Presseinformationen

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EU-Holzhandelsverordnung

Verzögerungen auf der Zielgeraden Bad Honnef. Das Ziel ist in Sichtweite, die Interessen der Holzbranche geraten indes ein wenig aus dem Blickfeld. Ab dem 3. März 2013 wird die EUHolzhandelsverordnung (EU Timber Regulation – EUTR) vollumfänglich angewendet. Entgegen des ursprünglichen Zeitplans wurden allerdings immer noch keine Organisationen von der EU-Kommission in Brüssel akkreditiert, die das für Importeure verpflichtende Sorgfaltspflichtsystem überwachen können.

In Deutschland wird die EU-Holzhandelsverordnung über die Neufassung des Holhandelssicherungsgesetzes (HolzSiG), das zeitgleich in Kraft treten soll, in nationales

Recht

umgesetzt.

Danach

ist das Inverkehrbringen

von

illegal

geschlagenem Holz grundsätzlich verboten. Soweit es Importe von Holz und Holzprodukten aus Drittstaaten außerhalb der EU betrifft, sind Importeure dazu verpflichtet, dies über ein Sorgfaltspflichtsystem (Due Diligence System – DDS) sicherzustellen. Monitoring Organisationen überwachen diese Systeme und können als akkreditierte Dienstleister ein Sorgfaltspflichtsystem anbieten. „Die bislang unterbliebene Akkreditierung von Überwachungsorganisationen verunsichert die Unternehmen der deutschen Holz- und Möbelindustrie und des Handels natürlich immens“, so Dirk-Uwe Klaas, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Holzindustrie (HDH). „Der überwiegende Teil der Unternehmen in unserer Branche ist mittelständisch geprägt. Obwohl es jedem Unternehmen freigestellt ist, ein eigenes Sorgfaltspflichtsystem ohne die Zusammenarbeit mit einer Monitoring Organisation aufzubauen, möchten viele deren Unterstützung in Anspruch nehmen. Da aber noch keine dieser Organisationen eine Akkreditierung aus Brüssel erhalten hat, stehen diese Unternehmen vor einem akuten Dilemma. Einerseits sollten die 1


Jahresplanungen für 2013 bereits abgeschlossen sein, andererseits wird die Unsicherheit generell als geschäftsschädigender Faktor betrachtet. Zumal importierte Holzerzeugnisse im Herkunftsland erst auf Bestellung produziert werden. Dies braucht ebenso eine gewisse Zeit, wie der anschließende Transport“, so Klaas. Nach Informationen

des

Bundesministeriums

für

Ernährung,

Landwirtschaft

und

Verbraucherschutz (BMELV) ist mit einer Akkreditierung aus Brüssel in diesem Jahr wahrscheinlich nicht mehr zu rechnen. Zumindest soll bis Ende dieses Jahres noch ein Guidance Document aus Brüssel veröffentlicht werden, das wichtige Aspekte der EU-Holzhandelsverordnung erläutern soll.

Mehr zum Hauptverband der Deutschen Holzindustrie unter www.hdh-ev.de

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Medium:

M端nchner Merkur (Seite 1 von 2)

Datum:

05.10.2012

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Medium:

Rheinische Post

Datum:

05.10.2012


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