Arbeitgeber aktuell (Internetfassung)

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Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen! CDU, CSU und SPD haben vereinbart, den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Das ist eine wichtige Aussage des Koalitionsvertrags. Eine gesetzliche Regelung ist längst überfällig: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen wissen, woran sie sind und was für sie gilt. Eine funktionierende Wirtschaftsordnung ist ohne eine verlässliche und friedensstiftende Tarifordnung nicht vorstellbar. Deshalb ist es richtig, dass Bundesinnenminister de ­Maizière die Absicht der Koalition bestätigt hat, die Tarifeinheit gesetzlich zu regelnDie Funktionsfähigkeit der Tarifordnung war eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die durch die Finanzkrise hervorgerufenen Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt durch

die Tarifvertragspartner abgefedert werden konnten. Eine zunehmende Zerfaserung der Tariflandschaft durch immer neue Spartengewerkschaften stellt dies in Frage. Gilt ein mit einer Mehrheitsgewerkschaft vereinbarter Tarifvertrag für alle Beschäftigten, darf eine Minderheit nicht zu Lasten der überwältigenden Mehrheit der anderen Arbeitnehmer gegen diesen Tarifvertrag einen Streik führen können. > Fortsetzung auf S. 2

Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen Der im Koalitionsvertrag vorgesehene allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € ab 2015 wird Bremsspuren auf dem Arbeitsmarkt verursachen, vor allem in den östlichen Bundesländern. Von einem zu hohen Mindestlohn wären besonders Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte, Jugendliche und Menschen, die noch nie gearbeitet haben, betroffen. Die vorgesehene gesetzliche Regelung muss daher Ausnahmen und Differenzierungen zulassen, die es verhindern, dass der Arbeitsmarkt gerade für diese Gruppen vollständig verschlossen wird. Ab dem 1. Januar 2015 soll ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt werden. Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Übergangsregelung konnte erreicht werden, dass für

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bereits bei Abschluss des Koalitionsvertrags geltende Tarifverträge abweichende Regelungen bis zum 31. Dezember 2016 möglich sind. > Fortsetzung auf S. 4

I n h a lt Arbeits- und Tarifrecht

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Lohn- und Tarifpolitik

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Beschäftigung

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Soziale Sicherung

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Bildung

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Europa

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Wirtschaftspolitik 14 Veranstaltungen 16


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

Tarifeinheit: Koalitionsvertrag umsetzen! Fortsetzung der Titelseite > Tarifeinheits­ widrige Streiks von nicht einmal 1 % der Beschäftigten, wie sie im Frühjahr 2012 am Frankfurter Flughafen stattgefunden haben, wo 160 Vorfeldlotsen den Betrieb mit mehr als 20.000 Beschäftigten zum Erliegen gebracht haben, untergraben die Akzeptanz der Tarifautonomie.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

BDA und DGB haben 2010 einen Vorschlag für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit unterbreitet, um damit eine verfassungsgemäße Ausgestaltung der Tarifautonomie zu sichern. Dem Vorschlag zufolge soll bei konkurrierenden Tarifverträgen (Tarifpluralität) nur der Tarifvertrag angewendet werden, an den die Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder im Betrieb gebunden ist. Dieser Vorschlag sichert die Ordnungs- und Befriedungsfunktion des

Tarifvertrags. Dies wird ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht als Ziel der Tarifautonomie bestätigt. Während der Geltung von Tarifverträgen müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in vollem Umfang auf die Friedenspflicht verlassen können. Spartengewerkschaften werden nicht in Frage gestellt. Bedeutende Spartenorganisationen der Lokführer, Piloten und Flugbegleiter haben sich unter Geltung der Tarifeinheit entwickelt. Die Tarifeinheit unterstützt ein geordnetes Miteinander der Tarifakteure in einem Betrieb. Der Vorschlag gestaltet die durch die Verfassung geschützte Koalitionsfreiheit so aus, dass die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie gestärkt wird.

Flexible Beschäftigung sichert Arbeitsmarkterfolge Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat es zahlreiche arbeitsrechtliche Festlegungen gegeben. Unter anderem sollen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie das Teilzeitrecht geändert werden. Bei den befristeten Arbeitsverhältnissen sind keine Änderungen vorgesehen.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Teilzeitarbeit/Befristungen/ Zeitarbeit

In der Zeitarbeit plant die Koalition neue Vorschriften zur Überlassungsdauer. Ausdrücklich bestimmt der Koalitionsvertrag, dass in einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags abweichende Lösungen gefunden werden können. Die Koalitionsvereinbarung sieht ferner Neuregelungen zur Bezahlung der Zeitarbeitskräfte nach neun Monaten Einsatzzeit vor. Zwar dauern nur 15 % aller Überlassungen länger als zwölf Monate. Für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen – insbesondere für besser qualifizierte Mitarbeiter – aber auch für differenzierte betriebliche Anforderungen sind Abweichungsmöglichkeiten bei Einsatzdauern, wie sie schon heute teilweise in Tarifverträgen geregelt sind, unverzichtbar. Zeitarbeit ist ein wichtiges Sprungbrett in den Arbeitsmarkt: Von den in der Zeitarbeit Beschäftigten waren fast zwei Drittel zuvor beschäftigungslos, 10 % sogar langzeitarbeitslos. Auch die Neuregelung der

Vergütung von Zeitarbeitskräften muss daher die tarifautonome Entgeltfestsetzung in dieser Branche angemessen berücksichtigen. Die in der Koalitionsvereinbarung erwähnte Gleichstellung der Zeitarbeitskräfte hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit der sog. Stammbelegschaft nach Ablauf von neun Monaten ist zumindest in den Branchen verwirklicht, in denen Branchenzuschläge vereinbart sind. Die Koalitionspartner haben sich für die Einführung eines „Rückkehranspruchs“ in Vollzeit nach einer Teilzeitphase ausgesprochen. Dies würde viele – insbesondere mittelständische – Betriebe vor große personalpolitische Probleme stellen. Für die Betriebe sind Teilzeitansprüche schon heute mit erheblichen organisatorischen Belastungen verbunden: Wenn bestimmte Phasen der Arbeitszeit oder bestimmte Wochenarbeitstage vom Teilzeitanspruch erfasst werden, erfordert es große Anstrengungen, die frei wer-


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Arbeits- und Tarifrecht

dende Arbeitszeit qualifiziert aufzufüllen. Ein befristeter Teilzeitanspruch würde dies noch komplizierter machen. Eine wichtige Botschaft des Koalitionsvertrags ist, dass die sachgrundlose Befristung nicht verändert wird. Sie ist für Berufseinsteiger ein unverzichtbares Instrument, um auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

Nicht einmal 9 % aller Beschäftigten sind befristet beschäftigt. Fast 75 % werden im Anschluss an die Befristung weiter beschäftigt. Zudem unterstützt die Befristung die Unternehmen beim Beschäftigungsaufbau: Sie ermöglicht es, Arbeitsplätze auch dann zu schaffen, wenn wegen der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklung unklar ist, ob die Nachfrage nach Beschäftigung anhält.

KURZ NOTIERT Werkverträge: Informations- und Unterrichtungsrechte für Betriebsräte ausreichend CDU, CSU und SPD haben sich darauf geeinigt, die Informations- und Unterrichtungsrechte des Betriebsrats im Betrieb des Auftraggebers beim Einsatz von Werkverträgen zu konkretisieren. Schon heute gilt in den Betrieben der Werkunternehmen das gesamte Arbeits- und Tarifrecht und damit das Betriebsverfassungsgesetz. Die Betriebsräte beim Auftraggeber haben umfassende Informationsansprüche. Eine Klarstellung ist daher überflüssig und darf nicht dazu führen, dass Betriebsräte über die Entscheidung des Unternehmens mitbestimmen, was dieses selbst produziert oder hinzukauft. Werk- und Dienstverträge sind eine anerkannte Vertragsform, die Wertschöpfung in Deutschland sichert. Das geltende Recht ermöglicht schon heute die Sanktionierung von Missbrauch.

Neue Bundesregierung muss Bürokratie­ abbau voranbringen CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Bürokratie abzubauen und den durch rechtliche Normen entstehenden Erfüllungsaufwand zu reduzieren. Dies ist dringend notwendig: Der nationale Normenkontrollrat (NKR) hat festgestellt, dass seit Juli 2011 der Erfüllungsaufwand, also der Zeitaufwand und die Kosten, die bei Wirtschaft, Bürgern und Verwaltung zur Erfüllung einer bundesrechtlichen Norm entstehen, um rd. 2,1 Mrd. € netto angestiegen ist. Davon entfällt allein auf die Wirtschaft eine zusätzliche Belastung von 1,4 Mrd. €. Die bisherige Entwicklung belegt, wie wichtig es ist, konkrete, quantifizierbare Ziele zu setzen. Die BDA wird sich für solche Ziele gegenüber den politischen Entscheidungsträgern weiter mit Nachdruck einsetzen. Sie wird zudem die Bemühungen der Bundesregierung unterstützen, einen europäischen Normenkontroll­ mechanismus zu schaffen.

EU-Datenschutz sinnvoll aktualisieren Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht zur europäischen Datenschutzgrundverordnung verabschiedet. Für das Arbeitsrecht ließen sich dabei wesentliche Verbesserungen erzielen, für die sich die BDA intensiv eingesetzt hat. Hierzu zählen insbesondere die Bereiche „Kollektivvereinbarungen“, „Einwilligung“ und „Konzerndatenschutz“. Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen müssen als Instrumente zur Ausgestaltung des Datenschutzes im Betrieb erhalten bleiben. Der grenzüberschreitende Datenverkehr im Konzern muss rechtssicher geregelt werden. Die BDA spricht sich dafür aus, dass die mit der Verordnung angestrebte Harmonisierung des Datenschutzes auch für den Beschäftigtendatenschutz gilt.

Arbeitsgerichtsverfahren zukunftsfähig ausgestalten Zum 1. Januar 2014 werden die überflüssigen arbeitsgerichtlichen Sonderregelungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe abgeschafft. Ferner wird stufenweise der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten eingeführt. Spätestens ab dem 1. Januar 2022 sind Rechtsanwälte und Behörden verpflichtet, Schriftwechsel mit dem Gericht elektronisch zu führen. Die Nutzungspflicht umfasst auch die Arbeitgeberverbände. Die Konferenz der Landesarbeitsgerichts-Präsidenten hat zudem einen Entwurf für die Streitwertfestsetzung in Arbeitsgerichtsverfahren vorgelegt. Die BDA begrüßt eine Vereinheitlichung der Streitwerte.


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

Mindestlohn darf Arbeitsmarkt nicht verschließen Fortsetzung der Titelseite > Während dieser Zeit können auch weitere abweichende Mindestlohntarifverträge abgeschlossen werden, die branchenspezifische Lösungen für Mindestentgelte vorsehen.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > ­Mindestlohn

Ausweislich des Koalitionsvertrages gilt der Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er findet also schon per Definition keine Anwendung auf Beschäftigte, die nicht über einen Arbeitsvertrag verfügen. Das sind in erster Linie Auszubildende und Praktikanten. Der Koalitionsvertrag sieht darüber hinaus vor, dass mögliche Probleme beim Mindestlohn in der gesetzlichen Umsetzung berücksichtigt werden sollen. Ausdrücklich erwähnt ist die Saisonarbeit. Ausnahmen und Differenzierung beim Mindestlohn sind auch darüber hinaus notwendig, um ihn nicht zu einem kaum überwindbaren Einstiegshemmnis für besonders schwer in Arbeit zu vermittelnde Personengruppen zu machen. Dies gilt zum Beispiel für Langzeitarbeitslose, Menschen, die noch nie gearbeitet haben, Geringqualifizierte oder Jugendliche. Für diese Personengruppen müssen zumindest für einen vorgegebenen Mindestzeitraum der Beschäftigung Ausnahmen und Differenzierung beim Mindestlohn möglich bleiben. Die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns soll in regelmäßigen Abständen von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, ggf. angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung erstreckt werden. Die erste Überprüfung ist zu Mitte 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 im Koalitionsvertrag vereinbart. Das bedeutet, dass der gesetzliche Mindestlohn für die ersten drei

Jahre seines Bestehens nicht verändert wird. Dies unterstreicht zu Recht nachdrücklich, dass ein Turnus jährlicher Anpassungen nicht sinnvoll ist. Regelanpassungen in zu kurzen Abständen dürfen nicht vorgegeben werden. Der Turnus der Anpassungen sollte zumindest zwei Jahre nicht unterschreiten. Um die Präjudizierung von Tarifverträgen durch den Mindestlohn zu vermeiden, darf die Kommission in ihrer Entscheidung über die Höhe und Ausgestaltung des Mindestlohns durch das Gesetz nicht eingeengt werden. Zwingende gesetzliche Kriterien, die faktisch auf eine Indexierung des Mindestlohnes hinauslaufen, darf es nicht geben. Offenbar schwebt den Koalitionspartnern ein alternierender – zusätzlicher – von den Tarifpartnern zu bestimmender Vorsitz der Kommission vor. Jeweils ein Tarifpartner hätte demnach vier, der andere drei stimmberechtigte Mitglieder in der Kommission. Eine solche Lösung ist gefährlich und würde dazu führen, dass eine Seite der Sozialpartner in der Kommission für den gesetzlich festzulegenden Turnus des Wechsels des Vorsitzenden die Mehrheit hätte. Das widerspricht dem Interesse an einer arbeitsmarktgerechten Entscheidungsfindung. Die Frage nach einer Entscheidungsfindung bei Stimmengleichheit sollte daher abweichend gelöst werden. Hierfür sind unterschiedliche Optionen denkbar. So kann zum Beispiel vorgesehen werden, dass sich die Tarifpartner auf einen neutralen Vorsitzenden der Kommission einigen müssen; eine andere Lösung wäre es, dass im Fall der Nichteinigung über die Höhe des Mindestlohns bei Stimmengleichheit die Bundesregierung einen Schlichter bestellt.


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Lohn- und Tarifpolitik

Kurs der branchenspezifischen und flexiblen ­Tariflohnpolitik fortsetzen Zu Beginn des Tarifjahres 2014 sind die Blicke vor allem auf die Tarifverhandlungen in der chemischen Industrie gerichtet. Die von der IG BCE gestellte Lohnforderung von 5,5 % ist angesichts der abgekühlten Branchenkonjunktur und des steigenden Kostendrucks zu hoch gegriffen. Für die chemische Industrie, aber auch für andere noch andauernde oder in Kürze anstehende Tarifverhandlungen wie z. B. für die Zeitungsredakteure, das Maler- und Lackiererhandwerk und die Druckindustrie ist wichtig, dass die Tarifvereinbarungen ausreichend Raum für unterschiedliche betriebliche Verhältnisse lassen und den Branchen wichtige Stabilität und Planungssicherheit verleihen. 2014 soll sich der Konjunkturhimmel den Prognosen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu Folge zwar aufhellen. Ein voraussichtlicher Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um rd. 1,5 % sowie der Produktivität um etwa 1 % sind jedoch noch keine Aussichten, die eine neue Dimension des tarifpolitischen Verteilungsspielraums eröffnen. Die Mehrheit der 2013 abgeschlossenen Lohntarifverträge sieht aufgrund ihrer meist

langen Laufzeiten bereits Entgeltsteigerungen für 2014 vor. Diese bewegen sich bislang im Schnitt um rd. 2,5 % und liegen damit für die jeweiligen Branchen in einem betrieblich abbildbaren Rahmen. Die tarifpolitische Antwort konzentriert sich auf die Fortschreitung dieses Pfads. Denn: Eine branchenspezifische und flexible Tariflohnpolitik ist auch in diesem Jahr unumgänglich, um die gute Arbeitsmarktverfassung in Deutschland nicht zu gefährden.

KURZ NOTIERT Tarifabschluss im Einzelhandel Im Einzelhandel kam es im Dezember 2013 in Baden-Württemberg zum ersten regionalen Tarifabschluss, der bei einer 24-monatigen Laufzeit nach drei Nullmonaten eine zweistufige Entgeltanhebung von 3 % (ab Juli 2013) und 2,1 % (ab April 2014) vorsieht. Die Tarifpartner verständigten sich zudem auf ergänzende Entgeltregelungen für die Warenverräumung, um Anreize zu setzen, diese Tätigkeiten wieder vermehrt von Einzelhandelsmitarbeitern ausführen zu lassen. Darüber hinaus einigten sie sich auf eine flexible Handhabung bestehender Arbeitszeitregelungen, um den Branchenanforderungen z. B. in Form von Arbeitszeitkonten besser gerecht werden zu können. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen.

Erster bundesweit allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn für das Friseur­ handwerk in Kraft Seit dem 1. November 2013 gibt es erstmals bundesweit einen allgemein verbindlich erklärten Branchenmindestlohn für das Friseurhandwerk. Damit gilt nunmehr ein

Mindeststundenlohn von 7,50 € (West) bzw. 6,50 € (Ost, einschließlich Berlin), der ab 1. August 2014 auf 8,00 € (West) bzw. 7,50 € (Ost) ansteigt und dann ab 1. August 2015 bundeseinheitlich 8,50  € erreicht. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Allgemeinverbindlicherklärung.

Mindestlohnverordnung für das ­Dachdeckerhandwerk in Kraft Am 1. Januar 2014 trat die Siebte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk vom 9. Dezember 2013 in Kraft. Der bundeseinheitlich geltende Mindeststundenlohn beträgt 11,55 € und steigt ab 1. Januar 2015 auf 11,85 € an. Die auf Grundlage des § 7 Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ergangene Rechtsverordnung hat eine zweijährige Laufzeit. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitnehmer-Entsendegesetz.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarif­ verhandlungen


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

Frauen fördern – aber richtig Im Koalitionsvertrag vorgeschlagen sind starre Geschlechterquoten, die Überprüfung von Tarifverträgen, die Neugestaltung von Arbeitsbewertungs- und Entgeltfindungssystemen, Auskunftsansprüche, Berichts- und Transparenzpflichten und verbindliche Verfahren zur Aufdeckung und Beseitigung vermeintlicher Diskriminierung. Weil Frauen im gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt weniger Einkommen erzielen und seltener in Führungspositionen sind als Männer, wird der Mythos genährt, Frauen würden aufgrund ihres Geschlechts bei Entgelt und Karriere diskriminiert. Diese irreführende Grundorientierung hat nun auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD ihren Niederschlag gefunden.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Entgeltgleichheit und Frauen in Führungspositionen

Dass Frauen noch zu oft in den Chefetagen fehlen und dass sie gesamtwirtschaftlich betrachtet weniger verdienen, ist nachweislich fast vollständig auf Gründe im Berufswahlund Erwerbsverhalten zurückzuführen. Tarifparteien und Unternehmen wird daher zu Unrecht Entgeltdiskriminierung unterstellt. Eine unterschiedliche Entlohnung aufgrund des Geschlechts ist seit Langem gesetzlich verboten. Zudem wirken die bestehenden Tarifverträge einer unterschiedlichen Entlohnung bei vergleichbarer Tätigkeit und Qualifizierung entgegen.

Die BDA hat sich wiederholt mit Nachdruck gegen die geplanten Maßnahmen ausgesprochen. Sie dürfen nicht zu Eingriffen in die Privat- und Tarifautonomie führen oder die Unternehmen unnötig mit Bürokratie belasten. Stattdessen muss an den tatsächlichen Ursachen für geschlechtsspezifische Unterschiede im Erwerbsleben angesetzt werden: durch gezielte Berufsorientierung, den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsinfrastruktur und von Ganztagsschulen, eine familienfreundliche Personalpolitik, die Vermeidung von Fehlanreizen im Sozial- und Steuerrecht sowie eine partnerschaftliche Aufgabenteilung in der Familie.

Weitere Herausforderungen bei der Zuwanderung angehen Richtige Reformen im Zuwanderungsrecht, wie die Einführung der Blauen-Karte-EU und die Zuwanderungsmöglichkeiten für Nichtakademiker in Mangelberufen, waren in den letzten Jahren wichtige Schritte, damit Deutschland für qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland attraktiver wird. Es besteht auch in der neuen Legislaturperiode im Bereich Zuwanderung weiterer Handlungsbedarf: Noch immer bestehen bürokratische Hemmnisse im Zuwanderungsrecht und die Möglichkeiten einer arbeitsplatzunabhängigen Potenzialzuwanderung reichen noch nicht weit genug.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Zuwanderung

Die BDA hat zu den bürokratischen Hemmnissen im Zuwanderungsrecht und zur Potenzialzuwanderung Konzepte vorgelegt. In enger Abstimmung mit den Mitgliedsverbänden hat sie ein „Eckpunktepapier zur Gestaltung einer Potenzialzuwanderung“ erarbeitet. Dieses sieht u. a. vor, dass der arbeitsplatzunabhängige Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche für Akademiker entfristet und weiterentwickelt wird und dass auch für Fachkräfte in nichtakademischen Mangelberufen ein gleichgelagerter Aufenthaltstitel geschaffen wird. Daneben behält die arbeitsplatzorientierte Zuwanderung große Bedeutung zur Bekämp-

fung des zunehmenden Fachkräftemangels. Für Fachkräfte, die in Deutschland arbeiten wollen, darf die Beschäftigungsaufnahme nicht durch bürokratische Hemmnisse oder Informationsdefizite erschwert oder gar verhindert werden. Gemeinsam mit den relevanten Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt und dem Nationalen Normenkontrollrat arbeitet die BDA an einem Projekt, in dessen Rahmen der Gesamtprozess der Einstellung und Beschäftigung von ausländischen Fachkräften auf bürokratische Erschwernisse und Verzögerungen untersucht wird. Dieses Projekt hat das Ziel, den Anwerbe- und Stellenbesetzungsprozess zu optimieren.


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Beschäftigung

KURZ NOTIERT 32-Stunden-Woche für Eltern verhindern Bundesfamilienministerin Schwesig hat sich dafür ausgesprochen, die Vollzeitarbeitsdauer bei Eltern auf 32 Wochenstunden zu senken. Der damit verbundene Lohnausfall soll teilweise aus Steuermitteln ausgeglichen werden. Nach massivem Widerstand der BDA hat die Bundesregierung sich von diesem Vorschlag distanziert. Die BDA hat deutlich gemacht, dass es keine starren staatlichen Vorgaben zur Arbeitszeit geben darf. Die betriebliche Realität ist längst von flexiblen Arbeitszeiten geprägt. Wichtig ist vielmehr, dass Eltern ausreichend Unterstützung finden, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Die Politik ist gefordert, den Ausbau der Kinderbetreuung weiter voranzubringen und mehr Ganztagsangebote zu schaffen.

Aktivitäten für mehr Ausbildung und ­Beschäftigung von Menschen mit Handicaps BDA, DIHK und ZDH werden Ende Januar 2014 die Initiative „Inklusion gelingt!“ für mehr Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Handicaps starten. Auf der Website ­w ww. inklusion-gelingt.de stehen dann neben konkreten Praxisbeispielen praxisorientierte Informationen für Unternehmen rund um das Thema zur Verfügung. Mit diesem Angebot sollen Betriebe ermutigt und darin unterstützt werden, Menschen mit Handicaps auszubilden oder zu beschäftigen. Ergänzend zur Initiative der Spitzenverbände wird die BDA zeitnah einen entsprechenden Praxisleitfaden veröffentlichen. Mit der neuen Publikation „Bildung inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion“ wird die BDA parallel dazu die bildungspolitischen Bedingungen für ein erfolgreiches inklusives Bildungssystem formulieren.

Fachkräftesicherung bleibt zentrale ­Aufgabe Im Koalitionsvertrag sind zu Recht weitere Maßnahmen zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften angekündigt. Auf Drängen der Wirtschaft wurde in diesem Bereich in den letzten Jahren bereits viel erreicht, vor allem im Zuwanderungsrecht. Es sind jedoch weitere konsequente Anstrengungen notwendig. Deshalb aktualisiert die BDA umfassend ihr Fachkräftekonzept, das Handlungsansätze für Politik und Wirtschaft zusammenfasst. Es wird im Frühjahr 2014 veröffentlicht. Zudem

setzt sich die BDA dafür ein, dass bestehende Initiativen zur Fachkräftesicherung besser miteinander vernetzt und mit den Maßnahmen verzahnt werden, die im Rahmen der Demografiestrategie vereinbart wurden. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber. de > Themen A–Z > Fachkräfte

INQA-Audit „Zukunftsfähige Unternehmens­kultur“ in der Pilotphase Der Steuerkreis der „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ (INQA) hat den Start der Pilotphase des Audits „Zukunftsfähige Unternehmenskultur“ beschlossen. Geplant ist die Beteiligung von 100 Unternehmen, die u. a. auf Vorschlag der BDA ausgewählt werden. Im Vorfeld der Pilotphase ist es den Arbeitgebervertretern im Steuerkreis von INQA gelungen, den Kriterienkatalog des Audits, der u. a. als Orientierungsrahmen für die Auditoren dienen soll, zu verschlanken sowie stärker auf die Gegebenheiten und Anforderungen in kleinen und mittleren Unternehmen auszurichten. Die BDA wird den Entwicklungsprozess weiterhin kritisch und konstruktiv begleiten.

Qualitätsrahmen für Praktika unnötig Die EU-Kommission hat jüngst einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung für einen „Qualitätsrahmen für Praktika“ vorgelegt. Dieser ist für Deutschland unnötig, da die BDA und andere Spitzenverbände der Wirtschaft schon 2011 in Zusammenarbeit mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesbildungsministerium den Leitfaden „Praktika – Nutzen für Praktikanten und Unternehmen“ erstellt haben, um die gute Situation für Praktikanten in Deutschland zu sichern. Auch in Zukunft muss die konkrete Ausgestaltung solcher Leitfäden aufgrund der Unterschiedlichkeit der nationalen Systeme den Mitgliedstaaten und den nationalen Akteuren überlassen bleiben.


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

Rentenbeitragssatz senken Die Große Koalition hat sich dafür entschieden, den Rentenbeitragssatz des Jahres 2013 i. H. v. 18,9 % fortgelten zu lassen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes auf den Weg gebracht, der am 19. Dezember 2013 in erster Lesung im Bundestag beraten worden ist, aber voraussichtlich erst im Februar verabschiedet werden kann. Durch den Verzicht auf die Senkung des Rentenbeitragssatzes sollen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsausweitungen (Ausweitung der Kindererziehungszeiten, abschlagsfreie Rente ab 63 Jahren, Ost-West-Rentenangleichung, Erhöhung der Erwerbsminderungsrenten, solidarische Lebensleistungsrente) leichter finanziert werden können.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Rentenversicherung

Die BDA drängt mit Nachdruck darauf, dass der Beitragssatz zur Rentenversicherung für das Jahr 2014 gesenkt wird. Da die Höchstrücklage der Rentenversicherung deutlich überschritten wird, ist es an der Zeit, die Beitragszahler zu entlasten. So verlangt es ausdrücklich auch das geltende Recht. Eine Beitragssatzsenkung würde nicht nur die Arbeitgeber bei den Lohnzusatzkosten entlasten und die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer erhöhen. Sie würde vor allem der großen Gefahr entgegenwirken, dass der Gesetzgeber sich jetzt angesichts der gut gefüllten Rentenkasse leichtfertig dazu verleiten lässt, teure Leistungsausweitungen zu beschließen, die langfristig nicht finanzierbar sind.

Es ist nicht nur bedauerlich, sondern auch rechtlich fragwürdig, dass der Gesetzgeber den Beitragssatz für 2014 dennoch nicht bereits entsprechend den gesetzlichen Vorschriften vor dem Jahreswechsel gesenkt hat. Die jetzt geplante rückwirkende Festlegung des Beitragssatzes zum Jahresbeginn ist jedenfalls nach Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags verfassungsrechtlich unzulässig. Umso mehr sollte gelten, dass der Gesetzgeber den Beitragssatz, wenn er ihn schon verspätet festlegt, in gleicher Weise senkt, wie dies bei rechtzeitiger Festlegung hätte geschehen müssen.

Rentenpläne würden teure Zusatzlasten für Beitragszahler schaffen CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vom 16. Dezember 2013 zahlreiche Leistungsausweitungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbart. Bereits zum 1. Juli 2014 sollen Mütter, die Kinder vor 1992 geboren haben, für ihre Erziehungsleistung einen weiteren Rentenpunkt pro Kind erhalten („Mütterrente“). Zudem sollen langjährig Versicherte schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können und die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten deutlich erhöht werden. Die rentenpolitischen Vereinbarungen des Koalitionsvertrags mit ihren milliardenschweren Leistungsausweitungen stellen sowohl kurz- als auch langfristig eine erhebliche Belastung für die nachhaltige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Deren seit der Rentenreform 2001 mühsam zurückgewonnene finanzielle Stabilität wird dadurch in weiten Teilen konterkariert. Die geplante Ausweitung der Kindererziehungszeiten würde das zu finanzierende Rentenvolumen bis 2030 um insgesamt 125 Mrd. € erhöhen. Das ist sehr viel mehr, als die „Rente mit 67“ bis dahin an Entlastung bringen wird. Eine Besserstellung für

die überwiegend rentennahen Jahrgänge und Rentnerinnen, wie sie die „Mütterrente“ zur Folge hätte, wäre auch gegenüber den jüngeren Beitragszahlern ungerecht, weil sie die zusätzlichen Lasten zu tragen hätten, obwohl ihr späteres Rentenniveau deutlich niedriger liegen wird. Die BDA wird sich weiterhin insbesondere dafür einsetzen, dass die „Mütterrente“ nicht zulasten der Beitragszahler finanziert wird. Die geplante abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren wäre – wie die BDA klargemacht hat – ein kapitaler Fehler. Deutschland darf sich angesichts des demografischen Wandels keine neue Frühverrentungspolitik leisten. Es


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Soziale Sicherung

wäre darüber hinaus ungerecht, wenn ein Teil der Versicherten künftig von Abschlägen ausgenommen wird: Wer vorzeitig abschlagsfrei mit 63 Jahren in Rente geht, würde damit – trotz gleicher Beitragsleistung – besserstehen als derjenige, der später in Rente geht und damit weniger lang Rente erhält. Zudem macht es keinen Sinn, mit der abschlagsfreien Rente mit 63 ein neues Privileg in der Rentenversicherung ausgerechnet für diejenigen zu schaffen, die nachweislich besonders hohe Renten beziehen.

Die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sind grundsätzlich nachvollziehbar. Die Ausgestaltung der Verlängerung der Zurechnungszeit – zum 1. Juli 2014 in einem Schritt um zwei Jahre – ist allerdings wenig sachgerecht. Sie sollte vielmehr stufenweise parallel zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre erfolgen.

KURZ NOTIERT EU-Mobilitätsrichtlinie: Belastungen für betriebliche Altersvorsorge vermeiden Die EU-Mobilitätsrichtlinie soll nach der im Dezember erfolgten Einigung der Mitgliedstaaten mit dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission im Februar 2014 endgültig verabschiedet werden. Die Richtlinie sieht im Wesentlichen eine Begrenzung der Unverfallbarkeitsfristen auf max. drei Jahre sowie Regelungen für die Anpassung und Abfindung von Betriebsrentenanwartschaften vor. Die BDA konnte weitere Belastungen, insbesondere noch kürzere Unverfallbarkeitsfristen, verhindern. Gleichwohl sind die Regelungen dieser Richtlinie belastend, weshalb die BDA bei der anstehenden nationalen Umsetzung der Richtlinie auf eine Vermeidung bzw. weitere Begrenzung dieser Belastungen drängen wird.

Reform der Eingliederungshilfe darf nicht zulasten der Beitragszahler gehen Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Bundesländer hat am 27./28. November 2013 den Bund aufgefordert, die Kosten für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu übernehmen. Auf Grundlage des Berichts einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll der Bund umgehend ein Bundesleistungsgesetz erarbeiten. Ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen sollen Menschen mit Behinderung ein Bundesteilhabegeld erhalten, das Länder und Kommunen finanziell entlastet. Die BDA hat sich eingeschaltet, um Verschiebungen der Finanzlast der Sozialhilfeträger auf die Beitragszahler der Sozialversicherung – insbesondere der Pflege- und Arbeitslosenversicherung – zu vermeiden. Diese Gefahr ist erheblich, weil Länder und

Kommunen auf eine Entlastung drängen und die Große Koalition ihnen bereits Entgegenkommen zugesichert hat.

Geänderter Entwurf zur Arbeitsstätten­ verordnung weiter nicht akzeptabel Das Bundesarbeitsministerium will die Arbeitsstättenverordnung überarbeiten. Im November 2013 hat es einen zweiten Referentenentwurf vorgelegt. Insbesondere die vorgesehene Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Telearbeitsplätze hätte für die Arbeitgeber erhebliche finanzielle und organisatorische Belastungen zur Folge. Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber seine Beschäftigten, die Telearbeit machen, zu Hause aufsuchen muss, um in deren Privatwohnung zu untersuchen, ob z. B. der PC richtig aufgestellt ist und die Lichtverhältnisse stimmen. Auch für die Beschäftigten würde diese Änderung zu Nachteilen führen, da damit zu rechnen ist, dass Arbeitgeber Telearbeit nicht mehr in dem Maße wie heute unterstützen werden. Die BDA hat diesen Entwurf nachdrücklich kritisiert, da er weiterhin an vielen Stellen über den derzeitigen Regelungsbereich der Arbeitsstättenverordnung hinausgeht und damit die Betriebe unnötig zusätzlich belasten würde.


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

MINT-Arbeitskräftelücke bei Facharbeitern nimmt zu Den deutschen Unternehmen fehlten im November 2013 ca. 114.000 MINT-Arbeitskräfte, davon mehr als die Hälfte (58 %) mit einem beruflichen Abschluss und rd. 42 % mit akademischer Qualifikation.

Nähere ­Informationen: ­w ww.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln geht davon aus, dass aufgrund der in den vergangenen Jahren stark angestiegenen MINTStudienanfängerzahlen die Engpässe im Bereich der akademisch Qualifizierten nicht so stark ausfallen werden wie noch vor wenigen Jahren befürchtet. Für den beruflichen Bereich ist jedoch hervorzuheben, dass in den kommenden Jahren nicht einmal der demografische Ersatzbedarf i. H. v. rd. 100.000 Arbeitskräften pro Jahr gedeckt werden kann. Für die in der Vergangenheit in hohem Maße erfolgte Expansion der Unternehmen steht daher erst recht kaum Nachwuchs zur Verfügung. Die BDA wird sich in den nächsten Jahren weiter mit Nachdruck dafür einsetzen, den MINT-Arbeitskräftemangel zu verringern. Eine entscheidende Herausforderung wird zukünftig darin liegen, die akademische und berufliche Bildung nicht gegeneinander

ausspielen zu lassen, da die Unternehmen Absolventen aus beiden Bildungsbereichen dringend brauchen. Im beruflichen Bereich gilt es, neben der Ausschöpfung der inländischen Potenziale mehr junge Menschen aus dem Ausland über eine Ausbildung in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Der erfreuliche Paradigmenwechsel im deutschen Zuwanderungsrecht – weg von einer Abschottungs-, hin zu einer Willkommenskultur – muss noch besser kommuniziert und von den zuständigen Behörden „gelebt“ werden. Die Zahl der jungen Menschen im Übergangsbereich sowie der 20- bis 29-Jährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung ist in den vergangenen Jahren erfreulicherweise gesunken. Dies zeigt, dass viele Unternehmen bereits heute durch Nachqualifizierungsangebote einen großen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Erfolgreiche Arbeit des Ausbildungspakts fortsetzen Die Wirtschaft engagiert sich weiterhin intensiv im Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräfte­ nachwuchs – kurz Ausbildungspakt – und wirbt für seine Fortführung, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Im Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des Ausbildungspakts zu einer „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ angekündigt, die eine Umsetzung der Ausbildungsgarantie in Deutschland zum Ziel hätte. Dies leistet jedoch einer Anspruchshaltung der Jugendlichen Vorschub und lässt die Ausbildungsreife außen vor.

Nähere ­Informationen: ­w ww.arbeitgeber.de > kompakt > ­„ Ausbildungspakt“

Zielführender als eine Ausbildungsgarantie ist es, die Ausbildungsreife der Schülerinnen und Schüler sicherzustellen und schwächere Jugendliche beim Einstieg in Ausbildung zu unterstützen. Dies ist ein Schwerpunkt der laufenden Paktperiode (2010–2014). Ziel ist es, durch Erschließung aller Potenziale dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Ein erfolgreiches Instrument dafür ist die Einstiegsqualifizierung (EQ). Gemeinsam mit den Paktpartnern hat die BDA im September 2013 einen EQ-Workshop durchgeführt und wird bei der Sitzung des Paktlenkungsausschusses am 5. Februar 2014 dafür werben,

EQ als Sprungbrett in Ausbildung stärker zu nutzen. In einem zweiten Workshop der Paktpartner zum Thema „Matching“ wurde analysiert, wie Jugendliche und Betriebe regional, berufsfachlich und qualifikatorisch noch besser zusammengebracht werden können. Die Ergebnisse werden in die Verlängerungsverhandlungen des Pakts eingebracht. Notwendig ist insbesondere eine praxisnahe Berufsorientierung in der Schule. Das Netzwerk SCHULE WIRTSCHAFT leistet dazu vielfältige Beiträge und initiiert u. a. nachhaltige Partnerschaften zwischen Schulen und Betrieben.


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Bildung

KURZ NOTIERT Ausweisung des DQR-Niveaus auf den ­ eugnissen der beruflichen Bildung Z Bei der schrittweisen Einführung des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (DQR) soll die Zuordnung eines Abschlusses zum jeweiligen DQR-Niveau ab Januar 2014 auf den Zeugnissen der beruflichen Bildung ausgewiesen werden. Dadurch soll die Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen verbessert und die hohe Qualität der deutschen Berufsbildung im Ausland sichtbar gemacht werden. Da der DQR lediglich als Übersetzungsinstrument dient, hat die Ausweisung des DQR-Niveaus keine tarifund besoldungsrechtlichen Auswirkungen und ersetzt nicht das bestehende System der Zugangsberechtigungen im deutschen Bildungssystem.

Wettbewerb „Starke Schule“ startet wieder Alle zwei Jahre können sich Schulen mit ihren Konzepten zur Förderung der Ausbildungsreife bei Deutschlands größtem Schulwettbewerb bewerben. „Starke Schulen – Deutschlands beste Schulen, die zur Ausbildungsreife führen“ wird gemeinsam von Hertie-Stiftung, Bundesagentur für Arbeit, BDA und Deutsche Bank Stiftung durchgeführt. Vom 3. Februar bis 18. Mai 2014 können sich allgemeinbildende weiterführende Schulen – außer Gymnasien – wieder unter www.starkeschule.ghst.de bewerben. In jedem Bundesland werden drei dotierte Preise vergeben. Die Entscheidung trifft eine Jury aus Vertreterinnen und Vertretern u. a. aus Unternehmen und Verbänden der Wirtschaft und dem SCHULEWIRTSCHAFT-Netzwerk.

Studien- und Berufsorientierung: STUDIENKOMPASS-Bewerbungsphase beginnt Vom 3. Februar bis 9. März 2014 können sich Jugendliche, deren Eltern nicht studiert haben und die 2016 Abitur machen, unter www.  studienkompass.de für das Förderprogramm STUDIENKOMPASS bewerben. Der STUDIENKOMPASS unterstützt mehr als 1.600 Schülerinnen und Schüler aus Familien ohne akademischen Hintergrund bei der Studien- und Berufsorientierung. Über 400 Alumni des Programms studieren bereits erfolgreich. Zahlreiche Arbeitgeberverbände, Stiftungen und Unternehmen unterstützen diese Initiative der Accenture-Stiftung, der Deutsche Bank Stiftung und der Stiftung

der Deutschen Wirtschaft (sdw). 2014 ermöglicht der Arbeitgeberverband Region Braunschweig als regionaler Partner die Eröffnung des bundesweit 29. Standorts.

Startschuss zum bundesweiten ­„beachmanager“-Planspielwettbewerb Auch in diesem Schuljahr konkurrieren Schülerteams aus allen Bundesländern um den Titel „Deutschlands bester beachmanager“. Der „beachmanager“ ist ein Wirtschaftsplanspiel für die Sekundarstufe I (8.–10. Jahrgangsstufe) und vermittelt praxisnah ökonomische Zusammenhänge. Der Wettbewerb zu diesem SCHULEWIRTSCHAFT-Planspiel besteht aus mehreren Etappen: einer Vorrunde an der Schule, einer Zwischenrunde im Internet und dem dreitägigen Bundesfinale. In jeder Runde beweisen die Teams theoretisch und praktisch, dass echte Unternehmerinnen und Unternehmer in ihnen stecken. Teilnehmen können Lehrkräfte mit ihren Klassen, AGs oder einzelne Schülerteams der 8. und 9. Klassen aller allgemeinbildenden Schulen – außer Gymnasien. Die Vorrunde an der Schule läuft noch bis zum 14. Februar 2014. Nähere Informationen unter www. beach­manager.de


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

CSR: Problematische Abstimmung im Europäischen Parlament Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat den Bericht von MdEP Raffaele Baldassarre (EVP) zum Kommissionsrichtlinienvorschlag zur „Offenlegung nichtfinanzieller Informationen und zu Diversity“, bei dem es um Berichtspflichten zu Corporate Social Responsibility (CSR) geht, im Dezember 2013 verabschiedet.

Nähere ­Informationen: ­w ww.csrgermany.de

Der im Rechtsausschuss angenommene Bericht enthält im Vergleich zum Richtlinien­ vorschlag der Kommission einige Änderungen. So soll bei den Themen, über die ein Unternehmen nach dem Kommissionsvorschlag berichten muss, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung, jetzt auch der soziale Dialog hinzukommen. Unternehmen, die ohnehin Verfahren zur Sorgfaltspflicht (Due Diligence) eingeführt haben, sollen nun auch noch über diese berichten. Eine Erleichterung im Vergleich zum Kommissionsentwurf ist es, dass eine Veröffentlichung zu bestimmten Informationen nicht erfolgen muss, wenn sie nach Auffassung des Unternehmens den unternehmerischen Interessen ernsthaft schaden würde. Im Vergleich zum Kommissionsvorschlag ist neu, dass sich das Unternehmen bei der Bereitstellung der Informationen auf internationale Standards, wie z. B. die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen, stützen muss.

Die BDA hält ebenso wie BDI, DIHK und ZDH den Richtlinienvorschlag, dem der Baldassarre-Bericht weitgehend folgt, für falsch und lehnt das Vorhaben insgesamt ab. Angesichts des großen Drucks im Europäischen Parlament, Unternehmen zur CSR-Berichterstattung zu zwingen, ist es immerhin positiv zu bewerten, dass einige geforderte Verschärfungen – wie die Erweiterung der Berichtspflicht auf kleine und mittlere Unternehmen – abgewehrt wurden. Im Januar werden nun die Verhandlungen im Trilog zwischen Rat, EU-Kommission und Europäischem Parlament aufgenommen, so dass mit einer Verabschiedung der Richtlinie im März 2014 zu rechnen ist. Die BDA – wie auch die Bundesregierung – hält den verpflichtenden Ansatz der Richtlinie für grundsätzlich falsch und wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass CSR und die Berichterstattung darüber freiwillig bleiben.

Rat erzielt überraschend Einigung zur Arbeitnehmerentsendung Die Beratungen des Richtlinienvorschlags zur besseren Durchsetzung der heute geltenden Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie befinden sich in der „heißen Phase“. Die Arbeitsminister haben im Dezember 2013 nach sehr kontroversen Debatten schließlich eine politische Einigung erzielt. Damit können nun Rat, Europäisches Parlament und EU-Kommission informelle Verhandlungen (sog. Trilog) aufnehmen, um das Dossier bereits in erster Lesung abzuschließen.

Nähere ­Informationen: ­w ww.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Europa

Strittig waren bis zuletzt die Vorschläge für einen abschließenden Katalog an nationalen Maßnahmen, mit dem die Mitgliedstaaten die Einhaltung der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie kontrollieren dürfen, sowie für die Einführung einer EU-weiten Generalunternehmerhaftung in der Bauwirtschaft. Der vom Rat gefundene Kompromiss berücksichtigt zahlreiche Forderungen, für die sich

die BDA seit Langem intensiv eingesetzt hat. Insbesondere ist nun sichergestellt, dass in Deutschland existierende Kontrollmaßnahmen weiterhin durchgeführt werden können. Damit wird gewährleistet, dass das gegenwärtige Niveau an Kontrollen, mit dem die deutschen Zollbehörden die Einhaltung der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie gewährleisten, nicht abgesenkt wird. Die BDA hat sich


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Europa

dafür eingesetzt, um Missbrauch bei der Entsendung von Arbeitnehmern, insbesondere auf Baustellen, vorzubeugen. Die vorgesehene verpflichtende Einführung einer Auftraggeberhaftung (also der Haftung im direkten Auftragsverhältnis) für die Bauwirtschaft existiert in Deutschland bereits für alle AEntG-Branchen. Insoweit löst der vom Rat gefundene Kompromiss

keinen Umsetzungsbedarf in Deutschland aus. Es gilt nach wie vor das System von Präqualifizierung und Exkulpation: Wenn Nachunternehmer präqualifiziert sind, entfällt die Haftung für den Hauptunternehmer. Die BDA wird sich gegenüber Europäischem Parlament und Rat weiter dafür einsetzen, dass der vom Rat gefundene Kompromiss in den Trilog-Verhandlungen berücksichtigt wird.

KURZ NOTIERT EU-Mitgliedstaaten lehnen Frauenquote mehrheitlich ab

Globale Wettbewerbsfähigkeit ist Voraussetzung für soziale Dimension der EU

Das Europäische Parlament hat zwar den Richtlinienvorschlag der Kommission zur Erhöhung des Frauenanteils auf 40 % in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen unterstützt. Allerdings lehnt im Rat nach wie vor die Mehrheit der Mitgliedstaaten den Vorschlag aus grundsätzlichen Erwägungen ab, darunter auch Deutschland. Solange der Rat seine Ablehnung aufrechterhält, ist es unwahrscheinlich, dass der Richtlinien­ vorschlag noch vor den Europawahlen im Mai 2014 verabschiedet wird. Die BDA wird sich für die Ablehnung einer festgeschriebenen Frauenquote weiterhin starkmachen.

Im Oktober 2013 hat die EU-Kommission eine Mitteilung zur Stärkung der sozialen Dimension der Wirtschafts- und Währungsunion vorgelegt. Darin schlägt sie die Aufnahme gesonderter Sozialindikatoren in das „Scoreboard“ zur wirtschaftspolitischen Koordinierung vor. Zwar sollen diese Indikatoren lediglich als analytisches Instrument dienen und mit keinerlei Sanktionen bewehrt sein. Dennoch besteht durch die Aufnahme solcher Sozialindikatoren die Gefahr, dass nicht strukturelle Reformen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit erfolgen, sondern kurzfristige Maßnahmen wie z. B. kredit­ finanzierte öffentliche Ausgabenprogramme.

EU-Gipfel vom 19./20. Dezember 2013 Schwerpunkt des EU-Gipfels war die engere Zusammenarbeit in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Demzufolge fielen die Ergebnisse zu den insbesondere von deutscher Seite geforderten bilateralen Reformverträgen und damit verbundenen Solidaritätsmechanismen zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion sehr vage aus. Enormer Verhandlungsbedarf besteht vor allem bei den angedachten Solidaritätsmechanismen, wo noch alle Optionen zu Art, institutioneller Form und Höhe offen sind. Die ursprünglich für den Dezember-Gipfel geplante Einigung über die konkrete Ausgestaltung beider Instrumente soll nun erst auf dem OktoberGipfel 2014 erzielt werden.

BUSINESSEUROPE veröffentlicht ­industriepolitische Empfehlungen Am 28. Januar 2014 findet in Brüssel der „BUSINESSEUROPE DAY“ statt. Anlässlich dieser hochrangigen Veranstaltung werden die Empfehlungen für eine vorwärtsgewandte Industriepolitik präsentiert, die das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von BUSINESSEUROPE in einer Studie erarbeitet hat. Neben Klima- und Energiepolitik, Innovations- und Infrastrukturpolitik geht es auch um die Modernisierung der Arbeitsmärkte, Fachkräftesicherung und zukunftsorientierte Bildungspolitik. Die Studie ist zudem als Input für den Europäischen Rat konzipiert, der am 13./14. Februar 2014 mit dem Schwerpunkt „Industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ tagen wird.


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Arbeitgeber aktuell | Januar 2014

EU-Konsultation zur Mehrwertsteuer: ­Lohnzusatzkostenanstieg verhindern Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation über die mehrwertsteuerliche Behandlung von öffentlichen Einrichtungen und die Steuerbefreiung für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten eingeleitet. Damit soll eine mögliche Überarbeitung der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorbereitet werden. Wesentliches Ziel ist, Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu verhindern. Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben bereits vor einem Wegfall der Steuerbefreiungen bzw. Steuerermäßigungen für Leistungen der sozialen Sicherung gewarnt. Dies hätte eine Mehrbelastung der deutschen Sozialversicherung i. H. v. 34 Mrd. € pro Jahr zur Folge. Die BDA wird sich an der Konsultation beteiligen und mit größtem Nachdruck gegen zusätzliche Belastungen für die Sozialversicherungen und damit für die Beitragszahler aussprechen. Reformoptionen, die eine Streichung der Steuerbefreiungen bzw. der ermäßigten Steuersätze für Leistungen der sozialen Sicherung (z. B. Krankenhausbehandlungen) nach sich ziehen würden, lehnt die BDA entschieden ab. Nach Berechnungen der Sozialversicherungsträger müsste der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz um mehr als drei Prozentpunkte steigen, wenn die steuerliche Mehrbelastung der Sozialversicherung zulasten der Beitrags-

zahler finanziert würde. Dies wäre mit einem massiven Anstieg der Lohnzusatzkosten verbunden und würde Arbeitsplätze und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährden. Gleichwohl begrüßt die BDA das grundsätzliche Ziel der EU-Kommission, bisherige Wettbewerbsverzerrungen zwischen öffentlichen und privaten Anbietern aufgrund einer unterschiedlichen Mehrwertsteuerbelastung zu beseitigen. Dazu sollten gezielte und an bestimmten Branchen ausgerichtete Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften erfolgen.

Deutsche Exporte helfen EU-Nachbarn Die EU-Kommission hat ihren dritten Warnmechanismus-Bericht veröffentlicht und damit den jährlichen Zyklus des Verfahrens zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte eingeleitet. Das Verfahren ist Teil des Europäischen Semesters, das eine verstärkte wirtschaftspolitische Koordinierung auf EU-Ebene gewährleisten soll. In ihrem jüngsten Bericht hat die EU-Kommission angekündigt, 16 der 28 EU-Länder näher zu prüfen. Dazu zählen auch die Niederlande, Schweden und Deutschland, die hinsichtlich ihrer Leistungsbilanzüberschüsse die Schwelle von 6 % der Wirtschaftsleistung überschritten haben. Die Ergebnisse wird die EU-Kommission im Frühjahr 2014 vorlegen.

Nähere ­Informationen: www.arbeitgeber.de > argumente > ­„Deutsche Exportstärke – schlecht für Europa?“

Die BDA begrüßt die Überprüfung makroökonomischer Ungleichgewichte, die im Wesentlichen darauf abzielt, die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Mitgliedstaaten im Blick zu behalten. Die konsequente Einhaltung des EU-Regelwerks ist notwendig, um die Bereitschaft aller Mitgliedstaaten zur Umsetzung der erforderlichen Strukturreformen nicht zu schwächen. Die EU-Kommission hat sich im Gegensatz zu vereinzelten Kritiken aus den USA oder Frankreich davon distanziert, den deutschen Export einschränken zu wollen. Für diese Haltung gibt es gute Gründe: In erster

Linie zeigt der Überschuss, dass deutsche Produkte wettbewerbsfähig sind und sich im Ausland gut verkaufen lassen. Deutschland erzielt den Leistungsbilanzüberschuss von mehr als 6 % des Bruttoinlandsprodukts nicht vorrangig gegenüber den Ländern der Eurozone, sondern maßgeblich gegenüber Staaten außerhalb der EU. Gegenüber der Eurozone hat sich Deutschlands Überschuss seit 2007 halbiert. Insbesondere andere EU-Staaten profitieren von der erfolgreichen globalen Ausrichtung Deutschlands. Nach einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln


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Wirtschaftspolitik

geht eine Zunahme der deutschen Exporte um 10 % mit einer Zunahme der Importe von Vorprodukten aus anderen EU-Ländern um 9 % einher. Ein sinnvoller Beitrag zur Begrenzung des Leistungsbilanzüberschusses wäre hingegen nach Auffassung der BDA, durch bessere Rahmenbedingungen wieder

mehr Investitionen in Deutschland zu erreichen, z. B. durch mehr Planungssicherheit in der Energiepolitik und durch bezahlbare Strompreise für Wirtschaft und Verbraucher.

KURZ NOTIERT SEPA-Umstellung: Unternehmen riskieren Liquiditätsengpässe

Aktualisierter Leitfaden Mitarbeiter­ kapitalbeteiligung veröffentlicht

Wenige Tage bevor der Zahlungsverkehr in 33 europäischen Ländern endgültig auf SEPA (Single Euro Payments Area) umgestellt wird, besteht vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland noch enormer Handlungsbedarf. Laut Bundesbank ist die schleppende Umstellung besorgniserregend: Viele Unternehmen unterschätzen den technischen und organisatorischen Aufwand, der mit der Umstellung einhergeht. Es drohen Liquiditätsengpässe und Kosten durch falsch oder verspätet abgewickelte Zahlungen. Um ein Zahlungschaos zu vermeiden, will die EU-Kommission nun den Unternehmen sechs Monate mehr Zeit für die Umstellung einräumen. Unternehmen und Verbände sollten gleichwohl zügig das neue Verfahren umsetzen. Die BDA hat mehrfach auf die Umstellungsrelevanz für Verbände und Unternehmen hingewiesen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Service > SEPAUmstellung

Die gesetzlichen Regelungen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind mit dem Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) mit Blick auf das MitarbeiterbeteiligungsSondervermögen auf eine neue Grundlage gestellt worden. Aus diesem Anlass hat die BDA ihren „Leitfaden Mitarbeiterkapitalbeteiligung“ aktualisiert. Ziel des Leitfadens ist es, Unternehmen bei der schwierigen Wahl der Beteiligungsform zu unterstützen. Der steuer­ rechtliche Rahmen wird unverändert durch das am 1. April 2009 in Kraft getretene Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz sowie durch das im April 2010 verabschiedete Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EUVorgaben bestimmt.

ELStAM-Verfahren praxisgerecht ­weiterentwickeln Der Einführungszeitraum 2013 für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ist abgeschlossen. Insgesamt ist der Übergang von der papiergebundenen Lohnsteuerkarte zu dem elektronischen Verfahren gelungen. Aufgetretene Probleme der betrieblichen Praxis, z. B. bei der erneuten Anmeldung desselben Beschäftigungsverhältnisses, konnten behoben werden. Gleichwohl setzt sich die BDA mit Nachdruck dafür ein, das ELStAM-Verfahren weiter zu optimieren. Dazu zählen z. B. die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Arbeitgeber und Finanzämter zur Klärung von besonderen Problemfällen, Vereinfachungen für vorschüssig lohnzahlende Arbeitgeber und die Einführung einer Stornofunktion zur Erleichterung von Korrekturen.


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Veranstaltungen

Veranstaltungen BDA-Forum zur Inklusion auf der „didacta“

2. Nationaler MINT Gipfel

Das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung in der Regelschule schreitet voran. Die BDA hat in ihrer neuen Publikation „Bildung inklusiv – Potenziale entfalten durch Inklusion“ ihre bildungspolitischen Positionen zu diesem aktuellen wie zentralen Thema dargelegt. Hierzu veranstaltet die BDA auf der Bildungsmesse „didacta“ in Stuttgart am 26. März 2014 die Diskussionsrunde „Inklusion – Herausforderung, Überforderung, Chance?“. Es diskutieren der Kultusminister Baden-Württembergs, ein Schulleiter, der Vorsitzende des Landeselternbeirats Baden-Württemberg und der Leiter des Konzern-Personalmarketings der Deutsche Lufthansa AG.

Das Nationale MINT Forum, in dem sich seit zwei Jahren 24 Organisationen für die Stärkung der MINT-Bildung in Deutschland einsetzen, richtet am 8. Mai 2014 den 2. Nationalen MINT Gipfel aus. Gastgeber wird erneut die Siemens AG in Berlin sein. Der Nationale MINT Gipfel ist die jährliche Großveranstaltung des Forums: Er bringt eine Vielzahl von Engagierten, Projekten, Organisationen und politischen Akteuren im MINT-Bereich zusammen und bietet mit mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ideale Möglichkeiten zur Information und Vernetzung.

ISWA-Seminar zur Berufsbildung in Europa Vom 27. bis 29. April 2014 findet in Berlin das ISWA-Seminar „Kooperationschancen zur Berufsbildung und Jugendbeschäftigung in Europa“ statt. Das Seminar soll dazu dienen, die vielfältigen nationalen, länder­ übergreifen und europäischen Initiativen und Kooperationsprojekte zum Aufbau bzw. zur Stärkung dualer Ausbildungsstrukturen in den entsprechenden Ländern zu diskutieren und mögliche Handlungs- und Anknüpfungspunkte für Verbände, Bildungseinrichtungen der Wirtschaft und Unternehmen zu prüfen. Dabei steht die Intensivierung des Wissensund Informationsaustauschs zwischen den handelnden Akteuren im Vordergrund.



www.arbeitgeber.de

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite StraĂ&#x;e 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 15. Januar 2014


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