Arbeitgeber aktuell April 2013

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Aus der Arbeit der BDA April 2013



Aus der Arbeit der BDA April 2013


ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.


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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Mitbestimmung Tarifeinheit Datenschutz

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Kündigungsschutzgesetz

Zeitarbeitsrichtlinie Kündigungsschu

Demografiestrategie Regelaltersgrenze Tarifeinheit

Werkverträge

Werkverträge Regelalt

Regelaltersgrenze Kündigungsschutzgesetz Demografiestrategie Zeitarbeitsrichtlinie Demografiestrategie

Zeitarbeitsrichtlinie Dem

Datenschutz Regelaltersgrenze Tarifei Datenschutz Tarifeinheit Mitbestimmung Kündigungsschutzgesetz Demo Fachkräftesicherung Flexible Beschäftigung Frauenförderung Zuwanderung Fle Entgeltgleichheitsgesetz Arbeitszeitmodelle INQA Familiengipfel Arbeitszeitmodelle Entgeltgleichhe Frauenförderung Zuwanderung Berufsorientierung Frauenförderung Familieng Flexible Beschäftigung INQA Entgeltgleichheitsgesetz Fachkräftesicherung Berufsorienti Familiengipfel Berufsorientierung Frauenförderung Arbeitszeitmodelle INQA Zuwan Gesundheitsfonds Krankenversicherung Arbeitsmedizinische Vorsorge BUK-NOG SEPA-Verfah Weißbuch Pensionen BUK-NOG Bürgerversicherung Gesundheitsfon Minijobs Krankenversicherung Gesundheitsfonds Krankenversicherung BUK-NOG Bürg Arbeitsmedizinische Vorsorge SEPA-Verfahren BUK-NOG Arbeitsmedizinische Vorsor Bürgerversicherung Minijobs Krankenversicherung Weißbuch Pensionen Min Streiks Branchenzuschlagstarifvertrag Tarifpolitik Tarifabschlüsse Streiks Mindestlo Zeitarbeit Verhandlungsrunden Zeitarbeit Lohnforderungen Branchenzuschlagstarifvertr Lohnforderungen Branchenzuschlagstarifvertrag Mindestlohn Tarifpolitik Lohnforderunge Mindestlohn Zeitarbeit Streiks Lohnforderungen Tarifpolitik Streiks Verhandlungsrunde Tarifpolitik Streiks Lohnforderungen Tarifabschlüsse Zeitarbeit Lohnforderungen Branchenzusc Weiterbildung Studienkompass SCHULEWIRTSCHAFT Schülerbetriebspraktikum We Arbeitgeberpreis für Bildung MINToring Internationales Hochschulranking Ausbildungspak

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SCHULEWIRTSCHAFT Internationales Hochschulranking

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Economic Governance BIAC Deutsch-französisches Sozialpartnertreffen CSR Soz Deutsch-französisches Sozialpartnertreffen Jugendbeschäftigung EU-Frauenquote B EU-Frauenquote BIAC CSR Entsenderichtlinie BIAC Deutsch-fran Entsenderichtlinie Sozialer Dialog Deutsch-französisches Sozialpartnertreffen Jugendbesch Jugendbeschäftigung Entsenderichtlinie Economic Governance EU-Frau

Finanztransaktionssteuer Vermögenssteuer Armuts- und Reichtum Vermögenssteuer Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren Soziale Durchlässigkeit Aufstiegschancen Sozia

Nationales Reformprogramm Ar Armuts- und Reichtumsbericht Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren Vermögenss Soziale Durchlässigkeit Aufstiegschancen Arbeitsmarktstatistik Finanztransaktionssteue

Veranstaltungen

Arbeitsmarktstatistik


ARBEITSRECHT Werkverträge Im Februar 2013 haben die Fraktionen von SPD und Die Linke erneut Anträge zur Beschränkung von Werkvertragsarbeit in den Deutschen Bundestag eingebracht. Auch im Bundesarbeitsministerium werden Beschränkungen durch Ausdehnung von Mitbestimmungsrechten erwogen. In bestimmten Fällen soll sogar ein Arbeitsverhältnis zum auftraggebenden Unternehmen zustande kommen. Diese Vorschläge bedrohen die Wertschöpfung in Deutschland und können der Beschäftigung schweren Schaden zufügen. Werkverträge sind ein übliches und bewährtes Instrument im Geschäftsverkehr. Sie sind im Handwerk, in der Industrie und in der Dienstleistung eine gewohnte und faire Vertragsform, die gesetzlich nicht eingeschränkt werden darf. Ein erheblicher Teil der Wertschöpfung erfolgt im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen. Spezialisierung und Arbeitsteilung zwischen Unternehmen mit Hilfe von Werkverträgen verbessern die wirtschaftliche Dynamik und erhöhen die Produktivität. Industrienahe Dienstleistungen sind ein Ausdruck dieser Spezialisierung. Werkverträge sichern dabei Arbeitsplätze sowohl bei den Werkunternehmen als auch den Bestellern. Die Rechtsprechung hat hinreichende Kriterien zur Abgrenzung von Werk- und Dienstverträgen zu anderen Vertragsformen entwickelt. Insbesondere Vermutungsregelungen, bei deren Vorliegen von Arbeitnehmerüberlassung oder Scheinselbstständigkeit auszugehen ist, würden zu großer Rechtsunsicherheit führen. Verfassungsrechtlich bedenklich ist die Einschränkung der Unternehmerentscheidung. Umstrukturierung und Betriebsübergänge sind in einem globalen Wettbewerb unverzichtbar, um Betriebe, Betriebsteile, Arbeitsplätze und damit Beschäftigung in Deutschland zu halten. Die Entscheidung darüber, ob eine Werk- oder Dienstleistung selbst produziert und entwickelt wird, gehört zum Kernbereich dieser Entscheidungskompetenz, ist ein Grundrecht und darf nicht eingeschränkt werden. Daher knüpfen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats nach dem geltenden Betriebsverfassungs-

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gesetz an die Eingliederung von Arbeitnehmern an. Zu Recht erkennt die Rechtsprechung nicht in jedem Betriebsübergang eine interessen- und sozialplanpflichtige Betriebsänderung. Die BDA hat auf dem Symposion des Bundesarbeitsministeriums im März 2013 diesen Standpunkt nachdrücklich unterstrichen. Die schon heute bestehenden klaren und präzisen Regelungen für Werk- und Dienstverträge dürfen nicht durch neue Bürokratie und Rechtsunsicherheit belastet werden. Gesetzliche Regulierungen sind überflüssig und gefährlich für den Industriestandort Deutschland.

Beschäftigtendatenschutz Die Pläne der Bundesregierung, durch Ergänzungen des Bundesdatenschutzgesetzes zusätzliche Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz einzuführen, sind vorerst vom Tisch. Der von der Koalition vorgelegte Gesetz­ entwurf – der wesentliche Verschlechterungen für die Arbeitgeber gebracht hätte – ist nach intensiven Diskussionen nicht beschlossen worden. Stattdessen sollen Gespräche mit allen Beteiligten geführt werden. In zahlreichen Gesprächen mit den Spitzen der Koalition, den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen und anderen politischen Entscheidungsträgern hatte die BDA stets auf die Schwächen des Gesetzentwurfs hingewiesen. Der von der Regierungskoalition angestrebte weitgehende Ausschluss von Betriebsvereinbarungen war ebenso wenig akzeptabel wie die geplante Einschränkung der Einwilligungsmöglichkeit. Die Ankündigung der Bundesregierung, das Gesetzgebungsverfahren nicht wie ursprünglich angedacht kurzfristig abzuschließen, wird deshalb von der BDA begrüßt. In weiteren Gesprächen ist nun auszuloten, wie ein akzeptabler Interessenausgleich zum Beschäftigtendatenschutz aussehen könnte. Die BDA tritt für einen praxistauglichen Datenschutz ein. Dieser setzt voraus, dass die Sicher­heit des Geschäftsverkehrs garantiert ist und gleichzeitig das Persönlichkeitsrecht der


Arbeitnehmer gewahrt wird. Betriebsvereinbarungen sind dafür unverzichtbar. Es muss z. B. möglich bleiben, in einer Betriebsvereinbarung die Privatnutzung von Internet und E-Mail sowie gleichzeitig stichprobenartige Kontrollen zu erlauben. Für Betriebe ohne Betriebsrat ist die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Verarbeitung seiner Daten ein wichtiges Gestaltungsinstrument. Für die Sicher­heit des Geschäftsverkehrs sind die Aufdeckung von Straftaten und deren Verhinderung von wesentlicher Bedeutung. Deshalb sollten der schon bisher zulässige Datenabgleich vorhan­dener Daten und die bisher eingeschränkt zulässige nicht öffentlich gemachte Videoüber­wachung im bisherigen Umfang möglich bleiben. Die BDA wird sich weiterhin dafür starkmachen, dass diese Regelungsmöglichkeiten für die Praxis auch in Zukunft nicht eingeschränkt werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

Datenschutzgrundverordnung Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat sich zu den beschäftigungspolitischen Aspekten der geplanten Datenschutzgrundverordnung positioniert. Neben positiven Aspekten wird in der Stellungnahme des Ausschusses auch gefordert, dass die Mitgliedstaaten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz treffen können. Die BDA setzt sich gegenüber dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und der Bundesregierung dafür ein, dass auch in Zukunft die Datenverarbeitung auf der Grundlage von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Einwilligungen möglich ist. Deshalb ist es zu begrüßen, dass der Beschäftigungsausschuss die Datenverarbeitung auf diesen Grundlagen erlauben will. Die Abgeordneten fordern zudem, dass die Datenverarbeitung und -übermittlung in Unternehmensgruppen geregelt werden soll. Die BDA unterstützt diesen Ansatz. Der Begriff der „Unternehmensgruppe“ sollte dabei an den deutschen Konzernbegriff angepasst werden.

Die BDA tritt für eine weitgehende Harmonisierung des Datenschutzes auf europäischer Grundlage ein. Diesem Ansatz ist der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments nicht gefolgt. Die Abgeordneten haben sich vielmehr dafür ausgesprochen, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz treffen können. Zudem werden bestimmte Mindeststandards festgelegt, an die sich die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Regelungen halten müssen. Nun kommt es darauf an, ob der federführende Ausschuss diese Positionen übernimmt. Die BDA wird sich weiterhin für Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und Einwilligung als Rechtsgrundlagen starkmachen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Datenschutz

KURZ NOTIERT Misslungene Umsetzung der Zeitarbeits­ richtlinie zeigt negative Konsequenzen Mittlerweile liegen die ersten Urteile einzelner Landesarbeitsgerichte zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zur Umsetzung der sog. Leiharbeitsrichtlinie vor. Nach diesen Urteilen soll der ins Gesetz eingefügte Begriff „vorübergehend“ eine zeitliche Grenze für den Einsatz von Zeitarbeitskräften bedeuten. Tatsächlich stellt der Begriff „vorübergehend“ jedoch lediglich die geltende Rechtslage klar, führt aber zu keiner Veränderung. Daher begründet er weder Zustimmungsverweigerungsrechte des Betriebsrats bei der Einstellung von Zeitarbeitskräften, noch rechtfertigt er die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zum sog. Entleihbetrieb.

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Bundesarbeitsgericht höhlt Schwellenwert im Kündigungsschutzgesetz aus

Demografiestrategie flexibel und rechts­ sicher gestalten

Das Bundesarbeitsgericht hat am 24. Januar 2013 entschieden, dass Zeitarbeitskräfte auf die Beschäftigtenzahl des § 23 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anzurechnen sein können, soweit sie im Betrieb regelmäßig beschäftigt sind. Dieses überraschende Ergebnis widerspricht dem Willen des Gesetzgebers, der durch die Anhebung des Schwellenwerts im KSchG die Beschäftigung gerade in Kleinbetrieben fördern wollte. Es sollten nur Arbeitnehmer zählen, die in einem Arbeitsverhältnis zum kündigenden Arbeitgeber stehen.

Im Rahmen der Demografiestrategie arbeiten die Sozialpartner daran mit, die Erwerbsbeteiligung Älterer zu steigern. Dazu gehören auch klare, unbürokratische Regelungen für den Übergang in den Ruhestand, wie durch die Nutzung von sog. Wertguthaben. Es muss auch rechtssicher möglich sein, über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus weiterzuarbeiten. Für entsprechende Klarstellungen wirbt die BDA. Überflüssig sind demgegenüber weitere bürokratische Neuregelungen im Bereich des Teilzeitrechts, wie die Ausdehnung einseitiger Rechte auf Rückkehr aus selbstgewählter Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung.

Bundeskanzlerin bekennt sich zur Tarifeinheit Beim Spitzengespräch der deutschen Wirtschaft am Rande der Internationalen Handwerksmesse im März 2013 in München hat sich Bundeskanzlerin Dr. Merkel erneut für die Tarifeinheit ausgesprochen. Angesichts der zunehmenden Zahl von Arbeitskämpfen im vergangenen Jahr ist dies unerlässlich. Die Zunahme der Arbeitskämpfe hängt ganz wesentlich auch damit zusammen, dass das Bundesarbeitsgericht seine Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgegeben hat. Dadurch werden gerade kleinere Spartengewerkschaften ermutigt, stärker als bisher ihre egoistischen Gruppeninteressen auf Kosten der Gesamtbelegschaft durchzusetzen. Es steht zu befürchten, dass sich diese Entwicklung noch fortsetzen und auch dadurch vertiefen wird, dass größere Gewerkschaften gezwungen sind, dem Vorgehen der Spartenorganisationen zu folgen. Dies bedroht die Friedenswirkung und die Ordnungsfunktion des Tarifvertragssystems. Eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit bleibt daher unverzichtbar und wird von der BDA, gerade auch im Hinblick auf die anstehende Bundestagswahl, mit Nachdruck weiter gefordert. Die Bundeskanzlerin bedauerte, dass ein Konsens in der Koalition für eine gesetzliche Regelung noch nicht zu erreichen war.

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BESCHÄFTIGUNG Zuwanderungsrecht Im Zuwanderungsrecht werden voraussichtlich noch vor der Sommerpause wichtige Änderungen in Kraft treten und somit wird insbesondere eine bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften im nicht-akademischen Bereich ermöglicht. Das bisher für Zuwanderungswillige und Arbeitgeber sehr komplizierte Zuwanderungsrecht wird transparenter und verständlicher. Die noch bestehenden Beschränkungen des Arbeitsmarktzugangs für Familienangehörige werden aufgehoben. Für Staatsangehörige aus Kroatien sollen ab Beitritt die gleichen Beschränkungen der Freizügigkeit gelten wie aktuell für Rumänen und Bulgaren. Mit den Änderungen im Zuwanderungsrecht werden langjährige Forderungen der BDA umgesetzt und Lücken im Zuwanderungsrecht geschlossen. Schon heute sind Engpässe bei Fachkräften im nicht-akademischen Bereich, etwa in bestimmten Metall- und Elektroberufen, spürbar, die demografiebedingt weiter zunehmen werden. Zukünftig kommt es darauf an, den Wandel von der jahrzehntelangen Abschottungskultur zu einer echten Willkommenskultur auch nach außen deutlich zu machen. Hierfür wird sich die BDA weiter einsetzen, gerade auch im Rahmen der Demografiestrategie. Die erfolgreiche Umsetzung der Änderungen wird umso besser gelingen, je schneller sie auch von einem entsprechenden Mentalitätswechsel in den zuständigen Verwaltungen und Behörden getragen wird, den die betroffenen Zuwanderer persönlich spüren. Sichergestellt werden muss u. a., dass es infolge des seit Anfang März 2013 geltenden weitgehenden Verzichts auf das Zustimmungserfordernis der Ausländerbehörden im Visumverfahren nicht zu Verfahrensverzögerungen kommt. Nähere Informationen unter ­w ww.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Zuwanderung

Initiativen für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss Nicht zuletzt angesichts wachsender Fachkräfteengpässe rücken die Potenziale der jungen Erwachsenen (25–35 Jahre) ohne Berufsabschluss zunehmend in den Fokus von Politik und Wirtschaft. Anfang Februar 2013 haben das Bundesarbeitsministerium und die Bundesagentur für Arbeit (BA) offiziell die vom BA-Verwaltungsrat angeregte Initiative „Erstausbildung junger Erwachsener“ gestartet. Ziel ist es, 100.000 junge Menschen zwischen 25 und 35 Jahren ohne Berufsausbildung dazu zu motivieren, eine Aus- oder Weiterbildung mit Berufsabschluss aufzunehmen. Derzeit gibt es rd. 300.000 Arbeitslose dieser Altersgruppe ohne Ausbildung. Am 13. Juni 2013 findet zudem in Berlin die ebenfalls vom BA-Verwaltungsrat angestoßene Konferenz „Perspektiven für junge Erwachsene ohne Berufsabschluss“ statt. Ausgewählte Vertreter aus Wissenschaft und Praxis werden hier Lösungsansätze diskutieren, um diese Zielgruppe stärker für die Sicherung von Fachkräfteengpässen zu erschließen und deren berufliche Aufstiegsperspektiven zu verbessern. Auch im Rahmen ihrer Demografiestrategie hat die Bundesregierung einen Handlungsschwerpunkt auf geringqualifizierte junge Erwachsene ohne Berufsabschluss gelegt. Die BDA setzt sich im Verwaltungsrat der BA und in den entsprechenden Arbeitsgruppen zur Demografiestrategie dafür ein, dass erfolgreiche Ansätze der gezielten, betriebsnahen Weiterqualifizierung fortentwickelt und breiter bekannt gemacht werden. Zudem müssen Informationen über bestehende Qualifizierungs- und Fördermöglichkeiten für Geringqualifizierte mit Qualifizierungspotenzial und für Unternehmen verbessert und ergänzt werden. Die bessere Erwerbsintegration und Qualifizierung junger Erwachsener ohne Berufsabschluss bedürfen einer gesamtgesellschaftlichen Anstrengung. Die Verantwortung dafür darf nicht allein bei Sozialpartnern und Betrieben liegen. Bereits in der Schule müssen junge Menschen das erforderliche Rüst-

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zeug für eine Ausbildung erhalten. Dazu gehört insbesondere eine praxisorientierte Berufsorientierung.

Arbeitgebern eine Möglichkeit zu verschaffen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Fachkräfte zu steigern.

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ausbildung

Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Familienpolitik/Chancengleichheit

Familiengipfel

KURZ NOTIERT

Vor zwei Jahren unterzeichneten die Präsidenten von BDA, ZDH und DIHK gemeinsam mit den Gewerkschaften und Bundesfamilienministerin Dr. Schröder die Charta für familienbewusste Arbeitszeiten. Mit dieser Initiative wirbt die Wirtschaft für die weitere Verbreitung von familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen. Am 12. März 2013 fand der Familiengipfel unter Beteiligung der Bundeskanzlerin statt, um den Startschuss für weitere Aktivitäten zur Verbreitung familienbewusster Maßnahmen und insbesondere von Arbeitszeitmodellen abzugeben. Die BDA hat beim Familiengipfel Maßnahmen und Fortschritte von Arbeitgeberverbänden und Unternehmen bei der Implementierung familienbewusster Arbeitszeiten hervorgehoben. In diesem Rahmen hat die BDA gemeinsam mit dem Netzwerkbüro „Erfolgsfaktor Familie“ die Broschüre „Tarifpolitik für familienbewusste Arbeitszeiten“ veröffentlicht, die anhand von Beispielen aufzeigt, wie die Tarifpartner zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung beitragen. Konkrete Unternehmensbeispiele aus verschiedenen Branchen unterlegen zudem, wie familienfreundliche und flexible Arbeitszeitregelungen auf Grundlage tarifvertraglicher Regelungen in der betrieblichen Praxis umgesetzt werden können. Ziel war es, die Funktion und Rolle der Tarifpolitik bei einer familienfreundlichen Personalpolitik zu verdeutlichen und die sehr unterschiedlichen Lösungsansätze darzustellen, mit denen betrieblichen und familiären Anforderungen Rechnung getragen werden kann. Die BDA wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass passgenaue und betriebsindividuelle innovative Arbeitszeitmodelle geschaffen werden, um es Beschäftigten zu erleichtern, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, und

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Fakten statt Zerrbilder in der Debatte über ­flexible Beschäftigungsformen Immer wieder werden die Erfolge am Arbeitsmarkt und die ihnen zugrunde liegenden Arbeitsmarktreformen in Frage gestellt. Insbesondere flexible Beschäftigungsformen, die maßgeblich zum Abbau der Arbeitslosigkeit beigetragen haben, werden als „atypisch“ oder gar „prekär“ diffamiert. Um diesen „Zerrbildern“ entgegenzutreten, bereitet die BDA eine Broschüre vor, in der die tatsächlichen Fakten zur Beschäftigungsentwicklung in Deutschland dargestellt und die kursierenden Halb- und Unwahrheiten bloßgestellt werden. Die Broschüre wird im Mai 2013 veröffentlicht. Entgeltgleichheitsgesetz geht an den ­Ursachen für gesamtwirtschaftliche Entgeltunterschiede vorbei Am 18. Februar 2013 waren Gesetzesinitiativen zur vermeintlichen Entgeltdiskriminierung von Frauen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag. Die BDA hat beide Initiativen scharf kritisiert, die den gesamtwirtschaftlichen Entgeltunterschied zu Unrecht pauschal mit Diskriminierung gleichsetzen. Mit Erfolg: Der SPDEntwurf wurde am 22. März 2013 im Bundestag abgelehnt. Die BDA wird weiterhin deutlich machen, dass die hier geforderten verpflichtenden Entgeltberichte, Eingriffe in die Tarifautonomie oder Mindestlöhne die Ursachen von gesamtwirtschaftlichen Entgeltunterschieden nicht angehen.


Förderprogramm MobiPro-EU mit holprigem Start Das Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ (MobiPro-EU) des Bundesarbeitsministeriums ist mit Problemen angelaufen. Unklar ist weiter, wie Arbeitgeber bei der notwendigen umfassenden Begleitung der jungen Menschen unterstützt werden können. Derzeit wird geklärt, inwiefern das bestehende Förderprogramm „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“ hierfür genutzt und für die neue Förderperiode des Europäischen Sozialfonds weiterentwickelt werden kann. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zuwanderung Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht erschweren

gewährleistet wird und die im Rahmen des Audits verwendeten Kriterien nur als Beispiele personalpolitischer Maßnahmen und nicht als zwingende Mindeststandards herangezogen werden. BDA unterstützt Studie zu Erfolgsauswirkun­ gen von betrieblicher Frauenförderung Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg planen eine Studie zu Erfolgsauswirkungen von Frauenförderung in Unternehmen, die die BDA unterstützt. Neu an dem Forschungsansatz ist, dass nach der Wirkung der betrieblichen Frauenförderung auf Unternehmens­image und Kundenreaktionen gefragt wird. Teilnehmende Unternehmen erhalten kostenlos einen individualisierten Ergebnisbericht sowie eine Vergleichsanalyse mit den anderen Teilnehmern. Interessierte Unternehmen können sich bei der HWR bewerben.

Die BDA wirbt verstärkt für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Hierzu arbeitet sie derzeit u. a. an möglichen Initiativen mit dem Bundesarbeitsministerium. Kontraproduktiv sind Forderungen nach weiteren bürokratischen Regelungen und gesetzlichen Verschärfungen, die es nur erschweren würden, mehr Arbeitgeber dafür aufzuschließen, Menschen mit Behinderung eine Chance zu geben. Insbesondere die zuletzt von der SPD geforderte Anhebung von Beschäftigungsquote und Ausgleichsabgabe wird die BDA daher weiter ablehnen. Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA): Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ in Planung Das Bundesarbeitsministerium entwickelt ein INQA-Audit. Zielsetzung des Audits soll es sein, Unternehmen auf freiwilliger Basis bei der Weiterentwicklung ihrer betrieblichen Personalpolitik in den Bereichen Personalführung, Chancengleichheit und Diversity, Gesundheit sowie Wissen und Kompetenz zu begleiten. Die BDA hat sich als Mitglied des INQA-Steuerkreises dafür eingesetzt, dass die zugesagte Freiwilligkeit des Audits

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SOZIALE SICHERUNG EU-Weißbuch Pensionen Im Europäischen Parlament haben die zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) am 26. Februar 2013 und für Beschäftigung und Soziales (EMPL) am 21. März 2013 zum Weißbuch Pensionen Stellung genommen. In ihrem Weißbuch kündigt die EU-Kommission zwei gesetzgeberische Vorhaben zur betrieblichen Altersvorsorge an: So sollen zum einen die Eigenmittelvorgaben nach Solvency II grundsätzlich auch auf Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EBAV) angewendet werden, wodurch die Trägerunternehmen ihren Einrichtungen zusätzliches Kapital in Milliardenhöhe zuführen müssten. Zum anderen beabsichtigt die EU-Kommission, ihren Richtlinienvorschlag über Mindeststandards in der betrieblichen Altersvorsorge wieder aufzugreifen, der u. a. vorsieht, die Unverfallbarkeitsfristen von fünf auf zwei Jahre zu verkürzen, was die betriebliche Altersvorsorge als Instrument der Personalpolitik erheblich entwerten würde. Zu begrüßen ist, dass sich der mit nur einer Gegenstimme beschlossene Bericht des für die Pensionsfondsrichtlinie zuständigen ECONAusschusses eindeutig gegen eine Anwendung von Solvency II auf EBAV ausspricht. Dies ist ein großer Erfolg, zu dem die BDA in vielfältiger Weise beigetragen hat, u. a. durch gemeinsame Eingaben der europäischen Sozialpartner und mit dem DGB an die ECON-Ausschuss-Mitglieder. Gleichwohl bleiben die nunmehr gefundenen Kompromissformulierungen hinter der Position des ursprünglichen Berichtsentwurfs des Europaabgeordneten Mann zurück, der jeglichen europäischen Bestrebungen zur Vollharmonisierung eine klare Absage erteilte. Der vom EMPLAusschuss beschlossene Bericht zum Thema „Alterssicherung allgemein“ sowie zum Richtlinienvorhaben über Mindeststandards in der betrieblichen Altersvorsorge unterstützt hingegen weitgehend die EU-Kommission in ihrem Ziel, einen Richtlinienvorschlag zur betrieblichen Altersvorsorge vorzulegen. Die beiden Ausschussberichte werden zu einem gemeinsamen Initiativ-

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bericht zusammengeführt, über den das Plenum des Europäischen Parlaments voraussichtlich am 15. April 2013 abstimmen wird. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Betriebliche Altersvorsorge

Bürgerversicherung SPD und Grüne fordern ebenso wie Die Linke und der DGB die Einführung einer Bürgerversicherung. In dieser Einheitsversicherung soll die gesamte Wohnbevölkerung Deutschlands zwangsversichert sein. Über das Lohnbzw. Lohnersatzeinkommen hinaus sollen weitere Einkommensarten beitragspflichtig werden und die Beitragsbemessungsgrenze an- oder sogar aufgehoben werden. Die private Krankenversicherung (PKV) würde faktisch abgeschafft. Alle vorgeschlagenen Bürgerversicherungsmodelle sind wachstums- und beschäftigungsfeindlich und stehen daher in unvereinbarem Gegensatz zu BDA-Positionen. Dies wird die BDA gegenüber Politik und Öffentlichkeit gerade im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl weiterhin mit Nachdruck verdeutlichen. Demografiefeste und generationengerechte Lösungsansätze für die Herausforderungen im Gesundheitswesen fehlen bei der Bürgerversicherung völlig. Im Gegenteil: Das demografieanfällige Umlageverfahren würde weiter ausgebaut. Die Bürgerversicherung ist ausschließlich darauf fixiert, zusätzliche Beitragseinnahmen zu generieren, und schafft dabei sogar neue Ungerechtigkeiten. Das Solidarprinzip würde überstrapaziert, weil Beitragshöhe und Leistungen in der Krankenversicherung dann noch weiter auseinanderfallen würden. Die zusätzlichen Abgaben würden v. a. einkommensstarke Beitragszahler und deren Arbeitgeber zusätzlich in Milliardenhöhe belasten. Die mit einer Bürgerversicherung verbundene faktische Abschaffung der PKV wäre ein schwerer Fehler. Denn im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die PKV aufgrund der bislang gebildeten Alterungsrückstellungen


von 146 Mrd. € auf die demografische Entwicklung gut vorbereitet. Dieser Betrag entspricht mehr als dem Sechsfachen der jährlich ausgezahlten Versicherungsleistungen.

SEPA-Verfahren Ab 1.  Februar 2014 werden Überweisungen und Lastschriften des SEPA-Verfahrens (­Single Euro Payment Area-Verfahren) die natio­ nalen Formate für Überweisung und Lastschrift ersetzen. Aufgrund von Vorlauffristen für SEPA-Lastschriften drohte eine zeitliche Vorverlagerung des Beitragsnachweises der Arbeitgeber. Dies hätte die Kalkulation des Gesamtsozialversicherungsbeitrags für die Unternehmen erschwert und unnötige neue Bürokratie verursacht. Im Gegensatz zum bestehenden Verfahren der Einzugsermächtigungslastschrift sind bei SEPA-Lastschriften Vorlauffristen einzuhalten. So müssen Lastschriften im Rahmen der SEPABasislastschrift grundsätzlich spätestens fünf Bankarbeitstage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen. Unter diesen Bedingungen hätte das SEPA-Basislastschriftverfahren nicht für die Abwicklung des Beitragseinzugs im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen genutzt werden können, denn der Beitragsnachweis ist nach geltender Rechtslage lediglich zwei Arbeitstage vor Beitragsfälligkeit an die Einzugsstelle per Datenübertragung zu übermitteln. In der Folge wurde eine zeitliche Vorverlagerung des von den Arbeitgebern zu erbringenden Beitragsnachweises diskutiert. Die BDA hat dies entschieden abgelehnt. Eine zeitliche Vorverlagerung des Beitragsnachweises hätte die Kalkulation der Beitragsschuld für die Betriebe erschwert und in vielen Fällen einen nachträglichen Korrekturaufwand ausgelöst. Von diesem zusätzlichen Bürokratieaufwand wären rd. 80 % der Unternehmen betroffen gewesen. Nach Gesprächen des Bundesarbeits- und des Bundesfinanzministeriums mit Vertretern der Kreditwirtschaft und der Sozialversicherungs­ träger soll ein Sonderverfahren mit einer auf nur

noch einen Bankarbeitstag verkürzten Vorlauffrist (sog. COR1-Regelung) ermöglicht werden. Damit kann das SEPA-Lastschriftverfahren im bisherigen gesetzlichen Rahmen von Beitragsnachweis und Beitragseinzug erfolgen. Dies ist ein großer Erfolg der BDA-Aktivitäten. Die COR1-Lastschrift ist ein von der Deutschen Kreditwirtschaft entwickeltes Produkt, das voraussichtlich ab dem 1. November 2013 von Kreditinstituten flächendeckend in Deutschland angeboten werden kann.

KURZ NOTIERT Änderungen bei den Betriebsprüfungen durchwachsen Das Gesetz zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-NOG) wird derzeit im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales beraten. Mit diesem Gesetz werden u. a. die Betriebsprüfungen hinsichtlich der Melde- und Abgabepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ausgeweitet. Die BDA hat diese Erweiterung nachdrücklich abgelehnt, da diese den schon jetzt sehr hohen Bürokratieaufwand weiter erhöhen wird, ohne dass mit entsprechenden Mehreinnahmen für die Künstlersozialversicherung zu rechnen ist. Dagegen sind die Änderungen bei der Betriebsprüfung zur Unfallversicherung, an deren Entwicklung die BDA mitgewirkt hat, zu begrüßen, da damit das Betriebsprüfungsverfahren der Rentenversicherung bei den Arbeitgebern effektiver und wirtschaftlicher gestaltet wird. Die BDA bemüht sich, weitere Korrekturen des Gesetzentwurfs zu erreichen. Haushaltskonsolidierung zulasten der ­Beitragszahler Die Eckwerte des Bundeshaushalts 2014 sehen erneut eine Kürzung der Bundeszuweisungen an die Sozialversicherung vor. Einschließlich der geplanten Kürzung des Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds hat die schwarz-gelbe Koalition der Sozialversicherung seit ihrem Amtsantritt rd. 15 Mrd. € an Bundesmitteln entzogen. Entge-

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gen der ursprünglichen Begründung wird heute kein einziger Euro aus der Mehrwertsteuererhöhung von 16 % auf 19 % für die Entlastung der Sozialkassen verwendet. Die Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung haben die Funktion, gesamtgesellschaftliche Aufgaben – wie etwa die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern in der Krankenversicherung – sachgerecht zu finanzieren. Ihre Kürzung bedeutet damit nichts anderes, als die Finanzierungslasten gesamtgesellschaftlicher Aufgaben auf die Beitragszahler abzuschieben. Verordnungsentwurf zur arbeitsmedizini­ schen Vorsorge schafft neue Belastungen für Arbeitgeber Ende April 2013 soll das Bundeskabinett über eine Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge entscheiden. Mitte Februar 2013 hatte das Bundesarbeitsministerium einen Referentenentwurf dazu vorgelegt. Die BDA hat diesen kritisiert, da mit den vorgesehenen Änderungen zum einen Rechtsunsicherheit hervorgerufen wird, zum anderen den Arbeitgebern Lasten aufgebürdet werden sollen, die nicht arbeitsbedingt und daher auch nicht von ihnen zu tragen sind. Dies gilt insbesondere für die Ausweitung des Impfangebots und die Einführung einer Angebotsuntersuchung bei Muskel-SkelettErkrankungen. Bessere Regelung für den Umgang mit ­rückständigen Beitragsschuldnern in der Krankenversicherung Das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung wird derzeit im Bundeskabinett beraten. Es sieht vor, den Säumniszuschlag für gesetzlich Krankenversicherte von 5 % auf 1 % zu senken. Für privat Versicherte wird ein eigener Notlagentarif eingeführt, der für eine einheitliche Prämie den Anspruch auf Behandlung v. a. bei akuten Erkrankungen gewährleistet. Die BDA hat die vorgesehenen Änderungen grundsätzlich begrüßt, weil sie die Chancen erhöhen, dass Beitragsschuldner ihre Rückstände ausgleichen können, und im Ergebnis die Gemeinschaft der Versicherten entlasten.

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Überarbeitete Minijob-Broschüre erhältlich Die BDA-Broschüre „Geringfügige Beschäftigung in der Praxis“ wurde überarbeitet und erscheint im April 2013 in der vierten Auflage. Die neue Auflage der Broschüre berücksichtigt die Änderungen und zahlreichen Übergangsvorschriften, die durch das „Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ zum 1. Januar 2013 in Kraft getreten sind. Die Broschüre ist zu einem Preis von 12,90 € in der Arbeit­ geberBibliothek erhältlich. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit im Internet unter­ www.arbeitgeberbibliothek.de


TARIFPOLITIK Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn Vor der anstehenden Bundestagswahl beginnt sich bei den Parteien Aktionismus in Sachen gesetzlicher Mindestlohn breitzumachen. Die SPD fordert in ihrem Programm­ entwurf für die Bundestagswahl einen „gesetzlichen, flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 € – einheitlich in Ost und West“. Dementsprechend haben die SPD-geführten Bundesländer am 1. März 2013 einen Antrag für einen flächendeckenden allgemeinen Mindeststundenlohn von mindestens 8,50 € in den Bundesrat eingebracht. Mit dem mehrheitlich auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf wird sich der Bundestag in den nächsten Wochen beschäftigen müssen. Auch die FDP will sich bis zu ihrem Bundesparteitag im Mai 2013 mit dem Thema „Mindestlohn“ auseinandersetzen. Einen einheitlichen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn lehnt sie weiterhin ab. Das Parteipräsidium hat am 4. März 2013 aber einen Antrag verabschiedet, der „Leistungsgerechtigkeit durch faire Löhne“ zur Diskussion stellen soll. Als Ziel gilt es, im „Einklang mit der Tarifautonomie“ die Voraussetzungen für weitere Lohnuntergrenzen zu schaffen. Ansatzpunkt sollen tarifvertraglich ausgehandelte Löhne sein. Auch zukünftig soll damit eine Lohnuntergrenze branchenspezifisch, dezentral und differenziert festgelegt werden können. Die BDA lehnt die Pläne der SPD zur Einführung eines einheitlichen gesetzlichen Mindestlohns entschieden ab und sieht den Gesetzentwurf der SPD-geführten Länder in Widerspruch zur Tarifautonomie: Weder durch arbeitsvertragliche noch durch tarifvertragliche Regelungen soll vom gesetzlichen Mindestlohn abgewichen werden können ─ selbst wenn die Existenz von Unternehmen und dadurch Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Noch schwerwiegender ist, dass das Bundesarbeitsministerium letztlich die Möglichkeit erhalten soll, selbst den Mindestlohn zu bestimmen. Das Bundesarbeitsministerium muss den Vorschlag der Mindestlohnkommission nicht annehmen, sondern kann mit Zustimmung

der Bundesregierung und des Bundesrats den Mindestlohn durch Rechtsverordnung selbst festlegen. Die bisherige Linie der FDP, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn abzulehnen, entspricht der Grundauffassung der BDA. Es bestehen bereits Instrumente, mit denen tarifvertragliche Mindestlöhne geschaffen werden können. Nach dem Tarifvertragsgesetz können Tarifverträge unter bestimmten Voraussetzungen allgemeinverbindlich erklärt werden. Nach dem Entsendegesetz können Tariflöhne für bestimmte Branchen auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt werden. Zu Recht verweist die FDP darauf, dass in Bereichen ohne bzw. mit geringer Tarifbindung mit dem Mindestarbeitsbedingungengesetz eine Möglichkeit besteht, eine Lohnuntergrenze festzusetzen. Zusätzliche gesetzliche Regelungen brauchen wir nicht. An diesem klaren Standpunkt sollte die FDP festhalten. Die BDA bleibt bei ihrem ausdrücklichen Nein zu einem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Ein solcher schadet gerade denen, die auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt für einfache Tätigkeiten angewiesen sind. Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Berufsanfänger würden von einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn nicht nur kaum profitieren, ihre Chancen auf Einstieg in Arbeit würden sich erheblich verschlechtern. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Ländern mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn sollte ein warnendes Zeichen sein.

Erste Tarifabschlüsse in 2013 Der Blick auf die Tarifabschlüsse des ersten Quartals zeigt trotz der fast einheitlich hohen Gewerkschaftsforderungen überaus branchenspezifische Ergebnisse, die mit unterschiedlich langen Laufzeiten von über zwölf Monaten die Belastungen für die Betriebe entsprechend ausbalancieren. Angesichts der durchweg schwachen Konjunkturaussichten, die von den Wirtschaftsweisen erst

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kürzlich auf nur 0,3 % revidiert wurden, bleibt es ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft, dass die Gewerkschaften auch bei den anstehenden Tarifeinigungen, wie z. B. in der Metallund Elektroindustrie, in der Bauwirtschaft und anschließend im Einzel- sowie Groß- und Außenhandel, auf verantwortungsvolle, branchenadäquate und vor allem flexible Verhandlungsergebnisse eingehen. Bislang liegen die Tarifsteigerungsraten für dieses Jahr vornehmlich in einer Spanne von etwa 2½ % bis 3 %. In diesem Rahmen bewegt sich auch die am 6. März 2013 getroffene Tarifvereinbarung in der Stahlindustrie, die bei einer Laufzeit von 15 Monaten ab März dieses Jahres eine Entgeltsteigerung von 3 % vorsieht. Darüber hinaus wurde der Altersteilzeittarifvertrag modifiziert sowie die vermögenswirksamen Leistungen für Auszubildende bei Wahl einer altersvorsorgewirksamen Anlagenform angehoben. Angesichts der eingetrübten Stahlkonjunktur und der gestiegenen Wettbewerbsintensität auf den internationalen Märkten stellt dies kein leichtes, aber für die Branche noch verkraftbares Ergebnis dar. Nach den durch bundesweite Warnstreiks begleiteten Tarifverhandlungen im Öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen) fanden die Tarifpartner am 9. März 2013 ein Tarifergebnis, das Lohnsteigerungen von 2,65 % bzw. 2,95 % ab Januar 2013 bzw. 2014 bei einer 24-monatigen Laufzeit vorsieht. Angesichts der angespannten Haushaltslage stellt dieser Abschluss vielfach eine nicht unerhebliche Belastung für die Länder dar. Mit dem am 25. März 2013 von der Deutsche Bahn (DB) AG und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft vereinbarten Tarifergebnis, das nach einer Einmalzahlung von 500 € eine zweistufige Tariflohnanhebung von jeweils 3 % ab Mai 2013 bzw. April 2014 vorsieht, kommt auch die zuletzt sehr gute wirtschaftliche Entwicklung des DB Konzerns zum Ausdruck. Planungssicherheit liefern die differenzierten Laufzeiten von 19 Monaten bzw. 23 Monaten im Dienstleistungsbereich. Ein vergleichbares Ergebnis mit einer 18-monatigen Laufzeit und identischen Entgelt­ anhebungen zum Februar 2013 sowie April 2014 wurde für die sechs Privatbahnen erzielt. Für weitere Tarifergebnisse haben diese Einigungen

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aufgrund ihrer spezifischen Elemente und Regelungen keinerlei Signalfunktion. Aktuell richtet sich der Fokus des tarifpolitischen Interesses auf die ersten regionalen Tarifverhandlungen in der Metall- und Elektroindustrie. Mit 5,5 % mehr Lohn bei einer Laufzeit von zwölf Monaten ist die IG Metall in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Schwäche und einer heterogenen Branchenkonjunktur mit einer sehr hohen Forderung in die erste Verhandlungsrunde gegangen. Angesichts der diesjährigen häufig ausgeprägten Konfliktbereitschaft der Gewerkschaften bleibt zu hoffen, dass die IG Metall auf betriebsschädigende Warnstreiks verzichtet und zügig den Weg zu einer tragbaren und flexiblen Tariflohnentwicklung mit langer Planungssicherheit findet. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Tarifpolitik

KURZ NOTIERT Branchenzuschlagstarifvertrag für Zeitar­ beitnehmer in der Druckindustrie vereinbart Am 21. Februar 2013 vereinbarte die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ) mit ver.di den „Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in der Druckindustrie“. Diese zweite Branchenzuschlagsvereinbarung mit ver.di folgt der Struktur der bisherigen acht Branchenzuschlags­ tarifwerke von einer über fünf Stufen ansteigenden Angleichung der Arbeitsentgelte der Zeitarbeitnehmer an die der Stammarbeitnehmer. Die neue tarifliche Regelung bestätigt erneut die Auffassung der BDA, dass ein differenziertes und einsatzbranchenspezifisches Tarifmodell möglich ist und es daher keiner weiteren gesetzlichen Regulierung der Zeitarbeit bedarf. Zeitarbeit bleibt Brücke in Beschäftigung Laut aktueller Zeitarbeitsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren am 30. Juni 2012


in Deutschland 908.161 Zeitarbeitnehmer beschäftigt. Dies entspricht etwas mehr als 2 % aller Erwerbstätigen in Deutschland. Im Vergleich zum letzten Halbjahr ist die Anzahl der Zeitarbeitnehmer damit um rd. 36.440 Personen gestiegen (31. Dezember 2011: 871.726 Zeitarbeitnehmer). Rund 65 % der Neuzugänge in der Zeitarbeit übten direkt vorher keine Beschäftigung aus. Die BA bestätigt der Zeitarbeit, Personen mit niedriger Qualifikation oder langen Phasen der Nichterwerbstätigkeit Beschäftigungschancen zu bieten, und bekräftigt somit die Auffassung der BDA, dass Zeitarbeit für viele eine Brücke in Beschäftigung ist. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zeitarbeit

ca. 630.000 Tagen (2011: 304.000). Nach Ansicht des WSI ist diese Zunahme v. a. auf Warnstreiks in der Metall- und Elektroindustrie und des Öffentlichen Dienstes zurückzuführen. Zugenommen habe auch die Konflikthäufigkeit mit insgesamt mehr als 250 Streiks und Warnstreiks, die mehrheitlich im Rahmen von Auseinandersetzungen über Haus- bzw. Firmentarifverträge stattfand. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskampf

Mitgliederzahlen in einigen DGB-Gewerk­ schaften steigen Im Jahr 2012 hatten die DGB-Gewerkschaften insgesamt 6,15 Mio. Mitglieder – 4.715 weniger als 2011. Allerdings konnten trotz dieses insgesamt leichten Rückgangs vier DGB-Gewerkschaften eine steigende Mitgliederzahl verzeichnen. So stieg die Anzahl der Mitglieder der IG Metall von 2,24 Mio. um rd. 18.000 auf 2,26 Mio. Mitglieder. Positiv entwickelte sich dabei vor allem der Organisationsgrad bei Zeitarbeitnehmern und jungen Arbeitnehmern. Mitgliederanstiege hatten zudem die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit 1,3 % (auf 266.524), die Gewerkschaft der Polizei (GdP) mit 0,9 % (auf 173.223) sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit 0,3 % (auf 206.203) zu verzeichnen. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Tarifpolitik Arbeitskämpfe haben im Jahr 2012 zugenommen Die Jahresbilanz zur Streikentwicklung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt für 2012 eine deutliche Zunahme der Arbeitskämpfe gegenüber 2011. Die Zahl der an Streiks und Warnstreiks beteiligten Beschäftigten lag 2012 bei ca. 1,2 Mio. (2011: ca. 180.000). Die Zahl der streikbedingten Ausfalltage lag 2012 bei

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BILDUNG Ausbildungspakt Das intensive Engagement der Wirtschaft im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs – kurz Ausbildungspakt – zeigt Erfolg. Dies belegt die Halbzeitbilanz der laufenden Pakt-Periode (2010–2014), die beim Pakt-Lenkungsausschuss am 6. Februar 2013 unter Federführung von BDA, Kultusministerkonferenz (KMK) und Integrationsbeauftragter gezogen wurde. Angesichts des zunehmenden Mangels an geeigneten Bewerbern auf dem Ausbildungsmarkt sowie der Fachkräfteengpässe auf dem Arbeitsmarkt liegt der Schwerpunkt bis zum Ende der Paktlaufzeit auf der Erschließung aller Potenziale durch Qualifizierung. Ein weiterer Handlungsschwerpunkt liegt darin, Jugendliche und Betriebe noch besser zusammenzubringen. Die Zusagen der Wirtschaft, jährlich 60.000 neue Ausbildungsplätze und 30.000 neue Ausbildungsbetriebe zu gewinnen, wurden in den vergangenen beiden Jahren sogar weit übertroffen. Die Paktpartner engagieren sich insbesondere dafür, die Möglichkeit der Teilzeitberufsausbildung stärker zu nutzen und die Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen. Die BDA fordert hier insbesondere, die Ausbildungsreife der Schüler sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die bereitgestellten Plätze für Einstiegsqualifizierungen besser genutzt und förderungsbedürftige Jugendliche beim Beginn einer Ausbildung gezielt unterstützt werden. Notwendig ist ebenfalls eine flächendeckende und praxisnahe Berufsorientierung in der Schule. Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT leistet dazu vielfältige Beiträge und initiiert u. a. nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Betrieben. Die BDA engagiert sich darüber hinaus bei der im Pakt initiierten Kampagne „Berufliche Bildung – Praktisch unschlagbar“. Diese verfolgt das Ziel, leistungsstarke Jugendliche für die Berufsbildung zu gewinnen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ausbildungspakt

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Handreichung zu wissenschaft­ licher Weiterbildung Hochwertige Weiterbildung nimmt als Teil einer nachhaltigen Personalentwicklung in den Unternehmen einen immer größeren Stellenwert ein. Auch Angebote der wissenschaftlichen Weiterbildung für hochqualifizierte Mitarbeiter sind für Unternehmen interessant. Zwar entspricht das Weiterbildungsangebot der Hochschulen bisher bei Weitem noch nicht überall dem Bedarf der Wirtschaft. Doch zunehmend erkennen Hochschulen die wachsende Nachfrage der Unternehmen für sich als Chance und Zukunftsmarkt und beginnen damit, Qualifizierungsangebote für Berufstätige zu konzipieren und anzubieten. Derzeit sind bereits 5 % der Bachelor- und 17 % der Masterstudiengänge so konzipiert, dass sie berufsbegleitend absolviert werden können. Daneben können Weiterbildungsinteressierte an Hochschulen über 4.000 Zertifikatskurse und zahlreiche Einzelveranstaltungen belegen. Die Orientierung auf dem dynamischen und vielfältigen Markt der wissenschaftlichen Weiterbildung fällt Unternehmen nicht immer leicht. Die BDA erstellt daher eine Handreichung, die interessierten Unternehmen bei der Definition ihres Bedarfs, bei der Suche nach geeigneten hochschulischen Angeboten und dem Aufbau strategischer Kooperationen helfen soll. Die Publikation wird Ende April erscheinen. Hierin enthalten sind sowohl allgemeine Informationen etwa zu Verbreitung und gängigen Formaten wissenschaftlicher Weiterbildung als auch ein Leitfaden für die unternehmensseitige Anbahnung von Weiterbildungskooperationen mit Hochschulen. Bestellungen können an bildung@arbeitgeber.de gerichtet werden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > kompakt > Quartäre Bildung


sdw-Programm MINToring Seit 2008 fördert die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) in Kooperation mit dem Bundesbildungsministerium und regionalen Partnern MINT-interessierte Jugendliche, die noch unentschlossen sind, welche Studienwahl die richtige für sie ist. Das Programm folgt der Formel „MINT + Mentoring = ­MINToring“: MINT-Studierende begleiten die Jugendlichen drei Jahre lang von der Schule an die Hochschule, informieren sie über Chancen und Herausforderungen eines MINTStudiums und stehen ihnen in den ersten beiden Semestern beratend zur Seite. Der Erfolg von MINToring ist messbar: Die Abschlussergebnisse der wissenschaftlichen Eva­ luation des Programms durch Rambøll Management Consulting belegen, dass vier von fünf Programmteilnehmern nach dem Abitur ein Studium im ingenieurwissenschaftlich-technischen Bereich aufgenommen haben. Darüber hinaus trägt MINToring nachweislich dazu bei, dass mehr MINT-Akademiker die Hochschulen erfolgreich verlassen. Denn fast alle bleiben auch nach Beendigung der dreijährigen Förderung bei ihrem Studienfach. Dieses Erfolgsmodell wird nun mit dem neuen Projekt „Lehramt MINToring ®“ der sdw und der TÜV SÜD Stiftung in Baden-Württemberg fortgesetzt. Es motiviert Jugendliche zur Aufnahme eines Lehramtsstudiums der MINTFächer. Gerade engagierte Lehrkräfte spielen eine wichtige Rolle, um mehr junge Menschen für eine MINT-Karriere zu begeistern. Nähere Informationen unter www.sdw.org > ­Schülerakademie > MINToring

Bildungsinitiative Studienkompass Mit dem Programm STUDIENKOMPASS fördert die sdw zusammen mit der AccentureStiftung und der Deutsche Bank Stiftung sowie zahlreichen weiteren Partnern seit 2007 Jugendliche aus nicht-akademischen Familien und unterstützt sie bei dem Weg an die

Hochschule. Bundesweit nehmen hieran aktuell mehr als 1.600 Jugendliche in 28 Regionen teil. Ziel der sdw ist es, dass langfristig alle jungen Menschen die Chance bekommen, ihr Potenzial zu entfalten, und der Fachkräftebedarf der Wirtschaft auch zukünftig gedeckt werden kann. Mit der Karl-Schlecht-Stiftung, der ­R ATIONAL AG und den Unternehmensverbänden im Lande Bremen hat der STUDIENKOMPASS drei neue Partner gewonnen. Die Förderung kann damit an fünf neuen Standorten ausgebaut werden. Neue Partner sind herzlich eingeladen, sich im Rahmen des Programms ebenfalls für bessere Bildungschancen zu engagieren. Nähere Informationen unter www.studienkompass.de

KURZ NOTIERT Deutscher Arbeitgeberpreis für Bildung ­ausgeschrieben In diesem Jahr vergibt die BDA den Deutschen Arbeitgeberpreis für Bildung bereits zum 14. Mal. Unter dem Motto „Bildungsgerechtigkeit sichern – Übergänge aktiv gestalten“ zeichnet sie gemeinsam mit der Deutsche Bahn AG und der Deutsche Telekom AG Bildungseinrichtungen aus, die mit besonderem Engagement und Erfolg die Übergänge mit aufnehmenden und abgebenden Institutionen gestalten. Gesucht werden beispielhafte Konzepte, bei denen die Kooperationspartner gemeinsam Verantwortung für Durchlässigkeit und erfolgreiche Anschlüsse zwischen den Bildungsstufen übernehmen. Bewerbungsschluss ist der 30. Juni 2013. Die Preisverleihung erfolgt am 19. November 2013 im Rahmen des Deutschen Arbeitgebertags in Berlin. Nähere Informationen unter www.arbeitgeberpreis-fuer-bildung.de

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Entwicklung eines internationalen ­Hochschulrankings gestartet Ein Konsortium europäischer Forschungseinrichtungen entwickelt derzeit ein Ranking, in dem Hochschulen anhand zahlreicher Leistungsindikatoren bewertet werden. Im Gegensatz zu herkömmlichen Rankings können die Nutzer selbst bestimmen, welche Leistungsaspekte bzw. Fächer für sie besonders wichtig sind, und erhalten entsprechend individualisierte Ergebnisse. Das EU-finanzierte Projekt „U-Multirank“ startet mit 500 Hochschulen und den Fächern Maschinenbau, Elektrotechnik, Physik und Wirtschaftswissenschaften und soll bereits Anfang 2014 erste Ergebnisse veröffentlichen. Bis 2016 soll der Teilnehmerkreis systematisch erweitert werden. BUSINESSEUROPE wird durch die BDA im Beirat des Projekts vertreten. Nähere Informationen unter www.umultirank.org Neue Publikation „Checklisten Schüler­ betriebspraktikum“ erschienen Schülerbetriebspraktika mit Qualität sind ein wichtiges Instrument der Berufsorientierung. Sie bieten Schülern eine gute Möglichkeit, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und ihre beruflichen Vorstellungen zu konkretisieren. Damit diese Praktika für die beteiligten Akteure größtmöglichen Nutzen entfalten können, hat SCHULEWIRTSCHAFT Checklisten für die Umsetzung entwickelt. Sie sind in erster Linie für die Verwendung in Betrieben gedacht. Aber auch Schüler, Eltern und die Schulen erhalten mit den Checklisten für den Unterrichtsalltag und die Berufswahlorientierung pragmatische und nützliche Arbeitsmittel an die Hand. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de Auslobung von „Transfer-Gedanken“ für Arbeitskreise SCHULEwirtschaft gestartet Das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT Ostdeutschland lädt die Arbeitskreise aus den ostdeutschen Bundesländern dazu ein, ihren guten Ideen eine neue Plattform zu geben und ihren Erfahrungsschatz zu teilen. Sie sind eingeladen, bis zum 15. April 2013 „Transfer-Gedanken“

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einzubringen. „Transfer-Gedanken“ würdigen das Ehrenamt und zeigen auf, wie erfolgreiche Förderansätze zu den Themen „Berufsorientierung“ und „Berufsstart“ aufgegriffen und in die Breite getragen werden können. Besonders gute „Transfer-Gedanken“ werden mit bis zu 1.000 € ausgezeichnet. Nähere Informationen unter www.­schulewirtschaft-ostdeutschland.de sdw mit neuer Homepage Übersichtlicher, informativer, aktueller: Die sdw hat einen neuen Webauftritt. Alle Programme für Studierende und Promovierende sowie für Schülerinnen und Schüler sind nun in einer Übersicht schnell zu finden. Die Rubrik „Förderer und Partner“ ist in dieser Form ganz neu. Nähere Informationen unter www.sdw.org


EUROPA UND INTERNATIONALES Economic Governance In den vergangenen Monaten wurden zahlreiche Instrumente zur fiskal- und wirtschaftspolitischen Steuerung – insbesondere das Gesetzgebungspaket „Sixpack“, der Euro-Plus-Pakt und der Fiskalvertrag – unter dem Dach des Europäischen Semesters zusammengefasst und erstmals konkret angewendet. Das nunmehr verabschiedete „Twopack“ sieht zudem eine strengere Kontrolle der nationalen Haushalte vor. Der EU-Gipfel vom 14./15. März 2013 hat bestätigt, dass sich Haushaltskonsolidierung und Wachstum nicht ausschließen, und es gab eine Verständigung auf die zügige Umsetzung der Beschlüsse. Da die reformierte wirtschaftspolitische Steuerung („Economic Governance“) auch eine beschäftigungs- und sozialpolitische Dimension hat, wurde die Einbindung der Sozialpartner am 1. Februar 2013 im Beschäftigungsausschuss des Rats mit den europäischen und nationalen Sozialpartnern erörtert. Die Anhörung ging zurück auf den Vorschlag der EU-Kommission, ein neues Forum für das Monitoring von und den Austausch über Lohn- und Gehaltsentwicklungen einzurichten, in das sowohl Regierungen als auch Sozialpartner einbezogen sind. Die Arbeitgeber haben bei der Anhörung deutlich gemacht, dass sie ein solches dreigliedriges Forum unter Beteiligung der Regierungen ablehnen. Die Beobachtung der nominalen Lohnstückkosten berührt den Kernbereich der Tarifautonomie und muss daher so ausgestaltet werden, dass die Autonomie der Tarifpartner umfassend gewahrt wird. Deshalb sollte die Einbindung der Sozialpartner in bestehenden und bewährten Gremien erfolgen, beispielsweise im horizontalen Sozialen Dialog. BDA und BUSINESSEUROPE unterstrichen die Unerlässlichkeit einer verstärkten makroökonomischen Koordinierung in der EU, um die Staatsschuldenkrise nachhaltig zu überwinden und im globalen Wettbewerb insbesondere mit aufstrebenden Wirtschaftsmächten bestehen zu können. Die globale und nicht nur „innereuropäische“ Wettbewerbsfähigkeit muss daher auch

der zentrale Maßstab der verstärkten Koordinierung sein. Der massive Verlust an Wettbewerbsfähigkeit einiger Mitgliedstaaten durch zu stark gestiegene Lohnstückkosten ist Teilursache der gegenwärtigen Krise. Es ist daher richtig, dass das neue Verfahren zur Vermeidung makroökonomischer Ungleichgewichte auch ein beobachtendes Monitoring der Lohnstückkostenentwicklung in den Mitgliedstaaten vorsieht. Somit liegt es in der Verantwortung der Tarifpartner, in den Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass sich die Lohnfindung im Kern an der Entwicklung der Produktivität ausrichtet.

Jugendbeschäftigung Angesichts der extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit in etlichen EU-Mitgliedstaaten hat die EU-Kommission im Dezember 2012 ein umfassendes Paket zum Thema „Jugendbeschäftigung“ vorgelegt. Die Kommission hat darin u. a. die Einführung einer Jugendgarantie empfohlen, auf die sich die europäischen Beschäftigungsminister am 28. Februar 2013 geeinigt haben. Sie soll dafür sorgen, dass alle unter 25-Jährigen innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nach Verlust ihres Arbeitsplatzes ein Angebot für eine Arbeits-, Ausbildungs- oder Praktikumsstelle erhalten. Für die Finanzierung der Jugendgarantie sollen auch EU-Mittel bereitgestellt werden. Zum einen sollen die Mittel des Europäischen Sozialfonds, die in der laufenden Förderperiode noch nicht voll ausgeschöpft wurden, verwendet werden. Zum anderen soll innerhalb des Mehrjährigen Finanzrahmens 2014–2020 eine spezielle Förderung erfolgen, für die derzeit 6 Mrd. € eingeplant sind. Dadurch soll insbesondere Regionen mit einer Jugendarbeitslosigkeit von über 25 % geholfen werden, Schritte zur Verbesserung der Beschäftigungssituation junger Menschen zu unternehmen. Die BDA räumt dem Ziel, junge Menschen so schnell wie möglich in Beschäftigung oder Ausbildung zu bringen, höchste Priorität ein. Es darf jedoch keine EU-Förderung nach dem Gießkannenprinzip stattfinden, ohne dass

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die Systeme wirklich reformiert und funktionsfähig werden. Vielmehr müssen die strukturellen Ursachen der Jugendarbeitslosigkeit angegangen werden, insbesondere durch die Umsetzung nachhaltiger Strukturreformen an den Arbeitsmärkten. Auf europäischer Ebene führen die Sozialpartner seit September 2012 Verhandlungen über einen Aktionsrahmen für Jugendbeschäftigung. Darin sollen konkrete Empfehlungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Institutionen formuliert werden.

EP-Initiativberichte zu CSR Das Europäische Parlament (EP) hat am 6. Februar 2013 zwei Initiativberichte zu Corporate Social Responsibility (CSR) der Europaabgeordneten Howitt (UK/S&D) und Baldassarre (Italien/EVP) verabschiedet. Die Berichte basieren auf fraktionsübergreifenden Kompromissen und sind auch in der Endversion durchaus problematisch, wenn auch weniger schädlich als die in den Ausschüssen diskutierten Vorversionen. Die BDA hatte sich in die Diskussion zu beiden Berichten umfangreich eingebracht. Positiv ist die Klarstellung, dass wohltätige Maßnahmen niemals zu einer Pflicht gemacht werden dürfen. Zu begrüßen ist auch, dass die EU aufgefordert wird, weitere Länder auf internationaler Ebene dafür zu gewinnen, die OECD-Leitsätze zu unterzeichnen. Dies ist ganz auf der von der BDA seit der Aktualisierung der Leitsätze in 2011 verfolgten politischen Linie nach einer weltweiten Verbreitung der OECD-Leitsätze auch über die Grenzen der OECD hinaus. Ausführlich wird in beiden Berichten herausgearbeitet, dass es für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich CSR Ausnahmen geben muss und dass der Grundsatz „Vorfahrt für KMU“ gilt. Hierfür hatte sich die BDA intensiv eingesetzt. Zur Diskussion über die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen wird die EU-Kommission aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen. Dabei wird anerkannt, dass alle Lösungen flexibel sein müssen und nicht zu übermäßigem Verwaltungsaufwand führen dürfen. In den Vorversionen war

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explizit von gesetzgeberischen Vorschlägen die Rede, welche die BDA vehement ablehnt. Folgende besonders kritische Aspekte sind in den Berichten enthalten: So soll die EU-Kommission nach dem Willen des EP Vorschläge vorlegen, wie der Zugang zu EU-Gerichten bei drastischen Menschen- oder Arbeitsrechtsverletzungen durch in Europa ansässige Unternehmen erleichtert werden kann. Diese Forderung wurde aufgenommen, obwohl die Ausweitung der Zuständigkeiten von EU-Gerichten in einem inzwischen abgeschlossenen Verfahren zur Änderung der „Brüssel-I-Verordnung“ vom Rat und vom EP zu Recht ausdrücklich zurückgewiesen wurde. In den Berichten wird zudem gefordert, dass Unternehmen Mechanismen zur Meldung von Menschenrechtsverletzungen ausarbeiten und umsetzen müssen. Diese Forderung verkennt nicht nur, dass die europäischen Unternehmen selbstverständlich für die volle Einhaltung der Menschenrechte und gegen Menschenrechtsverletzungen eintreten, sondern auch, dass formale Bürokratie nicht das richtige Instrument ist, um Verbesserungen zu erreichen.

KURZ NOTIERT Französische und deutsche Sozialpartner tauschen sich aus Am 25. Februar 2013 fand in Berlin auf Einladung des Bundesarbeitsministeriums und des französischen Arbeitsministeriums ein deutsch-französisches Sozialpartnertreffen statt. Es diente dem Gedankenaustausch zwischen Arbeitsministerien und Sozialpartnern zu aktuellen wirtschaftsund sozialpolitischen Themen sowie über neue Wege der bilateralen Zusammenarbeit. In ihrer Berliner Erklärung zum 50. Jahrestag des Élysée-Vertrags haben die beiden Regierungen die Sozialpartner eingeladen, eine beratende deutsch-französische Arbeitsgruppe einzurichten, die Vorschläge für gemeinsame Initiativen u. a. zur Wettbewerbsfähigkeit unterbreiten soll.


Entsenderichtlinie: EP-Binnenmarkt­ ausschuss konterkariert Ziel der Richtlinie Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments (EP) hat am 21. Februar 2013 die Stellungnahme zur Entsenderichtlinie (96/71/EG) verabschiedet. Die Mehrheit der Abgeordneten votierte für einen abschließenden, eng gefassten Katalog von Kontrollmaßnahmen, weil damit darüber hinausgehende nationale Kontrollmaßnahmen, die sich als wirksam erwiesen haben, künftig wegzufallen drohen, und konterkariert das Ziel, die praktische Durchsetzung der Entsenderichtlinie und die Eindämmung von Schwarzarbeit voranzubringen. Der für das Dossier federführend zuständige Beschäftigungsausschuss des EP wird voraussichtlich Ende Mai abstimmen. Die BDA steht in ­intensivem Kontakt mit Abgeordneten dieses Ausschusses, um mit Kompromisslösungen sicherzustellen, dass in Deutschland bewährte und effektive Kontrollmaßnahmen auch zukünftig erlaubt sind.

Neuer BIAC-Generalsekretär ernannt Das „Business and Industry Advisory Committee to the OECD“ (BIAC) hat Bernhard W ­ elschke, den derzeitigen Leiter der Abteilung Nord- und Lateinamerika und Global Governance des BDI, zum neuen Generalsekretär berufen. Er tritt zum 15. April 2013 die Nachfolge von ­Tadahiro ­Asami an, der nach einer langjährigen Amtszeit Ende 2012 in den Ruhestand getreten ist. Bernhard Welschke wird zusammen mit dem BIAC-Vorstand, in dem BDA und BDI durch Prof. Randolf Rodenstock vertreten sind, die Zusammenarbeit mit der OECD ausbauen und die Einbindung der Mitgliedsverbände in die Arbeit von BIAC stärken.

Deutsche Wirtschaft geschlossen gegen EU-Frauenquote Einem im November 2012 vorgelegten EU-Richtlinienvorschlag zufolge sollen börsennotierte Unternehmen (ausgenommen KMU) ihre Aufsichtsräte bis 2020 zu 40 % mit Frauen besetzen. In einer gemeinsamen Stellungnahme vom 18. Februar 2013 bekennen sich BDA, BDI und DIHK zur Notwendigkeit, mehr Frauen in Top-Positionen zu bringen, lehnen aber eine starre Quote als Weg dorthin ab. Diese geht die Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen nicht an und ist angesichts messbarer Erfolge durch unternehmensspezifische Selbstverpflichtungen unnötig. Die EU hat keine Rechtsetzungskompetenz und der Vorschlag verstößt gegen das Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip. Auch die Bundesregierung hat Anfang März 2013 erklärt, den EU-Richtlinienvorschlag durch eine Sperrminorität im Ministerrat verhindern zu wollen.

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WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT 4. Armuts- und Reichtumsbericht Die Bundesregierung hat den 4. Armuts- und Reichtumsbericht vorgestellt. Er enthält eine Bestandsaufnahme der Entwicklung von Einkommen und Vermögen und dient der Überprüfung sozialpolitischer Maßnahmen. Der Analysefokus liegt auf der sozialen Mobilität innerhalb der Gesellschaft. Der Bericht verweist auf die große Bedeutung von sozialer Durchlässigkeit und echten Aufstiegschancen für die gesamte Gesellschaft. Die BDA hat in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts unterstrichen, dass Arbeit und Bildung die entscheidenden Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe sind. Der Bericht belegt, dass die Arbeitsmarktsituation in Deutschland im internationalen Vergleich ausgesprochen positiv ist. Immer mehr Langzeitarbeitslose finden den Weg zurück in Beschäftigung, die Jugendarbeitslosigkeit ist gering. Die BDA setzt sich dafür ein, die erfreuliche Entwicklung nicht durch neue Hürden am Arbeitsmarkt zu gefährden. Dazu zählt auch eine Senkung der Personalzusatzkosten, da die durch sie verursachte Verteuerung von Arbeit v. a. die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter verringert. Insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte sind auf einen funktionierenden Arbeitsmarkt für einfache Tätigkeiten angewiesen. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn würde den Schwächsten am Arbeitsmarkt wichtige Chancen für den Einstieg in Arbeit nehmen. Zudem ließe sich die Arbeitsaufnahme durch mehr Bildungsgerechtigkeit erleichtern. Die Bildungsbiografie eines Kinds hängt in Deutschland vielfach von seiner sozialen Herkunft ab, wie internationale Vergleichsstudien (PISA, IGLU) belegen. Kinder aus unteren Schichten gehen seltener auf das Gymnasium, als es ihren Begabungen entspricht, insbesondere Migrantenkinder liegen weit stärker in ihren Schulleistungen zurück, als dies in vergleichbaren Ländern der Fall ist. Vordringlich sind daher deutliche Verbesserungen im Bildungssystem, um allen die Möglichkeit auf gesellschaftliche Teilhabe sicherzustellen. Ein quantitativer und qualitativer Ausbau der Kinderbetreuung sowie

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mehr Ganztagsschulen unterstützen berufstätige Eltern und erhöhen die beruflichen und sozialen Aufstiegschancen der Kinder. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen > Volkswirtschaft > Einkommen

Finanztransaktionsteuer Die Europäische Kommission hat einen Richtlinien-Vorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer (FTS) vorgestellt. Im Rahmen der sog. verstärkten Zusammenarbeit von elf Mitgliedstaaten soll damit eine umfassende Besteuerung von Finanztransaktionen erfolgen. Die Ausarbeitung der Besteuerungsregeln soll zeitnah beginnen. Die Steuermehreinnahmen in allen teilnehmenden Staaten werden auf 30–35 Mrd. € geschätzt. Die BDA hat zu dem Richtlinienvorschlag gemeinsam mit sieben weiteren Spitzenverbänden der gewerblichen Wirtschaft kritisch Stellung genommen und die erheblichen Belastungen für die gesamte Wirtschaft herausgestellt. Von einer FTS wäre neben notwendigen und nichtspekulativen Finanztransaktionen der Unternehmen zur Absicherung von Zins-, Währungs- und Rohstoffrisiken v. a. auch die betriebliche Altersvorsorge betroffen. Denn bei jedem Erwerb und jeder Umschichtung von Anlagemitteln würde die Steuer fällig werden. Der bisher erfolgreiche Aufbau einer zusätzlichen Säule der Altersvorsorge würde damit massiv behindert. Die BDA wird sich vor dem Hintergrund der beginnenden Detailverhandlungen auf europäischer Ebene weiterhin deutlich gegen die Einführung einer FTS aussprechen.

Nationales Reformprogramm 2013 Das Bundeswirtschaftsministerium hat das Nationale Reformprogramm (NRP) 2013 vorgelegt. Darin werden Fortschritte dokumentiert, die im vorangegangenen Jahr bei der Umsetzung von europäischen und nationalen


Verpflichtungen erzielt wurden. Darüber hinaus stellt der Entwurf dar, welche weiteren Maßnahmen geplant sind. Die BDA hat in einer Stellungnahme zum Entwurf des NRP 2013 weiteren Reformbedarf angemeldet. Die Erfolge im Hinblick auf die EU2020-Kernziele, insbesondere in den Bereichen Beschäftigung, Bildung und Armutsbekämpfung, dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Deutschland weiter Reformbedarf besteht. Positiv ist, dass sich die Bundesregierung quantitative Ziele gesetzt hat, die über die EU-Vorgaben im Rahmen der EU-2020-Wachstumsstrategie hinausgehen. Noch wichtiger als ambitionierte Ziele sind jedoch geeignete Maßnahmen, um diese zu erreichen. Dabei muss es vor allem darum gehen, ungenutzte Beschäftigungspotenziale zu erschließen, das Bildungsniveau zu verbessern und die immer noch zu hohe Belastung der Arbeit mit Sozialbeiträgen zu senken. Nähere Informationen unter www.arbeit­­geber.de > Presse > Stellungnahmen > „Ungenutzte Beschäftigungspotenziale heben“

Arbeitsmarktstatistik keinen Verlust an Aussagekraft zuzulassen. So scheinen die Vorschläge der ILO vom Tisch, Auszubildende nicht mehr als Erwerbstätige, sondern als Arbeitslose zu erfassen und Personen in Arbeitsförderungsmaßnahmen zu den Erwerbstätigen zu zählen. Abschließend wird hierüber die 19. Internationale Konferenz der Arbeitsmarktstatistiker (ICLS) im Oktober 2013 beraten. ELStAM-Verfahren erfolgreich gestartet Der Start der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die ab 2014 die bisherige Lohnsteuerkarte ersetzen, ist weitgehend gelungen. Aufgetretene Probleme, wie die Übermittlung von unnötigen Änderungslisten mit tatsächlich unveränderten ELStAM, wurden erkannt und teilweise bereits behoben. Die BDA wird sich gegenüber der Finanzverwaltung weiterhin für praxisgerechte Verfahrensverbesserungen einsetzen, so z. B. hinsichtlich noch bestehender Probleme beim Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses vom ersten Arbeitsverhältnis (Steuerklasse I–V) in ein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI).

KURZ NOTIERT Vermögensteuer – Gift für die Wirtschaft Die BDA hat sich wiederholt gegen die von SPD und Grünen geforderte Wiedererhebung der Vermögensteuer gewandt – zuletzt gemeinsam mit BDI, DIHK und ZDH im Rahmen ihrer Münchener Erklärung am 8. März 2013. Ein Großteil der steuerlichen Belastung durch die Vermögensteuer würde auf Betriebsvermögen entfallen. Dies ginge zwangsläufig zulasten von Investitionen und damit auf Kosten von Wettbewerbs­fähigkeit, Wachstum und Arbeitsplätzen. Aussagekraft der Arbeitsmarktstatistik erhalten Die BDA hat sich bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dafür eingesetzt, bei der anstehenden Änderung von Erfassungsstandards der

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Veranstaltungen SCHULEWIRTSCHAFT beim Deutschen Evangelischen Kirchentag SCHULEWIRTSCHAFT und die BDA werden gemeinsam beim 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 2.–4. Mai 2013 in der Messe Hamburg mit einem Stand (Standnummer A4–A38) auf dem „Markt der Möglichkeiten“ vertreten sein. Anhand ausgewählter Projekte und Initiativen soll dem Kirchentagspublikum gezeigt werden, auf welch vielfältige Weise sich die deutsche Wirtschaft in der Zusammenarbeit mit Schulen engagiert und Verantwortung übernimmt. Der Auftritt wird auf www.schulewirtschaft.de und www.arbeitgeber.de dokumentiert. Workshop zur Chancengleichheit Am 27. Mai 2013 findet im Haus der Deutschen Wirtschaft der Workshop „Equality Pays Off“ („Chancengleichheit rechnet sich“) statt. Er ist Teil einer gleichnamigen europaweiten Initiative der EU-Kommission und wird von Roland Berger Strategy Consultants veranstaltet. Ziel ist es, Unternehmen darin zu unterstützen, das Potenzial weiblicher Arbeitskräfte gezielt zu fördern. Führungskräften aus Unternehmen soll in Workshops und Konferenzen eine Plattform zum Austausch über die Gewinnung und Bindung von weiblichen Toptalenten geboten werden. Die BDA ist Unterstützer der Initiative und Gastgeber des Tags. Nähere Informationen unter www.ec.europa.eu > justice > gender-equality Netzkonferenz „Starke Schule“ Rund um die Bundespreisverleihung im Wettbewerb „Starke Schule – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ richtet die BDA am 4./5. Juni 2013 für die Preisträgerschulen dieses und der letzten Jahre die große Netzkonferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft aus. Im Lernkarussell stellen die Siegerschulen ihre erfolgreichen Konzepte und die Partner des Wettbewerbs eigene Projekte vor. Hier werden die Bundesagentur für Arbeit, die BDA und SCHULEWIRTSCHAFT auch die neuen „Checklisten Schülerbetriebspraktikum“ präsentieren. Die rd. 120 Teilnehmer, vor allem Schulleitungen

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und Lehrkräfte, empfinden die inhaltlichen Angebote und Vernetzungsmöglichkeiten erfahrungsgemäß als sehr bereichernd. Nähere Informationen unter www.schulewirtschaft.de 1. Deutscher Diversity-Tag – Vielfalt unternehmen Unter dem Motto „Vielfalt unternehmen“ findet am 11. Juni 2013 der 1. Deutsche Diversity-Tag statt. Zielsetzung dieses durch die Charta der Vielfalt initiierten Aktionstags ist es, Diversity noch stärker in den Mittelpunkt der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken. Zur Unterstützung dieses Vorhabens können Unternehmen ihre bereits geplanten Diversity-Aktivitäten zeitgleich durchführen oder im Rahmen des Aktionstags darauf aufmerksam machen. Die BDA fördert die Charta und deren weitere Verbreitung in der Wirtschaft, u. a. im Zusammenhang mit dem Nationalen Integrationsplan. Nähere Informationen unter­ www.deutscher-diversity-tag.de 2. Berliner Forum Wirtschaft & Gesundheit Am 9. September 2013 wird unter der Schirmherrschaft von Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt das 2. Berliner Forum Wirtschaft & Gesundheit stattfinden. Kurz vor der Bundestagswahl werden maßgebliche Akteure aus Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Bilanz aus der Gesundheitspolitik der laufenden Legislaturperiode ziehen und einen Ausblick auf die Anforderungen der nächsten Legislaturperiode werfen sowie die politische Richtung der BDA verdeutlichen. Der Auftritt wird unter www.wirtschaftsforum-gesundheit.de dokumentiert.



Informationsdienste und Publikationen Die Publikationen der BDA können unter www.arbeitgeber.de > Broschüren bzw. unter www.arbeit­­geber.de > Newsletter abonniert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Publikationen kompakt und argumente stets aktuell auf Ihrer Homepage einzubinden. Bei Inte­ resse wenden Sie sich bitte an organisation@arbeitgeber.de. kompakt: Der Dienst kompakt gibt auf einem Blatt einen schnellen Einstieg in ein Thema, informiert über die Positionen der Arbeitgeberverbände sowie über Dienstleistungen, Veranstaltungen und Publikationen der BDA. Darüber hinaus werden die direkten Ansprechpartner genannt, an die sich unsere Mitglieder mit Fragen wenden können. argumente: Die Publikation argumente greift aktuelle Themen und Behauptungen aus der öffentlichen Debatte auf. Sie gibt auf einem Blatt prägnante inhaltliche, mit Zahlen unterlegte Hilfestellung für Gespräche, Vorträge und Diskussionen und stattet die Vertreter von Mitgliedsverbänden und Unternehmen mit Argumenten und Botschaften der Arbeitgeber aus. euro-info: Im euro-info liegt der Schwerpunkt auf der Darstellung und Bewertung der Entwicklungen der europäischen Sozialpolitik. Abonnenten aus Wirtschaft, Politik und Wissenschaft im deutschen Sprachraum schätzen die komprimierten und aktuellen Informationen. Soziale Selbstverwaltung: Die „Soziale Selbstverwaltung“ informiert umfangreich und mit vielen Hintergründen über aktuelle Entwicklungen in der sozialen Sicherung. Selbst Experten finden hier noch Neues und Wissenswertes. Leistung und Lohn: Die Zeitschrift „Leistung und Lohn“ greift aktuelle Themen aus dem Bereich der Arbeitswirtschaft sowie angrenzender Themengebiete auf. Sie wendet sich vornehmlich an Experten aus Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und wissenschaftlichen Institutionen. Die Zeitschrift erscheint drei- bis viermal jährlich und kann abonniert werden. Publikationen: Jährlich wird über die Arbeit der BDA und ihre Positionen im Geschäftsbericht ausführlich berichtet. Die Broschüren der BDA und der Walter-Raymond-Stiftung stehen unter www.arbeit­ geber.de zur Bestellung als Paperback bzw. als Download zur Verfügung.

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BDA-Tarifarchiv: Das BDA-Tarifarchiv erfasst und dokumentiert umfassend das laufende Tarifgeschehen. Dadurch kann die BDA ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Serviceangebot zur Verfügung stellen, das von der Bereitstellung von Tarifverträgen über das Arvid-Netzwerk bis hin zu tarifpolitischen Analysen und Auswertungen reicht. Durch die Ausführung spezieller Rechercheaufträge oder die bedarfsspezifische Erstellung von Übersichten kann die BDA auch individuell auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder eingehen. Das BDA-Tarifarchiv ist auf die Mithilfe der Mitgliedsverbände angewiesen und daher immer offen für Vorschläge, Informationen und Zuarbeiten durch die Mitglieder. Das BDATarifarchiv ist unter tarifarchiv@arbeitgeber.de erreichbar. BDA-Tarifnachrichten: In den Tarifnachrichten gibt die BDA mehrmals im Jahr Auskunft über die aktuellen tarifpolitischen Entwicklungen. Sie stellen die neuesten Tarifabschlüsse kurz und prägnant dar und geben eine Übersicht zu den Forderungen der aktuellen und künftigen Tarifverhandlungen. Die BDA-Tarifnachrichten sind somit eine gute Orientierungshilfe für unsere Mitglieder zur Vorbereitung ihrer Tarifverhandlungen.

www.arbeitgeber.de Rund

60.000

Nutzer haben im im ersten Quartal 2013 den BDA-Internetauftritt besucht. Dabei gab es insgesamt mehr als 164.000 Seitenzugriffe.

Die Anzahl der „Follower“ auf Twitter ist zum Ende des ersten Quartals auf über 1.400 gestiegen.

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 4. April 2013




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