DiALOG - Das Magazin für EIM, Ausgabe 2016

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Auf dem Weg in die Zukunft

Das Ende der Juristen? Mensch gegen Maschine? Aus dem Fragezeichen im Titel ergibt sich, dass es nicht um das Ende der Juristen geht, sondern um Ihre Zukunft. Joern Lipkow, Corporate Councel bei der Carl Zeiss AG

Drei Kräfte wirken zurzeit in der juristischen Arbeitswelt: Standardisierung und fortschreitende Informationstechnologie, sowie die Erwartung der Mandanten, qualitativ gute Antworten in nahezu Echtzeit zu bekommen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Industrie 4.0 zu sehen, einer neuen Stufe der Organisation und Steuerung von gesamten Wertschöpfungsketten über den Lebenszyklus von Produkten. Dieser Zyklus orientiert sich an zunehmend individualisierten Kundenwünschen und erstreckt sich von der Idee, dem Auftrag über die Entwicklung und Fertigung, die Auslieferung eines Produkts an den Endkunden bis hin zum Recycling, einschließlich aller der damit verbundenen Dienstleistungen. Basis ist die Verfügbarkeit aller relevanten Informationen in Echtzeit durch Vernetzung aller an der Wertschöpfung beteiligten Instanzen sowie die Fähigkeit, aus den Daten und Informationen die zu jedem Zeitpunkt optimale Entscheidung zu treffen. Dies soll vor allem durch Automatisierung von Prozessen erreicht werden.

erledigen können, die bislang von Anwälten oder dem Sekretariat erbracht wurden, ist unstreitig. Das bezieht sich nicht nur auf Softwaresysteme, die von der Erstellung des Vertrages, Aktenverwaltung und Vertragsmanagement, einen gesamten Arbeitsprozess begleiten und verwalten, sondern auch große Datenmengen anhand von definierten Kriterien untersuchen, kategorisieren und

Die Software kann zudem die analysierten Inhalte so extrahieren, dass sie in andere Systeme wie etwa SAP eingespielt werden können. Sie hilft so bei der laufenden Verwaltung von Verträgen, weil unter anderem stichtagsbezogene Informationen automatisch im System angezeigt werden können. Solche eine Art Software kann auch bereits bei der Durchführung einer Due-Diligence eingesetzt werden. Einen Schritt weiter geht IBMWatson. IBM-Watson ist ein kognitives System, das durch Interaktion lernt und so evidenzbasierte Antworten liefert. Vor allem in der Gesundheitsbranche kommt Watson zurzeit gut an. Zwei große Krankenhäuser — Bumrungrad in Bangkok (Thailand) und Metropolitan Health in Kapstadt (Südafrika) — nutzen Watson, um Patientenakten zu analysieren und die Krebsforschung zu verbessern. Die Deakin Universität in Australien will mit Hilfe von IBM-Watson die Informationssysteme für seine Studenten optimieren. Den australischen Vermögensverwalter ANZ soll Watson unterstützen, seine Finanzberater mit besseren Anlagetipps zu versorgen.

Wir verwandeln Wissen und Erfahrung in Mehrwert für Mandanten.

Siegen am Ende also die Maschinen über den Menschen? Oder geht es weniger um einen Wettbewerb als um ein gutes Miteinander? Ich schreibe hier nicht über Zukunftsthemen, sondern über das heutige Vordringen von Technologien, die Standardprozesse, schneller und qualitativ besser erledigen als Menschen, dies gilt insbesondere auch für die juristische Tätigkeit. Dass es heute Software gibt, die auch im juristischen Bereich Dinge „automatisch“ 12

DiALOG - Ausgabe März 2016

systematisieren können, und zwar schneller und zuverlässiger und günstiger als Menschen das jemals erledigen könnten. Als Beispiel sei hier das Berliner Start-up Leverton genannt, das eine Software anbietet, mit der zum Beispiel die Fondsfirma Union Investment Immobilienportfolios verwaltet. Diese Software liest Verträge aus und analysiert sie mit kognitiver Intelligenz. Wenn der Portfoliomanager Informationen daraus braucht, muss er nicht mehr die kompletten Verträge lesen, sondern kann sich von der Software die relevanten Stellen zeigen lassen. Statt nun selbst hunderte Seiten verfasster Verträge zu durchforsten, kann sich der Manager mit der LevertonSoftware die Stellen zeigen lassen, an denen die Haftung geregelt ist, gleich in welcher Sprache.

Die Antwort auf die Frage, ob solche Systeme zukünftig Juristen oder Anwälte ersetzen können, erfordert die Definition dessen, was den Wert anwaltlicher Arbeit ausmacht, insbesondere aus der Sicht des Leistungsempfängers. Prof. Dr. Benno Heussen hat den Mehrwert anwaltlicher Arbeit einmal so formuliert: „Wir verwandeln Wissen und


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