DiALOG - Das Magazin für den digitalen Wandel, Ausgabe 2022

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Ist der Mittelstand auf die neuen Compliance-Anforderungen in der Lieferkette vorbereitet?

Chancen als Zulieferer nutzen Fabian Remppis und Dirk Libuda, Co-Gründer und Geschäftsführer der LCS Lean Compliance Services GmbH

Mehr Compliance und Nachhaltigkeit Die Zeiten, als der Einkauf nur Sorge dafür tragen musste, dass Produkte oder Services mit richtiger Qualität, in richtiger Menge, am richtigen Ort und möglichst mit den günstigsten Kosten ankommen, sind schon länger vorbei. Neue Vorschriften und Regularien für mehr Compliance und Nachhaltigkeit fordern den Mittelstand heraus. Der Druck auf KMU in der Supply Chain wächst: Seit 2016 gibt es die “17 Sustainable Development Goals (SDG)” der UN, seit 2021 das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und demnächst folgt die “Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)” der EU. Einige mittelständische Unternehmen haben das noch nicht so im Blick, denn momentan trifft z.B. das deut-

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sche LkSG primär größere Unternehmen. Nach einer Umfrage des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik (BME) sind 47% der Unternehmen die Nachhaltigkeitsrisiken in der Lieferkette nicht bewusst, weil die nötige Transparenz gänzlich fehlt, 74% haben keinen Nachhaltigkeitsbericht. Dabei bieten sich Unternehmen, die bei ihren geschäftlichen Aktivitäten mit nachhaltiger Compliance vorangehen, perspektivisch erhebliche Wettbewerbsvorteile und neue Wachstumschancen. Am Beispiel des LkSG zeigt sich, dass verpflichtete Unternehmen entsprechende Standards auch von ihren Zulieferern erwarten. Über “Druck vom Kunden” berichten 55% der vom BME befragten Unternehmen. Und so wird am Ende jedes Glied in der Wert-

schöpfungskette in die Pflicht genommen. Wie lassen sich nun Compliance und Nachhaltigkeit bei KMU einfach und doch wirksam umsetzen?

Wer ist vom LkSG betroffen? Zum 1.1.2023 tritt das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (LkSG) für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigte in Kraft. Zum 1.1.2024 wird der Schwellenwert auf 1.000 Arbeitnehmer reduziert. Ziel ist es, den Schutz grundlegender Menschenrechte zu verbessern und insbesondere das Verbot von Kinderarbeit durchzusetzen. Auch Umweltbelange sind relevant, wenn sie zu Menschenrechtsverletzungen führen oder dem Schutz der menschlichen Gesundheit dienen.


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