Arbeitgeber aktuell Januar 2013

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Aus der Arbeit der BDA JANUAR 2013



Aus der Arbeit der BDA Januar 2013


ARBEITGEBER AKTUELL Der Informationsdienst „Arbeitgeber aktuell“ stellt in komprimierter Form die wichtigsten Arbeitsschwerpunkte und Aktivitäten der BDA dar. Hinweise auf weiterführende Texte und Stellungnahmen finden Sie am Ende der jeweiligen Kurzdarstellung. In der Rubrik „Kurz notiert“ erhalten Sie zusätzliche Meldungen zu aktuellen Themen, Initiativen, Terminen und Publikationen.


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Aktuelle Arbeitsschwerpunkte

Datenschutz

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Großelternzeit

Betriebsverfassung Elektronischer Rechtsverkehr W Seearbeitsgesetz Urlaubsrecht Büro Seearbeitsgesetz Werkverträge Seearbeitsgesetz Bürokratieabbau Betriebsverfassung Seearbeitsgesetz Werkverträge Bürokratieabbau Betriebsv

Tarifeinheit

Tarifeinheit Elektronischer Rechtsverkehr Urlaubsrecht Datenschutz Elek Betriebsverfassung Großelternzeit Elektronischer Rechtsverkehr Werkv Demografiestrategie Flexible Beschäftigungsformen Good-Practice-Award für Altersv Arbeitsmarktzugang Bilanz Chancengleichheit Bilanz Chancengleichheit Kurzarbeitergeld

Urlaubsrecht

Elektronischer Rechtsverkehr

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Good-Practice-Award für Altersvielfalt Arbeitsmarktzugang Bilanz Chancengleichheit Good-Practice Ausländerbeschäftigungsrecht Kurzarbeitergeld Ausländerbeschäftigungsrecht Dem Flexible Beschäftigungsformen Bilanz Chancengleichheit Demografiestrategie Arbe

Entgeltbescheinigungsverordnung

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Sozialwahl

Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Pflegebedürftigkeits

Betriebliche Altersvorsorge Präventionsstrategie Rentenbe

Pflegebedürftigkeitsbegriff Minijobs Entgeltbescheinigungsverordnung Gemeinsam Präventionsstrategie Rentenbeitragssatz Sozialwahl Betriebliche Altersvors Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie Präventionsstrategie Minijobs Pflegebedürftigkeitsbeg

Mindestlohn Arbeitszeit Zeitarbeit Lohnstückkosten Demografie-Tarifvertrag Arbeitszeit M Tarifabschlüsse Lohnstückkosten Tarifabschlüsse Mindestlohn Lohnstückkosten Ta Demografie-Tarifvertrag Mindestlohn Demografie-Tarifvertrag Arbeitszeit Zeitarb Zeitarbeit Tarifabschlüsse Arbeitszeit Tarifabschlüsse Lohnstückkosten Zeitarbeit Demogr Arbeitszeit Demografie-Tarifvertrag Zeitarbeit Demografie-Tarifvertrag Lohnstückkosten Tarifab MINT-Fachkräftelücke SchuleWirtschaft Hochschul- und Studienv

Lohnstückkosten

Lehrerleitbild Wettbewerb „Starke Schule“ SchuleWirtschaft Lehrerleitbild Übergang in Ausbildung

Übergang in Ausbildung

Lehrerleitbild

Übergang in Ausbildung

Wettbewerb „Starke Schule“

Übergang in Ausbildung

Wettbewer

Ausbildungspakt SchuleWirtschaft MINT-Fach

SchuleWirtsch

Hochschul- und Studienverfügung Übergang in Ausbildung Ausbildungspa Arbeitszeitrichtlinie Frauenquote Arbeitszeitrichtlinie OECD-Leitsätze Juge

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Jugendarbeitslosigkeit

Transnationale Unternehmensvereinbarungen G-20-Präsidentschaft OECD-Leitsä G-20-Präsidentschaft Transnationale Unternehmensvereinbarungen

Arb EU-Gipfel Jugendarbeitslosigkeit Transnationale Unternehme EU-Gipfel G-20-Präsidentschaft OECD-Leitsätze Arbeitszeitrichtlinie OECD-L Elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren Bundesstatistik Armuts- u

G-20-Präsidentschaft

OECD-Leitsätze

Mitarbeiterkapitalbeteiligung Arbeitskostenerhebung Jahreswachstumsbericht Arbeitskosten Mitarbeiterkapitalbeteiligung Elektronisches Lohnst Arbeitskostenerhebung Jahreswachstumsbericht Bundesstatistik Jahreswachstumsbericht Arbeitskostener Armuts- und Reichtumsbericht Mitarbeiterkapitalbeteiligung Bundesstatistik Ele

Bundesstatistik

Veranstaltungen


ARBEITSRECHT Datenschutz Seit Dezember 2012 wird das Gesetzgebungsvorhaben der Koalitionsfraktionen zum Beschäftigtendatenschutz wieder vorangetrieben. Auch wenn die für den 16. Januar anberaumte abschließende Beratung im Innenausschuss abgesetzt wurde, bleibt das Risiko eines bürokratischen Gesetzbeschlusses groß. Der Entwurf weist erhebliche handwerkliche Schwächen auf. Das gilt insbesondere für den faktischen Ausschluss der Betriebsvereinbarung und die Einschränkung der Einwilligung. Die BDA wird weiter auf unverzichtbare Korrekturen hinwirken. In Gesprächen mit der Bundeskanzlerin, den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen und anderen Entscheidungsträgern sowie mit einer Pressekonferenz am 22. Januar hat die BDA die Schwächen des vorliegenden Gesetzentwurfs hervorgehoben. Es ist erfreulich, dass die Spitzen der Regierungsfraktionen dies zum Anlass genommen haben, die Regelungen kritisch zu hinterfragen. Vor allem der weitgehende Ausschluss der Betriebsvereinbarung zur Regelung eines praxisgerechten, betrieblich umsetzbaren Datenschutzes ist nicht akzeptabel. Es muss z. B. möglich bleiben, in einer Betriebsvereinbarung die Privatnutzung von Internet und E-Mail sowie gleichzeitig stichprobenartige Kontrollen zu erlauben. Praxistauglicher Datenschutz setzt voraus, dass die Betriebe das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer wahren und die Sicherheit des Geschäftsverkehrs garantieren können. Dies ist mit dem Entwurf in seiner vorliegenden Fassung nicht gewährleistet. Inhaltlich falsch ist die Kritik der Gewerkschaften: Die offene Videoüberwachung wird durch den Entwurf keineswegs ausgedehnt. Ebenso wenig kommt es zu einer Änderung der Rechtslage bei der Überprüfung von Telefongesprächen. Selbstverständlich wollen Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer nicht ausspionieren. In Fällen, in denen aber die Rechtsprechung bisher nicht offen ausgewiesene Videokontrollen ermöglicht hat, weil andere Mittel der Aufklärung versagen, muss dies so bleiben.

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Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A─Z > Datenschutz

Werk- und Dienstverträge Die öffentliche, zumeist undifferenzierte Diskussion seitens der Gewerkschaften über den Einsatz von Werk- und Dienstverträgen hält unvermindert an. Werk- und Dienstverträge sind für die Wirtschaft ein seit Jahrzehnten übliches und bewährtes Instrument im Geschäftsverkehr. Es ist für Handwerk und Dienstleister der gesamten Wirtschaft eine gewohnte und faire Vertragsform, die gesetzlich seit langem geregelt ist. Ein erheblicher Teil der Wertschöpfung erfolgt im Rahmen solcher Verträge. Die BDA wird daher auch weiterhin den aktuell zunehmenden Angriffen auf Werk- und Dienstverträge entgegentreten. Der verantwortungsvolle Umgang mit solchen Vertragsformen darf gesetzlich nicht eingeschränkt werden. Werk- und Dienstverträge sind eine Grundlage dafür, dass auch in künftigen Krisen industrielle Wertschöpfung in Deutschland gehalten werden kann. Scheinverträge sind nach geltendem Recht verboten und selbstverständlich zu missbilligen. Eine rechtsmissbräuchliche Anwendung kann mit dem geltenden Recht unterbunden werden. Werk- und Dienstverträge sind auch innerhalb der Betriebe und produktionsintern ein gewohntes und keineswegs neues Instrument, um im Rahmen zunehmender Arbeitsteilung und Spezialisierung effizient und kostengünstig zu arbeiten. Für die Arbeitnehmer der Auftragnehmer gilt das gesamte Arbeits- und Tarifrecht. Die Vergütung richtet sich nach den beim Werk- und Dienstvertragsunternehmen geltenden Bedingungen; soweit dieses tarifgebunden ist, gelten dessen tarifliche Arbeitsbedingungen. Es besteht daher keinerlei Anlass, das Instrument der Werk- und Dienstverträge zu diskreditieren, in Frage zu stellen oder gesetzlich zu verändern.


Gesetzentwurf zur Ausweitung der Großeltern- und Elternzeit Die Bundesregierung hat im September 2012 einen Referentenentwurf zur Elternzeit vorgelegt, der sich derzeit in der Ressortabstimmung befindet. Neben der Ausweitung des Anspruchs auch auf Großeltern soll ein Anteil der Elternzeit von bis zu 24 Monaten (bisher zwölf Monate) bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (bisher achtes Lebensjahr) in Anspruch genommen werden können. Die BDA betont, dass zahlreiche gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Regelungen heute bereits umfassend die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützen. Einer Ausweitung des Anspruchs auf Großelternzeit bedarf es nicht. Auch Großeltern haben nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Anspruch, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Zudem können sie Betreuungsengpässe mit einer Arbeitszeitreduzierung nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz abfedern, sofern ein Elternteil minderjährig ist, kurz vor dem Ausbildungsabschluss steht oder krank ist. Hilfreicher als eine Großelternzeit ist es, Eltern mit einer ausreichenden und qualifizierten staatlichen Kinderbetreuung zu unterstützen. Die geplante Ausweitung der Übertragbarkeit der Elternzeit bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist nicht nachvollziehbar. Für den Arbeitgeber ist die Übertragung eines Anteils der Elternzeit auf einen Zeitraum nach Vollendung des dritten Lebensjahres mit großer personalplanerischer Unsicherheit verbunden. Die BDA wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wie auch der Beratungen zur Demografiestrategie der Bundesregierung für eine praxistaugliche Ausgestaltung der Elternzeit- und Elterngeldregelungen und gegen die Schaffung neuer Rechtsansprüche einsetzen.

Tarifeinheit Beim Deutschen Arbeitgebertag 2012 haben die Bundeskanzlerin Dr. Merkel und der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Dr. Steinmeier nochmals die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit hervorgehoben. Auch Bundeswirtschaftsminister Dr. Rösler hat sich in der Aussprache des Gemeinschaftsausschusses der gewerblichen Wirtschaft am 7. Januar für eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit offen gezeigt. Die Tarifeinheit muss als Kernelement einer funktionierenden Tarifautonomie im Tarifvertragsgesetz kodifiziert werden. Eine gesetzliche Regelung der Tarifeinheit schafft Klarheit, welcher Tarifvertrag im Betrieb anzuwenden ist, und wahrt die von den Tarifverträgen ausgehende Friedenspflicht. Sie gewährleistet das bestehende System der Tarifverträge und sichert die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie. Sie ordnet und befriedet die Arbeitsbeziehungen. Der ursprünglich gemeinsam von BDA und DGB entwickelte Vorschlag für eine gesetzliche Regelung gestaltet verfassungsgemäß die Tarifautonomie so aus, wie es die Rechtsprechung über Jahrzehnte gewährleistet hat. Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Bundestagswahl wird die BDA weiterhin nachdrücklich für die Kodifizierung des Grundsatzes der Tarifeinheit auf der Grundlage des Mehrheitsprinzips und des Erhalts der Friedenspflicht werben. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifeinheit

KURZ NOTIERT Urlaubsrecht neu fassen Die Sozialpartnerverhandlungen zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie wurden Ende 2012 ergebnislos beendet. Teil der Forderung der BDA war es, eine klare Bindung des Urlaubs an das

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Urlaubsjahr sowie eine zeitliche Begrenzung der Übertragbarkeit des Urlaubs auch bei lang andauernder Erkrankung zu erreichen. Dies hätte – trotz der korrigierten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs – zu mehr Rechtssicherheit beigetragen. Im Bundesurlaubsgesetz muss klargestellt werden, dass der Urlaub spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres verfällt. Arbeitszeit für Offshore-Tätigkeiten praxisgerecht ausgestalten Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Seearbeitsgesetz sieht eine Öffnung des Arbeitszeitgesetzes durch Verordnung für Offshore-Tätigkeiten vor. Zugleich wird das Arbeitszeitgesetz auf die Ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) erstreckt. Um die Windenergie weiter ausbauen zu können, muss die Arbeitszeit in der AWZ flexibel gestaltbar sein. Die Verordnung zur Öffnung des Arbeitszeitgesetzes muss daher zeitgleich mit dem Seearbeitsgesetz in Kraft treten. Dafür hat die BDA sich in der Anhörung vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 26. November 2012 starkgemacht. Das Arbeitszeitgesetz bedarf der grundlegenden Reform. So sollte die tägliche Arbeitszeit von max. acht Stunden durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden ersetzt werden. Elektronischer Rechtsverkehr mit ­Gerichten – Gesetzentwurf nachbessern Das Bundeskabinett verabschiedete im Dezember 2012 einen Gesetzentwurf zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, mit dem die elektronische Kommunikation durch eine Postfachpflicht für Rechtsanwälte und eine allgemeine Nutzungspflicht spätestens zum 1. Januar 2022 eingeführt werden soll. Die Nutzungspflicht umfasst grundsätzlich auch die im Arbeitsgerichtsverfahren vertretungsberechtigten Personen. Die BDA hat in ihrer Stellungnahme die elektronische Kommunikation begrüßt, sich aber für eine freiwillige Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr für Arbeitgeberverbände ausgesprochen.

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Bürokratieabbau muss neuen Schwung gewinnen Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) monierte in seinem Jahresbericht Ende 2012, dass der Bürokratieabbau an Schwung verloren hat. Mittlerweile ist davon auszugehen, dass nicht nur die angestrebten Abbauziele nicht erreicht wurden, sondern im Saldo neue Bürokratie mit einer Kostenbelastung von 1,1 Mrd. € seit Juli 2011 aufgebaut wurde. Um Stillstand und Rückschritten beim Bürokratieabbau entgegenzuwirken, dringt die BDA auf die Umsetzung des Nettoabbauziels. Hierzu tauscht sie sich regelmäßig mit Bundesministerien, dem NKR und der Geschäftsstelle Bürokratieabbau aus und unterstützt die Bundesregierung durch Vorschläge zum Bürokratieabbau. Betriebsverfassung: Beschleunigung von Verfahren notwendig Die in den Betrieben gelebte Betriebsverfassung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Gerade in der Finanzkrise erwies sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber als belastbar, wenn sie einen Beitrag dazu leistete, Beschäftigungsabbau z. B. durch die betriebliche Nutzung von Kurzarbeit zu vermeiden. Auf der Grundlage dieser Zusammenarbeit kann auch in Zukunft Beschäftigungssicherung funktionieren. Hierfür bleibt es notwendig, die Mitbestimmung u. a. durch die Einführung von Fristen für Mitbestimmungsverfahren weiterzuentwickeln. Die Dauer der Mitbestimmungsverfahren kann notwendige betriebliche Anpassungen verzögern, so zu höheren Kosten führen und in Notsituationen eine Schieflage des Unternehmens verschlimmern. Die Einführung von Fristen kann helfen, notwendige Entscheidungen schneller umzusetzen.


BESCHÄFTIGUNG Kurzarbeitergeld Im Zuge der wirtschaftlichen Eintrübung haben die Betriebe zum Jahresende 2012 für deutlich mehr Arbeitnehmer Kurzarbeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt. Noch im Dezember hatte Bundesarbeitsministerin Dr. von der Leyen die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld per Verordnung auf zwölf Monate verlängert. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer folgte das Bundes­ arbeitsministerium der Forderung von BDA und Gewerkschaften. Damit können Unternehmen, bei denen die konjunkturelle Abkühlung bereits angekommen ist, ihre Bemühungen, Arbeitsplätze zu erhalten, über sechs Monate hinaus erstrecken. Die BDA hat wiederholt auf Handlungsbedarf bei der Kurzarbeit über die Verlängerung der Bezugsfrist hinaus hingewiesen. Die Bundesregierung sollte Vorsorge dafür treffen, dass die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld aus der letzten Krise (sog. Kurzarbeitergeld plus) für den Fall eines konjunkturellen Einbruchs umgehend in Kraft gesetzt werden können. Hierfür ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, durch die die Bundesregierung ermächtigt wird, das Kurzarbeitergeld plus per Verordnung wieder in Kraft zu setzen. Auch wenn sich derzeit keine Krise abzeichnet und das Kurzarbeitergeld plus noch nicht eingesetzt werden muss, sollte für den Ernstfall bei Bedarf dieses Instrument ohne jeglichen Zeitverzug zur Verfügung stehen. Zudem setzt sich die BDA intensiv dafür ein, dass auch Arbeitsplätze von Zeitarbeitnehmern durch Kurzarbeit stabilisiert werden können. Durch eine Gesetzesänderung, wie sie bereits in den Jahren 2009 bis 2011 in Kraft war, muss der Bezug von Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche dauerhaft ermöglicht werden. Schließlich handelt es sich um normale Arbeitsverhältnisse in einer Branche, bei der konjunkturelle Auswirkungen besonders spürbar sind. Die BDA wird sich weiterhin für die notwendigen Rechtsänderungen einsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Kurzarbeit

Demografiestrategie der Bundesregierung Die BDA wirkt in mehreren Arbeitsgruppen der Demografiestrategie der Bundesregierung mit. In den Arbeitsgruppen geht es darum, Vorschläge zu entwickeln, um den demografischen Wandel zu gestalten. Diskutiert wird u. a., wie Bildungsbiografien gefördert und dabei alle Lernphasen erfasst werden können, oder auch die Frage der Qualifizierung von Geringqualifizierten und Migranten sowie die wissenschaftliche Weiterbildung. Darüber hinaus wird nach Lösungen gesucht, wie Familien gestärkt und Zeitkonflikte von Familien im Arbeits- und Privatleben entschärft werden können. Behandelt wird auch, wie zusätzliche inländische und ausländische Fachkräftepotenziale gehoben werden können, insbesondere die von Frauen, von jungen Erwachsenen ohne Berufsabschluss und von Zuwanderern. Ebenso wird diskutiert, wie eine altersgerechte Arbeitsgestaltung gefördert, der Umgang mit erkrankten Beschäftigten und flexible Übergänge aus dem Erwerbsleben weiterentwickelt werden können. Die BDA wirkt darauf hin, dass bis zum nächsten Demografiegipfel am 14. Mai 2013 in den Arbeitsgruppen Handlungsansätze erarbeitet werden, um Erwerbspotenziale insgesamt besser zu entwickeln und zu erschließen, insbesondere von Geringqualifizierten, Frauen, Älteren und ausländischen Fachkräften. Zum Teil wurden dazu in den Arbeitsgruppen bereits Maßnahmen identifiziert. Diese zielen z. B. auf Verbesserungen bei der Kinderbetreuung, die Vereinfachung des Wiedereinstiegs von Berufsrückkehrerinnen, bessere Möglichkeiten zur flexiblen Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand, den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis in das Rentenalter, die Stärkung der Willkommenskultur in Verwaltung und Gesellschaft oder auch auf die Überwindung von familiären und beruflichen Zeitkonflikten ab. Die BDA weist in den Arbeitsgruppen darauf hin, dass hierzu bereits zahlreiche gesetzliche, tarifvertragliche und betriebliche Regelungen getroffen wurden. Im Rahmen der

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Demografiestrategie sollten deshalb vor allem „Best-Practice-Beispiele“ dargestellt, unbürokratische Lösungen und neue Netzwerkmöglichkeiten aufgezeigt werden, statt neue Regulierung zu schaffen. Zudem wird es darauf ankommen, nicht nur Maßnahmen von Unternehmen einzufordern, sondern mit gleicher Intensität die Verantwortung jedes einzelnen Arbeitnehmers für den Erhalt der eigenen Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu betonen. Die BDA wird sich auch im weiteren Verfahren dafür einsetzen, dass die Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit den betrieblichen Flexibilitätsanforderungen im Einklang stehen und dass sich Politik und Bildungsinstitutionen ihrer eigenen Verantwortung stellen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Demografiestrategie der Bundesregierung

KURZ NOTIERT Neufassung des Ausländerbeschäftigungsrechts – Zielsetzung richtig, dennoch Über­ arbeitungsbedarf Das Bundesarbeitsministerium möchte durch eine Neufassung der Beschäftigungsverordnung den eingeleiteten Paradigmenwechsel im Zuwanderungsrecht deutlich machen und die einzelnen Zuwanderungstatbestände übersichtlicher gestalten. Dabei soll der Forderung der BDA, eine Rechtsgrundlage für die Zuwanderung von ausländischen Fachkräften unterhalb des akademischen Niveaus zu schaffen, nachgekommen werden, was bisher nicht möglich war. Bei der Ausgestaltung des neuen Zuwanderungstatbestands besteht jedoch ebenso noch Überarbeitungsbedarf wie bei der geplanten Neugestaltung der Zuwanderung akademischer Fachkräfte. Die BDA wird weiter darauf drängen, dass hier Fortschritte erzielt werden und die Rechtslage nicht hinter den aktuellen Status quo zurückfällt.

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Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende und Geduldete reformieren Aktuell wird über eine Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes verhandelt. Im engen Zusammenhang mit dann höheren Sozialleistungen steht die Frage nach dem Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende. Das geltende einjährige Arbeitsverbot sollte auf sechs Monate verkürzt und uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt werden. So kann frühzeitig der Sozialleistungsbezug durch Arbeitsaufnahme beendet und gleichzeitig Schwarzarbeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgewandelt werden. Menschen, die nach Abschluss des Asylverfahrens eine Duldung erhalten und nicht abgeschoben werden, sollten zukünftig ab Erteilung der Duldung ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können. „Beirat AZAV“ nimmt Arbeit auf Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das bereits bestehende Zulassungsverfahren für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und deren Träger auf alle Träger, die Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, sowie auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ausgeweitet. Entsprechend erweitert sich der Zuständigkeitsbereich des nunmehr gesetzlich normierten Beirats (§ 182 SGB III), der für die Zertifizierung zu beachtende Empfehlungen aussprechen kann. Die BDA vertritt die Arbeitgeber in diesem Beirat, der sich Ende November 2012 konstituiert hat und fortan „Beirat AZAV“ heißen wird. BMAS plant Forschungsprojekt zu flexiblen Beschäftigungsformen Flexible Beschäftigungsformen werden in Politik und Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) plant, im Rahmen eines Forschungsprojekts weitere Erkenntnisse zu Ausmaß und Bestimmungsfaktoren von Teilzeitbeschäftigung, Minijobs und befristeten Arbeitsverhältnissen aus Sicht der Beschäftigten zu gewinnen. Auf Drängen der BDA konnte erreicht


werden, dass die Sicht der Unternehmen in das Forschungsvorhaben einbezogen werden soll. Das Bundesarbeitsministerium hat Ende 2012 erste Gespräche mit BDA und DGB aufgenommen und will im ersten Quartal 2013 weitere Experten einbeziehen. Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2013 soll die Befragung von Beschäftigten und Betrieben starten. Vielzahl an Best-Practice-Beispielen in ­„Bilanz Chancengleichheit“ aufgenommen Die Bundesregierung erstellt aktuell in Zusammenarbeit mit BDA, BDI, DIHK und ZDH die inzwischen „5. Bilanz Chancengleichheit“ zur Frage der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft. Hierzu hat die BDA eine Vielzahl an Beispielen guter betrieblicher Praxis aus den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Frauen in Führungspositionen sowie Entgeltunterschiede zwischen Frauen und Männern gesammelt und übermittelt. Die Veröffentlichung der Bilanz ist im Frühjahr 2013 geplant.

rium initiiertes, von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) durchgeführtes Sonderprogramm zur „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“. Die BDA hat wiederholt darauf aufmerksam gemacht, dass das Programm in der derzeitigen Ausgestaltung nur für junge Menschen mit einem hohen Maß an Eigeninitiative und Motivation, in Deutschland eine Ausbildung oder Beschäftigung aufzunehmen, in Betracht kommt und Verbesserungen angeregt.

BDA zeichnet Mittelstand für Altersvielfalt aus Die BDA hat gemeinsam mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Bundesagentur für Arbeit einen „Good-Practice-Award“ für kleine und mittelständische Unternehmen vergeben, um deren umfangreiches Engagement im Bereich altersvielfältiger Belegschaften sowie demografiefester Personalpolitik stärker nach außen sichtbar zu machen und gute Beispiele aus der betrieblichen Praxis darzustellen. Begleitend zur Preisverleihung ist ein Praxisleitfaden erschienen. Sie finden ihn unter www.arbeitgeber.de > Themen > Beschäftigung Älterer. BDA unterstützt Initiativen zur Gewinnung von Fachkräften aus Südeuropa Die BDA setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass interessierte Arbeitgeber Auszubildende und Fachkräfte vor allem aus den von der Finanz- und Schuldenkrise besonders betroffenen südlichen EU-Staaten gewinnen können. Zum 1. Januar 2013 startete ein vom Bundesarbeitsministe-

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SOZIALE SICHERUNG Beitragssatzgesetz in der ­Rentenversicherung Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung ist zum 1. Januar 2013 von 19,6 auf 18,9 % gesenkt worden. Dadurch werden Versicherte und Betriebe im laufenden Jahr um insgesamt 6,5 Mrd. € entlastet. Die Absenkung des Beitragssatzes in diesem Jahr wird die Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 um 0,9 Prozentpunkte erhöhen, so dass zeitversetzt auch die Rentner von ihr profitieren. Einen geringeren Rentenbeitragssatz als 2013 hat es zuletzt im Jahr 1995 gegeben. Mit der erneuten Senkung des Rentenbeitragssatzes (2011: 19,9 %) ist der Gesetzgeber einer Kernforderung der BDA gefolgt. Die BDA und ihre Mitgliedsverbände hatten sich mit Nachdruck auf allen Ebenen für eine spürbare Beitragssatzsenkung in der Rentenversicherung eingesetzt. Die Mittel gehören den Beitragszahlern und dürfen insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung nicht für Reformrücknahmen und Leistungsausweitungen zweckentfremdet werden. Die Beitragssatzsenkung trägt dazu bei, dass solche dauerhaft nicht bezahlbaren Mehrausgaben unterbleiben, und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Sicherung der Finanzierbarkeit der allgemeinen Rentenversicherung.

EU-Vorhaben zur betrieblichen ­Altersvorsorge Zur geplanten Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) im Herbst 2012 eine Auswirkungsstudie (QIS) der betroffenen Pensionskassen und Pensionsfonds durchgeführt. Das Ergebnis wertet die EU-Kommission zurzeit aus. Im Sommer 2013 soll ein Richtlinienvorschlag hierzu vorgestellt werden. Außerdem bereiten die zuständigen Ausschüsse des Europäischen Parlaments (EP) den Initiativbericht zum EU-Weißbuch Pensionen vor, der im Früh-

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jahr 2013 verabschiedet werden soll. Die BDA drängt bei diesem Richtlinienvorhaben auf gesetzgeberische Zurückhaltung. So zeigen die ersten Ergebnisse der QIS, dass bei einer Anwendung von Solvency II auf Pensionskassen oder Pensionsfonds die Unternehmen ihren Versorgungseinrichtungen ein Mehrfaches der bisherigen Eigenmittel und damit viele Milliarden zusätzlich zur Verfügung stellen müssten, obwohl die betriebliche Altersvorsorge ohnehin schon hinreichend sicher ist. Sie verfügt bereits heute über ein mehrstufiges, hochwertiges Sicherheitssystem mit Arbeitgeberhaftung, das sich auch in der Finanz- und Wirtschaftskrise hervorragend bewährt hat. In den anstehenden Beratungen des EP wird sich die BDA weiter für einen Verzicht der Anwendung von Solvency II auf die betriebliche Altersvorsorge einsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen > Betriebliche Altersvorsorge

Pflegebedürftigkeitsbegriff Der „Expertenbeirat zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ soll noch vor der Bundestagswahl 2013 einen Bericht vorlegen. Insbesondere demenzielle Erkrankungen sollen bei der Feststellung von Pflegebedürftigkeit besser erfasst werden. Der Auftrag des Bundesgesundheitsministers an den neuen Expertenbeirat umfasst u. a. die Sicherstellung des konsequenten Vorrangs ambulanter Versorgung, die Aufrechterhaltung des Teilleistungsprinzips und eines Bestandsschutzes für bisherige Leistungsbezieher. Ein Finanzrahmen ist nicht vorgegeben. Die BDA begrüßt es grundsätzlich, wenn durch ein neues Begutachtungsverfahren die Bedarfe von Versicherten mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen besser abgebildet werden. Dies darf aber nicht zur Folge haben, dass die Beitragszahler zusätzlich belastet werden. Daher setzt sich die BDA im Plenum, in der Steuerungsgruppe und in der Arbeitsgruppe „Über-


gangsregelungen“ des Beirats dafür ein, dass der Abschlussbericht auch ein kostenneutrales Szenario für die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beinhalten wird. Strukturelle Veränderungen bzw. begriffliche Neuregelungen können und müssen ohne zusätzliches Finanzvolumen bewerkstelligt werden. Bereits durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) sind die Leistungen für Pflegebedürftige mit Demenz deutlich ausgebaut worden. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Positionen und Einschätzungen in allen Arbeitsgruppen ist zweifelhaft, ob der Zeitplan eingehalten werden kann.

Präventionsgesetz Das Bundesgesundheitsministerium hat am 21. Januar 2013 einen Referentenentwurf zu einem Gesetz zur Förderung der Prävention vorgelegt. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Eckpunkte für eine Präventionsstrategie, auf die sich die Koalition am 13. Dezember 2012 geeinigt hatte. Der Referentenentwurf sieht u. a. vor, die gesetzlich festgelegten Mindestausgaben der Krankenkassen für Prävention von derzeit 3,01 € auf 6,00 € je Versicherten und Jahr zu erhöhen, wovon die Krankenkassen mindestens 2,00 € für die betriebliche Gesundheitsförderung aufwenden müssen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die geplanten zusätzlichen Mittel für Prävention ausschließlich durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden sollen. Mit einer solchen Finanzierung würden die Kosten von Prävention auf die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung – Versicherte und Arbeitgeber – verlagert, obwohl die geplanten Präventionsmaßnahmen ohne Bezug zum Versicherungsverhältnis erfolgen sollen und damit versicherungsfremd sind. Besonders deutlich wird dies an dem Beispiel, dass die Krankenkassen mit jährlich rd. 35 Mio. € die Arbeit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanzieren sollen. Eine Einbeziehung der Länder bei der Finanzierung, die im föderalen Gefüge vorrangig

für Gesundheitsprävention zuständig sind, fehlt hingegen völlig. Es darf nicht sein, dass die Beitragszahler der Krankenversicherung, nicht aber die eigentlich Verantwortlichen für die geplanten zusätzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden sollen. Soweit auf Selbstfinanzierungseffekte der geplanten Maßnahmen verwiesen wird, ist anzumerken, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung schon in der Vergangenheit festgestellt hat, dass solche Effekte äußerst ungewiss sind. Die BDA hat sich in diesem Sinne bereits zu den Eckpunkten für die Präventionsstrategie an die maßgeblichen Gesundheitspolitiker aus der Koalition gewandt.

KURZ NOTIERT Praxiskommentierung der Entgeltbescheinigungsverordnung in Vorbereitung Zum 1. Juli 2013 wird die Entgeltbescheinigungsverordnung in Kraft treten. Damit werden der Mindestinhalt und die Begrifflichkeiten des Arbeitgebernachweises zur Lohnabrechnung verbindlich geregelt. In der betrieblichen Praxis stellen sich für die Unternehmen konkrete Umsetzungsfragen. Die BDA ist daran beteiligt, bei der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung eine Praxiskommentierung der Verordnung zu erstellen. Damit soll Unternehmen eine Hilfestellung zur Umsetzung der Verordnung gegeben werden. Überarbeitete BDA-Checkliste für Minijobs online Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung in Kraft getreten. In enger Abstimmung mit der Minijob-Zentrale hat die BDA daher ihre Checkliste für geringfügig entlohnte oder kurzfristig Beschäftigte an die aktuellen Vorschriften angepasst. In der Anlage der Checkliste befindet sich ein Muster für den Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht. Die Checkliste ist verfügbar unter www.arbeitgeber.de > The-

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men A–Z > Minijobs. Überdies wird die Broschüre „Geringfügige Beschäftigung in der Praxis“ überarbeitet und ist demnächst erhältlich. Reformüberlegungen zur Sozialwahl kritisch begleitet Die BDA hat gemeinsam mit dem DGB eine Stellungnahme zum Bericht des Bundeswahlbeauftragten zu den Sozialwahlen 2011 abgegeben und insbesondere die Forderung nach Abschaffung der gesetzlich vorgesehenen, unbürokratischen und kostengünstigen Friedenswahlen stark kritisiert. Derzeit befasst sich eine Projektgruppe im Bundesarbeitsministerium neben dem Thema „Friedenswahlen“ mit den Forderungen des Bundeswahlbeauftragten nach der Ermöglichung von Online-Wahlen, der Einführung einer Frauenquote und nach mehr Transparenz. Die BDA wird die Reformüberlegungen weiter kon­ struktiv und kritisch begleiten. Aktuelle Erhebung zur Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge erschienen Das Bundesarbeitsministerium hat für den „Alterssicherungsbericht 2012“ durch TNS Infratest Sozialforschung eine Befragung zum Verbreitungsgrad der betrieblichen und privaten Altersvorsorge vornehmen lassen. 2011 verfügten danach 71,3 % der 25- bis 65-Jährigen, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübten, über eine geförderte zusätzliche Altersvorsorge. Ausschließlich betrieblich für das Alter sorgen 36,2 % der Befragten vor. 20,2 % verfügen sowohl über eine Anwartschaft der betrieblichen Altersvorsorge als auch über einen RiesterVertrag. Allein für eine Riester-Rente haben sich 15,0 % der Befragten entschieden. Drei neue Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Anlässlich des Starts der neuen Arbeitsperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) 2013 bis 2018 lädt das Bundesarbeitsministerium zu einer Auftaktveranstaltung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt – Wir machen es zum Thema!“ am 29. Januar 2013 ein.

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Neben Bundesarbeitsministerin Dr. von der Leyen wird auch Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt an der Veranstaltung mitwirken und die Position der Arbeitgeber einbringen. Ziele der neuen GDA-Arbeitsperiode sind neben „Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung“ die „Verbesserung der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ und die „Verringerung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefährdungen und Erkrankungen im Muskel-Skelett-Bereich“.


TARIFPOLITIK Branchenzuschlags­tarifverträge für Zeitarbeit Nach Vereinbarungen über Branchenzuschläge für Zeitarbeit in der Metall- und Elektroindustrie, in der chemischen Industrie, in der Kautschuk und in der Kunststoff verarbeitenden Industrie sowie im Schienenverkehrsbereich wurde in weiteren Einsatzbranchen die Tarifdifferenz zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammarbeitnehmern stufenweise angeglichen. So folgten am 25. Oktober 2012 Branchenzuschlagstarifverträge mit der IG Metall für die Textil- und Bekleidungs- sowie für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie und am 14. Dezember 2012 erstmals mit ver. di für die Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende Industrie. Damit gelten für immer mehr Zeitarbeitnehmer Branchenzuschläge. Diese Entwicklung begrüßt die BDA ausdrücklich. Sie sieht sich darin bestätigt, dass es keines weiteren gesetzgeberischen Handelns bedarf. Denn die zuständigen Tarifpartner der Zeitarbeitsbranche stellen mit den Branchenzuschlagsregelungen nicht nur ihre Handlungsfähigkeit und die Eigenständigkeit ihrer Branche unter Beweis. Sie zeigen durch die nach Einsatzbranchen differenzierten Tarifverträge, dass nur sie in der Lage sind, solche praxisgerechten Lösungen zu finden. Die ersten Branchenzuschlagstarifverträge für die Metall- und Elektroindustrie und die chemische Industrie sind am 1. November 2012 und für die Kautschuk und Kunststoff verarbeitende Industrie am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Vereinzelt wird aus Gewerkschaftskreisen vorgebracht, einige Zeitarbeitsunternehmen würden die Branchenzuschläge mit tariflichen Zulagen verrechnen und die Zeitarbeitstarifverträge durch sog. Scheinwerkverträge umgehen. Bei den in der BDA organisierten Unternehmen sind uns keine Fälle dieser Art bekannt. Falls tarifliche Zulagen mit den tariflichen Branchenzuschlägen verrechnet werden, wäre dies selbstverständlich nicht in Ordnung. Die BDA würde auch jeglichen Missbrauch missbilligen; Scheinwerkverträge sind verboten und können nach geltendem

Recht von den zuständigen Stellen unterbunden werden. Wir legen Wert darauf, dass auch die neuen Branchenzuschlagstarifverträge konsequent angewandt und umgesetzt werden.

Mindestlohn CDU, CSU sowie Bündnis 90/Die Grünen haben sich jeweils auf ihren Bundesparteitagen Ende 2012 für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns ausgesprochen. Bereits im Dezember 2011 hatte der Bundesparteitag der SPD einen solchen Beschluss gefasst. Die Beschlüsse von CDU und CSU sehen vor, eine durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegte allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die SPD befürwortet eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung eines Mindestlohns von zunächst 8,50 € pro Stunde durch eine unabhängige Expertenkommission. Damit ist die FDP die einzige im Bundestag vertretene Partei, die sich gegen einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn ausspricht. Die BDA wendet sich entschieden gegen die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. CDU und CSU betonen zwar, dass ihre Absicht eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und kein politischer Mindestlohn sei. Doch das Ergebnis wäre nichts anderes als ein politischer Mindestlohn, der insbesondere vor Wahlen zum Spielball der Politik würde. Die Beteiligung der Sozialpartner hätte allein eine Alibifunktion und mit Tarifautonomie nichts zu tun. Auch eine „unabhängige“ Expertenkommission, wie sie der SPD-Beschluss vorsieht, würde vor jeder anstehenden Entscheidung über die Mindestlohnhöhe politisch instrumentalisiert. Zudem wären bei Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € pro Stunde, wie ihn die Beschlüsse von Bündnis 90/Die Grünen und SPD vorsehen, nach Berechnungen des ifo Instituts in Deutschland rd. 1,2 Mio. Arbeitsplätze gefährdet. Arbeitgeberpräsident Prof. Dr. Hundt

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hat daher die Politik davor gewarnt, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn weiterzuverfolgen. Denn er würde massiv Beschäftigung und dabei insbesondere die Chancen von Geringqualifizierten und Jobeinsteigern auf dem Arbeitsmarkt gefährden. Diesen Menschen durch einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn Chancen auf Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit am gesellschaftlichen Leben zu verbauen, ist sozial ungerecht. Ein Blick ins Ausland zeigt, dass alle Länder mit einem einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn eine deutlich höhere Jugendarbeitslosigkeit haben als Deutschland. Zudem gibt es für die sog. weißen Flecken der Tariflandschaft bereits das Mindestarbeitsbedingungengesetz, das aber mangels der dafür notwendigen „sozialen Verwerfungen“ bis heute noch nicht angewandt wurde. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Mindestlohn

Ausblick erstes Tarifhalbjahr 2013 Im ersten Halbjahr 2013 beginnen Tarifverhandlungen für über 10 Mio. Beschäftigte in Deutschland. Nicht nur von den Gewerkschaften, sondern teilweise auch von Seiten der Politik und Wissenschaft gibt es bereits Äußerungen zur Höhe der anzustrebenden Tarifsteigerungsraten. Dabei liegen die Forderungen der Gewerkschaften bislang bei bis zu 6,5 % u. a. für den öffentlichen Dienst der Länder (ohne Hessen). Weitere Verhandlungen finden u. a. bei der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Lufthansa AG (Boden) und der Stahlindustrie statt. Ab März und April folgen u. a. das Baugewerbe, die Versicherungswirtschaft, der Einzelhandel, der Groß- und Außenhandel sowie die Metall- und Elektroindustrie. Auf die auch dieses Jahr voraussichtlich eher schwache Konjunkturentwicklung ist der Appell der BDA an die Gewerkschaften gerichtet, die wirtschaftliche Lage der Betriebe im Blick zu behalten und auf eine verantwortungsvolle Tariflohnentwicklung einzulenken. Denn nach den Prognosen des Sachverständigenrats für

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die Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) wird sich die abgeflaute Wirtschaftsdynamik 2013 nicht wesentlich beschleunigen. Der SVR sieht für dieses Jahr eine nur schwache Produktivitätsentwicklung von 0,6 % voraus und auch im Rahmen der aktuellen Konjunkturumfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln erwarten fast 30 % der befragten Unternehmen eine Abnahme der Produktion und niedrigere Investitionen. Die von der BDA gegenüber den Gewerkschaften stets angemahnte produktivitätsorientierte und vor allem differenzierte und flexible Tariflohnentwicklung muss daher weiterhin die tarifpolitische Leitlinie sein, um die positiven arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen in Deutschland nicht auszubremsen. Nicht zuletzt die moderate Lohnpolitik der vergangenen Jahre ist laut aktuellen Aussagen des SVR ein Grund für den Beschäftigungsaufbau in Deutschland. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Tarifverhandlungen

KURZ NOTIERT Neue Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit seit dem 1. November 2012 Am 1. November 2012 trat die zweite Stufe der ersten Lohnuntergrenzenverordnung vom 21. Dezember 2011 in Kraft, womit sich die Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit auf 8,19 € (West) bzw. 7,50 € (Ost) erhöhte. Jedem in Deutschland eingesetzten Zeitarbeitnehmer ist mindestens dieses Stundenentgelt zu zahlen, gleichgültig ob er in einem Einsatzbetrieb beschäftigt wird oder nicht. Mit Blick auf die möglichen Gefahren einer erneuten Diskreditierung der Zeitarbeit durch die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit für Arbeitnehmer aus den osteuropäischen EUBeitrittsstaaten hat sich die BDA für eine solche Lohnuntergrenze eingesetzt und entsprechende Bestrebungen der Zeitarbeitsbranche unterstützt.


Lohnstückkosten in Deutschland nach wie vor hoch Im Vergleich mit 26 anderen wichtigen Industrienationen verzeichnete das verarbeitende Gewerbe 2011 in Deutschland die siebthöchsten Lohnstückkosten. Zu diesem Ergebnis kommt das IW Köln in einer aktuellen Auswertung. Zwar gehört Deutschland nach wie vor mit Platz sechs zu den produktivsten Nationen, doch im Durchschnitt haben die anderen Länder um 23 % geringere Arbeitskosten. Bis heute ist es nicht gelungen, die Lohnstückkostenposition von vor dem Produktivitätseinbruch in der Krise 2009 wieder zu erreichen. Die Tarifpartner sollten daher den Kurs einer produktivitätsorientierten Lohnpolitik fortsetzen und die Wettbewerbsfähigkeit heimischer Produkte und damit Arbeitsplätze in Deutschland sichern. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Arbeitskosten

vember 2012 vereinbart werden. So beginnt die 24-monatige Laufzeit mit zwei Nullmonaten, denen vier Einmalzahlungen (je 60 €) sowie tabellarische Entgeltanhebungen von 3 % (05/2013) und 2 % (06/2014) folgen. Aus wirtschaftlichen Gründen können rein betrieblich bei einer Beschäftigungszusage die Einmalzahlungen wegfallen, gekürzt oder verschoben bzw. die Entgelt­anhebung von 3 % um einen Prozentpunkt bis einschließlich Ende November 2013 teilweise oder vollständig abgesenkt werden. Bei guter Wirtschaftslage können die Einmalzahlungen verdoppelt bzw. die Tariferhöhung vorgezogen werden.

Rückgang der Arbeitszeit 2012 – Stabilisierung im Jahr 2013 Die Wochenarbeitszeit je Vollzeitbeschäftigten war 2012 nach Angaben des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) mit 37,89 Stunden gegenüber 2011 (38,05 Stunden) aufgrund der konjunkturellen Entwicklung leicht rückläufig; die jährlichen Überstunden sanken von 48,9 (2011) auf 45,5 Stunden (2012). Aufgrund der nur leicht verbesserten Wachstums­ prognosen erwartet das IAB für 2013 zwar einen leichten Anstieg der Überstunden (46,4 Stunden), jedoch keine Veränderung bei der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit. Die konjunkturell bedingten Arbeitszeitschwankungen verdeutlichen die Notwendigkeit der von der BDA stets geforderten betrieblichen Spielräume im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Arbeitszeit Tarifabschluss in der Textil- und Bekleidungsindustrie Ein Tarifergebnis mit wichtigen betrieblichen Handlungsspielräumen konnte zuletzt in der Textil- und Bekleidungsindustrie (West) am 12. No-

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BILDUNG MINT-Fachkräftelücke

Ausbildungspakt

Die MINT-Fachkräftelücke belief sich im Dezember 2012 auf knapp 105.000 Personen. Durch die Umstellung der Berufsklassifikation der Bundesagentur für Arbeit (BA) und ein geändertes Meldeverhalten offener MINTStellen seitens der Arbeitgeber sind die Daten zum Arbeitsmarkt in MINT-Berufen nicht mehr mit den bisherigen Daten vergleichbar. Erfreulicherweise sind die Studienanfängerzahlen im MINT-Bereich in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln geht daher davon aus, dass die Engpässe im Bereich der akademisch Qualifizierten nicht so stark ausfallen werden wie noch vor wenigen Jahren befürchtet. Für Unternehmen wird es in den kommenden Jahren jedoch immer schwieriger, Stellen für Absolventen von MINT-Ausbildungsberufen zu besetzen. Deren Zahl wird jährlich um rd. 100.000 unter dem Ersatzbedarf liegen.

Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt war für junge Menschen auch 2012 insgesamt positiv. Die Betriebe haben in vielen Branchen und Regionen immer größere Schwierigkeiten, ihre Ausbildungsplätze zu besetzen. Zum 30. September 2012 standen den unvermittelten Bewerbern (15.700) mehr als doppelt so viele unbesetzte Stellen (33.300) gegenüber. Die Partner des Ausbildungspakts verfolgen daher das Ziel, die Potenziale aller Jugendlichen zu erschließen und Bewerber und Betriebe noch besser zusammenzubringen.

Die vielfältigen Initiativen der deutschen Wirtschaft für eine Stärkung der MINT-Bildung zeigen erste wichtige Erfolge. Zur nachhaltigen Sicherung des Fachkräftenachwuchses bedarf es jedoch einer Stärkung der MINT-Bildung entlang der gesamten Bildungskette sowie einer deutlichen Senkung der Abbrecherquoten vor allem in den universitären MINT-Bachelor-Studiengängen. Die BDA wird sich in den nächsten Jahren mit Nachdruck hierfür einsetzen, um den MINT-Fachkräftemangel zu verringern. Die Erhöhung der Erwerbstätigkeit älterer Personen und eine beschäftigungsorientierte Zuwanderung haben einen deutlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung im MINT-Bereich geleistet. Die Zuwanderungshürden sollten aber auch für Personen aus Drittstaaten mit einer beruflichen MINTQualifikation deutlich gesenkt werden. Daneben bedarf es einer Stärkung der Willkommenskultur in Deutschland. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > MINT

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Die BDA hat am 5. November 2012 gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung die Federführung im Ausbildungspakt übernommen. In diesem Rahmen setzt die Wirtschaft vielfältige Maßnahmen um, damit jungen Menschen der Übergang von Schule in Ausbildung gelingt. So informiert und berät das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT im Rahmen seines Jahresthemas „Migration. Qualifikation. Integration.“ junge Migranten und deren Eltern über das duale Ausbildungssystem und trägt aktiv dazu bei, die Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund zu erhöhen. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Ausbildungspakt

Lehrerleitbild der BDA Durch den demografischen Wandel, aber auch durch eine kurzsichtige Personalpolitik zeichnet sich in vielen Bundesländern und in bestimmten Fächern – vor allem dem MINT-Bereich – ein Lehrermangel ab. Erst die Erhöhung der Unterrichtsstunden in der Schule infolge der ersten PISA-Studie hat nachweislich zu besseren Ergebnissen in Schulleistungstests geführt. Lehrermangel gefährdet daher auch die Schulqualität. Nach einer Allensbach-Umfrage gilt der Beruf wegen der hohen Belastung durch die steigende Zahl schwieriger Kinder als unattraktiv. Leh-


rer fühlen sich zudem oft alleingelassen, unzureichend vorbereitet und unterstützt. Die Kultusminister setzen auf den Beamtenstatus als Anreiz, erreichen damit aber nicht immer die besten Kandidaten für diesen anspruchsvollen Beruf. Die BDA lenkt deshalb bewusst das Augenmerk nicht nur auf das Schulsystem, sondern auch auf die einzelnen Lehrerinnen und Lehrer, die entscheidend sind für eine gute Schule. Das erste Lehrerleitbild der Wirtschaft „Führungskraft Lehrer“ vor zehn Jahren erregte Aufsehen und prägte die öffentliche Debatte. Mit der Publikation „Master of Education“ (2004, aktualisierte Kurzfassung 2008) sprach sich die BDA als Erste für eine Reform der Lehrerausbildung mit Bachelorund Master-Abschlüssen aus. Inzwischen hat die Politik die Lehramtsstudiengänge modularisiert, wenn auch noch nicht überall der Master-Abschluss vergeben wird. Auf Nachfrage von Lehrern ist nun die BDA-Publikation „ProfiLehrer – Ein Schlüssel für Schulqualität“ erschienen. Sie zeigt pointiert das Lehrerleitbild der Wirtschaft und die daraus folgenden Anforderungen an eine praxisnahe Ausbildung, die Personalentwicklung in der Schule und ein unterstützendes Umfeld. Auf der Bildungsmesse „didacta“ im Februar 2013 wird die Publikation diskutiert. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Publikationen > Broschüren > Bildung

Hochschul- und Studien­ finanzierung Immer mehr junge Menschen nehmen derzeit ein Studium auf. Allerdings orientiert sich die Mittelzuweisung an die Hochschulen nicht konsequent an den erbrachten Leistungen. Wo keine Studienbeiträge erhoben werden, fehlt ein weiteres Instrument, das zu einer stärker nachfrageorientierten Ausrichtung der Hochschulen führen würde. Bund und Länder wirken dem mit zeitlich befristeten Zuschüssen entgegen. Doch spätestens nach dem Auslaufen dieser Programme in den kommenden Jahren werden

die Hochschulen nur mit einer nachhaltigen und leistungsorientierten Finanzierung die gewünschten Leistungen erbringen. Gleichzeitig muss Sorge dafür getragen werden, dass begabte junge Menschen unabhängig vom finanziellen Hintergrund studieren können. Die BDA erarbeitet derzeit zusammen mit dem BDI, dem IW Köln und dem Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft Vorschläge für eine Hochschul- und Studienfinanzierung, die Leistungen honoriert und Chancen eröffnet. Insbesondere sollten Bund und Länder dauerhaft zusammenarbeiten, zeitlich befristete Projektmittel verstetigen und nach transparenten und verlässlichen Leistungskriterien in Forschung und Lehre verteilen. Hochschulen sollen moderate Studienbeiträge von ihren Studierenden erheben können, mit denen sie die Lehrqualität zusätzlich verbessern. Eine an Bedürftigkeit und Leistung orientierte Studienfinanzierung ermöglicht allen jungen Menschen den Zugang zu akademischer Bildung. In der ersten Jahreshälfte 2013 wird die BDA zusammen mit ihren Partnern die Vorschläge veröffentlichen und bei den Verantwortlichen in Bund und Ländern für deren Umsetzung werben. Nähere Informationen unter www.arbeitgeber.de > Themen A–Z > Hochschulfinanzierung

KURZ NOTIERT Wettbewerb „Starke Schule“: Landessieger stehen fest Die Sieger des Wettbewerbs „Starke Schule“ von BDA, Hertie-Stiftung, BA und Deutsche Bank Stiftung stehen fest. In jedem Bundesland werden die Preisträgerschulen im Rahmen einer Feierstunde gemeinsam vom jeweiligen Kultusminister und den Partnern des Wettbewerbs ausgezeichnet. Die Landesverleihungen finden zwischen Januar und Mai 2013 statt. Parallel werden aus den ersten Landessiegern die Bundespreisträger ausgewählt. Mit knapp 700 Be-

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werbungen – darunter auch Förderschulen und Realschulen – erfährt der Wettbewerb einen breiten Zuspruch. Schülerwettbewerb „Ich hab’s geschafft“ gestartet SCHULEWIRTSCHAFT und die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung haben einen neuen bundesweiten Schülerwettbewerb unter dem Motto „Ich hab’s geschafft“ ausgelobt. Bewerben können sich Schüler der Klassenstufe acht bis zehn. Sie sollen in ihrer Region erfolgreiche und integrierte Menschen mit Migrationshintergrund, die es beruflich „geschafft“ haben, finden und porträtieren. Einsendeschluss ist der 15. März 2013. Die Preisverleihung durch die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Böhmer, findet am 5. Juni 2013 statt. Nähere Informationen unter www.schule­ wirtschaft.de Programm „Zeig, was Du kannst!“ f­ ördert Übergang von der Hauptschule in die ­Ausbildung „Zeig, was Du kannst!“ geht mit einem neuen Partner, der Walter Blüchert Stiftung, in die zweite Runde. Das Bildungsprogramm der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) ermöglicht es ­sozial und bildungsbenachteiligten Hauptschülern, ihre Stärken zu entdecken, Selbstvertrauen zu gewinnen und wichtige Schlüsselkompetenzen zu erwerben. So werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Berufsausbildung gelegt. Dem Programm wurde u. a. von dem Deutschen Jugendinstitut eine hervorragende Wirkung bescheinigt. Von 2007 bis 2012 wurde „Zeig, was Du kannst!“ vom Bundesbildungsministerium gefördert. Nun übernimmt die private Walter Blüchert Stiftung die Förderung für drei weitere Jahre. Nähere Informationen unter www.sdw.org „Smart Film Safari 2013“ – Expertenjury wählt Gewinner Das von SCHULEWIRTSCHAFT getragene Netzwerk Berufswahl-SIEGEL sucht Deutschlands beste „Smart Film Safari“-Filmteams mit

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den originellsten Ideen für einen Mobile-PhoneFilm zum Thema „Zeig uns Deinen Traumjob“. Insgesamt 75 SIEGEL-Schulteams haben sich für den Wettbewerb angemeldet. Sie hatten bis zum 15. Januar 2013 Zeit, ihr Storyboard einzureichen. Eine Expertenjury wählt nun die zehn besten Teams aus, die am 17. und 18. April 2013 nach Berlin reisen werden, um mit Profis der Deutschen Kinemathek ihren Traumjobfilm zu drehen. Nähere Informationen unter www.netzwerk-berufswahlsiegel.de


EUROPA UND INTERNATIONALES EU-Gipfel am 13./14. Dezember 2012 Der Europäische Rat verständigte sich auf die Einführung einer europäischen Bankenaufsicht, die auch für Nicht-Euro-Staaten offen ist und frühestens im März 2014 arbeitsfähig sein soll. Erst dann besteht die Möglichkeit der direkten Bankenrekapitalisierung durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), für die der operative Rahmen bis Juni 2013 stehen soll. Zudem einigte man sich auf einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus für Banken, finanziert aus Beiträgen des Finanzsektors. Konkrete Schritte zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wurden auf Juni 2013 vertagt. Bis dahin soll EU-Ratspräsident Van Rompuy einen Fahrplan zur stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung erarbeiten. Der Rat der Präsidenten von BUSINESSEUROPE hatte dazu aufgerufen, die nötigen Schritte für mehr Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der EU und Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft voranzutreiben. Die Sicherstellung stabiler Finanzmärkte in der Eurozone bedarf einer wirksamen europäischen Bankenaufsicht, die von Anfang an voll arbeitsfähig ist. Der neu vereinbarte Starttermin März 2014 ist deshalb zu begrüßen. Dabei muss in jedem Fall darauf geachtet werden, dass ein voreiliger Start der Bankenaufsicht ohne deren effektive Arbeitsfähigkeit vermieden wird, etwa durch politischen Druck aufgrund der bereits im ersten Halbjahr 2013 festzulegenden Regeln der direkten Bankenrekapitalisierung durch den ESM. Es kommt jetzt darauf an, den für den einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus erforderlichen funktionsfähigen Bankenabwicklungsfonds einzurichten, mit dem ausgeschlossen wird, dass die Insolvenz einzelner Banken ganze Volkswirtschaften gefährdet. Bei der Erarbeitung des Fahrplans zur stärkeren wirtschaftspolitischen Koordinierung gilt es, einen effektiven Mechanismus der Reformüberwachung in Hinblick auf die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu schaffen. Neben den nationalen

Parlamenten müssen auch die Sozialpartner frühzeitig eingebunden werden. Die nicht näher spezifizierte „soziale Dimension der WWU“ muss sich am Subsidiaritätsprinzip ausrichten. Bei der gleichfalls vom Europäischen Rat geforderten Schaffung von „Solidaritätsmechanismen“ müssen aufgrund der unausweichlichen Konsolidierungserfordernisse neue Lasten für die Staaten vermieden werden.

Sozialpartnerverhandlungen zur Arbeitszeitrichtlinie Die europäischen Sozialpartner hatten seit 2011 im Rahmen des Sozialen Dialogs über eine Vereinbarung zur Überarbeitung der EUArbeitszeitrichtlinie verhandelt. Ziel war es, eine Lösung für die Praxisprobleme zu erarbeiten, die durch die EuGH-Rechtsprechung in den Fällen „Simap“ und „Jaeger“ zum Bereitschaftsdienst entstanden sind. Nach dieser Rechtsprechung ist Bereitschaftsdienst komplett als Arbeitszeit anzusehen. Wird also z. B. ein Feuerwehrmann während seines Bereitschaftsdienstes nicht einmal zu einem Einsatz gerufen, muss er anschließend aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen trotzdem eine zwingend vorgeschriebene Ruhepause einhalten. Fragen der Bezahlung waren nicht Gegenstand der Verhandlungen, da die Arbeitszeitrichtlinie eine reine Gesundheitsschutzrichtlinie ist. Trotz intensiver Bemühungen wurden die Verhandlungen ergebnislos beendet, weil der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) nach kontroversen internen Beratungen im Dezember 2012 nicht in der Lage war, auf das Verhandlungsangebot der Arbeitgeber zu reagieren. Die Arbeitgeber hatten den Gewerkschaften für die zentrale Frage der Verhandlungen – die Behandlung des Bereitschaftsdienstes – einen konkreten und ausgewogenen Lösungsvorschlag angeboten. Dieser Vorschlag, den die BDA maßgeblich geprägt hatte, sah vor, dass in der Richtlinie neben Arbeitszeit und Ruhezeit der Bereitschaftsdienst als zusätzliche Zeitkategorie definiert wird, die aus aktiven und inaktiven Teilen besteht. Der inaktive Teil des Bereitschaftsdiens-

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tes sollte nicht als Arbeitszeit gewertet werden, sofern dies das nationale Recht bzw. Tarifverträge der Sozialpartner vorsehen. Damit sollte die absurde Situation abgestellt werden, dass ein Feuerwehrmann nach ungestörtem Nachtschlaf in betrieblicher Bereitschaft anschließend zwingend eine lange Ruhepause einlegen muss, weil diese Form der inaktiven Bereitschaft nach der Rechtsprechung des EuGH als Arbeitszeit gilt. Aktiver Bereitschaftsdienst – im Fall des Feuerwehrmanns z. B. das Anrücken im Brandfall – ist natürlich Arbeitszeit. Es liegt nun an der Europäischen Kommission, Vorschläge zur Lösung der bestehenden Probleme bei der Anwendung der Arbeitszeitrichtlinie vorzulegen. Dafür ist der konstruktive Vorschlag der Arbeitgeber in den Verhandlungen eine gute Grundlage. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > Themen A–Z > Europa/Internationales > Europäische Gesetzgebung: Arbeit und Soziales

EU-Richtlinienvorschlag zur ­Frauenquote Nach dem von der Kommission am 14. November 2012 vorgelegten Richtlinienvorschlag sollen börsennotierte Unternehmen (ausgenommen kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Mio. €) ihre Aufsichtsräte bis spätestens 1. Januar 2020 zu 40 % mit Frauen besetzen. Ausnahmen sind für Unternehmen mit weniger als 10 % Frauenanteil möglich. Das 40%-Ziel soll durch ein verpflichtendes Auswahlverfahren erreicht werden, bei dem bei gleicher Qualifikation der Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts vorzuziehen ist. Als Sanktionsmöglichkeiten sind Bußgelder und die Nichtigkeit von Aufsichtsratsbestellungen vorgesehen. Für Vorstände werden individuelle Selbstverpflichtungen verlangt. Über das Ziel, den Frauenanteil in Führungspositionen zu steigern, sind sich Wirtschaft und Politik einig. Eine per EU-Richtlinie aufgezwungene einheitliche 40%-Quote ist aber das falsche

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Mittel für die richtige Absicht. Diese ignoriert nicht nur die höchst unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten und den äußerst ungleichen Frauenanteil in den verschiedenen Branchen, sondern setzt vor allem am falschen Ende an. Frauen können nur nachhaltig und stärker in karriereträchtige Berufe vordringen, wenn sie von Beginn ihrer beruflichen Ausbildung an unterstützt werden und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert wird. Die Wirtschaft leistet ihren Beitrag hierzu etwa mit flexiblen, familienfreundlichen Arbeitszeiten und Initiativen, um mehr Frauen für naturwissenschaftlich-technische Berufe zu begeistern. Es ist im ureigenen Interesse der Unternehmen, das Potenzial gut qualifizierter Frauen zu heben und auf allen betrieblichen Ebenen zu nutzen. Mit unternehmensspezifischen Selbstverpflichtungen ist die Wirtschaft bereits auf dem richtigen Weg. Dies belegt auch die positive Entwicklung in der deutschen Wirtschaft, über die sich der Richtlinienvorschlag der Kommission hinwegsetzt: 2011 und 2012 sind bei den Nachwahlen zu den DAX-30-Aufsichtsräten jeweils rd. 40 % der frei werdenden Posten an Frauen vergeben worden. Weshalb die Kommission nun zur „Keule“ einer europäischen Richtlinie mit starrer Quotenvorgabe greift, ist unverständlich und ein falsches Signal. Das betonten BDA und BDI gegenüber der zuständigen EU-Vizepräsidentin Reding auf einer gemeinsamen Veranstaltung am 27. November 2012 in Brüssel und verwiesen auf die – ohne Regulierung – erzielten Fortschritte. Reding stellte daraufhin immerhin in Aussicht, dass es eine Ausnahme für die in Deutschland zahlreich betroffenen Familienunternehmen geben wird. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > argumente > „Frauen in Führungspositionen“

Russische G-20-Präsidentschaft Seit Dezember 2012 hat Russland den Vorsitz der „Gruppe der 20“ (G-20). Zu den Prioritäten der russischen Präsidentschaft zählen die Überwindung der strukturellen Arbeitslosigkeit sowie die Erhöhung der Beschäftigungschancen benachteiligter Gruppen, vor allem von Jugendlichen. Die in den Prozess „Busi-


ness 20“ (B-20) eingebundenen Arbeitgeberverbände haben eine „Task Force on Job Creation“ gegründet, an der die BDA mitwirkt. Unter russischer Präsidentschaft wird erstmals eine gemeinsame Sitzung der G-20-Arbeits- und Finanzminister stattfinden. Auch kündigte Russland an, gezielt Nicht-G-20-Staaten sowie regionale und internationale Organisationen in die Arbeiten einzubeziehen. Gerade angesichts der gestiegenen Bedeutung beschäftigungs- und sozialpolitischer Themen begrüßt die BDA die verstärkte Einbindung der Sozialpartner in den G-20-Prozess. In die neu gegründete Task Force will die BDA die positiven Erfahrungen mit dem deutschen dualen Ausbildungssystem und flexiblen Beschäftigungsformen als Einstiegshilfe für Jugendliche und Geringqualifizierte in den Arbeitsmarkt einbringen.

KURZ NOTIERT Rege Teilnahme an BDA-Konferenz zu ­OECD-Leitsätzen Die BDA richtete mit dem OECD Centre Berlin eine internationale Expertenkonferenz zu den überarbeiteten OECD-Leitsätzen aus. Dabei warb die BDA um Vertrauen für die Leitsätze und betonte, dass die Arbeitgeber den Prozess unterstützen, mit dem die Leitsätze über die OECDMitgliedstaaten hinaus als anerkannte Grundsätze für verantwortliches unternehmerisches Verhalten bei Auslandsinvestitionen verbreitet werden. Der Austausch zu den Verfahren vor den Nationalen Kontaktstellen (NKS) hat deutlich gemacht, dass diese zur konstruktiven Lösung von Problemen in Zusammenhang mit internationalen Investitionen geschaffen wurden und nicht zur Schaffung von Rechtskonflikten missbraucht werden sollten. In Deutschland ist die NKS richtigerweise beim Bundeswirtschaftsministerium angesiedelt. Dadurch wird der Zusammenhang zur internationalen Investitionstätigkeit gewahrt.

Erneute Konsultation zu transnationalen ­Unternehmensvereinbarungen überflüssig Die BDA hat die von der Europäischen Kommission zum Thema „Transnationale Unternehmensvereinbarungen“ (TCA) eingeleitete offene Konsultation in ihrer Stellungnahme als überflüssig und ohne Mehrwert bezeichnet und das gesamte Verfahren abgelehnt. Die wesentlichen Argumente wurden bereits in einer Expertengruppe und in den Anhörungen in den Jahren zuvor zwischen allen Beteiligten ausführlich ausgetauscht. Folgerichtig sollte die Initiative ad acta gelegt werden. Jugendarbeitslosigkeit in Europa: duale Ausbildung als Ausweg Die alarmierend hohe Jugendarbeitslosenquote von durchschnittlich 23 % in Europa hat die BDA im Rahmen einer „Lunch Debate“ am 6. November 2012 im Europäischen Parlament thematisiert und mit Abgeordneten und Experten europäischer Schwesterverbände für das Modell der dualen Ausbildung geworben. Unter der Überschrift „Creating opportunities for youth“ wurden die Erfolgsfaktoren der dualen Ausbildung anhand konkreter Länderbeispiele diskutiert. Entscheidend für den Erfolg eines solchen Systems ist die Schaffung einer Unternehmenskultur, die duale Ausbildung für sich als langfristige Investition in die Zukunft erkennt. Die BDA wird die Diskussion in weiteren Veranstaltungen mit BUSINESS­ EUROPE fortsetzen.

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WIRTSCHAFT UND GESELLSCHAFT Elektronisches Lohnsteuer­ abzugsverfahren

richt wird voraussichtlich am 6. Februar 2013 vom Bundeskabinett beschlossen.

Zum 1. Januar 2013 ist das neue elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) gestartet. Hierdurch wird sukzessive im Laufe des Jahres die papiergebundene Lohnsteuerkarte abgelöst und zugleich das Lohnsteuerabzugsverfahren im Interesse von Finanzverwaltung, Arbeitnehmern und Arbeitgebern vereinfacht: Den Arbeitgebern stehen damit künftig die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten bei Änderungen zeitnah elektronisch zur Verfügung.

Der Armuts- und Reichtumsbericht unterstreicht die Position der BDA, dass Bildung und Beschäftigung der beste Schutz vor Armut und sozialer Ausgrenzung sind. Auch deshalb dürfen die Arbeitsmarkterfolge der Vergangenheit nicht aufs Spiel gesetzt werden. Flexible Beschäftigungsformen wie geringfügige Beschäftigung und Zeitarbeit werden benötigt, um besonders armutsgefährdeten Gruppen wie Geringqualifizierten und Langzeitarbeitslosen den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die BDA setzt sich dafür ein, die Beschäftigungserfolge auf dem Arbeitsmarkt durch weitere Reformen zu vertiefen, um insbesondere die Langzeitarbeitslosigkeit zu verringern. Dazu zählt auch eine Senkung der Personalzusatzkosten, da die durch sie bewirkte Verteuerung von Arbeit vor allem die Beschäftigungschancen Geringqualifizierter verringert.

Die BDA hat sich erfolgreich vor dem Verfahrensstart gegenüber der Finanzverwaltung für eine umfassende Information der Unternehmen eingesetzt: Inzwischen stehen verschiedene Informationsschreiben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie ein Leitfaden für Lohnbüros bereit, in dem technische Details und Lösungen für potenzielle Fehler beschrieben sind. Zudem konnte die BDA erreichen, dass von Seiten der Finanzverwaltung eine aktuell zu haltende Fragen-Antworten-Liste zum ELStAM-Verfahren erstellt wurde. Damit können in der betrieblichen Praxis ggf. auftretende Probleme zentral erfasst und zügig aufgeklärt werden. Im Internet werden die Problemlösungen für alle Arbeitgeber zugänglich gemacht. Die aktuelle Fragen-Antworten-Liste kann über das Elster-Online-Portal ­ (www.elster.de) eingesehen werden. Die BDA wird sich auch weiterhin für eine praxisgerechte Umsetzung des ELStAM-Verfahrens einsetzen. Nähere Informationen unter www.arbeit­geber.de > service > ELStAM

4. Armuts- und Reichtumsbericht Die Bundesregierung hat den Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts vorgestellt. Er umfasst eine Bestandsaufnahme der Einkommens- und Vermögensentwicklung und dient der Überprüfung sozialpolitischer Maßnahmen. Der unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums erarbeitete Be-

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Nach wie vor zählt Deutschland zu den Ländern, die Arbeit mit besonders hohen Sozialabgaben belasten. Alle Chancen zur Reduzierung dieser „Zusatzsteuer auf Arbeit“ müssen konsequent genutzt werden. Die erfreulicherweise zuletzt wieder gesunkene Einkommensungleichheit belegt die Wirksamkeit der Arbeitsmarktreformen im Hinblick auf die Einkommensentwicklung. Aussagen über die Vermögensentwicklung sind hingegen kaum möglich, solange das Sozialvermögen, d. h. die kapitalisierten Ansprüche an die Rentenversicherung, nicht berücksichtigt w ­ erden. Nähere Informationen unter www.arbeit­ geber.de > Themen > Volkswirtschaft > Einkommen > Stellungnahme zum Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichts der Bundesregierung

Jahreswachstumsbericht 2013 der EU-Kommission Die EU-Kommission hat ihren dritten Jahreswachstumsbericht vorgelegt. Er umfasst die aus ihrer Sicht wichtigsten wirtschaftspolitischen Aufgaben für das Jahr 2013 und ist


Bestandteil des Maßnahmenpakets für mehr Wachstum, wirtschaftspolitische Steuerung und Stabilität in Europa. Die von den EU-Mitgliedern vorzulegenden Nationalen Reformprogramme (NRP) und Stabilitäts- oder Konvergenzprogramme sollen mit den Prioritäten des Jahreswachstumsberichts in Einklang stehen. Die BDA begrüßt die zentrale Botschaft des Berichts, dass die Reformen fortgesetzt werden müssen, um nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze zu schaffen. In ihrer Stellungnahme legt die BDA der EU-Kommission nahe, den Mitgliedsländern tiefgreifende Veränderungen und weitreichende Umstrukturierungen zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu empfehlen. Sie sind die Voraussetzung für eine Rückkehr zu Wachstum und Beschäftigung. Die Konsolidierung der Haushalte sollte konsequent über die Ausgabenseite erfolgen. Einnahmeverbesserungen sollten vor allem durch höheres Wachstum erzielt werden und durch eine verbesserte Durchsetzung von Steuergesetzen. Eine Daueraufgabe bleibt auch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dazu gehört nach Auffassung der BDA, dass im Falle hoher Arbeitslosigkeit Lohnsteigerungen unterhalb des Produktivitätsfortschritts möglich sein müssen. Ende Januar legt das Bundeswirtschaftsministerium einen ersten Entwurf des NRP vor. Die BDA wird im darauf folgenden Abstimmungsprozess für diese Positionen werben.

KURZ NOTIERT Zusätzliche Bürokratie durch Arbeitskostenerhebung verhindert Für die Arbeitskostenerhebung 2012 werden Ende Januar 32.000 Unternehmen angeschrieben und um Abgabe der Meldung bis zum 30. April 2013 gebeten. Die BDA hat bei der Entwicklung des Fragebogens mitgewirkt und als Kompensation für die bürokratische Mehrbelastung durch zusätzliche Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge eine Verringerung der Zahl der befragten Unternehmen erreicht.

40 Empfehlungen zur Modernisierung der Bundesstatistik vorgelegt Die Bundesstatistik steht vor der Aufgabe, den neuen nationalen und europäischen Anforderungen an eine zeitgemäße Statistik gerecht zu werden. Dazu hat der Statistische Beirat, das Gremium der Nutzer, Befragten und Produzenten der Bundesstatistik, 40 Empfehlungen ausgesprochen. Die BDA, die im Beirat vertreten ist, hat sich besonders für eine Entlastung der befragten Unternehmen eingesetzt. Eine solche Entlastung könnte z. B. dadurch erreicht werden, dass Statistikämter einen leichteren Zugang zu Verwaltungsdaten erhalten und auf diese Weise Abfragen bei Unternehmen entbehrlich werden. Eine andere Möglichkeit ist die stärkere Nutzung innovativer Methoden zur Datengewinnung, wie z. B. die elektronische Erfassung von Unternehmensdaten aus dem betrieblichen Rechnungswesen. Die Empfehlungen liegen dem Bundes­ innenministerium zur Prüfung vor, damit sie in die Fortentwicklung der gesetzlichen Grundlagen einfließen können. Bundeswirtschaftsministerium startet neues Portal zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung Das Bundeswirtschaftsministerium hat eine neue Informationsplattform zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung gestartet, auf der sich Unternehmen über alle gängigen Beteiligungsmodelle informieren können. Das Portal richtet sich vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen. Es bietet umfangreiche Informationen und Entscheidungshilfen zum Thema „Mitarbeiterbeteiligung“ sowie praxisorientierte Handlungsempfehlungen, Checklisten und Musterverträge für die verschiedenen Beteiligungsmodelle. Die BDA hat sich an der Zusammenstellung für die Plattform beteiligt.

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Veranstaltungen Bildungspolitisches Forum „Arbeitsmarkt 2030“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft Der demografische Wandel und der sich verschärfende Fachkräftemangel kennzeichnen die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Steigender Bedarf an jungen Arbeitskräften ist aber kein Garant dafür, dass alle Jugendlichen reibungslos den Weg ins Berufsleben finden. Von entscheidender Bedeutung ist es daher, alle Bildungspotenziale besser als bisher zu entwickeln. Wie das gelingen kann, darüber diskutieren hochkarätige Experten aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft auf dem bildungspolitischen Forum „Arbeitsmarkt 2030: Jugendliche von heute, Fachkräfte von morgen!“ der Stiftung der Deutschen Wirtschaft am 20. Februar 2013 um 19.00 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin. Workshop „Gewinnung internationaler ­Studierender für deutsche Hochschulen ­ und den Arbeitsmarkt“

nen Preis oder eine Ehrung erhalten haben. Dies ist für die Schulen ein wichtiger Anreiz für die Bewerbung. Auf der diesjährigen Netzkonferenz wird es um das Thema „Inklusion“ und den Erfahrungsaustausch der Schulen dazu gehen; zudem werden Projekte aus der Arbeit von SCHULEWIRTSCHAFT vorgestellt. SCHULEWIRTSCHAFT beteiligt sich beim Kirchentag 2013 SCHULEWIRTSCHAFT und BDA werden beim 34. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom 1. bis 5. Mai 2013 in Hamburg auf dem „Markt der Möglichkeiten“ vertreten sein. Mit einem eigenen Stand im Themenbereich „Lebendiges Lernen“ wird die Arbeit von SCHULEWIRTSCHAFT präsentiert und vielfältige Gesprächsanlässe geschaffen. Der Auftritt wird auf www.schule­ wirtschaft.de und www.arbeitgeber.de dokumentiert.

Die Zahl der internationalen Studierenden in Deutschland ist zwar in den letzten Jahren deutlich gestiegen, aber fast jeder zweite bricht sein Studium ab und drei Viertel der Absolventen verlassen nach Studienabschluss das Land. Wie kann es gelingen, mehr internationale Studierende zum Studienerfolg zu führen und für einen Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen? Was können Hochschulen und Unternehmen gemeinsam leisten, um Deutschland als Studien-, Lebens- und Arbeitsort attraktiver zu machen? Der gemeinsam von der Hochschulrektorenkonferenz, BDA und BDI veranstaltete Workshop am 29. April 2013 will Antworten auf diese Fragen geben und Handlungsempfehlungen formulieren. BDA-Netzkonferenz von „Starke Schule“ Die BDA richtet am 4. und 5. Juni 2013 für alle Preisträgerschulen des Wettbewerbs „Starke Schule“ die große Netzkonferenz im Haus der Deutschen Wirtschaft aus. Ins Netzwerk werden alle Schulen für vier Jahre aufgenommen, die ei-

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BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Die BDA ist die sozialpolitische Spitzenorganisation der gesamten deutschen gewerblichen Wirtschaft. Sie vertritt die Interessen kleiner, mittelständischer und großer Unternehmen aus allen Branchen in allen Fragen der Sozial- und Tarifpolitik, des Arbeitsrechts, der Arbeitsmarktpolitik sowie der Bildung. Die BDA setzt sich auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene für die Interessen von 1 Mio. Betriebe ein, die 20 Mio. Arbeitnehmer beschäftigen und die der BDA durch freiwillige Mitgliedschaft in Arbeitgeberverbänden verbunden sind. Die Arbeitgeberverbände sind in den der BDA unmittelbar angeschlossenen 52 bundesweiten Branchenorganisationen und 14 Landesvereinigungen organisiert.

BDA | Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Mitglied von BUSINESSEUROPE Hausadresse: Breite Straße 29 | 10178 Berlin Briefadresse: 11054 Berlin T +49 30 2033-1070 F +49 30 2033-1075 grundsatz@arbeitgeber.de www.arbeitgeber.de Stand: 23. Januar 2013




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