Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte

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RAHMENWERK KLIMANEUTRALE GEBÄUDE UND STANDORTE – MÄRZ 2020

Teil 4: Qualitätssicherung und Verifizierung Abbildung 12: Elemente der Qualitätssicherung im Rahmenwerk und der Klimaschutzstrategie

Teil 1: CO2-Bilanzierung zur Zustandsermittlung

Teil 2: Klimaschutzfahrplan

Teil 3: CO2-Berichterstattung

Teil 4: Qualitätssicherung und Verifizierung

Dokumentation und Qualitätssicherung der Bilanzierung (siehe Seite 22)

Dokumentation und Qualitätssicherung der Erstellung eines Klimaschutzfahrplans (siehe Seite 33)

Kontinuierliche Überprüfung der Zielerreichung im laufenden Betrieb (siehe Seite 37)

Verifizierung von Klimaschutzmaßnahmen im laufenden Gebäudebetrieb

Überprüfung klimaschutzrelevanter Informationen (siehe Seite 45)

DGNB Auszeichnung „Klimapositiv“ Verifizierung von Klimaschutzmaßnahmen bei Neubau oder Sanierung Verifizierung von Klimaschutzmaßnahmen für Quartiere

Eine hohe Gebäudequalität sowie die Erfassung der durch das Gebäude verursachten CO2-Emissionen sind wichtige Grundlagen für jede Klimaschutzstrategie. Um nachweislich die Wirksamkeit der umgesetzten Klimaschutzmaßnahmen prüfen zu können, ist eine unabhängige Qualitätssicherung unerlässlich. Die Prüfung eines Projekts hinsichtlich seines Beitrags zum Klimaschutz bestätigt allen Beteiligten von einer externen Quelle, dass die gesetzten Ziele auch wirklich erreicht wurden. Die unabhängige Verifizierung der durch die umgesetzten Maßnahmen tatsächlich erzielten Effekte schafft Transparenz und steigert die Glaubwürdigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung. Zusätzlich stärkt es die Verbindlichkeit für die Erreichung der gemeinsamen Ziele bei allen Beteiligten. Es trägt dazu bei, fachbereichsübergreifende Lösungen zu finden – etwa bei der Energieplanung oder beim Einkauf von geeigneten Bauprodukten. Bei all dem gilt: Je früher in Planungsprozessen die für das Objekt angestrebten Klimaschutzziele formuliert und bekannt gemacht werden, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass bessere Lösungen gefunden werden.

1. Qualitätssicherung für eine verlässliche Zielerreichung In allen vorangegangenen Teilen des Rahmenwerks sind bereits Empfehlungen zur Qualitätssicherung enthalten. In Teil 1 „CO2-Bilanzierung zur Zustandsermittlung“ wird für die Kennzahl des absoluten Treibhausgasausstoßes zusätzlich die Angabe einer spezifischen Qualitätskennzahl zur Ermittlung der Datenqualität der Fachinformation gefordert. Der so ermittelte Datenqualitätsindikator spielt eine wichtige Rolle, um die Verlässlichkeit der Information zum Treibhausgasausstoß bewerten zu können. Dies ist vor allem bei den notwendigen Investitionsentscheidungen wichtig. In Teil 2 „Klimaschutzfahrplan“ soll eine Mindestqualifikation der Person, die den Klimaschutzfahrplan erstellt, zur Qualitätssicherung beitragen. Auch hier geht es darum, Investitionsentscheidungen auf eine verlässliche Basis zu stellen. Zudem wird ein verlässliches und kontinuierliches CO2- und Energiemanagement empfohlen, um die Zielerreichung sicherzustellen.


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