Geschäftsbericht 2014-2017

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GESCHÄFTSBERICHT 2014 - 2017




LIEBE MITGLIEDER,

+ 8,68 % Mitglieder

62

Ort- und Landestagungen durchgeführt

+ 21,2 %

finanzielle Unterstützung für Ortstagungen


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 5

Liebe Freundinnen und Freunde des Deutschen Arbeitsgerichtsverbands, sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen drei Jahren ist beim Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. (DArbGV) Vieles gleich geblieben, Einiges hat sich aber auch geändert. Wie immer wurde kontrovers diskutiert und abgewogen. Natürlich waren wir nicht immer einer Meinung, wenn es um den richtigen Weg für die Zukunft ging. Uns allen lag und liegt aber am Herzen, den Arbeitsgerichtsverband als einen Ort zu erhalten und zu stärken, der ein Forum für Treffen aller, die an der Fortentwicklung des Arbeitsrechts interessiert sind, bietet und zur Erweiterung des Horizonts ebenso wie zum kritischen Diskurs einlädt. Um dieses Ziel mit den anfangs knappen Mitteln administrativ fördern zu können, ist der Verband sehr schnell in das digitale Zeitalter überführt worden. Es ist gelungen, den Verband so zu entwickeln, dass die Möglichkeiten der Digitalisierung genutzt werden, ohne dem Verband seinen Charakter als persönliches Forum zu nehmen. Die trotz der erforderlichen Beitragserhöhung positive Entwicklung der Mitgliederzahlen ist hierfür ebenso wie die nach wie vor hohe Anzahl der Tagungen ein Indiz dafür. In diesem Geschäftsbericht wird über die Entwicklungen und Veranstaltungen des Verbands, die in die Amtszeit des noch amtierenden Vorstands und Verbandsausschusses fallen, berichtet. An erster Stelle gebührt allen Mitgliedern Dank, die sich ehrenamtlich bei der Organisation und Durchführung unserer Tagungen einbringen. Mit über zwanzig kostenfreien Tagungen im Jahr sind wir die größte nicht-kommerzielle Diskussionsplattform für das Arbeitsrecht in Deutschland. Ohne den Einsatz der Organisatorinnen und Organisatoren vor Ort wäre all das nicht ansatzweise möglich. Allen, die daran mitwirken, sei im Namen aller Mitglieder herzlich gedankt. Herzlichen zu danken ist ferner den Mitgliedern des Verbandsausschusses und des Vorstands, die keine Kosten und Mühen scheuen, um an den Sitzungen teilzunehmen und der Geschäftsstelle des Verbands und dem geschäftsführenden Vorstand allzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen. Herzlichst Ihr Dr. Helmut Nause, Präsident


2014


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 7

24. Verbandsversammlung Die 24. Verbandsversammlung des DArbGV fand am 8. Mai 2014 im Weißen Saal des neuen Schlosses in Stuttgart statt. Auf die Eröffnung der Verbandsversammlung durch die Präsidentin Edith Gräfl folgten Grußworte des Justizministers von Baden-Württemberg, Rainer Stickelberger, sowie der Bürgermeisterin Isabel Fezer. Den Festvortrag zum Thema ”Gleichheitsrechte: klassisch – europäisiert

– fordernd” anlässlich der Verbandsversammlung hielt Frau Professorin Dr. Susanne Baer, Richterin am Bundesverfassungsgericht. Der Nachmittag stand ganz im Zeichen von Werkverträgen in der betrieblichen Praxis. Auf Vorträge von Peer Michael Dick, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbände, und Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter IG Metall Baden-Württemberg, folgte eine Podiumsdiskussion. An dieser nahmen außer den Referenten auch Rechtsanwalt Professor Dr. Jobst-Hubertus Bauer und Rechtsanwalt Ewald Bartl teil. Die lebhafte und teilweise kontroverse Diskussion wurde von Dr. Eberhard Natter, Präsident des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg, moderiert. Um 15.45 Uhr eröffnet die Präsidentin die Mitgliederversammlung gem. § 6 der Satzung. Auf die Begrüßung und die Vorstellung des Geschäftsberichts folgte sodann die Wahl des neuen Verbandsausschusses. Abschließend dankte die Präsidentin der Leiterin der Geschäftsstelle, Ulrike Bräuning, sowie dem Geschäftsführer Dr. Gernot Brühler. Vizepräsident Professor Dr. Ulrich Preis sprach der Präsidentin den Dank der Mitglieder für ihre Arbeit aus. Um 16.45 Uhr endete die Mitgliederversammlung.


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Verbandsausschuss 2014 bis 2017 Gregor Asshoff (bis 2015)

Alfred Graf von Keyserlingk

Ingrid Schmidt

Prof. Dr. Jobst-Hubertus Bauer

Prof. Dr. Heinrich Kiel

Kristina Schmidt

Karoline Bauer

Prof. Dr. Marita Körner

Frank Schmidt-Hullmann (seit

Peter Berg

Walter Korte

2015)

Dr. Marta Böning

Prof. Dr. Rüdiger Krause

Dr. Holger Schrade

Ansgar Claes

Ulrich Krichel (bis 2015)

Prof. Dr. Claudia Schubert

Dr. Susanne Clemenz

Britta Maria Loskamp

Susanna Schüssler

Prof. Dr. Olaf Deinert

Ernst-Günther Mager

Dr. Rolf Schweden

Prof. Dr. Thomas Dieterich

Nadine Mattausch

​Sybille Talkenberg (seit 2015)

Burkhardt Fischer

Dr. Anja Mengel

Dr. Katrin Thiel-Koch

Dr. Cornelia Fischer

Dr. Reinold Mittag

Horst Thon

Prof. Dr. Martin Franzen

Dr. Eberhard Natter

Martina Trümner

Prof. Dr. Dres. h.c. Franz Gamills-

Dr. Ivo Natzel

Joachim Vetter

cheg

Dr. Helmut Nause

Hans-Peter Viethen

Dr. Michael Gockel

Helga Nielebock

Joachim von der Behrens

Prof. Dr. Dres. h. c. Peter Hanau

Peter Paulsen

Irma Vormbaum-Heinemann

Dr. Michael Hann

Anke Podewin

Norbert Wennmacher

Dr. Ursula Hantl-Unthan

Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis

Prof. Dr. Stephan Weth

Ralf-Peter Hayen

Thomas Prinz

Martin Wildschütz

Kathrin Hohmann

Dr. Frank Rahmstorf

Birgit Willikonsky

Karsten Jessolat

Dr. Barbara Reinhard

Alfred Wisskirchen

Gabriele Jörchel

Prof. Dr. Reinhard Richardi

Prof. Dr. Hellmut Wißmann

Dr. Heinz-Jürgen Kalb

Prof. Dr. Waldemar Röhsler

Dr. Carsten Witt

Prof. Dr. Sudabeh Kamanabrou

Prof. Dr. Franz-Josef Rose

Roland Wolf

Horst Kappel

Prof. Dr. Monika Schlachter

Dr. Volker Ziegler


DArbGV digital? Als zukunftsorientierter Verband muss der DArbGV nicht nur inhaltlich, sondern auch organisatorisch großen Wert auf seine Weiterentwicklung legen. Die Digitalisierung von Kommunikation und Abläufen ist ein Teil dieser Weiterentwicklung. Als eingetragener Verein mit über 3.500 Mitgliedern erreichte der DArbGV schon vor langer Zeit Dimensionen, in denen allein die Mitgliederverwaltung ohne EDV-Unterstützung kaum mehr zu bewältigen war.

für Mitglieder”. Deren Erstellung und Versand war in Relation zum Beitragsaufkommen nicht nur kostenintensiv, sondern band außerdem erhebliche Arbeitszeit

Effizienzsteigerung bei

Nicht zuletzt mit Blick auf die damit Kosten entschied sich der neue geschäftsführende Vorstand, die Gelegenheit des Umzugs der Geschäftsstelle nach Hamburg zu nutzen, um die Arbeit der Geschäftsstelle durch Digitalisierung kostengünstiger zu gestalten und zukunftsgerichtet aufzustellen. Hier gab es drei Schwerpunkte:

der Geschäftsstelle durch die Korrespondenz mit der Druckerei und den Versand.

Die Kommunikation mit Mitgliedern und befreundeten Personen erfolgte bis 2014 über die halbjährlich erscheinende gedruckte Zeitschrift “Mitteilungen

Nachträgliche oder kurzfristige Änderungen an einer Ausgabe konnten nicht durchgeführt werden. Aus diesen Gründen wurde nach einem ersten Test, der

interner wie externer Kommunikation


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ein sehr positives Feedback erhielt, beschlossen, die Zeitschrift durch einen halbjährlichen Online-Newsletter zu ersetzen, in den die wesentlichen Bestandteile der Zeitung übernommen wurden. Nachdem nun einige Erfahrung mit dem Newsletter gesammelt wurde, lässt sich sagen, dass er nicht nur aus finanzieller Sicht eine große Erleichterung für den Verband ist, sondern auch dessen Reichweite deutlich erhöht hat.

einen visuellen Eindruck von den Tagungen zu vermitteln. Im Übrigen wurde das Design der Homepage den derzeit üblichen Erwartungen angepasst. Die Kommunikation zwischen Geschäftsstelle und Mitgliedern erfolgt weitestgehend digitalisiert. Die Beitrittsformulare sind inzwischen auf der Homepage zu finden, der Faxanschluss wurde abgeschafft, und Anfragen per E-Mail werden schnellstmöglich bearbeitet. Insge-

und nach betriebssystemgebundene Software durch standalone-Varianten ersetzt, die geräteunabhängig vom Browser aus abrufbar sind. Das betrifft insbesondere Buchhaltung, Mitgliederverwaltung und Massenspeicher. Zur Projektplanung und -steuerung sind wir vom anfangs eingeführten Basecamp mittlerweile auf Trello umgestiegen und konnten dadurch die Kosten weiter senken. Außerdem verwenden wir Mailchimp zum

Dem Ansatz Software as a Service (SaaS)

NewsletterAkzeptanz 99,8% Selbstverständlich blieb eine solche Änderung nicht ohne Kritik, die ausgewertet und zur Verbesserung genutzt wurde. Dabei waren die Reaktionen jedoch größtenteils konstruktiv. Nur 0,2 % der Mitglieder lehnten das neue Format grundsätzlich ab. Für diejenigen, die das digitale Format nicht nutzen können oder wollen, sind individuelle Lösungen gefunden worden. Eine statistisch signifikante Auswirkung auf die Austrittszahlen hatte die Umstellung jedenfalls nicht. Nur in zwei Fällen wurde sie als Kündigungsgrund angegeben. Neben dem Newsletter ist außerdem auch die Homepage des Verbands als zweiter Weg der unidirektionalen Kommunikation modernisiert worden. Sie dient nach wie vor als Medium zur Ankündigung von Veranstaltungen und zur Veröffentlichung von Tagungsberichten, hat funktional also nur kleine Änderungen erfahren. Die größte Neuerung besteht darin, dass sie die gedruckten Beitrittsanträge ersetzt und daher zentrale Anlaufstelle für Interessentinnen und Interessenten ebenso wie für neue Mitglieder ist. Außerdem wurde die Anzahl der Fotos erhöht, um Interessentinnen und Interessenten auch

folgend stellen wir auf OS-unabhängige Standalone-Software um samt konnte die Bearbeitungsgeschwindigkeit im Laufe der drei Jahre deutlich erhöht werden. Dokumente, Einladungen und andere Korrespondenz wird bis auf wenige Ausnahmen ausschließlich per E-Mail versandt. Eingehende Änderungsmitteilungen und Kündigungen per E-Mail oder Kontaktformular werden selbstverständlich akzeptiert. Mittlerweile können über 90% aller Mitglieder per E-Mail erreicht werden. Aber nicht nur die Kommunikation mit den Mitgliedern wurde digitalisiert, sondern auch innerhalb des geschäftsführenden Vorstands und der Geschäftsstelle wurden Prozesse neu gestaltet. So wird eingehende Post – soweit rechtlich zulässig – nur noch digital verwahrt und ist damit jederzeit und ortsungebunden

Kommunikation per Mail: > 90 % abrufbar. Dem Ansatz Software as a service (SaaS) folgend wird nach

E-Mail-Versand. Die Kosten für externe Dienstleister haben wir reduziert, indem wir Veröffentlichungen selber mit Adobe InDesign und Photoshop entwerfen.

Dropbox, Trello, Mailchimp & Co. Insgesamt führten diese Maßnahmen zur Einsparung eines deutlich fünfstelligen Betrages, der nun für andere Vorhaben im Rahmen unseres satzungsmäßigen Zwecks zur Verfügung steht. All diese Neuerungen und ihre organisatorischen und finanziellen Verbesserungen wären ohne den unermüdlichen und äußerst sachkundigen Einsatz des Leiters unserer Geschäftsstelle, Sven Störmann, nicht ansatzweise möglich gewesen. Ihm vor allem ist dieser Innovationsschub zu verdanken.


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Vorstand 2014 bis 2017 Dr. Helmut Nause (Präsident) Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis (Vizepräsident) ​Edith Gräfl (Ehrenpräsidentin) Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau (Ehrenpräsident)

Dr. Udo Isenhardt (Ehrenpräsident) Dr. Dirk Neumann (Ehrenpräsident)

Hans Peter Viethen Roland Wolf Dr. Carsten Witt

Helga Nielebock Ingrid Schmidt

Geschäftsstelle 2014 bis 2017 Nina Bartels (Geschäftsstelle, bis 2015)

Prof. Dr. Matthias Jacobs (Geschäftsführer)

Sven Störmann (Leiter der Geschäftsstelle)

Dr. Esko Horn (Pressesprecher)

Janka Meier (Geschäftsstelle, bis 2015)

Birgit Voßkühler (Geschäftsführerin)

Ehrenmitglieder Franz H. Barwasser

Alfred Graf von Keyserlingk

Joachim von der Behrens

Prof. Dr. Thomas Dieterich († 06.05.2016)

Dr. Hannemarie Kühler

Alfred Wisskirchen

Ernst-Günther Mager

Prof. Dr. Helmut Wißmann

Gisela Michels Holl

Prof. Dr. Otfried Wlotzke

Dr. Cornelia Fischer Prof. Dr. Dres. h.c. Franz Gamilscheg Albert Gnade († 02.12.2014)

Prof. Dr. Reinhard Richardi Prof. Dr. Waldemar Röhsler Dr. Rolf Schwedes


Die spürbarste Änderung im Jahr 2014 war die vom Verbandsausschuss beschlossene Erhöhung der Mitgliedsbeiträge auf 36,00 € pro Jahr. Die angespannte finanzielle Situation des Verbands, über die wir im Newsletter Dezember 2014 berichtet haben, und der Umstand, dass Ortstagungen aufgrund von fehlenden finanziellen Mittel nicht durchgeführt werden

des DArbGV gern ermuntern, selbst eine Ortstagung durchzuführen, wenn in Ihrer Region keine regelmäßigen Tagungen stattfinden. Die Geschäftsstelle ist Ihnen dabei nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch gerne behilflich. Parallel zur Erhöhung des Regelbeitrags wurden

Finanzielle Aufstellung

Zur Erreichung des Satzungszwecks ist der DArbGV neben Spenden natürlich auf MItgliedsbeiträge angewiesen. Diese wurden 2014 erstmals nach über zwanzig Jahren erhöht, um die Finanzierung der Tagungen sicherzustellen. konnten, ließen keine andere Entscheidung zu. Zwar wurden durch die Neugestaltung der Arbeitsabläufe in der Geschäftsstelle und der Kommunikation mit den Mitgliedern erhebliche Mittel eingespart. Diese genügten jedoch nicht, um die entstandenen Finanzierungslücke zu schließen. In der Diskussion wurde deutlich, dass der DArbGV ganz maßgeblich vom örtlichen Engagement bei der Planung und Durchführung der Ortstagungen abhängt. Dieses Engagement sollte jedenfalls dadurch honoriert werden, dass geplante Tagungen dank der Unterstützung des DArbGV auch wirklich durchgeführt werden können. Um die Durchführung der Ortstagungen sicherzustellen, wurde der maximale Förderbetrag pro Ortstagung um 25% auf 1.000 € angehoben. Gleichwohl bemühen sich die Organisatorinnen und Organisatoren natürlich nach wie vor darum, finanzielle Unterstützung vor Ort einzuwerben. Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie als Mitglied

außerdem auch die institutionellen Mitglieder um Anpassung ihrer Beiträge gebeten. Dieser Bitte sind die Mitglieder dankenswerterweise ganz überwiegend und sehr deutlich nachgekommen. Diese dargestellten Maßnahmen haben dazu geführt, dass die finanzielle Basis, auf welcher der Verband ruht, ebenso solide ist wie die Unterstützung durch unsere Mitglieder und Förderer. Erst dadurch wird ein Arbeitsrechtskongress anlässlich des 125-jährigen Jubiläums des Verbands im Jahr 2018 ermöglicht. Beitragserhöhungen funktionieren aber selbstverständlich nur, wenn sie von den Mitgliedern getragen werden. Allen Mitgliedern gebührt deshalb an dieser Stelle ganz besonderer Dank für die jahrelange Unterstützung des DArbGV! Ferner gilt besonderer Dank Matthias Jacobs und Birgit Voßkühler, die sich sehr engagiert und erfolgreich um die Beitragserhöhungen bei den institutionellen Mitgliedern gekümmert haben.


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Landestagung Sachsen Auf seiner 2. Landestagung in Sachsen beschäftigte sich der DArbGV mit den juristischen, arbeitsmarktpolitischen und praktischen Konsequenzen aus dem Mindestlohngesetz. Die juristischen Referate von Frau Prof. Dr. Eva Kocher (Frankfurt/ Oder) und Herrn Prof. Dr. Martin Franzen (München) behandelten seine Grundlegung und Rechtsanwendung, Herr Prof. Dr. Joachim Möller die

arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen und Herr Dr. Bernd Ramming die Möglichkeiten der Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll. Bei der abschließenden lebhaften Podiumsdiskussion unter Beteiligung der Referenten und zweier Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden überwogen die Appelle zur Gelassenheit. Aus dem Publikum wurden zum Teil große Sorgen um den Erhalt von Arbeitsplätzen gerade in den neuen Bundesländern geäußert. Während die juristischen Schwierigkeiten des neuen Gesetzes überwiegend für beherrschbar angesehen wurden, wurde eine sichere Beurteilung seiner ökonomischen Auswirkungen für unmöglich gehalten. Damit prognostizierten die Diskutantinnen und Diskutanten bereits, dass es zukünftig erheblichen Diskussionsbedarf insbesondere zur betrieblichen Umsetzung des MiLoG geben würde. Dass sich diese Prognose als zutreffend herausstellte, zeigt schon die große Anzahl der Ortstagungen, die sich in den Folgejahren mit der Thematik beschäftigten.


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Beruf und Familie zu vereinbaren, fordert vor allem die Familien selbst heraus. Neben den gesellschaftlichen Diskurs über zeitgemäße Rollenbilder treten manifeste wirtschaftliche Notwendigkeiten. Auch für gut ausgebildete Mittelschichten sind steigende Lebenshaltungskosten in den Ballungsräumen ein echtes Problem. Hinzu treten die Finanzierungslasten eines nur mühsam stabilisierten Finanzsystems und ein Generationenvertrag, dessen Ausgestaltung vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zunehmend dysfunktional ist. Das Arbeits- und Sozialrecht kann viele der hier maßgeblichen Einflussfaktoren nicht verändern. Ebenso wenig kann es sich aber der Diskussion entziehen, an welcher Stelle mit seinen Mitteln geholfen werden kann, die Herausforderung, Beruf und Familie zu vereinbaren, anzunehmen. Deutschland wird dabei landläufig eine Einengung des Blicks auf das herkömmliche Bild des Ehemanns als Versorger der Familie zugeschrieben. Hingegen verbindet man mit Frankreich einen größeren Fortschritt auf dem Weg zur Gleichberechtigung der Frau. Skandinaviern räumt man gern die besondere Bereitschaft ein, die

EIAS Tagung 2014

am Bundesarbeitsgericht. Die Moderation übernahmen Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Mannheim/Schwerin, Prof. Dr. Anja Schlewing, Richterin am Bundesarbeitsgericht, und Nicola Behrend, Richterin am Bundessozialgericht. Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts beleuchtet Prof. Dr. Christian Rolfs, Universität zu Köln, die Problematik. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Frau Dr. Christine Fuchsloch, Präsidentin des LSG Schleswig, auf. Die Lösungsansätze des französischen Arbeits- und Sozialrechts entwickelt Herr Dr. Patrick Remy, Maître de conférences Université, Paris I (Panthéon-Sorbonne). Jeder gesellschaftspolitisch kontroversen Diskussion tun zudem sozialwissenschaftliche Fakten gut. Die entsprechende Fundierung liefert der Beitrag von Frau Dr. Christina Boll, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut. Die Tagung selbst wurde ergänzt durch Praxisberichte, und zwar zunächst zur Rechtslage in Norwegen durch Herrn Rechtsanwalt Henrik Munthe, Næringslivets Hovedorganisasjon (NHO), Oslo. Über Lösungen

Die Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht beschäftigte sich in ihrer 12. Jahrestagung mit Thema Die Vereinbartkeit von Familie und Beruf als Herausforderung für das Arbeits- und Sozialrecht. praktischen Notwendigkeiten des Familienlebens in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens ernst zu nehmen. So liegt es nahe, durch einen Vergleich der Lösungsansätze in Deutschland, Frankreich und Norwegen zu überprüfen, wie weit die rechtlichen Ansätze, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern, tatsächlich auseinanderliegen. Im Rahmen der 12. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS) am 14. und 15.2.‌2014 in Hamburg wurde die Thematik daher nicht nur aus deutscher Sicht, sondern auch im Vergleich mit Frankreich und Norwegen betrachtet. Die Tagung fand erstmals unter dem neuen rechtlichen wie tatsächlichen Dach statt, das die Arbeitsgruppe EIAS als Seminar der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem DArbGV gefunden hat. Die Tagungsleitung lag dabei in den Händen von Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaates Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter

in der Unternehmenspraxis am Beispiel der Airbus Operations-GmbH informierte Herr Rüdiger Lütjen, Vorsitzender des Konzernbetriebsrates und Europäischen Betriebsrates der EADS, München. Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum. Dort nahmen unter Moderation von Harald Schliemann, Herr Eike Richter, Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Herr Jean Abel, Deutscher Gewerkschaftsbund, Berlin, und Frau Christina Ramb, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Berlin, die Perspektiven der neuen Bundesregierung in den Blick. Weitere Details zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe EIAS finden sie auf www.eias.de.


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 15

8. Mai 2014 – Verbandsversammlung Stuttgart 16. Juni 2014 – Frankfurt (Oder) 18. Juni 2014 – Duisburg 30. Juni 2014 – Köln 3. Juli 2014 – Kassel 14. Juli 2014 – Trier 10. September 2014 – Hamm 23. September 2014 – Regensburg 24. September 2014 – Duisburg 25. September 2014 – Landestagung Sachsen 9. Oktober 2014 – Hannover 13. Oktober 2014 – Nürnberg

Ortstagungen 2014 Obwohl das Jahr 2014 von der Verbandsversammlung in Stuttgart geprägt war, fanden neben dieser und neben der Landestagung Sachsen in Chemnitz natürlich zahlreiche Ortstagungen statt. Detaillierte Tagungsberichte über jede einzelne Tagung würden den Rahmen dieses Geschäftsberichtes sprengen. Soweit uns von den Organisatoren solche Berichte zugesendet wurden, finden Sie diese jedoch wie gewohnt auf unserer Homepage unter www.arbeitsgerichtsverband. de/aktuelles. Thematisch boten die Ortstagungen im Jahr 2014 einen Rundumschlag, der fast alle wesentlichen Bereiche des Arbeitsrechts abdeckte. Von praxisnahen Themen wie “Konfliktgespräche im Arbeitsleben – Psychologische Grundlagen und praktische

Hinweise” bis zu abstrakteren Fragen wie beispielsweise derjenigen nach “Charta- und richtlinienkonformen

20 Tagungen im Jahr 2014 Auslegung des inländischen Arbeitsrechts” boten die Ortstagungen 2014 genau das Richtige für jedes Interesse und jeden Geschmack. Es folgt eine Übersicht aller Tagungen: 12. März 2014 – Kiel 9. April 2014 – Hamm 7. Mai 2014 – Oldenburg

14. Oktober 2014 – Rhein-Main 20. Oktober 2014 – Köln 24. Oktober 2014 – Ostwestfalen-Lippe / Bielefeld 19. November 2014 – Oldenburg 10. Dezember 2014 – Frankfurt (Oder)


2015


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 17

BAG-Symposion Im ersten Referat über „Elder Law“ berichtete Frau Prof. Dr. Mia Rönnmar (Universität Lund) nach der Begrüßung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, über Entwicklungen im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Anschließend referierte Herr Prof. Dr. Raimund Waltermann (Universität Bonn) in seinem Referat über „Das Alter, die Demografie und das Arbeitsrecht“ zum Thema Entwicklungen im Arbeitsrecht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Der anschließende

Vortrag des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Herrn Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, galt der Fragestellung: “Pyramide oder Mobile? – Menschenrechtsschutz durch die europäischen Verfassungsgerichte“. Nach einer lebhaften und kontroversen Diskussion der drei Vorträge klang der sehr ertragreiche erste Tag des Symposions am Abend im Kaisersaal in der Erfurter Altstadt mit einem feierlichen Abendessen aus. Das Symposion wurde am nächsten Vormittag mit zwei weiteren Vorträgen fortgesetzt. Herr Prof. Dr. Jacob Joussen (Universität Bochum) referierte über die „Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH auf das deutsche Arbeitsrecht“, Rechtsanwältin Frau Dr. Barbara Reinhard (Kliemt & Vollstädt, Frankfurt am Main) über „Aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Arbeitsrecht“, wobei beide Referenten in ihren sehr interessanten Vorträgen unterschiedliche Schwerpunkte setzten. Nach einer wiederum intensiven Diskussion verabschiedete der Präsident des DArbGV, Herr Dr. Helmut Nause, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in das wohl verdiente Wochenende. Ein großer Dank gilt der wie immer perfekten Organisation des Symposions durch das Bundesarbeitsgerichts. Die Vorträge und Diskussionsbeiträge wurden im Heft 5/2015 der Zeitschrift „Recht der Arbeit“ veröffentlicht.


Landestagung Berlin-Brandenburg Die einzige Landestagung im Jahr 2015 und gleichzeitig die 1. Landestagung im neuen LAG-Bezirk Berlin-Brandenburg fand am 17. September 2015 in Berlin statt. Nachdem sich die räumliche Situation aufgrund der im Roten Rathaus anberaumten Trauerfeier für den wenige Tage zuvor verstorbenen Egon Bahr kurzfristig verkompliziert hatte, konnte am Ende mit dem Bärensaal im Alten Stadthaus ein mehr als angemessener Tagungsort gefunden werden. Besonderer Dank gebührt hier den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die sich nicht beirren ließen und zahlreich den Weg in die neue Örtlichkeit fanden. Außerdem möchten wir ausdrücklich der Präsidentin des LAG Berlin-Brandenburg, Dr. Ursula Hantl-Unthan, und Kathrin Hohmann von der Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen danken, die durch größtmöglichen Einsatz zum Gelingen der Tagung beigetragen haben. Auch in fachlicher Hinsicht ließ die Tagung, nachdem alle organisatorischen Hürden überwunden waren, keinerlei Wünsche offen. Unter dem Titel “Schlechtleistung im Arbeitsverhältnis – Prävention und Reaktion” erwartete die Teilnehmer ein interdisziplinäres Programm und reichlich Gelegenheit zur Diskussion, sei es im Plenum oder mit Kolleginnen und Kollegen im individuellen

Gespräch. In die arbeitsrechtlichen Aspekte der Schlechtleistung führte Prof. Dr. Rüdiger Krause (Göttingen) ein, bevor Dipl. Psych. Andrea Lohmann-Haislah über die Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin berichtete. Die abwechslungsreich vorgetragenen Ergebnisse der umfangreichen Studien, die u.a. auch nach Altersgruppen aufbereitet waren, stießen, wie die Diskussion zeigte, auf großes Interesse bei den Teilnehmern. Den Nachmittag eröffnete Birgit Voßkühler (LAG Hamburg), die den Teilnehmern die betriebsverfassungsrechtliche Perspektive darlegte und die typische Entwicklung vom störungsfreien konstruktiven Arbeitsverhältnis hin zum Kündigungswunsch nachzeichnete. Dabei ging sie insbesondere auf die rechtlichen und tatsächlichen Interventionsmöglichkeiten des Betriebsrates ein. Es folgte ein Vortrag von Dr. rer. pol. Hans-Peter Klös, der insbesondere auf Prävention durch Personal- und Qualifizierungsmanagement einging. Wie üblich standen die Referentinnen und Referenten gemeinsam mit Carsten Becker und Wolfgang Weber als Teilnehmern aus der betrieblichen Praxis während der von Frau Dr. Ursula Hantl-Unthan moderierten Podiumsdiskussion Rede und Antwort.


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 19

23. Januar 2015 – Hamburg 4. März 2015 – Gießen 26. März 2015 – Kiel 22. April 2015 – Duisburg 29. April 2015 – Hamm 4. Mai 2015 – Köln 20 Mai 2015 – Oldenburg 10. Juni 2015 – Frankfurt (Oder) 15. Juli 2015 – Ulm 10. September 2015 – Gießen 29. September 2015 – Regensburg 30. September 2015 – Hamm 2. Oktober 2015 – Ostwestfalen-Lippe

Ortstagungen 2015 Bei Ortstagungen 2015 lassen sich insbesondere zwei Themen erkennen, die bundesweit so großen Gesprächsbedarf ausgelöst haben, dass der DArbGV gleich mehrere

18 Orts- und Regionaltagungen im Jahr 2015 Tagungen dazu durchgeführt hat . Einerseits bewegte das neu in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG) die Gemüter. Gleich vier Tagungen und ein Workshop thematisierten die mit dem Mindestlohn verbundenen rechtlichen und tatsächlichen

Schwierigkeiten. Außerdem wirkte sich auch die voranschreitende Flexibilisierung der Arbeit und der einzelnen Arbeitsverhältnisse auf die Themenwahl der Tagungen des DArbGV aus. So trug die Ortstagung Regensburg den Titel “Anywhere, Anytime” und befasste sich naheliegend mit den Auswirkungen von Arbeit 4.0. Sich ändernde Anforderungen an die Arbeitnehmer spielten auch auf der Ortstagung in Hamburg, die sich mit psychischen Belastungen im Arbeitsverhältnis befasste, eine entscheidende Rolle. Rechts finden Sie eine Übersicht der Ortstagungen 2015:

2. November 2015 – Düsseldorf 10. November 2015 – Bremen 10. November 2015 – Frankfurt (Oder) 23. November 2015 – Köln 26. November 2015 – Rhein-Main


2016


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Landestagung Rheinland-Pfalz Die 11. Landestagung Rheinland-Pfalz in Mainz am 21. April 2016 befasste sich mit der Reform der Arbeitnehmerüberlassung. Nach den juristischen Vorträgen von Prof. Dr. Dagmar Kaiser (Universität Mainz) zum Gesetzentwurf und der Darstellung kollektivrechtlicher Probleme durch Dr. Klemens Dörner (LAG Mainz) ging es bei Barbara Gerstenberger von der European Foundation for the improvement of living and working conditions um Auftreten und Folgen von Arbeitnehmerüberlassung im europäischen Vergleich. In diesem Kontext spielten

die Definitionen verschiedener Arten der Arbeit von unbefristeter Vollzeittätigkeit bis zur Schwarzarbeit ebenso eine Rolle wie die Frage nach der Arbeitsqualität. Mit großem Interesse wurden insbesondere die grafisch aufbereiteten Ergebnisse der vom Eurofund durchgeführten empirischen Untersuchungen zur Arbeitsqualität zur Kenntnis genommen. Die anschließende Podiumsdiskussion unter Leitung von Martin Wildschütz (Präsident LAG Rheinland-Pfalz) und Beteiligung der Referentinnen und Referenten sowie Thorsten Zangerle (stv. Betriebsratsvorsitzender bei Opel, Kaiserslautern) und Alexander Dombrowsky (Landesvereinigung der Unternehmerverbände, Rheinland-Pfalz) gab umfassend Gelegenheit, das Gesetzesvorhaben und die praktische Bedeutung von Arbeitnehmerüberlassung zu betrachten. Besonderer Dank gilt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die kontroverse aber stets sachliche Diskussion, die die Tagung abrundete.



DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 23

Landestagung Bayern Die 13. Landestagung Bayern in Regensburg fand am 29. September 2016 in der Universität Regensburg statt.

Kollektivvereinbarungen nur spezieller, nicht aber strenger sein als die Datenschutzgrundverordnung?

Immer mehr und immer neue technische Möglichkeiten der Kommunikation und die damit einhergehende Möglichkeit der Nachverfolgung von Kommunikationsaktivitäten verändern Zusammenarbeit und Zusammenleben im Betrieb und den Betrieb selbst.

Besonders thematisiert wurde als Folgeproblem die Frage danach, ob europäisches Recht das im deutschen Recht geltende Günstigkeitsprinzip, demgemäß sich ein höherer Datenschutz in einer Kollektivvereinbarung ohne weiteres gegenüber gesetzlichen Regelungen durchsetzt, ausschließen kann.

Vor diesem Hintergrund hat die im Frühjahr verabschiedete Europäische Datenschutzgrundverordnung besondere Bedeutung. Sie soll eine einheitliche Grundlage für den Umgang mit dem Datenschutz in den Mitgliedsländern schaffen. Folgerichtig stand sie im Mittelpunkt der Regensburger Tagung. Gleichzeitig bestanden jedoch auch Zweifel daran, dass der deutsche Gesetzgeber bis zum Beginn der Geltung der Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 die im Arbeitsrecht möglichen spezifischeren Regelungen verabschieden kann. Unabhängig davon wurden gleich eine ganze Reihe spannender Fragen aufgeworden: Wie ist der Begriff „spezifischere Vorschriften“ in Art. 88 der Verordnung zu verstehen? Ermöglicht er eine gesetzliche Verschärfung der Anforderungen an den Beschäftigtendatenschutz oder darf es sich nur um spezielle Regelungen auf demselben Schutzniveau handeln? Und dürfen auch

Fragen über Fragen, die zeigen, dass es im Arbeitsrecht spannend bleibt, wenngleich die entstehende Rechtsunsicherheit allseits bedauert wurde.


24 | DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017

14. März 2016 – Kassel 27. April 2016 – Hamm 27. April 2016 – Duisburg 11. Mai 2016 – Frankfurt (Oder) 11. Mai 2016 – Oldenburg 26. Mai 2016 – Kiel 13. Juni 2016 – Köln 1. Juli 2016 – Hamburg 11. Juli 2016 – Boppard 5. September 2016 – Gießen 2016 setzte sich der Aufwärtstrend in Bezug auf die Anzahl der Ortsund Regionaltagungen erfreulicherweise fort. Thematisch sind das im Jahr 2015 noch allgegenwärtige MiLoG nun in weiten Teilen verkraftet und die

der vernetzten Fabrik nicht mehr nur Kunden, sondern auch Arbeitnehmer betrifft, kamen nicht zu kurz.

7. September 2016 – Potsdam

Besonderer Dank gilt dabei natürlich allen Organisatorinnen und Organisatoren der Ortstagungen, ohne die eine solche Fülle und inhaltliche

7. Oktober 2016 – Ostwestfalen-Lippe

Ortstagungen 2016 eher (rechts-)tatsächlichen Fragen geklärt. Den im Laufe des Jahres entstandenen Rechtsfragen wurde aber natürlich auch Rechnung getragen. Ihnen widmete sich in diesem Jahr die Ortstagung in Kiel. Der zweite Trend aus dem Jahr 2015, die Digitalisierung und Flexibilisierung der Arbeitswelt, ist aber auch 2016 nicht zum Stillstand gekommen. Gleich neun Ortstagungen widmeten sich auf die eine oder andere Weise diesem Themenkomplex. Besonders das auch in den Fokus des Gesetzgebers gerückte Recht des Fremdpersonaleinsatzes spielte dabei eine bedeutende Rolle. Aber auch die Zukunft des Betriebsbegriffs und Datenschutz, der in Zeiten des Internet of Things und

Bandbreite unserer Veranstaltungen undenkbar wäre. 9. März 2016 – Gießen

22. September 2016 – Hannover

26. Oktober 2016 – Hamm 3. November 2016 – Bremen 7. November 2016 – Düsseldorf 9. November 2016 – Duisburg 10. November 2016 – Oldenburg 30. November 2016 – Karlsruhe


DArbGV GESCHÄFTSBERICHT 2017 | 25

Die Zuordnung unter den Begriff des Arbeitnehmers (des abhängig beschäftigten Erwerbstätigen) ist nicht nur in Deutschland eine wesentliche Schaltstelle, die über den Zugang zu einer Vielzahl arbeits- und sozialrechtlicher Schutzmechanismen entscheidet. Gleichzeitig bestimmt sie, wie viel Raum für den alternativen Weg einer selbstständigen Erwerbstätigkeit bleibt, die wesentlich durch Eigenverantwortung und Selbstbestimmung geprägt ist. Je nach Perspektive wird eine solche Zuordnung dem einen als Eintritskarte und dem anderen als Zwangsvergesellschaftung erscheinen. Dabei ist auch das Freiheitsversprechen für das Gemeinwesen nicht kostenlos. Dort, wo es nicht eingelöst werden kann, werden die steuerfinanzierten Systeme der Grundsicherung belastet. Der Arbeitnehmerbegriff bewegt sich nicht nur in diesem sozialpolitischen Kräftedreieck. Er muss sich zudem – um den Preis der Unschärfe in Randbereichen – mit vielgestaltigen Formen der Organisation von Erwerbsarbeit auseinandersetzen, die sich in stetiger Entwicklung befinden. Das ist ein spannendes Umfeld für die Entwicklung von Rechtssätzen, das schließlich auch eine regelungstechnische Herausforderung ist.

Anja Schlewing, Vorsitzende Richterin am BAG, Nicola Behrend, Richterin am BSG, Prof. Dr. Hans-Joachim Bauschke, Hochschule der Bundesagentur für Arbeit, und Stefan Soost, IG Metall, Bezirksleitung Küste. Aus der Sicht des deutschen Arbeitsrechts gibt Prof. Dr. Katharina Uffmann, Ruhr-Universität Bochum, Antworten zu den komplexen Abgrenzungsfragen. Die sozialrechtliche Dimension in Deutschland zeigt der Beitrag von Prof. Dr. Rainer Schlegel, Vizepräsident des BSG, Kassel, auf. In die Diskussion in Belgien führt Prof. Daniël Cuypers, Universität Antwerpen, ein. Prof. Dr. habil. Jacek P. Mecina, Universität Warschau, berichtet über die in Polen verfolgten Lösungsansätze. Die Teilnehmer der Tagung bekamen darüber hinaus einen Überblick über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung im europäischen Arbeits- und Sozialrecht von Dr. Claudia Schmidt, Rechtsreferentin und Kabinettschefin am EuGH, Luxemburg. Den europäischen Arbeitnehmerbegriff beleuchtete Dr. Egils Levits, Richter am EuGH, Luxemburg.

EIAS Tagung 2016 Die 13. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht stand unter dem Thema Bindung staatlicher Schutzmechanismen an den Beschäftigtenbegriff. Es lässt sich doch gut darüber streiten, ob eine durch Rechtswissenschaft begleitete und fundierte Kasuistik vorzugswürdig ist oder ob der Gesetzgeber stärker definitorisch eingreifen sollte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 13. Jahrestagung der Arbeitsgruppe Europäisches und Internationales Arbeits- und Sozialrecht (EIAS), die am 19. und 20. Februar 2016 in Hamburg an der Bucerius Law School in Zusammenarbeit mit dem DArbGV stattfand, betrachteten die Thematik aus deutscher und europäischer Sicht und im Vergleich mit Polen und Belgien. An Tagesaktualität herrschte dabei kein Mangel, war doch der Referentenentwurf der Bundesregierung zu § 611 a BGB wenige Tage vor Tagungsbeginn in neuer Form veröffentlicht worden. Die Tagungsleitung lag erneut bei Rechtsanwalt Harald Schliemann, Justizminister des Freistaats Thüringen a. D., vormals Vorsitzender Richter am BAG. Die Moderation übernahmen Dr. Regine Winter, Richterin am BAG, Prof. Dr. Matthias Jacobs, Bucerius Law School, Prof. Dr.

Die Tagung schloss mit einer Diskussion mit Podium und Plenum unter Moderation von Prof. Dr. Achim Schunder, Herausgeber und Schriftleiter der NZA, Frankfurt a. M., zum Gesetzentwurf der Bundesregierung. Mit HansPeter Viethen, Ministerialdirektor a.D., ehemals Leiter der Abteilung Arbeitsrecht und Arbeitsschutz, BMAS, Berlin, gab der bis zum Juni 2016 zuständige Abteilungsleiter des federführenden Ministeriums Informationen aus erster Hand. Roland Wolf, Geschäftsführer, Abteilungsleiter Arbeitsrecht, BDA, Berlin, und Dr. Marta Böning, Referatsleiterin Individualarbeitsrecht, DGB, Berlin, führten eine bereichernde Kontroverse aus der Sicht der am Gesetzgebungsprozess maßgeblich beteiligten Sozialpartner. Ihnen sei wie allen Mitwirkenden und Teilnehmern für die fundierten und zum Weiterdenken anregenden Beiträge gedankt. Weitere Details zu den Aktivitäten der Arbeitsgruppe EIAS finden sie auf www.eias.de.


STATISTIKEN UND FORMALIA


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Zusammensetzung der Mitglieder nach Geschlecht

Rücklagen im Vergleich zum Kassenbestand

Mitgliederentwicklung

Jahresergebnisse im Verhältnis zum Kassenbestand

Beitragsaufkommen

* Vorstand und Geschäftsführung wurden jeweils entlastet, die Kasse wurde am 14.08.2015, am 15.04.2016 und am 24.03.2017 geprüft. Der Verband ist gem. des Freistellungsbescheids vom 21.09.2016 durch das FA Hamburg-Nord als gemeinnützig anerkannt. ** Im Detail:

2014: 3797 (-27 ggü. 2013); 2015: 3842 (+45); 2016: 3879 (+37)


Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. OsterbekstraĂ&#x;e 96, 22083 Hamburg www.arbeitsgerichtsverband.de


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