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12.4. KLIMANEUTRALER MÖBELHERSTELLER FÜR DIE MÖBELINDUSTRIE NACH RAL-GZ 435
12.4. Klimaneutraler Möbelhersteller für die Möbelindustrie nach RAL-GZ 435
Zur Kennzeichnung ihres Verantwortungsbewusstseins gegenüber dem Klimawandel können sich Möbelhersteller hinsichtlich des Klimapaktes zertifizieren lassen. Dies bietet dem Verbraucher eine zusätzliche Entscheidungsgrundlage denn es zeigt ihm, dass er es mit einem Möbelstück zu tun hat, dessen Hersteller Wert auf den Klimaschutz legt. In der weiteren Entwicklung des Klimapaktes besteht die Möglichkeit, sich als klimaneutraler Möbelhersteller besonders auszuzeichnen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich durch die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel e.V.
Das Fundament des Klimapakts bildet die CO2-Bilanz eines Unternehmens, der sogenannte Carbon Footprint (CO2-Fußabdruck). Möbelhersteller, die sich dem Pakt anschließen, lassen jährlich auf Grundlage geltender Standards ihren „Fußabdruck“ durch eine neutrale Stelle berechnen. Dieser setzt sich zusammen aus direkten und indirekten Treibhausgasemissionen.
Scope 1: Direkte Emissionen des Unternehmens die aus dem Verbrauch von Primärenergieträgern resultieren
= Verbrennen fossiler Rohstoffe zur Energieherstellung, Wärmeerzeugung, Treibstoffe für unternehmenseigene PKW und LKW, Prozessemissionen sowie Nachfüllungen der Kühl- und Klimaanlagen
Scope 2: Indirekte Emissionen, die aus der Erzeugung selbst beschaffter Energie resultieren
= Sekundärenergieträger wie Strom, Fernwärme, Dampf oder Kühlungsenergie
Scope 3: alle indirekten Emissionen, die aus dem Ablauf aller täglichen Unternehmensprozesse und dem Produktlebenszyklus hervorgehen
= Abbau und Verarbeitung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Vorketten von Treibstoffen, Wärmeenergie, Prozessenergie und Stromproduktion, Anfahrt der Mitarbeiter, externe Logistik, Geschäftsflüge, Geschäftsreisen inkl. Übernachtungen, Gewerbeabfälle, Papier- und Kartonagenverbrauch, Wasserverbrauch