PEFC-Ratgeber

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Verantwortungsvoll beschaffen Ratgeber fĂźr die Ăśffentliche Beschaffung von Holz- und Papierprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung


Verweis auf Websites Eine Sammlung der wichtigsten Dokumente und Informa­ tionen in allen Beschaffungsfragen zur Hand zu haben, ist die Grundlage, um immer schnell informiert zu sein und somit die richtige Wahl treffen zu können. Unter den fol­ genden Links finden Sie die aktuellsten Beschaffungsricht­ linien des Bundes, aber auch Informationen zu den wichtigs­ten Zertifizierungssystemen.

Bund www.bmelv.de > Service > Gesetze & Verordnungen > Gemeinsamer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten

PEFC Deutschland e. V. www.pefc.de

FSC Arbeitsgruppe Deutschland e. V. www.fsc-deutschland.de

PEFC-Einkaufsratgeber www.pefc.de > Für Verbraucher > Einkaufsratgeber

FSC-Datenbank www.fsc-deutschland.de > Produkt und Anbietersuche

Bildnachweis Dirk Teegelbekkers/PEFC Deutschland e. V. Hamberger Flooring GmbH & Co. KG Herholz Vertrieb GmbH & Co. KG ©iStockphoto.com/goldhafen (arne thaysen) ©iStockphoto.com/AVTG Möbelwerke A. Decker GmbH ©iStockphoto.com/Floortje Ute Kaiser HAF Privat Guido Bergmann/Bundesregierung ©istockphoto.com/Morgan Lane Studios ©iStockphoto.com/tommL Antalis GmbH Kusch+Co GmbH & Co. KG ©iStockphoto.com/bambuh (Alexey Buhantsov) ©iStockphoto.com/bphotographer (Blazej Piteowski) ©iStockphoto.com/rusm ©iStockphoto.com/ultramarinfoto (Vladan Milisavljecic) ©iStockphoto.com/manfredxy Kaiser Communication GmbH ©JeanetteDietl/ Fotolia.com

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Illustrationen: Anke Mosel/www.mosel-design.de

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Inhalt Verweis auf Websites Bildnachweis Vorwort Das „richtige“ Holz und Papier beschaffen Marktmacht mit Verantwortung nutzen

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Warum Holz- und Papierprodukte nachhaltig beschaffen?

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Nachhaltige Waldwirtschaft ist wichtig für Mensch und Umwelt

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Die Waldzertifizierungssysteme FSC und PEFC

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Produktkette: Waldzertifizieren alleine reicht nicht

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Marktübersicht

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Aktuelle Entwicklungen bei der öffentlichen Beschaffung – EU, Bund, Länder, Kommunen Europäische Union Gesetzgebung des Bundes Die Ebene der Bundesländer Die kommunale Ebene

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Wie funktioniert nachhaltige Beschaffung? Rechtliche Rahmenbedingungen Was ist für eine rechtlich „wasserdichte“ Ausschreibung zu beachten? Für welche Anwendungsbereiche stehen zertifizierte Produkte zur Verfügung? Welche Holzart kommt für welche Verwendung in Frage? Beispiel Fensterbau

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Öffentliche Beschaffung – Best-Practice-Beispiele Augsburg Hamburg – Vorreiterrolle beim Umgang mit Tropenholz Malaysian Timber Certification Council (MTCC)

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Technische Dokumente – Bestehende Beschaffungsrichtlinien Beschaffungsrichtlinien Bundesrepublik Deutschland Beschaffungsrichtlinie Bayern Beschaffungsrichtlinie Baden-Württemberg Beschaffungsrichtlinie Hamburg Beschaffungsrichtlinie NRW

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Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen – Hinweise Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) – Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude

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Vorwort Das „richtige“ Holz und Papier beschaffen Die rund 11.500 Städte und Gemeinden in Deutschland können mit der Beschaffung von nachhaltig erzeugten Holz- und Papierprodukten einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung unserer Wäl­ der leisten. Dies beginnt bei Bauprojekten (40 % aller Vorhaben werden von Kommunen vergeben!) und zieht sich weiter durch beim Kauf von Büromö­ beln, Kopier- und Hygienepapieren oder Bleistiften. Die Bundesregierung geht dabei bereits mit gutem Beispiel voran. Ihre Beschaffungsrichtlinie verlangt, dass Holz und Holzprodukte aus nach­ haltiger Waldbewirtschaftung stammen und dies von den Bietern durch ein glaubwürdiges Zerti­fikat nach den Standards von PEFC oder FSC nach­ gewiesen wird. Auch beim Bau von Bundesgebäuden schreibt der Bund sich eine „ganzheitliche Betrachtung und Bewertung von Nachhaltigkeitsaspekten“ auf die Fahne und verlangt bei der Holzbeschaffung die Vorlage eines PEFC- oder FSC-Zertifikats. Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: Erstens muss eine nach­ haltige Beschaffung politisch gewollt und beschlossen sein, zweitens müssen die diesbezüglichen Ausschreibungen juristisch hieb- und stichfest sein und drittens müssen entsprechende Produkte in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Zwar ist die Forderung nach konkreten Umweltzeichen vergaberechtlich nicht zulässig. Doch die Auf­ nahme von Umweltaspekten in die Leistungsbeschreibungen ist durchaus möglich, so auch die For­ derung nach Holz- und Papierprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft. Als Nachweis kann vom Bieter dann ein gültiges Chain-of-Custody-Zertifikat, z. B. nach den PEFC-Standards, verlangt werden. Die zertifizierte Waldfläche wächst kontinuierlich und auch die Zahl der Hersteller und Händler mit entsprechenden Zertifikaten steigt rapide. Folglich sollte das Angebot an zertifizierten Holz- und Papierprodukten ausreichen, um die Nachfrage verantwortungsbewusster Städte und Gemeinden befriedigen zu können. In diesem Zusammenhang sei der Hinweis erlaubt, dass Recyclingpapiere nicht nur mit dem Blauen Engel, sondern auch mit den Recycling-Labeln von PEFC oder FSC gekennzeichnet sein können, was das Angebot umweltfreundlicher Papiere weiter steigert. Zusammengefasst ist Holz- und Papiereinkauf nach Umweltaspekten weder in praktischer noch juris­ tischer Hinsicht eine unüberwindbare Hürde. Die Erfahrung zeigt uns jedoch, dass die Beschaffung zertifizierter Holz- und Papierprodukte für viele politische Entscheidungsträger, aber auch für die Ver­ antwortlichen in den Beschaffungsstellen oftmals Neuland bedeutet. Sie wünschen sich Unterstützung und wollen wissen, wie entsprechend gekennzeichnete Produkte beschafft werden können. Mit vorliegender Broschüre möchten wir Sie über die Hintergründe und den aktuellen Stand der Zer­ tifizierung informieren, Hilfestellung bei der Beschaffung geben und entsprechende Erfahrungen ver­ mitteln. Ich hoffe, dass unsere Broschüre weitere öffentliche Auftraggeber dazu ermutigt, den bereits vorhandenen vielen guten Beispielen zu folgen! PEFC ist gerne bereit, sie auf diesem Weg zu begleiten.

Ihr Frank v. Römer Vorsitzender PEFC Deutschland


Marktmacht mit Verantwortung nutzen Wir können stolz auf unsere Wälder sein! Die Waldfläche nimmt zu und Qualität und Natur­nähe verbessern sich stetig. Wir haben hohe Zuwächse, gute Holzqualitäten und vor allem eine Forstwirt­ schaft, die verantwortungsvoll damit umgeht. Das war nicht immer so. Zwar ist die Forderung nach einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung zum Wohle auch künftiger Generationen in Deutschland über 300 Jahre alt. Aber es gab immer wieder Phasen, in denen der Wald übernutzt wurde oder schä­ digenden Einflüssen von außen ausgesetzt war. Dank der heute betriebenen nachhaltigen Waldwirt­ schaft, praktiziert durch verantwortungsvolle Forstleute und Waldbesitzer, haben unsere Wälder ein sehr gutes Niveau erreicht. Leider sieht es in anderen Teilen der Welt noch anders aus. Dort prägen Rodung, Übernutzung und Verwüstung die Waldnutzung. Gerade in den Tropen und Subtropen mit ihren empfindlichen Waldökosystemen wird der Wald in weiten Teilen nicht nachhaltig bewirtschaftet. Ziel der Bundesregierung ist es daher, dass nur noch nachhaltig und legal erzeugtes Holz in Deutsch­ land auf den Markt kommt. Denn der Kauf von Holzprodukten unklarer Herkunft kann zu Zerstörun­ gen beitragen. Ich begrüße es daher, dass es Zertifizierungsorganisationen wie den PEFC e. V. gibt, die in Deutschland und weltweit nachhaltige Waldwirtschaft zertifizieren. In Deutschland sind durch PEFC und FSC rund 70 % der Wälder zertifiziert. Weltweit sind es knapp 10 %. Und die Tendenz ist steigend. Dabei schließt die Zertifizierung nicht nur die Waldwirtschaft, sondern auch die Verarbei­ tungskette mit ein. Damit kann die Nachhaltigkeit der Waldwirtschaft gegenüber dem Verbraucher lückenlos nachgewiesen werden. Die Bundesregierung geht hier mit gutem Beispiel voran: Alle Bundesbehörden dürfen nur noch Holz­ produkte aus zertifiziertem Holz beschaffen. Es freut mich sehr, dass bereits einige Bundesländer, Kommunen und große Unternehmen vergleichbare Regelungen eingeführt haben. Und ich hoffe, dass noch viele andere diesem Beispiel folgen.

Ilse Aigner Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

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Warum Holz- und Papierprodukte nachhaltig beschaffen? Pro Jahr werden zwischen 11 und 15 Millionen Hektar Wald vernich­ tet – überwiegend in den Tropen. Dies entspricht mehr als der Fläche Islands. Die Gründe für diesen Verlust sind vielschichtig. Als ein Haupt­ verursacher kann aber klar eine nicht sachgemäße Bewirtschaftung der Wälder, also der Raubbau an einzigartigen Waldökosystemen aus­ gemacht werden. Mit dem weltweiten Verlust von natürlichen Waldsys­ temen gehen deren besondere Funktionen, etwa für den Klima­ oder den Artenschutz, verloren. Zudem wird so eine wichtige Lebensgrund­ lage für lokale Gemeinschaften, aber auch für ganze Staaten vernich­ tet. Ein möglicher Boykott von Holzprodukten, besonders von denen aus tropischen Ländern, stellt keinen sinnvollen Lösungsansatz für die Entwaldungsproblematik dar. Ganz im Gegenteil: Die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Tropenholzboykott zu fallenden Preisen führt, was wiederum eine verstärkte Nutzung nach sich zieht, um so die Erträge stabil zu halten. Eine verstärkte Nutzung, bei der zudem noch weniger auf Nachhaltigkeit geachtet wird, beschleunigt aber nur die Waldvernichtung. Was also tun, um eine nachhaltige und schonende Wald­ wirtschaft sicherzustellen, die ökologische und soziale Belange berück­ sichtigt und gleichzeitig ein Auskommen aus dem Wald garantiert?

Nach der Fällung wird dafür Sorge getragen, dass wieder neuer Wald entsteht.

Marktwirtschaftliche Instrumente sind ein Mittel, um den Raubbau an unseren Wäldern zu stoppen. Vor diesem Hintergrund wurde die Waldzertifizierung entwickelt, die eine nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder sicherstellt und auch in Europa für eine stetige Verbesserung der Waldbewirtschaftung sorgt. Die global tätigen Waldzertifizierungssysteme PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certifica­ tion Schemes) und FSC (Forest Stewardship Council) gelten hier als zuverlässige Nachweise einer legalen und nachhaltigen Forstwirt­ schaft. Beide haben das gleiche Ziel: die Dokumentation und Verbes­ serung nachhaltiger Waldbewirtschaftung – mit Standards, die ökologi­ sche, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigen. Der Kauf von zertifizierten Holz­ und Papierprodukten ist die Möglich­ keit für jede Stadt und Gemeinde, diese Idee zu unterstützen. Mit der Beschaffung von Produkten, die ein PEFC- oder FSC-Logo tragen, kann jede Kommune ihren Beitrag für eine gesunde Umwelt leisten. Die Beschaffungsregeln des Bundes zeigen, dass Deutschland sowie eini­ ge Bundesländer sich der der Verantwortung bei der Verwendung von Holz stellen und mit gutem Beispiel vorangehen.

Wälder werden als Lebensraum für eine artenreiche Fauna und Flora erhalten.

Es wird nicht mehr Holz eingeschlagen, als nachwächst. Die Rechte jener, die vom oder im Wald leben, wie Waldbauern oder indigene Völker, werden gesichert.

Kein Holz aus Tropenwaldzerstörung oder illegalen Nutzungen.

5 gute Gründe, auf Produkte aus nachhaltiger Waldwirtschaft zu setzen.


Nachhaltige Waldwirtschaft ist wichtig für Mensch und Umwelt Unsere Ressourcen sind begrenzt. Dies wird uns gerade in unserer Zeit zunehmend bewusst. Steigende Preise und eine Verknappung von fossilen Rohstoffen machen uns deutlich, dass hier ein Umdenken unab­dingbar ist. Hier stellen nachwachsende Holz- und Papierproduk­ te eine geeignete Alternative dar, gerade nach dem Konsens über eine Energiewende, in denen der nachwachsende Rohstoff Holz im Zent­ rum steigender Nachfrage steht. Wald ist Kapital. Für Menschen, Tiere und Pflanzen. Wald ist Lebens­ grundlage und Erholungsraum. Deshalb ist es wichtig, dieses Gut für Generationen zu erhalten. Waldschutz ist aktiver Umweltschutz: Forstzertifizierungssysteme arbeiten an der Erhaltung und dem öko­ logischen Gleichgewicht der Wälder. Betriebe, die Teil einer Forstzerti­ fizierung sind und ihre Wälder z. B. nach den strengen Standards von PEFC oder FSC zertifiziert haben, zeigen Engagement für die Umwelt und ihre Verantwortung im Umgang mit dem unverzichtbaren Rohund Werkstoff Holz.

Unser Wald ist ein Umweltfaktor, weil er das klimaschädliche CO2 bin­ det. Und bewusster Kauf von Holz und Papierprodukten ist aktiver Umweltschutz – wenn das Material aus intakten, nach Zertifizierungs­ richtlinien bewirtschafteten Wäldern stammt. Die Waldzertifizierungs­ systeme wollen gemeinsam mit allen „Stakeholdern“ daran arbeiten, dass zertifiziertes Holz am Markt als einzigartiger, nachwachsender Rohstoff und positiver Beitrag zur Abschwächung der Folgen der Klimaerwärmung akzeptiert wird. Und diese schonende Waldwirtschaft können Städte und Gemeinden unterstützen, indem sie nur noch Holz- und Papierprodukte aus nachweislich nachhaltiger Waldbewirt­ schaftung beschaffen. PEFC und FSC sind Garanten für eine kontrollierte Verarbeitungskette – unabhängig überwacht, lückenlos nachvollziehbar und nachhaltig. Von unseren zertifizierten Wäldern über Holz verarbeitende Betriebe bis zum Endprodukt.

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Die Waldzertifizierungssysteme FSC und PEFC Deutscher Forstwirtschaftsrat Präsident Georg Schirmbeck, MdB: Der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR) ist die Stimme der deutschen Forstwirtschaft. Alle drei Waldbesitzarten, der Staatswald, der Kommunalwald sowie der Privatwald, und viele andere Verbände, die sich dem Wald und der Forstwirtschaft zugehörig fühlen, wie bspw. Arbeitnehmervertreter und Forstunternehmer, werden durch den DFWR repräsentiert. 11,1 Millionen Hektar, das bedeutet 1/3 der Fläche der Bundesrepublik, sind mit Wäldern bedeckt. Seit Generationen bewirt­schaften Förster und Waldbesitzer die deutschen Wälder multifunktional und nachhaltig. Sie sichern seit fast 300 Jahren die Versorgung unserer Gesellschaft mit dem nachwachsenden und vielseitig verwendbaren Rohstoff Holz. Mithilfe von Zertifizierungssystemen wie dem PEFC-Zertifikat wird diese Nachhaltigkeit kontrolliert, dargestellt und in die breite Öffentlichkeit getragen. In Deutschland sind immerhin 67 % des Waldes nach PEFC zertifiziert. Beim Kauf von Produkten aus Holz, sei es nun als Möbel, Papier oder Hygieneartikel, lege ich besonderen Wert darauf, dass das verarbeitete Holz aus einer zertifizierten und nachhaltig bewirtschafteten Forstwirtschaft stammt. Die Bundesregierung sieht das ähnlich, denn sie hat in ihrer Beschaffungsrichtlinie festgelegt, dass nur zertifizierte Produkte gekauft werden dürfen. Beim Kauf von zertifizierten Holzprodukten werden die Förster und Waldbesitzer, die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig wirtschaften, unterstützt und ihr Engagement gewürdigt.

Nach der Konferenz „Umwelt und Entwicklung“ in Rio de Janeiro 1992 wurde, so wie es die Agenda 21 vorsieht, ein partizipativer Pro­ zess von Umweltschutzgruppen angestoßen, um der Rio-Forderung nach einer nachhalti­ gen Entwicklung von Wäldern nach­zukommen und den weltweiten Waldverlust zu stoppen. Es wurde ein wirksames Instrument entwi­ ckelt, welches eine nachhaltige, d. h. die ökolo­ gischen, sozialen und öko­nomischen Aspekte gleichermaßen berücksich­tigende Nutzung von Wäldern ermög­licht: die Waldzertifizie­ rung. Schon ein Jahr nach der Rio-Konferenz, 1993, wurde FSC gegründet. Dieses weltweit agierende Waldzertifizierungssystem ist eine gemeinnützige Organisation mit internatio­ nalem Hauptsitz in Bonn und mit nationalen Arbeitsgruppen in mehr als 50 Ländern. In 80 Ländern, verteilt über den ganzen Globus, sind aktuell rund 157 Mio. ha Wald nach FSC zertifiziert.1 Etwas später, aber nicht weniger erfolgreich, wurde PEFC 1999 in Paris gegründet. Als ursprüng­lich rein europäisches Waldzertifi­ zierungssystem, das die weit verbreitete klein­

Das Prinzip von Waldzertifizierung ist einfach, die Umsetzung aber meist kompliziert. Zuerst müssen Standards aufgestellt werden. Dies geschieht in einem transparenten und par­ tizipativen Verfahren. Partizipativ heißt in diesem Fall, dass alle am Wald interessierten Gruppen sich an dem Standardsetzungspro­ zess beteiligen können. Zu diesen interessier­ ten Gruppen gehören etwa Gewerkschaften, Umweltgruppen, Waldbesitzervertreter oder die Holzindustrie. Aufgrund von natürlichen regionalen Unterschieden, wie etwa beim Klima, gibt es auch unterschiedliche natio­ nale Standards, die jedoch alle einen inter­

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Stand Juli 2012

teilige Waldbesitzerstruktur in Europa bei der Zertifizierung besonders im Auge hat, basiert PEFC schwerpunktmäßig auf den Ergebnis­ sen der Rio-Nachfolgekonferenzen in Helsin­ ki und Lissabon, bei der alle europäischen Forstminister sich auf Kriterien für eine nach­ haltige Waldwirtschaft festlegten. Bereits zwei Jahre nach der Gründung im Jahr 2001 wur­ den die ersten nichteuropäischen Mitglieder, Kanada und die USA, aufgenommen und da­ mit PEFC neben FSC zum zweiten weltweit tätigen Waldzertifizierungssystem. PEFC hat seinen internationalen Sitz in Genf. Aktuell sind nationale Systeme von 31 Ländern durch das internationale PEFC Council anerkannt. Die gesamte zertifizierte Waldfläche in diesen Ländern beläuft sich auf rund 240 Mio. ha.2 Die Dokumentation und Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung sind die Ziele der beiden führenden Forstzertifizie­ rungssysteme. Dies geschieht jedoch teilwei­ se auf unterschiedliche Weise. In der folgen­ den Synopse (Stand Juli 2012) werden die beiden Zertifizierungssysteme vorgestellt:

nationalen Mindeststandard erfüllen müssen (FSC hat 10 international gültige Prinzipien, PEFC einen internationalen Meta-Standard mit 67 Kriterien). Sind die Standards entwi­ ckelt, können sich Waldbesitzer freiwillig einem System anschließen. Einzige Bedin­ gung: Sie müssen die Standards im Rahmen ihrer Waldbewirtschaftung umsetzen. Dies wird durch unabhängige Fachleute, die Zerti­ fizierer, kontrolliert. Erfüllen die Waldbesitzer die Auflagen des jeweiligen Zertifizierungs­ systems, können sie ihre Hölzer als FSC- bzw. PEFC-zertifiziert verkaufen.


Strukturen

Standardsetzung

Standards

Verfahren

PEFC

FSC

PEFC wurde von europäischen Waldbesitzern und Förstern gegründet, sodass die Eigentümerinteressen in besonderem Maße gewahrt bleiben.

Die großen Umweltverbände WWF, Greenpeace, Robin Wood, NABU und BUND haben FSC aus der Taufe gehoben, und sie haben durch das Dreikam­ mersystem in den FSC­Gremien – gemeinsam mit den Gewerkschaften in der Sozialkammer – das Sagen.

Jedoch arbeiten bei PEFC ebenfalls eine Vielzahl von Umwelt­ und Sozialverbänden auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene konstruktiv mit.

Waldbesitzer als Teil in der Wirtschaftskammer sind in einer Minderheitenrolle.

PEFC ist das einzige global tätige Zertifizierungs­ system, das eine Beteiligung aller Interessengruppen bei der Entwicklung von allen Waldzertifizierungs­ standards vorschreibt. Dies wird während des Anerkennungsverfahrens auf internationaler Ebene durch einen unabhängigen Gutachter und zusätzlich von einem Gremium anerkannter Wissenschaftler überprüft.

Zertifizierungen sind auch in Ländern ohne nationale Gremien und Standards möglich. Nur in 19 von insgesamt 80 Ländern, in denen es FSC­zertifizierte Wälder gibt, existiert auch ein nationaler Standard.

Die PEFC­Standards erfüllen hohe Ansprüche und müssen den Anforderungen gerecht werden, die euro­ päische Forstminister infolge der Umweltkonferenz von Rio zum Schutz der Wälder beschlossen haben.

Die Grundlage der FSC­Standards sind 10 Prinzipien, mit Kriterien und Indikatoren unterlegt, die von FSC selbst ohne Bezug zu den Rio­Nachfolgeprozessen entwickelt wurden.

Die deutschen PEFC­Standards verlangen beispiels­ weise den Verzicht auf Kahlschläge und auf den Einsatz von Pestiziden, die Begründung von standortgerech­ ten Mischbeständen und den Erhalt von Biotopholz.

In Deutschland unterscheiden sich die FSC­ von den PEFC­Standards in Detailfragen, wie z. B. der Forde­ rung nach Stilllegungsflächen und der Orientierung an der standortheimischen Bestockung.

Das internationale Reglement bietet drei Alternativen: eine einzelbetriebliche, eine Gruppen­ oder eine regionale Zertifizierung.

FSC lässt nur eine einzelbetriebliche und eine Gruppenzertifizierung zu.

In Ländern, in denen wie in Deutschland eine klein­ strukturierte Familienforstwirtschaft vorherrscht, wird das regionale Modell angewandt, das auf jährlichen repräsentativen Stichproben basiert.

Festgelegt auf 0,16 € / Hektar jährlich

Größenabhängig und Verhandlungssache mit Zerti­ fizierer (bei Betrieben unter 1.000 Hektar zwischen 1,00 und 2,00 € / Hektar jährlich)

Die unabhängige Zulassung und Überwachung der Zertifizierungsstellen („Akkreditierung“) ist elemen­ tarer Bestandteil einer glaubwürdigen Zertifizierung. Die ISO­Normen verlangen deshalb eine strikte Tren­ nung zwischen Standardsetzung, Zertifizierung und Akkreditierung. Dies ist bei PEFC gegeben, da PEFC eine Akkreditierung bei den offiziellen nationalen Akkreditierungsstellen vorschreibt (in Deutschland ist dies die DAkkS).

Die „Gewaltenteilung“ ist bei FSC nicht gegeben, da Standardsetzung und Akkreditierung in einer Hand liegen. Ursprünglich war FSC als Akkreditie­ rungsstelle gegründet worden. Mittlerweile über­ nimmt ASI, eine hundertprozentige Tochter von FSC International, diese Aufgaben.

Logoverwendung

Nur solche Produkte dürfen das PEFC­Logo tragen, bei denen der Anteil an PEFC­zertifiziertem Holz mindestens 70 % beträgt.

Das FSC­Mix­Label darf bereits bei einem Anteil von 50 % auf Papierprodukten und Spanplatten verwen­ det werden.

Zertifizierte Fläche weltweit

240 Mio. Hektar

157 Mio. Hektar 0,6 Mio. Hektar

Zertifizierte Fläche Deutschland

7,4 Mio. Hektar (67 % der Gesamtwaldfläche) Sämtliche Staatswälder in Deutschland sind neben mehr als 2.500 Kommunalwäldern und den Wäldern von über 200.000 Waldbesitzern PEFC­zertifiziert.

Kosten für Waldzertifizierung

Akkreditierung

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Produktkette: Wald zertifizieren alleine reicht nicht Zertifizierte Wälder sind der Anfang der Produktkette. Um die entspre­ chenden Produkte aus zertifiziertem Holz oder Zellstoff nachfragen zu können, gibt es die Produktkettenzertifizierung oder Chain of Custody. Jedes Unternehmen in der Kette muss ein Chain-of-Custody-Zertifikat besitzen, um die Herkunft des Holzes, vom Wald bis hin zum End­ produkt, zurückverfolgen zu können. Die Kette kann dabei kurz sein, wenn beispielsweise ein Sägewerk aus Waldholz ein Produkt herstellt, das direkt in die Regale der Baumärkte gelangt; sie kann aber auch äußerst lang und komplex sein, denkt man zum Beispiel an den Roh­ stoffmix mancher Papierfabrik aus Waldholz (direkt vom Forstbetrieb oder über einen Händler), Hackschnitzel aus Sägewerken und impor­ tiertem Zellstoff. Immer bedarf es bei jedem Glied dieser Kette eines

Zertifikat 01

Wald

glaubwürdigen Beleges, dass nur solches beziehungsweise so viel Holz mit PEFC- oder FSC-Siegel weitergegeben wird, wie auch nachweislich in den Produktionsprozess eingespeist wurde. Neben ausgeglichenen Warenströmen müssen die zertifizierten Unternehmen auch soziale Standards beachten, welche unabhängige Zertifizierungsstellen im jährlichen Audit überprüfen. Möchte eine Kommune bei der Beschaffung von Holz- oder Papier­ produkten sicherstellen, dass es sich um eine zertifizierte Lieferung handelt, muss der Lieferant ein gültiges PEFC- oder FSC-Chain-ofCustody-Zertifikat vorweisen und auf Rechnung oder Lieferschein die Zertifizierung entsprechend ausgewiesen haben.

Zertifikat 04

Zertifikat 05

Holzindustrie

Möbelindustrie

Zertifikat 04

Zertifikat 05

Holzindustrie

Papierindustrie

Zertifikat 02

Holzhandel

Um die Rückverfolgbarkeit eines Holz- oder Papierproduktes mit Nachhaltigkeitssiegel zum zertifizierten Wald sicherzustellen, muss jedes Glied in der Produktkette ebenfalls ein Zertifikat (Chain of Custody) besitzen.


Marktübersicht Die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder nach anerkannten Standards ist die Grund­ lage für die kontinuierliche Bereitstellung von zertifiziertem Rundholz. Weltweit sind knapp 397 Mio. Hektar Waldfläche 3 (240 Mio. ha nach PEFC; 157 ha nach FSC) zertifiziert. Je­ doch sind dies erst 10 % der weltweit vorkommenden Wälder (3,9 Milliarden Hektar). Ein Großteil der zertifizierten Waldfläche befindet sich in Westeuropa (29 %) und Nordame­ rika (58 %). Die Rundholzproduktion dieser zertifizierten Wälder entspricht etwa 25 % der weltweiten Produktion. In Deutschland ist PEFC mit über 7,4 Mio. Hektar zertifizierter Waldfläche (67 % der deut­ schen Wälder) das dominierende Waldzertifizierungssystem. Nach den FSC-Standards sind 0,6 Mio. Hektar zertifiziert.4 Ein großer Erfolg der Waldzertifizierung ist, dass zertifizierte Papier-und Holzprodukte mitt­ lerweile flächendeckend und für die meisten Marktsegmente verfügbar sind. So wuchs die Zahl der PEFC-zertifizierten Betriebe auch in Deutschland stetig an. Momentan sind in Deutschland 1.850 Unternehmen der Holz- und Papierwirtschaft nach den PEFCCoC-Standards zertifiziert.5 Weltweit gesehen gibt es knapp 9.000 PEFC-CoC-Zertifikate.6 Ebenso positiv hat sich die Zahl der CoC-Zertifikate beim Zertifizierungssystem FSC ent­ 7 wickelt. In Deutschland sind 1.800 Betriebe zertifiziert. Weltweit gesehen gibt es beinahe 8 23.500 zertifizierte Betriebe. In der Möbelindustrie gibt es erste Unternehmen, die sich für eine Zertifizierung entschie­ den haben. Das Bewusstsein für eine gesicherte Herkunft der verwendeten Hölzer ist aber noch nicht so ausgeprägt wie etwa in der Papierbranche. Dort tragen bereits viele Papiere Herkunftslabel wie PEFC oder FSC, und zunehmend finden sich zertifizierte Druckpro­ dukte auf dem Markt. Verbraucher sind für Umweltthemen sensibilisiert und fragen Produkte nach, die sich durch positive Umweltbilanzen auszeichnen. Schließlich will niemand schuld an der Zer­ störung wertvoller Waldökosysteme sein. So bietet der Kauf von zertifizierten Produkten auch dem Endverbraucher die Möglichkeit, sich als umweltbewusst zu präsentieren und das Engagement für eine nachhaltige Nutzung von natürlichen Ressourcen dokumentieren zu können. Der Einkauf von zertifizierten Produkten führt zu einer klaren Positionierung in der Umweltdiskussion und schützt vor dem Verdacht, Produkte aus illegalem Einschlag und Raubbau einzusetzen. Das Umweltbewusstsein des Verbrauchers bzw. des Bürgers ist gewachsen. 93 Prozent sind laut einer Emnid-Umfrage9 der Meinung, dass „Industrie, Handwerk und Handel mehr Holz und Holzprodukte aus zertifizierter Herkunft verwenden und anbieten sollten, um so eine nachhaltige Waldbewirtschaftung und den Klimaschutz zu unterstützen“. Bei glei­ chem Preis würden sich 92 Prozent der Befragten für Holzprodukte aus zertifizierter Wald­ bewirtschaftung entscheiden, und immerhin 74 Prozent würden sogar einen höheren Preis in Kauf nehmen. Doch nicht nur private Endverbraucher, sondern auch große Unterneh­ men und öffentlich-rechtliche Körperschaften haben sich in ihren Beschaffungsricht­linien auf den Bezug von ausschließlich zertifizierten Holz- und Papierprodukten festgelegt.

PEFC- und FSC-zertifizierte Waldflächen

Welt 38 % FSC 62 % PEFC

Gesamt: 397 Mio. ha PEFC: 240 Mio. ha FSC: 157 Mio. ha

Deutschland 7,5 % FSC 92,5 % PEFC

Gesamt: 8,0 Mio. ha PEFC: 7,4 Mio. ha FSC: 0,6 Mio. ha 3–8

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Stand Juli 2012

Im Auftrag von PEFC Deutschland e. V. (05/2007)

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Europäische Union

In den letzten Jahren spielen Umweltaspekte in der öffentlichen Beschaffung aller Ebenen eine immer größere Rolle. Dies trifft in ganz besonderer Weise auf den Rohstoff Holz zu, dessen Herkunft, Handel und Einsatz Gegenstand gleich mehrerer Gesetze, Richtlinien und Verordnungen geworden ist. Am 15. Juli 2011 ist in Deutschland das Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (Holzhandels­Sicherungs­Gesetz, HolzSiG) in Kraft getreten. Das Holzhandels-Sicherungs-Gesetz re­ gelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben (rechtliche Basis hierzu ist die EU­Verordnung 2173/2005). Entsprechende Abkommen wurden bis September 2011 mit sechs Tropenländern ausgehandelt (Ghana, Republik Kongo, Republik Kamerun, Zentralafrikanische Republik, Indonesien und Liberia). Mit weiteren Ländern wie beispielsweise Malaysia führt die EU­Kommission derzeit Verhandlungen. Im Rahmen dieser Abkommen richten die Partnerländer ein Genehmi­ gungs­ und Lizenzsystem ein, um so zu gewährleisten, dass nur legal eingeschlagenes Holz in die EU exportiert wird. Im Gegenzug erhalten sie direkte Unterstützung bei der Verbesserung ihrer Kapazitäten in den Bereichen Waldbewirtschaftung und Rechtsdurchsetzung. Auch die Planung alternativer Einkommensmöglichkeiten für die im illega­ len Holzeinschlag beschäftigten Menschen, die meist aus der armen Landbevölkerung stammen, wird unterstützt. Das Gesetz stattet die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernäh­ rung (BLE) als zuständige Behörde mit allen erforderlichen Eingriffs­ befugnissen aus. Weiterhin werden die Mitwirkung der Zollbehörden bei Kontrollmaßnahmen an den Außengrenzen sowie Straf­ und Buß­ geldvorschriften geregelt.

Da sich aber in absehbarer Zeit nicht mit allen wichtigen Holzerzeu­ gerländern entsprechende Abkommen abschließen lassen, wurde als wirksame Ergänzung auf EU­Ebene am 2. Dezember 2010 die Holzhandelsverordnung (Verordnung EU Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010) erlassen. Sie verbietet die Vermarktung von illegal eingeschla­ genem Holz und verpflichtet alle Marktteilnehmer, die innerhalb der EU Holz oder Holzprodukte erstmalig in Verkehr bringen, bestimmte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu gehören unter anderem Infor­ mationspflichten zur Art und Herkunft des Holzes sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Die Holzhandelsverordnung soll ab 3. März 2013 vollständig angewendet werden. In Deutschland wird das Holzhandels­Sicherungs­Gesetz bis März 2013 entsprechend ergänzt. In Bezug auf Holz­ und Papierprodukte gelten PEFC und FSC als gleichermaßen glaubwürdige Nachweise für nachhaltige Produktions­ bedingungen. So stellte das EU­Parlament in einer Resolution vom 16. Februar 2006 fest: „Das EU­Parlament sieht die Zertifizierungs­ systeme von FSC und PEFC als gleichermaßen geeignet an [...,] den Konsumenten Sicherheit bezüglich nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu geben.“

Die freiwilligen Partnerschaftsabkommen setzen in den Holzerzeuger­ ländern selbst an und sind daher eine besonders erfolgversprechende Maßnahme zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags.

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■ Bundesländer folgen dem Vorbild des Bundes

Gesetzgebung des Bundes Die Bundesregierung setzt mit ihren Regelungen zur öffentlichen Beschaffung von Holz und Holzprodukten durch den Bund ein besonderes Signal, in dem sie bei ihren Beschaffungsmaßnahmen nur Holz aus zertifizierten Beständen zulässt. Per 17. Januar 2011 und durch Verkündung im Gemeinsamen Ministerialblatt wurde eine aktualisierte Beschaffungsrichtlinie10 in Kraft gesetzt, die einen gemeinsamen Erlass von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau­ cherschutz (BMELV), Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 17. Januar 2007 ersetzt. Nach dieser Beschaffungsregelung müssen Holzprodukte, die durch die Bundesverwal­ tung beschafft werden, aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaf­ tung stammen. Der Nachweis kann durch Vorlage eines glaubwürdigen Zertifikats für

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nachhaltige Waldwirtschaft oder durch einen Einzelnachweis erfolgen. Akzeptiert werden die in Deutschland verbreiteten Zertifikate von FSC und von PEFC.

Die Beschaffungsregelung des Bundes be­ zieht sich nur auf Holzprodukte mit Frischholz­ anteil. Papier und Papierprodukte sind von der Beschaffungsregelung ausgenommen.

Holzprodukte mit einem anderen Zertifikat bzw. ohne Zertifikat können berücksichtigt werden, wenn seitens des Bieters bei Ange­ botsabgabe glaubhaft nachgewiesen wird, dass diese in Übereinstimmung mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Stan­ dards von FSC oder PEFC produziert wurden. Die dazu notwendigen Prüfungen werden vom Johann Heinrich von Thünen­Institut (vTI) in Hamburg und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn auf Kosten des Bieters durchgeführt. Zertifikate, die nach dieser Prüfung zugelassen sind, werden wie Zertifikate von FSC und PEFC behandelt.

Im Jahr 2013 wird geprüft, ob und wie Holz und Holzprodukte aus Ländern, mit denen die EU freiwillige Partnerschaftsabkommen (VPA) abgeschlossen hat, in die Beschaf­ fungsregelung einbezogen werden können.

Siehe Seite 28: Technische Dokumente > Beschaffungsrichtlinien

Neben Deutschland haben z. B. auch Länder wie Belgien, Dänemark, die Schweiz, Öster­ reich, Frankreich, Großbritannien, die Nieder­ lande und Finnland eine öffentliche Beschaf­ fungsregelung für nachhaltige Holzprodukte veröffentlicht.


Die Ebene der Bundesländer Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen11 fol­ gen dem Vorbild des Bundes und geben in ihren Richtlinien vor, nur noch solches Holz zu beschaffen, das aus einem zertifizierten Wald stammt. Andere Bundesländer haben entweder keine schriftlich niedergelegte Beschaffungsricht­ linie, teilweise mit der Begründung des Bürokratieabbaus, wieder andere befinden sich noch in der Diskussions- und Erarbeitungsphase. Es gibt auch Bundesländer, die sich in Selbst­ verpflichtungen ausschließlich dazu bekennen, kein Tropenholz in aus öffentlichen Geldern finanzierten Objekten einzusetzen.

Die kommunale Ebene Deutschland ist ein Waldland. Ein Drittel unseres Landes ist von Wald bedeckt. Etwa zwei Millionen Waldbesitzer bewirtschaften ihn, darunter viele kleine Familienforstbetriebe, die „ihren“ Wald seit Generationen hegen und pflegen. Darüber hinaus haben die Kommunen einen großen Anteil am deutschen Wald. Den deutschen Städten und Gemeinden gehören über 2 Mio. Hektar der insgesamt 11 Mio. Hektar Wald. Hier werden jährlich ca. 13 Mio. Festmeter Rundholz eingeschlagen, verkauft und einer Weiterveredlung zugeführt. 2.800 Städte und Gemeinde haben ihre Wälder, zusammengenommen über 1,2 Mio. Hektar, bereits zertifizieren lassen – die große Mehrzahl nach den PEFC Standards. Die Nachfrage nach zertifizierten Produkten durch eine entsprechende Beschaffungsrege­ lung fördert nicht nur eine nachhaltige Waldbewirtschaftung, sondern kann auch zu einer Erhöhung der Rundholznachfrage im eigenen zertifizierten Kommunalwald führen. Für viele Kommunen ist nachhaltige Beschaffung, Holzprodukte eingeschlossen, ein hoch aktuelles Thema. Immer mehr Städte erarbeiten, teilweise als Bestandteil umfassender Klimastrategien, Beschaffungsrichtlinien für einen ethischen und ökologisch korrekten Ein­ kauf. Vielen Kommunen fällt aber eine Definition der Auswahlkriterien bei der Fülle der Infor­ mationen, Herkunftszeichen und Ansprüche sehr schwer. Gleichzeitig ist das komplizierte Vergaberecht eine große Hürde für die Einführung von Neuerungen bei der Beschaffung. Dabei ist die Nachfrage durch die Kommunen mitentscheidend für den Erfolg von Waldzer­ tifizierungssystemen. Denn die Nachfrage bestimmt das Angebot. Allerdings waren es andererseits insbesondere die Kommunen, die vor allem Mitte/Ende der 1980er Jahre Selbstverpflichtungen eingegangen waren, in ihrer öffentlichen Beschaffung kein Tropenholz einzusetzen. Später wurden diese Selbstverpflichtungen häufig dahingehend aktualisiert, dass FSC-zertifiziertes Tropenholz für Spezialanwendungen zugelassen wurde. Eine besondere Rolle spielt in diesem Zusammenhang das „Klima-Bündnis der europäi­ schen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder e. V.“ Dies ist ein 1990 gegründetes europäisches Netzwerk von mehr als 1600 Städten, Gemeinden und Landkreise, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen. In Deutschland sind etwa 600 Kommu­ nen Mitglied des Bündnisses. Die Mitglieds-kommunen setzen sich für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen vor Ort ein. Ihre Bündnispartner sind die indigenen Völker in den 'Regenwäldern Amazoniens. Konkrete Ziele sind u.a. der Schutz der tropischen Regen­ wälder durch Verzicht auf Tropenholznutzung sowie die Unterstützung von Projekten und Initiativen der indigenen Partner. Als Modell für die gelungene Entwicklung einer anders gearteten Herangehensweise in Bezug auf Tropenholz kann die Stadt Hamburg herangezogen werden. Im Jahre 2002 initiierte die zuständige Behörde für Wirtschaft und Arbeit einen runden Tisch, als dessen Ergebnis ein Projekt entwickelt wurde, in dem die Stadt Hamburg zunächst vorbehaltlich und zeitlich begrenzt das nationale malaysische Zertifizierungssystem für nachhaltige Forst­ wirtschaft anerkannte (siehe Kapitel: Verweis auf Testimonial Hamburg).

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Deutscher Städte- und Gemeindebund Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied: Unsere Städte und Gemeinden übernehmen Verantwortung – für unsere Umwelt und nachfolgende Generationen. Egal ob als Verbraucher, Berater und Promoter, Planer oder Dienstleister: mit ihrem Aufgabenspektrum stehen die Kommunen im Zentrum des Klimaschutzes. Durch ein faires und nachhaltiges Beschaffungswesen und nachhaltiges Bauen können Kommunen einen wichtigen Beitrag zur Walderhaltung und damit zum Klimaschutz leisten. Ob bei der Beschaffung von Büromaterial wie Kopierpapier, Briefumschlägen und Stiften oder von Büromöbeln, ob bei der Auswahl von Fenstern, Fußböden oder Türen im Rahmen des Neubaus oder der Sanierung städtischer Gebäude: die Kommune kann sich bewusst für Holz- und Papierprodukte aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung entscheiden, indem sie solche mit dem FSC- oder PEFC-Siegel bevorzugt bzw. im Rahmen der Ausschreibungen entsprechende Zertifizierungen verlangt. Dass an einer Zertifizierung kein Weg mehr vorbeigeht, haben die meisten Städte und Gemeinden bereits erkannt und ihre Wälder nach den Standards von PEFC und FSC zertifizieren lassen. Jetzt gilt es den nächsten Schritt zu tun und bei der Beschaffung auf diese Zertifikate zu achten. Durch dieses Engagement sorgen sie nicht nur in der eigenen Kommune für besseres Klima, sondern wirken auch über die eigenen Grenzen hi­naus. Wer mit gutem Beispiel vorangeht, der weckt zumeist auch die Begeisterung anderer.

Siehe Seite 28: Technische Dokumente > Beschaffungsrichtlinien

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Rechtliche Rahmenbedingungen

Zu den rechtlichen Grundlagen für jede Ausschreibung gehören folgende Dokumente:

Leitnormen (Beispiel Fenster und Türen)

■ Vorschriften des EG-Vertrages und der Vergaberichtlinien (2004/17/EG und 2004/18/EG)

Für die Ausführung von beispielsweise Tischler-, Beschlags-, Metall­ bau-, Verglasungs- und Anstricharbeiten sind die „Allgemeinen Tech­ nischen Vorschriften für Bauleistungen – VOB, Teil C“ maßgebend. Dazu gehören folgende Leitnormen:

■ 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97ff. GWG) ■ Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ■ Bundeshaushaltsordnung (BHO), Landes- und Gemeindehaushaltsordnung ■ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) ■ Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) u. a. Zu den o. g. generellen rechtlichen Grundlagen kommen weitere Grundsätze wie das Gleichbehandlungsgebot, das Gebot der Wirtschaftlichkeit und die Grundsätze des freien Waren- und Dienstleis­ tungsverkehrs der Artikel 28–30 und 43–45 des EG-Vertrages. In vielen Bundesländern gibt es für öffentliche Ausschreibungen die Verpflichtung zur Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz. Neben Vorschriften der jeweiligen Län­ der werden oftmals auch Dokumente der Europäischen Kommission wie z. B. das Handbuch der Europäischen Kommission für ein um­ weltfreundliches öffentliches Beschaffungswesen aus dem Jahr 2005 herangezogen. Den Gemeinden und Gemeindeverbänden werden die Erlasse auf Landesebene üblicherweise zur Anwendung empfohlen.

■ DIN 18355 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Tischlerarbeiten ■ DIN 18357 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen(ATV); Beschlagsarbeiten ■ DIN 18360 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Metallbauarbeiten ■ DIN 18361 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Verglasungsarbeiten ■ DIN 18363 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Anstricharbeiten ■ DIN 18364 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistun­ gen – Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV); Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten

Weitere Normen Darüber hinaus gibt es weitere Normen, die in Anwendung kommen, soweit sie mit den ausgeschriebenen Leistungen in Zusammenhang stehen. Diese sind, sofern im Leistungsverzeichnis keine davon abweichende Forderung gestellt wird, als Ergänzung oder Änderung der VOB/ Teil C – Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistungen anzusehen.

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Was ist für eine rechtlich „wasserdichte“ Ausschreibung zu beachten? Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ist der Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Viele Vergabe­ richtlinien erweitern diesen Passus auf die Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und beispielsweise der Energieeffizienz. Es wird dabei davon ausgegangen, dass der Schutz der Umwelt und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht im Gegensatz zueinander stehen, sondern sich gegenseitig ergänzen. Trotz des rechtlichen Rahmens bleibt genügend Spielraum für die Gestaltung einer Ausschreibung. Es besteht durchaus die Möglichkeit, Umweltund Sozialkriterien einzubringen.

Einige Grundsätze müssen dennoch beachtet werden. Dazu gehören: 01. Unter Beachtung der vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften sollte immer ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand angestrebt werden. 02. Wenn umweltbezogene Mindestanforderungen festgelegt werden, so sind diese in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen. Soweit sie als Wertungskriterium bei der Ermittlung des wirtschaft­ lichsten Angebots einbezogen werden sollen, ist die Gewichtung der Kriterien in den Vergabeunterlagen bekannt zu machen. 03. Soweit umweltbezogene Merkmale als Mindestanforderungen in die Leistungsbeschreibung aufgenommen wurden, scheiden sol­ che Angebote, die diese Anforderungen nicht erfüllen, üblicherweise aus dem Vergabeverfahren aus. 04. Nach § 7 VOB/A ist es nicht zulässig, die Ausschreibung auf Produkte einer bestimmten Marke, eines bestimmten Ursprungs oder einer bestimmten Produktion zu beschränken, da dies zu Wett­ bewerbsverzerrungen führen kann. 05. Weiter ist unter der Geltung des § 7 VOB/A zu beachten, dass öffentliche Auftraggeber stets Produkte als „gleichwertig“ zu akzeptieren haben, wenn diese den vorgegebenen technischen Spezifikationen entsprechen. 06. Für Holzprodukte sollte als allgemeiner Konsens der Nach­ weis für deren Herkunft aus legaler und nachhaltiger Waldbewirt­ schaftung erbracht werden. In vielen Kommunen ist dieser Nach­ weis vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von PEFC, FSC oder vergleichbarer Zertifikate zu erbringen. Gelegentlich werden auch

gleichwertige Einzelnachweise anerkannt, wenn der Bieter, etwa durch ein Gutachten eines anerkannten Zertifizierungsbüros, nach­ weisen kann, dass die von der ausschreibenden Stelle geforderten Kriterien erfüllt werden. 07. Zum Beispiel stellt nach Meinung vieler Rechtsexperten das Beharren auf einer bestimmten Nachhaltigkeitszertifizierung nicht nur einen Wettbewerbsverstoß dar, sondern darüber hinaus auch einen Verstoß gegen die Vergabegrundsätze aus der VOB/A. 08. Die Anforderungen und Inhalte von Zertifizierungssystemen unterliegen erfahrungsgemäß einer dynamischen Weiterentwicklung, die in der Folge zu Veränderungen der anzuwendenden Standards führen kann. Daher ist es wichtig, die jeweils aktuellen Dokumente der Zertifizierungssysteme als Grundlage zu nutzen. 09. Unabhängig von den aus dem Vergaberecht resultierenden Konsequenzen ist es in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht nach Auffas­ sung vieler Rechtsexperten zudem bedenklich, wenn z. B. Zuschüsse oder Sonderzuwendungen nur bei Nachweis eines bestimmten Zerti­ fikats erfolgen, während diese bei gleichwertiger Zertifizierung nicht gewährt werden. 10. Wer im Vergabeverfahren die geforderten Erklärungen vor­ sätzlich unzutreffend abgibt, wird von der weiteren Teilnahme aus­ geschlossen. Für den Fall, dass sich nach Vertragsabschluss heraus­ stellt, dass wissentlich oder grob fahrlässig zum Beispiel ein falscher Zertifizierungsnachweis abgegeben wurde, sollte vorgesehen wer­ den, dass Verträge aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden können.

Hinweis: Als Nachweis für den Zertifizierungsstatus von Holz- und Papierprodukten aus nachhaltiger Waldwirtschaft ist die Vorlage folgender Dokumente durch den Lieferanten zwingend erforderlich: 1) Gültiges Chain-of-Custody-Zertifikat, das auf den Namen des Lieferanten ausgestellt ist, auf den jeweiligen CoC-Standard verweist und das Logo einer Akkreditierungsstelle (z. B. der DAkkS) aufweist. 2) Begleitdokument zur Lieferung (Lieferschein oder Rechnung), in dem das betreffende Produkt explizit als PEFC- bzw. FSC-zertifiziert dekla­ riert und der Zertifizierungsanteil in Prozent angegeben wird. Ein Nachhaltigkeitssiegel auf dem Produkt oder dessen Verpackung garantiert, dass der Zertifizierungsanteil mindestens 50 % (FSC) bzw. 70 % (PEFC) beträgt.


Für welche Anwendungsbereiche stehen zertifizierte Produkte zur Verfügung? Prinzipiell lässt sich sagen, dass jedes holzbasierte Produkt bzw. jeder holzbasierte Roh­ stoff potenziell zertifiziert zu beziehen sind. Wichtig sind die Art und Weise der Waldbewirt­ schaftung bei der Erzeugung des Rohholzes und die Dokumentation mithilfe einer Urkunde des Waldbesitzers. Innerhalb der Chain-of-Custody (Produktkettenzertifizierung) erfolgt der Nachweis über die Vorlage eines CoC-Zertifikates und die Dokumentation des Zertifizie­ rungsgrades auf den Lieferdokumenten. In den Anfängen der Forstzertifizierung in Deutschland vor über 10 Jahren konnten zunächst die Waldbesitzer von den Vorteilen einer Zertifizierung überzeugt werden. Die Bewirtschaf­ tung von Wäldern nach den Standards der Forstzertifizierungssysteme ist die Basis, da nur auf diesem Weg zertifizierte Rohstoffe zur Verfügung stehen. Nachdem eine beachtliche Anzahl von Waldbesitzern, darunter auch viele Kommunen und Bundesländer, ihre Wäl­ der nach den Richtlinien von PEFC und/oder FSC bewirtschafteten, waren die ersten Zer­ tifikate der Produktkettenzertifizierung vor allem bei Betrieben des Holzhandels und bei Säge­werken zu verzeichnen. Aufbauend auf der Verfügbarkeit von zertifizierten Holzspä­ nen und Hackschnitzeln kamen weitere CoC-Zertifikate innerhalb der Holzwerkstoff- und Papierindustrie hinzu. Dadurch war die Grundlage für die Zertifizierung von Papiergroßhänd­ lern, Druckereien und Betrieben der Möbelindustrie gelegt. Inzwischen stehen für fast alle Anwendungen nach PEFC oder FSC zertifizierte Produkte zur Verfügung, wenn auch nicht immer in ausreichender Menge und manchmal nicht in gleicher Proportionalität. Die Palette reicht von Furnieren, Hobelware, Schreiner- und Zimmererprodukten sowie Gartenholz über Büroprodukte, Verpackungen, Papier und Druckereierzeugnissen bis hin zu Sport- und Musikgeräten, Weihnachtsbäumen und Brennholz. Das Spektrum der Anbieter umfasst Forstbetriebe, Sägewerke, Rundholzhändler, Möbel­ hersteller oder Baumärkte. Beiden Zertifizierungssystemen ist es bislang noch nicht in ausreichendem Maße gelungen, auch kleinere Holzhändler und Handwerksbetriebe in die Zertifizierung der Produktkette einzubinden. Da eine Ware jedoch nur als zertifiziert angeboten werden darf, wenn die Verarbeitungskette vollständig geschlossen ist, hat dies zur Folge, dass teilweise Holz, das aus zertifizierten Wäldern stammt, dem Endkunden nicht als zertifizierte Ware angeboten werden kann.

Antalis GmbH Herbert Geis, Director Office Germany: Für uns ist wichtig, unseren Kunden verschiedene Wege aufzeigen zu können, die allesamt umweltbewusst sind. Der Markt zertifizierter Papiere ist in den letzten Jahre stark gewachsen. Kaum eine Produktrange kommt ohne ein Umweltpapier aus. Wir als Antalis sind seit 2005 PEFC- und FSC-zertifiziert. Daher können wir unseren Kunden ein breites Sortiment an Umweltpapieren anbieten. Die Herkunft der Rohstoffe spielt bei Umweltpapieren eine wichtige Rolle. Die nachhaltige Waldbewirtschaftung ist hier ein unverzichtbarer Bestandteil für ökologisch sinnvolles Handeln. Hier leistet der PEFC aus unserer Sicht einen wertvollen Beitrag.

Sowohl PEFC als auch FSC bieten insbesondere im Internet sehr umfangreiche und detaillierte Informationen zu den zertifizierten Produkten als auch den entsprechenden Lieferanten an. Dennoch gibt es auch hier einiges zu beachten. So gibt es zwar einerseits zertifizierte Lie­ feranten, aber die nachgefragten Produkte sind nicht in ausreichender Menge verfügbar. Ein Beispiel sind viele Ausschreibungen im Fensterbau, die dreifach verleimte Kanteln aus Meranti zertifiziert nach FSC vorschreiben. In der Realität ist diese Ware in dieser engen Spezifizierung nicht ausreichend, oder im vorliegenden Beispiel eher nach PEFC zertifiziert, vorhanden. Mitunter kommt es auch zu Fällen, bei denen bestimmte Produkte mit dem einen oder anderen Zertifikat angeboten werden können, es sich aber beispielsweise um Holzarten dreht, die für ein bestimmten Zweck nicht ideal geeignet sind. Darüber hinaus sollte durchaus mitberücksichtigt werden, dass es bei bestimmten Produk­ ten aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeit oder der geringen Zahl von potenziellen Anbietern zu längeren Lieferzeiten kommen kann. Zu beachten ist zudem, dass es bei zertifizierten Produkten, insbesondere bei knappem Angebot, zu höheren Preisen als bei nicht zertifizierter Ware kommen kann. PEFC | Verantwortungsvoll beschaffen 19


PEFC-zertifizierte Produkte …sind für nahezu jeden Bereich des täglichen Lebens verfügbar. Auf dieser Doppel­seite finden Sie eine Auswahl an zertifizierten Produkten: Bauholz/Schnittholz (siehe Bild oben links) Briefumschläge (siehe Bild oben rechts) Bleistifte (siehe Bild oben rechts) Haftnotizzettel (siehe Bild Mitte rechts) Parkett (siehe Bild unten)


Türen (siehe Bild oben links) Wohnmöbel (siehe Bild oben rechts) Officepapier (siehe Bild Mitte links) Hygienepapiere (siehe Bild Mitte rechts) Sitzmöbel (siehe Bild unten) Eine ausführliche Übersicht von PEFC-zerti­ fizierten Produkten finden Sie im Einkaufs­ ratgeber auf folgender Website: https://pefc.de/einkaufsratgeber.html

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Welche Holzart kommt für welche Verwendung in Frage? Natürlich gibt es sehr umfangreiche Erfahrun­ gen dazu, für welchen Verwendungszweck sich welche Holzarten am besten eignen. So werden z. B. für Parkett traditionell Ahorn, Buche, Kirsche, Eiche oder die Tropenhölzer Merbau und Wenge bevorzugt eingesetzt. Für Außentüren kommen am ehesten Kiefer, Lärche, Eiche oder die Tropenhölzer Meranti oder Mahagoni in Frage. Bei Möbeln erobert Holz gerade seine einstige Stellung zurück. Die Bandbreite reicht von Fichte, Kiefer und Eiche über Birke, Buche, Erle und Ahorn hin zu Kirsche und Walnuss. Für Brücken, Gartenbänke, Küstenschutz­ anlagen, Dammbefestigungen aber auch Fens­ ter eignen sich Tropenhölzer der verschiedenen Herkunftsregionen aufgrund ihrer Dauerhaftig­ keit und Klimaresistenz oft besser als Hölzer aus den nordischen oder gemäßigten Waldzonen. Es gibt zahlreiche Quellen, die Aufschluss darüber geben, welche Holzarten für welche Verwendung am ehesten in Betracht kom­

men, zum Beispiel verschiedene Bücher, Internetseiten der Holzhändler und Holzver­ arbeiter sowie einschlägige Fachzeitschriften. So ist Ahorn ein sehr gutes Furnierholz im Möbelbau, Birke wird als Vollholz oder hoch­ wertiges Furnier im Möbel- und Innenausbau eingesetzt, Buche dient als Vollholz- und Fur­ nierplatte. Eichenholz ist sowohl für Möbel wie auch für Bauarbeiten ein ausgezeichnetes und beliebtes Konstruktionsmaterial. Wegen seiner Festigkeit wird Fichtenholz vor­ wiegend als Bau- oder Konstruktionsholz im Hoch- und Innenausbau verwendet. Das Voll­ holz der Lärche dient als Konstruktionsholz im Innen- und Außenbau für Garagentore, Profil­ bretter, Dachunterschläge, Fußböden und Mö­ bel. Die Kiefer wird im Möbelbau und Innenaus­ bau sowie für Leisten, Profilbretter, Fenster- und Türrahmen, Treppen oder Fußböden verwendet. Nussbaum ist ein hochwertiges Vollholz und hervorragend zum Erstellen von Furnierplatten geeignet. Die Tanne wird als Bau- und Konstruk­ tionsholz im Innenausbau, als Vollholz und auch

als Span-, Faser- oder Tischlerplatte eingesetzt. Grundsätzlich sind zur Frage, welche Holzart für welche Verwendung geeignet ist, folgende Aspekte zu beachten. Zum einen kommen sogenannte „heimische“ Holzarten wie beispielsweise Fichte, Kiefer oder Lärche nicht zwangsläufig aus Deutsch­ land, sondern werden in erheblichem Umfang aus Russland, Finnland oder den baltischen Staaten importiert. Es ist also nicht ausrei­ chend, sich auf die vermeintliche Herkunft dieser Hölzer aus Deutschland zu verlassen, eine Zertifizierung ist auch für diese Hölzer erforderlich. Zum zweiten wird in Ausschreibungsunterla­ gen häufig auf inzwischen oft bereits überholte Gewohnheiten zurückgegriffen. So kommt es dann vor, dass tropische Hölzer wie Natur­ teak für Schiffsdecke, Ramin für Leisten oder Merbau für Parkett ausgeschrieben werden. Diese in der Vergangenheit stark genutzten und auch beliebten Hölzer sind teilweise nur


Beispiel Fensterbau in geringen Mengen verfügbar oder so stark vom Aussterben bedroht, dass sie durch inter­ nationale Übereinkommen unter besonderen Schutz gestellt wurden.

entsprechenden Spielraum ermöglichen. Stehen mehrere Holzarten gleicher Eigen­ schaften zur Verfügung, sollte die Ausschrei­ bung möglichst offen formuliert sein.

Es macht zum Dritten also durchaus Sinn, auf Holzarten zurückzugreifen, die vergleichbare technische Eigenschaften aufweisen und mit FSC- oder PEFC-Zertifikat ausrei­ chend verfügbar sind. Es gibt mehrere Ein­ richtungen, bei denen fachliche Beratung eingeholt werden kann. Über einen beson­ ders reichen Erfahrungsschatz in Fragen der Holzartenbestimmung und der Herkunfts­ kontrolle verfügen beispielsweise das Insti­ tut für Holztechnologie und Holzbiologie des Heinrich-von-Thünen-Instituts in Hamburg, das Burckhardinstitut der Georg-August-Uni­ versität Göttingen, das Fraunhofer-Institut für Holzforschung, Wilhelm-Klauditz-Institut WKI, Braunschweig, sowie das Institut für Holz­ technologie Dresden gemeinnützige GmbH.

Gegebenenfalls ist es viertens sinnvoller, in einer Ausschreibung anstelle einer spezifi­ schen Holzart die technischen Anforderungen an die Holzart wie etwa Dauerhaftigkeit, Witterungsbeständigkeit, Festigkeit und Ver­ arbeitungs­eigenschaften zu beschreiben.

Wichtig ist natürlich, dass die Ausschrei­ bungsunterlagen in ihrer Formulierung einen

Fünftens sind inzwischen als Ergebnis inten­ siver Forschungen Alternativen, beispielswei­ se durch Acetylierung, Holzvernetzung oder thermische Behandlung modifizierte Hölzer auf dem Markt. Diese tragen oft ein PEFCoder FSC-Zertifikat und haben sich bereits in vielen Einsatzzwecken durchaus bewährt. Zu­ dem können z. B. im Holzfensterbau aufgrund der Entwicklung neuzeitlicher Konstruktionen wie im Bereich der Holz-Metall-Fenstersyste­ me Holzarten zum Einsatz kommen, die bis­ her als nicht geeignet beurteilt wurden.

Eine sehr gute Informationsquelle zu den im Fensterbau geeigneten Holzarten stellt die sogenannte Holzartenliste (VFFMerkblatt HO.06-1: Holzartenliste für den Fensterbau – Teil 1: Eigenschaften, Holz­ artentabelle) des Verbandes Fenster und Fassade (VFF) dar. Das im September 2011 erschienene überarbeitete Merkblatt enthält beispielsweise einige neue, bislang wenig bekannte Holzarten, die als Ersatz für die bisherigen Materialien in Erwägung gezogen werden können. Darüber hinaus wird das Merkblatt durch weitere Informationen ergänzt, etwa zu den modifizierten Hölzern oder Holzarten für den Innenausbau. Die Holzartenliste ist in Laub- und Nadel­ hölzer unterteilt und informiert ausführlich über die botanischen Namen, die Han­ delsnamen, das Wuchsgebiet der Holz­ art, die Dauerhaftigkeit, die Rohdichte, die Dimensionsstabilität und weitere holz­ typische Eigenschaften.

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Augsburg Die Stadt Augsburg ist der größte kommunale Waldbesitzer in Bayern. Die Wälder der Stadt mit einer Fläche von ca. 7.500 Hektar werden streng nachhaltig und gemäß den PEFC-Standards für Deutschland bewirtschaftet. Der Stadt Augsburg ist es wichtig, einen großen Beitrag zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu leisten und dies mit einem anerkannten Forstzertifizierungssystem zu belegen. Aus diesem Grund ist es nur konsequent, dass auch bei der Beschaffung von Holz- und Papierprodukten auf einen Herkunftsnachweis geachtet und die Ver­ wendung von Holzrohstoffen aus zweifelhaften Quellen aus­geschlossen wird. Dieses Vorgehen wird am Beispiel der Papierbeschaffung deutlich: Regelmäßig schreibt die Stadt Augsburg Aufträge zur Beschaffung unterschiedlicher Papiersorten aus und schließt Rah­ menverträge für die städtischen Dienststellen und Eigenbetriebe ab. Um einen Einfluss auf die Art und Weise der Waldbewirtschaf­ tung zu nehmen, aus der die Rohstoffe für die eingesetzten Papiere stammen, wird grundsätzlich das Leistungsverzeichnis einer Aus­ schreibung so ausgelegt, dass nur Qualitätspapiere zum Einsatz kom­ men bzw. angeboten werden, die anerkannte Normen und Zertifikate erfüllen. Bei Frischfaserpapieren ist dies ein PEFC-CoC-Zertifikat, wel­ ches den Einsatz von PEFC-zertifizierten Rohstoffen dokumentiert – bei Recyclingpapieren ist dies z. B. der Blaue Engel.

Im Jahr 2011, dem Internationalen Jahr der Wälder, startete PEFC Deutschland den Wettbewerb „PEFC-Waldhauptstadt“. Erster Preisträger war die Stadt Augsburg, die sich gegen 16 Konkurrenten aus Deutschland durchsetzte. Als Preis erhielt die Stadt 1.000 Forstpflanzen, von denen ein Teil im Rahmen einer großen Aktion im Augsburger Bürgerwald eingepflanzt wurde. Der Wettbewerb wird fortgeführt, und alle Städte und Gemeinden, die sich um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung verdient machen (z. B. durch die Zertifizierung ihres Waldes oder die Beschaffung von zertifizierten Holz- und Papierprodukten), können daran teilnehmen.

Hamburg – Vorreiterrolle beim Umgang mit Tropenholz Vorreiterrolle Hamburgs beim Umgang mit Tropenholz – ein Fallbeispiel Ausgangspunkt Der Freien und Hansestadt Hamburg kommt in vielen Fragen rund um Holz und Holzprodukte eine besondere Bedeutung zu. So ist Ham­ burg aufgrund seines Hafens traditionell ein wichtiger Umschlagplatz für Holz. Viele große Holzimporteure und -händler sind hier ansässig. Das Johann Heinrich von Thünen-Institut und der Lehrstuhl für Welt­ forstwirtschaft an der Universität Hamburg blicken auf eine große Tra­ dition in Forschung und Wissenschaft zu den Themen Wald und Holz zurück. Gleichzeitig sind für die Stadt die Themen Umweltschutz und schonender Umgang mit Ressourcen von besonderer Bedeutung. Als eine der ersten großen deutschen Kommunen verpflichtete sich die Stadt in einem Senatsbeschluss vom Dezember 1996 dazu, auf die Verwendung von Holz aus tropischen Regenwäldern in öffent­

lichen Bauten und bei Baumaßnahmen öffentlicher Unternehmen zu verzichten, soweit es nicht ausschließlich aus nachhaltiger Forstwirt­ schaft stammt, nachgewiesen durch ein anerkanntes Zertifizierungs­ system. Im Jahre 1997 wurde der FSC (Forest Stewardship Council) als erstes nachhaltiges Zertifizierungssystem anerkannt. Anfang 2000 wendete sich das nationale malaysische Zertifizierungs­ system Malaysian Timber Certification Scheme MTCS, unterstützt von Vertretern des deutschen Holzhandels, an den Senat und die zustän­ dige Behörde und bat um Prüfung einer Anerkennung. Angesichts der Beliebtheit der malaysischen Holzart Meranti im Fensterbau ging es den Malaysiern einerseits um den Erhalt von Marktanteilen, anderer­ seits aber auch darum, ihre Bemühungen um nachhaltige Forstwirt­ schaft unter den Bedingungen der Tropen anerkannt zu sehen und ein positives Signal in Richtung eigener Wald- und Holzwirtschaft zu senden.

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Umgang mit den Herausforderungen Die zuständige Behörde für Wirtschaft und Arbeit (heute Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) der Freien und Hansestadt Hamburg lud daraufhin alle wesentlichen Interessensgruppen wie Umweltorganisationen, Gewerkschaften, Holzhandel, Verwaltung und Wissenschaft zu einem runden Tisch ein, um gemeinsam zu diskutie­ ren, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung des MTCC möglich ist. Als Ergebnis mehrmonatiger intensiver, auch kontroverser Diskussionen wurde zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem MTCC unter Einbeziehung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusam­ menarbeit und Entwicklung, vertreten durch die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GTZ, und des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel (GD Holz) ein über mehrere Jahre angelegtes Private-Public-Partnership-Projekt vereinbart. In dessen Kern erkannte die Stadt Hamburg das MTCS befristet an. Die malaysische Seite ver­ pflichtete sich im Gegenzug, weiter an der Entwicklung seines Systems und dessen Anpassung an die Anforderungen Hamburgs zu arbeiten. Im Auftrag der Stadt Hamburg erfolgte die wissenschaftliche Beglei­ tung des Projektes durch den Lehrstuhl für Weltforstwirtschaft der Uni­ versität Hamburg. Neben vier international tätigen wissenschaftlichen Consultants wirkte daran wesentlich ein Mitarbeiter der Universität mit, welcher über zwei Jahre im Büro des MTCC in Kuala Lumpur unterge­ bracht war. Er war einerseits Berater vor Ort und andererseits „Über­ setzer“ der unterschiedlichen Erwartungen, Ansprüche, Bedürfnisse und Forderungen der Projektpartner. In zwei großen offenen bilateralen Workshops in Kuala Lumpur 2006 und in Hamburg 2008, zu denen alle Interessensgruppen eingeladen wurden, wurden die Ergebnisse disku­ tiert und weitere Schritte gemeinsam verabredet.

Während der Laufzeit des Projektes erfolgte eine Umstellung der malaysischen Kriterien und Indikatoren für die Waldzertifizierung in einen höheren Standard [MC&I (2002)]. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Umsetzung einer neuen institutionellen Struktur des MTCS zum 1. Juli 2008. Ab diesem Zeitpunkt übernahmen bei der nationa­ len Akkreditierungsstelle in Malaysia akkreditierte Zertifizierungsstel­ len die Aufgabe der Durchführung von Bewertungen und der Ausstel­ lung von Zertifikaten gemäß dem MTCS. Die Anerkennung des MTCS durch PEFC im Mai 2009 und die da­ mit einhergehenden Entwicklungen halfen, die sogenannte Chain of Custody (CoC), also den Verarbeitungskreislauf vom geschlagenen Holz in Malaysia bis zum Kunden in Deutschland, weiter zu schließen. Die während des Projektes erarbeiteten Empfehlungen sind inzwi­ schen ebenfalls in die ab 2011 gültigen Kriterien und Indikatoren für nachhaltige Waldwirtschaft in Malaysia MC&I (natural forests – Natur­ wald) eingeflossen.

Ergebnisse Per 01. Januar 2010 hat die Freie und Hansestadt Hamburg MTCS endgültig für seine Bauvorhaben und für Baumaßnahmen öffentlicher Unternehmen, neben FSC und PEFC, anerkannt. Inzwischen wurde in einer ganzen Reihe öffentlicher Objekte in Hamburg MTCS-zerti­ fiziertes Holz aus Malaysia verwendet. Die Erfahrungen Hamburgs in der Zusammenarbeit mit MTCC wurden auch vom Bund und anderen Bundesländern und Kommunen genutzt. Zur Erläuterung der Begriffe: MTCC, der malaysische Holzzertifizierungs­ rat, ist eine unabhängige Organisation, die das malaysische Holzzertifi­ zierungssystem MTCS, Malaysian Timber Certification Scheme, betreibt.


Malaysian Timber Certification Council (MTCC) Chew Lye Teng, Geschäftsführer MTCC: Der malaysische Holzzertifizierungsrat wurde im Oktober 1998 als unabhängige Organisation mit dem Ziel gegründet, in Malaysia ein freiwilliges nationales Holzzertifizierungssystem, genannt Malaysian Timber Certification Scheme (MTCS, malaysisches Holzzertifizierungssystem), zu entwickeln und zu betreiben. MTCS soll eine unabhängige Bewertung der Waldbewirtschaftungspraktiken gewährleisten, um die nachhaltige Bewirtschaftung der Dauerwaldflächen (PRF, Permanent Reserved Forests) Malaysias zu sichern sowie die Nachfrage des Marktes nach zertifizierten Holzprodukten zu befriedigen. Das MTCS nahm seine Aktivitäten im Oktober 2001 auf und besteht aus zwei Komponenten: Zertifizierung der Waldbewirtschaftung und Zertifizierung der Verarbeitungs­kette (CoC, Chain of Custody). Der für die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung genutzte Standard sind die Malaysischen Kriterien und Indikatoren für die Zertifizierung der Waldbewirtschaftung MC&I (Natural Forest), die in einem offenen und transparenten Beteiligungsprozess, der breite Interessensgruppen einschloss, entwickelt wurden. Der für die Zertifizierung der Verarbeitungs­ kette genutzte Standard ist das Technische Dokument, Anlage 4, des PEFC. Mit Wirkung zum 1. Mai 2009 wurde MTCS von PEFC anerkannt. MTCS ist in der AsienPazifik-Region das erste und nach dem gabunischen Holzzertifizierungssystem weltweit das zweite Zertifizierungssystem für Tropenholz, das von PEFC zugelassen wurde. 4,65 Millionen Hektar bzw. 32 % der gesamten Dauerwaldfläche Malaysias sind im Rahmen des MTCS gemäß den Anforderungen des PEFC zertifiziert. Baumstämme und daraus gefertigte Holzprodukte, die diesen Wäldern entstammen, sind dafür qualifiziert, das PEFC-Logo zu tragen. Über 170 malaysische Unternehmen der verschiedensten Produktbereiche haben das PEFC-Zertifikat für die Verarbeitungskette erworben. Ein Meilenstein in der internationalen Anerkennung des MTCS war das MTCC-HamburgProjekt, welches im Jahre 2002 startete und mit der vollständigen Anerkennung von MTCS durch die Freie und Hansestadt Hamburg per 1. Januar 2010 erfolgreich abgeschlossen wurde. PEFC-zertifiziertes Holz aus Malaysia ist auch durch die Beschaffungsrichtlinie des Bundes für Holz und Holzprodukte vom Januar 2011 sowie die Beschaffungsricht­ linien der Bundesländer Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen anerkannt. PEFC-zertifizierte Holzprodukte aus Malaysia sind seit dem Frühjahr 2011 in Deutschland erhältlich. Malaysische Holzprodukte und insbesondere die Holzarten Meranti, Gerutu, Binantangor und Bangkirai werden zu Fenstern und Türen, aber auch zu Parkett, Riffeldielen für den Außenbereich und Gartenmöbeln verarbeitet. Neben den ermutigenden Entwicklungen in Deutschland ist MTCS als ein von PEFC anerkanntes Zertifizierungssystem in den nationalen Beschaffungsrichtlinien für Holzprodukte in Dänemark, im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, in Finnland, Belgien, in der Schweiz sowie in Japan und Neuseeland zugelassen. Nach Meinung des MTCC ist die internationale Anerkennung ein wichtiger Anreiz zur weiteren Entwicklung nachhaltiger Waldbewirtschaftung in Malaysia. Sie sendet das richtige Signal in Richtung der malaysischen Holzwirtschaft und verdeutlicht die Marktvorteile, die mit der Herstellung und dem Export PEFC-zertifizierter Produkte mit dem PEFC-Logo erzielt werden können. PEFC | Verantwortungsvoll beschaffen 27



Beschaffungsrichtlinien Bundesrepublik Deutschland Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Unverzichtbare Voraus­ setzungen zur Eindämmung der anhaltenden Zerstörung und Degra­ dierung von Wäldern weltweit sind eine nachhaltige Waldbewirtschaf­ tung und legaler Holzeinschlag. Aufgrund ihrer engen Einbindung in globale Märkte steht die Bundesrepublik Deutschland hier in beson­ derer Verantwortung.

PEFC produziert wurden. Die dazu notwendigen Prüfungen werden vom Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI) in Hamburg und vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn auf Kosten des Bieters durchgeführt. Andere Zertifikate, die nach dieser Prüfung zugelassen sind, werden wie Zertifikate von FSC und PEFC behandelt.

Um ein Signal für die große Bedeutung einer im Sinne des Nachhal­ tigkeitsprinzips umweltgerechten, sozialverträglichen und wirtschaft­ lich tragfähigen Bewirtschaftung der Wälder zu setzen, unterstützt die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und wird bei ihren Beschaffungsmaßnahmen auch künftig nur Holz aus zertifizierten Beständen nutzen …

Die Anforderungen und Inhalte von Zertifizierungssystemen unter­liegen erfahrungsgemäß einer dynamischen Weiterentwicklung, die im Zeit­ ablauf zu Veränderungen der anzuwendenden Standards führen kann.

Erläuterungen zur Beschaffungsregelung Zur Umsetzung dieses politischen Zieles hat die Bundesregierung eine Beschaffungsregelung für Holzprodukte erlassen. Unter Beach­ tung der vergabe- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften wird da­ bei ein möglichst geringer bürokratischer Aufwand angestrebt. Nach dieser Beschaffungsregelung müssen Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Die Regelungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts in der jeweils geltenden Fas­ sung sind zu beachten, wonach im konkreten Fall Holzprodukte aus Recyclingmaterialien zu bevorzugen sind. Auch sind die einschlägi­ gen Anforderungen des Gesundheitsschutzes zu beachten. Die Be­ schaffungsregelung des Bundes bezieht sich nur auf Holzprodukte mit Frischholzanteil. Papier und Papierprodukte sind von der Beschaf­ fungsregelung ausgenommen. Holzprodukte sind Rohholz sowie Halb- und Fertigwaren der Forst­ wirtschaft und des produzierenden Gewerbes (Be- und Verarbeitung), bei denen Holz allein oder als wesentlichste Werkstoffgruppe in Kom­ bination mit anderen Werkstoffen (z. B. Kunststoffen) verwendet wird. Es gilt das amtliche Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes ohne Papier und Papierprodukte. Der Nachweis kann durch Vorla­ ge eines glaubwürdigen Zertifikats für nachhaltige Waldwirtschaft oder durch einen Einzelnachweis erfolgen. Akzeptiert werden die in Deutschland verbreiteten Zertifikate von FSC und von PEFC. Holz­ produkte mit einem anderen Zertifikat bzw. ohne Zertifikat können berücksichtigt werden, wenn seitens des Bieters bei Angebotsabgabe glaubhaft nachgewiesen wird, dass diese in Übereinstimmung mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder

Überprüfung Zertifizierungssysteme

Werden schwerwiegende Mängel bei FSC oder PEFC – einschließlich der von diesen anerkannten nationalen Systeme – bzw. bei einem anderen seitens der Bundesverwaltung akzeptierten Zertifizierungs­ system bekannt und im Rahmen einer Prüfung von BfN und vTI bestätigt, wird ggf. unter Formulierung entsprechender Auflagen eine Nach­besserungsfrist von bis zu zwölf Monaten eingeräumt. Sofern die Mängel bis zum Ablauf der Frist nicht behoben sind, wird das betrof­ fene Zertifizierungssystem aus der Beschaffungsregelung des Bundes ausgeschlossen. Als schwerwiegender Mangel gilt: ■ eine Herkunft von zertifizierten Holzprodukten sowie von Anteilen / Bestandteilen derselben aus illegalem Holzeinschlag, ■ ein Verstoß gegen wesentliche Anforderungen der Zertifizierungs­ systeme sowie ■ neu entstandene oder neu bekannt gewordene Defizite bei den Anforderungen der Zertifizierungssysteme selbst oder bei den von ihnen anerkannten nationalen Zertifizierungssystemen, insbeson­ dere wenn die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung oder die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Produktkette nicht gewähr­ leistet werden kann. Liegen schwerwiegende Mängel in den anerkannten nationalen Systemen vor, würde ein Widerruf der Anerkennung des betroffenen nationalen Systems oder der Nachweis, dass Holzprodukte der ent­ sprechenden Herkünfte nicht mehr in die Produktkette gelangen, als Nachbesserung anerkannt. Hinweis: Die Beschaffungsrichtlinie der Bundesrepublik Deutschland wurde 2011 nach Überprüfung von BfN und vTI unbefristet verlängert und PEFC und FSC als fester Bestandteil bestätigt.

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Beschaffungsrichtlinie Bayern Aus dem Allgemeinen Ministerialblatt Nr. 6 vom 28.09.2009: Holzprodukte müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von PEFC oder FSC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter durch ein Gutachten eines anerkannten Zertifizierungsbüros nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden. Die notwendigen Prüfungen dieser Gutachten werden vom Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Weltforstwirtschaft, Leuschnerstraße 91, 21031 Hamburg, auf Kosten des Bieters durchgeführt.

Beschaffungsrichtlinie Baden-Württemberg Erlass des Finanzministeriums Baden-Württemberg vom 26.06.2007, Beschaffung von Holzprodukten: Umweltgerechte, sozialverträgliche und ökonomisch tragfähige Bewirtschaftung der Wälder dient der Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen und der Bewahrung der biologischen Vielfalt. Deshalb unterstützt die Bundesregierung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder und achtet bei der Beschaffung von Holzprodukten darauf, dass diese aus nachweislich legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Zur Umsetzung dieser Ziele hat die Bundesregierung eine Beschaffungsregelung unter Beachtung der vergabeund wettbewerbsrechtlichen Vorschriften für Holzprodukte erlassen. Dem Betrieb Bundesbau Baden-Württemberg wird der Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 27. März 2007, Az.: B 15 – 0 1080 – 490, zur Kenntnis und Beachtung übersandt. Der Betrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg wird gebeten, diese Vorschriften mit sofortiger Wirkung entsprechend anzuwenden.


Beschaffungsrichtlinie Hamburg Auszüge aus der Senatsdrucksache Nr. 96/1543: Bei allen Bauvorhaben der Stadt einschließlich der Landesbetriebe ist nur solches Tropenholz zu verwenden, das die Gewähr dafür bietet, ausschließlich aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu stammen. Dies gilt auch für Reparaturen und Ausbauten. Als anerkanntes Zertifizierungssystem ist das des MTCC (Malaysian Timber Certification Council) seit dem 01. Januar 2010 anzusehen. Die Anerkennung der Zertifizierungssysteme des FSC (Forest Stewardship Council) von 1997 und des PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) von 2009 sind weiter gültig.

Beschaffungsrichtlinie NRW Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Runderlass des Min. für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom 12.4.2010, Kap. 2.3.3 b): Holzprodukte müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikates von PEFC, FSC, vergleichbare Zertifikate oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder gleichwertige Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter durch ein Gutachten eines anerkannten Zertifizierungsbüros nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden. Die notwendigen Prüfungen dieser Gutachten werden vom Johann Heinrich von Thünen-Institut – Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Weltforstwirtschaft – auf Kosten des Bieters durchgeführt. Informationen zu PEFC und FSC können im Internet unter www.pefc.de bzw. www.fsc-deutschland.de abgerufen werden.

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Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen – Hinweise Unabhängig vom konkreten Projekt sollten Ausschreibungen grundsätzlich folgende Aspekte beinhalten: 1. Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 1.1

Auftraggeber / vergebende Stelle

Hier werden sowohl der Auftraggeber als auch die verge­ bende Stelle präzise genannt.

1.2

Ausschreibungsunterlagen

Das Angebot ist auf Basis folgender Ausschreibungs­ unterlagen zu erstellen: ■ die allgemeinen Ausschreibungsbestimmungen ■ die Leistungsbeschreibung ■ die Vertragsbestimmungen

1.9

Termin der Angebotsöffnung

Beschreibung des genauen Ablaufs der Angebotsöffnung (wann, wo und wie; wer führt diese durch).

1.10 Zuschlagsfrist

Kurze Erläuterung, wie lange die Auftragsvergabe ab dem Ende der Angebotsfrist vorgesehen ist.

Wichtig wäre an dieser Stelle, dem Bieter mitzuteilen, dass dieser an das Angebot innerhalb der Zuschlagsfrist gebun­ den ist.

1.11 Anfragen

Die Ausschreibungsunterlagen können dem Bieter kosten­ los übergeben werden. Dem Bieter sollte aber mitgeteilt wer­ den, dass die Unterlagen urheberrechtlich geschützt sind und weder im Original noch als Kopie weitergegeben werden dürfen.

1.3

Verschwiegenheit

1.12 Alternativangebote

Hier könnte erwähnt werden, dass der Bieter sich zur Geheimhaltung der Ausschreibungsunterlagen sowie von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers während und auch nach der Durchführung oder Beendigung des Vergabeverfahrens verpflichtet. Diese Verpflichtung des Bieters gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt und auch gegenüber mit dem Bieter verbundenen Unternehmen.

Beschreibung der gültigen Kommunikationswege im Falle von Fragen des Bieters an den Auftraggeber. Die Kontakt­ daten des zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers sollten hier ebenfalls genannt werden.

Erläuterung, ob rechtliche, wirtschaftliche und technische Alternativangebote ausgeschlossen werden. Sollten diese nicht ausgeschlossen werden, muss dem Bieter mitgeteilt werden, unter welchen Voraussetzungen diese Alternativ­ angebote zulässig sind.

1.13 Vergütung von Angebotsunterlagen

Klärung von Seiten des Auftraggebers, ob dieser dem Bieter entstehende Kosten für die Angebotsabgabe (einschließlich der Vorleistungen und Kalkulationen, Anfertigung von Nach­ weisen etc.) vergütet oder nicht.

1.4

Beschaffungsziel und Leistungsbild

Hier erfolgt eine Beschreibung der Ausschreibung, was der Auftraggeber mit dem Vergabeverfahren an Leistungen errei­ chen möchte.

1.5

Verfahrensart und Verfahrensablauf

Erläuterung, ob es sich z. B. um ein offenes oder begrenztes Verfahren handelt und wer für die Kontrolle des Vergabe­ verfahrens zuständig ist.

1.6

Subunternehmer

Klärung, ob Teile der Leistung an Subunternehmen vergeben werden dürfen und wie die Auftragsausführung mit Subun­ ternehmen gestaltet wird.

Folgende Anforderungen könnten aufgeführt werden: ■ Kalkulation der Preise im Preisangebotsverfahren ■ Ausweisung der Preise in EUR (inklusive aller Gebühren und Abgaben) ■ getrennte Ausweisung der gesetzlichen Mehrwertsteuer ■ Inkludierung von Nachlässen oder Preisminderungen in die Preise ■ Inkludierung sämtlicher anfallender Nebenkosten in den Preisen

1.7

Bietergemeinschaften

1.15 Veränderliche Preise

Sind Bietergemeinschaften zulässig?

1.8

Angebotsabgabe und Einreichform

Der Bieter sollte darauf aufmerksam gemacht werden, ■ in welcher Form (gebunden oder ungebunden, im Original, wie viele Kopien, ob geschlossenes Kuvert, mit welcher Aufschrift, ob elektronisch) das Angebot beim Auftrag­ geber eingereicht werden muss ■ bis zu welchem Tag / welcher Uhrzeit das Angebot spätestens einzureichen ist ■ welche Konsequenzen es zur Folge hat, sollte er Hinweise zur Angebotsabgabe und Einreichform missachten

1.14 Preise

Erläuterung, unter welchen Bedingungen die Preise z. B. nach Ende einer Festpreisperiode angepasst werden dürfen.

1.16 Offenlegung der Kalkulation

Hier kann der Auftraggeber dem Bieter erläutern, unter welchen Bedingungen dieser seine Kalkulation offenzulegen hat.

1.17 Wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen

Klare Formulierung von Umständen, unter denen der Auf­ traggeber das Bieterverfahren widerrufen kann.


1.18 Einhaltung des deutschen Arbeits- und Sozialrechts

Der Auftraggeber könnte den Bieter z. B. verpflichten, sich im Auftragsfall an die geltenden deutschen arbeits- und sozial­ rechtlichen Vorschriften, Gesetze und Verordnungen zu hal­ ten, soweit die Leistungen in Deutschland zu erbringen sind.

2.3

2.3.1 Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit

Hier könnten Kriterien aufgeführt werden, die zum Aus­ schluss eines Bieters vom Vergabeverfahren führen könnten.

Zudem könnten Dokumente aufgelistet werden, die zum Nachweis der allgemeinen beruflichen Zuverlässigkeit dienen (z. B. Handelsregisterauszug, letzter gültiger Kontoauszug der zuständigen Sozialversicherungsanstalt, Geschäftsberichte).

1.19 Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen

Der Auftraggeber kann an dieser Stelle dem Bieter z. B. mit­ teilen, dass er sich das Recht vorbehält, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen.

Außerdem könnte an dieser Stelle erläutert werden, dass der Bieter die Vollständigkeit der Ausschreibungsunterlagen mit der Abgabe des Angebotes bestätigt.

1.20 Beschränkung der Haftung für Schadenersatz

Der Auftraggeber kann erklären, dass er und die vergeben­ de Stelle nur im Falle nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz für Schadenersatz haften.

2. Eignungskriterien und -nachweise

Zuverlässigkeit

3. Zuschlagskriterien und Gewichtung

Hier werden die Vergabekriterien beschrieben.

3.1

Gewichtung

Hier sollte ausgeführt werden, wie die Vergabekriterien gewich­ tet werden.

3.2

Preis

Hier könnte erläutert werden, wie z. B. ein Preisblatt auszu­ sehen hat.

3.3

Qualität

Nachfolgend eine Auflistung der für die Leistungserbrin­ gung erforderlichen Eignungsnachweise und zu erfüllenden Eignungs­kriterien, über die der Bieter spätestens bei der Ange­botseröffnung informiert sein sollte.

Der Auftraggeber kann sogenannte MUSS-Kriterien beschrei­ ben, die einzuhalten sind. Darüber hinaus sollte ausgeführt werden, welche KANN-Kriterien vom Bieter verbindlich einzu­ halten sind, soweit deren Erfüllung vom Bieter angeboten wird.

2.1

Nachweise

3.4

Punktegleichstand

Hier sollten im Einzelnen die einschlägigen für die Leistungs­ erbringung erforderlichen gesetzlichen und gewerblichen Nachweise aufgelistet werden.

Der Auftraggeber kann dem Bieter erläutern, wie das Verga­ beverfahren bei gleicher Punkteanzahl entschieden wird.

2.2

Wirtschaftliche/finanzielle und technische Leistungsfähigkeit

2.2.1 Personalausstattung

Hier kann erläutert werden, welche Personalausstattung verlangt wird und über welche Qualifikationen die eingesetz­ ten Mitarbeiter verfügen sollten.

2.2.2 Referenzen

Der Bieter sollte dem Auftraggeber seine Erfahrungen bei der Entwicklung und Durchführung vergleichbarer Projekte der letzten 3 Jahre anhand von einschlägigen Referenzen be­ weisen.

2.2.3 Gesamtumsatz

Der Bieter sollte dem Angebot auch einen Nachweis über den Gesamtumsatz für die letzten 3 Jahre vorlegen.

4. Leistungsbeschreibung

Ausführliche Beschreibung der geforderten Leistung(en) mit den dazu erforderlichen Anforderungen an den Bieter.

5. Vertragsbestimmung

Ausführliche Beschreibung der dem Vergabeverfahren unter­ liegenden Bestimmungen.

6. Anlagen

Auflistung aller vom Bieter einzureichenden Unterlagen, For­ mulare, Nachweise etc., die für die Leistungserbringung und die Bewertung des Angebotes erforderlich sind.

2.2.4 Berufshaftpflichtversicherung

Der Bieter sollte dem Aufraggeber den Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung vorlegen.

PEFC | Verantwortungsvoll beschaffen 33


Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Neubau Büro- und Verwaltungsgebäude Hauptkriteriengruppe Kriteriengruppe Kriterium

Ökologische Qualität Wirkungen auf die globale und lokale Umwelt Nachhaltige Materialgewinnung / Holz

Relevanz und Zielsetzungen Wälder haben eine herausragende Bedeutung für die Sicherung unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für die Bewahrung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Unverzichtbare Voraus­ setzungen zur Eindämmung der anhaltenden Zerstörung und Degra­ dierung von Wäldern weltweit sind eine nachhaltige Waldbewirtschaf­ tung und legaler Holzeinschlag. Primäres Ziel ist es, durch Ausschluss von Holz und Holzwerkstoffen aus unkontrollierter Gewinnung die gefährdeten tropischen, subtropi­ schen und borealen Waldregionen der Erde zu schützen. Der dramati­ schen globalen Waldzerstörung soll durch die Förderung des nachhal­ tig gewonnenen Rohstoffes Holz entgegengewirkt werden. Durch Steigerung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder kann die Brandrodung und die Rodung zugunsten anderer Agrarerzeugnisse als Hauptursachen der Zerstörung verringert werden.

Beschreibung Hölzer und Holzprodukte aus regionaler bzw. europäischer Forstwirt­ schaft sowie weltweit tropische, subtropische und boreale Hölzer dür­ fen nur dann verwendet werden, wenn vom Lieferanten des Holzes / des Holzproduktes durch Vorlage eines Zertifikates die geregelte, nach­ haltige Bewirtschaftung des Herkunftsforstes nachgewiesen wird. Als Nachweis werden gemäß des – Gemeinsamen Erlass zur Beschaf­ fung von Holzprodukten – des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirt­ schaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 22. Dezember 2010 (GMBl 2010, Nr. 85/86) daher folgende Zertifikate für eine Nachweis­ führung anerkannt:

Die durch PEFC und FSC aufgestellten Grundsätze zu einer nachhaltigen Forstwirtschaft sind zurzeit die einzigen Zertifizierungskriterien, bei denen ein internationaler Konsens besteht. Zur Nachprüfbarkeit müssen durch den Lieferanten sowohl das Herkunftsland als auch die Holzart zusätzlich deklariert werden. Ein solches Zertifikat gilt nur in Verbindung mit dem zugehörigen Handelszertifikat „chain of custody“ (CoC-Zertifikat). Als Mindestanforderung gilt, dass keine unkontrolliert gewonnenen Hölzer aus tropischen, subtropischen und borealen Forsten verwendet werden sollen. Die Anforderung gilt für das Bauwerk. Die Mindestan­ forderung gilt auch dann als erfüllt, wenn im Bauvorhaben kein Holz verwendet wird. Die Verwendung von mitteleuropäischen und einhei­ mischen Hölzern unterliegt für den privatrechtlichen Nachweis keinen Beschränkungen, für Gebäude des Bundes ist der Erlass darüber hinaus maßgebend. Um den wirtschaftlichen Wert zertifizierter Forstflächen zu fördern, gilt als maximale Anforderung die gezielte Verwendung zertifizierter Hölzer für regionale und europäische Holzprodukte sowie Holzpro­ dukten aus tropischen, subtropischen und borealen Klimazonen auch unter Berücksichtigung von temporären Konstruktionshölzern.

Bewertung Qualitative Bewertung

Methode Für die verbauten Hölzer und Holzwerkstoffe ist durch Zertifikate nach­ zuweisen, dass diese nicht aus unkontrollierter Gewinnung stammen. Die Anforderung und Bewertung gliedert sich in vier Qualitätsstufen:

Qualitätsstufe 1: ■ PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ■ FSC (Forest Stewardship Council) ■ vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise bei erbrachtem Nachweis, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden Vergleichbare Zertifikate bzw. Einzelnachweise sind gemäß dem gemeinsamen Erlass nachzuweisen.

Die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen enthalten nachweislich einen Hinweis zur Vermeidung von nicht zertifizierten tropischen, sub­ tropischen oder borealen Hölzern. Die Abfrage von Nachweisen nach Zertifikaten für mitteleuropäische Hölzer erfolgt in dieser Stufe nicht. Für alle verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe tropischer, subtropischer oder borealer Herkunft ist eine anerkannte Zertifizierung und ein zugehöriges CoC-Zertifikat oder ein alternativer zugelassener Nachweis zu dokumentieren.


Qualitätsstufe 2: Für mindestens 50 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grund­ lage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unter­ schiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.

Qualitätsstufe 3: Für mindestens 80 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grund­ lage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unter­ schiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.

Qualitätsstufe 4: Für mindestens 95 % der verbauten Hölzer, Holzprodukte und/oder Holzwerkstoffe ist der Nachweis auf Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu führen. Dies wird durch Vorlage eines anerkannten Zertifikates und des zugehörigen CoC-Zertifikates nachgewiesen. Die Quantifizierung erfolgt über eine Mengenabschätzung auf Grund­ lage des Bauteilkataloges für die Ökobilanzierung oder gewerkeweise auf Grundlage der Ausschreibungsunterlagen in der Planungsphase bzw. der Abrechnungsunterlagen mit Gebäudefertigstellung. Zusätz­ lich sind Zertifikate bzw. alternative Nachweise zur Sicherstellung des Einsatzes von Holzprodukten aus nachhaltiger Forstwirtschaft für die temporär eingesetzten Bauhölzer, Schaltafeln etc. zu erbringen. Für die Bestimmung der absoluten Holzmenge ist die Bezugsgröße für die unter­ schiedlichen Gewerke auf Masse oder Volumen zu vereinheitlichen.

Wechselwirkung zu weiteren Kriterien Das Thema Biodiversität ist im Kontext der Ressourceninanspruch­ nahme zu betrachten und wird perspektivisch im „Ressourcenschutz“ berücksichtigt.

Für die Bewertung erforderliche Unterlagen ■ Auflistung aller verwendeten Holzprodukte oder holzbasierenden Materialien (z. B. Fenster, Türen, Böden, Wände, Treppen) nach Gewerken inkl. Angaben über den prozentualen Anteil am Gesamt­ volumen – vereinheitlichte Bezugsgröße – mit Angaben über vor­ handene Zertifikate, die jeweilige Herkunft (mitteleuropäische Län­ der, tropische, subtropische oder boreale Region) und Kennung der jeweiligen erfüllten Qualitätsstufe ■ PEFC-Zertifikate (Programme for the Endorsement of Forest Certifica­ tion Schemes) und das zugehörige Handelszertifikat „chain of custody“ ■ FSC-Zertifikate (Forest Stewardship Council) und das zugehörige Handelszertifikat „chain of custody“ ■ ggf. vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise, die bestätigen, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des PEFC oder FSC erfüllt werden ■ Schlussrechnungen und Leistungsverzeichnisse der Gewerke mit den relevanten Materialien in Auszügen

Hinweise zur Bewertung Die Qualitätsstufe 1 beschreibt die Mindestanforderung. Darunter kann nur der Fall eintreten, dass nicht zertifizierte tropische, subtropische oder boreale Hölzer verwendet wurden. Für diesen Fall wird kein Punkt gewährt. Für den seltenen Fall, dass im Gebäude nachweislich kein Holz ver­ wendet wird, kann dies aus rechnerischen Gründen wie Qualitätsstufe 4 bewertet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass in der Bauphase für das Bauholz (Schaltafeln etc.) die Zertifikate (gemäß Nachweismetho­ dik eingebaute Hölzer) nachgewiesen werden bzw. dass kein Bauholz angefallen ist. Sonst ist mit der Qualitätsstufe 3 zu bewerten.

Bewertungsmaßstab Anforderungsniveau :100 Z 80 R: 50 G: 10 0

Nachweis der Qualitätsstufe 4 Nachweis der Qualitätsstufe 3 Nachweis der Qualitätsstufe 2 Nachweis der Qualitätsstufe 1 Die Anforderungen der Qualitätsstufe wurden nicht erfüllt. PEFC | Verantwortungsvoll beschaffen 35


Impressum: Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen PEFC Deutschland e. V. Danneckerstraße 37 70182 Stuttgart Tel. 0711 248 40-06 Fax 0711 248 40-31 info@pefc.de www.pefc.de Verantwortlich: Dirk Teegelbekkers

Gestaltung: Anke Mosel www.mosel-design.de Druck: Theissen Medien Gruppe GmbH & Co. KG (PEFC/04-31-1021)

Die Broschüre „Verantwortungsvoll beschaffen“ ist auf 170 g/m² Tauro Offset, einem PEFC-zertifizierten Papier gedruckt.

Achten Sie auf dieses Zeichen! PEFC hat im Internet unter www.pefc.de eine umfangreiche Datenbank eingerichtet, den Einkaufsratgeber. In diesem sind alle zertifizierten Unternehmen und deren Produkte gespeichert. PEFC-zertifi­zierte Produkte zu finden, wird so zu einem Kinderspiel.

Dort finden Sie auch mehr Informationen zu nachhaltiger Waldwirtschaft, der Waldzertifizierung oder einem gesicher­ ten Herkunftsnachweis sowie unsere gesamten Informati­ onsbroschüren, die heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden können. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


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