, obwohl dies für eine korrekte Lohnabrechnung unverzichtbar ist. Ursache war eine starke Belastung der Übertragungskapazitäten. Die BDA hat sich daher erfolgreich gegenüber der Finanzverwaltung für eine Ausweitung der Übertragungskapazitäten eingesetzt. Dies ist auch notwendig,

um zukünftig eine häufigere Übermittlung von ELStAM-Änderungen zu ermöglichen. So können kurzfristige Änderungen schneller in der Abrechnung berücksichtigt und unnötige Korrekturen vermieden werden. Neben Verbesserungen der bestehenden Verfahrensstrukturen macht sich die BDA auch für neue Funktionalitäten zugunsten einer vereinfachten ELStAM-Anwendung stark. Dazu zählen z. B. die Einführung einer Stornofunktion, um die Korrektur von Eingabefehlern deutlich zu vereinfachen, Erleichterungen für vorschüssig lohnzahlende Arbeitgeber und Verbesserungen bei Plausibilitätsprüfungen auf Seiten der Finanzverwaltung.

Kritik an deutschem Leistungsbilanzüberschuss unbegründet Die EU-Kommission hat im Rahmen des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte den hohen deutschen Leistungsbilanzüberschuss gerügt. Auch wenn Deutschland bis auf Weiteres nicht mit Sanktionen rechnen muss, ist diese Kritik ernst zu nehmen, denn offensichtlich sieht die EU-Kommission die Exporterfolge der deutschen Wirtschaft als Problem an. Zudem fordert sie Deutschland zum Gegensteuern auf, vor allem durch Stärkung der Binnennachfrage. Es ist eine Fehlvorstellung, dass Deutschlands Wettbewerbsstärke den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Währungsunion (EWU) schadet. Im Gegenteil profitieren die europäischen Nachbarn als Lieferanten von Vorprodukten von der deutschen Exportorientierung, da bei einem Anstieg der deutschen Exporte fast in gleicher prozentualer Höhe die Vorleistungslieferungen aus EU-Ländern nach Deutschland zunehmen. Die BDA kritisiert zudem, dass die EU-Kommission nicht berücksichtigt,

dass sich die Binnennachfrage mittlerweile aufgrund der robusten Arbeitsmarktentwicklung und produktivitätsorientierter Lohnabschlüsse in jüngster Zeit zum größten Wachstumstreiber entwickelt hat. Zudem hat sich der Überschuss Deutschlands mit den Staaten der EWU in den letzten fünf Jahren von 4,4 % auf 2,2 % halbiert. Richtig ist, dass in Deutschland Nachholbedarf bei den Ausrüstungsinvestitionen besteht. Um zukünftige Potenzialwachstumsverluste zu vermeiden, fordert die BDA eine umfas-


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Wirtschaft und Finanzen

sende und dauerhafte Investitionsoffensive: Dabei kommt es insbesondere darauf an, dass die Energiewende gelingt, eine verlässliche Energieversorgung gesichert und Energiepreise bezahlbar sind. Dagegen sind

Forderungen nach einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn oder nach höheren Lohnsteigerungen kontraproduktiv, da sie zu Lasten von Beschäftigung gehen.

KURZ NOTIERT Bundeshaushalt: Konsolidierungskurs ­entschlossen fortsetzen Das Bundeskabinett hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2014 und für den Finanzplan bis 2018 verabschiedet. Der Haushalt 2014 sieht eine Neuverschuldung von 6,5 Mrd. € vor. Ab 2015 soll der Bundeshaushalt ganz ohne neue Schulden auskommen. Damit sollen die Ziele des Koalitionsvertrags (u. a. Verringerung der Verschuldungsquote unter 70 % des Bundesinlandsprodukt bis 2017) umgesetzt werden. Die BDA begrüßt diese Schritte zur weiteren Sanierung der öffentlichen Finanzen. Um den notwendigen Konsolidierungskurs nachhaltig fortzusetzen, ist strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Die BDA lehnt daher zusätzliche konsumtive Ausgaben ab. Finanztransaktionssteuer belastet ­W irtschaft, Sparer und Altersvorsorge Im Rahmen der „Verstärkten Zusammenarbeit“ planen elf EU-Staaten die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTT). Diese würde auch nichtspekulative Transaktionen der Unternehmen (z. B. zur Absicherung von Währungsschwankungen) sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge belasten. Die BDA wendet sich entschieden dagegen. Gemeinsam mit Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden aus EU-Staaten, welche die Einführung einer FTT erwägen, hat die BDA eindringlich vor den negativen Folgen einer solchen Steuer gewarnt. Abwicklung insolventer Finanzinstitute sichern EU-Ministerrat und EU-Parlament haben sich noch rechtzeitig vor der Europawahl im Mai 2014 auf verbindliche Regeln zur Abwicklung insolventer Finanzinstitute geeinigt. Die dadurch ermöglichte rechtzeitige und geordnete Abwicklung von maroden Banken soll zur Stabilität des europäischen Finanzsystems beitragen und die Kosten für die Steuerzahler minimieren. Die BDA begrüßt, dass damit die notwendige Flankierung zur Stabilisierung der

Finanzmärkte umgesetzt werden kann und vorrangig Aktionäre und Gläubiger die Lasten einer Bankenabwicklung tragen müssen. Nationales Reformprogramm 2014: ­Beschäftigungspolitische Rolle rückwärts vermeiden Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf des Nationalen Reformprogramms (NRP) 2014 vorgelegt. Die BDA fordert weitere Anstrengungen, um den harten Kern der Arbeitslosigkeit abzubauen und die zu hohe Steuer- und Abgabenbelastung zu senken. Die bisherigen Erfolge mit Blick auf die EU2020-Ziele dürfen nicht als Anlass für das Aufweichen oder die Rücknahme notwendiger und erfolgreicher Reformen genutzt werden. Insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Rente und Bildung drohen aufgrund der Pläne der Bundesregierung gefährliche beschäftigungspolitische Rückschritte. Verschiebung der SEPA-Umstellung um sechs Monate beschlossen EU-Ministerrat und EU-Parlament haben einer Verschiebung der verbindlichen Umstellung auf SEPA (Single Euro Payments Area) zum 1. August 2014 zugestimmt. Die EUKommission hatte die Fristverlängerung vorgeschlagen, um potenzielle Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Trotz Fristverlängerung sollten die Unternehmen jedoch möglichst zeitnah das neue Verfahren anwenden. Die BDA hat mehrmals auf die Umstellungsrelevanz und den erheblichen Aufwand für Unternehmen und Verbände hingewiesen.


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Arbeitgeber aktuell | April 2014

Veranstaltungen Abschlussveranstaltung SIEGEL-Schülerwettbewerb Smart Film Safari 2014 Am 14. und 15. Mai vergibt das Netzwerk Berufswahl-SIEGEL zusammen mit SCHULE­ WIRTSCHAFT bereits zum zweiten Mal die Auszeichnung „SIEGEL-Botschafterschule“. Zehn Schülerteams aus fünf Bundesländern sind mit ihren eingereichten Storyboards zum Thema „Verborgene Helden – Berufe, die niemand kennt, aber alle brauchen“ Preisträger des Schülerwettbewerbs Smart Film ­S afari 2014. Zusammen mit Filmexperten der „Deutschen Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen“ werden die Schülerteams kurze Videoclips drehen. Die Videos werden anschießend im Internet präsentiert und sollen das Berufswahl-SIEGEL bei anderen Schulen bekannt machen.

Netzkonferenz „Starke Schule“ in der BDA Das jährliche Netzwerktreffen der Siegerschulen des Wettbewerbs „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ von Hertie-Stiftung, BA, BDA und Deutsche Bank Stiftung findet am 25. und 26. Juni 2014 im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt. Schulen präsentieren ihre erfolgreichen Konzepte, um voneinander zu lernen. SCHULEWIRTSCHAFT und BA stellen den Leitfaden Elternarbeit „Eltern erwünscht!? Wie Zusammenarbeit in der Berufs- und Studienorientierung gelingen kann“ vor. Die teilnehmenden Schulen geben der jährlichen Netzkonferenz im Feedback stets sehr gute Noten. XX. Weltkongress für Sicherheit und ­Gesundheit

Forum für unternehmerische Fallstudien Unternehmen können im Herbst die Stipendiatinnen und Stipendiaten des Studienförderwerks Klaus Murmann der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) kennenlernen und in Workshops spannende Fallstudien aus der Unternehmenspraxis mit ihnen bearbeiten. Rahmen ist ein Dialogforum am 19. und 20. September 2014 im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Die rd. 100 Stipendiaten, leistungsstarke Studierende und Promovierende mit Gemeinsinn und Unternehmergeist, kommen aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen von Universitäten und Fachhochschulen. Organisiert und moderiert wird das Dialogforum von der sdw. Interessierte Unternehmen wenden sich bitte an Dr. Michael Baer, Leiter des Studienförderwerks Klaus Murmann: m.baer@sdw.org, T +49 30 2033-1556.

Vom 24. bis 27. August 2014 findet der XX. Weltkongress für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit statt. Veranstaltungsort ist dieses Jahr Frankfurt am Main. Der Weltkongress 2014, der im Congress Center Frankfurt stattfindet, wird gemeinsam von der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) organisiert. Über 4.000 Experten aus aller Welt werden unter dem Motto „Prävention nachhaltig gestalten“ über die neuesten Entwicklungen und Trends beim Arbeitsschutz diskutieren. Die BDA wird an verschiedenen Veranstaltungen des Kongresses mitwirken. Der Weltkongress wird von einer Messe und Fachausstellung begleitet. Die Messe findet in der Zeit vom 25. bis 28. August 2014 statt. Produkt- und Dienstleistungsanbieter werden hier ihre aktuellen Entwicklungen vorstellen.



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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite StraĂ&#x;e 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 3. April 2014 ISSN: 2199-1316


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